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        <title>Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtzehnter Jahrgang. 1890.</title>
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            <idno>cbl_1890</idno>
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        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.



Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.



Achtzehnter  Jahrgang.
1890.

—  —  —  —
—  —  —

Berlin.

Carl  Beymanns  Verlag.
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        Verlags-Archlv  1686.
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        Inhalts-Verzeichniß.

1.   Allgemeine  Verwaltungs-Sachen  Seite  10,  23,  140,  263,  289,  373,  392.

2.   Bank-  Wesen  Seite  6,  32,  46,  84,  118,  152,  236,  292,  316,  332,  352,  376.

3.   Eisenbahn-Wesen  Seite  78,  137,  290,  303,  319.

4.   Finanz-Wesen  Seite  24,  38,  41,  73,  82,  112,  138,  154,  174,  179,  286,  300,  326,  344,  358,  386,  391.
5.   Handels=  und  Gewerbe-Wesen  Seite  81,  90,  282,  294.

6.   Heimath-Wesen  Seite  17.

7.   Justiz-Wesen  Seite  20,  145,  320.

8.   Kolonial-  Wesen  Seite  55,  81,  144,  249,  290,  304,  339.

9.   Konsulat-Wesen  Seite  2,  5,  13,  16,  29,  31,  39,  42,  45,  61,  74,  79,  89,  110,  113,  117,  121,  141,  148,  155,  175,
180,  215,  235,  249,  283,  285,  289,  291,  297,  301,  315,  319,  329,  331,  336,  337,  340,  343,  347,  357,  368,  373,  378,
385.

10.   Marine  und  Schiffahrt  Seite  2,  25,  43,  48,  74,  131,  141,  235,  281,  285,  290,  343,  389.
11.  Militär-Wesen  Seite  5,  43,  63,  143,  147,  157,  181,  243,  265,  323,  354,  392.

12.  Polizei-Wesen  Seite  2,  8,  13,  21,  28,  29,  36,  37,  42,  44,  52,  62,  75,  79,  88,  107,  110,  114,  117,  136,  141,  145,
149,  155,  178,  182,  233,  247,  265,  284,  287,  200,  294,  299,  302,  314,  318,  322,  327,  330,  335,  338,  341,  345,  348,
351,  359,  368,  373,  378,  389,  392.

13.   Post.  und  Telegraphen-Wesen  Seite  23,  74,  115,  122,  144,  181,  387.
14.  Statistik  Seite  385.
15.  Versicherungs-Wesen  Seite  53,  175,  320,  361,  369,  378.

16.  Zoll=  und  Steuer-Wesen  Seite  1,  11,  15,  34,  39,  44,  51,  55,  71,  77,  86,  105,  109,  113,  116,  121,  139,  145,
148,  151,  173,  180,  215,  238,  250,  282,  285,  294,  297,  313,  320,  325,  329,  334,  337,  343,  349,  357,  368,  371,  375,
387,  392.
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        Sach-Register.

(Die  arabischen  Zahlen  beziehen  sich  auf  die  Seite.)

Aerzte.  Zurücknahme  einer  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher
  Zeugnisse  für  im  Auslande  lebende  militärpflichtige

Deutsche  5.
—  s.  a.  u.  Zahnärzte.

Alkoholgehalt  s.  u.  Branntwein.

Altersversicherung  s.  u.  Invaliditätsversicherung.

Arzneibuch  für  das  Deutsche  Reich.  Erscheinen  282.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.  Vorschriften,
  betreffend  die  Vollziehung  der  A.  auf  Grund  der
§§.  39,  284  und  362  des  Strafgesetzbuchs  378.

Ausweisungen:
Aeschlimann  75.
Affholter  44.
Albert  9.
Amon  247.
Andel  52.
Andela  111.
Augustin  314.

Baier  247.
Ballabeni  8.
Balsam  141.
Baratti  290.
Barbier  142.
Barbieri  247.
Barchmant  42.
Barkert  145.
Bartsch  348.
Batke  178.
Baudisch  2.
Bauer  359.
Bauhof  114.
Baumgarten  323.
Baumgartner  75.
Bednorz  299.
Beiganz  3.

Bem  384.

Beran  233.

Beranek,  Alois  114.

—  Josef  266.
Berg  323.
Berger  178.

van  den  Berghe  21.

Berkmann  1I4.
Bernstein  156.
Berthelsen  338.
Betlewsky  149.
Bickel  80.
Biebl  327.

Bielawska  s.  Bielawski.
Bielawski  335.

Bind  s.  Stengel.
Björling  8.

Birrer  75.

Blach  318.

Blaha  330.

Blahnik  80.

Blahout  142.

Blanc  393.

Blum,  Johann  Ernst  108.
—  Josef  136.

Bock  30.

Böhm,  Adam,  s.  Poellmann.
—  Josef  Johann  28.
—  Stephan  330.
Böhmer  88.
Böhnlein  44.

Bondy  155.
Bonnaud  284.
Borowski  351.

Boß  384.

Braun  110.

Brezina  338.
Brouwer  348.
Brünnel  44.
Bruggmann  348.
Brun  22.

Bruneder  284.
Brunner  233.
Buchmann  22.
Bürger  348.

Buissink  302.
Burgaud  22.
Burianski  322.
Burri  3.

Burschick  384.

 

Cabon  155.
Candiani  302.
Capetz  348.
Cerwenka  42.
Chalupnick  348.
Chlad  30.
Choulik  149.
Christini  108.
Christl  28.
Cimba  393.
Contesenne  368.
Crolla  114.
Curth  338.
Cytron  155.

Deibl  327.

Demonte  314.

Dessel  341.

Deutsch  348.

Dite  359.

Dittrich  182.

Doskocil  314.

Dürmaier  359.

Dujacquier  3.

Duschanek  338;  Zurücknahme
der  Ausweisung  345.

Dutz  2.

Eckstein  136.
Effenberger  178.
Egger  373.
Eicher  182.
Eisenmann  80.
Eising  107.
Elsner  351.
Endler  178.
Englbrecht  318.
Erdmann  9.

Fabian  302.
Falger  284.
Fasching  62.
Federowitsch  384.
Ferko  8.

Ferra  149.

Fery  302.
Festini  294.
Fiedler  42.

Firg  146.
Fischer,  Eduard  Josef  21.
—  Thomas  37.

Flegel  359.
Fleurance  36.
Formanek  114.
Franchi  149.
Franek  108.
Frank  294.
Franzi  s.  Franchi.
Friedl  359.
Friedrich  149.
Fügner  21.
Fürch  s.  Firg.
Fuhrmann,  Peter  2.
—  Wilhelm  345.

Galbierz  393.
Ganzfried  111.
Garchier  182.
Garn  28.
Gaßner  287.
Geipel  155.
Geißler  359.
Giraud  323.
Glückmann  323.
Gned  327.
Godi  233.
Gößl  368.
Goldmann  323.
Goll  111.
Gottwald  178.
Grabherr  52.
Grad  341.
Grandry  314.
Grendelmeier  14.
Grögler  155.
Grohmann  80.
Gronner  330.
Groß  8.
Gruber  80.
Guillemaux  247.
Guschl  149.
Gutbier  368.
Gutowsky  21.

Haderer  266.

Häfliger  294.

Hainzl  287.

Halot  28.

Hammerstein  s.  Szczycki.
Hamp  318.

Handerka  88.

Handrick  368.
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        Hardy  299.
Hauda  233.
Havlicek  323.
Heer  75.
Hein  393.
Heinisch  21.
Heinl  114.
Heinrich  42.
Heinzel  338.
Henke  248.
Herbrich  389.
Herrmann,  Friedrich  Christian
8.

—  Julius  21.
Herzberg  314.
v.  Herzog  294.
Heuberger  247.
Heumann  30.
Heyl  287.
Hirsch,  Jakob  9;  Zurücknahme
der  Ausweisung  80.
—  Krescenz  28.
Hirschkowitz  141.
Hönig  351.
Hoffmann  284.
Hoinig  36.
Holececk  233.
Horak  75.
Horowitz  323.
Hosp  114.
Hozdis  42.
Huart  299.
Huber  351.
Hurka  142.
Hurm  155.

Jagsch  393.
Janda  393.
Janetscheck  318.
Jarolin  21.
Jarosch  111.
Jasch  s.  Jagsch.
Javos  42.
Jörgensen  30.
Johannsen  8.
Isakowitz  330.
Iswicki  117.
Junger  8.
Izraelski  248.

Käppeli  294.
Kaiser-Bedolsky  9.
Kalkopf  142.
Kalny  323.
Kaltenbruner  248.
Kaminski  265.
Kandolf  348.
Kanteman  341.
Kaplan  108.
Kapucian  28.
Karlischek  233.
Karpf  233.

Kasik  155.
Kaskah  75.
Kaßner  341.
Kaufer  79.
Kauffmann  117.

Kerin  359.
Kinzel  44.
Kleiner  62.
Kleis  335.
Klier  322.
Klinger  373.
Kluczniak  3.
Kneubühl  28.
Koch  374.
Königsecker  384.
Kogovsek  30.
Kohut  44.
Kokall  37.
Kolasch  294.
Kolbach  9.
Kolewrot  323.
Koneczny  318.
Konvalinka  9.
Korczyk  s.  Korzec.
Korzec  13.
Kozderka  88.
Koziol  s.  Cytron.
Kozisch  302.
Kramer  30.
Kramnitzki  156.
Kraus  335.
Krieger  114.
Kucera  136.
Kukla  149.
Kunz  155.
Kunze  389.

Labenski  88.

Labinski  s.  Labenski.

Lachmaier  3.  -

Laessig  62.

Lahsas  389.

Lapaczka  s.  Lapatsch,  Peppi.

Lapatsch,  Johanna  178.

—  Johanna,  verw.  Winter
233.

—  Peppi  8.

Lastwik  42.

Laugwitz  44.

Leblanc  287.

Ledas  341.

Leichter  117.

Lendel  114.

Lenz  21.

Leunissen  42.

Levy  52.

Lichtl  30.

Liebisch  374.

Lillegraven  248;  Zurücknahme
der  Ausweisung  327.

Lipons  s.  Ledas.

Liset  266.

Löffler  108.

Löppen  36.

Löschinger  88.

Lonski  75.

Lubelski  345.

Lucka  149.

Lukesch  156.

Machauf  114.
Madsen  79.

 

Malek  338.

Malicki  30.

Malorz  182.

Mandelicek  111.

Mantez  30.

Marschann  s.  Marschoun.
Marschoun  80.

Marsenger,  Friederike  351.

—  Theresia  110.
Marti  302.
Mayer,  Adalbert  284.
—  Franz  111.
Mechler  114.
Meier  80.
Meneghelli  30.
Menegos  178.
Menia  294.
Meyer  44.
Michelini  21.
Micheller  117.
Miczack  8.
Migulitz  156.
Mihankewitsch  28.
Milde  156.
Mitschka  79.
Moeldner  2.
Moeller  389.
Möller  142.
Moldauer  299.
Montanari  338.
Moravec  9.
Morel  393.
Morgan  44.
Moser,  Andreas  28.
—  Dominik  233.
—  Maria  149.
Mudroch  80.
Müller,  Heinrich  294.
—  Johann  14.
Murin  88.
Murzin  178.
Musy  287.

Nadler  314.
Neidert  44.
Nemec  156.
Neßmann  136.
Neubauer  29.
Nicht  146,  248.
Nick  s.  Nigg.
Nicot  37.
Nielsen  348.
Nigg  36.
Nilsson  314.
Norrenberg  2.
Nowack  14.

Oberndorfer  62.
Oberst  374.

Okinnowski  s.  Okuniewski.

Okuniewski  295.
Otto  80.

Palecek  111.
Pavelka  52.
Peiffer  287.
Peksa  359.

Pellin  284.
Peltre  178.-Pesta
  142.
Petersen,  Carl  Christian
-     Josef  374.
—  Johann  44.
Petersohn  359.
Petras  146.
Pfeifer  318.
Phorien  323.
Piani  314.
Pietrzykowski  338.
Pietsch  287.
Pignard  248.
Pikart  36.
Pillonel  28.
Plager  s.  Blaha.
Podlesak  182.
Poellmann  14.
Poetzl  21.
Pokorny  182.
Polack  295.
Polauf  284.
Poos  117.
Poputz  114.
Pospischil  323.
Pretot  9.
Prikryl  136.
Prochatzka  248.
Prokop  14.
Pros  52.
Pukl  9.
Putnar  302.

Ramutha  62.

Rasmussen  88.

Ratke  149.

Reinwarth  392.

Reitsma  75.

Rens  s.  Renz.

Renz  182.

Resniczek  327.

Richli  8.

Richter,  Franz  Ferdinand  393.

—  Johann  August  178.

Riedl  373.

Riese  79;  Zurücknahme  der
Ausweisung  149.

Rieß  44.

Riha  9.

Rischard  345.

Rojecki  287.

Roschitschka  348.

Rosenfeld  302.

Rosenstock  42.

Rosenzweig,  Isidor  335.

—  Julius  117.

Rostagni  318.

Roth  9.

Roua  156.

Rousseau  9.

Rozewicz  156.

Rubner  146.

Rudziniecz  384.

Ruzicka  8.

Rychlowsky  30.
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        Sachse  290.
Sagner  75.
Salisco  9.
Salzmann  3.
Sandner  146.
Scarton  233.
Schär  114.
Schatz  302.
Schedlbauer  348.
Scheithauer  287.
Schenk  341.
Scheps  327.
Schier  80.
Schikety  21.
Schimek  88.
Schinagl  374.
Schittek  149.
Schlesinger  36.
Schmid  28.
Schmitz  80.
Schnee  117.
Schobert  156.
Schöffel  44.
Schön  295.
Scholl  327.
Scholz,  Ferdinand  2.
—  Josef  374.
Schramm  3.
Schrei  295.
Schrösky  327.
Schwarzbach  136.
Schwez  28.
Schwitzgebel  75.
Sedlaczek  108.
Sefcik  284.
Seidel  248.
Seitz  182.

Sier  30.
Sikorski  28.
Silberberg  302.
Simeck  290.
Simek  330.
Simon,  Michel  295.
—  Wenzel  52.
Simpson  111.
Skorkowsky  3.

Skowiritsch  s.  Scheps.

Smaha  111.
Smeykal  14.
Soboczynski  88.
Sokol  335.
Sonnabend  62.
Springer  330.
Stastny  335.
Stefan  108.
Steinberg  30.
Steiner,  Karl  389.
—  Ludwig  107.
—  Moritz  14.
Stembera  80.
Stengel  9.
Stephan  287.
Sterkela  233.
Steyskal  108.
Stibor  327.
Stiegler  149.

Stirnadel  s.  Strnadel.

Stoffel  111.

Strachota  111.
Strnadel  299.
Sunitzsch  s.  Zunic.
Swieckarls  s.  Zwickardt.
Swoboda  393.

Szabò  149.
Szajerowicz  30.
Szczycki  88.

Szczyrbok  295.

Terndrup  348.
Tesar  373.
Thume  290.
Thurau  117.
Tichy  9.

Titz  295.
Tonn  14.
Tost  178.
Totuscheck  62.
Tournier  9.

Trago  327.

Trawoeger  62.
Tschermazeck  111.
Twrdeck  359.
Typowski  88.
Ullmann  290.
Unger  8.
Utzinger  36.

Uxa  156.

Varotti  s.  Michelini.
Veicht  75.
Veitenhansl  80.
Verbert  s.  Verbet.
Verbet  233.
Vetter  345.
Voelfel  9.
Vörder  14.
Vogel  28.

Vogler  111.
Vogt  345
Volkmer  338.
Vyt  2.

Wachal  314.
Wagner  351.
Walter  182.
Wancura  30.

Wandraschek  s.  Friedrich.

Wanitschek  314.
Wanko  s.  Wurzer.
Watzlawski  330.
Weber  287.
Weinberger  52.

Weinhold  302.

Weinrich  233.
Weirych  88.
Weisengrün  330.
Weiß,  Arthur  384.
—  Nathan  314.
Wendl  182.
Weniger  146.
Wenzel  374.
Werber  3.

van  Wewers  3.
Wibranetz  62.



VII

Wiery  21.

Wiesner,  Alois  373.
—  Johann  182.
Wilde  374.
Wilhelmsson  338.
Wilhelmstätter  88.
Winter  233.
Wisniewski  287.
Wittmann,  Gustav  37.
—  Johann  111.
Witzeneder  37.

Zdarsky  9.
Zebrakofski  302.
Zegelsky  136.
Zemanek  21.
Zimmer  287.
Zimmermann,  Georg  302.
—  Gustav  302.
Zinecker  284.
Zissikon  79.
Zlodnicki  141.
Zmolek  182.

Mlach  284.  Zoratti  s.  Michelini.
Wodrazka  284.  Zpevák  266.
Woeß  111.  Zürcher  146.

Woldrich,  Karl  233.
—  Mathias  42.
Wolfensberger  341.
Wotruba  299.

Wrba  s.  Werber.
Wüst 30.      Zurücknahme  von  Aus-Wurzer
  182.    weisungen.
Wybranetz  s.  Wibranetz.
Wydryx  335.

Zunic  266.
Zweckardt  s.  Zwickardt.
Zwickardt  75.

Beringer  114.

Klinger  351.

Schultz  37.

s.  a.  u.  Duschanek,  Hirsch,
Lillegraven,  Riese.

Zalewsky  156.
Zawadil  142.
Zawicki  145.

B.

Bahnordnung  s.  u.  Eisenbahnen.

Beamte  s.  u.  Gehaltszahlung,  Konsuln,  Schutzgebiete,  Zölle
und  Steuern.

Belgien  s.  u.  Eisenbahnen.

Berufsgenossenschaft  s.  u.  Unfallversicherung.

Betriebs-Reglement  s.  u.  Eisenbahnen.

Börsensteuer  s.  u.  Stempelabgaben.

Branntwein.  Abänderung  der  Bestimmungen  über  die  Ermittelung
  des  Alkoholgehalts  im  B.  77.

—  Berichtigung  zu  der  „Anleitung  zur  Ermittelung  des  Alkoholgehalts
  im  B.“  16.  —  Abänderung  der  Anleitung  72.

—  Bestimmung  des  zulässigen  Fuselölgehalts  im  B.,  für  welchen
Steuervergütung  bezw.  Abgabenfreiheit  beansprucht  wird  180.

—  Vorschriften  für  die  Veranlagung  der  Brennereien  zum
Kontingent  215.  

—  Vorschriften,  betr.  die  Aenderung  und  Ergänzung  des  Regulativs
  für  Gewerbsanstalten,  in  denen  unter  steuerlicher
Kontrole  stehender  B.  gereinigt  werden  darf  250.

—  Abänderung  der  Bestimmungen,  betr.  die  Veröffentlichung
periodischer  Mittheilungen  über  den  jeweiligen  Stand  der
B.-Produktion  und  Versteuerung  180.

—  Behandlung  der  den  B.-Brennereien  gelieferten  Kunstschlösser
im  Falle  der  Betriebseinstellung  1.

—  Behandlung  der  unter  amtlicher  Aufsicht  erfolgenden  Ent.-leerung
  von  B.-Gebinden  232.

—  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  Uebergangsstraßen  für
B.-Sendungen  aus  Luxemburg  13.

—  Einstellung  der  Fabrikation  des  B.-Denaturirungsmittels
seitens  einer  Firma  145,  357.

Brennereien  s.  u.  Branntwein.

C.

Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich.  Herausgabe  eines
Hauptregisters  zu  demselben  392.
        <pb n="8" />
        VIII

D.

Dampfer--Subvention  s.  u.  Post.

Denaturirung  s.  u.  Branntwein.

Donau-Kommission.  Neuer  Tarif  der  an  der  Sulina-Mündung
zu  erhebenden  Schifffahrts-Abgaben  25.

E.

Einjährig  freiwilliger  Militärdienst.  Gesammtverzeichniß  der
zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche
Befähigung  berechtigten  höheren  Lehranstalten  157.  Nachtrag
  354.

Einnahmen  an  Zöllen  und  Verbrauchssteuern  etc.

Vom  1.  April  1889  bis:  Ende  Dezember  1889  24;  1890
Januar  38,  Nachtrag  41;  Februar  73,  März  112.  —  Für
das  Etatsjahr  1889/90  154.
Vom  1.  April  1890  bis  Ende:  April  138,  Mai  174,
Nachtrag  179;  Juni  286,  Juli  300,  August  326,  September
344,  Oktober  358,  November  386,  Nachtrag  391.

Eisenbahnen.  Abänderung  des  §  35  des  Betriebs-Reglements
für  die  E.  Deutschlands,  sowie  der  Anlage  D.  zu  diesem
Reglement  137.

—  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  zum  Gebrauch  für  die
bewaffnete  Macht  vorbereiteten  Sprengstoffe  und  Munitionsgegenstände
  —  Militär-Transport-Ordnung  im  Frieden  —
(Friedens-Transport-Ordnung)  147.

—  Abänderung  des  §  27  der  Bahnordnung  für  deutsche  E.
untergeordneter  Bedeutung  vom  12.  Juni  1878  303.

—  Beitritt  Belgiens,  Serbiens  und  Griechenlands  zu  den  Vereinbarungen,
  betreffend  die  technische  Einheit  im  E.-Wesen  319.

—  s.  a.  u.  Leichenpässe;  Militäranwärter;  Post.

Ersatzkommissionen,  Verzeichniß  der  Civilvorsitzenden  der
bestehenden  183;  Berichtigung  323.

F.

Fischerfahrzeuge.  Statistische  Uebersicht  über  die  deutschen
F.,  welche  in  der  Nordsee  außerhalb  der  Küstengewässer
Fischerei  betreiben,  nach  dem  Bestande  am  1.  Januar
1890  131.

Friedens-Transport-Ordnung  s.  u.  Eisenbahnen.

G.

Gartenbau-Anlagen  s.  u.  Reblaus.

Geestemünder  Freihafengebiet  s.  u.  Zollanschluß.

Gehaltszahlung  vierteljährliche,  an  Beamte  verschiedener,  vom
Reichsamt  des  Innern  ressortirenden  Behörden  140.

Gerichtsbarkeit  s.  u.  Schutzgebiete.

Gerichtsbehörden.  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  schweizerischen
  G.  20.

Gerichtskosten.  Aenderungen  in  dem  Verzeichniß  der  zur
Einziehung  von  G.  bestimmten  Stellen  145,  320.

Getreide  s.  u.  Grenzkontrole.

Grenzkontrole.  Anderweite  Bestimmungen  über  Transportkontrole
  in  dem  Grenzbezirk  der  Hauptzollämter  Geestemünde,
Emden,  Leer  und  Nordhorn  34.

—  Transportkontrole  für  Schweinespeck  im  Grenzbezirk  des
Hauptzollamts  Vreden  71;  desgl.  im  rheinischen  Grenzbezirk
387;  desgl.  für  Getreide  im  Grenzbezirk  Aachen  387.

—  Abgrenzung  des  zur  Kontrole  über  den  Handel  mit  Getreide
im  Bereiche  des  Hauptzollamts  Vreden  festgesetzten  Aufsichts.
bezirkes  109.

—  Buch-  und  Lagerkontrole  für  gebrannten  Kaffee  im  Grenzbezirk
  der  Provinz  Westfalen  139.



Grenzkontrole.

—  Einschränkungen  der  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  Emmerich
eingeführten  Kontrole  über  den  Handel  mit  Getreide  113,
282;  desgl.  im  Bezirk  Cleve  151.

Griechenland  s.  u.  Eisenbahnen.

Guinea-Kompagnie  s.  u.  Schutzgebiete.

H.

Handbuch  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1890.  Erscheinen
  23;  desgl.  eines  Nachtrages  140.  Herausgabe  für
1891  373.

—  für  die  deutsche  Handelsmarine  für  1890.  Erscheinen  285.

Handelsvertrag  mit  Rumänien;  Kündigung  desselben  294.

Heimathwesen.  Geschäftsübersicht  des  Bundesamts  f.  d.  H.
für  1889  17.

Hülfsbedürftigkeit  s.  u.  Seeleute.

J.

Invaliditäts=  und  Altersversicherungsgesetz  vom  22.  Juni  1889.
Zusammenstellung  der  auf  Grund  der  §§.  41  und  42  des
Gesetzes  zur  Durchführung  desselben  errichteten  Versicherungsanstalten
  53.

—  Bestimmungen  über  die  zu  verwendenden  Beitrags-  und
Zusatzmarken  320.

—  Formular  für  die  Quittungskarte  175.

—  Bestimmungen  über  die  Befreiung  vorübergehender  Beschäftigungen
  von  der  Versicherungspflicht  und  über  die  Entwerthung
  und  Vernichtung  von  Marken  369.

—  Ausführung  des  Gesetzes  im  Bereich  der  Post=  und  Telegraphenverwaltung
  378.

—  Vorschriften,  betreffend  die  Einziehung  der  von  den  Rhedern
für  die  Versicherung  der  Seeleute  zu  entrichtenden  Beiträge
361.

K.

Kaffee  s.  u.  Grenzkontrole.
Kamerun  s.  u.  Schutzgebiete.
Kolonialrath  s.  u.  Schutzgebiete.
Konsulate,  deutsche.  Einziehung  des  K.  in  Berdjansk  347.
—  Verlegung  des  Amtssitzes  eines  K.  357.
—  ausländische,  Verlegung  des  Amtssitzes  eines  (britischen)  K.  5.
Konsuln  des  Deutschen  Reichs  (General-Konsuln,  Konsuln,
Vize-Konsuln,  Konsular-Agenten)
Ernennungen  bezw.  Bestellungen;  in:
Argentinische  Republik:  Bahia  Blanca  141,  Santa  Fé  283,
Tornquist  141.
Central-Amerika:  Coban  61,  San  José  283.
Chile:  Antofagasta  283,  Valparaiso  61.
China:  Canton  331,  Tientsin  331,  Wuhu  117.
Dänemark:  Assens  13,  Faaborg  13,  Kopenhagen  368,
Nakskov  315,  Rudkjöbing  13.
Frankreich:  Havre  de  Grace  215,  Nizza  175.
Großbritannien:  Berwick  on  Tweed  113,  Methil  74,  289,
Padstow  141.  
Britische  Besitzungen:  Calcutta  39,  Castries  301,
Hongkong  180.
Mexico:  San  Blas  141,  Tapachula  283.
Niederlande:  Rotterdam  283,  Vlissingen  117.
Oesterreich-Ungarn:  Budapest  373.
Portugal:
Portugiesische  Besitzungen:  Flores  79.

Rußland:  Abo  215,  Baku  215.
Schweden  und  Norwegen:  Malmö  117.
Serbien:  Nisch  31.
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        Konsuln  des  Deutschen  Reichs.
Spanien:  Madrid  283,  Sevilla  155.
Südafrikanische  Republik  (Transvaal):  Pretoria  297.
Türkei:  Cairo  331.
Vereinigte  Staaten  von  Amerika:  St.  Paul  89.

—  Titelverleihung  an  den  K.  in  Tunis  373.

—  Ermächtigungen  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten;  in:

Alexandrien  79,  Anping  291,  Bahia  283,  Bangkok  331.

Canton  331,  Constantinopel  291,  Hiogo-Osaka  283,
Jaffa  74,  Jassy  283,  Lima  180,  Madrid  289,  Nisch  42.
Piräus  62,  Pretoria  249,  Tschifu  336,  Varna  110,  Yokohama
  378,  Zanzibar  340.

—  Ermächtigung  zur  Abhörung  von  Zeugen  und  zur  Abnahme

von  Eiden;  in:  London  291.
—  Entlassungen;  in:  Berdjansk  347,  Catania  62,  Poti  141.
—  Todesfälle;  in:  Aberdeen  141,  Antwerpen  45,  Bilbao  385,
Ekenäs  141,  Fanö  291,  Helena  148,  Moß  249,  Nykjöbing
16,  Ostende  301,  Reval  315,  Rohnehamn  336,  Triest  319,
Valdivia  121,  Weidah  113,  Wiborg  13.

—  ausländische  (General-Konsuln,  Konsuln,  Vize-Konsuln,
Konsular-Agenten,  Handels-Agenten).
Exequatur-Ertheilungen;  in:

Aachen  235;  Berlin  2,  16,  29,  180,  289;  Barmen  175;
Bremen  45,  336;  Breslau  31,  45,  320;  Cassel  283;
Coburg  285;  Crefeld  297;  Danzig  357;  Essen  347;
Frankfurt  a.  M.  2,  62,  89,  215,  337;  Guben  329;  Hamburg
  340.  343,  388;  Hannover  5,  180,  320;  Harburg  155;
Holtenau  378;  Itzehoe  336;  Lübeck  113;  Magdeburg  336;
Mannheim  113,  340;  Memel  121,  336;  Stettin  31,  110;
Swinemünde  31;  Wiesbaden  89.

—  s.  a.  u.  Schutzgebiete.

Kontingentirung  der  Brennereien  s.  u.  Branntwein.

Kränze  aus  künstlichen  Blumen  s.  u.  Zoll.

Kunstschlösser  s.  u.  Branntwein.

L.

Landwehr.  Bezirks.  Eintheilung.  Abänderungen  derselben  64.

Leichenpässe.  Vereinbarung  mit  Oesterreich=  Ungarn  wegen
gegenseitiger  Anerkennung  der  L.  78.

—  Ergänzung  des  Verzeichnisses  der  zur  Ausstellung  von  L.
zuständigen  Behörden  und  Dienststellen  290.

—  s.  a.  u.  Zoll.

Luxemburg  s.  u.  Branntwein.

M.

Marschall-  Inseln  s.  u.  Schutzgebiete.

Maschinisten.  Leitung  der  Maschinen  von  Seedampfschiffen
in  ostasiatischer  Fahrt  281.

—  Einsetzung  einer  Kommission  für  die  Prüfung  der  M.  auf
Seedampfschiffen  in  Königsberg  i.  O.  43.

Massengüter  s.  u.  Waarenverzeichniß.

Medizinal=  Prüfungs-Wesen  im  Deutschen  Reich.  Erscheinen
einer  Druckschrift  unter  diesem  Titel  289.

Militäranwärter.  Abänderungen  der  für  Preußen  zu  den
Anstellungsgrundsätzen  in  betreff  der  M.  ergangenen,  für  die
Reichsverwaltung  in  Kraft  getretenen  Zusatzbestimmungen  43.

—  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  den  M.  im  Reichsdienst
vorbehaltenen  Stellen  143.

—  Dritter  Nachtrag  zu  dem  Gesammtverzeichniß  der  den  M.
vorbehaltenen  Stellen  243.

—  Neues  Gesammtverzeichniß  der  zur  Anstellung  von  M.  verpflichteten
  Privat-Eisenbahnen  265.

Militärpflichtige  s.  u.  Aerzte.

Militär-Transport-Ordnung  für  Eisenbahnen im Frieden
s.  u.  Eisenbahnen.

  

IX

Mühlenfabrikate.  Einschränkung  der  für  die  Ausfuhr  von
M.  gewährten  Zollerleichterung  39.
Munitionsgegenstände  s.  u.  Eisenbahnen.

N.

Naturalverpflegung.  Festsetzung  der  für  die  N.  zu  vergütenden
  Beträge  für  das  Jahr  1891  392.

Nautisches  Jahrbuch  für  1893.  Erscheinen  282.

Notenbanken,  deutsche;  Status  derselben.  Ende  Dezember
1889  6.  1890  Januar  32,  Februar  46,  März  84,  April  118,
Mai  152,  Juni  236,  Juli  292,  August  316,  September  332,
Oktober  352,  November  376.

O.
Oesterreich  s.  u.  Leichenpässe;  Stempelabgaben.
Ostafrika  s.  u.  Post.

P.

Pharmacopoea  s.  u.  Arzneibuch.

Post-  Ordnung  vom  8.  März  1879.  Abänderungen  derselben
115,  144,  181,  387.

—  Dampferverbindung  mit  Ostafrika.  Vertrag  über  die
Einrichtung  und  den  Betrieb  einer  solchen  122.

—  und  Eisenbahnkarte  des  Deutschen  Reichs.  Erscheinen  weiterer
Blätter  derselben  23;  desgl.  der  beiden  letzten  74.

—  s.  a.  u.  Invaliditätsversicherung.

Prüfungen  s.  u.  Maschinisten;
Zahnärzte.

Medizinal-  Prüfungswesen;

R.

Reblaus.  Neues  Verzeichniß  der,  regelmäßigen  Untersuchungen
unterliegenden  und  den  Anforderungen  der  R.-Konvention
entsprechend  erklärten  Gartenbau.  etc.  Anlagen  90.  

Reichsbevollmächtigte  und  Stations-Kontrolöre  s.  u.  Zölle

und  Steuern.

Reichskassenscheine.  Nachweisung  der  bis  Ende  März  1890
stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,  betr.  die  Ausgabe
von  R.  82.  

Reichsstempelabgaben  s.  u.  Steinpelabgaben.

Rheder  s.  u.  Invaliditätsversicherung.

Rumänien  s.  u.  Haudelsvertrag.

S.

Salz.  Abänderung  der  Ziffer  5  des  §.  15  der  Ausführungs-Bestimmungen
  zum  Salzsteuergesetz  387.

Schiffahrts-  Abgaben  s.  u.  Donau-Kommission.

Schiffsbau-Regulativ;  Ergänzungen  desselben  1,  173.

Schiffsliste,  amtliche,  der  deutschen  Kriegs=  und  Handelsmarine
  für  1890.  Erscheinen  43.  Nachträge  141,  290,  343.

Schiffsvermessung.  Gebührensätze  für  die  ohne  vorgängige
Neuvermessung  erfolgende  Ertheilung  wiederholter  Ausfertigungen
  von  Meßbriefen  für  Seeschiffe  281.
—  Uebersicht  über  die  Zahl  der  1889  ausgefertigten  Meßbriefe  48.
Schutzgebiete.  Ausführung  des  Allerhöchsten  Erlasses,  betreffend
  die  Errichtung  eines  Kolonialraths  339.
—  Dienstanweisung,  betr.  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  im
S.  der  Marschall-Inseln  55;  desgl.  im  südwestafrikanischen
S.  304.

