Annahme-Erklärung. übernehme . die Verpflichtung, die innen verzeichneten Zuckerprodukte (zuckerhaltigen Fabrikate) in unver- änderter Gestalt und Menge noch heut (bis zum — fen ) der benannten Zuckerfabrik (der be- nannten Niederlage) zuzuführen und daselbst zur Abfertigung zu gestellen. Zugleich erkläre für verpflichtet, für die auf diesen Zuckerprodukten (zuckerhaltigen Fabrikaten) ruhenden Abgaben zu haften, bis der Uebergang in die Empfangs-Fabrik (Niederlage) steueramtlich bescheinigt ist. 378 den ten