— 219 — Anmerkung: Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme abzüglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungskosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen für das Etatsjahr 1887/88: : Differenz zwischen d Bezeichnung bst.Einnahme Ist-Einnahme #r miche gen der für das Etatsjahr Z„ # Z mehr 1887/88 im vorigen Etatsjahre « Einnahmen. « ’ — weniger Al. . . 1. 2. 3. 4. Zölle... ... ... 251 695 665 232 153 992 + 19 241 673 Tabacksteeer .... 10 466 344 9627791 + 838 553 Zuckersteren 15 275 855 15 048 789 +— 227 066 Salzsteuer ........... 39718501 39 541552 ++ 176 949 Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein für die Zeit vor dem 1. Ok- tober 187. 17 400 815 1586 — Maischbottich= und Branntweinmaterialstener 7259 482 1 36 158268 11497971 Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag zu derselhten:: 6 061 238 — + 66061 238 Nachsteuer für Branntwein. ...... 12 943 740 — + 12 943 740 Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 20 761 841 19 801 776 + 960 065 Summe 381 583 481 352 632 168 + 28 951 313 Spielkartenstemphmrhe 1132 902 1 088 307 + 44395 4. Zoll= und Steuer-Wesen. Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 17. Mai d. Is. beschlossen, daß jeder im Gebiete der deutschen Branntweinsteuergemeinschaft im freien Verkehr befindliche Branntwein nach dem Großherzogthum Luxemburg auf Uebergangsschein mit der Wirkung abgefertigt werden könne, daß dafür an Luxemburg die bisherige vertragsmäßige Steuer- vergütung gezahlt wird. Der Stations = Kontrolör, Königlich preußische Steuer -Inspektor Pütsch zu Lindau ist in Folge seiner zurückberufung in den preußischen Landesdienst von den ihm übertragenen Funktionen als Stations- kontrolör mit Ablauf des Monats Mai d. J. entbunden worden. « DZD Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. Im Königreich Preußen. Es ist ertheilt worden dem Hauptsteueramt zu Iserlohn die unbeschränkte Befugniß zur Ausfertigung von Be- gleitscheinen I; dem Steneramt l. zu Hechingen die Befugniß zur Ausfertigung von Musterpässen über Gegen- stände des freien Verkehrs; dem Nebenzollamt 1. zu Strzalkowo im Bezirk des Hauptzollamts zu Pogorzelice die Befugniß zur Abfertigung des Waaren-Ein= und -Ausgangs im Eisenbahnverkehr (§§ 63 und 66 bis 71 des Vereinszollgesetzes) und zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehen- den Begleitscheingüter. Das Nebenzollamt ll. zu Pawlowitz im Bezirk des Hauptzollamts zu Myslowitz ist nach Jarzombkowitz in demselben Hauptamtsbezirk verlegt worden. Zu Filehne im Bezirk des Hauptsteueramts zu Posen ist ein Steueramt I. errichtet worden. Dasselbe hat die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen IIi über inländisches Salz, zur Ausfertigung von Versendungsscheinen 1 und II über inländischen Tabak, zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Tabaks, und zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Bier, Brannt- wein, Wein, geschrotenes Malz und Spielkarten.