118 — 3 Uebergetreten zum Landsturm 1. Aufgebots am Der Uebertritt zum Landsturm 2. Aufgebots erfolgt im Frieden ohne Weiteres am 31. März desjenigen Kalenderjahres, in welchem das 39. Lebensjahr vollendet wird, sofern nicht die Zurückversetzung in eine jüngere Jahresklasse verfügt war.