— 275 — 3. Versich erung Wesen. Bekanntmachung, betreffend den revidirten Prämientarif für die Versicherungsanstalt der Tiefbau-Berufsgenossen- schaft. Vom 18. April 1889. Für die Versicherungsanstalt der das Gebiet des Reichs umfassenden Tiefbau-Berufsgenossenschaft wird an Stelle des unter dem 8. Dezember 1887 bekannt gemachten provisorischen Prämientarifs, nach Anhörung des Genossenschaftsvorstandes, und nachdem inzwischen auch für die genannte Berufsgenossen- saft ein sa ahentan , usgeen worden ist, der nachstehende revidirte Tarif auf Grund des §. 24 des sicher setzes hiermit festgesetzt: Reuidirter: Prämientarif für die Versicherungsanstalt der Tiesbau--erufsgenossenschaft. Betrag der für Lohn-Prozente,jede angefangene de halbe Mark des Laufende Gefahren welche als in Betracht kom- n Betriebsarten. f Prämie zu ent-menden Lohnes . W-kichteniiud.zuerst-richtenden Prämie. Prozent Vi. 1. Straßen-Reinigung und -Unterhaltung, sonstige Erdarbeiten, insbesondere Meliorations- arbeiten, Transport von Erde und anderen Baustoffen, Unterhaltung von Schmuckan- lagen, soweit nicht nach Ziffer 2 oder 3 eine höhere Gefahrenklasse Anwendung findet A 1 ½ 2. Größere Erdbau-Ausführungen, alle Arbeiten der Handwerker, wie Maurer-, Zimmer-, Dachdecker= 2c. Arbeiten, Brunnenbau, Fun- dirungen, Wasserbauten, Unterhaltung und Reparatur von Mühlengerinnen, Reinigen von Abzugskanälen und Teichen, Dampf- walzenbetrieb, Betrieb von Pumpwerken zu Be= und Entwässerungen, dann von Wasser- und Windmotoren, Herstellung von Stein- slag, Schlackenklopfen, Betrieb von Stein- brüchen B 2 1 3. Sämmtliche Sprengarbeien. Stollen- und Schachtbau C 8 4 Sonstige Bestimmungen und Erlänterungen. 1. Für Arbeiten, welche vorstehend nicht aufgeführt sind, ist der Prämiensatz der Klasse B zur Anwendung zu bringen. 41