—I i*- Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. —.—.. — — Zu bezichen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. XVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 4. April 1890. # R 14. Inhalt: 1. Zoll- und Steuer . Wesen: Abänderung der — Bestimmungen über die Ermittelung des Alkoholgehalts 3. Konsulat-Wesen: Bestellung eines Konsular-Agenten; —– im Branntwein Seite 77 Ermächtigung zur Vornahme von Civilstands-Akten. 79 2. Lisenbahn-Wesen: Vereinbarung zwischen Deutschland und 4. polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem echerresche Ungarn wegen gegenseitiger Anerkennung der Reichsgebiettet » »,,,·79 eichenpässe . .. . ...78 1. Zoll= und Steuer-Wesen. Der ulbesral hat in seiner Sitzung vom 8. März d. J. beschlossen, daß zu setzen sind: 1. in der Aulage C zu den vorläufigen Ausführungsbestimmungen zum Branntweinsteuergesetze vom 24. Juni 1887 (Central-Blatt für 1888 Seite 80), a) unter Ziffer 1 Absatz 2 für die Worte: „Branntwein von wenigstens 40 Prozent durchschnittlichen Alkoholgehalts“ die Worte: „Branntwein mit einem durchschnittlichen Alkoholgehalt von wenigstens. 34 Gewichtsprozent“, b) unter Ziffer 9 Absatz 3 im Schlußsatz für die Worte: „Stärken unter 40 Prozent“ die Worte: „Stärken unter 34 Gewichtsprozent", Jc) unter Ziffer 29 Absatz 2 für die Worte: „Branntwein von weniger als 40 Prozent durchschnittlichen Alkoholgehalts“ die Worte: „Branntwein mit einem durchschnittlichen Alkoholgehalt von weniger als 34 Gewichts- prozent“: 2. in der Anleitung zur Prüfung des als Denaturirungsmittel zugelassenen Essigs — Anlage K6 zu den vorläufigen Ausführungsbestimmungen zum Branntweinsteuergesetz vom 24. Juni 1887 — (Central-Blatt für 1887 Seite 436) für die Worte: „Sprit von mindestens 95 Prozent Tralles“