Tentral-Hlatt Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamt des Innern. ——— Du betriehen durch alle Postanstalten vund SHPuchbsuhlungen. den 2. August 1889. S# 32. XVII. Jahrgang.) Inhalt: 1. Zell- und Stener-Gesen: Ergänzung der Aus- führungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetz rücksichtlich de5 im Fabriklager durch Zufall zu Grunde gehenden Juckers; — Jollbehandlung der Austernsetzlinge; — Ein- schränkung der für die Unterelbe bestehenden Transport- Berlin, Freitag, ontrolen und Aufhebung der Transportkontrole für Salz l vig- holsteinischen Grenzbezirkstheilen Seite 445 sen: Ausweisung von Ausländern aus dem biete 46 sen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs #pril bis Ende Juni 18929 448 1. Zoll= und Steuer-Wesen. In Abänderung der Ausführungsbestimmungen zu dem Zuckersteuergesetz vom 9. Juli 1887 (Central-Blatt von 1888 S. 267 ff.) hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 4. Juli d. Is. beschlossen, 1. dem §. 89 Absatz 3 der Ausführungsbestimmungen folgende Fassung zu geben: „Das Ergebniß der Bestandsaufnahme hat der Lager-Inhaber durch Unterzeichnung der Afnahmenerhandlung als richtig anzuerkennen und zugleich ebenfalls schriftlich zu erklären, daß er für en Betrag der Verbrauchsabgabe, welche auf den Zuckervorräthen ruht, soweit die letzteren nicht etwa auf dem Fabriklager erweislich durch Zufall zu Grunde gehen, bis zum Nachweis der Entrichtung der Abgabe oder bis zur stattgehabten Abfertigung des Zuckers aus dem Fabriklager im gebundenen Verkehr die Haftung übernehme.“ und 2. im §. 12 des Zuckerniederlage-Regulativs (Anlage E zu den Ausführungsbestimmungen) hinter „haftet" ein Komma und die Worte einzuschalten: „insoweit der Zucker nicht etwa im Vergütungslager oder bei der Versendung von demselben im gebundenen Verkehr erweislich durch Zufa Berlin, den 25. Juli 1889. Der Reichskanzler. zu Grunde geht.“ In Vertretung: Freiherr v. Maltzahn. 69