— 1606 — Abmusterungs-GBescheinigung. Vorzeiger dieses, der geboren am ten zu , ist am —7 ten m— 18 vv.een: abgemustert worden b den tmten 18 Das Seemanusamt. er## Inhaber ist verpflichtet, sich innerhalb # , unter Vorzeigung bezw. Vorlage dieser Bescheinigung, bei seiner Kontrolstelle zurückzumelden. Anmerkun In den Größe eines Viertelbogens anzulegen.