— 351 Letztere hat daher nunmehr auch die Ausgangsbescheinigung des mit dem Anspruch auf Steuer- vergütung ausgehenden Bieres, Branntweins, Tabacks, Zuckers, der ausgehenden, nicht unter stehender Kontrole eingesalzenen Gegenstände, für welche die Salzabgabe-Vergütung beansprucht wird, und der aus- gehenden Branntweinfabrikate, deren Alkoholgehalt nicht unter Anwendung des Thermo-Alkoholometers ermittelt werden kann, zu ertheilen. 2. Polizei-Wesen. Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. Name und Stand — 2 — Laufende Nr. „ Alter und Heimath der Ausgewiesenen. 3. Grund der Bestrafung. 4. Behörde, welche die Ausweisung beschlossen hat. 5. Datum des Ausweisungs- beschlusses. 6. 1.] Rosa Borowski, Wittwe, 2. Bertha Borowski, ledig, 3. Karl Elsner, Brauer, 4. Heinrich Hönig, Schneider, 5. Rudolf Huber, Ar- beiter, 6. Friederike Mar- senger, lediges Dienstmädchen, 7.] Vitus Wagner, Eisenbahnarbeiter, Auf Grund des S. 362 des Strafgesetzbuchs: geboren im Jahre 1824 zu Bendzin, seilsisch-Polen, ortsangehörig ebenda- elbst, geboren im Jahre 1872 zu Bendzin, ortsangehörig ebendaselbst, geboren am 2. Juli (Juni) 1858 zu Jauernig, Bezirk Freiwaldau, Oester- reichisch= Schlesien, ortsangehörig eben. daselbst. « geborenam4.November18733uRoers mond, Niederlande, ortsangehörig eben- daselbst, geboren am 28. August 1842 zu Neu- titschein, Mähren, ortsangehörig eben- daselbst, geboren am 10. Dezember 1870 zu Kerndorf, Bezirk Senftenberg, Böhmen, ortsangehörig zu Schwarzwasser, eben- daselbst, · 35 Jahre alt, geboren zu Klein-Zdikau, Bezirk Strakonitz, Böhmen, Landstreichen, desgleichen, desgleichen, desgleichen, Landstreichen und Betteln, gewerbsmäßige Un- zucht, Betteln, Königlich preußischer Re- gierungspräsident zu Oppeln, derselbe, Königlich preußischer Re- gierungspräsident zu Potsdam, Königlich preußischer Re- Vecrungspräsident zu üsseldorf, Königlicher Polizeipräsi- dent zu Berlin, Königlich preußischer Re. Fgierungspräsident zu Oppeln, Stadtmagistrat Amberg, Bayern, 24. Oktober d. J. desgleichen. 30. Oktober d. J. 3. November d. J. 1. Oktober 15. August d. J. 30. September d. J. " Die durch Beschluß des Königlich preußischen Regierungspräsidenten zu Breslau vom 8. März 1886 verfügte Aus- weisung des Färbers Josef Klinger (Central.-Blatt S. 125 Ziffer 2) ist zurückgenommen.