Bezeichnung der Eisenbahn. 812 Bezeichnung der Stellen, welche vorzugs- weise mit Militäranwärtern zu besetzen sind. Altersgrenze, bis zu welcher Militär anwärter berücksichtigt werden müssen. Bezeichnung der Verwaltungsbehörde, an welche die Bewerbungen zu richten sind, soweit nicht in den Vakanzanmeldungen andere Anstellungsbehörden ausdrücklich bezeichnet werden. Bemerkungen. IV. Grohherzogthum Baden. 1. Hessische Ludwigs-Eisenbahn für die Strecken Mannheim-hessische Grenze gegen Lampertheim und Eberbach—hessische Grenze gegen Erbach. 2. Mannheim — Weinheimer Eisen- bahn. I. Darmstadt — Elberstädter Eisen- bahn. 2. Darmstadt — Griesheimer Eisen- bahn. 3. Hessische Ludwigs- Eisenbahn für die Strecken Lampertheim — badische Grenze gegen Mannheim und Stationsdiener Bahnwärter,“ Weichenwärter,“ Stations. aufseher, Magazinsauf- seher, Ladmeister, Telegra- phisten,““ Billet= und Ge- päckerpedienten,““ Güter- expedienten bezw. Gehül- fen,“ Stationsverwalter II. und III. Klasse.“ Sta- tionsassistenten, Sta- tionsgebülfen bezw. Diur- nisten, Zugführer, Kon- dukteure, Bremser, Wagen- wärter, Wagenaufseher. Subaltern= und Unterbeamte. Eine Alters. grenze ist für die badischen Strecken nicht festgesetzt. 40 Jahre. Verwaltungsrath der Hessi- schen Ludwigs-Eisenbahn= gesellschaft zu Mainz. Betriebsverwaltung hessischer Nebenbahnen zu Darmstadt. V. Großherzogthum Helsen. Weichenwärter, Stations- wärter, Schaffner. Weichenwärter, Stations. wärter, Schaffner. Stationsdiener, Bahnwärter,“ Weichenwärter,“ Stations- aufseher, Magazinsauf- Bis zum noch nicht zurückge- legten 40. Le- bensjahre. Desgleichen. Eine Alters- grenze ist für die hessischen Betriebsverwaltung Hessischer Nebenbahnen zu Darmstadt. Desgleichen. Verwaltungsrath der Hessi- schen Ludwigs-Eisenbahn. gesellschaft zu Mainz. *) Die Bahn- und Weichen- wärter finden nur dann Berück. sichtigung, wenn sie längere Zeit bei der Unter- haltung und Er- neuerung des Oberbaues, so- wie im Bahn- bewachungs- und Signaldienst ei- ner im Betriebe befindlichen Bahn thätig oder beim Eisenbahn- Neu- bau beschäftigt gewesen sind. **) Zur Erlangung der mit be- zeichneten Siel- len ist eine Prü- fung erforder- lich; diese Stel- len werden nur zur Hälfte mit Militäranwär- tern besetzt. Die Wagen- warter= und Wagenauf. seher. Stellen sind den mittech- nischer Vorbil- dung versehenen Militäranwär- tern vorbehalten. Bei der Be- setzung sind die für den Staats- elsenbahndienst s106 veeserk“ Be- jiehung gültigen Vorschriften zin Anwendung zu bringen. *) Die Bahn- und Weichen- wärter finden nur dann Berück-