— 291 — Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. —.———— ——— Zu beziehen durch alle Postanstalten und BZuchhandlungeon. "6 1 XVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 15. August 1890. 6 M 33. Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Todesfall; — Ermächtigungen 3. Handels= und Gewerbe-Wesen: Kündigung des deutsch- zur Vornahme von Civilstands-Akten; — Ermächtigung rumänischen Handelsvertrrgg 291 zur Abhörung von Zeugen und Abnahme von Eiden 4. Zoll= und Steuerwesen: Bestellung eines Stations-Kon- Seite 291 troßbssss; 294 2. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 5, Polizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Inli 18900HH9. 292 Reichsgebiete ......... ..294 1.Konsulat-Wesen. Der KaiserlicheKonsulJ.K.BorkinFand(Dänemark)istgestorben. Dem Kaiserlichen Vize-Konsul von Schelling und dem Kaiserlichen Vize-Konsul a. i. Dr. Krüger zu Constantinopel ist auf Grund des 8. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit 8. 85 des Gesetzes vom 6. Februgar 1875 für den Amtsbezirk des Kaiserlichen General-Konsulats daselbst die Er- mächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. Dem Verweser des Kaiserlichen Vize-Konsulats in Anping, Dr. Merz, ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amts- bezirk des Vize-Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen vorzunehmen und die Ge- burten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. Dem Königlich preußischen Gerichts-Assessor Igen ist für die Dauer seiner kommissarischen Beschäftigung bei dem Kaiserlichen General-Konsulat in London auf Grund des §. 20 des Konsulargesetzes vom 8. No- vember 1867 die allgemeine Ermächtigung zur Abhörung von Zenugen und Abnahme von Eiden ertheilt worden. 51