— 828 — zu Märkisch-Friedland im Bezirk des Hauptsteueramtes zu Deutsch-Krone ein Steueramt II. mit der Befugniß zur Ausfertigung von Versendungsscheinen l und Il über inländischen Tabak, zur Ab- fertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Tabaks, sowie zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen. Im Königreich Sachsen. Dem Untersteueramt zu Meerane im Bezirk des Hauptsteueramtes zu Zwickau ist die Befugniß zur Ausstellung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs ertheilt worden. Im Großherzogthum Baden. Der Steuer-Einnehmerei zu Waldshut im Bezirk der Ober-Einnehmerei zu Thiengen ist die Befugniß zur Erledigung von Versendungsscheinen 1 über steuerpflichtigen Branntwein beigelegt worden. Im Großherzogthum Hessen. Zu Pfungstadt im Bezirk des Hauptsteueramtes zu Darmstadt, Groß-Gerau im Bezirk des Hauptsteueramtes zu Offenbach, zu Friedberg, Stockheim und Vilbel im Bezirk des Hauptsteueramtes zu Gießen, sowie zu Alzey im Bezirk des Hauptsteueramtes zu Worms sind Steuerämter errichtet worden mit der Befugniß zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Bieres, Branntweins und der Branntweinfabrikate, zur Eingangsabfertigung von Bier und zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier, Wein und Obstwein, Branntwein und Spielkarten, sowie von Versendungsscheinen 1 und II über Branntwein und inländischen Tabak. Folgende Orts-Einnehmereien sind aufgehoben worden: im Hauptsteueramtsbezirk Darmstadt: Gammelsbach, Hebstahl, Hesselbach, Kailbach und Pfungstadt; im Hauptsteueramtsbezirk Offenbach: Groß-Gerau, Mainflingen, Schaafheim und Seckmauern; im Hauptsteueramtsbezirk Gießen: Friedberg, Groß-Karben und Ortenberg; und im Hauptsteueramtsbezirk Worms: Alzey, Osthofen, Wöllstein und Wörrstadt. Dagegen sind an Stelle der eingehenden Orts-Einnehmereien: Gammelsbach, Hebstahl, Hesselbach, Kailbach, Mainflingen, Schaafheim und Seckmauern Uebergangsstellen zur Anmeldung und Revision ein- gehenden Bieres errichtet. Die Nebenzollämter für Poststücke zu Friedberg und Alzey sind mit den Steuerämtern daselbst vereinigt. Es ist ertheilt worden: dem Salzsteueramt zu Wimpfen im Bezirk des Hauptsteueramtes zu Darmstadt die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Versendungsscheinen 1 und ll über inländischen Tabak, der Orts-Einnehmerei zu Babenhausen im Bezirk des Hauptsteueramtes zu Offenbach die Befugniß zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Wein und Obstwein, den Orts-Einnehmereien Birkenau, Fürth, Lampertheim, Lorsch, Reichelsheim und Viernheim im Hauptsteueramtsbezirk Darmstadt und den Orts-Einnehmereien Babenhausen, Höchst, König und Seligenstadt im Hauptsteueramtsbezirk Offenbach die Befugniß zur Er- ledigung von Branntwein-Versendungsscheinen 1 und II.