— 245 — Central Glatt Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Bu betiehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen. XVII. Jahrgang. Berlin, Freitag, d den 29. 9. Marz 1889. 9 4. Inhalt: 1. Zoll= und Etener, Wesen: Abänderung. der " 3. wae Wesen: Sestieung des Betrages der auf Bestimmungen über Zuckersteuer Vergütungsscheine und die Gemeinden bezw. weiteren Kommmnalverbände umzu. — Jollbehandlung legenden Verwaltungskosten“ der Verslcherungsanstaften der der Bestandtheile von See · und zien — Druckfehler- Berichtigungen zu den vorläusigen Ausführungsbestim. 4. Kouinist-Wesen: Ernennung; — Ermãchtigung zur mungen 8 Brauntweinsteuergesed und zum Eltenbahn, hörung von Zeugen und Abnahme von Eiden — Ermäch- Zollregulativ Seite tigung zur rhe von Eivilstands-- Akten; — Er 2. it: Hera usgabe einer neuen Auflage des stati 7 duatur. Ertheilu Wnarenwerpwichnistes und des Verzeichnisses der Massen. 5. Kellhei Eesen: A ô von Ausländern aus *n gütrr 2246 eichsgebi 248 1. Zoll= und Steuer-Wesen. Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 14. d. Mts. in Ausführung des Zucker= und des Brannt- weinsteuergesetzes Nachstehendes beschlossen: „Vom 1. April 1889 ab können nicht fällige Zuckerst Vergü gsschei auf nicht gestundete Zuckersteuer aller Art und nicht fällige B gsschen ine sowie Berechtigungsscheine auf nicht gestundete Branntweinsteuer aller Art in Anrechnung genommen, auch zur Ablösung von Zucker= bezw. Branntweinsleuer-Kredit, welcher gleichzeitig mit den Scheinen oder später sällig wird, verwendet werden. Dagegen ist die Annahme nicht fälliger Steuervergülumgs= und Berechligungsscheine zur Ablösung von #ialllgem oder früher als die Scheine fällig werdendem Zucker= bezw. Branntweinstener-Kredit nicht zulässig Die hiervon abweichenden Vorschriften im § 55 der Ausführungsbestimmungen zu dem Gesete vom 9. Juli 1887, die Besteuerung des FZuckers betressend (Central-Blatt für 1888 S. 278), sowie in den Beschlüssen des Bumdesraths vom 12. Juli 1838 (Central-Blatt S. 456 unter B 50 bezw. 458 unter Cl) treten außer Krast.“ Berlin, den 28. März 1889. Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr v. Maltzahn. 36