— 391 — Muster 27. Einsendungstermine: Direktivbezirk: für die Hebestellen an das Hauptamt: 6. August Hauptamtsbezirk: für die Hauptämter an das Kaiserliche Statistische Amt: 12. August. Hebebezirk: Nachweisung des Bestandes an Zucker in den öffentlichen Miederlagen und den Privatniederlagen unter amtlichem Mitverschluß im Bezirk de .......«...................-.....·..·........................ .........·»... .»»·.»«» zu 1. Auleitung. Ueber die in öffentlichen Niederlagen und in Privatniederlagen unter amtlichem Mitverschluß (nicht auch in Fabriklagern) am 31. Juli jeden Jahres vorhandenen Bestände an Zucker ist von den berteffenden Niederlageämtern auf Grund der Niederlageregister eine Nachweisung in Gemäßheit des umstehenden Formulars aufzustellen. Es sind zuerst die öffent- lichen, dann die Privatniederlagen, letztere unter Benennung des Inhabers, in der Art einzutragen, daß jede Niederlage auf einer besonderen Linie nachgewiesen wird. Die Zuckermengen sind nach dem Nettogewicht anzugeben. Sofern letzteres im Niederlageregister nicht angeschrieben sein sollte, ist dasselbe durch Abzug der für die Verzollung geltenden Tara von dem Bruttogewicht zu ermitteln. Die Nachweisungen der unteren Steuerstellen sind bis zum 6. August in je zwei Exemplaren den Hauptämtern einzu- reichen. Die letzteren haben bis zum 12. desselben Monats dem Kaiserlichen Statistischen Amt eine für den Hauptamts- bezirk unter Benutzung des Formulars gefertigte Zusammenstellung vorzulegen, in welcher die Bestände der öffentlichen Niederlagen und der Privatlager, und zwar mit Angabe der Zahl der Lager, getrennt in je einer Summe nachzuweisen sind. Der Zusammenstellung sind die Nachweisungen der Niederlageämter in je einem Exemplar beizufügen.