— 836 — (Muster 14 der Dienstvorschriften) ein und nimmt die Ausgangsabfertigung beziehungsweise die Abfertigung zur Niederlage vor. In beiden Fällen erfolgt je nach Umständen eine allgemeine oder eine spezielle Revision. Im Falle eine Verschlußverletzung stattgefunden hat, ist bei der speziellen Revision das Nettogewicht zu ermitteln. Die mit Erledigungsbescheinigungen ver- sehenen Unikate der Anmeldungen sind durch das Erledigungsamt dem Versendungsamt zurück- zusenden. Der Tag der Zurücksendung ist in Spalte 10 des Versendungsschein-Empfangsregisters anzumerken. Zu den Niederlage-Anmeldungen dienen Auszüge aus den Anmeldungen nach Muster a, für welche die Formulare zu den Auszügen aus den Zollbegleitscheinen unter entsprechender Aende- rung des Vordrucks benutzt werden können. Die Unikate der Anmeldungen werden als Rechnungsbeläge verwendet (§§. 6 und 15). Die Duplikate bilden die Beläge zu dem Abfertigungsregister (Muster b). S. 5. 1. Bei der Abfertigung des Tabacks kann das Nettogewicht statt durch Verwiegung. durch Abrechnung einer Tara festgestellt werden. Die Tarasätze betragen: a) bei unbearbeiteten und bei entrippten Blättern in Ballen von einfacher Lein- wand 2 Prozent, b) bei dergleichen in Ballen von doppelter Leinwand .....4 - («)becdergle1chcnmKisten.. .....92.- d) bei Karotten und Stangen zu Schmystabas in Fãssern 8 e) bei dergleichen in Kisten . .....12 - )be1Schnupftabacklosem Fässern 10 - g) bei dergleichen in Zinn- und Papierumhüllung und giiten 20 - h) bei Rauchtabak in Papierpacketen und Kisten 25 - i) bei Cigarren, lose in großen Kisten ddsdsdsd28 - k) bei dergleichen in Papierpacketen und großen Kisten 34 - I) bei dergleichen in kleinen Kistchen und großen Kisen 427 - des Bruttogewichts, in) bei Cigarretten: Innere Umschließungen: in Kartons zu 100 Stück oder mehr mit Mundstück 30 Prozent, ohne Mundstück . .........31 - in Kartons zu weniger als 100 Stück mit Mundstüückk . . 51 OD ohne Mundstck 43 - in Papierpacketen mit Mundstüccch.ß 11329 ohne Mundstück 13 - des Gewichts der Cigarretten einschließlich der inneren Umschließungen. Aeußere Umschließungen: " in Kisten ohne Zinkeinsatz bei einem Bruttogewicht des Kollo bis zu 100 Kilogramm..w 27 über 100 Kilogramm. 30 in Kisten mit Zinkeinsatz bei einem Bruttogewicht des Kollo bis zu 100 Kilogramm... J33 über 100 Kilogramm..... ... . .. 227 M I A U des Bruttogewichts. Bei Cigarretten in inneren und äußeren Umschließungen ist das Nettogewicht in der Weise festzustellen, daß zunächst von dem Bruttogewicht die Tara für die äußere Umschließung und hier- auf von dem verbleibenden Gewicht die Tara für die innere Umschließung in Abzug gebracht wird.