—  Uebertragung  konsularischer  Befugnisse  auf  den  Kommissar
für  das  S.  der  Neu-Guinea-Kompagnie  141.

—  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten  im  S.

2
        <pb n="10" />
        X

Schutzgebiete.
der  Neu-Guinea--Kompagnie  81,  340;  desgl. in den S.
Kamerun  und  Togo  249;  desgl,  im  S.  der Marschall-Inseln
290.

Schweinespeck  s.  u.  Grenzkontrole.

Schweiz  s.  u.  Gerichtsbehörden.

Seeämter.  Erscheinen  eines  weiteren  Heftes  der  Entscheidungen
  des  Ober-Seeamts  und  der  S.  74,  235,  389.

Seedampfschiffe  s.  u.  Maschinisten.

Seefischerei  s.  u.  Fischerfahrzeuge.

Seeleute.  Uebereinkommen  mit  mehreren  auswärtigen  Staaten
wegen  gegenseitiger  Unterstützung  hülfsbedürftiger  S.  263.

—  s.  a.  u.  Invaliditätsversicherung.

Serbien  s.  u.  Eisenbahnen.

Signalbuch,  internationales;  Erscheinen  des  fünften  Nachtrags
zur  amtlichen  deutschen  Ausgabe  des  S.  2.

Sprengstoffe  s.  u.  Eisenbahnen.

Südwestafrika  s.  u.  Schutzgebiete.

Statistik  s.  u.  Fischerfahrzeuge;  Waarenverzeichniß.

Statistische  Gebühr.  Wegfall  der  Stempelmarken  zu  2  und
5  M.  385.

Stempelabgaben.  Ausführungsbestimmung  zu  §.  24  des
Wechselstempelsteuergesetzes  39.

—  Debit  von  Stempelmarken  und  gestempelten  Blankets  zur
Entrichtung  der  Wechselstempelsteuer  343.

—  Aenderung  in  dem  Verzeichniß  derjenigen  Börsen,  an  welchen
Terminpreise  für  gewisse  Waaren  notirt  werden  116.

—  Umtausch  der  Loose  der  österreichischen  Staats-  Prämien-Anleihe
  von  1860  116.

Sulina-  Mündung  s.  u.  Donau-Kommission.

T.

Tara.  Aenderungen  von  Tarasätzen  55.

Terminpreise  s.  u.  Stempelabgaben.

Theilungslager  s.  u.  Wein.

Thüringischer  Zoll.  und  Steuerverein.  Einrichtung  desselben  86.
Tiefbau=  Berufögenossenschaft  s.  u.  Unfallversicherung.

Togo  s.  u.  Schutzgebiete.

Transportkontrole  s.  u.  Grenzkontrole.

u.

Uebergangsstraßen  s.  u.  Branntwein.  ·

Umschließungen  von  Waaren  etc.  s.  u.  Branntwein;  Zoll.

Unfallversicherung.  Abänderung  des  revidirten  Prämientarifs
  für  die  Versicherungsanstalt  der  Tiefbau-Berufsgenossenschaft
  371.

—

    





V.

Veredelungsverkehr  s.  u.  Zoll.

Versicherungsanstalten  s.  u.  Invaliditätsversicherung.

W.

Waarenverzeichniß.  Aenderungen  des  amtlichen  W.  zum
Zolltarif  239;  des  statistischen  W.  242;  des  Verzeichnisses
der  Massengüter  243.

Wahlreglement  vom  28.  Mai  1870.  Abänderung der Unlage
  D  des  W.  10.

Wechselstempelsteuer  s.  u.  Stempelabgaben.

Wehrordnung.  Abänderungen  und  Ergänzungen  derselben  63.
Berichtigungen  des  Textes  der  W.  69.

—  s  a.  u.  Aerzte;  Ersatzkommissionen;  Landwehr-Bezirks-Eintheilung.



Wein.  Verlängerung  der  fünfjährigen  Lagerfrist  für  Weintheilungslager
  263.

    

Z.

Zahnärzte.  Auslegung  des  §.  4  Ziffer  2  der  Vorschriften  über
die  Prüfung  der  Z.  81.

Zölle  und  Steuern.  Abänderungen  des  Verzeichnisses  der
Reichsbevollmächtigten  und  Stations-  Kontrolöre  16,  116,
148,  151,  285,  294,  375,  387.

—  s.  a.  u.  Branntwein;  Einnahmen;  Grenzkontrole;  Mühlenfabrikate;
  Salz;  Schiffsbau-Regulativ;  Stempelabgaben;
Tara;  Thüringen;  Waarenverzeichniß;  Zollanschluß;  Zoll-  und
Steuerstellen;  Zucker.

Zollanschluß  eines  Theils  des  Geestemünder  Freihafengebiets
368

Zollbehandlung  der  im  Veredelungs-  und  Schiffsbauverkehr
eingehenden,  im  Inlande  verbleibenden  Umschließungen  1.
Zollfreiheit  für  Kränze  und  künstlicke  Blumen,  welche  mit

Leichen  eingehen  173.

Zolltarif  s.  u.  Waarenverzeichniß.

Zoll-  und  Steuerstellen.  Veränderungen  in  dem  Stande  oder
den  Befugnissen;  11,  15,  34,  51,  71,  105,  139,  148,  238,
297,  313,  334,  349,  371,  392.

—  s.  a.  u.  Thüringen;  Zucker.

Zucker.  Bestimmungen  über  Ausfuhr  von  Z.-Fabrikaten  mit
Anspruch  auf  Steuervergütung  263.

—.  Steuerstellen.  Abänderungen  des  Verzeichnisses;  12,
15,  44,  51,  106,  121,  140,  148.  239,  313,  320,  325,  329,
337,  357,  372,  375.
        <pb n="11" />
        Chronologische  Ulebersicht

des
XVIII.  Jahrgangs  1890.

 

 

 

Datum
der  Nummer
Verordnungen,    Inhalt.  des  Seite.
Bekanntmachungen  Blattes.
etc.
1889.
24  Dezember  Zollbehandlung  der  im  Veredelungs-  und  Schiffsbauverkehr  eingehenden,  im  Inlande
  verbleibenden  Umschließungen.  .  1  1
24.   "  Behandlung  der  den  Branntweinbrennereien  gelieferten  Kunstschlösser  im
Falle  der  Betriebseinstellung  ..  .  1  1
1890.
8.  Januar  Zurücknahme  einer  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse  für  im
Auslande  lebende  militärpflichtige  Deutsche  2  5
9.   "  Abänderung  der  Anlage  1)  des  Wahlreglements  vom  28.  Mai  1870  2  10
17.   "  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  schweizerischen  Gerichtsbehörden.  4  20
18.  Februar  Ausführungsbestimmung  zu  §.  24  des  Wechselstempelsteuer-Gesetzes  8  39
18.   "  Einschränkung  der  für  die  Ausfuhr  von  Mühlenfabrikaten  gewährten  Zollerleichterung
  8  39
10.  März  Dienstanweisung,  betreffend  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit    im  Schutzgebiet
der  Marschall-Inseln  12  55
14.   "  Abänderungen  und  Ergänzungen  der  Wehrordnung  12  63
15.   "  Zusammenstellung  der  auf  Grund  der  §§.  41  und  42  des  Gesetzes  vom  22.  Juni
1889  zur  Durchführung  der  Invaliditäts.  und    Altersversicherung  errichteten
  Versicherungsanstalten  12  53
18.   "  Aenderungen  von  Tarasätzen  12  55
25.   "  Abänderung  der  „Anleitung  zur  Ermittelung  des  Alkoholgehalts    im  Branntwein"    13  72
31.   "  Abänderung  der  Bestimmungen  über  die  Ermittelung  des  Alkoholgehalts  im
Branntwein  .  14  77
2.  April  Vereinbarung  zwischen  Deutschland  und  Oesterreich - Ungarn    wegen  gegenseitiger
Anerkennung  der  Leichenpässe  14  78
11.   "  Neues  Verzeichniß  der,  regelmäßigen  Untersuchungen  unterliegenden  und  den  Anforderungen
  der  Reblaus-Konvention  entsprechend  erklärten  Gartenbau.  etc.
Anlagen  ...  ..  16  90
30.   "  Abänderungen  der  Postordnung  vom  8.  März  1879  ....  19  115
1.  Mai  Aenderung  in  dem  Verzeichniß  derjenigen  Börsen,  an  welchen  Terminpreise
für  gewisse  Waaren  notirt  werden  .  ..........  19  116





2*
        <pb n="12" />
        XII







Datum
der  Nummer
Verordnungen,  Inhalt.  des  Seite.
Bekanntmachungen  Blattes.
etc.

5.  Mai  Umtausch  der  Loose  der  österreichischen  Staats-Prämien=  Anleihe  von  1860.  19  116

5/9.   "  Vertrag  über  die  Einrichtung  und  den  Betrieb  einer  regelmäßigen  deutschen  Postdampferverbindung
  mit  Ostafrika  20  122

18.     Abänderung  des  §.  35  des  Betriebs-  Reglements  für  die  Eisenbahnen
Deutschlands  sowie  der  Anlage  D  zu  diesem  Reglement  21  137

21.   "  Vierteljährliche  Gehaltszahlung  an  Beamte  verschiedener,  vom  Reichsamt  des
Innern  ressortirenden  Behörden  21  140

23.   "  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  den  Militäranwärtern  im  Reichsdienst
vorbehaltenen  Stellen  .  -  22  143

23.   "  Uebertragung  konsularischer  Befugnisse  auf  den  Kommissar    für  das  Schutzgebiet
der  Neu-Guinea-Kompagnie  .  22  144
23.   "  Abänderung  der  Postordnung  vom  8.  Maͤrz  1879.  .  22  144

3.  Juni  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  zum  Gebrauch  für  die  bewaffnete  Macht  vorbereiteten
  Sprengstoffe  und  Munitionsgegenstände  23  147

9.   "  Gesammt-Verzeichniß  der  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche

  Befähigung  für  den  einjährig  freiwilligen  Militärdienst  berechtigten
  höheren  Lehranstalten.  ........  24  157
14.   "  Ergänzung  des  Schiffsbau-  Regulativs.  ........  25  173

14.   "  Formular  zu  der  für  die  Invaliditäts-    und  Altersversicherung  zu  verwendenden
Quittungskarte  ..  ..  25  175
16.   "  Abänderungen  der  Postordnung  vom  8.  März  1879  26  181
17.   "  Erscheinen  der  III.  Ausgabe  des  Arzneibuchs  für  das  Deutsche  Reich  30  282

20.   "  Verzeichniß  der  Civilvorsitzenden  der  im  Deutschen  Reich  bestehenden  Ersatzkommissionen
  26  181

21.   "  Abänderung  der  Bestimmungen,  betreffend  die  Veröffentlichung  periodischer  Mittheilungen

  über  den  jeweiligen  Stand  der  Branmtweinproduktion  und
Versteuerung  ..  .........  .  ....  26  180

21.   "  Bestimmung  des  zulässigen  Zuselölgehalts  im  Branntwein,  für  welchen  Steuervergütung
  bezw.  Abgabenfreiheit  beansprucht  wird  .  26  180
1.  Juli  Vorschriften  für  die  Veranlagung  der  Brennereien  zum  Kontingent.  27  215

3.   "  Behandlung  der  unter  amtlicher  Aufsicht  erfolgenden  Entleerung  von  Branntweingebinden
  .  27  232

8.   "  Aenderungen  des  amtlichen  Waarenverzeichnisses  zum  Zolltarif,  des  statistischen
  Waarenverzeichnisses  und  des  Verzeichnisses  der  Massengüter  28  239

9.   "  Dritter  Nachtrag  zu  dem  Gesammtverzeichniß  der  den  Militäranwärtern
vorbehaltenen  Stellen.  28  243

10.   "  Neues  Gesammtverzeichniß  der  zur  Anstellung  von  Militäranwärtern  verpflichteten
  Privat-Eisenbahnen.  .  .  .......  29  265

12.   "  Uebereinkommen  zwischen  dem  Deutschen  Reich  und  mehreren  auswärtigen  Staaten
wegen  gegenseitiger  Unterstützung  hülfsbedürftiger  Seeleute  .  29  263

14.   "  Vorschriften,  betreffend  die  Aenderung  und  Ergänzung  des  Regulativs  für  Gewerbsanstalten,

  in  denen  unter  steuerlicher  Kontrole  stehender  Branntwein  
gereinigt  werden  darf.  ....  29  250
15.   "  Verlängerung  der  fünfjährigen  Lagerfrist  für  Weintheilungslager  .  29  263
19.   "  Leitung  der  Maschinen  auf  Seedampfschiffen  in  ostasiatischer  Fahrt  30  281
        <pb n="13" />
        XIII





Datum



der  Nummer
Verordnungen,        Inhalt.  des  Seite.
Bekanntmachungen  Blattes.
etc.
19.  Juli  Gebührensätze  für  die  ohne  vorgängige  Neuvermessung  erfolgende  Ertheilung
wiederholter  Ausfertigungen  von  Meßbriefen  für  Seeschiffe  .  30  281
2.  August  Ergänzung  des  Verzeichnisses  der  zur  Ausstellung  von  Leichenpässen      zuständigen
Behörden  und  Dienststellen  32  290
27.   "  Dienstanweisung,  betreffend  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  in  dem  südwestafrikanischen
  Schutzgebiet  36  304
3.  September  Abänderung  des  §.  27  der  Bahnordnung  für  deutsche  Eisenbahnen    
untergeordneter  Bedeutung  vom  12.  Juni  1878.  .  36  303
9.   "  Bestimmungen  über  die  in  Ausführung  des  Gesetzes,  betrefend  die  Invaliditäts-  
und  Altersversicherung,  zu  verwendenden  Beitrags=  und  Zusatzmarken.  38  320
15.   "  Beitritt  Belgiens,  Serbiens  und  Griechenlands  zu  den  Vereinbarungen,  betreffend
die  technische  Einheit  im  Eisenbahnwesen  38  319
10.  Oktober  Ausführung  des  Allerhöchsten  Erlasses,  betreffend  die  Errichtung  eines  Kolonialraths
  ..  43  339
28.   "  Debit  von  Stenpelmarken  und  gestempelten  Blankets  zur  Entrichtung  der
Wechselstempelsteuer  .  44  343
13.  November  Nachtragsverzeichniß  der  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche
  Befähigung  für  den  einjährig  freiwilligen  Militärdienst  berechtigten
  höheren  Lehranstalten  .  ..........  46  354
22.   "  Vorschriften,  betreffend  die  Einziehung  der  von  den  Rhedern  für  die  Invaliditäts=
  und  Altersversicherung  der  Seeleute  zu  entrichtenden  Beiträge  48  361
24.   "    Abänderung  des  revidirten  Prämientarifs  für  die  Versicherungsanstalt  der  Tiefbau--Berufsgenossenschaft
  ..  49  371
27.   "    Bestimmungen  über  die  Befreiung  vorübergehender  Beschäftigungen  von  der
Versicherungspflicht  und  über  die  Entwerthung  und  Vernichtung  von
Marken.  .  ...  49  369
9.  Dezember  Ausführung  des  Invaliditäts-  und  Altersversicherngsgesetzes  im  Bereich
  der  Post-=  und  Telegraphenverwaltung  ...  ..  50  378
10.   "    Vorschriften,  betreffend  die  Vollziehung  der  Ausweisung  von  Ausländern  aus
dem  Reichsgebiet  auf  Grund  der  §§.  39,  284  und  362  des  Strafgesetzbuchs  50  378
12.   "  Abänderungen  der  Postordnung  vom  8.  März  1879.  51  387
20.  "  Festsetzung  der  für  die  Naturalverpflegung  zu  vergütenden  Verträge  für  das
Jahr  1891.  52  392





Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin  W
        <pb n="14" />
        <pb n="15" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

—  —  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.













XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  3.  Januar  1890.  |  Nr. 1.

Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Zollbehandlung  der  3.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  fünften  Nachtrags
im  Veredelungs=  und  Schiffsbauverkehr  eingehenden,  im  zur  amtlichen  deutschen  Ausgabe  des  Internationalen
Inlande  verbleibenden  Umschließungen;  —  Behandlung  Signalbuchs  2
der  den  Branntweinbrennereien  gelieferten  Kunstschlösser      
im Falle der Betriebseinstellung.....Seite1  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

2.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheilungen  2  Reichsgebiete  .  2





Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  12.  Dezember  d.  J.  hinsichtlich  der  Zollbehandlung  der  im
Veredelungs-  und  Schiffsbauverkehr  eingehenden,  im  Inlande  verbleibenden  Umschließungen  das  Folgende
beschlossen:

Die  mit  Waaren  des  Veredelungsverkehrs  aus  dem  Auslande  eingeführten  an  sich  zollpflichtigen
  Umschließungen,  welche  im  Inlande  verbleiben,  während  die  darin  eingeführten  Waaren
wieder  in  das  Ausland  zurückgehen,  sind  als  selbständige  Waaren  zu  behandeln  und  deshalb
nach  Maßgabe  ihrer  Beschaffenheit  in  Verzollung  zu  nehmen.

Dasselbe  gilt  von  den  im  Inlande  verbleibenden  Umschließungen,  in  welchen  Waaren  zum
inländischen  Schiffsbau  nach  Maßgabe  des  Schiffsbauregulativs  (Central-Blatt  1889  S.  431  ff.)
zollfrei  eingehen.

Berlin,  den  24.  Dezember  1889.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Freiherr  von  Maltzahn.





Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  12.  Dezember  d.  J.  beschlossen,  daß  im  Falle  des  Eingehens
einer  Branntweinbrennerei  die  von  der  Steuerverwallung  gelieferten  Kunstschlösser  zurückzunehmen  sind.
Eine  Erstattung  der  Anschaffungskosten  findet  hierbei  nicht  statt.
Berlin,  den  24.  Dezember  1889.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Freiherr  von  Maltzahn.
        <pb n="16" />
        2

2.  Konsulat-Wesen.

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:

dem  zum  Kaiserlich  russis
junker  Kazarinoff

und

chen  General-Konsul  in  Berlin  ernannten  Kollegienrath  und  Kammer—

dem  zum  argentinischen  General-Konsul  mit  dem  Sitze  in  Frankfurt  a.  M.  ernannten  Herrn
Wilhelm  Köster.



3.  Marine  und  Schiffahrt.

Der  fünfte*)  Nachtrag  zur  amtlichen  deutschen  Ausgabe  des  Internationalen  Signalbuchs,  ll.  Auflage,

1884,  ist  erschienen.



4.  Polizei

=  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.



Name  und  Stand

—
—

—  Laufende  Nr.



Alter  und  Heimath

—-der

  Ausgewiesenen.

l  3.

Grund
der  Bestrafung.



4.



Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5

Datum
des
Ausweisungs.-beschlusses.


 

6.



1.  Josef  Vyt,  Arbeiter,
2.   Ferdinand  Scholz,
Tagearbeiter,

3.   Wenzel  Moeldner,
Eisendreher,

4.   Franz  Baudisch,
Formenstecher,

5.   Theophil  Norrenberg,
  Müllergeselle,

6.   Peter  Fuhrmann,
Schlosser  u.  Schmied,

7.   Amalie  Dutz,  ledige
Dienstmagd,







Auf  Grund  des  S.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  6.  März  1844  zu  Schweitowitz,
  Bezirk  Trautenau,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  21.  April  1868  zu  Dittersbach,
  Bezirk  Königgrätz,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  24.  Juli  1861  zu  Rochlitz,
Bezirk  Starkenbach,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  8.  Juli  1849  zu  Kriesdorf,
Kreis  Jung-Bunzlau,  Böhmen,

geboren  im  Jahre  1862  zu  Lubin,
Gouvernement  Warschau,  Russisch-Polen,
  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  12.  Mai  1850  zu  Bolchen,
Elsaß=  Lothringen,  durch  Option  französischer
  Staatsangehöriger,

geboren  am  25.  Mai  1861  zu  Karlsbad,
  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,


*)  Vgl.  Central-Blatt  von  1887  S.  582.

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

desgleichen,

Landstreichen  und

Betteln,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,
Diebstahl,  gewerbsmäßige
  Unzucht,
falsche  Namensangabe
  und  Landstreichen,






Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu
Breslau,

derselbe,

derselbe,

Königlich  preußischer  Re-:

gierungspräsident zu
Frankfurt  a.O.,

Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu
Düsseldorf,

Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu
Trier,

Stadtmagistrat  Bayreuth,
Bayern,





10.  Dezember
v.  J.



desgleichen.

18.  Dezember
v. J.

22.   November v.J.

14.  Dezember
v.  J.

20. November
v.  J.

20.   November


v. J.

9.  Oktober
v.  J.
        <pb n="17" />
        Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behoͤrde,  welche  die  Datum des

      Grund    

  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs-
    der  Bestrafung.
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

8.  Josef  Beiganz,  geboren  am  21.  Oktober  1865  zu  Ans-  Königlich  bayerisches  Be-















Fabrikarbeiter,

9.   Anton  Werber
(Wrba),  Drechsler,

10.   Georg  Lachmaier,
Metzger,

11.   Anna  Maria
Kluczniak,
ledige Tagelöhnerin,

12.   Josef  Skorkowsky,
Tuchmacher,

13.   Heinrich  van  Wewers,
  Bierbrauer,
14.   Johann  Baptist  Floribert
  Dujacquier,
Schreiner,

Josef  Schramm,
Stellmacher,





16.   Friedrich  Burri,

Schneidergeselle,
17.   Albert Salzmann,
Schneidergeselle,



felden,  Bezirk  Linz,  Oesterreich,  ortsangehörig
  zu  Alkofen,  Bezirk  Wels,
ebendaselbst,

geboren  am  20.  Oktober  1867  zu  Gföhl,
Bezirk  Krems,  Oesterreich,  ortsangehörig
  zu  Prawowitz,  Bezirk  Klattau,
Böhmen,

geboren  am  6.  Oktober  1869  zu  Neuhofen,
  Bezirk  Steyr,  Oesterreich,  ortsangehörig
  zu  Ried,  ebendaselbst,
geboren  am  2.  Februar  1838  zu
Johannesdorf,  Gemeinde  Polanka,
Bezirk  Troppau,  Oesterr.-Schlesien,
  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  16.  September  1845  zu
Humpoletz,  Bezirk  Deutschbrod,
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  18.  April  1856  zu  Mastricht,
Niederlande,  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  2.  September  1850  zu
Ittro,  ortsangehörig  zu  Idre,  Provinz
  Hainaut,  Belgien,  angeblich  französischer
  Staatsangehöriger,

46  Jahre  alt.  geboren  und  ortsangehörig
  zu  Prosmik,  Oesterreich,

39  Jahre  alt,  aus  Täuffelen,  Schweiz,

20  Jahre  alt,  aus  Eggiwyl,  Schweiz,



Landstreichen  und

Betteln,  Bezirksamt  Miesbach,

Landstreichen  und  dasselbe,
Führen  falscher  Zeugnisse,

desgleichen,  dasselbe,
Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Bezirksamt

  Laufen,




Betteln  im  wiederhol-  Königlich  sächsische  Kreisten
  Rückfall,  hauptmannschaft  zu
Zwickau,
Großherzoglich  hessisches
Kreisamt  Darmstadt,
Großherzoglich  hessisches
Kreisamt  Büdingen,

desgleichen,
Landstreichen,

Betteln  im  wieder-   Großherzoglich  oldenburholten
  Rückfall,  gisches  Staatsministerium,
  Departement  des
Innern,  zu  Oldenburg,
Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Straßburg,
derselbe,

Landstreichen  und
Betteln,
desgleichen,







Berlin,  Carl  Hevmanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.

25.  November
v.  J.

26.  November
v.  J

5.  Dezember
v.  J.

1.  Dezember
v.  J.

13.  November
v.  J
desgleichen
27.  November
v.  J.

12.   November

v. J.



25.  November

v.  J.
desgleichen.
        <pb n="18" />
        <pb n="19" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich

Herausgegeben





im

Reichsamt  des  Innern.

——  ——  —

Zu  beziehen  durch alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.













  

XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  10.  Januar  1890.    Nr 2.
Inhalt: 1. Militär-Wesen: Zurücknahme einer Er-  3.    Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
mächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse  für  im  Dezember  1889  ..................6
Auslande  lebende  militärpflichtige    Deutsche    Seite  5  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
  Reichsgebiete..    .  .  .  8
2.  Konsulat-Wesen:  Exequatur=  Ertheilung:  —  Verlegung  5.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Abänderung  der  An—
des  Amtssitzes  eines  Konsulats.  5  lage  l0  des  Wahlreglements  vom  28.  Mai  1870.  10





1.  Militär  =  Wesen.

Die  dem  Dr.  Ossenkop  zu  Berdiansk  zufolge  Bekanntmachung  vom  6.  Januar  1876  (Central-Blatt  S.  4)
ertheilte  Ermächtigung  zur  Ausstellung  der  im  §.  42  der  Wehrordnung  bezeichneten  Zeugnisse  über  die
Untauglichkeit  oder  bedingte  Tauglichkeit  der  im  südlichen  Rußland  ansässigen  militärpflichtigen  Deutschen
ist  zurückgezogen  worden.
Berlin,  den  8.  Jannar  1890.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Bosse.



2.  Kon  sulat  - Wesen.

Dem  zum  Konsul  der  Republik  Salvador  in  Hannover  ernannten  Kaufmann  Ernst  Wuthmann  ist  das
Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

Der  Amtssitz  des  Königlich  großbritannischen  Konsulats  für  Ost=  und  Westpreußen,  Posen  und  Schlesien
ist  von  Königsberg  i.  Pr.  nach  Danzig  verlegt  worden.
        <pb n="20" />
        3.  Bank.

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Event.
—  Sonstige  Ver-  Ver-„
  -.  bindlich-  bindlich.
7  Bezeichnung  Grund.  Reserve-  Noten  Gegen  Unge.  Gegen  Lann  Gegen  teiten  Gegen  Sonstige  Gegen  SummeGegen  telten
S  der  30.  Nor.  beckte  30.  Novr.alige  30.  Nov.  mit  30.  Nov.  30.  Nov.  der  30.  Nov.  wellerge.
S  Banken.  Kapital.  Fonds.  sUmlauf.  1889.  Noten.  1889.  vnmit.  1889.  Kündi-.  1889.  Passtr.  1389.  Passiva.1889.  gebenen
2  keiten.  zungs  aeischen
*  frist.  Wechseln.
1  2.  8.  4.  .  6.  7.  6.  9  10.  11.  12.  13.  14.  15.  6.  17.
1  Keichsbank  .120000  24  435|  160  536-+  160  155  396  058  037°7  48  106  —  831  —  —  13394  950  654  501  160574  —
2  Städt.  Bank  zu  Breslau  3  000  600  2  883  +  5333  1  239+  138  178  4  2  3  700  350  21  —  10  333  8855  565
3NMagdeburger  Privatbank  3000  602  2522  4  231  1  165—  7  2604  3  50%%  —  318  276—  641  7  173—  154  635
4Danziger  Privat--Aktien-  6
Bark  3000  750  29214  78  14244  152  1  18+  413  1060—  376  1  017—.  566  12  876+  681  600
5  Provinzial-Aktien-Bank  des
Großherzogthums  Posen.  3  000  750  1  802  —  145  1  111—  14  278—  168  1  182  695  2260—+—  207  7238+  589  —
6  Hannoversche  Bank  ..  12  000  1  200  311—  70  —  —  4957—  1237  3174  1  593—  95  19  408—  1211  942
7  Frankfurter  Bank  17  143  4104  10  110.  868  3882  —  1101  7572°“  1915  7248—  2283  3—  61  16180/  521  576
8  Boyerische  Notenbank  7  500  1  3188  64765/4  857B½%7  265  6025  —  22  4  1  —  1  386—  1744809  459  1  102
9Sachsische  Bank  zu  Dresden  30  000  4040  48  858—+  6  579  19251  4577  8  1709—  4963  9025—  713  330—  32  100  432.+—  905  2  299
10  Leipziger  Kaffenverein.  3000  253  2518—  234  1328  309  264—  1221  182—  107  1904  32  6  437—  1530  1
11/hemnitzer  Stadtbank  510  127  499—  6  198—  51  58  —  218—  249  133—  2  3516  —  878  2  151
12Württembergische  Notenbank  9000  620  10  500—  573  10  106.  245  504—  180  21  —  699  87  30344—  666  1  007
13  Badische  Bank  9  000  1  531]14461  1476  9  54/1  1  031  714—  708  —  —  693  82½2“  435  850  2291
14  Bank  für  Süddeutschland  15  672  1775  15935+  941  9  853  773  95“  —  —  —  9164  145  34393  1  086  1  893
15Braunschweigische  Bank.  10  500  507  3252  +  717  2  314+—  57443210  —  I75  1  047—  513  136  —  18  682  —  2  1133
16  Bremer  Bank.  .  ..  20  000  1  315  909  —  441  166—  507  145—  75  15  616-  950  8  905  +  1  *  46  920  +—  4  417  3  266
¾lb  1
Zusammen  266  325  43  930|1  351  845  +171266489  7276  45  127—3223  16  858-+  32172  103  uw  18  461
D

 

Zu  Spalte  5“:

Zu  Spalte  9  Nr.
Ju  9

 

 

7“:

14“..:

Davon  in  Abschnitten  zu

 

 

100  M

200
500

1  000





Bemerkungen.
880  557  850  4,.

 

 

 

468  200  X  (bei  der  Bank  Nr.  5),
54  697  200  C&amp;amp;  (bei  den  Banken  Nr.  1,  5,  7,  9,  10),

414  342  500  K.f...
Darunter  132  600  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
92786  —

"  1,  2

’

 

Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="21" />
        Wesen.

banken  Ende  Dezember  1889,
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  November  1889.
auf  tausend  Mark.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

——
-
Metal.  Gegen,KReichs.  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige,  egen  Summe  eges
30.  Nov.  kassen.  30.  Nov.derer30.  Nov.  Wechsel.  10.  Nov.  Lombard.30.  Nov.Effekten.  30.  Nov.  30.  Nov.  der  30.  Nov.  S
Pestandss·.scheine.%  Banken.  1889.  1889.  1889.  16339.Mtirva  1889.  44Aeiiva.  1889.
r
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  2.  28.  20.  20.  31.  32.  33.  134.
2  R  I  I  I  II

734579  —  43285  16610  —  3210  325/%  3164¼  %2  S1  296%%  %%%%%
ds.  7  1—  6,.  6544  9  5  104  4  661  34484  234  432  270  2  L  10  t51.  920
815  107  8  50  33  453  —  374  1025  50  1414  24  320  +  130  —  13J
10110  1  —  483□  83Z6  606  668  4520  ..  902  1  5o  35  1119  ½½33306  +  6084
611  1  40—  81  45144  104  660  K  42221d  —  38383  25  723  420
211  36  5xO  30|  155  158  —  1  872  11oo  47  1760  26  6213  73111108  –  1211444
38454  286  4%  21  2  3  170  %  100  12603  —  6  5  900  —  231  3  63T  46817  602  1  121½
33  810  .  801  86  341  4%66,  —  1is  39685.  +  49  1  621  178  83—  335  1  61  11980  4%
17  696  1611  250  231652  —  620Ss  160  —  1280  62055|X  1164  1  124  680  5231—  9214¼%  2  90½%
2“9  —  1  1—  1  220  —  508  3  13—  588  1008  —  1o0o9  27  312  1000  .  22  6437  T  1530%
19051.  106  64  100  30  1882  —  961  24%—  11  211—  8  s67  4  7  3516  —  8178  11
5  so  2  251  —  152  689  668183835  +  60  26+X  31  sso  —  7680  +  64%  6  12
5006  4  8  20  s—  zr  18558/  +  174  s7  29  ros  —  19  179  224%0
541  97  11—  6  656“  2714  2½  1  55  +  381  4817  —  1234  —  18561  41393  4  10s86  14
827  —  1177  °5  4  7  38  721  167  3  353.  +  220  56—  80  6790  20  6  16—  4
313  126  2|  5  371  197  5  555  —  392½  K+  2  3  602  1025  60  4560  47776  4553

815  137  —  40  404  N%  475  o00  244635  OD  166282
        <pb n="22" />
        4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.











 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
—  Grund  3  des
  Ausweisung  Ausweisungs
  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.    3.  4.  5.  6.

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Adolf  Groß,  Hau- 42  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig  wiederholter  schwerer  Königlich  bayerisches  Be  12.  November v. J.







