818 Bezeichnung der Eisenbahn. Bezeichnung der Stellen, welche vorzugs- weise mit Militäranwärtern zu besetzen sind. Altersgrenze, bis zu welcher Militär- anwärter berücksichtigt werden müssen. Bezeichnung der Verwaltungsbehörde, an welche die Bewerbungen zu richten sind, soweit nicht in den Vakanzanmeldungen andere Anstellungsbehörden aus drücklich bezeichnet werden. Bemerkungen. XI. Herzogthum Sachsen-Meiningen. . Feldabahn. Saal-Eisenbahn. Schmalkalden - Wernshausener Eisenbahn. Werra-Eisenbahn (für die Strecke Sonneberg-Lauscha). Expedient, gehülfe. Hülfswärter, Weichensteller, tungspersonal. Bahnwärter, Schaffner und sonstige Unterbeamte, mit Ausnahme der einer technischen Vorbildung be- dürfenden. Expeditions- Bahnwärter, Zugbeglei- Subaltern= und Unterbeamte. 40 Jahre. 35 35 Eine Alters— grenze ist nicht fest- gesetzt. Betriebsverwaltung der Felda- bahn zu Dermbach. Direktion der Saal-Eisen- bahngesellschaft zu Jena. Direktion der Werra-Eisen- bahngesellschaft zu Mei- ningen. Desgleichen. XII. Herzogthum Sachsen-Altenburg. Altenburg-Zeitzer Eisenbahn. Eisenberg-Crossener Eisenbahn. Saal-Eisenbahn. Weimar. Geraer Eisenbahn. Untere Betriebsbeamte, mit Ausnahme der einer tech- nischen Vorbildung be- dürfenden. Hülfswärter, Weichensteller. Bahnwärter, Weichensteller. Bahnwärter, 35 Jahre. 35 35 Eine Alters. renzeist nicht 1 Königliche Generaldirektion der Stchsischen Staats- eisenbahnen zu Dresden. Vorstand der Eisenberg Crossener Eisenbahngesell- chaft zu Eisenberg ltenburg. in Direktion der Saal-Eisen- bahngesellschaft zu Jena. Direktion der Weimar-Gerger Eisenbahngesellschaft zu Weimar. XIII. Herzogthum Sachsen-Toburg und Gotha. . Arnstadt-Ichtershausener Eisen- bahn. Subaltern-= und Unterbeamte. 40 Jahre. Betriebsverwaltung Thürin- ischer Nebenbahnen zu eimar. Bei Anstellung der subalternen und unteren Kategorien des Bahnpersonals finden die für Be- setzung der Sub- altern- und Unter- beamtenstellenmit Militäranwärtern jeweilig geltenden Giundsätze An- wendung. Der Betrieb dieser Bahn ist verpach- tet; es kann daher die Anstellung eines Beamten nur für die Dauer der bis zum Jahre 1892 laufenden Pachtpeit gewähr- eistet werden. Bei der Besetzung find die für den preußischen Staatseisenbahn= dienst in dieser Beziehung gülti- gen Vorschriften in Anwendung zu bringen.