— 929 — III. Das Steueramt I. zu Bergedorf und das Nebenzollamt J. zu Rothenburgsort — letzteres unter Umwandlung in eine Zollassistentur — sind in die Verwaltung des hamburgischen Staates über- gegangen (siehe Central-Blatt S. 915). IV. Die Steuerämter l. a) zu Lauenburg, b) zu Mölln, 0) zu Oldesloe und die Steuerämter II. a) zu Ratzeburg und b) zu Trittau bleiben mit den bisherigen Abfertigungsbefugnissen dem Hauptsteueramt auch fernerhin unterstellt. Im Direktionsbezirk Hannover. Bl s* das bisherige Königlich preußische Hauptzollamt zu Bremen ist aufgehoben (siehe Central- att S. 918). B. Das Hauptzollamt zu Sebaldsbrück ist unter Umwandlung in ein Hauptsteueramt ohne Niederlage nach Verden verlegt. Die Nebenzollämter 1. Klasse zu Oberneuland, Oiterdamm und Warf, die Nebenzollämter II. Klasse zu Dammsiel, Farge, Hastedt, Höftdeich, Kuhsiel und Oberblockland, sowie die Steuerämter I. Klasse zu Achim und Verden sind eingezogen, das Nebenzollamt 1. Klasse zu Vegesack ist in bremische Verwaltung übergegangen (Central-Blatt S. 918) und die übrigen Amtsstellen des bis- herigen Hauptamtsbezirks Sebaldsbrück sind dem Hauptzollamt zu Geestemünde überwiesen (zu vergleichen nachstehend unter D.). C. Dem Hauptsteueramt Verden sind für die Folge unterstellt: a) die Steuerämter I. Klasse zu Hemelingen, Nienburg, Stolzenau, Sulingen und Hoya; b) die Steuerämter IlI. Klasse zu Rotenburg und Visselhövede; c) die Fährgeldhebestellen zu Daverden, Hagen-Gründen, Uesen und Stolzenau; d) die Brückengeldhebestelle zu Groß-Heins; e) die Hafen-, Liege= und Lagergeldhebestellen zu Eitze, Intschede, Nienburg (Lade= und Löschplatz sowie Winterhafen) Stolzenau und Hoya. Das Hauptsteueramt zu Verden, mit welchem eine Niederlage nicht verbunden ist, hat in goll- amtlicher Hinsicht die im §. 131 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 für derartige Hauptämter vorgesehenen, außerdem diejenigen besonderen Befugnisse, welche bisher dem Steueramt l. Klasse dort- selbst beigelegt waren. D. Im Hauptzollamtsbezirke von Geestemünde sind 1. eingezogen « a)dieNebenzollämterLKlassezuLeheundSandstedtunddasNebenzollamtlLKlafse zu Deedesdorf, b) die Königlich preußische Zollabfertigungsstelle zu Bremerhaven: 2. neu zugewiesen: a) das bisherige Nebenzollamt I. Klasse zu Burgdamm, welches in ein Steueramt I. Klasse umgewandelt ist, das Steueramt l. Klasse zu Scharmbeck, das Nebenzollamt l. Klasse zu Rönnebeck, b) das Nebenzollamt I. Klasse auf dem Wachtschiff bei Einswarden. Mit dem Steueramt 1. Klasse zu Burgdamm ist eine öffentliche Niederlage verbunden. Dasselbe behält diejenigen besonderen Befugnisse, welche dem Amt bisher beigelegt waren. E. Inm Bezirke des Hauptsteueramts zu Stade sind zur Einziehung gelangt die Nebenzollämter 1. Klasse zu Freiburg und Neuhaus und die Nebenzollämter II. Klasse zu Lühe und Krautsand. Das Nebenzollamt l. Klasse zu Cuxhaven (auf dem Lande) ist in hamburgische Verwaltung übergegangen (Central- Blatt S. 915). In Freiburg ist ein Nebenzollamt IlI. Klasse errichtet. F. Im Bezirke des Hauptzollamts zu Harburg sind zur Einziehung gelangt: Die Nebengoll- ämter I. Klasse zu Altenwerder, Finkenwerder, vor Harburg am Anlegeplatz der Dampfschiffe, vor Har- burg 7 der Neulander Fähre und Moorburg, sowie die Nebenzollämter lI. Klasse zu Cranz und Gätjensort.