— 488 — Zuschlag zum Nettogewicht der fertigen Gegenstände, falls solche aus unver- zolltem Material im Inlande ange- Lau- fertigt sind, für Theile aus: fende Gezeichnung der Gegenstände. schmiedbarem Eisen Gu 2 Nr. Si Siin eisen, 5 n1 Schrott- angen Blechen oder oder schmie bt eisen Blöcken Platten barem Blei, Prozen!. Prozent.Prozent. Prozent. Prozent. J%0) Einfache Schmiedestücke aus Eisen oder Stahl, wenn abgeschmiedet eingeführt: I. Kurbelwellen, Pleuel= und Kolbenstangen mit Kreuzköpfen 42E — — — — U. Gerade Wellen und alle anderen Schmiedestücke 1 — — — ch Sämmtliche anderen, vorstehend nicht genannten und l im Inlande augefertigien Sämiedestcke aus Eisen — oder Stahl . 1 3414 — — — — Tc) Muttern . 341— —- — — ) Gußgegenstände aus Brich oder Roheisen beraesiellt I. unbearbeitet —I — 6 — II. bearbeitet .. .. . — — 9 — — 6) Gußgegenstände aus Stahl . 8 — — — — h) Gegenstände aus Bronze= oder esngoafe I "„ « I. Condensatorrohrplatten — — 50 — II. Condensatorrohre — — — 2 III. Siederohre für Dam pfkessel. — — — 2 — IV. Sämmtliche Her- * nachsiehend nicht aufge- führten Gegenstände aus Bronze-oder Messinggoß, — — — 20 — 39.Rohe unpolirte Eisenplatten, die zu Flurplatten (Pflichten), 1 I Bekleidungs und Schutzblechen im Maschinen= und essel- 3 " raum von Dampsschiffen bestimmt find 55 5 — — 40.Schaufelräder 12 10 — —. — 41. Schiffstelegrarh 34 12 6 8. — 42. 6 6 6 —— 43. Klampen, Ferohregheing Web Sern Klosetrohre, Spül= I : « gossen, Treppenstufen, Treppenschienen, Fensterschutzringe, " r Ventilatorentöpfe, Glockenstühle und Zangen. 6 6 6 8 20 4. Destillir-Apparate zur Herstellung von as aus I I Seewasser ... 6 6 6 8 — 45.|] Bleiplatten, Zinkplatten, Zinknägel- . .— — — 4 — 46.Sirxenen (Nebelhorn) und deren metallene Bestandtheile . 6 6 6 4 — 47.Stahlmatratzen, wenn sie mit dem Schiffe in feste Verbin- U l ; dung gebracht sind . 6 — — — 18.Umsponnener Kupferdraht zur dastelmo von elektrischen Beleuchtungsanlagen — — — 6 — 49. Die vorstehend nicht aufgeführten, umter den Titeln VI, s VII und VIII der Anlage E 1 (Nachweisung derjenigen " zu den gewöhnlichen Schiffsntensilien zu rechnenden Inventarienstücke, welche nach Nr. 15 d des Zolltarifs zollsrei sind) zu den Normativbestimmungen“ für die Hafen-Regulative benannten metallenen Geräthe. 12 12 6 6 —