— 125 — Muster 16 zu 8. 85. Annahmeschein. Der Freiwillige (Stand oder Gewerbbe (Vor= und Familiennamen), geboren am 2 18. zu (Ort, Kreis, Regierungsbezirk, Bundesstaat), ist bei dem Truppen- Ene zu (drei= oder vier-jährigem Dienst angenommen und bis zu seinem Diensteintritt nach . beurlaubt worden. Inhaber gehört mit Aushändigung dieses Scheins zum Beurlaubtenstand und hat sich behufs Aufnahme in die Kontrole bei der Kontrolstelle seines Aufenthaltsortes (Hauptmeldeamt, Meldeamt oder Bezirksfeldwebel) innerhalb von 3 Tagen anzumelden. Inhaber ist verpflichtet, jede Aufenthaltsveränderung der Kontrolstelle anzuzeigen, auch sich beim Verzug in einen anderen Kontrolbezirk bei der dortigen Kontrolstelle anzumelden. Unterlassung dieser innerhalb 3 Tage zu bewirkenden Meldungen wird bestraft. Der Gestellungsbefehl zum Diensteintritt wird dem Inhaber durch Vermittelung des Bezirks- kommandos zugehen. Demselben ist unweigerlich Folge zu läiten, , den ten 18 Der Kommandeur des (Truppen-[Marine-sheils.) (I. S.) (Unterschrift.) Original kostenfrei. Duplikat 50 Pfennig. Anmerkung. Der Annahmeschein ist in Größe eines Viertelbogens anzulegen.