— 1002 — Bezeichnung der Nachweisungen. Nähere Bezeichnung der Waaren. Bezeichnung der Anmeldestellen, bei welchen die den Anschreibungen zu Grunde zu legenden Anmeldungen zu erfolgen haben. III. Waareneingang auf Niederlagen und fort- laufende Konten. Sämmtliche unmittelbar oder mit zollamtlichen Begleitpapieren (ein- schließlich der Mustereingangspässe über ausländische Waaren) vom Zollauslande eingegangenen und zur Niederlage oder auf fortlaufende Konten angemeldeten Waaren, mit Ausschluß der aus anderen Nieder- lagen, fortlaufenden Konten oder Freibezirken kommenden. Die Anmeldeämter, welche die be- treffenden Niederlageregister und fort- laufenden Konten führen. IV. Ausfuhr aus dem freien Verkehr (mit Ausschluß der unmittelbaren Durch- fuhr, VIb). a) Alle im freien Verkehr aus— gehenden Güter, mit Ausnahme der unmittelbar durchgeführten (VIb). Die Ausgangs-Anmeldestellen. b) Beim Ausgang aus dem Zoll— gebiet die Waaren, für welche eine Zoll- oder Steuervergütung gewährt wird, sowie diejenigen Waaren, deren Ausfuhr, wie z. B. die Ausfuhr von inländischem Salz, amtlich kontrolirt wird, oder welche in Niederlagen auf— genommen waren und von dort aus- geführt werden. T)Waaren des freien Verkehrs, welche den unter Begleitscheinkontrole ausgehenden unverzollten Konten- oder Niederlagegütern beigepackt, oder welche mit Waaren, auf denen ein Zollanspruch haftet, zusammen ver- laden und mit diesen unter Zollkon- trole befindlichen Waaren ausgeführt werden. Die Grenzausgangsämter, welche in den betreffenden zoll= oder steuer- amtlichen Begleitpapieren die Ausfuhr bescheinigen. Die Anmeldeämter, welche die be- treffenden Zollbegleitpapiere (Zollbe- gleitscheine 1 2c.) auf Grund der er- theilten Ausgangsbescheinigungen er- ledigen. d) Die im Veredelungsverkehr bei der Vermischung oder Verarbeitung ausländischer mit inländischer Waare aus dem inländischen Material ge- wonnenen Mengen der ausgeführten Waaren. · Die Anmeldeämter, welche die Ver— edelungsregister führen.