Für die als am Kontingent neu betheiligt oder als in der abgelaufenen Kontingentsperiode unregel- mäßig betrieben anerkannten Brennereien ist gemäß 8. 10d die fingirte bisherige Durchschnittsproduktion zu dem niedrigeren Verbrauchsabgabesatze be- rechnet worden auf * DLeiter reinen Alkohols. 40