III. Die Vorder- und Hinterschotten, sowie das Ver— deck sind dergestalt sicher und fest, daß sie einen Zugang zum Waarenraum miteelst anderer als der unter I deklarirten Luken oder sonstiger Einrichtungen nicht gestatten. fend-Lergestalt-peschaftem-daßf. Sich Dde—Waarenratmes—hoch—besonderer—Ber- Die Richtigkeit der vorstehenden Deklaration sowie daß außer den angeführten keine sonstigen Zugänge zum Schiffsraume und keine anderen geheimen Be- hältnisse vorhanden sind, bescheinige ich hierdurch. Zugleich erkenne ich die Angabe hinsichtlich der außer Verschluß gebliebenen Waaren als richtig an, und übernehme ich die Haftbarkeit für die unveränderte Erhaltung des Verschlusses und für die Ablieferung der Waaren und der Schiffspapiere an das Zollamt des Bestimmungsortes. Geahaven, den 18 . M#tsdißis“s, Schiffskapitän. 446 Kicht: befuncden. Außer Verschluß sind folgende Waaren geblieben: Eine ato] dem Deck befndleche erserne Jobel- Maschene. Guaahaven, den Die Revisionsbeamten: Cnasdory) Grenzaufseher. m“r72 GOrenzau/seker. Anleitung zum Gebrauch. 1. Die Deklaration wird auf den von der Zollstelle unentgeltlich zu verabfolgenden Formularen ausgestellt. 2. Die Zahl der Zugänge zu ! ist mit Buchstaben vor der betreffenden Benennung einzuschreiben. Die Benennungen für nicht vorhandene Zugänge und die sonst nicht anwendbaren Stellen des Vordrucks sind zu durchstreichen. Sind im Schiffe noch andere als die zu l bemerkten Zugänge vorhanden, so sind dieselben auf den freigebliebenen Linien besonders zu deklariren. 3. Der Schiffsführer hat die Deklaration zu unterschreiben.