 

 

sirer,

2.   Guiseppe  Ballabeni,
Erdarbeiter,

3.   Axel  Alexander  Björling,
  Reepschläger-Gehülfe,


4.   Johann  Miczack,
Arbeiter  (Drahtbinder),


5.   Marie  Unger,  unverehelicht,


6.   Peppi  (Josefine)  Lapatsch
  (Lapaczka),
unverehelichte  Zigeunerin,


7.   Die  Zigeuner:

a.   Johanna  Ferko,  geb.
Balasch,

b.   Franz  Ferko,

c.   Matthias  Ferko,

d.   Anna  Ferko,

8.   Niels  Johannsen,
Bäckergeselle,

9.   Friedrich  Christian
Herrmann,  Bäckergeselle,


10.   Johann  Junger,
Kellner,

11.   Franz  Ruzicka,

Kesselschmied,

12.   Josef  Richli,  Bäcker,





zu  Czajla,  Komitat  Preßburg,  Ungarn,  Diebstahl  und  Ver-  zirksamt  Bamberg  ll,
such  des  schweren,
Diebstahls  (6  Jahre
Zuchthaus  laut  Erkenntniß
  vom  7.  Dezember
  1883),  
geboren am 6.März 1859 zu Gualtieri, Raub (6 Jahre Zucht-  Königlich würtembergische
Kreis  Guastalla,  Provinz  Reggio  haus  laut  Erkenntniß  Regierung  des  Donau-Emilia,
  Italien,  ortsangehörig  eben=  vom  18.  Dezember  kreises  zu  Ulm,
daselbst,  1883),
geboren  am  6.  März  1862  zu  Gefle,  Raub  (2  Jahre  Zucht-  Chef  der  Polizei  in  Ham-Schweden,

  schwedischer  Staatsangehö-=  haus  laut  Erkenntniß  burg,
riger,  vom  25.  Oktober
1887),

 

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  1.  Juli  1865  zu  Neßlusa,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-Komitat
  Trenesin,  Ungarn,  Betteln,  gierungspräsident  zu
Frankfurt  a.  O.,

Königlich  preußischer  Regeboren

  am  17.  Juli  1867  zu  Trautenau,  gewerbsmäßige  Un-Böhmen,

  ortsangehörig  ebendaselbst,  zucht,  gierungspräsident  zu
wohnhaft  zuletzt  in  Breslau,  Schlesien,  Breslau,

circa  21  Jahre  alt,  geboren  und  orts-Landstreichen,  Königlich  preußischer  Reangehörig
  zu  Klogsdorf,  Bezirk  Neu-  gierungspräsident  zu
titschein,  Mähren,  Oppeln,

a.  28,  b.  14,  c.  24,  d.  20  Jahre alt,

sämmtlich  geboren  zu  Cziechowitz,  Kreis  desgleichen,  derselbe,

Bielitz-Biala,  Oesterreich,

geboren  am  28.  Dezember  1859  zu  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-Randers,
  Jütland,  ortsangehörig  eben-  gierungspräsident  zu
daselbst,  Lüneburg,

geboren  am  6.  Dezember  1871  zu  desgleichen,  derselbe,

Aarhus,  Dänemark,  ortsangehörig  ebendaselbst,



geboren  am  12.  März  1873  zu  Wien,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-Oesterreich,

  ortsangehörig  ebendaselbst,  gierungspräsident  zu

Stade,
geboren  am  2.  April  1846  zu  Prag,  Landstreichen,  Führung  Stadtmagistrat  Passau,
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  falscher  Legitimation  Bayern,

und  falsche  Namensangabe,


Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

Königlich  bayerisches  Begeboren

  am  30.  März  1870  zu  Bütschwyl,
zirksamt  Sonthofen,

Kanton  St.  Gallen,  Schweiz,  ortsangehörig
  ebendaselbst,









  



17.

v.  J

Dezember

2.  November
v.  J

9.  Dezember
v.  J.

21.  Dezember
v.  J.

7.  Dezember
v.  J.

12.  Dezember
v.  J.

26.  Dezember
v.  J.

desgleichen.

6.  November

v.  J.

9.  November
v.  J.

13.  November
v.  J
        <pb n="23" />
        8

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

      Grund    des

  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungsder

  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

13.  Isidor  Stengel,  geboren  am  3.  April  1856  zu  Stuben-  Betteln  im  wieder-   Königlich  bayerisches  Be.   4.  Dezember v.J.
(Johann  Bind),  bach,  Bezirk  Schüttenhofen,  Böhmen,  holten  Rückfall,  Füh-  zirksamt  Altötting,    

Holzschnitzer,

14.   Leo  Pukl,  Tischler,

15.  Jakob  Roth,  Hausknecht,


16.  Josef  Konvalinka,
Bäcker,

17.  Josef  Zdarsky,
Maurer,

18.  Emannel  Riha,
Schuhmacher,

19.  Karl  Erdmann,
Brauergehilfe,

20.  Karl  Moravec,
Schreiner,

21.  Mathias  Tichy,

Metzger,

22.  Adolf  Rousseau,
Arbeiter,

23.  Inlius  Albert,
ohne  Stand,

24.  Marie  Hyppolit
Voelfel,  ohne
Stand,

25.  Emil  Pretot,  ohne
Stand,

26.   Arthur  Tournier,
ohne  Stand,

27.  Jakob  Hirsch,
Marmorschleifer,

28.  Susanna  Kolbach,
Dienstmagd,



ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  10.  April  1827  zu  Leschkau,
Bezirk  Pilsen,  ortsangehörig  zu  Rokytzan,
ebendaselbst,

geboren  am  21.  September  1874  zu
Speicher,  Kanton  Appenzell,  Schweiz,
ortsangehörig  zu  Ganterschwyl,  Kanton
St.  Gallen,  ebendaselbst,

22  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig
  zu  Schüttenhofen,  Böhmen,
geboren  am  17.  März  1849  zu  Wien,
Oesterreich,  ortsangehörig  zu  Klattau,
Böhmen,

geboren  im  Dezember  1863  zu  Elkovic,
Bezirk  Strakonitz,  Böhmen,  ortsangehörig
  zu  Semeslic,  Bezirk  Moldauthein,
ebendaselbst,

geboren  am  4.  November  1850  zu
Nürnberg,  Bayern,  ortsangehörig  zu
Gleisdorf,  Bezirk  Weiß,  Oesterreich,
geboren  am  26.  März  1869  zu  Grünberg,
  Gemeinde  Kloster,  Bezirk  Prestitz,
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

28  Jahre  alt,  geboren  zu  Gainfarren,
Niederösterreich,  ortsangehörig  zu  Marschowitz,
  Bezirk  Schüttenhofen,  Böhmen,

geboren  am  1.  Mai  1860  zu  Lüttich,
Belgien,  belgischer  Staatsangehöriger,
41  Jahre  alt,  aus  Termil,  Frankreich,

35  Jahre  alt,  aus  Foucherol,  Frankreich,

18  Jahre  alt,

Frankreich,
19  Jahre  alt,  aus  Fraisse,  Frankreich,

aus  St.  Barthelmi,

geboren  am  3.  Oktober  1827  zu  Reimelingen,
  Elsaß-Lothringen,  ortsangehörig
zu  Paris,  Frankreich,

geboren  am  29.  September  1868  zu
Fischbach,  Luxemburg,  ortsangehörig
ebendaselbst,





rung  falscher  Legitimation
  und  falsche
Namensangabe,
Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,  Betteln
und  falsche  Namensangabe,


Landstreichen,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

desgleichen,

Landstreichen,

Landstreichen,  falsche
Namensangabe  und

Führung  falscher
Legitimationspapiere,
Landstreichen  und
Betteln,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,
Landstreichen,

desgleichen,

desgleichen,
desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,

 

Königliche  Polizei-Direktion
  München,

dieselbe.

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Stadtamhof,
Königlich  bayerisches  Bezirksamt

  Erding,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Eggenfelden,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Laufen,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Bogen,

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Mannheim,

Chef  der  Polizei  zu  Hamburg,


Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Colmar,
derselbe,

derselbe,

derselbe,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Metz,

derselbe,



v. J.

13. Dezember


v.  J
24.

9.  Dezember
v.J.



13. Dezember
v. J.

12.  Dezember


v. J.

16.  Dezember
v. J.

21.  Dezember
v. J.

22.  Dezember
v. J.

23.   Dezember

v. J.

30.  Dezember
v. J.

19.   Dezember

24.   Dezember

v.  J.
desgleichen.

desgleichen.

desgleichen.

19.
v. J.

27.

v.

Dezember
J.

Dezember
J.

Der  im  Central  Blalt  für  1886  Seite  196  Ziffer  12  aufgeführte  August  Salisco  heißt  mit  richtigent  Namen  Gustav

Kaiser-  Bedolskvy.
        <pb n="24" />
        —  10  —

5.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Bekanntmachung,

betreffend  eine  Abänderung  in  Anlage  D  des  Wahlreglements  vom  28.  Mai  1870.  Vom
9.  Januar  1890.

Das  im  §.  36  des  Wahlreglements  vom  28.  Mai  1870  (Bundes-Gesetzblatt  S.  275)  bezeichnete,
als  Anlage  D  des  Reglements  abgedruckte  Verzeichniß  der  in  den  einzelnen  Bundesstaaten  in  Gemäßheit
der  bestehenden  Verwaltungs-Organisation  nach  den  §§.  2,  3,  6,  8,  24,  34  und  35  des  Wahlreglements
zur  Zeit  zuständigen  Behörden  lautet  fortan  unter  Nummer  I  wie  folgt:

I.  Königreich  Preußen.

§.  2.  (Festsetzung  des  Tages,  an  welchem  die  Auslegung  der  Wählerliste  beginnt):
der  Minister  des  Innern.
§.  3.  (Entscheidung  über  die  Einsprachen  gegen  die  Wählerlisten).
§.  6.  (Abgrenzung  der  Wahlbezirke).
§.  8.  (Ernennung  der  Wahlvorsteher,  Stellvertreter,  und  Bestimmung  des  Wahllokals).
1)  in  den  Provinzen  Preußen,  Brandenburg,  Pommern,  Posen,  Schlesien,  Sachsen,  Schleswig-Holstein,
  Westfalen  und  Rheinprovinz:
auf  dem  Lande:  der  Landrath,
in  den  Städten:  der  Gemeindevorstand  (Magistrat);
2)  in  der  Provinz  Hannover:
auf  dem  Lande  und  in  denjenigen  Städten,  auf  welche  die  Hannoversche  revidirte
Städteordnung  vom  24.  Juni  1858  (Hannoversche  Gesetzsammlung  Seite  141)  nicht
Anwendung  findet:  der  Landrath;
in  den  übrigen  Städten:  der  Magistrat;
3)  in  der  Provinz  Hessen-Nassau:
A.  im  Regierungsbezirk  Kassel:
auf  dem  Lande:  der  Landrath,
in  den  Städten:  der  Gemeindevorsteher  (Bürgermeister)
B.  im  Regierungsbezirk  Wiesbaden:
a)  im  Stadtkreise  Wiesbaden:  der  Bürgermeister,
b)  im  Stadtkreise  Frankfurt  a.  M.:
im  Stadtbezirk:  der  Magistrat,
im  Landgebiet:  der  Landrath  (Polizei-Präsident),
c)  in  den  übrigen  Kreisen:  der  Landrath;
4)  in  den  Hohenzollernschen  Landen:  der  Oberamtmann.
§.  24.  (Ernennung  des  Wahlkommissars).
§.  34.  (Anberaumung  der  Neuwahl  im  Falle  der  Ablehnung  etc.).
§.  35.  (Einreichung  der  Wahlverhandlungen  von  Seiten  des  Wahlkommissars):
die  Regierungs-Präsidenten  (in  der  Provinz  Posen:  die  Regierungen).
(Greist  ein  Wahlkreis  in  zwei  Regierungsbezirke  ein,  so  bezeichnet  der  Minister  des
Innern  denjenigen  Regierungs-Präsidenten,  welcher  nach  den  §§.  24.  34  und  35

zuständig  ist.)
Berlin,  den  9.  Jannar  1890.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.

—  —  —  —  —  —  —  —  —  —

Berlin,  Carl  Hevmanns  Verlag  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld    in  Berlin.
        <pb n="25" />
        —  11  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben



im

Reichsamt  des  Innern.



Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.


XVIII. Jahrgang  









Berlin,  Freitag,    den  17.  Januar  1890.  Nr  3.
Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  2.  Konsulat-  Wesen:  Bestellungen  von  Konsular-Agenten;
dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuer-  —  Todesfall ......    13
stellen;  —  desgl.  der  Zuckersteuerstellen:  —  Abänderung  
des  Verzeichnisses  der  Uebergangsstraßen  für  Branntwein=  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
sendungen  aus  Luxemburg  .  Seite  11  Reichsgebiete......  13

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.



Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.
Es  ist  ertheilt  worden

dem  Steueramt  I.  zu  Winsen  a.  Luhe  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Harburg  die  Befugniß
zur  Abfertigung  von  Rohtaback,  welcher  mit  Begleitschein  I  unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingeht;

dem  Steueramt  l.  zu  Simmern  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Kreuznach  die  Befugniß
zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben  und  zur  Erledigung  von  Uebergangsscheinen:

dem  Steueramt  l.  zu  Gütersloh  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Minden  die  allgemeine  Befugniß
  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II  einschließlich  derjenigen  über  inländisches  Salz:

dem  Hauptzollamt  zu  Geestemünde  die  Ermächtigung  zur  Abfertigung  der  unter  die  Tarifnummern
  22f,  22g1,  22g2  und  die  Anmerkung  zu  22f  und  g  fallenden  Waaren  zu  andern  als  den
höchsten  Zollsätzen  dieser  Nummern:

dem  Salzsteueramt  I.  zu  Unna-  Königsborn  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Dortmund
die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Getreide  für  den  Mühlenbesitzer  Karl  Bremme
in  Unna:

dem  Nebenzollamt  l.  zu  Csymochen  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Prostken  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  alle  diejenigen  Waaren,  welche  bei  dem  Kaiserlich  russischen
Zollamt  III.  Klasse  in  Lipowka  zum  Eingange  nach  Rußland  abgefertigt  werden  dürfen,  mit  der  Maßgabe,
  daß  eine  Niederlegung  dieser  Waaren  in  Czymochen  zur  gelegentlichen  Weiterbeförderung  nicht
stattfinden  darf:

dem  Hauptsteueramt  für  inländische  Gegenstände  zu  Berlin  und  seinen  ständigen  Abfertigungsstellen
  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Uebergangsscheinen  über  Branntwein  und

3
        <pb n="26" />
        —  12  —



dem  Steueramt  I.  zu  Wittenberge  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Neu-Ruppin  die  Befugniß
  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I,  mithin  auch  die  Befugniß  zur  Erledigung
von  Begleitscheinen  I  über  inländisches  Salz.  Zugleich  ist  bei  dem  genannten  Steueramt  eine  beschränkte
Niederlage  nach  Maßgabe  des  §.  105  des  Vereinszollgesetzes  errichtet  worden.

Die  Post-Steuer-Rezeptur  zu  Ahrensböck  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Neustadt  in  Holstein
ist  aufgehoben  worden.

Die  Steuerämter  II.  zu  Pollnow  und  Rummelsburg  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu
Rügenwalde  sowie  zu  Polzin  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Schivelbein  sind  in  Steuerämter  I.
umgewandelt  worden.

Die  Steuerämter  ll.  zu  Fredeburg  und  Olpe  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Iserlohn
sind  aufgehoben  und  an  Stelle  derselben  ist  in  Altenhundem  ein  Steueramt  l.  errichtet  worden.

Das  letztere  Amt  erhält  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  II  und  von  Begleitscheinen
  II  über  inländisches  Salz,  zur  Ausfertigung  von  Versendungsscheinen  I  und  ll  und  zur  Erledigung
  von  Versendungsscheinen  II  über  inländischen  Taback,  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von
Versendungsscheinen  I  und  II  über  inländischen  Branntwein,  zur  Erledigung  von  Zuckerbegleitscheinen  II,
zur  Wiederanlegung  des  amtlichen  Verschlusses  bei  Verschlußverletzungen  im  Eisenbahnverkehr  und  zur
Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgehenden  Tabacks.

Im  Königreich  Sachsen.

Die  Steuer-Rezeptur  zu  Markneunkirchen  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Eibenstock  ist  zur
Ausfertigung  und  Erledigung  von  Branntwein-Versendungsscheinen  I  und  ll  ermächtigt  worden.

Im  Großherzogthum  Hessen.

Der  Orts-Einnehmerei  zu  Neckar-Steinach  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Darmstadt  ist
die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Branntwein-Versendungsscheinen  I  und  II  ertheilt
  worden.

Die  Orts-Einnehmerei  zu  Bickenbach  im  Bezirk  desselben  Hauptamts  ist  aufgehoben  worden.

Im  Herzogthum  Anhalt.
Zu  Roßlau  an  der  Elbe  ist  eine  Zollabfertigungsstelle  errichtet  worden,  welche  unter  der  Firma

des  Herzoglichen  Hauptsteueramts  zu  Dessau  zu  fungiren  hat  und  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und
Erledigung  von  Begleitscheinen  I  und  II  besitzt.

In  Elsaß-Lothringen.
Zu  Salzbronn  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Saargemünd  ist  ein  Salzsteueramt  mit  der
Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  und  ll  über  inländisches  Salz  errichtet
  worden.

In  Bezug  auf  die  Zuckersteuerstellen  (vergl.  das  Verzeichniß  auf  Seite  541  ff.  im  Jahrgang  1889)
ist  nachstehende  Aenderung  eingetreten:

Im  Königreich  Preußen.

Im  Hauptamtsbezirk  Cöln  ist  die  Zuckersteuerstelle  Cöln I  (am  Holzmarkt)  aufgehoben.  Die
Zuckersteuerstelle  Cöln  IV  (Landsbergerstraße)  führt  künftig  die  Bezeichnung  Cöln  I  und  die  Zuckersteuerstelle
  Cöln  V  die  Bezeichnung  Cöln-Ossendorf.  In  der  Zuständigkeit  der  letztgedachten  beiden  Zuckersteuerstellen
  ist  eine  Aenderung  nicht  eingetreten.
        <pb n="27" />
        —  13  —

Die  Bestimmung  unter  lit.  A.  Ziffer  1  des  im  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  von  1888  Seite  905
veröffentlichten  Verzeichnisses  der  Uebergangsstraßen  und  Abfertigungsstellen  für  den  Verkehr  mit  Brannt—
wein  aus  Luxemburg  in  das  Gebiet  der  Branntweinsteuergemeinschaft  wird  durch  die  nachstehende  Vor—
schrift  ersetzt:





Nr.  Bezeichnung  der  Uebergangsstraßen.  Abfertigungsstelle.



1a.  Von  Ulflingen  mit  der  Eisenbahn  nach  Bahnhof  Lengeler  Abfertigungsstelle  auf

1b.  Von  Ulflingen  bezw.  Weißwampach  auf  der  Landstraße  über  Bahnhof  Lengeler.
Malscheid  nach  Bahnhof  Lengeler

2 etc.





Eine  Abfertigung  von  Branntwein,  welcher  auf  der  zu  1b  bezeichneten  Straße  eingeht,  findet  bei
dem  Steueramt  St.  Vith  nicht  mehr  statt.



2.  Konsulat-Wesen.

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Nyborg  ist  der  Makler  Gotthard  Philip  Schiöth  zum  Konsular-Agenten
in  Assens  (Fünen),  der  Kaufmann  Peter  Martin  Hansen  zum  Konsular-Agenten  in  Faaborg  (Fünen)
und  der  Kaufmam  Henrik  Valentin  Barfoed  zum  Konsular-Agenten  in  Rudkjöbing  (Langeland)  betellt
  worden.

Der  Kaiserliche  Konsul  W.  Rothe  in  Wiborg  ist  gestorben.



3.  Polizei-Wesen.  

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.







        
  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
    Grund  Ausweisung  des  Ausweisungs-
  der  Bestrafung.    
  der  Ausgewiesenen.  der Bestrafung  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.    6.
a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Lorenz  Korzec  geboren  am  5.  Juli  1857  zu  Devory,  zwei  schwere  Dieb- Königlich  preußischer  Re.  23.  September
(Korczyk),  Arbeiter,  Bezirk  Biala,  Galizien,  ortsangebörig  stähle  (3  Jahre  Zucht=  gierungspräsident  zu  v.  J.
ebendaselbst  baus  laut  Erkennt-  Oppeln,

niß  vom  13.  Dezember
  1886),
        <pb n="28" />
        14



Name  und  Stand




  Laufende  Nr.



Alter  und  Heimath



der  Ausgewiesenen.

  3.

Grund

der  Bestrafung.



4.

 

Behörde,  welche  die  Datum
Ausweisung  des Ausweisunge
beschlossen  hat.  beschlusses.
5.  6.





2.  Franz  Prokop,
Schlosser,

3.  Johann  Müller,
Arbeiter,

4.  Franz  Tonn,  Weber,
5.   Nuschanitz  Bonifacio
Vörder,  Arbeiter,

6.   Moritz  Steiner,
Handlungsgehülfe,

7.   Adam  Poellmann,
(Böhm),  Weber,

8.   Wenzl  Nowack,
Tagelöhner,

9.  Johann  Smeykal,
Drechsler,

10.Karl  Grendelmeier,
Zuckerbäcker,



    

#  Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  im  Jahre  1857  zu  Drenice,
Bezirk  Krudim,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  2.  Juli  1870  zu  Glemkau,
Bezirk  Jägerndorf,  Oesterreichisch-Schlesien,
  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  7.  September  1841  zu
Glasdörfl,  Bezirk  Schönberg,  Mähren,
ortsangehörig  ebendaselbst,

23  Jahre  alt,  geboren  zu  Auabit,  Bezirk
  Bugoslo,  Russisch-Polen,

geboren  am  12.  Februar  1870  zu
Geczel,  Komitat  Arrad,  Ungarn,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  15.  August  1865,  ortsangehörig
  zu  Haslau,  Bezirk  Asch,
Böhmen,

geboren  am  16.  Mai  1868  zu  Lieboritz,
Bezirk  Podersam,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

40  Jahre  alt,  geboren  in  Slapanow,
Bezirk  Deutschbrod,  Böhmen,  ortsangehörig
  zu  Pfaffendorf,  ebendaselbst,
geboren  am  31.  Oktober  1850  zu
Dietikon,  Kanton  Zürich,  Schweiz,
ortsangehörig  ebendaselbst,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,
Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,

desgleichen,

Diebstahl,  Landstreichen
  und  Betteln,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,







Königlich  preußischer  Re-  31.  Dezember

gierungspräsident  zu  v.  J.
Potsdam,
derselbe,  desgleichen.

Königlich  preußischer  Re=  desgleichen.

gierungspräsident  zu
Breslau,  
Königlich  preußischer  Re-   3.  Januar
gierungspräsident  zu  d.  J.
Lüneburg,

4.  Januar
d.  J.

Königlich  preußischer  Regierungspräsident

  zu
Osnabrück,

Königlich  bayerisches  Be-   19.  November







zirksamt  Ansbach,  v.  J.
Königlich  bayerisches  Be-   12.  Dezember
zirksamt  Laufen,  v.  J.
Königlich  bayerisches  Be.  20.  Dezember
zirksamt  Traunstein,  v.  J.
l

Kaiserlicher  Bezirkspräsi-  4. Januar
dent  zu  Straßburg,  d.  J.
        <pb n="29" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben



im

Reichsamt  des  Innern.

  

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

                

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Freitag,  den  24.  Januar  1890.  Nr.  4.
Inhalt  1.  Zoll-  und  Steuer-  Wesen:  Veränderungen  in  3.  Heimath-Wesen:  Geschäftsübersicht  des  Bundesamts  für das Heimathwesen für 1889.......17
dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuer-      
stellen;  —Bestellung dreier Stations-Kontrolöre; —-  4.  Justiz-Wesen:  Abänderung  des  Verzeichnies  der  schweizerischen Gerichtsbehörden ....20
Berichtigung  Seite  15
2.  Konsulat-Wesen:  Todesfall;  —  Exequatur-Ertheilung  16  5.  Polizei-Wesen:    Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem Reichsgebiete ..........21





1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

In  Bezug  auf  die  Zuckersteuerstellen  (vergl.  das  Verzeichniß  auf  Seite  541  und  flgd.  im  Jahrgang
1889)  ist  nachstehende  Aenderung  eingetreten:
Im  Königreich  Preußen.
Im  Hauptamtsbezirk  Naumburg  a.  S.  ist  die  selbständige  Zuckersteuerstelle  zu  Weißenfels  aufgehoben
  und  es  sind  an  deren  Stelle  in  Weißenfels  und  Lützen  mit  den  an  diesen  Orten  bestehenden

Steuerämtern  l.  verbundene  Zuckersteuerstellen  errichtet  worden,  welche  für  die  Zuckerfabriken  zu  Weißen—
fels  bezw.  Lützen  zuständig  sind.

Die  Fürstlich  schwarzburgischen  Steuerämter  zu  Sondershausen  und  Arnstadt  sind  zur  Erhebung
der  Reichsstempelabgabe  und  zur  Abstempelung  von  inländischen  Aktien  und  Aktienantheilsscheinen,
sowie  von  Interimsscheinen  über  Einzahlungen  auf  diese  Werthpapiere  (Tarifnummer  1  a  des  Gesetzes,
betreffend  die  Erhebung  von  Reichsstempelabgaben,  Reichs-Gesetzblatt  für  1885  Seite  179)  ermächtigt

  worden.
        <pb n="30" />
        —  16  —

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Großherzoglich  badische  Hauptamts-Kontrolör  Harlsinger
  zu  Freiburg  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Großherzoglich  badischen  Zoll-Inspektors
  Schaefer  den  Königlich  preußischen  Hauptämtern  zu  Inowrazlaw,  Pogorzelice,  Skalmierzyce,

Bromberg,  Lissa,  Meseritz,  Posen  und  Rogasen  als  Stations-Kontrolör,  mit  dem  Wohnsitz  in  Posen,  vom
1.  Januar  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.



Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Großherzoglich  hessische  Hauptsteueramts-  Rendant,  Ober-Zoll-Inspektor
  Juhrn  zu  Darmstadt  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Großherzoglich
hessischen  Finanz-Assessors  Freiherrn  Gedult  von  Jungenfeld  den  Königlich  preußischen  Hauptämtern  zu

Harburg,  Lüneburg,  Stade  und  Verden  als  Stations-Kontrolör,  mit  dem  Wohnsitz  in  Harburg,  vom
1.  Januar  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  preußische  Ober-Revisor  Raddünz  zu  Neidenburg
  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Steuer-Inspektors  Lambertus
  den  Königlich  preußischen  Reichssteuer-Hebestellen  in  den  hohenzollernschen  Landen,  dem  Königlich
württembergischen  Hauptzollamt  zu  Friedrichshafen,  den  Großherzoglich  badischen  Hauptsteuerämtern  zu
Konstanz  und  Singen,  sowie  in  Bezug  auf  die  Tabacksteuer  und  die  Branntweinsteuer  den  in  den  Bezirken
  dieser  Hauptämter  gelegenen,  mit  der  Verwaltung  der  gedachten  Abgaben  betrauten  Königlich
württembergischen  Kameral-Aemtern  und  Umgelds-Kommissariaten  bezw.  Großherzoglich  badischen  Ober-Einnehmereien

  als  Stations-Kontrolör,  mit  dem  Wohnsitz  in  Konstanz,  vom  1.  Januar  d.  J.  ab  beigeordnet
  worden.



Berichtigungg.

In  der  Anleitung  zur  Ermittelung  des  Alkoholgehalts  im  Branntwein  (Central-Blatt  für  1889  Seite  320)
hat  es  auf  Seite  331  im  §.  16  Absatz  3  von  Zeile  5  ab  zu  lauten:



„oder  abgerundt    495,5 kg,
wovon  sich  nach  Tafel  2  die  Litermenge  reinen  Alkohols

für  400  kg  auf......  .  229,8  Liter,

für  95  kg  auf ..............  54,6  Liter,

auf  0,5  kg  auf  .....                    0,3  Liter,
mithin  für  495,5  kg  auf  .. 284,7  Liter,

abgerundet  auf  285  Liter  berechnet."  



2.  Kon  sulat=  Wesen.



Der  Kaiserliche  Konsul  B.  C.  Nobel  in  Nykjöbing  (Falster)  ist  gestorben.



Dem  zum  General-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Venezuela  in  Berlin  ernannten  Herrn  Martin
Zulvaga  y  Fovar  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.
        <pb n="31" />
        17

3.  Heimath-Wesen.

—  —  —  ——

Zusammenstellung
über  die
Geschäfte  des  Bundesamts  für  das  Heimathwesen  während  des  Geschäftsjahres  vom  1.  Dezember
1888  bis  dahin  1889.

 

A.  Landessachen.































Zurückge-  In  der  Berufungsinstanz  wurde  Unnommen
    erledigt blieben
Es  hatten  in  l.  Instanz  ist  Beweis-    das  das  das  die  am
die  Be-  auf-  I.  Er-  I.  Er-  I. Erkenntniß  Berufung  Schlusse
entschieden  rufung  nahme  be-  kenntniß  theilweise  abgeän-  zurück.  des  
schlossen  bestätigt  bestätigt  dert  gewiesen  Geschäftsjahres
in  in  in  in  in  in  in
Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen
I.  Preußische  Behörden:  
Berlin  2  1  —  1  —  —  --Potsdam...
  21  —  4  6  —  6  2  3
Frankfurt  a.  O.  9  —  —  6  —  2  --  1
Königsberg,  Ostpr.  36  —  4  17  —  11  —  4
Gumbinnen  40  3  7  13  —  10  3  4
Danzig    26  1  5  5  —  9  —  6
Marienwerder  34  —  2  16  —  8  2  6
Stettin  10  2  1  4  —  2  —  1
Stralsund  10  —  2  5  —  2  —  1
Cöslin  9  —  1  3  —  5  —  —
Breslau  7  —  —  4  —  2  —  1
Liegnitz.  2  —  —  2  —  —  —  --Oppeln
  7  —  2  4  —  1  —  —
Magdeburg  9  --  2  1  —  4  2  —
Merseburg  9  1  —  5  —  3  —  —
Erfurt  1  --  —  1  —  —  —  —
Hannover  2  —  —  1  —  1  —  —
Hildesheim  2  —  —  —  —  2  —  —
Lüneburg  6  —-  —  2  —  2  —  2
Osnabrück  2  —  —  —  —  —  —  2
Stade  5  —  1  2  —  —  —  2
Münster  4  —  --  2  —  1  —  1
Minden  3  —  —  1  —  1  —  1
Arnsberg  15  —  3  7  —  3  —  2
Trier  2  —  —  —  —  1  —  1
Aachen.  2  —  —  —  —  2  —  —
Coblenz  3  —  —  1  —  1  —  1
Düsseldorf  13  —  1  7  —  1  —  4
Cöln  4  —  1  —  —  2  —  1
Wiesbaden  2  —  —  2  —  —  —  —
Cassel  3    —  1  —  —  1  —  1
Seite  300  8  37  118  —  83  9  45
4*
        <pb n="32" />
        18















Landessachen.
In  der  Berufungsinstanz  wurde
Zurückge-    Unerledigt
nommen      

Es  hatten  in  I.  Instanz  ist  Beweis  das  das  das  die  blieben am
    die  Be-  auf-  I.  Er-  I. Erkenntniß  I. Erkenntniß  Berufung  Schlusse
entschieden  nahme  be-    theilweise  abgeän-  zurück-  des

rufung  schlossen  bestätigt  bestätigt  dert  gewiesen  Geschäftsjahres

in  in  in  in  in  in  in
Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen
Uebertrag  300  8  37  118  —  83  9  45
Bezirksausschuß  Schles-  

wig  ....  4  —  —  2  —  2  —
Schleswig  -Holsteinsche  

Deputation  ..  6  1  1  3  —  1  —
Posensche  Deputation  32  —  4  15    —  9  1  3
Brombergsche  Deputation  34  —  8  9  —  11  1  5

II.  Großherzoglich  hessischer  

Provinzialausschuß
Starkenburg    1  —  —  1.  —  —  —  —
Großherzoglich  hessischer  
Provinzialausschuß  
Oberhessen  5  –  1  2  —  1  —  1

III.  Großherzoglich  sächsischer    

I.  Verwaltungsbezirk  1  –  —  —  1  —   --IV.
  Großherzoglich  oldenburgische

  Kommission  5  1  —  3  —  —  —  1

V.  Herzoglich  braunschweigische

  Deputation  1  —  —  —  —  1  —  —

VI.  Herzoglich  sächsische  Deputation

  zu  Gotha  1  —  —  1  —  --  —  —

VII.  Herzoglich  anhaltische
Deputation  zu  Dessau  2  —  —  2  —  --  --  -- 
VIII.  Fürstlich  schwarzburgische

  Deputation  zu

Sondershausen  1  —  —  —  —  1  —  —

IX.  Fürstlich  schwarzburgische

  Deputation  zu

Rudolstadt  1  —  —  —  —  1  —  —

X.  Fürstlich  reußische  j.  L.  

Deputation  zu  Gera  1  —  --   1  —  —  —  —

Xl.  Senats-  Kommission  zu

Bremen  3  —  —  1  —  —  —  2

398  10  51  158  —  111  11  57
        <pb n="33" />
        19

B.  Interterritoriale  Sachen.



In  der  Berufungsinstanz  wurde













Zurückge.  Un—
nommen  erledigt geblieben
Es  hatten  in  l.  Instanz  ist  Beweis-  das  das   das  die  am
die  Be-  auf-  I.  Er-  I.  Er-  I. Er-  Berufung  Schlusse
entschieden    aufahme  be-  kenntniß  kenntniß  kenntniß  zurück-  des
rufung  schlossen  bestätigt  theilweise bestäitg  abgeändert  gewiesen  Geschäftsjahres
in  in  in  in  in  in  in
Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen

  
Königlich  preußische  Behörden  23  —  3  10  —  9  —  1
Königlich  sächsische  Behörden  2  —    —  1  --  --  1  —

Königlich  württenbergische  Be-  
hörden  1  —  —  1  —  —  —  —
Großherzoglich  badische  Be-  
hörden  ...  2  —  —  1  —  1  —  —
Großherzoglich  hessische  Be—
hörden.  .....  1  —  —  1  —  —  —  —
Großherzoglich  sächsische  Be—
hörden  2  —  1  —  —  —  —  1
Großherzoglich  mecklenburg—
schwerinsche  Behörden  3  1  —  1  —  —  —  1
Großherzoglich  mecklenburg—
strelitzsche  Behörden.  l  —  —  —  —  1  —  —
Großherzoglich  oldenburgische  
Behörden  4  –  1  1  —  —  —  2
  
Herzoglich  braunschweigische
Behörden  ....  1  —  1  —  —  —  —  —
Herzoglich  sachsen-coburg-  und  
gothaische  Behörden.  1  --  –  –  –  1  —  —
Herzoglich  anhaltische  Behörden  2  —  —  2  —  —  --  —
Fürstlich  schwarzburg-rudolstädtische
  Behörden  1  —  —  —  —  1  —  —
Fürstlich  reußische j.  L.  Behörden  1  —  —  1  —  —  —  —
Bremische  Behörden  2  —  —  2  —  —  —  —
  
Hamburgische  Behörden  2  —  —  1  —  1    —  —
49  1  6  22  —  14  5
        <pb n="34" />
        4.  Justiz-Wesen.

Bekanntmachung.

