— 105 — Name des Besitzers Ort der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. Art des Grundstücks. Lauf. Nr. 530. Zöschen, Preußen, Provinz Sachsen.   Dr. Dieck, Baumschulen. 531. Zweibrücken, Bayern. Guth, Friedrich, Handelsgärtnerei. 532.   Zwenkau, Königreich Sachsen. Großmann, Gustav, Kunst= und Handels- gärtnerei. Berlin, den 11. April 1890. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Bosse. 3. Zoll= und Steuer-Wesen. Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. Im Königreich Preußen. Das Nebenzollamt I. zu Meldorf ist aus dem Bezirk des Hauptzollamts zu Tönning ausge- schieden und dem Hauptsteueramt zu Itzehoe unterstellt worden. Die dem Steueramt l. zu Insterburg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Gumbinnen ertheilte Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über ausländisches und inländisches Salz zur Glas- fabrikation, sowie zur Ausfertigung von Begleitscheinen II über ausländisches und inländisches Salz ist zurückgezogen worden. Das Steueramt II. zu Pillkallen im Bezirk des Hauptzollamts zu Eydtkuhnen ist in ein Steueramt l. umgewandelt worden. Bei der Zollabfertigungsstelle auf dem Bahnhof zu Myslowitz ist eine allgemeine öffentliche Niederlage für unverzollte Waaren (Packhof) errichtet worden. Das Salzsteueramt I. zu Georgenhall im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hannover ist in ein Salzsteueramt II. umgewandelt worden. Es ist ertheilt worden: dem Nebenzollamt II. zu Bajohren im Bezirk des Hauptzollamts zu Memel die Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über zur Ausfuhr bestimmte Pferde auf die Hauptzollämter zu Hamburg; dem Hauptsteueramt zu Gleiwitz die Befugniß zur Abfertigung des im Eisenbahnverkehr ein- gehenden Schweinefleisches nach Maßgabe des §. 66 des Vereinsgollgesetzes; dem Steueramt l. zu Schlawe im Bezirk des Hauptzollamts zu Rügenwalde die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II über inländisches Salz; dem Steueramt I. zu Rheydt im Bezirk des Hauptsteueramts zu Crefeld die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II über zollpflichtige Gegenstände und dem Steueramt I. zu Warburg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Lemgo die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II über zollpflichtige Waaren sowie über inländisches Salz. 20