— 321 — im Werthbetrage von 14 Pfennig « » -·«« (Lohnklassel,dasistbeieinemJahresarbeitsverdtenstblszustMarkeinschließlich) in rothem Druck, im Werthbetrage von 20 Pfennig · (Lohnklasse ll, das ist bei einem Jahresarbeitsverdienst von mehr als 350 bis 550 Mark) in blauem Druck, » im Werthbetrage von 24 Pfennig (Lohnklasse III, das ist bei einem Jahresarbeitsverdienst von mehr als 550 bis 850 Marh in grünem Druck, im Werthbetrage von 30 Pfennig (Lohnklasse IV, das ist bei einem Jahresarbeitsverdienst von mehr als 850 Mark) in rothbraunem Druck herzustellen. . 2. Auf den Beitragsmarken ist die betreffende Lohnklasse durch dunkle römische Zahlen auf hellem Grunde, die Werthangabe durch helle arabische Zahlen und helle Buchstaben (Pf.) auf dunklem Grunde zu bezeichnen. » 3. Die Beitragsmarken tragen den Reichsadler und enthalten auf einem weißen Streifen, welcher die Marken der Lohnklasse I in der Mitte, der Lohnklasse II unten, der Lohnklasse III von links oben nach rechts unten, der Lohnklasse IV von links unten nach rechts oben durchzieht, die Bezeichnung der ausgebenden Versicherungsanstalt mit lateinischen Buchstaben in schwarzem Druck. 4. Für die nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 15. März 1890 (Central-Blatt S. 53) errichteten 31 Versicherungsanstalten werden zum Zwecke des Aufdrucks auf die Beitrags= und Zusatzmarken (vergleiche unten II) folgende Bezeichnungen festgesetzt: Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Westfalen, Berlin, Schleswig-Holstein, Rheinprovinz, Sachsen-Anhalt, Hannover, Hessen-Nassau, Oberbayern, Niederbayern, Pfalz, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben, Kgr. Sachsen, Württemberg, Baden, Gr. Hessen, Mecklenburg, Thüringen, Oldenburg, Braunschweig, Hansestädte, Elsaß-Lothringen. 5. Im übrigen ist Form und Zeichnung der Beitragsmarken aus den nachstehenden Mustern, in welchen auch der Name der ausgebenden Versicherungsanstalt probeweise abgedruckt ist, ersichtlich. 9. — — — 1 — 4 *— FX — * — I -- . —«"s« q,sf» 2 ., 2 R — . I ,. . -- . - #11 — —l.l II. Zusatzmarken (Doppelmarken). 6. Nachdem der Bundesrath sich damit einverstanden erklärt hat, daß von der besonderen Her- stellung der Zusatzmarken des Reichs abgesehen, und statt dessen für jede Versicherungsanstalt eine Doppel- marke hergestellt wird, welche die Zusatzmarke mit einer Beitragsmarke der Lohnklasse II verbindet, wird hinsichtlich dieser Doppelmarke Folgendes bestimmt: Die Doppelmarke besteht aus zwei Abtheilungen. Sie zeigt auf dem linksseitigen, in blauem Druck hergestellten Theile die Beitragsmarke der Lohnklasse II. Die Lohnklasse ist durch eine dunkle römische Zahl (II) auf hellem Grunde, der Geldwerth von 20 Pfennig durch helle arabische Zahlen und helle Buchstaben (Pl.) auf dunklem Grunde bezeichnet. Auf dem die Beitragsmarke von links unten nach rechts oben durchziehenden weißen Streifen befindet sich der Name der ausgebenden Versicherungsanstalt mit lateinischen Buchstaben in schwarzem Druck. Der rechtsseitige Theil stellt in orangefarbenem Druck die einen Reichsadler enthaltende Zusatzmarke zum Geldwerthe von 8 Pfennig dar. Auf dem hellen Grunde der Zusatzmarke befinden sich oberhalb des Reichsadlers auf der einen Seite der Buchstabe 2., auf der anderen Scite der Buchstabe M. (als Abkürzung für Zusatzmarke), unterhalb des Reichsadlers auf der einen Seite die arabische Zahl 8, auf der anderen die Buchstaben Pf. 57°