In  dem  durch  Bekanntmachung  vom  2.  März  1888  (Central-Blatt  S.  107)  veröffentlichten  Verzeichnisse
der  schweizerischen  Gerichtsbehörden  wird  das  Verzeichniß  der  Gerichtsbehörden  im  Kanton  Zürich  durch
das  nachstehende  ersetzt:

Das  Obergericht  in  Zürich,

Das  Bezirksgericht  in  Zürich,

Die  Staatsanwaltschaft  in  Zürich,

Die  Bezirksanwaltschaft  in  Zürich,
Das  Bezirksgericht  in  Affoltern,

Das  Statthalteramt  in  Affoltern,

Das  Bezirksgericht  in  Horgen,

Das  Statthalteramt  in  Horgen,

Das  Bezirksgericht  in  Meilen,

Das  Statthalteramt  in  Meilen,

Das  Bezirksgericht  in  Hinweil,

Das  Statthalteramt  in  Hinweil,

Das  Bezirksgericht  in  Uster,

Das  Statthalteramt  in  Uster,

Das  Bezirksgericht  in  Pfäffikon,

Das  Statthalteramt  in  Pfäffikon,

Das  Bezirksgericht  in  Winterthur,

Die  Bezirksanwaltschaft  in  Winterthur,
Das  Bezirksgericht  in  Großandelfingen,
Das  Statthalteramt  in  Großandelfingen,
Das  Bezirksgericht  in  Bülach,

Das  Statthalteramt  in  Bülach,

Das  Bezirksgericht  in  Dielsdorf,

Das  Statthalteramt  in  Dielsdorf.

Ersuchen  um  Rechtshülfe  in  Civilsachen  sind  an  die  benannten  Bezirksgerichte,  solche  in  Strafsachen
  für  die  Bezirke  Zürich  und  Winterthur  an  die  dortigen  Bezirksanwaltschaften,  für  die  übrigen  Bezirke
  an  die  Statthalterämter  der  betreffenden  Bezirke  zu  richten.

Berlin,  den  17.  Januar  1890.

In  Vertretung  des  Reichskanzlers:
von  Öhlschläger.
        <pb n="35" />
        —  21  —

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.





  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

      Grund  Ausweisung  des

  der  Bestrafung  beschlossen  hat  Ausweisungs-
  der  Ausgewiesenen.  der Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.


1.  2.  3.  4.  5.  6.











a)  Auf  Grund  des  5.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Stanislaus  Gu-  geboren  im  April  1836  zu  Bochnia,  einfacher  Diebstahl  im  Königlich  bayerisches  Be-  25.  November
towsky,  Galanterie.  Galizien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Rückfall  (1  Jahr  zirksamt  Ansbach,  v.  J.

waarenhändler,  3  Monate  Zuchthaus  

laut  Erkenntniß  vom

24.  September  1888),







2.   Johann  Michelini,  geboren  am  14.  November  1858  zu  drei  Diebstähle  dasselbe,  26.  November
(alias  Alfonso  Va-  Pozzuolo  (Sanmardechia),  Provinz  (2  Jahre  Zuchthaus  v.  J.
rotti  oder  Zoratti),  Udine,  Italien,  ortsangehörig  ebenda=  laut  Erkenntniß  vom
Ziegelarbeiter,  selbst,  29.  Dezember  1887),
3.  Antoine  van  den  geboren  am  26.  Juni  1862  zu  Irelles  schwerer  Diebstahl  Großherzoglich  badischer  17.  Dezember
Berghe,  Geld-  bei  Bruxelles,  Belgien,  ortsangehörig  (3  Jahre  4  Monate  Landeskommissär  zu  v.  J.
wechsler,  ebendaselbst,  Zuchthaus  laut  Er-  Karlsruhe,



kenntnisse  vom  21.

Januar  1887  und
  27.  Juli  1887),



b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

4.  Josef  Fügner,  geboren  am  14.  März  1828  zu  Kleische,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  10.  Januar
Tischler,  Bezirk  Aussig,  Böhmen,  ortsangehörig  Betteln,  gierungspräsident  zu  d.  J.
  ebendaselbst,      Breslau
5.  Albin  Heinisch,  geboren  am  10.  August  1851  zu  Brünn  Diebstahl  und  Betteln  Königlich  preußischer  Re-  30.  September
Handschuhmacher,  Mähren,  ortsangehörig  ebendaselbst,  im  wiederholten  gierungspräsident  zu  v.  J.

  Rückfall,  Köslin,

6.  Samuel  Schikety,  geboren  am  8.  August  1863  zu  Vaka.  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-  11.  Januar
Böttcher,  banpya,  Ungarn,  ortsangehörig  eben  gierungspräsident  zu  d.  J.
daselbst,  Hannover,

7.  Emanuel  Jarolin,  geboren  im  Jahre  1869  zu  Wilimow,  Landstreichen,  Betteln  Stadtmagistrat  Passau,  14.  Dezember

Schuhmacher,    Bezirk  Zaslau  Böhmen,  ortsangehörig  und  Hehlerei,  Bayern,  v.  J.
  ebendaselbst,
8.  Josef  Poetzl,  geboren  am  13.  April  1863  zu  Weserau,  Landstreichen  und  Stadtmagistrat  Bayreuth,  18.  Dezember
Schmiedegeselle,  Bezirk  Tepl,  Böhmen,  ortsangehörig  Führung  falscher  Bayern,  v.  J.
ebendaselbst,  Legitimationspapiere,

9.  Franz  Lenz,  Huf-  geboren  am  16.  Januar  1858  zu  Klein-  Betteln  im  wiederhol.  Königlich  bayerisches  Be-  28.  Dezember
schmied,  sirndorf,  Gem.  Kammersdorf,  Bezirk  ten  Rückfall,  zirksamt  Landsberg,  v.  J.
Oberhollabrunn,  Oesterreich,  ortsange-
  hörig  ebendaselbst,

10.  Eduard  Josef Fischer,  geboren  am  27.  Dezember  1869  zu  desgleichen,  Königlich  sächsische  Kreis-  19.  Dezember

Handarbeiter,  Teplitz,  Böhmen,    hauptmannschaft  zu Dresden  v.  J.
              
11.   Franz  Zemanek,  geboren  im  Jahre  1837  zu  Priwlak,  desgleichen,  Königlich  sächsische  Kreis-  desgleichen.
Schuhmachergeselle,  Bezirk  Starkenbach,  Böbmen,  orts-  desgleichen  Königlich sächsische  hauptmannschaft zu  desgleichen
  angehörig  ebendaselbst,  Bautzen,
12.  Karl  Wierv,  Fabrik-  geboren  am  23.  Mai  1863  zu  Grafen-  desgleichen,  Großherzoglich  badischer  1.  Dezember
arbeiter,  stein,  Bezirk  Klagenfurt,  Oesterreich,  Landeskommissär  zu  v.  J.
  ortsangehörig  ebendaselbst,  Konstanz,
13.  Julius  Herrmann,  geboren  am  3.  Januar  1868  zu  Chiesch,  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.



Konditor,  Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
        <pb n="36" />
        22















Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
    Grund  Ausweisung  des
  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs·
  der  Ausgewiesenen.  er  8  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.    3.  4.  5.  6.
  
14.  Hans  Buchmann,  geboren  am  10.  Dezember  1865  zu  Landstreichen,  Großherzoglich  badischer  23.  Dezember
Sattler,  Aarau,  Kanton  Aargau,  Schweiz,  orts-  Landeskommissär  zu  v.  J.
  angehörig  zu  Veltheim,  Bezirk  Brugg,  Konstanz,
ebendaselbst,  
l5.  Marie  Madeleine  geboren  am  14.  Oktober  1836  zu  Landstreichen  und  Großherzoglich  badischer  10.  Januar
Burgaud,  led.  Ta-  Chateauneuf,  Departement  Vendèe,  Betteln,  Landeskommissär  zu  d.  J.
gelöhnerin,  Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Freiburg,
16.  Ferdinand  Anton  geboren  am  4.  Dezember  1870  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirkspräsi-  11.  Januar
Brun,  Bürsten.  Wyhlen,  Baden,  ortsangehörig  zu  dent  zu  Colmar,  d.  J.
macher,  Schupfheim,  Kanton  Luzern,  Schweiz











Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="37" />
        —  23  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  31.  Januar  1890.    Nr.  5.








vom  1.  April  bis  Ende  Dezember  1889  24

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Erscheinen  3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs
des  Handbuchs  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1890  

  Seite  23  4.  Marine  und  Schiffahrt:  Neuer  Tarif  der  an  der  Sulina-2.

  Post-  und  Telegraphen-Wesen:  Erscheinen  weiterer  Blätter  Mündung  zu  erhebenden  Schiffahrts-Abgaben  25

der  neuen  Post-  und  Eisenbahnkarte  des  Deutschen  Reichs  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

23  Reichsgebte    28



1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.



Die  Ausgabe  des  Handbuchs  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1890  ist  erschienen.



2.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.



Post=  und  Eisenbahnkarte  des  Deutschen  Reichs.

Von  der  im  Kursbüreau  des  Reichs-Postamts  bearbeiteten  neuen  Post=  und  Eisenbahnkarte  des  Deutschen
Reichs  *)  sind  jetzt  die  Blätter  XI  und  XX  erschienen.  Im  Laufe  des  künftigen  Monats  werden  die
beiden  letzten  Blätter  XVI  und  XIX  zur  Ausgabe  gelangen.  Blatt  XI  umfaßt  die  nördlichen  Theile  von
Baden  und  Elsaß-Lothringen,  den  südlichen  Theil  von  Hessen,  die  Rheinpfalz,  die  Rheinprovinz  südlich
der  Linie  Aachen-Cöln,  Luxemburg  und  die  angrenzenden  Theile  von  Belgien  und  Frankreich.  Blatt  XX
enthält  sämmtliche  Kartons  zu  der  Karte.

Die  Blätter  können  im  Wege  des  Buchhandels  zum  Preise  von  2 M  für  das  unausgemalte
Blatt  und  2 M  25  Pf.  für  jedes  Blatt  mit  farbiger  Angabe  der  Grenzen  von  dem  Verleger  der
Karten,  dem  Berliner  Lithographischen  Institut  von  Julius  Moser  (Berlin  W.,  Potsdamerstraße  110),
bezogen  werden.    



*)  Centr.-Bl.  von  1889,  S.  539.
        <pb n="38" />
        24

3.  Finanz-  Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an

Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,

sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich

für  die  Zeit  vom  1.  April  1889  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Dezember  1889.





Die  Soll-



Einnahme
















  Differenz
  Einnahme  beträgt  
Bezeichnung  vom  Beginn  des  Ausfuhr-  in  demselben    zwischen  den
der  Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum  Spalten 4 und  5,
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  - mehr
obengenannten  
Einnahmen.  Monats  (Spalte  4)  - weniger
M  M  M    M  M
1.  2.  3.  ·  4.    5.  6.
Zölle  278  298  001  215291  278  082  710  230  010  013  +  48  072  697
Tabacksteuer    7 900 043  120  752  7 779  291  7 228  183  +  551  108
Zuckermaterialsteuer  59  342  967  53  748  320  5 594  647  —  43  545  295  +  49  139  942
Verbrauchsabgabe  von  Zucker  35  579 340  60  403  35  518  937  11  132  288  +  24  386  649
Salzsteuer  31  205  189  85  856  31  119  333  31  717 681  —  598  348
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  14  826  972  6  785 244  8  041  728  6  246  704  +  1  795  024
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
  zu  derselben.  87  854  557  202  745  87  651  812  80  396  241  +  7 255  571
Brausteuer  .  18  666  534  95  174  18 571 360  16  526  833  +  2 044  527
Uebergangsabgabe  von  Bier  2  337 496  —  2  337  496  2  062  700  +  274  796
Summe  536  011  099  61  313  785    474  697  314  341  775  318  +132 921  966
Spielkartenstempel  —  —  f  927  692  881  604  +  46  088
Wechselstempelsteuer  --    —  5 564  972  5  116  829  +  448  143
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  --    —  7  667  413  5 118  600  +  2 548  723
b)  kauF-  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  —  —  10  891  024  8  821  349  +  2 069  675
e)  Loose  zu:
Privatlotterien  —  —  356  836  431 291  —  74  455
Staatslotterien    —  —  4 773 542  4 694 613    + 78  929
Post-  und  Telegraphen-  Verwaltung.  —    —  160  786  671  150  128  527  +  10  658  144
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung.  —    —  40  240  000  38  457  600*)  +  1  782  400



*)  Die  definitive  Einnahme  betrug  im  Vorjahre  9  386  M.  weniger.

Anmerkung. 

kosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Dezember  1889:



Bezeichnung

Isl-Ein

nahme  vom

Beginn  des  Etatsjahres

Ist-Einnahme  in
demselben  Zeitraum  des





Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungs.

Differenz  zwischen  den
Spalten  2  und  3,









der  bis  zum  Schluß  des  +  mehr
Einnahmen  obengenannten  Monats  Vorjahres  - weniger

M  M  M

1.  2.  3.  4.
Zölle  244 971  944  194 279 540  +  50  692  404
Tabacksteuer  8 262  677  8 835  654  —  572 977
Zuckermaterialsteuer  10  179  944  14  323  851  —  4 143  907
Verbrauchsabgabe  von  Zucker  31  463  635  - 452  247  +  31 915  882
Salzsteuer  28 294  097  28  425  106  —  131  009
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer    11 975 681  12  592  656  —  616  975

Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag  

zu  derselben  .  67  656  993  49  650  080    +  18  006  913
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  17  761  175  15  773  802  +  1 987  373
Summe  420  566  146  323  428  442  +  97 137  704
Spielkartenstempel.  841  894  808  026  +  33  868
        <pb n="39" />
        —  25  —

4.  Marine  und  Schiffahrt.

Die  Europäische  Donau-Kommission  hat  in  ihrer  Sitzung  vom  19.  November  1889  den  nachstehenden
Tarif  der  an  der  Sulina-Mündung  zu  erhebenden  Schiffahrts-Abgaben  beschlossen,  welcher  mit  dem
1.  Januar  d.  J.  an  die  Stelle  des  älteren  Tarifs  vom  31.  Dezember  1880  (Central-Blatt  1881  Seite  148)
und  der  dazu  ergangenen  Nachträge  getreten  ist.

Tarif
der  an  der  Sulina-Mündung  zu  erhebenden  Schiffahrts-Abgaben.

In  Betracht  des  Artikels  16  des  Pariser  Vertrages  vom  30.  März  1856,  nach  welchem  die  Kosten
der  Beseitigung  der  die  Donau-Mündungen  und  das  umgebende  Seegebiet  versperrenden  Hinder—
nisse,  sowie  die  Kosten  der  Einrichtungen  zur  Sicherung  und  Erleichterung  der  Schiffahrt  durch
Erhebung  fester,  von  der  Europäischen  Donau-Kommission  zu  bestimmenden  Abgaben  gedeckt
werden  sollen;

in  Betracht  des  unterm  2.  November  1865  beschlossenen  Abgaben-Tarifs,  wie  solcher  der  zu  Galatz  am
nämlichen  Tage  unterzeichneten,  zu  Paris  unter  dem  28.  März  1866  ratifizirten  Akte  über  die
Schiffahrt  in  den  Donau-Mündungen  beigefügt  ist;

in  Betracht  des  Artikels  15  der  gedachten  Akte,  welcher  bestimmt,  daß  je  nach  Ablauf  von  fünf  Jahren,
um  die  Schiffahrts-Abgaben  womöglich  zu  vermindern,  eine  Revision  jenes  Tarifs  eintreten  und
der  Betrag  der  Abgaben,  so  weit  thunlich,  jedoch  unter  Sicherung  des  im  Durchschnitt  erforderlichen
  Einkommens  der  Schiffahrtskasse,  herabgesetzt  werden  soll;

erläßt  die  Europäische  Donau-Kommission  den  hier  folgenden  Tarif,  durch  dessen  Veröffentlichung  alle

früheren*)  Tarife  aufgehoben  werden:

Artikel  1.  Jedes  Segel=  oder  Dampfschiff  und  ohne  Ausnahme  jedes  Fahrzeug,  welches  ohne

Ladung  in  den  Hafen  von  Sulina  einläuft  und  ohne  Ladung  wieder  ausläuft,  hat  nur  eine  Abgabe  von

sechszehn  Centimen  für  jede  Registertonne  zu  entrichten.

Keiner  Abgabe  unterliegen:
1.  die  Kriegsschiffe,
2.  die  nach  ihrem  Tonnengehalt  abgabenfreien  Schiffe,
3.  Schlepper,  wenn  sie  nicht  als  Lichterfahrzeuge  dienen.
Artikel  2.  Schiffe,  welche  in  Sulina  oder  stromaufwärts  Waaren  ein=  oder  ausladen,  haben

für  jede  Registertonne  folgende  Abgaben  zu  entrichten:  

Für  Schiffe,  welche  ihre  Ladung
eingenommen  haben

ausschließlich  in  Sulina  stromaufwärts
Fr.  C.  Fr.  C.
201—400  0.  55  .  .  ..  1.  10
400—600  .  O.  75.  .  .  .  .  1.  30
601—800    ...1.  10  1.  70
801—  1000.  ..  .1.20......1.80
über1000......1.25  ..  .1.9()

  Artikel  3.  Post-Schiffe,  welche  einen  regelmäßigen  periodischen  Passagierdienst  versehen,  genießen
eine  Ermäßigung  von  60  Prozent  auf  die  im  Artikel  2  vorgesehenen  Abgaben.

Artikel  4.  Jedes  Segel=  oder  Dampfsschiff,  ausgenommen  die  im  Artikel  3  erwähnten  Passagierund
  Post-Schiffe,  hat  in  jedem  Jahre  bei  seiner  ersten  Reise  in  die  Donau  den  vollen  Betrag  der  Abgaben
  zu  entrichten,  denen  es  nach  den  Bestimmungen  dieses  Tarifs  unterliegt.





*)  Central.  Blatt  1881  S.  148.

1888.  S. 17.
1885  S. 140.
1888  S. 19.

5*
        <pb n="40" />
        —  26  —

Für  jede  folgende  Reise,  welche  das  Schiff  in  demselben  Jahre  ausführt,  hat  es  nur  85  Prozent
der  vollen  Abgaben  zu  entrichten.

Artikel  5.  Schiffe,  welche  ihre  Ladungen  auf  der  Rhede  von  Sulina  einnehmen,  haben  eine
feste  Abgabe  von  100  Franken,  Fahrzeuge,  welche  ihnen  ihre  Ladung  zuführen  und  nach  ihrem  Tonnengehalt
  nicht  abgabenfrei  sind,  haben  55  Centimen  für  jede  Registertonne  zu  entrichten.

Artikel  6.  Jedes  Schiff,  welches  in  den  Hafen  von  Sulina  einläuft  und  denselben  innerhalb
12  Monate  nicht  wieder  verläßt,  unterliegt  der  in  den  Artikeln  1  und  2  vorgesehenen  vollen  Abgabe.

Anstatt  der  Hinterlegung  dieser  Abgabe  ist  Sicherheitsleistung  mittelst  solidarischer  Bürgschaft  eines
notorisch  solventen,  im  Hafen  von  Sulina  wohnhaften  Bürgen  zulässig.

Artikel  7.  Alle  Flöße  oder  Holztriften,  welche  den  Hafen  von  Sulina  verlassen,  um  in  See
zu  gehen,  haben  eine  feste  Schiffahrtsabgabe  zu  entrichten,  deren  Betrag  nach  Franken  und  Centimen  in
folgender  Tabelle  festgesetzt  wird:





Abgaben  von  Flößen  und  Holztriften  bei  einem  Tiefgange  von



Flöße  oder  Holztriften
in  einer  Breite

10  Fuß  mehr  als
oder



10  bis  11   11  bis  12  12  bis  13  13  bis  14  14  bis  15   15  bis  16

darunter.  Fuß.  Fuß.  Fuß.  Fuß.  Fuß.  Fuß.













    
von weniger als 40 Fuß...  80  120  160  200  240  280  320
40  bis  49  Fuß...  160   160  200  240  280  320  360
50  =  59  Fuß ...  240  240  240  280  320  360  400
60  =  69   Fuß ...  320  320  320  320  360  400  440

70  Fuß  und  darüber  400  400  400  400  400  440  480


  

Flöße  und  Holztriften,  deren  Tiefgang  mehr  als  16  Fuß  beträgt,  entrichten  außer  der  in  der
letzten  Spalte  der  vorstehenden  Tabelle  bezeichneten  Abgabe  eine  Zusatzabgabe  von  vierzig  Franken
für  jeden  Fuß  oder  Bruchtheil  eines  Fußes,  um  welchen  ihr  Tiefgang  sechszehn  Fuß  übersteigt.

Die  Dicke  der  Stämme,  welche  den  Kiel  bilden,  wird  bei  der  Messung  des  Tiefgangs  mitgerechnet,
  und  als  Breite,  welche  der  Abgabenberechnung  zu  Grunde  zu  legen  ist,  wird  die  größte  Breite
des  Flosses  oder  der  Holztrift  angenommen.  Diese  Dimensionen  werden  nach  englischen  Fußen  gemessen.

Artikel  8.  Die  in  den  vorhergehenden  Artikeln  festgesetzten  Abgaben  umfassen:

die  Gebühr  zur  Deckung  der  Kosten  der  von  der  Europäischen  Donau-Kommission  veranstalteten
  Arbeiten  und  sonstigen  Strom-Verbesserungen:

die  bestehenden  Gebühren  zur  Unterhaltung  der  zum  Beleuchtungssystem  der  Donaumündungen
  gehörigen  Leuchtfeuer;

die  Gebühren  zur  Deckung  der  Kosten  des  Lootsendienstes  sowohl  in  der  Durchfahrt  von
Sulina  als  auch  in  dem  Flusse  zwischen  Sulina  und  Braila,  sowie  der  Kosten  sonstiger  zur
Erleichterung  der  Schiffahrt  dienender  Anstalten.

Abgesehen  von  diesen  Abgaben  sind  die  Schiffe  keinerlei  Auflagen  oder  Gebühren  unterworfen.

Schiffahrtsgesellschaften,  welche  von  der  ihnen  zustehenden  Befugniß,  für  ihre  Schiffe  ihre  eigenen
Lootsen  zu  verwenden,  Gebrauch  machen,  erhalten  für  die  stromaufwärts  gehenden  Fahrzeuge  eine  Ermäßigung
  von  20  Prozent  auf  die  erhobenen  Schiffahrtsabgaben.  Diese  Ermäßigung  wird  bei  Regelung
der  monatlichen  Abschlüsse  berechnet.

  Artikel  9.  Der  Abgabenbetrag  wird  an  den  Direktor  der  Schiffahrtskassen-Verwaltung  zu
Sulina  bezahlt,  welcher  darüber  Quittung  zu  ertheilen  hat.

Ein  Nachweis  über  die  Umrechnung  der  an  der  unteren  Donau  gebräuchlichen  Münzen  in
Franken  soll  in  dem  Kassenlokal  beständig  angeschlagen  sein  und  wird  von  Zeit  zu  Zeit  revidirt  werden.

Abgabenbeträge,  deren  Fälligkeit  oder  Feststellung  die  Betheiligten  beanstanden,  sind  einstweilen
als  Depositum  an  die  Schiffahrtskasse  einzuzahlen.

Anträge  auf  völlige  oder  theilweise  Erstattung  gezahlter  Abgaben  sind  an  die  Europäische  Donau-
        <pb n="41" />
        —  27  —

Kommission  oder  an  die  etwa  an  deren  Stelle  tretende  internationale  Behörde  zu  richten;  dieselben  müssen
bei  Strafe  des  Ausschlusses  innerhalb  dreier  Monate  von  der  Zahlung  oder  Hinterlegung  an  gerechnet,
schriftlich  angebracht  werden.  

Artikel  10.  Die  Berechnung  der  in  Gemäßheit  des  gegenwärtigen  Tarifs  zu  entrichtenden
Schiffahrts-Abgaben  erfolgt  nach  dem  Netto-Raumgehalt  der  Schiffe,  welcher  zu  diesem  Behufe  nach  dem
von  der  Europäischen  Donau-Kommission  angenommenen  Verfahren  ermittelt  wird.

Die  von  der  Europäischen  Donau-Kommission  angenommene  Meß-Einheit  ist  ein  Raum  von
100  Kubikfuß  englisch,  gleich  2,83  Kubikmeter.

Der  Raumgehalt  der  Fahrzeuge  wird  den  Schiffspapieren  entnommen.  Den  Führern  solcher
Schiffe,  welche  von  dem,  mit  dem  Hafenkapitanat  von  Sulina  verbundenen  Verifikationsbüreau  nach  der,
auf  leere  Fahrzeuge  anwendbaren  Regel  vermessen  worden  sind,  steht  es  jedoch  frei,  ihre  Abgaben  nach
Maßgabe  des  Raumgehalts  zu  entrichten,  welcher  in  dem  von  dem  Hafenkapitän  ausgestellten  Meßbrief
angegeben  ist.  

  Artikel  11.  Die  in  die  Donau  einlaufenden  Schiffe,  in  deren  Papieren  ihr  Raumgehalt  nicht
angegeben  ist,  unterliegen  einer  überschläglichen  Vermessung  seitens  der  bei  dem  Hafenkapitanat  von  Sulina
  angestellten  vereideten  Verifikationsbeamten.  Der  Betrag  der  zu  entrichtenden  Abgaben  wird  nach
dem  auf  diese  Weise  ermittelten  Raumgehalt  berechnet.

  Ebenso  wird  verfahren,  wenn  die  in  den  Schiffspapieren  enthaltene  Raumgehalts-Angabe  offenbar
unrichtig  ist.

Die  Vermessung  erfolgt  in  dem  einen  wie  in  dem  anderen  Falle  auf  die  vom  Hafenkapitän,  sei
es  von  Amtswegen  oder  auf  Verlangen  des  Direktors  der  Schiffahrtskasse  erlassene  Anordnung.  Die
zuständige  Konsularbehörde  ist  von  dem  Zeitpunkt  dieses  Geschäfts  zu  benachrichtigen,  um  demselben,  falls
sie  es  für  angemessen  hält,  beiwohnen  zu  können.

Die  von  den  Verifikationsbeamten  bewirkten  Messungen  und  Abschätzungen  erfolgen  kostenfrei,  es
finden  aber  auch  keinerlei  Berufung  oder  Rekurs  dagegen  statt.

Artikel  12.  Schiffe,  Flöße  oder  Holztriften,  welche  auf  irgend  eine  Weise  etwa  der  Zahlung
der  im  gegenwärtigen  Tarif  festgesetzten  Abgaben  ganz  oder  theilweise  sich  zu  entziehen  versuchen  möchten,
verfallen  außer  den  Abgaben,  welche  sie  gemäß  der  vorstehenden  Bestimmungen  zu  zahlen  schuldig  sind,
in  eine  mindestens  dem  zweifachen  und  höchstens  dem  vierfachen  Betrage  dieser  Abgaben  gleichkommende
Geldbuße.  

Wenn  die  in  den  Schiffspapieren  enthaltene  Angabe  des  Raumgehalts  gefälscht  erscheint,  wird
zur  Untersuchung  des  Raumgehalts  des  Schiffs  geschritten.

Die  Verhängung  von  Geldbußen  steht  in  erster  Instanz  dem  Hafenkapitän  von  Sulina  zu.  Die
Mittheilung  des  Strafurtheils  an  den  Verurtheilten  geschieht  nach  dem  im  Artikel  151  des  Schiffahrtsund
  Polizei-Reglements  vorgeschriebenen  Verfahren.

Berufungen  gegen  Strafurtheile  sind  zu  richten  entweder  an  die  Europäische  Donau-Kommission,
bezw.  an  die  deren  Stelle  später  einnehmende  Behörde,  oder  an  den  gemischten  Gerichtshof,  welcher  für
solche  Angelegenheiten  etwa  künftig  eingesetzt  werden  wird.

Jede  Berufung  ist  bei  Vermeidung  des  Ausschlusses  binnen  dreier  Monate  nach  der  Eröffnung
des  angefochtenen  Urtheils  anzubringen.

Gegen  die  auf  Berufung  ergangenen  Erkenntnisse  findet  ein  weiterer  Rekurs  nicht  statt.

Die  Strafurtheile  des  Hafenkapitäns  sind  ungeachtet  der  Berufung  vollstreckkar.  In  diesem  Falle
ist,  der  Betrag  der  Geldstrafe  einstweilen  als  Depositum  an  die  Schiffahrtskasse  einzuzahlen,  an  welche  auch
die  Zahlung  der  rechtskräftig  erkannten  Strafen  zu  erfolgen  hat.

Artikel  13.  Die  Befehlshaber  der  gemäß  Artikel  19  des  Pariser  Vertrages  an  den  Donau-Mündungen
  stationirten  Kriegsschiffe  sind  berufen,  die  Zahlung  der  im  gegenwärtigen  Tarif  bestimmten
Abgaben  und  der  rechtskräftig  erkannten  Strafen  seitens  der  ihrer  Nationalität  angehörigen,  sowie  derjenigen
  Schiffe  zu  sichern,  deren  Flaggen  sie,  sei  es  vermöge  Vertrags  oder  Herkommens,  sei  es  vermöge
eines  allgemeinen  oder  besonderen  Auftrages,  zu  schützen  haben.

Das  Eingreifen  der  Kriegsschiffe  ist  in  der  Regel  auf  Verlangen  des  Direktors  der  Schiffahrtskasse
  durch  Vermittelung  des  Hafenkapitäns  von  Sulina  nachzusuchen.

In  Emangelung  eines  sonstigen  Kriegsschiffs,  welches  gegen  ein  den  bestehenden  Vorschriften
zuwiderhandelndes  Fahrzeug  Zwangsmaßregeln  zu  ergreifen  befugt  wäre,  hat  der  Hafenkapitän  das
Einschreiten  des  in  Sulina  stationirten  rumänischen  Kriegsschiffs  zu  veranlassen.
        <pb n="42" />
        --  28  --Artikel

  14.  Obige  Gebühren  gelangen  vom  1.  Januar  1890  (neuen  Stils)  ab  zur  Anwendung
für  die  auslaufenden  Schiffe.
Die  vor  dem  1.  Januar  1890  in  den  Strom  eingefahrenen  Schiffe,  welche  nach  diesem  Tage
wieder  in  See  gehen,  entrichten  diejenige  Eingangsabgabe,  welche  sie  nach  dem  zur  Zeit  noch  in  Kraft
stehenden  Tarif  zu  zahlen  haben  würden.

Galatz,  den  19.  November  1889.



5.  Polizei-Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

























Name und Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

    Grund  des

  Ausweisung  Ausweisungs-

  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses!

1.  2.    3.  4.  5.  6.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Ignatz  Sikorski,  geboren  am  14.  Juni  1851  zu  Rosprza,  Betteln  im  wiederholten  Königlicher  Polizeipräsi=  18.  Dezember
Schuhmacher,  Gouvernement  Petrikau,  Rußland,  orts-  Rückfall,  dent  zu  Berlin,  v.  J.
angehörig  ebendaselbst,  wohnhaft  zuletzt
  in  Berlin,

2.  Andreas  Halot,  31  Jahre  alt,  geboren  zu  Oschek,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-  4.  Januar

Arbeiter,  Galizien,  gierungspräffdent  zu  d.  J.
Oppeln,

3.  Heinrich  Kapucian,  geboren  am  24.  Juli  1852  zu  Brünn,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-   15.  Januar

Büchsenmacher,  Mähren,  gierungspräsident  zu  d.  J.
Breslau,

4.  Andreas  Vogel,  geboren  am  8.  Dezember  1823  zu   desgleichen,  derselbe,  16.  Januar
Schmied,  Sattel,  Bezirk  Neustadt  a.  M.,  Böhmen,  d.  J.

ortsangehörig  ebendaselbst,

5.  Andreas  Mihanke-  geboren  am  14.  Februar  1834  zu  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-   9.  Januar
witsch,  Arbeiter,  Callis  bei  Warschau,  Russisch-Polen,  Betteln,  gierungspräsident  zu  d.  J.
ortsangehörig  ebendaselbst,  Lüneburg,

6.  Josef  Schwez,  geboren  am  10.  August  1836  zu  Betteln  im  wieder-  Königlich  bayerisches  Be-   19.  Dezember
Schlosser,  Welhartitz,  Bezirk  Schüttenhofen,  holten  Rückfall,  zirksamt  Stadtamhof,  v.  J.

Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

7.  Krescenz  Hirsch,  geboren  am  1.  Mai  1870  zu  Oberthal,  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be-  26.  Dezember
ledige  Dienstmagd,  Bezirk  Braunau,  Böhmen,  ortsange-  Betteln,  zirksamt  Erding,  v.  J.

hörig  zu  Stadler  Antheil,  Bezirk
Schüttenhofen,  ebendaselbst,

8.  Josef  Johann  Böhm,  geboren  am  9.  Mai  1868  zu  Postelberg,  Betteln  im  wiederhol-Königlich  sächsische  Kreis-  14.  Dezember
Handschuhmacher-  Bezirk  Saaz,  Böhmen,  ortsangehörig  ten  Rückfall,  Wider=  hauptmannschaft  zu  v.  J.
gehülfe,  zu  Leneschitz,  Bezirk  Laun,  ebendaselbst  stand  gegen  die  Zwickau,

Staatsgewalt,

9.  Franz  Christl,  geboren  am  8.  Januar  1859  zu   Betteln  im  wieder-   Königlich  sächsische  Kreis-  21.  Dezember
Maurergeselle,  Scheibenradisch,  Bezirk  Tepl,  Böhmen   holten  Rückfall,  hauptmannschaft  zu  v.  J.

ortsangehörig  ebendaselbst,  Bautzen,

10.  Mendel  Garn,  geboren  im  Jahre  1819  zu  Ropczyce,  Landstreichen,  Großherzoglich  mecklen-   13.  Dezember
Händler,  Kreis  Tarnow,  Galizien,  ortsangehörig  burg  -schwerinsches  Mi-  v.  J.

ebendaselbst,  nisterium  des  Innern  zu
Schwerin,  

11.  Karl  Friedrich  geboren  im  Jahre  1850  zu  Bern,  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirkspräsi-7.  Januar
Schmid,  Tagner,  Schweiz,  ortsangehörig  zu  Rüggis=  dent  zu  Colmar,  d.  J.

berg,  ebendaselbst,

12.  Friedrich  Kneubühl,  geboren  am  8.  März  1867  zu  Auschlen,  desgleichen,  derselbe,  9.  Januar
Gärtner,  Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,  d.  J.

