— 760 — 5 Der Kolli Menge. Angabe, - ob # · · »· - « der Taback 3 Feichen art Gattung des Tabacks. Steuerbetrag von z r und und Art Brutto Netto Niederlagen ẽ Numnmern. erpackung. * xs uhH bhonl MWort. gf. « 1. 2. 3. « 4. 5. 6.7 8. Zahlungefrist: Der Steuerbetrag von Mark 40 Pfennig muß bei dem Empfangs-Amte bis zum sechs und 2wanzigsten Juni d. J. unter Vorlage dieses Ver- sendungsscheins eingezahlt sein, widrigenfalls die Einziehung des Steuerbetrags von dem Extrahenten des Versendungsscheins erfolgen wird. Der Beweis der erfolgten Steuerentrichtung muß bis zum Ablauf der für die Uebersendung des Erledigungsscheins festgesetzten Frist geführt werden. Geleistete Sicherheit: Generelle. Annahme-Erklärung des Versendungsschein-Extrahenten: I) übernehme diesen Versendungsschein mit den aus dem- selben sich ergebenden Verpflichtungen. TLadenburg, den 56. Juni 1868. Milheim Megeisats. Ladenburg, den 5. Juni 1888. Großherzoglich Badische Steuer-Einnehmerei. Frege. « (Stempel.) Erledigungs-Bescheinigung. 1. Der Versendungsschein ist am 19. Juni 1888 unter Nr. 238 des Versendungsschein-Empfangs-Registers eingetragen. 2. Gestellung des Tabacks: 3Z—Der Steuerbetrag ist mit Wark Pfennig am 18 ad depasitum nerbucht unter Vr Des— 4. Der Steuerbetrag ist mit 221 Mark 40 Pfennig am 19. Juni 1888 definitiv vereinnahmt unter Nr. 426 des Einnahme-Journals. Dessau, den 19. Juni 1888. Herzoglich Anhaltisches Haupt-Steuer-Amt. Lippert Birkner Hauptamts-Rendant. Hauptamts-Assistent.