— 238 — 4. Zoll= und Steuer-Wesen. Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. Im Königreich Preußen: Es ist ertheilt worden: Der Zollabfertigungsstelle am Bahnhof zu Eupen im Bezirk des Hauptzollamts zu Nachen die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1 und lil, dem Steueramt l. zu Gardelegen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Stendal die Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 über Wein in Fässern, dem Steueramt 1I. zu Finsterwalde im Bezirk des Hauptsteueramts zu Lübben die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen ! über das für den Seifenfabrikanten A. Thierack in Finsterwalde unter Kolloverschluß eingehende Schweinefett, dem Steueramt ll. zu Halle i. W. im Bezirk des Hauptsteueramts zu Minden die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über Waaren für das Privatkreditlager der Firma W. Kisker zu Halle i. W., soweit dieselben von dem Begleitschein-Ausfertigungsamt bereits speziell revidirt sind, dem Steueramt ll. zu Herzberg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Mühlberg a. E. die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über inländisches Salza, dem Steueramt I. zu Burgdamm im Bezirk des Hauptzollamts zu Geestemünde die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen ! des Großherzoglich oldenburgischen Hauptzollamts zu Brake über Bau= und Nutzholz (Tarifposition 13e) und dem Steueramt I. zu Einbeck im Bezirk des Hauptsteueramts zu Münden die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über die für die mechanische Weberei daselbst aus dem Privatlager der Petroleumraffinerie vormals A. Korff in Bremen eingehenden Petroleumdestillate und zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 über gebrauchte Mineralölfässer. Die dem Steueramt I. zu Alfeld im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hildesheim beigelegte Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen ! über Getreide für die Mühle des A. Strobel daselbst ist auch auf diejenigen Fälle ausgedehnt worden, in denen das Getreide unter Eisenbahnwagenverschluß eingeht. In den Hohenzollernschen Landen sind folgende Grenzumgeldereien aufgehoben worden: I. im Oberamtsbezirk Gammertingen die Grenzumgeldereien zu Freudenweiler, Harthausen bei Feld- hausen, Harthausen a. Scheer, Kettenacker und Hochberg, II. im #eramtbezur Haigerloch die Grenzumgeldereien Fischingen (Empfingen), Höfendorf und Trillfingen, III. im Oberamtsbezirk Hechingen die Grenzumgeldereien zu Rangendingen, Sickingen, Stetten unter Holstein und Thanheim, sowie IV. im Oberamtsbezirk Sigmaringen die Grenzumgeldereien zu Bittelschieß, Deutwang, Dietershofen, Gaisweiler, Oberschmeien, Sigmaringen, Spöck und Walbertsweiler. Den bestehen bleibenden 52 Umgeldereien ist die unbeschränkte Befugniß zur Erhebung der Uebergangsabgabe für Bier, zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen, sowie zur Ab- fertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Biers, soweit sie ihnen nicht bisher schon beigelegt war, ertheilt worden. Im Königreich Bayern. Dem Nebenzollamt zu Zweibrücken im Bezirk des Hauptzollamts zu Landau i. Pfalz ist die Befugniß ertheilt worden, Begleitscheine ! über Waaren der Tarifpositionen 10d4, c und f# und 38f zu erledigen, deren Zollwerth bei einer Sendung der bezeichneten Waarenkategorien zusammen den Betrag von 100 J¼ nicht übersteigt. Im Königreich Sachsen. 1 Dem Nebenzollamt I. zu Schöna im Bezirk des Hauptzollamts zu Schandau ist die Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen II über Bau= und Nutzholz ertheilt worden. » Zu Lockwitzgrund im Bezirk des Hauptsteneramts zu Dresden ist unter der Bezeichnung „Hauptsteueramt Dresden, Abfertigungsstelle in der Rügerschen Chokoladenfabrik in Lockwitzgrund“ eine