13.  Andreas  Moser,  geboren  am  23.  Juli  1862  zu  Basel,  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Maler,  Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,

14.  Florentin  Constantin  geboren  am  1.  Oktober  1854  zu  Bollion,  Landstreichen  und  derselbe,



Pillonel,  Tagner,

Betteln,

 

Kanton  Freyburg,  Schweiz,  ortsangehörig
  ebendaseldfl



17.  Januar d. J.





Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="43" />
        —  29  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

XVIII.  Rahrgang.  NR. 6.

Berlin,  Freitag,  den  7.  Februar  1890.  











Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Erequatur-Ertheilung  2.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Seite  29  Reichsgebiete  29





1.  Kon  sulat=  Wesen.

Dem  zum  Konsul  der  Republik  Peru  in  Berlin  ernannten  Banquier  Paul  Kahle  ist  das  Exequatur
Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.



2.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.







  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

    Grund      des

  Ausweisung  Ausweisungs-
  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses,
1.  2.    3.  4.  5.  6.







a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Adolf  Neubauer,  geboren  im  Dezember  1841  zu  Schlucken-  vorsätzliche  Brandstif-  Königlich  sächsische  Kreis-  15.  August

  Weber,  au,  Böhmen,  ortsangehörig  ebenda=  tung  (7  Jahre  Zucht-  hauptmannschaft  zu  v.  J.
selbst,  haus  laut  Erkennt-  Bautzen,

  niß  vom  26.  Januar  

  1883),


6
        <pb n="44" />
        30



















Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
        Grund    des
      Ausweisung  Ausweisungs-
  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.    3.  4.  5.  6.
b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  Jakob  Szajero-  18  Jahre  alt,  geboren  zu  Warschau,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-   24.  Januar
wicz,  Barbier,  Russisch-Polen,  Betteln,  gierungspräsident  zu|d.  J.
  Potsdam
3.   Franziska Chlad, geboren am 24. Januar 1864 zu Kra-   gewerbsmäßige Un- Königlich preußischer  Re-    desgleichen.
ledige  Kellnerin,  tenau,  Kreis  Königgrätz,  Böhmen,  zucht,  gierungspräsident  zu
ortsangehörig  ebendaselbst,  wohnhaft  Magdeburg,
zuletzt  in  Magdeburg,  Preußen,

4.  Johann  Rychlows-  geboren  am  19.  April  1862  zu  Nieder-  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  20.  Januar
ky,  Arbeiter,  Stepanitz,  Bezirk  Starkenbach,  Böhmen,  Betteln,  gierungspräsident  zu  d.  J.
ortsangehörig  ebendaselbst,  Breslau,

5.  Aron  Steinberg,  24  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig  desgleichen,  Königlich  preußische  Re-  5.  September
Handelsmann,  zu  Myschenitz,  Kreis  Ostrolenka,  Gou-  gierung  zu  Bromberg,  v.  J.
vernement  Lomza,  Russisch-Polen,
6.  Adolf  Kramer,  geboren  am  2.  Februar  1848  zu  Buda-  Betrug  und  Land-  Königlich  preußischer  Re-  23.  Januar
Zimmergeselle,  pest,  Ungarn,  ortsangehörig  ebendaselbst,  streichen,  gierungspräsident  zu  d.  J.
Hildesheim,
7.  Franz  Heumann,  44  Jahre  alt,  geboren  zu  Minitz,  Bezirk  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be-  28.  September
Schuhmacher,  Prag,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Nieder-  zirksamt  Traunstein,  v.  J.
grund,  Bezirk  Tetschen,  ebendaselbst,  
8.  Vincenz  Sier,  70  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig  desgleichen,  dasselbe,  8.  Januar
Weber,  zu  Marklov,  Bezirk  Starkenbach,  Böh-  d.  J
men,
9.  Abraham  Malicki,  geboren  im  Jahre  1852  zu  Opatow,  Landstreichen,  falsche Königliche  Polizeidirertion  3. Januar
Religionslehrer,  Gouvernement  Radom,  Russisch-Polen,  Namensangabe  und  zu  München,  Bayern,  d.  J.
ortsangehörig  zu  Stopnica,  Gouverne-  Führung  falscher
ment  Kjelce,  ebendaselbst,  Papiere,
10.  Josef  Martin  Wüst,  geboren  am  31.  Oktober  1834  zu  Mont-  Landstreichen  und  dieselbe,  9.  Januar
Ziegler,  lingen,  Gemeinde  Oberriet,  Kanton  Betteln,  d.  J.
St.  Gallen,  Schweiz,  ortsangehörig
ebendaselbst,
11.  Josef  Wancura,  geboren  am  15.  März  1872  zu  Lischau,  Landstreichen,  Stadtmagistrat  Strau-  10.  Januar
Bäcker,  Bezirk  Budweis,  Böhmen,  ortsange-  bing,  Bayern,  d.  J.
hörig  ebenda  selbst,
12.  Heinrich  Lichtl,  geboren  am  16.  Januar  1845  zu  Ur-  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be-  21.  Januar
Schneider,  fahr,  Bezirk  Linz,  Oesterreich,  ortsan=  Betteln,  zirksamt  Landsberg,  d.  J.
gehörig  ebendaselbst,
13.  Franz  Bock,  Knopf=  geboren  am  26.  Januar  1860  zu  Wien,  desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be-  24.  Januar
macher,  Oesterreich,  ortsangehörig  zu  Neudorf,  zirksamt  Ebersberg,  d.  J.
Bezirk  Bischofteinitz,  Böhmen,

14.  Josef  Kogovsek,  geboren  im  März  1856  zu  Sasar,  Be-  Betteln  im  wieder-  Königlich  sächsische  Kreis-  7.  Januar
Buchbindergehülfe,  zirk  Laibach,  Krain,  ortsangehörig  zu  holten  Rückfall,  hauptmannschaft  zu  d.  J.
Oberlaibach,  ebendaselbst,  Zwickau,

15.  Paul  Mantez,  geboren  am  5.  November  1870  zu  Pont  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirkspräsi-  1.  Februar
Mechaniker,  du  bois,  Frankreich,  dent  zu  Colmar,  d.  J.

16.  Caspard  Meneg=  geboren  am  3.  Januar  1873  zu  Ars  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-  Prä-  23.  Januar

helli,  Maurer,  a.  d.  Mosel,  Elsaß-Lothringen,  ortsan-  sident  zu  Metz,
gehörig  zu  Cagiallo,  Kanton  Tessin,
Schweiz,
17.  Jens  Jörgensen,  geboren  am  2.  Dezember  1868  zu  Oden-  desgleichen,  derselbe,



Metzgergeselle,

see  auf  Insel  Fünen,  Dänemark,  ortsangehörig
  ebendaselbst,









30.  Januar
d.  J.





 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="45" />
        —  31  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

—.



Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.















XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  14.  Februar  1890.  Nr.  7.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Exequatur=  Geestemünde,  Emden,  Leer  und  Nordhorn;  —  Ver-Ertheilungen
  Seite          
2.  Bank-  Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  änderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der Zoll- und Steuerstellen ....34
Januar  1890  .  ...  32    
3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Anderweite  Bestimmungen  über  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem Reichsgebiete ...36



Transportkontrole  in  dem  Grenzbezirk  der  Hauptzollämter



1.  Kon  sulat=  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Inhaber  des  Vize-Konsulats  in
Piraeus,  Konsul  Dr.  Oberg,  zum  Konsul  in  Nisch  zu  ernennen  geruht.



Dem  zum  italienischen  Konsul  in  Stettin  ernannten  Kaufmann  Maximilian  Metzler  ist  das  Exequatur
Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.



Dem  zum  schwedisch-norwegischen  Vize-Konsul  in  Swinemünde  ernannten  Kaufmann  Peter  Dewold  ist
das  Excquatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.



Dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Breslau  ernannten  Herrn  Hiram  J.  Dunlap
ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.



—1
        <pb n="46" />
        32

2.  Bank

Status  der  deutschen  Not  en
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiwva.
9  Sonstige  Ver-  (
9  Be  ze  i  ch  nung  G  Gegen  unge.  Gegen  täglich  Gegen  bindli.  Gegen  Gegen  Summe  Gegen  binus  "
z  rund·  Reserve-  s  Noten  -  keiten  Sonstige
*  der  31.  Dez.  deckte  31.  Dez.fälltge  31.  Dez.mit  31.  Dez.  31.  Dez.  der  J31.  Dez.  e
2  Banken.  Kapital.)  Sonds.Umlauf.s.Noten.  1389.  vunng.  1889.  guũndi.  is8s.  Passiva.  1889.  gassiva.  1889.  debene
keiten.  zungs-  Ucher
J“  frist.  Wechel#-k
  9r  3.  “-  .  6.  v  ..  .10.  11.  12.  13.  14.  15.  168.
1Keichsbank  120  00024  43599  02612510  096  2159630  739  43  457  —  —  534  —  680011  447  734  -  206  767  —
2  städt.  Bank  zu  Breslau  3  000  600  2650—  233  1237—  2  178  —  1  39404  240  2254  110  390  7  66
3Magdeburger  Privatbank  3000  602  2381—  1L1  1  167  2  325  +  61  4777/  32  255  —  2s1  7  040  —  133  12
4Dnanziger  Privat-Aktien-Barkkk
  31000  880  2539—  382  1272—  152  993  —  135  4715  655  407—  610  12534—  342  1  101
5  Provinzial-Aktien-Bank  des
Großherzogthums  Posen.  3  000  750  1568—  234  1  001¼—  137  166  —  112  770—  4112  194—  32  6448—  790  66#
6  Frankfurter  Bank  17  143  4104  9955—  155  5525+  1643  6  170—  102  8  293+  1045  3  —  45  668  —  512  783
7Bayerische  Notenbank  7500  1  318  2  954—  18114  25258—  1515  6375  +  350  1  —  2  629+  1243  80777—  915  400
8Sächsische  Bank  zu  Dresden  30  000  40400  2438–  6  4200  14  330—  4921¼110  432  2253  10  266—  12s1  346—  16  97522|—  2910  1620
9  Leipziger  Kassenverein  3u000  253  1064  1484  377—  951  5.—  259  27—  15  185-4  5  4531—  1903  1
10  hemnitzer  Stadtbank  510  127  50  9  2325  34  57  —  12835|-+  6646  158.+.  25%619
11Württembergische  Notenbank  9  000  620  18440  —  1  060  9924—  1382  518  —  14  21.—  3  775  76yN97  115
12  Badische  Ban  9000o0  14%  784  688—  4766  +  52111  778J  85  26258—  177  2  86
13  Bank  für  Sũddeutschland  .  15  sra  17754418  15111  8921—  932  25  —  ——  cc  50  2  w061.  1  467  del
14  Braunschweigische  Bank.  .10600  5071  34504  1881  2  z6o  161  3626  4  3865  2  269  153.  171ç  870  611
Zusammen  234  325  41545|  174  ½  —176524260  /  334945  —  41781  32  664  3  500  7  405|—  451  24955—214630  10  8T
1
Bemerkungen.
Zu  Spalte  5“.  Davon  in  Abschnitten  zu  100  4  805  747  150  .4,

Zu  Spalte
Zu

9  Nr.
9

6“:

13“.
Die  bisher  unter  Nr.  6  und  Nr.  16  aufgeführte  Hannoversche  Bank  und  Bremer  Bank  haben  auf  die  Befugniß  zur  Ausgabe

200
500

1000

92769.6

359  800  “&amp;amp;  (bei  der  Bank  Nr.  5
47  880  000  „N  (bei  den  Banken  l  1,  5,  6,  8,  9),

318  302  500  M  OU  ,
Darunter  132  500  .  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

"  Gulden-  und  Thalernoten.

vor
        <pb n="47" />
        Wesen.

 

banken  Ende  Januar  1890,

33

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Dezember  1889.
auf  tausend  Mark.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  ——
S
Metall.  GegenMeichs.Gegen,Noten,  Gegen  Gegen  Gegen  Eegenonstige  Gegenumme  Wegen
31.  Dez.  kassen.31.  Dez.aderer  31.  Dez.  Wechsel.  31.  Dez.  Lombard.]#1.  Dez.Effekten.  31.  Dez.  31.  Dez.  der  31.  Dez.  2
Beftand.88  .scheine.  18.  Banten.  189.  1889.  1389.  1888.  Attiva.  1889.  attiva.  1889.  5
«  Z
S□—
—
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  z1.  32.  33.  134
785  306  4  60727  195965  3316  12  5/9/—  5900  506  00s  –142992  25“  “4  1
1  039.  60  41  3  sꝛ0  —  284  5624  4  520  3195–  253  4190—  13  23  —  106744  23
1  040  +  195  12  4  4  5  34  4868  +  336  853  —  172  162  —  21  162  —  158  7259—  116
954  66  —  z5⅝  170  4262  —  344  4430—  90  1441—  62  1447  4  268  2848—  458  4
53  83  1  1  *—  15  4069  —  445  1499  —  1381  —  —  355—  23  6487  —  75154
4207  4  362  84  39  139  —  219921133  19552433  140  5786  —  123  3  412—  2741206—  3966
34  148  30o8  1411  55  à10%  —  6590  39  993  +  208  1343—  2756  —  1241½—  367/  80777—  2187
19  685+  1989  470  +  211  7953  —  36999  ösé42  +  473  3  536  —  2759  1002  —  122  EEIIILIIILEIIE
62  377  5—  4  60|  160  2996  —  177  6  —  1002  654  383  780  —  229  4534%  1903½
1944—  1  9—  3  8  —  27  2  828  946  176%X  73  207—  10  708  159  4195  67910
7696—  984  27—  2  793  J.  1013  668  54111/  °  375  5663—  2506  6041%  9867)  11
471—  294  24  16  58  —  29  18600  K  51  800—  71  113  4  5  1940  J+  14546256  7
|
5234  178  19  4  5  244  —  41%  13894  1234  41L  4817  —  2667  4  1433  a2926  1467|
l
882455  1814  9  190  +.  118  6  725  486  3  003  —  350  —  8231X  145%  1045  14
I
866259451709207694366726456-8364713513—145818Man-umso42857—140560602·-i-33051839769—213056
l
l  l

 

 

Zanknoten  verzichtet,  und  es  haben  die  Banknoten  derselben  mit  dem  31.  Dezember  1889  die  Eigenschaft  als  Zahlungemittel  verloren.

 

755
        <pb n="48" />
        3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.



Die  Bestimmungen  über  die  Transportkontrole  in  dem  Grenzbezirk  der  Königlich  preußischen  Hauptzollämter
  Geestemünde,  Emden,  Leer  und  Nordhorn  sind  unter  Aufhebung  der  bisherigen  bezüglichen
Anordnungen  wie  folgt  geregelt  worden:
Vom  1.  Januar  d.  J.  ab  unterliegen  nachstehende  Waaren  der  Transportkontrole  nach  Maßgabe
des  §.  119  des  Vereinszollgesetzes:  
l. Im Grenzbezirk des Hauptzollamts zu Geestemünde
1.  roher  und  gebrannter  Kaffee,
2.  Tabackblätter,  Tabackstengel  und  Tabackfabrikate,

3.  Branntwein  aller  Art  und  Liköre,  und  zwar  bezüglich  jeder  der  vorgenannten  Waaren
in  Mengen  von  mehr  als  5  kg  für  jeden  Transport.

II.  Im  Grenzbezirk  des  Hauptzollamts  zu  Nordhorn

1.   roher  und  gebrannter  Kaffee,

2.   Thee,

3.   Tabackblätter,  Tabackstengel  und  Tabackfabrikate,  

4.   Zeugwaaren,  ganz  oder  theilweise  aus  Wolle  oder  Baumwolle,  mit  Ausnahme  der

sogenannten  Wolllaken  (wollene  Zeuge  von  mehr  als  200  g  auf  1  qm  Gewebefläche,

Nr.  41  d  5  des  Zolltarifs),  

und  zwar  die  Waaren  zu  1,  2  und  4  in  Mengen  von  mehr  als  1  kg,  diejenigen  zu  3  in

Mengen  von  mehr  als  ½  kg  für  jeden  Transport.    
Die  besonderen,  für  den  vorgenannten  Hauptamtsbezirk  getroffenen  Bestimmungen  über

die  Transportkontrole  für  Stiere,  Ochsen  etc.  und  über  die  Transport-,  Buch=  und  Lagerkontrole

für  Roggen  und  Buchweizen  bleiben  bestehen.

III.  Im  Grenzbezirk  des  Hauptzollamts  zu  Emden

1.  roher  und  gebrannter  Kaffee,

2.  Tabackblätter,  Tabackstengel  und  Tabackfabrikate,

3.  Thee,

4.  Salz,  
und zwar die Waaren zu 1-3 in Mengen von mehr als 1kg, diejenigen zu 4 in Mengen
von  mehr  als  5  kg  für  jeden  Transport.

IV.  Im  Grenzbezirk  des  Hauptzollamts  zu  Leer

1.   roher  und  gebrannter  Kaffee,

2.   Tabackblätter,  Tabackstengel  und  Tabackfabrikate,

3.   Thee,  

4.   Zeugwaaren,  ganz  oder  theilweise  aus  Wolle  oder  Baumwolle,  mit  Ausnahme  der
sogenannten  Wolllaken  (wollene  Zeuge  von  mehr  als  200  g  auf  1  qm  Gewebefläche,
Nr.  41 d  5   des  Zolltarifs),  
und  zwar  bezüglich  jeder  der  vorgenannten  Waaren  in  Mengen  von  mehr  als  1  kg  für  jeden
Transport.







Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.

Die  dem  Hauptsteueramt  zu  Brandenburg  a.  H.  ertheilte  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen
  I  über  unbedruckte  wollene  und  wollene  mit  Seide  gemischte  Zeugwaaren  aus  dem  Theilungslager
  von  G.  Holzapfel  daselbst  ist  zurückgezogen  worden.
        <pb n="49" />
        —  35  —

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Steueramt  I.  zu  Pritzwalk  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Neu-Ruppin  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II  —  auch  über  inländisches  Salz  —  und  von  Versendungsscheinen
II  über  inländischen  Taback;

dem  Steueramt  I.  zu  Beuthen  O.-S.  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Myslowitz  die  Befugniß
zur  Abfertigung  des  im  Eisenbahnverkehr  vom  Auslande  eingehenden  Schweinefleisches  nach  Maßgabe
des  §.  66  des  Vereinszollgesetzes  und

dem  Steueramt  I.  zu  Mülheim  a.  Ruhr  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Duisburg  die  Befugniß
  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Roh=  und  Brucheisen,  welches  für  die  Privatniederlage
der  dortigen  Aktiengesellschaft  „Bergwerksverein  Friedrich-Wilhelms-Hütte“  eingeht,  sowie  zur  Ausfertigung
von  Begleitscheinen  I  über  die  aus  diesem  Roh=  und  Brucheisen  gefertigten,  zur  Ausfuhr  bestimmten

Waaren.
Im  Königreich  Bayern.
Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Hauptzollamt  zu  Augsburg  die  Befugniß  zur  Ausfuhrabfertigung  von  Branntweinfabrikaten,
  deren  Alkoholgehalt  nicht  mittelst  des  Thermo-Alkoholometers  festgestellt  werden  kann;

den  Aufschlag-Einnehmereien  zu  Kronach  und  Roth  a.  S.  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu
Bamberg  bezw.  Nürnberg  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Branntwein-Versendungsscheinen  I  und  ll:

den  Aufschlag-Einnehmereien  zu  Laufach  und  Obernburg  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu
Würzburg  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Branntwein-Versendungsscheinen  I  und  ll;

den  Aufschlag-Einnehmereien  zu  Göllheim  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Ludwigshafen  a.  Rh.
und  zu  Albertshausen,  Prosselsheim  und  Uettingen  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Würzburg
die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Branntwein-Versendungsscheinen  I  und  ll,  sowie  zur  Erledigung  von
Versendungsscheinen  1  über  nicht  denaturirten  steuerfreien  Branntwein  zu  Heilzwecken  und

der  Aufschlag-Einnehmerei  zu  Ebensfeld  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Bamberg  und  dem
Nebenzollamt  II.  zu  Schirnding  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Waldsassen  die  Befugniß  zur  Erledigung
  von  Versendungsscheinen  I  über  nicht  denaturirten  steuerfreien  Branntwein  zu  Heilzwecken.

Im  Königreich  Sachsen.

Das  Untersteueramt  zu  Leisnig  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Grimma  ist  zur  Erledigung
von  Begleitscheinen  I  und  Begleitzetteln  über  für  die  Leisniger  Mühlen-Aktiengesellschaft  (A.  Uhlmann)  daselbst
  eingehende  Waaren  der  Nr.  9  des  Zolltarifs  ermächtigt  worden.

Im  Königreich  Württemberg.
Dem  Zollamt  zu  Tübingen  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Ulm  ist  die  Ermächtigung  zu
Abfertigungen  nach  Maßgabe  der  §§.  63  und  66  bis  71  des  Vereinszollgesetzes  ertheilt  worden.
Im  Großherzogthum  Baden.

Der  Steuer-Einnehmerei  zu  Thiengen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Stühlingen  (Ober-Einnehmereibezirk
  Thiengen)  ist  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  unter  Plombenverschluß  in  Eisenbahnwagen
  daselbst  ankommenden  übergangssteuerpflichtigen  Biersendungen  ertheilt  worden.
        <pb n="50" />
        4.  Polizei-Wesen.

36

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

  —  —  —  Grund  des

  Ausweisung  Ausweisungsder

  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses,

1.  2.    3.  4.  5.  6.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Albert  Utzinger,  sJgeboren  am  20.  Februar  1844  zu  Betteln  im  wiederhol-  Königlicher  Polizeipräsi-  22.  Juni  v.  J.

Kolporteur,  Zürich,  Schweiz,  ortsangehörig  zu  ten  Rückfall,  dent  zu  Berlin,
Schöfflisdorf,  Kanton  Zürich,

2.  Simon  Hoinig,  geboren  am  13.  Dezember  1865  zu  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  5.  Februar
Büchsenmacher-  Ober  Ferlach,  Oesterreich,  ortsange-  Betteln,  gierungspräsident  zu  d.  J.
gehülfe,  hörig  ebendaselbst,  Liegnitz,

3.  Friedrich  Pikart,  geboren  am  11.  November  1856  zu  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-  31.  Januar
Schuhmacher,  Taus,  Böhmen,  ortsangehörig  eben-  gierungspräsident  zu  d.  J.
daselbst,  Hildesheim,

4.  Karl  Mar  geboren  am  15.  Februar  1868  zu  Hohen-   Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be-   14.  Januar
Schlesinger,  elbe,  Böhmen,  ortsangehörig  eben-  zirksamt  Stadtamhof,  d.  J.

Bäcker,  daselbst,

5.|Wenzel  Löppen,  geboren  am  18.  Oktober  1870  zu  Milai,  desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be-  25.  Januar

Bäcker,  Bezirk  Schlan,  Böhmen,  ortsangehörig    zirksamt  Erding,  d.  J.
zu  Kosel,  Bezirk  Teplitz,  ebendaselbst,    
6. Anton Nigg (Nick), geboren am 25.März 1828 zu Bolge-  Landstreichen und Königlich bayerisches Be-  31. Januar
Sägenfeiler.  nach,  Bezirk  Bregenz,  Oesterreich,  orts-  Betteln,  zirksamt  Landsberg,  d.  J
angehörig  ebendaselbst,  

7.  Karl  Nikolaus  geboren  am  29.  November  1859  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirkspräsi-  1.  Februar
Fleurance,  Geradmer,  Frankreich,  französischer  dent  zu  Colmar,  d.  J.
Knecht,  Staatsangehöriger,













Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="51" />
        Deutsche  Reich

37

Central-Blatt

für  das

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

—

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.



















XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  21.  Februar  1890.  Nr.: 8.
Inhalt:  1.  Polizei-  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  des  Wechsestempelsteuer-  Gesetz.  —  Einschränkung  der  für

aus  dem  Reichsgebiete  37  die  Ausfuhr  von  Mühlenfabrikaten  gewährten  Zoll—
2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen  des  Reichs  erleichterung  .  .  ..39

vom 1. April 1889 bis Ende Januar 1890...38  4.  Konsulat-Wesen:  Ernennung  39
3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Ausführungsbestimmung  zu  §.  24

1.  Polizei--Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
    
der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  Ausweisung beschlossen  hat.  Ausweisungsbeschlusses.

1.  2.    3.  4.  5.  6.











1.  Johann  Witzeneder,
Schneider,

2.   Thomas  Fischer,
Bäcker,

3.   Michael  Kokall,
Müller,

4. Gustav  Wittmann,
Maler,

5.   Karl  Nicot,  Tischlergeselle,




Die  durch  den  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Colmar  verfügte

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  16.  September  1862  zu
Linz,  Oesterreich,  ortsangehörig  zu
Esternberg,  Bezirk  Schärding,  ebendaselbst,


b)  Auf  Grund  des  §.  362

geboren  am  24.  April  1853  zu  Wien,
Oesterreich,  ortsangehörig  zu  Pisek,
Böhmen,

geboren  im  Jahre  1846  zu  Obernalb,
Bezirk  Oberhollabrunn,  Oesterreich,
ortsangehörig  ebendaselbst,

31  Jahre  alt,  geboren  zu  Kronstadt,
Mähren,  ortsangehörig  zu  Iglau,  ebendaselbst,


schwerer  Diebstahl

(5  Jahre  Zuchthaus  zirksamt  Donauwörth,

laut  Erkenntniß  vom
21.  Februar  1885),

Königlich  bayerisches  Be-   25.  Januar
d.  J.

des  Strafgesetzbuchs:

Landstreichen,
Landstreichen  und
Betteln,

Betteln  im  wiederhol-.
ten  Rückfall,

Landstreichen  und
Betteln,





geboren  im  Jahre  1841  zu  Clerval,
Frankreich,  französischer  Staatsangehöriger,


Königlich  bayerisches  Be-  30.  Januar
zirksamt  Viechtach,  d.  J.

Königlich  bayerisches  Be-  desgleichen.
zirksamt  Schrobenhausen,



Großherzoglich  badischer  11.  Februar
Landeskommissär  zu  d.  J.
Mannheim,

Kaiserlicher  Bezirkspräsi-  1  Februar d.J.
dent  zu  Colmar,



  Ausweisung  der  Lina  Schult  (Central.  Blatt

für  1889  S.  360,  Z.  11)  ist  zurückgenommen  worden,  nachdem  sich  herausgestellt  hat,  daß  die  p.  Schultz  die  elsaß-  lothringische

Staatsangehörigkeit  besitzt.

8
        <pb n="52" />
        2.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1889  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Januar  1890.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Einnahme
  Differenz zwischen den Spalten 4
Einnahme  beträgt    
der  Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum  und  5
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  +  mehr
  obengenannten  -  
Einnahmen.  obengennten Monats  (Spalte  4)   weniger
M  M  M  M  M
1.  2.  3.  4.  5.  6.
|
Zölle  325  110  817  262  300  324  848  512  267  439  967   +57  408  545
Tabacksteuer    9  069  496  134  516  8  934  980  8 599  814  +335  166
Zuckermaterialsteuer  78  040  603  55  098  157  22  942  446  —  31  505 732  +54  448  181
Verbrauchsabgabe  von  Zucker.  40  112  302  68  761  40  043  541  14  719  673   +25 323  868
Salzsteuer  34  715  679  86  097  34  629  582  35  590  267  —  960  685
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  20  340  477  7 674  375  12  666  102  10  833  293  +1 832  809
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
  zu  derselben.  97 684  588  211  595  97  472  993  90  921  191  +6 551  802
Brausteuer    21 271 830  123  518  21 148  312  19  067  696  +  2 080  616
Uebergangsabgabe  von  Bier  2 581 591  —  2 581 591  2 330 616  +  250  975
Summe  628  927  383  63  659  324  565  268  059  417 996  782  +147 271 277
Spielkartenstempel  —  —  1  048  975  1  014 778  +  34  197
Wechselstempelsteuer  —    --  6 241 251  5 752  320  + 488  931
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  —   --  8  493  024  5  789  328  +  2  703  696
b)  Kauf-  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  --   —  12  465  128  10  083  341  +  2 381  787
c)  Loose  zu:
Privatlotterien  —   --  404  915  477  197  —  72  282
Staatslotterien.  —  —  5  376  989  5  376  445  +  544













Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Januar  1890:









Bezeichnung

Ist-Einnahme  vom
Beginn  des  Etatsjahres

Ist-  Einnahme  in
demselben  Zeitraum  des



Differenz  zwischen  den
Spalten  2  und  3,



 

 

 

der  bis  zum  Schluß  des  +  mehr
Einnahmen  obengenannten  Monats  Vorjahres  —  weniger

M  M  M

1.  2.  3.  4.
Zölle  292  768  492  233  020  707  +  59  747  785
Tabacksteuer  .  .  8 921 792  9 712 077  —790 285
Zuckermaterialsteuer  9  867  319  12  313  840  —  2 446  521
Verbrauchsabgabe  von  Zucker  34  230  975  —  553  337  +  34  784  312
Salzsteuer  32  215  103  32  298  021  —  82  918
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer    13  634  919  14  340  448  —  705  529

Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag

zu  derselben.  .  .  75  854  945  56  831  072  +  19  023  873
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  20  157  460  18  158  505  +  1 998  955
Summe  487  651  005  376  121  333  +111  529  672
Spielkartenstempel.  967  361  923  368  +43  993
        <pb n="53" />
        —  39  —

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.



Bekanntmachung,

betreffend  die  Ausführung  des  Wechselstempelgesetzes.  Vom  18.  Februar  1890.

  Auf  Grund  des  §.  24  Ziffer  1  Absatz  2  des  Gesetzes  vom  10.  Juni  1869,  betreffend  die  Wechselstempelsteuer
  (Bundes-Gesetzblatt  S.  193)  hat  der  Bundesrath  in  seiner  Sitzung  vom  6.  d.  Mts.  folgenden
Beschluß  gefaßt:
„Die  Städte  Hannover  und  Linden  werden  insofern  als  Ein  Platz  betrachtet,  daß  die  an  dem
einen  Orte  ausgestellten  und  an  dem  anderen  zahlbaren  Anweisungen  in  Bezug  auf  die  Wechselstempelabgabe
  den  Platzanweisungen  gleichzuachten  sind.“

Berlin,  den  18.  Februar  1890.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Freiherr  von  Maltzahn.



Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  6.  Februar  d.  J.  beschlossen:
„Die  in  §.  7  Ziffer  3  des  Zolltarifgesetzes  den  Mühlen-Inhabern  für  die  Ausfuhr  der  von
ihnen  hergestellten  Mühlenfabrikate  gewährte  Zollerleichterung  ist  nicht  auch  für  die  Ausfuhr
der  aus  den  Mühlenfabrikaten  bereiteten  Backwaaren  zu  gewähren.
Bereits  ertheilte  Begünstigungen  dieser  Art  sind  zurückzuziehen.“

Berlin,  den  18.  Februar  1890.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Freiherr  von  Maltzahn.



4.  Kon  sulat-Wesen.



Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Konsul  in  Valparaiso,  Freiherrn
von  Heyking,  zum  General-Konsul  in  Calcutta  zu  ernennen  geruht.





Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="54" />
        <pb n="55" />
        —  41  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

—  —  —  —  ——

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

XVIII.  Jahrgang  Nr.:  9.

2.  Konsulat=  Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civilstands--Akten
  42

3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebiete  .  .  42







Berlin,  Freitag,  den  28.  Februar  1890.





Inhalt:  1.  Finanz—  Wesen:  Nachtrag  zur  Nachweisung  über


Einnahmen  des  Reichs  vom  1.  April  1889  bis  Ende
Januar  1890.  ....  Seite  41

1.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  verschiedener  Einnahmen  des  Reichs  für  die  Zeit  vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis
zum  Schluß  des  Monats  Januar   1890. *)



Einnahme  Einnahme  
vom  Beginn  des  

  Mithin  im  Etats-Bezeichnung
  

Etatsjahres  bis  zum

in  demselben  Zeit—



jahre  1889/90
der  Schluß  des  raum  des  Vor-    
Einnahmen.  vorbezeichneten  jahres  mehr
M  M  M
Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  179  558  477  168  059  368  11  498  609
Reichseisenbahn-Verwaltung  .  .  .  .  .  .  .  44  349  000  2 271  400



42  077  600**

*)  Die  Nachweisung  der  Einnahme  an  Zöllen  etc.  ist  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1890,  Seite  38.
**)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  330  369 M  höher.



9
        <pb n="56" />
        42

2.

Konsulat-Wesen.

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Dr.  Oberg  zu  Nisch  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4  Mai  1870
in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  seinen  Amtsbezirk  die  Ermächtigung
ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen
und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.



3.  Polizei - Wesen.





Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.



























Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
      Grund  Ausweisung  des
der  Bestrafung  beschlossen  hat  Ausweisungs-
  der  Ausgewiesenen.    
    beschlusses.
1.  2.      3..  4.  5.  6.

