— 281 — Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. -— Zu beziehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen. XVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 25. Juli 1890. 9W30. Inhalt: 1. Marine und Schiffahrt: Leitung der Maschinen 3 del .. » . s-uudGewcrbe-Wefen:ErscheinenderIlLAub von Seedampfschiffen in ostasiatischer Fahrt; — Gebühren- Hande - » . sätze für die ohne vorgängige Neuvermessung erfolgende gabe des Arzneibuchs für das Deutsche Reich 282 Ertheilung wiederholter Ausfertigungen von Meßbriefen 4. Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Bestellung von Kon- für Seeschiffe; — Erscheinen des Nautischen Jahrbuchs sularn Agenten; — Ermächtigungen zur Vornahme von 2 für das Jahr 1193 Seite 281 Civilstands-Akten; — Exequatur-Ertheilung 283 . Zoll- und Steuer-Wesen: Einschränkung der Transport., U„ « . » Buch- und Lagerkontrole für Getreide im Hauptzollamts- 5. 5 seeen Ausweisung von Ausländern aus dem bezirk Emmerigggg 282 geblet " 1. Marine und Schiffahrt. Gekanntmachung, betreffend die Leitung der Maschinen von Seedampfschiffen in ostasiatischer Fahrt. Vom 19. Juli 1890. Auf Grund des Gesetzes, betreffend den Gewerbebetrieb der Maschinisten auf Seedampfschiffen, vom 11. Juni 1878 (Reichs-Gesetzblatt S. 109) in Verbindung mit §. 31 der Gewerbeordnung hat der Bundesrath beschlossen, " daß zur Leitung der Maschinen von Seedampfschiffen in ostasiatischer Fahrt (der Fahrt zwischen Häfen innerhalb 0% und 550 nördlicher Breite und 900 und 1500 östlicher Länge von Greenwich) bis auf weiteres auch Maschinisten zweiter Klasse berechtigt sind. Berlin, den 19. Juli 1890. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher. Für die ohne vorgängige Neuvermessung erfolgende Ertheilung wiederholter Ausfertigungen von Meßbriefen für Seeschiffe werden fortan folgende Gebühren erhoben werden: 1. für Meßbriefe nach abgekürztem Verfahren und für offene Fahrzeuge (Formular C und B) eine Pauschalgebühr von 1 1/7., 48