— 137 — Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im. Reichsamt des Innern. ô Ê————— Bu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen. XVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 23. Mai 1890. S21. Inhalt: 1. Eisenbahn-Wesen: Abänderung des §. 35 des 4. Allgemeine Verwaltungs= Sachen: Vierteljährliche Gehalts- Betriebs -Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands zahlung an Beamte verschiedener, vom Reichsamt des sowie der Anlage D zu diesem Reglement Seite 137 #n#ern rressortirenden 15 Erscheinen eines 2. Finanz-Wesen:. Nachweisung der Einnahmen des Reichs Dach kags zum Handt uch für das Deutsche eich auf # vom 1. bis Ende April 18999 1338 5. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Bestellung von Kon- 3. Zoll= und Steuer- Wesen: Buch- und Lagerkontrole für ge- sular-Agenten; — Entlassung; — Todesfälle 141 brannten Kaffee im Grenzbezirk der Provinz Westfalen; 6. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des l. Nachtrags iur — Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen amtlichen Schiffsliste für 18909) der Zoll, und Steuerstellen — desgt. der Zockersteuer, 7. Polizei-Wesen: Auswetsung von Ausländern aus len stelllen #139 Reichsgebiete . .....l4l 1. Eisenbahn-Wesen. Bekanntmachung, betreffend Abänderung des §. 35 des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands sowie der Anlage D zu diesem Reglement. Auf Grund des Artikels 45 der Reichsverfassung hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 1. d. Mts. nachstehende Abänderungen des §F. 35 des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands sowie der Anlage D zu diesem Reglement beschlossen: I. Im §. 35 Absatz 2 sind die Worte „Eil= und“ zu streichen. II. Im ersten Absatz der Bestimmung unter I der Anlage D ist am Schlusse hinter den Worten „chlorsauren Salze“ einzuschalten: 677 Rottweiler Klein-Kaliber-Pulver (ein chemisches Pulver aus aufgelöster nitrirter Cellulose).“ III. In der Bestimmung unter lla der Anlage D ist vor den Worten „sowie ferner aus dem so- genannten Favierschen Sprengstoff“ einzuschalten: „aus Ruborit (einem Gemenge von Ammoniaksalpeter und Dinitrobenzol).“ IV. Hinter der Bestimmung unter XXXI der Anlage D ist folgende Bestimmung hinzuzufügen: „XXXla. Mit Fett oder Oel getränktes Papier sowie Hülsen aus solchem werden zu den vorstehend unter X XXI Absatz 1 vorgeschriebenen Bedingungen befördert.“ Vorstehende Aenderungen treten am 1. Juni d. Is. in Kraft. Berlin, den 18. Mai 1890. Der Reichskanzler. v. Caprivi. 26