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Theresia  Heinrich,  geboren  am  28.  November  1863  zu   schwerer  Diebstahl  im  Königlich  preußischer  Re-  14.  Februar
ledige  Dienstmagd,  Weißbach,  Bezirk  Freiwaldau,  Oester  wiederholten  Rückfall,  gierungspräsident  zu  d.  J.
reichisch-  Schlesien,  ortsangehörig  eben-   (2  Jahre  Zuchthaus,  Liegnitz,
daselbst,  laut  Erkenntniß  vom

22.  Februar  1888),

2.  Heinrich  Leunissen,  geboren  am  10.  Februar  1857  zu   schwerer  Diebstahl  Königlich  preußischer  Re-   12.  Februar
Schuhmacher,  Klimmen,  Niederlande,  ortsangehörig  (1  Jahr  6  Monate  gierungspräsident  zu  d.  J.
ebendaselbst,  Zuchthaus  laut  Er-  Düsseldorf,

kenntniß  vom  
15.  August  1888),
b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.|Karl  Javos,  Müller   geboren  am  10.  November  1850  zu  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-   4.  Februar
Belkowice,  Bezirk  Olmütz,  Mähren,  Betteln,  gierungspräsident  zu|  d.  J.
ortsangehörig  ebendaselbst,  Breslau,
4.  Anschel  Rosenstock,  geboren  am  23.  März  1840  zu  Klaj,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-   16.  Januar
Arbeiter,  Bezirk  Bochnia,  Galizien,  ortsange-  gierungspräsident  zu  d.  J.
hörig  zu  Krakau,  ebendaselbst,  Oppeln,  
5.  Franz  Cerwenka,  geboren  im  Jahre  1852  zu  Rottenbach,  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be-  6.  Februar
Metzgergeselle.  Bezirk  Ried.  Böhmen,  ortsangehörig  zirksamt  Mühldorf,  d.  J.
zu  Moldauthein,  ebendaselbst,    
6.  Wenzel  Fiedler,  geboren  im  Jahre  1856  zu  Deutschbrod,  Landstreichen,  Betteln  Königlich  bayerisches  Be-  5.  Februar
Schuhmacher,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  und  Führung  ge=  zirksamt  Wasserburg,  d.  J.
fälschter  Legitimationspapiere,

7.  Mathias  Woldrich,   geboren  im  Jahre  1847  zu  Stachau,  Landstreichen  und  dasselbe,  6.  Februar
Eisenbahnarbeiter,  Bezirk  Schüttenhofen,  Böhmen,  orts=  Betteln,  d.  J.
  angehörig  ebendaselbst,
8.  Karl  Lastwik,  24  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange-   Betteln  im  wieder-   Großherzoglich  olden=  4.  Februar

Schneider,

9.  Imro  Hozdis,
Tagner,

10.  Moses  Barchmant,
Handelsmann,





hörig  zu  Budapest,  Ungarn,

25  Jahre  alt,  geboren  zu  Osikof.  Bezirk
Charotz,  Ungarn,
50  Jahre  alt,  orts

  angehorig  zu  Nowgorod
  (Nowygrod),

Russisch-Polen,



holten  Rückfall,



Landstreichen,

Landstreichen,  Betteln
und  grober  Unfug,



burgisches  Staatsministerium,
  Departement  des
Innern  zu  Oldenburg,
Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Colmar,
Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Metz,



d.  J.

5.  Februar
d. J.
11.



Februar
d.  J.





Berlin,  Carl  Hepmanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="57" />
        —  48  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben



im

Reichsamt  des  Innern.

——.——————  ——    —  —  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.













XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  7.  März  1890.    Nr.  10.
Inhalt:  1.  Militär-Wesen:  Abänderungen  der  für  Preußen  Liste  d  Schiffe  der  deutschen  Kriegs-  und  Handelszu
  den  Anstellungsgrundsätzen  in  betreff  der  Militär-  marine für    1890          43


anwärter  ergangenen,  für  die  Reichsverwaltung  in  Kraft
getretenen  Zusatzbestimmungen.  ·    Seite  43  3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen    in  dem  Stande



2.  Marine  und  Schiffahrt:  Einsetzung  einer  Kommission  oder  den  Befugnissen  der  Zuckersteuerstellen.  44
für  die  Prüfung  der  Maschinisten  auf  Seedampfschiffen  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
in  Königsberg  i.  Ostpr.;  —  Erscheinen  der  amtlichen  Reichsgebiete    44

1.  Militär  =  Wesen.

Vom  1.  April  d.  J.  ab  ist  für  den  Bezirk  des  I.  Armee-Korps  an  Stelle  des  Bezirkskommandos  in
Marienburg  das  Bezirkskommando  in  Braunsberg  als  Vermittelungsbehörde  gemäß  §.  16  der  Grundsätze
für  die  Besetzung  der  Subaltern-  und  Unterbeamtenstellen  bei  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  mit  Militäranwärtern
  bestimmt  worden.

Für  die  Bezirke  des  XVI.  und  XVII.  Armee-Korps  sind  gleichfalls  vom  1.  April  d.  J.  ab  die
Bezirkskommandos  in  Metz  und  Marienburg  als  Vermittelungsbehörden  bestimmt.



2.  Marine  und  Schiffahrt.

Auf  Grund  des  §.  8  der  Bekanntmachung  vom  30.  Juni  1879  (Central-Blatt  Seite  427)  ist  zu
Königsberg  i.  Ostpr.  eine  Kommission  für  die  Prüfung  der  Maschinisten  auf  Seedampfschiffen  eingesetzt
  worden.



Die  im  Reichsamt  des  Innern  als  Anhang  zum  internationalen  Signalbuche  herausgegebene  „Amtliche
Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handels-Marine  mit  ihren  Unterscheidungs  =  Signalen  für
1890“  ist  in  dem  Verlage  der  Buchhandlung  Georg  Reimer  in  Berlin  erschienen.

Das  Buch  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung,  sowie  den  Wiederverkäufern
  zum  Preise  von  1,20 M  für  das  Exemplar  von  der  Verlagsbuchhandlung  geliefert.  Im
Buchhandel  ist  dasselbe  zum  Preise  von  1,60  M  für  das  Exemplar  zu  beziehen.



10
        <pb n="58" />
        44

3.  Zoll—

und  Steuer-Wesen.

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen.

In  Bezug  auf  die  Zuckersteuerstellen  (vergl.  das  Verzeichniß  auf  Seite  541  ff.  im  Jahrgang  1889)
ist  nachstehende  Aenderung  eingetreten:

Im  Königreich  Preußen.
In  Hameln  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  Hildesheim  ist  eine  selbständige  Zuckersteuerstelle
errichtet  worden,  welche  für  die  Zucker-Raffinerie  „Bremer  Zucker-Raffinerie“  zu  Hameln  zuständig  ist.



4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.



























  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
    Grund  Ausweisung  des Ausweisungs-  
  der  Bestrafung.  
  der  Ausgewiesenen.    beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1. Johann  Neidert,  geboren  am  6.  Januar  1851  zu  Phi-   Betteln  im  wieder-  Königlich  preußischer  Re-  18.  Februar
Steinmetz,  lippsdorf,  Böhmen,  ortsangehörig  eben-  holten  Rückfall,  gierungspräsident  zu  d.  J.
daselbst,  Breslau,
2.  Josef  Laugwitz,  geboren  am  1.  Oktober  1860  zu  Jägern-  Diebstahl  und  Land-Königlich  preußischer  Re-  19.  Februar
Tuchmachergeselle,  dorf,  Oesterreichisch  Schlesien,  orts=  streichen,  gierungspräsident  zu  d.  J.
angehörig  ebendaselbst,  Liegnitz,  
3.  Johann  Schöffel,  geboren  am  5.  Juni  1842  zu  Reichenau,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  18.  Dezember
Glasschleifer,  Böhmen,  Betteln,  gierungspräsident  zu  v.  J.
Frankfurt  a.O.,
4.  Johann  Rieß,  geboren  am  19.  August  1842  zu  Unter-  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-  21.  Februar
Gärtner,  Wisternitz,  Oesterreich,  ortsangehörig  gierungspräsident  zu  d.  J.
ebendaselbst,  Erfurt,  

5.  Franz  Brünnel,  geboren  am  6.  Mai  1870  zu  -Nedwie  Betteln  im  wieder-  Königlich  preußischer  Re-  18.  Februar
Schuhmachergeselle,  ditsch  Böhmen,  ortsangehörig  eben-  holten  Rückfall,  gierungspräsident  zu  d.  J.
daselbst,  Schleswig,

6.  Anna  Meyer,  geb.  mittleren  Alters,  geboren  zu  Kowno,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  15.  Februar
Levinson,  Handels=  Rußland,  Betteln,  gierungspräsident  zu  d.  J

frau,  Aachen,
7.  Jakob  Kohut,  Ka-  geboren  im  April  1852  zu  Neugedein,  Landstreichen,  Stadtmagistrat  Strau-  2.  Februar
minkehrer,  Bezirk  Taus  Böhmen,  ortsangehörig  bing,  Bayern,  d.  J.
ebendaselbst,    

8.  Josef  Kinzel,  geboren  am  31.  März  1859  zu  Schims-  Landstreichen,  Bettelu|Königlich  sächsische  Kreis-  2.  September
Fleischer,  dorf,  Bezirk  Königinhof,  Böhmen,  und  Hehlerei  in  hauptmannschaft  v.  J.
artsangehörig  zu  Günthersdorf,  eben-  3  Fällen,  Dresden,

daselbst,  
9.  Eduard  Wilhelm  geboren  am  9.  Oktober  1866  zu  Asch,  Betteln  im  wieder-  Königlich  sächsische  Kreis-  20.  Jannar
Julius  Böhnlein,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  holten  Rückfall,  hauptmannschaft  d. J.
Dienstknecht,  Zwickau,
10.  Charles  Severin  geboren  am  24.  April  1868  zu  London,  desgleichen,  Großherzoglich  badischer  17.  Januar
Morgan,  Zimmer-  England,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Landeskommissär  zu  d.  J.  
  mann,  Karlsruhe,
11.  Johann  Petersen,  47  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange-  desgleichen,  Großherzoglich  olden-    28.  Januar
Färbergeselle,  hörig  zu  Zütphen,  Niederlande,  burgisches  Staatsministerium,
  Departement  des
Innern  zu  Oldenburg,
12.  Johann  Affholter,  geboren  am  5.  August  1833  zu  Aar-   Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirkspräsi-   22.  Februar
Melker,  burg,  Schweiz,  dent  zu  Colmar,  d.  J.











Berlin,  Carl  Hevmanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="59" />
        —  45  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben



im

Reichsamt  des  Innern.

    

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.















XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  14.  März  1890.  Nr. 11.
      
Inhalt:  1.  Konsulat-  Wesen  Todesfall  —  Exequatur-  deutschen  Behörden  1889  ausgefertigten  Schiffs-  Meßbriefe  48
      

Ertheilungen    Seite  45  4.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  dem  Stande
2.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen;  —

Februar  1890  46  desgl.  der  Zuckersteuerstellen  .  .  51
3.  Marine  und  Schiffahrt:  Uebersicht  über  die  Zahl  der  von  5.  Polizei-  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem Reichsgebiete  52



1.  Kon  sulat  Wesen.

Der  Kaiserliche  General-Konsul  Dr.  Arendt  in  Antwerpen  ist  gestorben.



Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:
dem  zum  Kaiserlich  und  Königlich  österreichisch  =  ungarischen  Konsul  in  Breslau  ernannten  Herrn

Marcell  Cseh  von  Szent-Kàtolna
und
dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Venezuela  in  Bremen  ernannten  Herrn  Heinrich

Bremermann.



11
        <pb n="60" />
        46

2.  Bank.

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

(Die  Beträge  lauten



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Ver-  Event.
  Sonstige  Ver-  
    tägliche  bindlich-  bindlich-
  Bezeichnung      Grund-  Reserve-  Noten-  Gegen  Unge-  Gegen  fällige  Gegen  keiten  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  keiten
  der  31.  Jan.  deckte  31. Jan.  Ver-  31.  Jan.  mit  31.  Jan.  31.  Jan.  der  31.  Jan.  weiterge-
  Banken.  Kapital.  Fonds.  Umlauf.  1890.  Noten.  1890.  Verbindlichkeiten  1890.  Kũndi-  1890.  Passiva.  1890.  Passiva.  1800.  gebenen
  gungsfrist  inländischen
      
  frist.  Wechseln.
1  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14..  15.  16. 17.
1|Reichsbank|  120 000   24 435  916 551  -81 475  63 076  326|I-  208|1  475  316-+  275821  —
2  Staädt.  Bank  zu  Breslau  3000  6002324  326  120  8  174  —  4  4160|  220  18  4  10276  11  491
3Magdeburger  Privatbank  3000  60  2  487+  106,  1169  2  212  —  113  4145  32  853+  598  7599—  559  322
4Danziger  Privat-Aktien-Bark
  3000  880)  2464  751  1272  —  228—  65]  4677  38  752  3151  127014  167  1145
5  Provinzial-Aktien-Bank  des
Großherzogthums  Posen.  3  000  750  1  692.  124  1  103  99  306  +  140  506%  104  —  6  538  90  414
6Frankfurter  Bank  17  143  4  109411—  544446  12391  822  7700  5903  1J6—  43  700  1959  1  524
7  Bayerische  Notenbank  7  500  1  318  62  432—  522  27596  +  2338  6582  ++  207  11  2  426  203  80259  518  328
8  Sächsische  Bank  zu  Dresden30000]  40400  38  y25  35134%551  42/  810—  1215  707
7  Leipziger  Kassenvereln  3000  260  599  445  186—  101  —  —  5  —  —  27  89  26  *n5/  586  —
10hemnitzer  Stadtbank  510  127  505  3  265  —  33  58  1  *“  430  166.—  8  1  631  +  436  676
«  l
11WürttembergischeNoteubank  9000  62017262—1178  9692—232  433  —  85  28.—  +  %  59  28  54  1  200  916
121  Badische  Bank.  .  ..  9000  153442905  1267  4  1—  —  *  —  8414  rs•n  1460  3  365
13Bank  für  Süddeutschland  15  6721  17751  13054  —  1364  8  153—  768  94.—  1—  —  *  —  13  31  5½—  1  378  1  796
148  Braunschweigische  Bank  10  500  537  2  675—  775  185—  491  4923  #  1297  1252.—  6#  5  520  20  560  +  1008  271
3  «  l
Zusammen  234325415821082684—91387142643—1t79«4464274111482329414277s408-I—100318s16  367l-k  21  412  11955
Bemerkungen.
Zu  Spalte  5°  Davon  in  Abschnitten  zu  100  K  =  745  736  000  .K,
-  200  —  486  O00  4“  (bei  der  Bank  Nr.  5),
.  500  —  4#2  697  500  „X  (bei  den  Banken  Ar.  1,  5,  6,  8,  9),
«  s1000--291982500.-«(-  l,  2,  6).
Zu  Spalte  9  Nr.  6“°:  Darunter  132  500  AA  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Zu  9  13“:  O  92769  Guclden-  und  Thalernoten.
        <pb n="61" />
        Wesen.

banken  Ende  Februar  1890,

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Januar  1890.

auf  tausend  Mark.)

47

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

————
8
Metall  Gegen  Reichs..  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  GegenSumme  Gegen
31.  Jan.  kassen.  31.  Jan.  #nderer  31.  Jan.]  Wechsel.  31.  Jan.  Lombard.31.  Jan.Effekten.1.  Jan.  #  31.  Jan.  der  31.  Jaun.
Bestand.  1890.  Jscheine.  1890.  s  Banten.  1880.  1890.  1890.  13980.  fti#n390.oa.  1890.
□
CE’"
—
18.19.  20.  21.  222,.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  33.  J34,
I
822489437183200449489  10942—1727485435—206631060(-.1-i-29809  19742I77942415496331489  360,4-29515  1
852—187  2.I—  2  2u  —  129  5588—  41  3251  5656  419  —  23  —  10  371.  —  3032
859—–  182  15/  3  45  +  283  4732—  136  919  66  577|/X  415  112  —  50  ELE  399„
s
930—  24  —  —  262  —  51  3  906  —  356  404%—  334  1491..  49  2425  4  978  %  21
580  4?2  1  —  5—  17  3969  —  100  1  c708  +  179  —  —  354  1  E
3  8744  333  66  —  19  1  186  +  101¼20894  —  241  7499—  2944  6  o06  4  220  3  859  +  147  P  1824
32  106—  1982  142  4  1  T—  8792  104  +  2  211  1236—  109  864  2348  1  229  —  18  80  299  —  518
18  416—  169  53J  65  5206  —  27412  ¼11X  3  772  3435—  101  913  —  809  5388  —  46%930  —  1215
4½0|  212  2  —  3  1.—  59  1863  —  1133  —  —  6  65  —  1607  4  827  3  /8/—  56580
195.  1.  8  —  1  7  ½6  3  218,  X  3900  1551  —  21  302  4  96  716  +  8  431  136
1  ·
Ums  —:uu  nis—  9  Ists-Im  tun-sie  457.—84  663  —  746  J.  1  120
1
4201  —  513  *  3  26  1  38  18  025  514  718—  652  117  4.  4  1514  —  126  24798  —  1160½.
1
1  U
4687  —  547  13  —  6  20  43  10782  —  1929  1428  +  19#“  48356  +  39  351  +  pPT1  3l  8  =  1  JS
i
2#s3195  !°  14  115  —  75  9059  4  22334  31484  1245  817  15  67330  —  150  20  5953  +  70½
«
S897  7011  +§  31140  576  +  10  21  44%  49928%%NHL360#  +  2675  19  081  –  2  73#%KSG  J42  1½

 

 

11“
        <pb n="62" />
        3.  Marine  und  Schiffahrt.

Uebersicht

über  die  Zahl  der  im  Jahre  18897)  ausgefertigten  Schiffsmeßbriefe.

 

Von  den  Ausfertigungsbehörden  ausgefertigt.

 

 

 

 

 

 

—  Zahl  der  Meßbriefe

—
Sitz  der  Behörden.  für  deutsche  für  fremde  .
sg  ins-Segel-
  Dampfschiffe  Schiffe  Segel-  Dampsfschiffe  Schiffe  sgesammt.
S  schiffe  Hfüberhaupt  schisfee  #b  fsüberhaupt

1
1.Königsberg  i.  Ostpr.  2  2  1.—  5  3—  —  —  3  8
2.  Danzig  ...  3109——  22  —  —  —  —  —  22
4.Stettin  818  16  1  43  22  5  —  —  7  50
5.|Stralsund  8  —  —1  8  —  —  —  —  —
6.chleswig.  3835  23  11  107  1  6  —  —  7  114
7.  Lüneburg.  7  11  —  —  8  —  —  —  —  —  8
8.  Stade  2016  3  1  40  —  —  —  —  40
9.  Aurich  8  1  —  —  9  —|  —  —  —  —  9
10.  Osnabrück.  4  —  —  4  —  —  —  —  —  4
11.  Rostock.  5  19  16  2  42  —.  —  —  42
12.)  Wismar  2  —  —  —  2  —  —  —  —  —  2
13.Oldenburg  12—  —  —  12  —  —  —  –  12
14.]  Lübeck  3  5  5.—  13  —  —  *  —  —  13
15..  Bremen  13  4—  1  18  —  1  —  —  1  19
16.]  Hamburg  24  44  34  13  115  2  4  —  —  6  121
l
Zusammen  15715510729448  8  16  —  "  24  472

 

a.  Meßbriefe  mit  Abzügen  für  Maschinen=  und  Kohlenräume  nach  den
b.  Meßbriefe  mit  Abzügen  für  Maschinen=  und  Kohlenräume  nach  den

 

sätzen  (Formular  D).

cc.  Meßbriefe  für  die  Fahrt  durch  den  Suezkanal.

*)  Vgl.  die  Uebersicht  für  1888,  Central--Bl.  S.  288.

 

 

 

 

 

 

 

deutschen  Vorschriften  (Formular  A).
in  Großbritannien  geltenden  Grund-
        <pb n="63" />
        II.  Von  den  Vermessungsbehörden  ausgefertigt.“)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—
7  Zahl  der  Meßbriefe
—
Sitz  der  Behörden  für  deutsche  für  fremde  „
S  ins-Segel=
  Dampf=  Schisse,  Segel=  Dampf=  Schiffe  gesammt
S.  schiffe  schiffe  überhaupt  shiffe  schiffe  süberhaupt
1.  Mimlel  –  —  —  —  3  3  3
2.  Pillau.  ..  ....  —  —  —  —  6  6  6
3.  Königsberg  i.  T  —  4  4  —  4  4  8
4.  Danzig  1  3  4  2  2  6
5.Elbing.  1  —  1  —  —  —  1
6.  Stettin  4  35  39  2  69  71  110
7.  Swinemünde  2Q  —  2  15  15  17
8Barth  1P  1  2  —  —  —  2
9.Flensburg  6  —  6  —  —  —
10.Eckernförde  .....  l  —  1  —  —  —  1
11.  I  Kiel...  .  .  .  ...  36  6  42  —  3  3  45
12.Rendsburg  6  3  9  —  —  9
13..Brunsbüttel.  11—  1  —  —  —  1
14.Wilster.  2  2  —  —  2
15.]  Itzehoe  7  –  7  —  —  —  7
16.Elmshorn.  5  5  —  —  —  5
17.Uetersen  2  —  2  —  —-  —  2
18.  Altona  2  2  4  —  33  33  37
19.Glückstadt.  3  —  3  —  —  —  3
20.Harburg  22  5  27  —  5  5  32
21.  Stade  9  —  9  —  —  —  9
22.Freiburg  a.  d.  Elbe  3  —  3  —  —  —  3
23.  Geestemünden.  3  3  6  —  22  22  28
24.|Rönnebeck  2  —  2  —  —  —  2
25.  Norden  l  —  1  —-,——-  —  1
26.]  Emden  3  —  3  —  —  —  3
27.  Aurich.  7  —  7  —  —  —  7
28.  Leer  38  —  38  —  —  —  38
29.  Papenburg  4  —  4  —  —  —  4
30.Wismar  —  –  –  —  6  6  6
31.]Brake  —  —  —  —  11  11  11
32.Lübeck  —  —  —  —  6  6  6
33.Bremerhaven.  —  —  —  —  50  50  50
34.]  Hamburg.  2  —  2  —  290  290  292
Zusammen74  62236  2  5255273
1
f

 

 

 

 

 

*)  Bei  den  in  nachstehendem  Verzeichnisse  nicht  benannten  Vermessungsbehörden  sind  im  Jahre  1889  Meßbriese  nicht
ausgefertigt  worden.
        <pb n="64" />
        50

III.  Z  usammen.

 

Zahl  der  Meßbriefe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung  der  Behörden  für  deutsche  für  fremde  ins
ins-Segel-
  Dampf-  Schiffe  s  Segel-  Dampf--  Schiffe  gesammt
schiffe  schiffe  überhaupt  schiffe  schiffe  überhaupt

In  Preußen.
Ausfertigungsbehörden.  98  148  246  6  11  17  263
Vermessungsbehörden  ...  172  62  234  2  162  164  398
zusammen  270  210  480  8  173  181  661

In  Mecklenburg-Schwerin.
Ausfertigungsbehörden  ..  7  37  44  —  —  —  44
Vermessungsbehörden  ...  —  —  —  —  6  6  6
zusammen  7  37  44  —  6  6  50
In  Oldenburg.

Ausfertigungsbehörden  12  —  12  —  —  —  12
Vermessungsbehörden  ...  —  —-  —  —  11  11  11
zusammen  12  —  12  —  11  11  23

In  Lübeck.
Ausfertigungsbehörde  3  10  13  —  —  —  13
Vermessungsbehörde  ...  —  —  —  —  6  6  6
zusammen  3  10  13  —  6  6  19

In  Bremen.
Ausfertigungsbehörde  13  5  18  —  1  1  19
Vermessungsbehörde  ....  —  —  —  —  50  50  50
zusammen  13  5  18  —  51  51  69

In  Hamburg.
Ausfertigungsbehörde  24  91  115  2  4  6  121
Vermessungsbehörden  ...  2  —  2  —  290  290  292
zusammen  26  91  117  2  294  296  413

Im  Deutschen  Reich.

Ausfertigungsbehörden.  .  157  291  448  8  16  24  472
Vermessungsbehörden  174  62  236  2  525  527  763
überhaupt  im  Jahre  1889  3311  3537)]  684  10  541  5535

 

 

 

 

 

 

 

 

*)  Hierunter:  107  mit  Abzügen  für  Maschinen=  und  Kohlenräume  nach  den  in  Großbritannien  geltenden  Grundsätzen.
29  für  die  Fahrt  durch  den  Suezkanal.
        <pb n="65" />
        —  51  —

4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.

Das  Steueramt  l.  zu  Grumbach  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Kreuznach  ist  in  ein
Steueramt  II.  umgewandelt  worden.

Dem  Steueramt  l.  zu  Düren  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Aachen  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung
  von  Uebergangsscheinen  über  Bier,  und  dem  Steueramt  l.  zu  Rathenow  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts
  zu  Brandenburg  a.  Havel  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Getreide
für  C.  Hübener  Nachfolger  daselbst  ertheilt  worden.

Im  Königreich  Bayern.

Den  Aufschlag-Einnehmereien  zu  Bruchmühlbach  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Landau
i.  Pfalz  und  zu  Hammelburg  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Schweinfurt  ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung
  von  Branntwein-Versendungsscheinen  I  und  II  ertheilt  worden.

Im  Königreich  Sachsen.

  Den  Zoll-Expeditionen  auf  dem  Berliner,  dem  Dresdener  Bahnhof  und  auf  der  Post  in  Leipzig
ist  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  Waaren  der  Tarifnummern  2c,  22  a,  b,  f,  g1  und  g2  und  Anmerkung
  zu  f  und  g  und  der  Zoll-Abfertigungsstelle  auf  dem  Bahnhof  zu  Plauen  die  Befugniß  zur

Abfertigung  von  Waaren  der  Tarifnummer  2c  zu  andern  als  den  höchsten  Sätzen  dieser  Nummern  beigelegt
  worden.

Im  Großherzogthum  Baden.

Die  Ober-Einnehmerei  zu  Bretten  ist  zur  Vornahme  von  Umladungen  unter  Wagenraumverschluß
  beförderter  Zollgüter  bei  eintretenden  Unglücksfällen  und  zur  Wiederanlegung  des  zollamtlichen
Verschlusses  an  Eisenbahnwagen  bei  Verschlußverletzungen  ermächtigt  worden.



In  Bezug  auf  die  Zuckersteuerstellen  (vergl.  das  Verzeichniß  auf  Seite  541  ff.  im  Jahrgang
1889)  ist  nachstehende  Aenderung  eingetreten:
Im  Königreich  Preußen.

Im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  Prenzlau  ist  die  bisher  selbständige  Zuckersteuerstelle  zu  Strasburg
  II.  M.  mit  dem  Steueramt  II.  daselbst  vereinigt  worden.
        <pb n="66" />
        5.  Polizei-52



  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.



Name  und  Stand



1.  Laufende  Nr.



2.  Alter  und  Heimath



der  Ausgewiesenen.

  3. 

Grund
der  Bestrafung.



4.

Behörde,  welche  die
Ausweisung

beschlossen  hat.

5.



Datum
des

Ausweisungs.

beschlusses.

6.





Hausirer,

2.  Wenzel  Simon,
Kellner,

3.  Aron  Levy,  Bäcker,
4.  Franz  Pros,
Arbeiter,

5.  Magdalena  Andel,
ledige  Dienstmagd,

6.  Wenzel  Pavelka,
Tagelöhner,

7.  Josef  Grabherr,
Dienstknecht,



a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Jakob  Weinberger,  50  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange-  schwerer  Diebstahl  und  Königlich  bayerisches  Be-|18.  Dezember
hörig  zu  Munkacz,  Komitat  Bereg,  Versuch  des  schweren  zirksamt  Bamberg  ll,

Ungarn,

Diebstahls  (6  Jahre
Zuchthaus  laut  Erkenntniß
  vom  7.  Dezember

  1883),

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

selbst,  wohnhaft  zuletzt  in  Berlin,
geboren  am  17.  März  1860  zu  Warschau,
Russisch-Polen,

geboren  am  12.  Oktober  1852  in  der
Bukowina,  ortsangehörig  zu  Roven,
Bezirk  Reichenau,  Böhmen,

geboren  im  Jahre  1867  zu  Male,  Bezirk
Iglau,  Mähren,  ortsangehörig  ebendaselbst,


17  Jahre  alt,  geboren  zu  Neueigen,
Bezirk  Sternberg,  Mähren,  ortsangehörig
  zu  Senoschat,  Bezirk  Deutschbrod,
Böhmen,

geboren  am  14.  Mai  1869  zu  Lustenau,
Bezirk  Feldkirch,  Vorarlberg  (Oesterreich),
  ortsangehörig  ebendaselbst,



geboren  am  1.  Mai  1847  zu  Reichen-  Unterlassung  der  Beberg,
  Böhmen,  ortsangehörig  ebenda-  schaffung  eines  Unterkommens,


Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,
Landstreichen,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

Landstreichen  und
Betteln,





Königlicher  Polizeipräsident
  zu  Berlin,

Königlich  preußischer  Regierungspräsident

  zu
Potsdam,

Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu
Liegnitz,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Vilsbiburg,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Traunstein,

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Freiburg,



v.  J

3.  Februar
d.  J.
25.  Februar
d.  J.

28.  Februar
d.  J.





29.  Januar
d.  J.

13.  Februar
d.  J.

26.

Februar
d.  J.





Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="67" />
        —  53  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

——  —  —  —  —



Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.















    
XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  21.  März  1890.  Nr.  12.
Inhalt:  1.  Versicherungs-Wesen:  Zusammenstellung  der  übung  der  Gerichtsbarkeit  im  Schutzgebiet  der  Marschallauf
  Grund  der  §§.  41  und  42  des  Gesetzes  vom  22.  Juni  Inseln  ....  .  .  Seite  55
1889  zur  Durchführung  der  Invaliditäts=  und  Alters-  4.  Konsulat=  Wesen:  Ernennungen;  —  Ermächtiqung  zur
versicherung  errichteten  Versicherungsanstalten.  Seite  53  Vornahme  von  Civilstands-Akten  —  Entlassung,  —
2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Aenderungen  von  Tara-  Exequatur.  Ertheilung.  61
sätzen  55  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
3.  Kolonial-  Wesen:  Dienstanweisung,  betreffend  die  Aus-  Reichsgebiete  62





1.  Versicherungs  =  Wesen.

Auf  Grund  der  §§.  41  und  42  des  Gesetzes,  betreffend  die  Invaliditäts-  und  Altersversicherung  vom
22.  Juni  1889  (Reichs-Gesetzblatt  S.  97),  hat  der  Bundesralh  in  seiner  Sitzung  vom  8.  d.  M.  beschlossen,
  die  Errichtung  der  aus  der  nachstehenden  Zusammenstellung  ersichtlichen  Versicherungsanstalten

zu  genehmigen.
Berlin,  den  15.  März  1890.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.



Zusammenstellung

der  auf  Grund  der  §§.  41  und  42  des  Gesetzes  vom  22.  Juni  1889  (Reichs-Gesetzblatt  S.  97)
zur  Durchführung  der  Invaliditäts=  und  Altersversicherung  errichteten  Versicherungsanstalten.

I.  Für  Gebietstheile  des  Königreichs  Preußen  allein:
8  Versicherungsanstalten,  und  zwar  je  eine  Versicherungsanstalt  für  den  weiteren  Kommmnalverband


der  Provinz  Ostpreußen,
"  "  Westpreußen,
"  "  Brandenburg,

12
        <pb n="68" />
        der  Provinz  Pommern,
 "    "   Posen,
 "    "   Schlesien,
 "    "  Westfalen,
des  Stadtkreises  Berlin.
II.  Für  Gebietstheile  des  Königreichs  Preußen  und  des  Großherzogthums  Oldenburg:
eine  gemeinsame  Versicherungsanstalt  für  den  weiteren  Kommunalverband  der  Provinz
Schleswig-Holstein  und  das  Fürstenthum  Lübeck,  
eine  gemeinsame  Versicherungsanstalt  für  die  weiteren  Kommunalverbände  der  Rhein—
provinz  und  der  hohenzollernschen  Lande,  sowie  das  Fürstenthum  Birkenfeld.

III.  Für  Gebietstheile  des  Königreichs  Preußen  und  das  Gebiet  des  Herzogthums  Anhalt:
eine  gemeinsame  Versicherungsanstalt  für  den  weiteren  Kommunalverband  der  Provinz
Sachsen  und  das  Herzogthum  Anhalt.
IV.  Für  Gebietstheile  des  Königreichs  Preußen  und  des  Fürstenthums  Waldeck  und  Pyrmont:
sowie  die  Gebiete  der  Fürstenthümer  Schaumburg-Lippe  und  Lippe:
eine  gemeinsame  Versicherungsanstalt  für  den  weiteren  Kommunalverband  der  Provinz
Hannover  und  die  Fürstenthümer  Pyrmont,  Schaumburg-Lippe  und  Lippe.

V.  Für  Gebietstheile  des  Königreichs  Preußen  und  des  Fürstenthums  Waldeck  und  Pyrmont:
eine  gemeinsame  Versicherungsanstalt  für  den  weiteren  Kommunalverband  der  Provinz
Hessen-Nassau  und  das  Fürstenthum  Waldeck.
VI.  Für  Gebietstheile  des  Königreichs  Bayern:
8  Versicherungsanstalten,  und  zwar  je  eine  Versicherungsanstalt  für  den  Bezirk
des  Regierungsbezirks  Oberbayern,
 "                     "                    Niederbayern,
 "                     "                    Pfalz,
 "                     "                    Oberpfalz  und  Regensburg,
 "                     "                    Oberfranken,
 "                     "                    Mittelfranken,
 "                     "                    Unterfranken  mit  Aschaffenburg,
 "                     "                    Schwaben  und  Neuburg.
VII.  Für  das  Gebiet  des  Königreichs  Sachsen:
eine  Versicherungsanstalt  für  das  ganze  Staatsgebiet.
VIII.  Für  das  Gebiet  des  Königreichs  Württemberg:
eine  Versicherungsanstalt  für  das  ganze  Staatsgebiet.



    

    

            



IX.  Für  das  Gebiet  des  Großherzogthums  Baden:

eine  Versicherungsanstalt  für  das  ganze  Staatsgebiet.

X.   Für  das  Gebiet  des  Großherzogthums  Hessen:
eine  Versicherungsanstalt  für  das  ganze  Staatsgebiet.

XI.  Für  die  Gebiete  der  Großherzogthümer  Mecklenburg-Schwerin  und  Mecklenburg-Strelitz:


eine  gemeinsame  Versicherungsanstalt  für  die  Gebiete  beider  Bundesstaaten.

