— 334 — 3. Zoll= und Steuer-Wesen. Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. « Im Königreich Preußen. Es ist ertheilt worden dem Steueramt I. zu Winsen a. L. im Bezirk des Hauptzollamts. zu Harburg die Befsugni zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 über Rohtaback, vauptz zu v g fugniß dem Steueramt J. zu Paderborn im Bezirk des Hauptsteueramts zu Lemgo die Besugniß zur. Erledigung von Begleitscheinen I über Waaren der Tarifnummern 6e, 9, 10f, 13d. f. g, 19d, 20b. d, 217. d, 25, 26, 29 und 38, sowie über Reisegeräth und die mit demselben etwa eingehenden goll- pflichtigen Waaren,, · dem Steueramt J. zu Pyrmont in demselben Hauptamtsbezirk die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen J über die Reise-Effekten der das dortige Bad besuchenden Kurgäste einschließlich der mit den Effekten etwa eingehenden zollpflichtigen Waaren, dem Steueramt 1. zu Duderstadt im Bezirk des Hauptsteueramts zu Münden die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen ! über Kokosgarn und « · dem Steueramt J. zu Weißenfels im Bezirk des Hauptsteueramts zu Naumburg a. S. die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II über Getreide. Das Steueramt I. zu Loslau im Bezirk des Hauptsteueramts zu Gleiwitz und das Neben- zollamt II. zu Ziegenhaus im Bezirk des Hauptzollamts zu Mittelwalde sind aufgehoben worden. Das Nebenzollamt I. zu Wremen im Bezirk des Hauptzollamts zu Geestemünde ist in ein Nebenzollamt II. umgewandelt worden. Die dem Steneramt l. zu Bonn im Bezirk des Hauptsteueramts für inl. Gegenstände zu Cöln ertheilte Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1 über Thee ist zurück- gezogen worden. Im Königreich Sachsen. Zu Untersachsenberg im Bezirk des Hauptzollamts zu Eibenstock ist ein Nebenzollamt II. errichtet worden. - DiedemHauptsteueramtzuGrimmabeigelegteBefugnißzurAusfcrtigungvonBeglcitscheincnl über wollene und halbwollene Waaren ist zurückgezogen worden. Dem Untersteueramt zu Wurzen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Grimma ist die Befugniß zur Annahme von Anmeldungen der Wurzener Kunstmühlenwerke und Biskuitfabriken vormals F. Krictzsch über Cakes und Biskuits, welche mit dem Anspruch auf Zuckersteuervergütung ausgeführt werden, und zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über die zur Ausfuhr angemeldeten Fabrikate beigelegt worden. Im Königreich Württemberg. Dem Ortssteueramt zu Dürrmenz, welches in Bezug auf die Tabacksteuer dem Hauptzollamt zu Heilbronn untersteht, ist die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Versendungsscheinen über inländischen Taback ertheilt worden. Im Großherzogthum Baden. Der Steuer-Einnehmerei zu Todinau im Bezirk der Ober-Einnehmerei zu St. Blasien ist die Befugniß zur Erledigung und der Steuer-Einnehmerei zu Kappelrodeck im Bezirk der Ober-Einnehmerei zu Achern die Befugniß zur Ausfertigung von Branntwein-Versendungsscheinen beigelegt worden. Im Gebiet der freien und Hansestadt Hamburg. Dem Hauptzollamt St. Annen ist die Befugniß zur Abfertigung der mit dem Anspruch auf Vergütung der Zuckersteuer auszuführenden oder niederzulegenden Zuckerfabrikate ertheilt worden.