— 959 — Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamt des Innern. Zu beziehen. durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. XVI. Jahrgang. Os 51. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 1888. Inhalt: 1. Handels= und Gewerbe-Wesen: Bestimmungen Zoll= und Steuerstellen;: — Befugniß der Herzoglich über die Prüfung und Beglaubigung von Stimmgabeln braunschweigischen Zuckersteuerstellen 964 · . . Seite 959 4. Konsulat-Wesen: Exequatur= Ertheilung 965 2. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 5. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem November 1888 . 99642 Reichsgebikthee 966 3. Zoll= und Steuer-Wesen: Verzeichniß der zur Aus- Beilagr. Statiftik: Ausführungsbestimmungen und Dienst- fertigung und Erledigung von Versendungsscheinen über vorschriften zu dem Gesetz vom 20. Juli 1879, betreffend inländischen Branntwein ermächtigten Königlich bayerischen die Statistik des Waarenverkehrs 967 1. Handels= und Gewerbe-Wesen. Bestimmungen über die Prüfung und Beglaubigung von Stimmgabeln. Die zweite (technische) Abtheilung der Physikalisch-technischen Reichsanstalt übernimmt die Prüfung und Beglaubigung von Stimmgabeln nach Maßgabe folgender Bestimmungen: S. 1. Die Prüfung hat den Zweck, die Richtigkeit der Tonhöhe bezw. die Schwingungszahl der Zweck der Prüfung. Gabel zu ermitteln. Sie kann mit einer Berichtigung der Gabel verbunden werden, sofern diese den internationalen Normalstimmton, d. h. bei 15 Grad des hunderttheiligen Thermometers dasjenige eingestrichene a angeben soll, dessen Höhe durch 435 ganze Schwingungen (870 halbe oder einfache Schwingungen französischer Zählweise) in der Sekunde bestimmt ist; die berichtigten Gabeln werden beglaubigt. 2 Beschaffenheit der Stimmgabeln, welche zur Beglaubigung eingereicht werden, sollen folgenden Bedingungenefc lenbeaender entsprechen: « Gabel-d 1. Die Gabel soll aus nicht gehärtetem Gußstahl erzeugt sein und mit ihrem Stiel aus einem Stück bestehen; doch ist es zulässig, daß der Stiel mit dem Körper der Gabel durch Schweißung verbunden ist. 145