277 Bezeichnung der Eisenbahn. Bezeichnung der Stellen, welche vorzugs- weise mit Militäranwärtern zu besetzen sind. Altersgrenze, bis zu welcher Militär- anwärter berücksichtigt werden müssen Bezeichnung der Behörde, an welche die Bewerbungen zu richten sind, soweit nicht in den Vakanzanmeldungen andere Anstellungsbehörden ausdrücklich bezeichnet werden. Bemerkungen. 6. Werra-Eisenbahn (für die Strecke Themar —Schleusingen). Subaltern= und Unterbeamte. 40 Jahre. Direktion der Werra-Eisen- bahngesellschaft zu Mei- ningen. XII. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 1. Altenburg-Zeitzer Eisenbahn. 2. Eisenberg-Crossener Eisenbahn. 3. Saal-Eisenbahn. 4. Weimar-Gerager Eisenbahn. Untere Betriebsbeamte, mit Ausnahme der einer tech- nischen Vorbildung be- dürfenden. Hülfswärter, Weichensteller. Bahnwärter, Bahnwärter, Weichensteller. 35 Jahre. 35 35 Eine Alters- renze ist nicht festgisegt. Königliche Generaldirektion der Sächsischen Staats- eisenbahnen zu Dresden. Vorstand der Eisenberg- Crossener Eisenbahngesell- schaft zu Eisenberg in Altenburg. Direktion der Saal-Eisen- bahngesellschaft zu Jena. Direktion der Weimar-Gerger Eisenbahngesellschaft zu Weimar. XIII. Herzogthum Sachsen-Goburg und Gotha. 1. Arnstadt-Ichtershausener bahn. 2. Wutha-Ruhlaer Eisenbahn. Eisen. Subaltern, und Unterbeamte. Expeditionsdiätar, Schaffner, Weichensteller, Bahnwärter. 40 Jahre. 35 Betriebsverwaltung Thürin- gischer Nebenbahnen zu Weimar. Desgleichen. XIV. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. 1. Arnstadt -Ichtershausener Eisen- bahn. Weichensteller, Bahnwärter. Schaffner, 40 Jahre. Betriebsverwaltung Thürin- gischer Nebenbahnen zu Weimar. 477 Bei der Besetzung sind die für den preußischen Staatseisenbahn-= dienst in dieser Be- ziehung und ins- besondere bezüg- lich der Ermitte- lung der Militär= anwärter beste- henden Vorschrif- ten zur Anwendung zu bringen. Der Betrieb dieser Bahn ist verpach- tet; es kann daher die Anstellung eines Beamten nur für die Dauer der bis zum Jahre 1892 laufenden Pachtzeit gewähr- leistet werden. Bei der Besetzung sind die für den preußischen Staatseisenbahn= dienst in dieser Beziehung gülti- gen Vorschriften zur Anwendung zu bringen. Bei der Besetzung sind die für den preußischen Staatseisenbahn- dienst in dieser Beziehung gülti- gen Vorschriften zur Anwendung zu bringen.