— 156 — der Gebirgs= und Flußsysteme, der Hauptflüsse, ihrer Ouellen, ihrer Nebenflüsse und ihres Laufes durch verschiedene Länder, der an denselben belegenen größeren Städte, sowie der bedeutenderen Eisenbahnen und Kanäle. Ferner Kenntniß der einzelnen Staaten, ihrer größeren Städte und ihrer Lage nach der Himmelsgegend. · In der Geschichte: Bekanntschaft mit den wesentlichsten Thatsachen aus der Geschichte der Hauptkulturvölker, vornehmlich der Griechen und Römer. Genauere Kenntniß der deutschen Geschichte, namentlich der Entstehung des deutschen Kaiserreichs, der deutschen Kaisergeschlechter, der größeren Kriege von Karl dem Großen bis zur Gründung des neuen Deutschen Reichs enschließlih und der Entwickelung der einzelnen deutschen Staaten, mit Berücksichtigung der Geschichte des Landes, dem der Prüfling angehört. Bei der Prüfung in der Geschichte kommt es weniger auf Jahreszahlen an, in welcher Beziehung die Kenntniß der hauptsächlichsten Data hinreicht, als auf die Bekanntschaft mit dem Zusammenhange, in welchem die einzelnen Er- eignisse mit einander stehen. ) In der deutschen Literatur: Bekanntschaft mit den Grundzügen der deutschen Literatur, insbesondere mit ihren Klassikern. e) -’"athematik: In der Arithmetik Fertigkeit in dem Gebrauch der bürgerlichen Rechnungs- arten, einschließlich der Zins= und Gesellschaftsrechnung, im Rechnen mit poftioen und negativen Zahlen, sowie in der Dezimalrechnung; Lösung von Gleichungen des ersten Grades mit einer und mehreren unbekannten Größen; Potenziren und Radiziren bis zum zweiten Grade mit bestimmten Zahlen und mit Buchstaben. In der Geometrie: Kenntiß der Planimetrie bis einschließlich der Lehre vom Kreise und aus der Stereometrie — der wichtigsten Formeln für die Körperberechnung. |) In der Physik: Bekanntschaft mit der Lehre von den allgemeinen Eigenschaften der Körper, Ausdehnung, Undurchdringlichkeit, Theilbarkeit, Porosität, Schwere, Dichte und spezifisches Gewicht, luftförmige und feste Körper), von der Wärme (Thermometer), vom Magnetismus (Magnetnadel und Kompaß) und von der Elektrizität (Blitzableiter). 8) In der Chemie sowie in den bei f nicht genannten Theilen der Physik werden nur diejenigen Prüflinge geprüft, welche solches verlangen, um durch Kenntnisse in der Chemie mangelnde Kenntniß in anderen Zweigen zu ersetzen. · — ll. Verfahren bei der Prüfung. S. 3. Die Leitung des gesammten Prüfungsgeschäfts steht dem Civilvorsitzenden der Ober-Ersatz- kommission zu. 8. 4. Die Prüfung erfolgt theils schriftlich, theils mündlich. Die schriftliche Prüfung besteht: a) in der Anfertigung eines deutschen Aufsatzes über ein Thema allgemeinen und naheliegenden Inhalts (beispielsweise ein Sprüchwort, eine Sentenz, eine Erzählung aus der Geschichte) oder über Gegenstände des öffentlichen Verkehrs (z. B. Eisenbahnen, Post), der Landwirthschaft, des Handels, der Industrie und dergleichen: b) in zwei schriftlichen Uebersetzungen in fremde Sprachen nach Wahl des Prüflings (. 1): c) in der Lösung einer Aufgabe aus der Arithmetik. Für den deutschen Aufsatz erhält der Prüfling drei Aufgaben verschiedenartigen Inhalts, unter denen ihm die Auswahl überlassen bleibt. S. 5. . Die zungate für die schriftliche Prüfung werden durch den Civilvorsitzenden gestellt, der bei Auswahl der Aufgaben die Mitwirkung der übrigen Kommissionsmitglieder in Anspruch zu nehmen und ihre Vorschläge zu berücksichtigen hat. Sofern der Vorsitzende die Aufgaben der Prüflinge nicht selbst, sondern durch den die Aus- arbeitung derselben überwachenden Offizier oder Lehrer mittheilt, gat er sie diesem versiegelt zu übergeben. Das Siegel darf erst beim Beginn der schriftlichen Prüfung geöffnet werden.