Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. ——— — Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. Berlin, Freitag, den 24. Januar 1890. # 4. dnhact 1. 3ol, und ¾64 Wesen: Veränderungen in 3. oneen eGistiree des Bundesamts für em Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuer- .r % « Flletcp —BestellunqdreterStatwnsKontrolon—- 4. Buscheelen “Ww des Verzeichnies der iäwei erichtigung Seite 15 2. Konfulat-Wesen: Todessal: — Exequatur-Ertheilung 16 5. WW sen: Auzweisung von Ausländern aus dem i 1. Zoll= und Steuer-Wesen. Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Stererstellen. In Bezug auf die Zuckersteuerstellen (vergl. das Verzeichniß auf Seite 541 und flgd. im Jahrgang 1889) ist nachstehende Aenderung eingetreten: Im Königreich Preußen. Im Hauptamtsbezirk Naumburg a. S. ist die selbständige Zuckersteuerstelle zu Weißenfels auf- gehoben und es sind an deren Stelle in Weißenfels und Lützen nit den an diesen Orten bestehenden Steuerämtern l. verbundene Zuckersteuerstellen errichtet worden, welche für die Zuckerfabriken zu Weißen— fels bezw. Lützen zuständig sind. Die Fürstlich schwarzburgischen Steuerämter zu Sondershausen und Arnstadt sind zur Erhebung der Reichsstempelabgabe und zur Abstempelung von inländischen Aktien und Aktienantheilsscheinen, sowie von Interimsscheinen über Einzahlungen auf diese Werthpapiere (Tarifnummer 1 a des Gesetzes, betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben, Reichs-Gesetzblatt für 1885 Seite 179) ermäch- tigt worden.