XII.  Für  die  Gebiete  des  Großherzogthums  Sachsen-Weimar-Eisenach,  der  Herzogthümer

Sachsen-Meiningen,  Sachsen-Altenburg,  Sachsen-Coburg  und  Gotha,  sowie  der
Fürstenthümer  Schwarzburg-Sondershausen,  Schwarzburg-Rudolstadt,  Reuß  ä.  L.
und  Reuß  j.  L.:
eine  gemeinsame  (thüringische)  Versicherungsanstalt  für  die  Gebiete  der  bezeichneten  acht
Bundesstaaten.
XIII.  Für  Gebietstheile  des  Großherzogthums  Oldenburg:
eine  Versicherungsanstalt  für  den  Bezirk  des  Herzogthums  Oldenburg.
        <pb n="69" />
        —  55  —

XIV.  Für  das  Gebiet  des  Herzogthums  Braunschweig:
eine  Versicherungsanstalt  für  das  ganze  Staatsgebiet.
XV.  Für  die  Gebiete  der  Freien  und  Hansestadt  Lübeck,  der  Freien  Hansestadt  Bremen,  sowie
der  Freien  und  Hansestadt  Hamburg:
eine  gemeinsame  (hanseatische)  Versicherungsanstalt  für  die  Gebiete  der  bezeichneten  drei
Bundesstaaten.
XVI.  Für  das  Gebiet  des  Reichslandes  Elsaß-Lothringen:
eine  Versicherungsanstalt  für  das  ganze  Staatsgebiet.



2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.



Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  4.  d.  M.  beschlossen,  daß  vom  1.  April  d.  Js.  ab  in  den
für  die  Verzollung  maßgebenden  Tarasätzen  die  aus  nachstehender  Tabelle  ersichtlichen  Aenderungen  einzutreten

  haben:











Lau=  Nummer  Tarasätze.
Benennung  Art  Prozente  des  Bruttofende
  des    
der  der  gewichts.
Num-  Zoll-    Gegenstände  Umschließung
  
mer.    tarifs.  Bisher.  Künftig.
1.  2.  3.    4.    5.  6.
1  25h  2  Rosinen.  Kisten  von  10  Kilogramm  und  16  13
darunter.
2  25h  2  Feigen,  Korinthen,  Rosinen.
25h  3  Getrocknete  Datteln,  Man-   Umschließungen  aus  einfachem,  —  1
deln,  Pomeranzen  und  leichtem  Leinen.
dergleichen.











Berlin,  den  18.  März  1890.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  Freiherr  von  Maltzahn.



3.  Kolonial-Wesen.



Dienstanweisung,
betreffend

die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  im  Schutzgebiete  der  Marschall-Inseln.

Zur  Ausführung  der  Vorschriften  über  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  im  Schutzgebiete  der
Marschall-Inseln,  welche  durch  das  Gesetz  vom  15.  März  1888  und  die  Kaiserliche  Verordnung  vom
7.  Februar  1890  getroffen  sind,  wird  in  Ergänzung  der  Dienstanweisung,  betreffend  die  Ausübung  der

Gerichtsbarkeit,  vom  2.  Dezember  1886  Folgendes  bestimmt:
12*
        <pb n="70" />
        —  56  —

§.  1.
Gerichtsbehörden.

(Zu  §.  6  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  7.  Februar  1890  und  Abschnitt  ll i  der  Dienstanweisung
vom  2.  Dezember  1886).

Die  Nummern  1  und  2  im  Abschnitt  III  der  Dienstanweisung  vom  2.  Dezember  1886  werden

durch  nachstehende  Bestimmungen  ersetzt:

1.  Zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  zweiter  Instanz  ist  der  Kaiserliche  Kommissar  ermächtigt.
Die  Gerichtsbarkeit  erster  Instanz  wird  von  den  übrigen  durch  den  Reichskanzler  zur  Ausübung
der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Beamten  wahrgenommen.

Der  Kaiserliche  Kommissar  ist  befugt:

a)  polizeiliche  und  sonstige  die  Verwaltung  betreffende  Vorschriften  für  das  gesammte
Schutzgebiet  oder  für  einen  Theil  desselben  zu  erlassen  und  gegen  die  Nichtbefolgung
derselben  Gefängniß  bis  zu  drei  Monaten,  Haft,  Geldstrafe  und  Einziehung  einzelner
Gegenstände  anzudrohen  (Gesetz,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  deutschen  Schutzgebiete
  §.  11  Absatz  3,  R.-G.-Bl.  1888  S.  75);

b)  über  die  Vertheilung  der  Geschäfte  unter  mehrere  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit
erster  Instanz  ermächtigte  Beamte  sowie  über  die  Amtssitze  der  Beamten  Bestimmung
zu  treffen;

c)  die  Dienstaufsicht  über  die  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  erster  Instanz  ermächtigten
Beamten  zu  führen  und  denselben  für  den  Fall  der  Verhinderung  Vertreter  zu  bestellen;

d)  die  Abhaltung  von  Gerichtstagen  außerhalb  der  Amtssitze  anzuordnen;

e)  allgemeine  Anordnungen  über  Ausführung  von  Zustellungen  nach  Maßgabe  des  §.  5
der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  13.  September  1886,  sowie  über  die  Ausführung  von
Zwangsvollstreckungen  zu  erlassen.

Für  den  Fall  der  Verhinderung  des  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten
Beamten  gilt  der  zur  allgemeinen  Vertretung  desselben  durch  Anordnung  des  Reichskanzlers
berufene  Beamte  auch  als  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigt.  Zu  beachten  ist,
daß  in  der  höheren  Instanz  kein  Richter  mitwirken  darf,  welcher  in  der  unteren  Instanz  bei
Erlassung  der  angefochtenen  Entscheidung  betheiligt  war  (Civilprozeßordnung  §.  41  Nr.  6,
Strafprozeßordnung  §.  23  Absatz  1).  Für  den  Fall,  daß  aus  diesem  Grund  oder  aus  sonstigen
Ursachen  der  ordentliche  Vertreter  des  zur  Ansübung  der  Gerichtsbarkeit  zweiter  Instanz  ermächtigten
  Beamten  an  der  Vertretung  behindert  ist,  ist  ein  außerordentlicher  Vertreter  zu
bestellen.  Die  Bestellung  erfolgt  durch  den  Kaiserlichen  Kommissar  oder  den  ordentlichen  Vertreter
  desselben.

Die  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  erster  Instanz  ermächtigten  Beamten  führen
die  Dienstaufsicht  über  die  bei  der  betreffenden  Gerichtsbehörde  angestellten  Beamten  und  regeln
die  Vertretung  derselben  im  Falle  der  Behinderung.

2.  Die  Gerichtsbehörde  erster  Instanz  hat  in  den  von  ihr  ausgehenden  Schriftstücken

a)  sofern  es  sich  um  Geschäfte  handelt,  welche  unter  Zuziehung  der  Beisitzer  erledigt  werden,
die  Bezeichnung  als  „Kaiserliches  Gericht  des  Schutzgebietes  der  Marschall-Inseln“,

b)  sofern  es  sich  um  Geschäfte  handelt,  welche  von  dem  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit
  ermächtigten  Beamten  ohne  Zuziehung  von  Beisitzern  erledigt  werden,  die  Bezeichnung
  als

„Kaiserlicher  Richter  des  Schutzgebietes  der  Marschall-Inseln“
anzuwenden.
2  a.  Die  Gerichtsbehörde  zweiter  Instanz  hat  in  den  von  ihr  ausgehenden  Schriftstücken

a)  in  den  unter  2a  bezeichneten  Fällen  (Verordnung  vom  7.  Februar  1890  §.  7  Absatz  1,
§.  8  Absatz  1)  die  Bezeichnung  als

„Kaiserliches  Obergericht  des  Schutzgebietes  der  Marschall-Inseln“,
b)  in  den  unter  2b  bezeichneten  Fällen  die  Bezeichnung  als
„Kaiserlicher  Oberrichter  des  Schutzgebietes  der  Marschall-Inseln“
anzuwenden.
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        —  57  —

§.  2.
Gerichtsschreiber.
(Zu  Abschnitt  V  der  Dienstanweisung  vom  2.  Dezember  1886).

Falls  von  dem  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Beamten  die  Erledigung  einzelner
zu  seiner  Zuständigkeit  gehörenden  Geschäfte  einer  anderen  Person  übertragen  wird  (Abschnitt  III  Nr.  4
der  Dienstanweisung  vom  2.  Dezember  1886),  kann  dieser  auch  die  Bestellung  des  bei  Erledigung  des
Geschäfts  zuzuziehenden  Gerichtsschreibers  aufgetragen  werden.

§.  3.
Zustellungen.

(Zu  §.  1  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  7.  Februar  1890  und  Abschnitt  VII  der  Dienstanweisung

vom  2.  Dezember  1886).

Im  Abschnitt  VII  der  Dienstanweisung  vom  2.  Dezember  1886  wird  Nr.  2A  folgendermaßen

abgeändert:
2.

Von  Amtswegen  erfolgen:

A.  in  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten:  die  Zustellung  der  Abschrift  der  Berufungsschrift  an
die  Gegenpartei,  sowie  die  Zustellung  aller  gerichtlichen  Entscheidungen  nicht  bloß  (wie
nach  §.  294  Absatz  3  der  Civilprozeßordnung)  der  nicht  verkündeten,  sondern  auch  der
verkündeten,  insbesondere  auch  der  Urtheile.  Ebenso  werden  Zahlungs-  und  Vollstreckungsbefehle
  dem  Gläubiger  und  dem  Schuldner  und  Beschlüsse,  durch  welche  eine
Forderung  gepfändet  oder  überwiesen  wird,  dem  Gläubiger,  dem  Schuldner  und  dem
Drittschuldner  von  Amtswegen  zugestellt  (Verordnung  vom  7.  Febmar  1890  §.  1).

Ausgenommen  sind  nur:
a)  Beschlüsse,  welche  lediglich  die  Prozeß=  und  Sachleitung  einschließlich  der  Bestimmung  und



Aenderung  von  Terminen  betreffen,  insbesondere  auch  Beweisbeschlüsse  (§.  1  der  Verordnung
vom  7.  Februar  1890);  bei  diesen  genügt  die  Verkündung  und  zwar  ohne  Rücksicht  auf  die
Anwesenheit  der  Parteien  bei  derselben;

b)  Arrestbefehle;  die  Zustellung  derselben  an  den  Gläubiger  erfolgt  zwar  ebenfalls  von  Amtswegen
  (294  Absatz  3,  §.  809  Absatz  2  der  Civilprozeßordnung);  die  Zustellung  an  den
Schuldner  dagegen  findet  nur  auf  Antrag  des  Gläubigers  statt  (§.  802  Absatz  2  daselbst),
damit  nicht  durch  vorzeitige  Bekanntgebung  des  verfügten  Arrestes  an  den  Schuldner  die  demnächstige
  Vollstreckung  des  Arrestes  in  ihrem  Erfolge  gefährdet  werde.  Dieses  Interesse  des
Gläubigers  fällt  jedoch  weg,  wenn  derselbe  mit  dem  Antrag  auf  Erlaß  des  Arrestbefehls  zugleich
  die  Vollstreckung  desselben,  z.  B.  durch  Bezeichnung  des  Arrestgegenstandes  (der  zu
pfändenden  beweglichen  Sachen  oder  Forderungen  u.  s.  w.)  beantragt.  In  diesem  Fall  ist
anzunehmen,  daß  mit  dem  Antrag  auf  Erlaß  des  Arrestbefehls  auch  die  Zustellung  desselben
beantragt  sei,  und  demzufolge  mit  dem  Arrestbefehl  zugleich  die  Zustellung  desselben  und  die
betreffende  Vollstreckungsmaßregel  zu  verfügen.

Ingleichen  wird  die  Nr.  3  A  im  Abschnitt  VII  der  bezeichneten  Dienstanweisung  folgendermaßen

abgeändert:
3.

Auf  Betreiben  der  Parteien  erfolgen:
A.  in  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten  die  Zustellung  von  Schriftsätzen  seitens  einer  Partei
an  die  andere  mit  Ausnahme  der  Berufungsschrift  (vergl.  Nr.  2  A)  und  die  Zustellung
von  Arrestbefehlen  an  den  Schuldner  (vergl.  Nr.  2  A b).

§.  4.

Zwangsvollstreckungen.

(Zu  §.  2  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  7.  Februar  1890  und  Abschnitt  VIII  der  Dienstanweisung

vom  2.  Dezember  1886.)

Die  Bestimmungen  Nr.  2  bis  4  des  Abschnitts  VIII  der  Dienstanweisung  vom  2.  Dezember  1886
werden  durch  nachstehende  Vorschriften  ersetzt:
        <pb n="72" />
        —  58  —

2.  Die  Ertheilung  der  vollstreckbaren  Ausfertigung  (Civilprozeßordnung  §§.  662  ff.)  einer  von
einer  Gerichtsbehörde  des  Schutzgebietes  erlassenen  Entscheidung,  eines  vor  derselben  abge—
schlossenen  Vergleichs  oder  einer  von  derselben  aufgenommenen  Urkunde  der  im  §.  702  Nr.  5
der  Civilprozeßordnung  bezeichneten  Art  kann,  abgesehen  von  den  unter  Nr.  4  bezeichneten
Fällen,  erforderlich  werden,  wenn  die  Parteien  dieselbe  zum  Zwecke  einer  Zwangsvollstreckung
außerhalb  des  Schutzgebietes  (s.  unten  Nr.  10,  11)  beantragen.

Die  Ertheilung  einer  vollstreckbaren  Ausfertigung  erfolgt  nach  Maßgabe  der  §§.  662
bis  670  der  Civilprozeßordnung,  jedoch  in  allen  Fällen  (nicht  bloß  in  denen  der  §§.  666,  669)
nur  auf  Anordnung  des  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Beamten  (§.  8  der
Verordnung  vom  13.  September  1886).

3.  Die  Zwangsvollstreckung  innerhalb  des  Schutzgebietes  ist  in  allen  Fällen  Sache  der  Gerichtsbehörde
  erster  Instanz.  Die  Zwangsvollstreckung  wird  von  dem  betreffenden,  zur  Ausübung
der  Gerichtsbarkeit  erster  Instanz  ermächtigten  Beamten  angeordnet  (§.  2  der  Verordnung
vom  7.  Februar  1890).

4.  Der  Gläubiger,  welcher  eine  Zwangsvollstreckung  im  Schutzgebiete  beantragt,  hat  den  Titel,
aus  welchem  dieselbe  erfolgen  soll,  nur  dann  vorzulegen,  wenn  sich  der  Titel  nicht  in  den
Akten  der  Gerichtsbehörde,  an  welche  der  Antrag  gerichtet  wird,  befindet.

Die  Beibringung  einer  vollstreckkbaren  Ausfertigung  liegt  dem  Glänbiger  nicht  ob,
soweit  diese  Ausfertigung  von  dem  Gerichtsschreiber  der  bezeichneten  Gerichtsbehörde  zu  ertheilen
sein  würde  (§.  2  der  Verordnung  vom  7.  Februar  1890).  Die  Beibringung  ist  danach  insbesondere
  erforderlich,  wenn  zur  Zeit  der  Stellung  des  Antrags  der  Rechtsstreit  noch  bei  dem
Obergericht  des  Schutzgebietes  anhängig  ist  (§.  662  Absatz  2  der  Civilprozeßordnung).

4  a.  In  den  Fällen,  in  welchen  der  Gläubiger  eine  vollstreckbare  Ausfertigung  nicht  beizubringen
hat  (Nr.  4  Absatz  2),  darf  die  Zwangsvollstreckung  nur  unter  denselben  Voraussetzungen
angeordnet  werden,  unter  welchen  nach  §§.  664,  665  der  Civilprozeßordnung  die  Ertheilung
einer  vollstreckkaren  Ausfertigung  zulässig  ist.  Auf  die  Anordnung  der  Zwangsvollstreckung
finden  die  Vorschriften  über  Anhörung  des  Schuldners,  über  die  Klage  auf  Ertheilung  der
Vollstreckungsklausel,  über  Einwendungen  gegen  die  letztere,  über  die  Bemerkung  der  erfolgten
Ertheilung  auf  der  Urschrift  des  Urtheils  (§§.  666  bis  668,  670  der  Civilprozeßordnung)
entsprechende  Anwendung.

§.  5.

Bestimmungen  für  Strafsachen.
(Zu  §§.  4,  5  und  8  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  7.  Februar  1890.)

1.  Die  Verfügung,  durch  welche  der  Angeklagte  vom  Erscheinen  in  der  Hauptverhandlung  entbunden
  wird  (§.  4  der  Verordnung  vom  7.  Februar  1890),  kann,  wenn  sie  von  Amtswegen  erfolgt,  oder
ein  bezüglicher  Antrag  von  dem  Beschuldigten  schon  vorher  gestellt  war,  gleichzeitig  mit  der  Mittheilung
des  Termins  der  Hauptverhandlung  an  den  Angeklagten  erfolgen.  Die  Verfügung  wird  von  dem  zur
Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Beamten  erlassen.  Derselbe  hat  dabei  zu  prüfen,  ob  die  im
§.  4  der  Verordnung  bezeichneten  Voraussetzungen  vorliegen.  Erscheint  in  der  Hauptverhandlung  nach
Ansicht  des  Gerichts  die  Verhängung  einer  höheren  Strafe,  als  der  im  §.  4  bestimmten,  angezeigt,  so
muß  die  Verhandlung  vertagt  und  der  Angeklagte  zu  dem  neuen  Termin  vorgeladen  und  eventuell  vorgeführt
  werden.

Unter  allen  Umständen  muß,  wenn  ohne  die  Anwesenheit  des  vom  Erscheinen  entbundenen  Angeklagten
  verhandelt  werden  soll,  derselbe,  falls  seine  richterliche  Vernehmung  nicht  schon  im  Vorverfahren
erfolgt  ist,  durch  einen  ersuchten  oder  beauftragten  Richter  über  den  Gegenstand  der  Auschuldigung  vernommen
  werden  (Strafprozeßordnung  §.  232,  Absatz  2,  3).  Nöthigenfalls  ist  diese  Vernehmung  nach
Maßgabe  des  Abschnitts  III  Nr.  4  der  Dienstanweisung  vom  2.  Dezember  1886  einer  anderen  geeigneten
Person  zu  übertragen.  Für  das  im  §.  231  der  Strafprozeßordnung  vorgesehene  Ungehorsamsverfahren
bedarf  es  hingegen  einer  vorgängigen  richterlichen  Vernehmung  des  Angeklagten  nicht.

2.  Das  Verfahren  in  den  durch  §.  5  der  Verordnung  vom  7.  Februar  1890  der  Gerichtsbehörde
erster  Instanz  übertragenen  Schwurgerichtssachen  regelt  sich  nach  den  Vorschriften,  welche  für  die  im
§.  28  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit  bezeichneten  Strafsachen  gelten.  Es  findet  daher  auch
        <pb n="73" />
        —  69  —

der  §.  9  des  bezeichneten  Gesetzes  Anwendung,  wonach  in  dem  Falle,  daß  die  Zuziehung  von  vier  Bei—
sitzern  nicht  ausführbar  ist,  die  Zuziehung  von  zwei  Beisitzern  genügen  soll.  Dieser  Fall  wird  auch  dann
als  gegeben  anzusehen  sein,  wenn  in  Folge  der  Zuziehung  von  vier  Beisitzern  in  erster  Instanz  nach
Lage  der  Verhältnisse  keine  ausreichende  Zahl  von  Beisitzern  für  die  eventuelle  Verhandlung  in  der  Be—
rufungsinstanz  verwendbar  bliebe,  da  bei  dem  Obergericht  (§.  6  der  Verordnung  vom  7.  Februar  1890)
eine  Verminderung  der  Zahl  von  vier  Beisitzern  unter  keinen  Umständen  gestattet,  die  Personen  aber,
welche  in  erster  Instanz  als  Beisitzer  mitgewirkt  haben,  von  der  Mitwirkung  in  der  Berufungsinstanz
ausgeschlossen  sind.

3.  In  Schwurgerichtssachen  muß  der  Angeklagte  sowohl  in  der  ersten  als  in  der  zweiten  In—
stanz  einen  Vertheidiger  haben  (Strafprozeßordnung  §.  140,  Abs.  1,  Verordnung  vom  7.  Februar  1890,
§.  8  Abs.  5).  In  diesen  Sachen  und  ebenso  in  den  sonstigen  Fällen,  in  welchen  nach  §.  140,  Abs.  2
der  Strafprozeßordnung  die  Vertheidigung  eine  nothwendige  ist,  ist  dem  Beschuldigten,  welcher  einen  Vertheidiger
  noch  nicht  gewählt  hat,  ein  solcher  von  Amtswegen  zu  bestellen,  sobald  das  Hauptverfahren  eröffnet
  wird.  Beim  Mangel  geeigneter,  zur  Ausübung  der  Rechtsanwaltschaft  zugelassener  Personen  ist
als  Vertheidiger  ein  anderer  achtbarer  Gerichtseingesessener  zu  bestellen.

4.  Auf  das  Strafverfahren  in  der  Berufungsinstanz  finden,  soweit  nicht  in  den  §§.  36  bis  40
des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit  und  in  den  §§.  6  und  8  der  Verordnung  vom  7.  Februar
1890  etwas  Anderes  bestimmt  ist,  die  Vorschriften  des  dritten  Abschnitts  im  dritten  Buche  der  Strafprozeßordnung
  Anwendung.  Da  die  Mitwirkung  einer  Staatsanwaltschaft  nicht  stattfindet,  so  erfolgt  im
Falle  der  Einlegung  der  Berufung  die  Uebersendung  der  Akten  (Strafprozeßordnung  §.  362,  Gesetz  über
die  Konsulargerichtsbarkeit  §.  39)  unmittelbar  an  das  Obergericht.

§.  6.

Kostenwesen.

(Zu  §.  10  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  7.  Februar  1890.)

1.  In  den  Rechtssachen,  auf  welche  die  Civilprozeßordnung,  die  Konkursordnung  oder  die
Strafprozeßordnung  Anwendung  finden,  werden  die  wirklich  aufgewendeten  Auslagen  erhoben.  Die  Gebühren
  der  Zeugen  und  Sachverständigen  werden  in  jedem  einzelnen  Falle  unter  Berücksichtigung  der  Umstände
  desselben  festgesetzt,  die  Tagegelder  und  Reisekosten  der  Gerichtsbeamten  nach  den  für  deren  Höhe
geltenden  allgemeinen  Bestimmungen.

Außerdem  werden  in  den  bezeichneten  Rechtssachen  Gebühren  nach  Maßgabe  des  angehängten  
Tarifs  erhoben.

Bei  jedem  Antrag  auf  Vornahme  einer  Handlung,  mit  welcher  baare  Auslagen  verbunden  sind,
kann,  in  Strafsachen  jedoch  nur,  soweit  es  sich  um  das  Verfahren  auf  erhobene  Privatklage  handelt,  dem
Antragsteller  die  Zahlung  eines  zur  Deckung  der  Auslagen  erforderlichen  Vorschusses  auferlegt  werden.
Die  Ausführung  der  Zwangsvollstreckung  kann  in  allen  Fällen  von  der  vorgängigen  Zahlung  eines  solchen
Vorschusses  abhängig  gemacht  werden.

In  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten  und  in  Privatklagesachen  kann,  insoweit  es  sich  um  ein  ge—
bührenpflichtiges  Verfahren  handelt,  der  Antragsteller  zur  Zahlung  eines  entsprechenden  Gebührenvor—
schusses  verpflichtet  werden.

Schuldner  der  entstandenen  Auslagen  und  Gebühren  ist  derjenige,  welchem  durch  gerichtliche
Entscheidung  die  Kosten  des  Verfahrens  auferlegt  sind,  oder  welcher  dieselben  durch  eine  vor  der  Gerichtsbe—
hörde  abgegebene  oder  derselben  mitgetheilte  Erklärung  übernommen  hat.  In  Ermangelung  eines  anderen
Schuldners  ist  derjenige,  welcher  das  Verfahren  beantragt  hat,  Schuldner  der  entstandenen  Auslagen  und
Gebühren.  Die  Verpflichtung  zur  Zahlung  vorzuschießender  Beträge  (Abs.  3  und  4)  bleibt  bestehen,  wenn
auch  die  Kosten  des  Verfahrens  einem  Anderen  auferlegt  oder  von  einem  Anderen  übernommen  sind.

2.  In  den  Angelegenheiten,  welche  zu  der  streitigen  Gerichtsbarkeit  nicht  gehören,  werden,  vorbehaltlich
  der  Vorschriften  in  den  folgenden  Absätzen,  Kosten  nur  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen  des
Gesetzes,  betreffend  die  Gebühren  und  Kosten  bei  den  Konsulaten  des  Deutschen  Reichs  vom  1.  Juli  1872
(Reichs-Gesetzblatt  S.  245)  erhoben.  

Bei  Vormundschaften  mit  Ausnahme  der  gesetzlichen  Vormundschaft  ist  von  dem  Kapital-Betrage
des  Vermögens  des  Mündels,  auf  welches  sich  die  Vormundschaft  erstreckt,  insofern  dasselbe  über  150  M.
beträgt,  zu  erheben:
        <pb n="74" />
        a)  von  je  50 M  des  Betrages  bis  zu  300  M,
b)  von  je  100 M  des  Mehrbetrages  bis  zu  600  M
c)  von  je  150  M  des  Mehrbetrages  bis  zu  1500  M
d)  von  je  300  M  des  Mehrbetrages
fünfzig  Pfennig.
3.  Der  Ansatz  der  Gebühren  und  Auslagen  erfolgt  durch  die  Gerichtsbehörde  der  Instanz.
Gegen  die  in  Kostensachen  ergehenden  Entscheidungen  der  Gerichtsbehörden  erster  Instanz  findet
Beschwerde  an  die  Gerichtsbehörde  zweiter  Instanz  statt.  
  4.  Auf  die  beim  Inkrafttreten  dieser  Anweisung  anhängigen  Rechtssachen  finden  die  bisherigen
Vorschriften  über  die  Gerichtskosten  bis  zum  Beginn  eines  nach  den  neuen  Vorschriften  gebührenpflichtigen,
selbständigen  Abschnittes  des  Verfahrens  Anwendung.

§.  7.
Die  Dienstanweisung  tritt  gleichzeitig  mit  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  7.  Februar  1890
in  Kraft.

Berlin,  den  10.  März  1890.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  Bismarck.



Aulage  zu  §.  6  Nr.  1.

Tarif

für  die  Erhebung  von  Gebühren  in  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten,  Konkurssachen  und
Strafsachen.

I.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten.

Eine  Gebühr  wird  erhoben:
1.  für  das  Verfahren  in  erster  Instanz:
2.  für  das  Verfahren  in  der  Berufungsinstanz:
3.  für  die  Ausführung  der  Zwangsvollstreckung.
Die  Erhebung  der  Gebühren  erfolgt  nach  dem  Werthe  des  Streitgegenstandes,  im  Falle  der
Nr.  3  nach  dem  Werthe  des  zur  Zwangsvollstreckung  stehenden  Anspruchs.  Für  die  Werthberechnung
sind  die  Vorschriften  der  Civilprozeßordnung  §§.  3  bis  9  und  der  Konkursordnung  §.  136  maßgebend.
Bei  nicht  vermögensrechtlichen  Ansprüchen  wird  der  Werth  des  Streitgegenstandes  zu  2000  M  ausnahmsweise
  niedriger  oder  höher,  jedoch  nicht  unter  200  M  und  nicht  über  50  O00  M  angenommen.

1.  Verfahren  in  erster  Instanz.

A.  Soweit  das  Verfahren  durch  Endurtheil  erledigt  ist,  werden  erhoben:
a)  von  einem  Streitgegenstande  bis  zum  Betrage  von  150  M  einschließlich  von  jeder  Mark
10  Pfennig,

b)  von  dem  Mehrbetrage  bis  zu  1500  M  einschließlich  von  jeder  Mark  5  Pfennig;

c)  von  dem  Mehrbetrage  von  jeder  Mark  1  Pfennig.

Die  im  vorhergehenden  Absatze  bezeichneten  Sätze  ermäßigen  sich  auf  die  Hälfte,  wenn  die
Erledigung  durch  Versäumnißurtheil  oder  durch  ein  auf  Grund  Anerkenntnisses  oder  Verzichts
erlassenes  Urtheil  erfolgt  ist.

B.  Soweit  nach  Erhebung  der  Klage  das  Verfahren  in  anderer  Weise  erledigt  ist,  wird  die
Gebühr  nach  dem  Ermessen  der  Gerichtsbehörde,  jedoch  nicht  über  die  in  Nr.  1  A,  Schlußabsatz
  bezeichneten  Sätze  hinaus  bestimmt.
        <pb n="75" />
        —  61  —

2.  Verfahren  in  der  Berufungsinstanz.

A.  Soweit  das  Verfahren  durch  Endurtheil  erledigt  ist,  wird  die  um  ein  Viertheil  erhöhte  Gebühr
unter  1  A  erhoben.

B.  Soweit  nach  Zustellung  der  Berufungsschrift  das  Verfahren  in  anderer  Weise  erledigt  ist,  findet
die  Vorschrift  unter  1  B  mit  der  Maßgabe  Anwendung,  daß  die  Gebühr  nicht  die  um  ein
Viertheil  erhöhten  Sätze  unter  1  A,  Schlußabsatz  übersteigen  darf.

3.  Ausführung  der  Zwangsvollstreckung.

Für  das  Verfahren  von  dem  Beginn  der  Ausführung  einer  Zwangsvollstreckung  bis  zu
der  durch  die  betreffende  Handlung  und  der  aus  ihr  sich  ergebenden  weiteren  Vollstreckungshandlungen
  zu  erlangenden  Befriedigung  des  Gläubigers  wird  die  Gebühr  unter  1  A,  Schlußabsatz
  erhoben.

Die  Gebühr  wird  nach  dem  Ermessen  der  Gerichtsbehörde,  jedoch  nicht  über  die  Hälfte  der
im  vorhergehenden  Absatze  bezeichneten  Sätze  bestimmt,  soweit  das  Verfahren

a)  durch  Zurücknahme  des  Antrags  oder  durch  Leistung  an  die  Person,  welche  die  Zwangsvollstreckung

  ausführt,  erledigt  oder

b)  zufolge  der  Vorschrift  des  §  691  der  Civilprozeßordnung  eingestellt  oder  beschränkt  und

demnächst  nicht  fortgesetzt  oder  
c)  wegen  Mangels  eines  geeigneten  Gegenstandes  ohne  Erfolg  geblieben  ist.



II.  Konkurssachen.

Für  das  Konkursverfahren  wird  erhoben:
1.  wenn  dasselbe  auf  Grund  der  Schlußvertheilung  aufgehoben  ist,
die  Gebühr  unter  I.  2  A,
2.  wenn  dasselbe  auf  Grund  eines  Zwangsvergleichs  aufgehoben  oder  wenn  es  eingestellt  ist,
die  Hälfte  dieser  Gebühr.
Die  Gebühr  wird  nach  dem  Betrage  der  Aktivmasse  erhoben.  Auf  die  Werthfestsetzung  findet  der
§  3  der  Civilprozeßordnung  entsprechende  Anwendung.

III.  Strafsachen.
1.  Für  das  Verfahren  auf  erhobene  Privatklage  werden  in  erster  Instanz  erhoben:

a)  wenn  das  Verfahren  vor  Beginn  der  Hauptverhandlung  erledigt  ist.  10 M
b)  wenn  nach  Beginn  der  Hauptverhandlung  Einstellung  des  Verfahrens  erfolgt  ist  20 M
c)  wenn  außer  dem  Falle  unter  b  die  Instanz  durch  Urtheil  beendigt  ist.  50  M

Dieselben  Sätze  sind  für  die  Berufungsinstanz  zu  erheben.
2.  In  anderen  Strafsachen  wird  nach  rechtskräftig  erkannter  Strafe  eine  Gebühr  für  das  gesammte
Verfahren  erhoben.
Der  Betrag  der  Gebühr  wird  nach  dem  Ermessen  der  Gerichtsbehörde,  jedoch  nicht  über
500  M  festgesetzt.



4.  Kon  sulat=  Wesen.



Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  bisherigen  Vize-Konsul  in  Nizza  von  Voigts-Rhetz  zum  Konsul  in  Valparaiso
und
den  Plantagenbesitzer  Freiherrn  Hans  von  Türckheim  zum  Vize-Konsul  in  Coban  (Central-Amerika)

zu  ernennen  geruht



13
        <pb n="76" />
        62

Dem  Kaiserlichen  General-Konsul  Lüders  in  Piraeus  ist  auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom

4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §

85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des

Kaiserlichen  Vize-Konsulats  daselbst  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle
derselben  zu  beurkunden.



Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Vize-Konsul  J.  Peratoner  in  Catania  ist  die  nachgesuchte  Entlassung  aus
dem  Reichsdienst  ertheilt  worden.



Dem  bisherigen  Königlich  belgischen  Vize-Konsul  Behrends-Schmidt  in  Frankfurt  a.M.  ist  Namens
des  Reichs  das  Exequatur  als  Konsul  für  Belgien  daselbst  ertheilt  worden.



5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.



Name  und  Stand





Laufende  Nr.





Alter  und  Heimath



der  Ausgewiesenen.

  3.



Grund
der  Bestrafung.

4.



Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5.



Datum
des
Ausweisungs.
beschlusses.

6.



