— 672 — 2. Militär-Wesen. I. Bekanntmachung. Es wird hierunter eine Zusammenstellung der fernerweiten Aenderungen veröffentlicht, welche in dem Verzeichniß der den Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen (Anlage D der Anstellungs- grundsätze vom 7./21. März 1882, Central-Blatt S. 123) eingetreten sind. Zusammenstellung. II. Militärverwaltung. 14. Kadettenanstalten, es treten hinzu: Hausinspektoren. Hinter Ziffer 21 ist einzuschalten: 21a. Korps-Bekleidungsämter: Bekleidungsamtsrendanten, Bekleidungsamtsassistenten. 23. Proviantämter: Statt „Reserve-Magazinrendanten“ ist zu setzen „Proviantamtsrendanten“; die „Depot- magazinverwalter“ sind zu streichen, da diese Beamtenklasse nicht mehr besteht. 27. Anstatt „Unteroffiziervorschule zu Weilburg“ muß es jetzt heißen „Unteroffiziervorschulen“. III. Marineverwaltung. (Neue Fassung laut Bekanntmachung vom 4. Juni 1886, Central-Blatt S. 219.) Statt Magazinvorstände, Z * Dagarinvorkeng bei den Verpflegungsämtern 2c. ist zu setzen: v · Rendanten, bei den Verpflegungsämtern, soweit sie nicht aus Marine-Zahlmeistern oder Kontrolöre, Unter-Zahlmeistern ergänzt werden. Berlin, den 5. August 1888. Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck. II. Bekanntmachung. Das durch Bekanntmachung vom 28. Juli 1886 (Central-Blatt 1886, S. 306—313) veröffentlichte „Ver- zeichniß derjenigen Behörden, welche hinsichtlich der in Anlage D der Grundsätze für die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern aufge- führten Stellen des Reichsdienstes als Anstellungsbehörden anzusehen sind“, wird auf S. 307, 311 und 312 an den einschlägigen Stellen berichtigt wie folgt: