— 147 — Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamt des Innern. ——————mm Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen. . 9 : J : 1 — XVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 6. Juni 1890. 92 23. Inhalt: 1. Militär-Wesen: Abänderung des Verzeichnisses desgl. der Zuckersteuerstellen; — Abberufung eines Sta- der zum Gebrauch für die bewaffnete Macht vorbereiteten tions-Kontrolörs... lHlHs8 Sprengstoffe und Munitionsgegenstände . . Seite 1417 3. Konsnulat-Wesen: Todesfal I48 2. Zoll= und Steuer-Wesen: Veränderungen in dem Stande 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen; — 6 Reichsgebiete.... II1449 1. Militär-Wesen. Bekanntmachung, betreffend Ergänzung') des Verzeichnisses der zum Gebrauch für die bewaffnete Macht vorbe- reiteten Sprengstoffe und Munitionsgegenstände. Auf Grund des §. 35, Ziffer 7 der Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen im Frieden (Friedens- Transport-Ordnung) vom 11. Februar 1888 (Reichs-Gesetzbl. S. 23) haben die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Landheer und die Festungen und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen beschlossen: In dem Verzeichnisse der zum Gebrauche für die bewaffnete Macht vorbereiteten Sprengstoffe und Munitionsgegenstände ist: 1. unter A am Schlusse nachzutragen: „8. Zündladungen C 88 zu Geschoßzündern“, 2. in Spalte „Bemerkungen“ neben der neuen Ziffer 8 zu setzen: „vergl. auch §. 30,8#a Abs. 3“. Berlin, den 3. Juni 1890. « Der Stellvertreter des Reichskanzlers. v. Boetticher. *) Vgl. Central-Blatt von 1889, S. 480. 5