— 246 — Angabe Bezeichnung bei den für Militär= der Behörden, an welche anwärter nicht aus- die Bewerbungen zu Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten richten sind, wenn es nicht Bemerkungen. Stellen, in welchem,de Behörde selbst ist, bei Umfange dieselben welcher die Anstellung vorbehalten sind. gewünscht wird. III. Ressort des Ministeriums der Finanzen. 5. Die Stelle: „Kanzlist bei der Hauptstaatskasse" ist zu streichen. 15. Die Stelle: „Materialverwalter bei den Salinen und Bergwerken“ ist eingegangen und daher zu streichen. 43. Die Stellen: „Stationskasserendanten“ sind als nicht mehr vorhanden zu streichen. 53. Die Stellen der „Wagenrevisoren“ sind den Militäranwärtern nicht mehr vorbehalten und daher zu streichen. VII. roßherzogthum Mecklenburg-Schwerin. (An Stelle der Ziffer 8 des Gesammtverzeichnisses — Central-Blatt 1887, S. 266 — ist zu setzen:) 8. Bei der Regierungsbibliothek: Kanzlist, — Großherzogliches Mili-= Geistige Befähigung: Be- ·9 t d r artemen susn i — isti Befähi : Be- *5 it i i fung. XII. Derzogthum Sachseu-Meiningen. (Das Gesammtverzeichniß — Central-Blatt 1887, S. 277 — ist, wie folgt, zu berichtigen:) 22. Die sämmtlichen Kopisten bei den Amtsge- — Herzogliches Staatsmini- richten. ' sterium, Abtheilung der Justiz. 27. Der Büreaugehülfe bei der Stiftungsverwaltung alternirend. Herzogliches Staatsmini- zu Meiningen. He##m, Abtheilung des nnern. XXIII. Freie und Hansestadt Lübechk. (Das Gesammtverzeichniß — Central-Blatt 1887, S. 288 — ist, wie folgt, zu berichtigen: Senatskommission für Zollaugelegenheiten: * Hauptzollamtzassistenten, Senatskommission für An- .. lternirend (minde- Revisionsaufseher, a » gelegenhettenderBesSskspann-en Grenzaufseher, stens zur Hälfte).]amten und Militäran. lSzwei e micht von wobu Hauptzollamtsdiener. — wärter (Adr: Senats-s dordnet werden. kanzlei zu Lübeck). XXVI. Ellaß-Lothringen. (Das Gesammtverzeichniß — Central-Blatt 1887, S. 293 — ist, wie folgt, zu berichtigen:) IV. Verwaltung des Innern. Ziffer 5 und 6: Besserungte. anstalten“ und „Arbeilé= hausverwaltung“ fallen hier weg. (Siehe nun-“ mehr unter V: Verwal= tung der Zustiz und des Kultus zu 2).