— 11 — Central-Glatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Bu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. . Berlin, Freitag, de den 17. Jauuar 1890. Ö## 3. Inhalt: 1. Joll= und Steuer-Wesen: Veränderungen in 2. Lonulat,, Wesen- Bestelungen von Konsular-Agenten dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuer- — Todesfalll Z 1m33 stellen; — desgl. der Zuckersteuerstellen: — Abänderung ar des Verzeichnisses der llebergangsstraßen für Branntwein= 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem sendungen aus Luxemburg . .SSeite 11 Reichsgebiette. 133 1. Zoll= und Steuer-Wesen. Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. Im Königreich Preußen. Es ist ertheilt worden dem Steueramt I. zu Winsen a. Luhe im Bezirk des Hauptzollamts zu Harburg die Befugniß zur Abfertigung von Rohtaback, welcher mit Begleitschein 1 unter Eisenbahnwagenverschluß eingeht; dem Steueramt l. zu Simmern im Bezirk des Hauptsteueramts zu Kreuznach die Besugniß zur Erhebung von Uebergangsabgaben und zur Erledigung von Uebergangsscheinen: dem Steueramt l. zu Gütersloh im Bezirk des Hauptsteueramts zu Minden die allgemeine Be- fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II einschließlich derjenigen über inländisches Salz: dem Hauptzollamt zu Geestemünde die Ermächtigung zur Abfertigung der unter die Tarif- nummern 221, 2281, 2282 und die Anmerkung zu 221 und 2 fallenden Waaren zu andern als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern: dem Salzsteueramt I. zu Unna- Königsborn im Bezirk des Hauptsteueramts zu Dortmund die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen ! über Getreide für den Mühlenbesitzer Karl Bremme in Unna: dem Nebenzollamt l. zu Esymochen im Bezirk des Hauptzollamts zu Prostken die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über alle diejenigen Waaren, welche bei dem Kaiserlich russischen Zollamt III. Klasse in Lipowka zum Eingange nach Rußland abgefertigt werden dürfen, mit der Maß- gabe, daß eine Niederlegung dieser Waaren in Czymochen zur gelegentlichen Weiterbeförderung nicht stattfinden darf: dem Hauptsteueramt für inländische Gegenstände zu Berlin und seinen ständigen Abfertigungs- stellen die Befugniß zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Branntwein und 7