— 221 — Vierter Anhang Direktiobezirk: zur llebersicht über die Branntweinbrennereien rc. Hauptamtsbezirk: (Die von den Hauptamtern uszustellende o hwelsang hat sich auf den hanzen Hauptamtsbezirk, dle von den Direktiobehörden auszostellende auf den ganzen Dcrob n zu beziehen.) D. Besondere Nachweisung zu gewerblichen u. s. w. Zwecken steuerfrei abgegebenen Branntweins sowie des Niederlage- verkehrs mit inländischem unversteuerten Branntwein für das Betriebsjahr 18 Hiervon (Spalte lI) wurden Zu gewerblichen EL ) Zwecken einschließlich 6# !!1 · der Essigbereitung, denaturirt mit ohne Denaturirung abgelassen zu iu Heil., zu wissen- schaftlichen oder zu dem aulge- Esüg und 5 Pro. Pro. * Seifen Puß., Heizungs-, mcinen dena Pro *- Wasser, be- Ter- 4 wissen · und Koch. oder Be. i’ zent zent jiehungs. Schwesel. Schellack- ichon. Leill. Par. anderen mine ro· rrmsein:t Thiern leuchtunge mecken Kut peiziein Heiz. Pyridin —i2·1*11 rentin- Thierèl 9 * lichen n#o#ccken fümerie. Zwecken wurden steuerfreiim *ê“ " Hefen ätber lösung Aweten iabri. zent Voridin geis · - ' . abgelassen basen) geist basen wasser oͤl kation Hektoliter reinen Alkohols.) rl 2 3. 1. 5. 6. 7. 8. l 1o 11. 12. 13. 14. 15. Ju den in Spallen 16 und 17 aufgeführten Niederlagen betrug an in unversteuertem Branntwein**) Gattung der Niederlagen, in welchen Zahl dieser . der registermäßige der Zugang im D der Abgang im der registermäßige .,.. .. . Niederl . . MlandtscherBranntweinsteuerfretgclagcrt««"9"’Minnen-»MkdesBetriebs-Laune-Betriebs-Bestand-m- » Anfaug des jahres jahres Schluß des worden ist. Betriebsjahres (Anschreibung) (Abschreibung) Betriebsjahres Hektoliter reinen Alkohols.) 16. I7. 18. 18. 20. 21. a) Deffentliche Niederlagen für unverzollte Waaren b) Oeffentliche Niederlagen für Branntwein ) Privattheilungslager d) Andere Privatlager unter amtlichem Mitoerschluß e) Konten über den zur Reinigung gelangenden Branntwein 5 Säummtliche i in der Nachweisung anzuschreibenden Mengen reinen Alkohols sind ohne Dezimalen in vollen Hektolitern (= 10 000 Liter. vrozent) zu verzeichnen. Ueberschießende Mengen von weniger als 50 Liter (= 5.000 Literprozent) sind bei der Anschreibung außer Betracht zu lassen, aiche von 50 Liter und darüber auf ganze Hektoliter abzurunden. )(Die Einträge in den Spalten 18 bis 21 müssen mit den betreffenden Niederlage, beziehungsweise Kontoregistern übereinstimmen.