Altersgrenze, Bezeichnung der Behörde, —n—s—].s..———————233 der . g "non 9 anwärter in den Vakanzanmeldungen Bemerkungen. Eise n bahn weise mit Militäranwärtern, berücksichtigt andere Anstellungsbehörden e zu besetzen sind. werden ausdrücklich bezeichnet müssen. werden. 3. Lokalbahn von Zell i. W. nach Subaltern- und Unterbeamte. s40 Jahre. Bau-- und Betriebsverwaltung Wie zu 2. Todtnau. 1. Darmstadt — Arheilgener Dampf- straßenbahn. 2. Darmstadt — Elberstädter Eisen- bahn. 3. Darmstadt — Griesheimer Eisen- bahn. 4. Hessische Ludwigs-Eisenbahn für die Strecken Lampertheim — badische Grenze gegen Mannheim und Biblis—preußische Grenze gegen Frankfurt a. M., Lampertheim— Worms, Erbach—badische Grenze gegen Eberbach und Babenhausen— preußische Grenze gegen Hanau. 5. Mannheim — Weinheimer Eisen- bahn. 6. Reinheim - Reichelsheimer und Osthofen-Westhofener Eisenbahn. der hessischen Nebenbahnen im Privatbetriebe zu Darm- stadt. V. Großherzogthum Helsen. Weichenwärter, Stations- wärter, Schaffner. Desgleichen. Dezgleichen. Stationsdiener, Bahnwärter,“ Weichenwärter,“ Stations- aufseher, Magazinauf- seher, Lademeister, Telegra- phisten,““ Billet= und Ge- päckexpedienten "“ Güter- erxpedienten bezw. Gehül- fen,“ Stationsverwalter II. und III. Klasse,“ Sta- tionsassistenten, * Sta- tionsgehülfen bezw. Diur- nisten,“ Zugführer, Kon- dukteure, Wagenwärter, Wagenaufseher, Bremser. Subaltern= und Unterbeamte. Stationsassistent, Stations-= aufseher, Zugführer, Schaffner, Weichenwärter, Bahnwärter. Bis zum noch nicht zurückge- legten 40. Le- bensjahre. Desgleichen. Desgleichen. Eine Alters- grenze ist für die hessischen Strecken nicht festgesetzt. 40 Jahre. 40 Bau. und Betriebsverwaltung der hessischen Nebenbahnen im Privatbetriebe zu Darm- stadt. Desgleichen. Desgleichen. Verwaltungsrath der Hessi- schen Ludwigs-Eisenbahn= gesellschaft zu Mainz. Bau= und Betriebsverwaltung der hessischen Nebenbahnen im Privatbetriebe zu Darm. stadt. Desgleichen. *) Die Bahn- und Weichen- wärter finden nur dann Berück. sichtigung, wenn sie längere Zeit bei der Unter- haltung und Er- neuerung des Oberbaues, so- wie im Bahn- bewachungs- und Signaldienst ei- ner im Betriebe besndlichen Bahn thätig oder beim Eisenbahn-Neu- bau beschäftigt gewesen sind. *) Zur Erlangung der mit “ be- zeichneten Stel- len ist eine Prü- fung erforder- lich; diese Stel- len werden nur fur Hälfte mit ilitäranwär- tern besetzt. Die Wagen- wärter= und Wagenauf= seher-Stellen sind den mit tech- nischer Vorbil. dung versehenen Militäranwär- tern vorbehalten. Bei der Be- setzung siud die für den Staats- eisenbahndienst in dieser Be- Mehung gültigen Vorschriften zur Anwendung zu bringen.