— 393 — an Zucker am 31. Juli 18 II. Inländischer Zucker. 1. Rohzucker und 2. Raffinirte und Konsumzucker Farine. · (mit Ausschluß der Farine). — I a) b) a) Zucker der höchsten 0) Sonstige raffinirte Bemerkungen. Vergütungsklasse nach und Konsumzucker, zur §.6b des Gesetzes vom zweiten Vergütungsklasse 9. Juli 1887, einschließ- Im ganzen. Darunter lich der vom Bundesrath nach §.60 des Gesetzes . o. Farine. dieserKlasse zugewiesenen vom 9. Juli 1887 Zucker. gehörig. 7. 8. 9. 10. 11.