— 578 — 3. Militär-Wesen. Bekanntmachung. In dem durch Bekanntmachung vom 24. Juni 1887 (Central-Blatt, Anhang S. 217) veröffentlichten Gesammtverzeichniß der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen Siellen wird der wschnit XIll erzogthum Sachsen- Altenburg unter — 16 und 17 bgeändert“ wie falgt Angabe Bezeichnung bei den fur Militär,Dder Behörden, an welche anwärter nicht aus- die Bewerbungen zu Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten richten sind, wenn es nicht Bemerkungen. Stellen, in welchem dde Behörde selbst ist, bei Umfange dieselben welcher die Anftellung vorbehalten sind. gewünscht wird. XIII. DBerzogthum Sachsen- Altenburg. 16. Sportelbeamte bei den Steuer- und Rentämtern, — Herzogliches Mi- Die Stellen unter 16 mit dem nisterium, Abthei- Vorbehallte, Aspiranten zum höheren Steuerdienst aus dem lung für Finanzen. Eivilstande zunächst solche Stellen zu übertragen, jedoch höchstens bis zu einem Dritt · tbeil der Stellen. 17. Steuerausseher, mindestens zu zwei Dritteln. Berlin, den 28. November 1889. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Bosse. Bekanntmachung. iun dem Verzeichniß der den Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen (Anlage L) der Anstellungsgrundsätze vom 7./21. März 1882, Central-Blat S. 123) wird der durch die Bekanntmachungen vom 4. Juni 1886 (Central-Blatt S. 219) und 5. August 1888 (a. a. O. S. 672) veröffentlichte, auf die Marineverwaltung bezügliche Abschnitt Il durch noachstehende Zusammenstellung ersetzt: III. Marine-Verwaltung.“) „Sekretariatsassistenten im Reichs-Marine-Amt und beim Ober-Kommando der Marine, soweit sie nicht ausnahmsweise aus Beamten der Marine ergänzt werden, “*“*5 — im Reichs-Marine-Amt und beim Ober-Kommando der Marine, soweit sie nicht aus Beamten der Marine ergänzt werden, ari V I " Die mit einem — bezeichneten Stellen sind solche, bei welchen Unteroffiziere der Marine vor Unteroffizieren des Land. heeres zu berücksichtigen sind.