271 Bezeichnung der Eisen bahn. Bezeichnung der Stellen, welche vorzugs- weise mit Militäranwärtern zu besetzen sind. Altersgrenze, bis zu welcher Militär- anwärter berücksichtigt werden müssen. Bezeichnung der Behörde, an welche die Bewerbungen zu richten sind, soweit nicht in den Vakanzanmeldungen andere Anstellungsbehörden ausdrücklich bezeichnet werden. Bemerkungen. III. Königreich Württemberg. 1. Dampfstraßenbahn Ravensburg- Weingarten. 2. Filderbahn (Stuttgart-Degerloch- Hohenheim). Expedient, „ i-mnp # hei gehülfen, · Zugführer, aus- Bremser, schließlich. Expedient, Zugführer, Schaff- ner, Bremser, Weichen- steller. 40 Jahre. 40 Lokalbahn - Aktiengesellschaft zu München. Betriebsvorstand der Filder- bahngesellschaft zu Stutt- gart. IV. Grohherzogthum ZBaden. 1. Hessische Ludwigs-Eisenbahn für die Strecken Mannheim hessische Grenze gegen Lampertheim und Eberbach z hessische Grenze gegen Erbach. 2. Mannheim - Weinheimer Eisen- bahn. Stationsdiener, Bahnwärter,“ Weichenwärter,“ Stations. aufseher, Magazinauf- seher, Lademeister, Telegra- phisten,““ Billet= und Ge- päckexpedienten,“ Güter- expedienten bezw. Gehül- fen. Stationsverwalter II. und III. Klasse.“ Sta- tionsassistenten, Sta- tionsgehülfen bezw. Diur- nisten,“ Zugführer, Kon- dukteure, Bremser, Wagen- wärter, Wagenaufseher. Subaltern= und Unterbeamte. Eine Alters- grenze ist für die badischen Strecken nicht festgesetzt. 40 Jahre. Verwaltungsrath der Hessi- schen Ludwigs-Eisenbahn= gesellschaft zu Mainz. Bau- und Betriebsverwaltung der hessischen Nebenbahnen im Privatbetriebe zu Darm- stadt. Bei der Besetzung sind die für den Staatseisenbahn- dienst in dieser Beziehung und insbesondere be- züglich der Er- mittelung der Militäranwärter bestehenden Vor- schriften zur An- wendung zu bringen. Wie zu 1. *) Die Bahn- und Weichen wärter finden nur dann Berück- sichtigung, wenn sie längere Zeit bei der Unter- haltung und Er- neuerung des Oberbaues, so- wie im Bahn- bewachungs= und Signaldienst ei- ner im Betriebe befindlichen Bahn thätig oder beim Eisenbahn- Neu- bau beschäftigt gewesen sind. *!) Zur Erlangung der mit be- zeichneten Stel- len ist eine Prü- fung erforder- lich; diese Stel- len werden nur ur Hälfte mit i,itäranwär- tern besetzt. Die Wagen- warter= und Wagenauf.= seher-Stellen sind den mittech- nischer Vorbil. dung versehenen Militäranwär- tern vorbehalten. Bei der Besetzung sind die für den Staatseisenbahn. dienst in dieser Beziehung göl- ligen Vorschrif- ten zur Anweng- dung zu bringen.