— 312 — a) eines einzelnen Gebrauchswiderstandes eine Gebühr von . WeinesSahesvonGebrauchöwtderftandcnetneGrundgebuhr von. sowtefuredeemzelneAbthetlungetneZufatzgebuhrvonje. c)von Praztfionswtdcrstünden das Vierfache der Sätze zu a bezw. K, d) eines QOuecksilberwiderstandes eine Gebühr von für die Prüfung und Stempelung eines Normalelements eine Gebühr von für die Prüfung und Stempelung a) eines Strommessers unter 300 Ampere oder eines Spannungsmessers nach Prüfung an 3 Skalenstellen eine Gebühr von für Prüfung jeder weileren Stelle b) eines Strommessers von 300 bis ausschließlich 600 Ampere das Andert- halbfache der Sätze zu ? I) eines Strommessers von 000 bis 1000 Ampere das Doppelte der Saͤtze zu Hfür nachräestt. Aufbringen der vorgeschriebenen Bezeichungen für die Prüfung von Meßgeräthen, deren Stempelung sich als unzulässig erweist, Gebühren nach Maßgabe der aufgewendeten Arbeit und zwar für die Stunde 1,50 „-X; werden die gefundenen Fehler dem Betheiligten mit- gcheil so erfolgt die Ansetzung der Gebühren wie bei gestempelten Ge- S C . fur Untersuchung der Brauchbarkeil und Dauerhaftigkeit von elektrischen Apparaten und Einrichtungen (vergl. Einleitung) Gebühren ebenfalls nach Maßgabe der aufgewendeten Arbeit, jedoch für die Stunde Charlottenburg, den 24. Mai 1889. Vhysikalisch-Technische Reichsanstalt. von Helmholtz. Bekanntmachung. 0,50 12,00 1,50 3,00 0. 3,00 2,00. M ·00 ½ u u ½ Unter Bezugnahme auf die Vorschrift im §.7 Absatz 3 des Gesetzes vom 3. Juli 1883 (Reichs-Gesetzblatt Seite 149) wird das in der Bekanntmachung vom 2. Mai 1888 (Central-Blatt Seite 158) enthaltene Verzeichniß von Gartenbau= oder botanischen Anlagen, Schulen und Gärten, welche regelmäßigen Unter- suchungen in angemessener Jahreszeit unterliegen und amtlich als den Anforderungen der internationalen Reblaus-Konvention entsprechend erklärt worden sind, insoweit dabei das Königreich Preußen in Betracht kommt, durch das nachfolgende Verzeichniß erssetzt. Name des Besihers und Lage des Grundstücks. Bemerkungen. Art des Grundstücks. Prensen. 1. Provinz Brandenburg. 1.Stistung, Baum= und Strauchpflanzungen der Landes= Alt-Geltow. baumschule. 2. Mangeot, A., Baumschule. Brandenburg. 3. Riemschneider, Gärtneerei. „ 4.Späth, Oekonomierath, Baumschulen. Britz. 5.]Haerecke, Gärtnerei. Eberswalde. 6.] Hübner, O., Gärtnerei. Potodam. 7.Späth, Oelonomierath, Baumschulen. Rixdorf.