— 449 — Central-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. hu bexiehen durch alle Postanstalten und huchhandlungen. . . XVII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 9. August 1889. 33. Inhalt: 1. Zoll- und Steuer-Whesen: Bestimmungen, be- » treffend die Beröffentlichung periodischer Minth lungen 2. Koufulat = Wesen: Ernennungen; — Bestellung eines über den jeweiligen Stand der Branntweinproduktion und Kensular · A He#ten — tui zur Vornahme von Versteuerung; der Augführungsbestim. Civilstands. Kenz — Tedes — Einziehung eines mngen zum nei rücksichtlich des Um- Konsulats; — Exequatur-Ertheilungz 451 anges der von der Branntwein benergeneinschast zu tra- Pollzel-Wesen: Aus Ausländ d genden Kosten der ersten Anschaffung der Sameelgefäße # r.; 7. Kechelwiet . weisung von Auslan ern ½„ 52 — Titelverleihung an einen Stations-Kontrolör Seite 449 1. Zoll- und Steuer-Wesen. Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 4. Juli d. J. die nachfolgenden Bestimmungen, betreffend die Veröffentlichung periodischer Mittheilungen über den J#i Stand der Branntweinproduktion und Versteuerung. beschlossen: * * Die Steuerhebestellen haben über die am 30. September jedes Jahres in den Niederlagen und Reinigungsanstalten ihres Bezirks befindlichen Mengen an inländischem unversteuerten Brannt- wein Auszüge aus den Niederlage= beziehungsweise Kontoregistern nach dem anliegenden Muster A bis zum 6. Oktober den Hauptämtern einzureichen und letztere haben hieraus nach demselben Muster eine den Hauptamtsbezirk umfassende Nachweisung dem Kaiserlichen Statistischen Amt bis zum 12. Oktober einzusenden. Sollten bezügliche Bestände im Hauplamtsbezirk nicht vorhanden sein, so hat das Hauptamt bis zum gleichen Termin eine Fehlanzeige zu liefern. Das Kaiserliche Statistische Amt hat auf Grund der demselben nach Ziffer 1 von den Haupt- ämtern zugehenden Nachweisungen jährliche Uebersichten aufzustellen und durch den Reichsanzeiger zur Veröffentlichung zu bringen. Die Hauptbuchhalterei des Reichsschatzamts hat auf Grund der entsprechenden Angaben in den ihr allmonatlich zugehenden Reichssteuerübersichten nach dem anliegenden Muster B7) monatliche Nachweisungen über die Menge des in den Brennereien des Deutschen Reichs hergestellten und des nach Entrichtung der Verbrauchsabgabe in den freien Verkehr übergeführten Branntweins aufzustellen und durch den Reichsanzeiger zur Veröffentlichung zu bringen. Berlin, den 30. Juli 1899. Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr v. Maltzahn. — *) Hier nicht mit abgedruckt. „Muster