— 341 — Anlage R 3. Kontobuch des zu über Zugang und Abgang an denaturirtem Branntwein. Dieses Buch enthält Blätter, welche Das Buch ist mit einer vom Unterzeichneten angesiegelten Schnur . durchzogen sind. aufzubewahren. „ den ten 18 Inhaltsverzeichniß. Anleitung. 1. Das Kontobuch nach diesem Muster ist A. von den Gewerbetreibenden, welche Branntwein für den eigenen Gewerbebedarf statt mit dem allgemeinen Dena- turir angenntel, mit a) Pyridinbasen, b) Holzgeist, Terpentinöl, d) Thleröl, e) Schwefeläther, s) Schellacklõösung oder anderen Spezialmitteln außer Essig denaturiren lassen dürfen, · vondenjenigenHändlekuandGewerbetteibenben,met-BranntweinmitdemallgemelaeaDenatukikuagsmtttel denaturiren lassen und welchen die Führung eines Kontobuches beson ders vorgeschrieben ist, über die Herstellung und Verwendung des denaturirten Branntweins zu führen. · LäßteinGewekbMeibenderdenatnktrteaBkanntweinvonmehrckeaderbeselchnetensktenbereiten,iogefchteht·die Anschreibung für jede Art, nach Bestimmung der Steuerbehörde, entweder in einem besonderen Kontobuch oder in einer besonderen Abthellung desselben Kontobuchs. r *“ Fortsetzung auf Seite 344.