1.  Anton  Wibranetz,
(Wybranetz),
Bergmann,

2.   Jean  Kleiner,
Buchbinder,

3.   Hirsch  Sonnabend,
Handelsmann,

4.   Leopold  Laessig,
Handschuhmacher,

5.   Michael  Trawoeger,
Tagelöhner,

6.   Jakob  Ramutha,
Hutmachergeselle,

7.   Josef  Fasching,
Buchbindergeselle,

8.   Josef  Totuscheck,
Gärtner,

9.   Georg  Oberndorfer,
  Fleischer,





a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  im  Jahre  1836  zu  Ketten,  Beschwerer



Diebstahl

Königlich  sächsische  Kreiszirk

  Reichenberg,  Böhmen,  ortsange-  (4  Jahre  Zuchthaus  hauptmannschaft
laut  Erkenntniß  vom  Bautzen,

hörig  ebendaselbst,

3.  Februar  1886),

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  9.  Juni  1846  zu  Hedingen,
Bezirk  Affoltern,  Kanton  Zürich,
Schweiz,  ortsangehörig  zu  Affoltern,
geboren  im  Jahre  1856  zu  Wloclawek,
Gouvernement  Warschau,  Russisch-Polen,
  ortsangehörig  zu  Wloclawek,
34  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig
  zu  Prag,  Böhmen,

27  Jahre  alt,  geboren  zu  Wien,  Oesterreich,
  ortsangehörig  zu  Altmünster,  Bezirk
  Gmunden,  ebendaselbst,

70  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig
  zu  Laufen,  Bezirk  Cilli,  Oesterreich,


22  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig
  zu  Salzburg,  Oesterreich,
geboren  am  10.  Oktober  1852  zu  Pawlowitz,
  Bezirk  Neustadl,  Mähren,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  24.  April  1869  zu  Wernstein,
  Bezirk  Schärding,  Oesterreich,
ortsangehörig  zu  Kopfing,  ebendaselbst,



Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,
Landstreichen  und
Betteln  und  Führen
eines  gefälschten  Zeugnisses,


Landstreichen  und
Betteln,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,
Landstreichen,  Betteln
und  Fälschung  eines
Legitimationspapieres,

Landstreichen,



Königlich  preußischer  Regierungspräsident

  zu
Potsdam,

Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu
Liegnitz,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt

  Berchtesgaden,
Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Traunstein,

dasselbe,

dasselbe,.
Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Erding,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Stadtamhof,



25.  Oktober
v.  J

3.  März  d.  J.
28.  Februar
d.  J.

23.  Januar
d. J.

6.  Februar
d.  J.
desgleichen.

desgleichen.

8.  Februar
d.  J.

10.  Februar
d.  J.



Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="77" />
        —  63  —

Nachtrag zu 
Nr.  12  des  Central-Blatts  für  das  Deutsche  Reich.

Berlin,  Sonnabend  den  22.  März  1890.





Inhalt:  Militär-Wesen:  Abänderungen  und  Ergänzungen  der  Wehrordnung

Militär-Wesen.

Auf  Ihren  Bericht  vom  11.  März  d.  J.  will  Ich  die  in  der  Anlage  zusammengestellten  Abänderungen
und  Ergänzungen  der  Deutschen  Wehrordnung  genehmigen  und  Sie  gleichzeitig  ermächtigen,  die  durch
Organisations-Veränderungen  erforderlich  gewordenen  Berichtigungen  des  Textes  der  Wehrordnung  zur
öffentlichen  Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  14.  März  1890.
Wilhelm.

An  den  Reichskanzler.  v.  Bismarck.



Abänderungen  und  Ergänzungen

der

Deutschen  Wehrordnung.

§.  25  Nr.  9.

Militärpflichtige,  welche  nach  Anmeldung  zur  Stammrolle  im  Laufe  eines  ihrer  Militärpflichtjahre
ihren  dauernden  Aufenthalt  oder  Wohnsitz  verlegen,  haben  dieses  behufs  Berichtigung  der  Stammrolle
sowohl  beim  Abgange  der  Behörde  oder  Person,  welche  sie  in  die  Stammrolle  ausgenommen  hat,  als
auch  nach  der  Ankunft  an  dem  neuen  Orte  derjenigen,  welche  daselbst  die  Stammrolle  führt,  spätestens
innerhalb  dreier  Tage  zu  melden  (S.  47,  8).

§.  29  Nr.  4a  und  b.

Zurückstellung  über  das  dritte  Militärpflichtjahr  hinaus  ist  durch  die  Ersatzkommission  zulässig:
a)  wegen  zeitiger  Ausschließungsgründe  (§.  30,  2),  und  zwar  bis  zum  fünften  Militärpflichtjahre,
b)  behufs  ungestörter  Ausbildung  für  den  Lebensberuf  (§.  32,  5),  und  zwar  in  ausnahmsweisen
Verhältnissen  bis  zum  fünften  Militärpflichtjahre  (vergl.  §§.  33, 7  und  89, 7  ).  Militärpflichtige
römisch-katholischer  Konfession,  welche  sich  dem  Studium  der  Theologie  widmen,  sind  jedoch
14
        <pb n="78" />
        —  64  —

während  der  Dauer  dieses  Studiums  bis  zum  1.  April  des  siebenten  Militärpflichtjahres
zurückzustellen.
§.  32  Nr.  2 f.

Militärpflichtige,  welche  in  der  Vorbereitung  zu  einem  bestimmten  Lebensberufe  oder  in  der  Erlernung
  einer  Kunst  oder  eines  Gewerbes  begriffen  sind  und  durch  eine  Unterbrechung  bedeutenden  Nachtheil
  erleiden  würden:  Militärpflichtige  römisch-katholischer  Konfession,  welche  sich  dem  Studium  der
Theologie  widmen,  sind  zurückzustellen.

§.  40  Nr.  3a.

Taugliche  Militärpflichtige  römisch-katholischer  Konfession,  welche  die  Subdiakonatsweihe  empfangen
haben  (§.  29,  4b),  sind  der  Ersatzreserve  zu  überweisen.  Im  Uebrigen  siehe  §.  117,

G.  v.  8.  2.  90.

§.  64  Nr.  5a.

Anträge  auf  Zurückstellung  von  der  Aushebung  wegen  bürgerlicher  Verhältnisse  (§§.  32  und  33)
mit  Ausnahme  der  Anträge  auf  Zurückstellung  Militärpflichtiger  römisch-katholischer  Konfession,  welche  sich
dem  Studium  der  Theologie  widmen.  Ueber  Anträge  der  letzteren  Art  entscheiden  die  ständigen  Milglieder
der  Ersatz-Kommission  (§.  29,  4b).

§.  117  Nr.  4.

Der  Ersatzreserve  überwiesene  Personen,  welche  auf  Grund  der  Ordination  dem  geistlichen

Stande  angehören,  sollen  zu  Uebungen  nicht  herangezogen  werden;  auch  bleiben  Ersatzreservisten;  welche

die  Subdiakonatsweihe  empfangen  haben,  von  Uebungen  befreit.
G.  v.  1.  2.  88.  Art.  II  §.  13.  G.  v.  8.  2.  90.

Anlage  1  zur  Wehrordnung.

Landwehr--Bezirkseintheilung

für

das  Deutsche  Reich
(gültig  vom  1.  April  1890  an).









Infanterie-  Verwaltungs-  Bundesstaat
      
Armeekorps  Landwehrbezirke  (bezw.  Aushebungs-)  (im  Königreich  Preußen  auch
brigade  bezirke  Provinz,  bezw.  Regierungs-
  bezirk)
Königreich  Preußen.
Kreis  Labiau.  R.-B. Königsberg  
Wehlau.  Kreis Wehlau.    R.-  B.  Königsberg  
1.  Kreis Niederung.
1.    Kreis  Heydekrug.  R.-B.  Gumbinnen.
1·  Tilsit  KreisTelsiit.  
    Kreis Memel.    R.-  B.  Königsberg
Kreis  Ragnit.  
2.  Insterburg.  Kreis Insterburg.  R.-B.  Gumbinnen.
Kreis Darkehmen.
        <pb n="79" />
        65  —

 

 

 

 

Armeekorps

Infanteriebrigade



Landwehrbezirke

Verwaltungs.
(bezw.  Aushebungs.)
bezirke



Bundesstaat
(im  Königreich  Preußen  auch
Provinz,  bezw.  Regierungsbezirk)




Gumbinnen.

Kreis  Stallupönen.
Kreis  Gumbinnen.
Kreis  Pillkallen.



Goldap.

Kreis  Angerburg.
Kreis  Goldap.
Kreis  Oletzko.

Königreich  Preußen.



R.-B.  Gumbinnen.





Bartenstein.

Kreis  Pr.  Eylau.
Kreis  Friedland  O.  Pr.
Kreis  Heilsberg.



Rastenburg.



Allenstein.

Kreis  Rastenburg.
Kreis  Rössel.
Kreis  Gerdauen.

Kreis  Allenstein.

Kreis  Ortelsburg.



Lötzen.

Kreis  Sensburg.
Kreis  Johannisburg.
Kreis  Lyck.
Kreis  Lötzen.



Königsberg.

    

Braunsberg.

Kreis  Fischhausen.
Stadt  Fischhausen.
Landkreis  Königsberg.

R.-B.  Königsberg.

R.-B.  Gumbinnen.





Kreis  Braunsberg
Kreis  Heilligenbeil.
Kreis  Pr.  Holland.
Kreis  Mohrungen.

R.-B.  Königsberg.



II.



Stettin.

Kreis  Randow.
Stadt  Stettin.
Kreis  Usedom-Wollin.



Anclam.

Kreis  Anclam.
Kreis  Demmin.
Kreis  Ueckermünde.
Kreis  Greifswald.

R.-B.  Stettin.





Stralsund.

Kreis  Franzburg.
Kreis  Rühen.
Stadt  Stralsund.
Kreis  Grimmen.





Cöslin.

Kreis  Cöslin.
Kreis   Colberg-Cöslin.
Kreis  Bublitz.

Kreis    Belgard.

R.-B.  Stralsund.

R.-B.  Cöslin.



Naugard.

Stargard.

Kreis  Cammin.
Kreis    Naugard.
Kreis    Greifenberg.
Kreis  Regenwalde.



Kreis  Saatzig.
Kreis  Greifenhagen.
Kreis  Pyritz.

      

R.-B.  Stettin.



Bromberg.

Stadt  Bromdbderg.
Landkreis  Bromberg.
Kreis  Wirsitz.

R.-B.  Bromberg.



Deutsch-Crone.





Dramburg.

Kreis  Deutsch-Crone.
Kreis  Flatow.





Kreis  Schievelbein.
Kreis    Meustettin.
Kreis  Dramburg.





R.-B.  Marienwerder.

R.-B.  Cöslin.
14*
        <pb n="80" />
        --  66  —





Armeekorps



Infanterie—
brigade

Landwehrbezirke

Verwaltungs-(bezw.
  Aushebungs-)
bezirke

Bundesstaat
(im  Königreich  Preußen  auch
Provinz,  bezw.  Regierungsbezirk)




II.

Gnesen.

Kreis  Gnesen.
Kreis    Mogilno.
Kreis    Wongrowitz.
Kreis  Witkowo.
Kreis  Znin.



Inowrazlaw.

Kreis  Inowrazlaw.
Kreis  Strelno.
Kreis  Schubin.



Schneidemühl.

Kreis  Kolmar  i.  Pos.
Kreis  Czarnikau.

Kreis  Filehne.

Königreich  Preußen.

R.-B.  Bromberg.



Berlin
(Landwehr-Inspektion)**)


Teltow.*)

Kreis  Teltow.
Stadt  Charlottenburg.



I.  Berlin.



II.  Berlin.

Hauptstadt  Berlin.



VIII.

29.

Montjoie.

Kreis  Eupen.
Keis  Montjoie.
Kreis  Schleiden.
Kreis  Malmedy.

R.-B.  Aachen.



IX.

35.

Schleswig.

Kreis  Eckernförde.
Kreis  Schleswig.
Kreis  Husum.

Kreis  Eiderstedt.



Flensburg.

Stadt  Flensburg.

Landkreis  Flensburg.

Kreis  Hadersleben.
Kreis  Sonderburg.
Kreis  Apenrade.
Kreis  Tondern.

Provinz  Schleswig=  Holstein.



XI.

41.

Oberlahnstein.

Unterlahnkreis.
Kreis  St.  Goarshausen.
Unterwesterwaldkreis.



Wiesbaden.

Stadt  Wiesbaden.
Kreis  Hoechst.
Landkreis  Wiesbaden.
Rheingaukreis.
Untertaunuskreis.



Wetzlar.



Limburg.

Kreis  Wetzlar.
Dillkreis.
Oberlahnkreis.
Kreis  Westerburg.
Oberwesterwaldkreis.
Kreis  Limburg.



R.-B.  Wiesbaden.



R.-B.  Coblenz.



R.-B.  Wiesbaden.





42.





Meschede.



Kreis  Brilon.
Kreis  Meschede
Kreis  Arnsberg.
Kreis  Wittgenftein.





*)  Das Bezirkskommando  Teltow  befindet  sich  in  Steglitz.

  **)  Im  Mobilmachungsfall  treten  die  Landwehrbezirke  der  Infanterie-Brigade  Berlin  (Landwehr-Inspektion)  unter  die
stellvertretende  11.  Infanterie-Brigade.

R.-B.  Arnsberg.
        <pb n="81" />
        67  —







Armeekorps

Infanteriebrigade


Landwehrbezirke

Verwaltungs-(bezw.
  Aushebungs.)
bezirke

Bundesstaat
(im  Konigreich  Preußen  auch
Provinz,  bezw.  Regierungsbezirk)




XI.

42.

44.

Siegen

Kreis  Siegen.
Kreis  Olpe.
Kreis  Altena.

Königreich  Preußen.
R.-B.  Arnsberg.



Marburg.

Kreis  Biedenkopf.
Kreis  Marburg.
Kreis  Kirchhain.

Kreis  Ziegenhain.



Fulda.



Hersfeld.



II.  Cassel.

Kreis  Fulda.
Kreis  Gelnhausen.
Kreis  Schlüchtern.
Kreis  Gersfeld.

R.-B.  Wiesbaden.

R.-B.  Cassel.



Kreis  Rotenburg  a.  F
Kreis  Schmalkalden.
Kreis  Hünfeld.

Kreis  Hersfeld.



Kreis  Melsungen.
Kreis  Eschwege.
Kreis  Fritzlar.

Kreis  Homberg.

R.-B.  Cassel.



XIV.

55.

Mosbach.



Heidelberg.

Bezirksamt  Tauberbischofsheim.

Bezirksamt  Wertheim.
Bezirksamt   Buchen.
Bezirksamt   Adelsheim.

Bezirksamt   Mosbach.
Bezirksamt   Eberbach.



Bezirksamt  Heidelberg.
Bezirksamt   Wiesloch.
Bezirksamt   Mannheim.

Bezirksamt   Weinheim.





56.

Bruchsal.

Karlsruhe.

Bezirksamt  Sinsheim.
Bezirksamt   Eppingen.
Bezirksamt   Bretten.
Bezirksamt   Schwetzingen.
Bezirksamt   Bruchsal.



Bezirksamt  Durlach.
Bezirksamt   Ettlingen.

Bezirksamt   Pforzheim.
Bezirksamt   Karlsruhe.



Rastatt.

Bezirksamt  Rastatt.
Bezirksamt   Baden.
Bezirksamt   Bühl.
Bezirksamt   Achern.
Bezirksamt   Oberkirch.







57.

Offenburg.



Bezirksamt  Offenburg
Bezirksamt   Kehl


Bezirksamt   Wolfach.

Bezirksamt   Lahr.

Bezirksamt   Ettenheim.





Bezirksamt  Emmendingen.
Bezirksamt   Waldkirch.
Bezirksamt   Breisach.
Bezirksamt   Freiburg.

—



Großherzogthum  Baden.
        <pb n="82" />
        68  —

 

 

 

Armeekorps

Infanterie-.
brigade

Landwehrbezirke

Verwaltungs-(bezw.
  Aushebungs-)
bezirke

Bundesstaat
(im  Königreich  Preußen  auch
Provinz,  bezw.  Regierungsbezirk)




XIV.

57.

Lörrach.

Bezirksamt  Staufen.
"  Müllheim.
"   Lörrach.
"   Schönau.
"   Schopfheim.
"  Säckingen.

Großherzogthum  Baden.



Colmar.

Kreis  Colmar.
"   Rappoltsweiler.



Donaueschingen.



Stockach.

Bezirksamt  Triberg.
"  Villingen.
"   Donaueschingen.
"   Neustadt.
"   St.  Blasien.
"   Bonndorf.
"   Waldshut.

Elsaß-Lothringen.





Bezirksamt  Engen.
"  Stockach.
"   Meßkirch.
"   Ueberlingen.
"   Pfullendorf.
"   Konstanz.

Großherzogthum  Baden.







Mülhausen  i.  E.

Kreis  Mülhausen  i.  E
"   Altkirch.





Gebweiler.

Kreis  Gebweiler.
"   Thann.



XV.

61.

Straßburg.

Stadt  Straßburg.
Landkreis  Straßburg.



Molsheim.

Kreis  Molsheim.

Kantone  Buchs-  des
weiler,  Zabern,  |  Kreises
Maursmünster,  |  
Lützelstein

Zabern.





62.

Schlettstadt.

Kreis  Erstein.
"   Schlettstadt.



Saargemünd.

Kreis  Saargemünd.
"   Saarburg.  
Kontone Saar-  des
union  und  Dru—  Kreises

lingen

Zabern.



Hagenau.

Kreis  Weißenburg.
"   Hagenau.



XVI.

66.

Diedenhofen.

Kreis  Diedenhofen.
"     Bolchen.



Metz.

Stadt  Metz.
Landkreis  Metz.



Forbach.

Kreis  Chateau-Salins.
"   Forbach.

Elsaß-Lothringen.



XVII.



69.

Schlawe.

Kreis  Schlawe.
"   Bütow.
"  Rummelsburg.





Stolp.



Kreis  Stolp.
"     Lauenburg.



Königreich  Preußen.

R.-B.  Cöslin.
        <pb n="83" />
        --  60  –



Armeckorps

Infanteriebrigade


Landwehrbezirke



Verwaltungs=(bezw.
  Aushebungs.)
bezirke

Bundesstaat
(im  Königreich  Preußen  auch
Provinz,  bezw.  Regierungsbezirk)




XVII.

69.

Conitz.

Kreis  Conitz.
"   Tuchel.
"   Schlochau.





70.

71.

72.

Thorn.

Graudenz.

Danzig



Pr.  Stargardt.

Kreis  Thorn.
"   Culm.
"   Briesen.



Kreis  Schwetz
"   Marienwerder.
"   Grandenz.



Stadt  Danzig.

Kreis  Danziger  Höhe.
"   Danziger  Niederung.
"   Dirschau.







Neustadt.

Osterode

Deutsch  Eylau.

Kreis  Pr.  Stargardt.
"   Berent.

Kreis  Neustadt  i.  W.

"   Putzig.
"   Carthaus.



Kreis  Rosenberg.



Marienburg.

Kreis  Osterode.
"   Neidenburg.

"   Löbau.
"   Strasburg.

Kreis  Stuhm.
Stadt  Elbing.
Landkreis  Elbing.
Kreis  Marienburg.

Königreich  Preußen.

R.-B.  Marienwerder.

R.-B.  Danzig.

R.-B.  Königsberg.

R.-  B.  Marienwerder.

R.-B.  Danzig.



II.  Königlich
bayerisches.

An  die  Stelle  der  „Admiralität“  tritt
in  den  §§.  2,2;  52,6;    53,3  ;  und  5;  74,  2;  76,  10;  97,  6;  103,  11

 

5.  Königlich
bayerische.



Bayreuth.





Bezirksamt  Teuschnitz.
"  Kronach.
"   Stadtsteinach.
"   Kulmbach.
"   Bayreuth.

"   Pegnitz.
Magistrat  Kulmbach.
"   Bayreuth.

Bekanntmachung.

Auf  Grund  des  Allerhöchsten  Erlasses  vom  14.  März  d.  J.,  betreffend  Abänderungen  und  Ergänzungen
der  Deutschen  Wehrordnung,  werden  die  nachstehenden  Berichtigungen  des  Textes  der  Wehrordnung  zur
öffentlichen  Kenntniß  gebracht:

das  „Reichs-Marine-Amt“

in  den  §§.  75,  6;  97,  7;  104,  2
das  „Oberkommando  der  Marine“.

l.



Königreich  Bayern.

R.-B.  Oberfranken.
        <pb n="84" />
        —  70  —

II.

An  die  Stelle  des  „Chefs  der  Admiralität“  tritt
in  den  §§.  82,  2;  83,  3  und  4;  93,  8  und  9
der  „kommandirende  Admiral“
in  §.  83,7
das  „Reichs-Marine-Amt“.

III.
An  die  Stelle  des  „Generalkommando  der  Marine“  tritt
in  §.  99,  3
das  „Reichs-Marine-Amt“.
IV.

In  §.  2  ist
unter  Nr.  2  am  Schluß  hinzuzufügen:
„bezw.  aus  der  Marineordnung“.
unter  Nr.  3  als  vorletzter  Absatz  einzuschalten  
„Die  Mitwirkung  des  Oberkommandos  der  Marine  hinsichtlich  der  Ersatzangelegenheiten
der  Marine  in  der  dritten  Instanz  ergiebt  sich  aus  dem  Inhalt  dieser  Verordnung  bezw.
aus  der  Marineordnung“.

V.
In  der  Anlage  4  Nr.  6  ist  hinter  „Werftdivision“  einzuschalten
„bezw.  Torpedo-Abtheilung“
In  dem  zugehörigen  Muster  a  ist  auf  der  ersten  Seite
unter
„ten  Werftdivision“  zu  setzen
„ten  Torpedo-Abtheilung“.



VI.
Es  ist  zu  setzen

in §  1,1

statt  „17“:  „19“
in  §§.  53,  5;  103,  7;  121,  2b

statt  „l.,  II.,  IX.  und  X.  Armeekorps“  „I.,  II.,  IX.,  X.  und  XVII.  Armeekorps“,
in  §.  128,7

statt  „des  Eisenbahn-Regiments“

„der  Eisenbahn-Brigade“.

VII.

Das  Citat  unter  §§.  29,  4c;  32,2  und  5  ist  zu  vervollständigen  durch
„G.  v.  8.  2.  90.“

In  §.  40,  4,  Abs.  1  ist  statt  „und  2“  zu  setzen:
„2  und  3a“.

Berlin,  den  20.  März  1890.

Der  Reichskanzler.
v.  Bismarck.











Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="85" />
        —  71

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben



im

Reichsamt  des  Innern.

—  -—  —  —  —  —  —  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.















XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  28.  März  1890.    Nr.  13.
Inhalt:  1.  Zoll.  und  Steuer-Wesen:  Transportkontrole  3.  Konsulat-  Wesen:  Bestellung  eines  Konsular—  Agenten;  –
für  Schweinespeck  im  Grenzbezirk  des  Hauptzollamts  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civilstands-  Akten  74
Vreden;  —  Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Be-  4.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  eines  weiteren  Heftes
fugnissen  der  Zuckersteuerstellen;  —  Abänderung  der  An-  der  Entscheidungen  des  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  74
leitung  zur  Ermittelung  des  Alloholgehalts  im  Brannt-  5.  Post=  und  Telegraphen  -Wesen:  Erscheinen  der  beiden
wein  .Seite  71  letzten  Blätter  der  Post=  und  Eisenbahnkarte  des  Deutschen
Reichs  74
2.  Finanz-Wesen  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs  6.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
vom  1.  April  1889  bis  Ende  Februar  1890  73  Reichsgebiete  ....  75





1.   Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Im  Grenzbezirk  des  Königlich  preußischen  Hauptzollamts  zu  Vreden  ist  zubereiteter  Schweinespeck
  in  Mengen  von  mehr  als  1  kg  in  Gemäßheit  von  §.  119  des  Vereinszollgesetzes  der  Transportkontrole
  unterworfen  worden.

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

In  Bezug  auf  die  Zuckersteuerstellen  (vergl.  das  Verzeichniß  auf  Seite  541  ff.  im  Jahrgang  1889)
ist  nachstehende  Aenderung  eingetreten:

Im  Königreich  Preußen.

Im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  Hannover  ist  der  für  die  Zuckerfabrik  zu  Munzel-Holtensen
zuständigen  Zuckersteuerstelle  anstatt  der  bisherigen  Bezeichnung  „Zuckersteuerstelle  Hannover  III"  die
Bezeichnung  „Zuckersteuerstelle  Stadthagen"  beigelegt  worden.



15
        <pb n="86" />
        --  72  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  13.  d.  Mts.  folgenden  Beschluß  gefaßt:

1.  Das  Beispiel  im  §.  14  Absatz  2  der  am  29.  Mai  v.  J.  beschlossenen  Anleitung  zur  Ermittelung
  des  Alkoholgehalts  im  Branntwein  (Central-Blatt  für  1889  Seite  320)  wird  dahin  abgeändert:


„Beträgt  z.  B.  die  wahre  Stärke  des  Branntweins  77,4  Prozent  und  dessen
Nettogewicht  935,5  kg,  so  findet  man  aus  der  Tafel  zunächst  die  Litermenge
für  900  kg  mit  1  055,57  Liter,

"    30  kg mit  35,185  Liter
"     5    kg mit  5,8643  Liter
"    0,5  kg mit  0,58643  Liter  (aus  dem  Werthe  für  5  kg  durch

Versetzen  des  Kommas  um  eine  Stelle
nach  links),
mithin  für  935,5  kg    1 097,20573    Liter,
oder,  da  Bruchtheile  unter  einem  halben  Liter  unberücksichtigt  bleiben,  1  097  Liter  Branntwein
  (nicht  reinen  Alkohol).“

2.  Der  Ueberschrift  des  §.  16  der  Anleitung:
„3.  Abfertigung  von  nicht  versetztem  Branntwein  in  Flaschen  u.  s.  w.“
ist  hinzuzufügen:
„und  Ermittelung  der  durch  den  Siemensschen  Probennehmer  geflossenen  Litermenge
  reinen  Alkohols.“
In  gleicher  Weise  ist  die  Angabe  des  Inhaltsverzei  chnisses  unter  II  Nr.  3  und
der  Absatz  4  Nr.  3  der  Einleitung  zur  Anleitung  zu  ergänzen.

3.  Hinter  dem  Absatz  2  des  §.  16  der  Anleitung  findet  folgende  Bestimmung  als  Absatz  3  neu
Aufnahme:



„In  den  mittelst  Siemensschen  Probenehmers  kontrolirten  Brennereien  ist  zur  Ermittelung
  der  durch  den  Probenehmer  geflossenen  Litermenge  reinen  Alkohols  das  im
Absatz  2  angegebene  Verfahren  gleichfalls  anzuwenden.“

4.  Der  bisherige  Absatz  3  des  §.  16  der  Anleitung  (vergl.  Central-Blatt  für  1890  S.  16)  wird
Absatz  4  und  erhält  folgende  Fassung:

„Wird  z.  B.  die  Litermenge  einer  in  Flaschen  befindlichen  beziehungsweise  durch
den  Probenehmer  geflossenen  Branntweinpost  zu  535  Liter  und  die  wahre  Stärke  des
Branntweins  beziehungsweise  der  im  Probesammler  zurückbehaltenen  Branntweinprobe
zu  30,5  Prozent  festgestellt,  so  beträgt  nach  Tafel  7  das  Gewicht    von  1  Liter  Brannt—



wein  dieser  Stärke  und  der  Temperatur  von  15  Grad    0,9550kg,
also von 535 Liter (535   0,9550 -)...........510,9250 kg
oder  abgerundet  510,5  kg
wovon  sich  nach  Tafel  2  die  Litermenge  reinen  Alkohols
für  500  kg  auf  192,5  Liter,
für  10  kg  auf  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  3,9  Liter
für  0,5  kg  auf  .............  0,2  Liter
mithin für 510,5  kg auf.............196,6Liter,

abgerundet  auf  197  Liter  berechnet.“
Berlin,  den  25.  März  1890.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Freiherr  von  Maltzahn.
        <pb n="87" />
        2.  Finanz-—

73

Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1889  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Februar  1890.

























Die  Soll-    Differenz
Einnahme  beträgt    Einnahme  
Bezeichn  ung  vom  Beginn  des  Ausfuhr-  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum
der      und  5,
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  +  mehr
ebengenannten  
Einnahmen.  Monats  (Spalte  4)  - weniger
M  M  M  M  M
1.  2.  3.    4.    5.  6.

Zölle  352  625  286  288  909  352  336  377   288  237 580  +  64  098  797
Tabacksteuer  ..  10  537  338  142 218  10  395  120  9  856  64  +  538  486
Zuckermaterialsteuer  84  420  430  57  417 451  27 002  979  —  30  632  139  +57  635  118
Verbrauchsabgabe  von  Zucker.  44  737  502  72  201  44  665  301  18  181  221   +26  484  080
Salzsteuer  37 919  954  92 558  37  827  396  38  382  974  - 555  578
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  25  932  907  8  543  525  17  389  382  15  251  003  +2  138  379
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zu-  
schlag  zu  derselben.  107  022  643  225 573  106  797 070  100  223  377  + 6  573  693
Brausteuer    23  208  716  138  193  23  070  523  20  884  760  +  2  185  763
Uebergangsabgabe  von  Bier  2  864  878  —  2  864  878  2 565 996  +  298 882
Summe  689  269  654  66  920  628  622  349 026  462 951 406  + 159 397 620
Spielkartenstempel  —  —  1  170  163  1 136  359  +  33  804
Wechselstempelsteuer  —  —  6  830  442  6  301  660  +  528  782
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  —  —  9  034  486  7  141  320  +  1  893  166
b)  Kauf  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  —   —  13  857  421  11  264  554  +  2 592  867
c)  Loose  zu:
Privatlotterien  —  —  441  068  497  833  —  56  765
Staatslotterien  —  —  5  816  548  6  100  367  —  283  819
Post-  und  Telegraphen=  Verwaltung.  —   —  194  936 245  182 617  801  + 12 318  444
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung.  —  —  48  638  000  45  565  000*  +  3  073 000







*)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  433  118  M  höher.

Anmerkung.

kosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Februar  1890:

Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungs-



















Ist-Einnahme  vom  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  Ist- Einnahme  in  Spalten  2  und  3,
der  bis  zum  Schluß  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats    —  weniger
  M  M  M
1.  2.  3.  4.
Zölle  .  .  322 771 911  258  061  190  +  64  710  721
Tabacksteuer  9 568  956  10  399  508  —  830 552
Zuckermaterialsteuer  9  379 264  11  359  984  —  1 980  720
Verbrauchsabgabe  von  Zucker  36  790  852  —  15  575  +  36  806  427
Salzsteuer  36  537  538  37  190  787  —  653  249
Maischbottich,  und  Branntweinmaterialsteuer  .  15  496  589  16  178  595  —  682  006
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
zu  derselben.  .  84 381 517  64  893  385  +  19  488  132
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  22  031  345  19  900  026  +  2 131  319
  Summe  536  957  972  417 967  900  +  118  990  072
Spielkartenstempel.  ..  1  102  431  1  046  096  +  56  335



15*
        <pb n="88" />
        3.  Konsulat-Wesen.

Von  dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  Robertson  in  Burntisland  (Schottland)  ist  Herr  Walter  Cairns
zum  Konsular-Agenten  in  Methil  an  Stelle  des  ausgeschiedenen  Herrn  A.  W.  Galloway  bestellt  worden.

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Vize-Konsulats  in  Jaffa,  Georg  J.  Murad,  ist  auf  Grund  des
§.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für
den  Amtsbezirk  des  Vize-Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt
worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen  und
die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.



4.  Marine  und  Schiffahrt.

Das  erste  Heft  des  neunten  Bandes  der  im  Reichsamt  des  Innern  herausgegebenen  „Entscheidungen
  des  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs“  ist  im  Verlage  von  L.  Friederichsen
u.  Co.  in  Hamburg  erschienen  und  zum  Preise  von  2,00  M  zu  beziehen.  Mit  diesem  Hefte  wird  das
Register  zum  achten  Bande  der  Entscheidungen  zum  Preise  von  0,50  M  ausgegeben.



5.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

Post-  und  Eisenbahnkarte  des  Deutschen  Reichs.

Von  der  im  Kursbüreau  des  Reichs-Postamts  bearbeiteten  neuen  Post-  und  Eisenbahnkarte  des
Deutschen  Reichs *)  sind  jetzt  die  beiden  letzten  Blätter  XVI  und  XIX  erschienen.  Blatt  XVI  enthält  den
südwestlichen  Theil  von  Württemberg,  die  Hohenzollernschen  Lande,  die  südlichen  Theile  von  Baden  und
Elsaß-Lothringen  und  die  angrenzenden  Theile  von  Frankreich  und  der  Schweiz.  Blatt  XIX  enthält
Theile  von  Oesterreich-Ungarn.

Diese  Blätter  können  —  wie  die  übrigen  —  im  Wege  des  Buchhandels  zum  Preise  von  2 M
für  das  unausgemalte  Blatt  und  2  M  25  Pf.  für  jedes  Blatt  mit  farbiger  Angabe  der  Grenzen  von
dem  Verleger  der  Karten,  dem  Berliner  Lithographischen  Institut  von  Julius  Moser  (Berlin,  W.  Potsdamerstraße
  110),  bezogen  werden.  Der  Verkaufspreis  für  die  nunmehr  fertig  vorliegende  Karte  von
20  Blättern  beträgt,  unkolorirt  35  M  mit  Grenzkolorit  40  M.  

*)  Central-Blatt  von  1890,  S.  23.
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        -- 75 --6.

  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.



















  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum

          Ausweisung  des  

  der  Bestrafung.  

  der  Ausgewiesenen.    beschlossen  hat.  Ausweisungsbeschluses-1.

  2.    3.  4.  5.  6.

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Katharina  Sagner,  geboren  am  8.  September  1864  zu  einfacher  Diebstahl  im|  Königlich  preußischer  Re-  5. März  d.  J.
ledig,  Groß-Auerschim,  Bezirk  Senftenberg,  Rückfall  (1  Jahr  gierungspräsident  zu
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  6  Monate  Zuchthaus  Liegnitz,
laut  Erkenntniß  vom
9.  August  1888)

2.  Kasper  Lonski,  frü=  geboren  am  3.  Dezember  1842  zu  Klein=  Diebstahl  (2  Jahre  Königlich  preußische  Re-   22.  Mai  v.  J.
herer  Wirthschafts-   Grajeck  bei  Slupce,  Russisch-Polen,  Zuchthaus  laut  Er=  gierung  zu  Bromberg,
schreiber,  kenntniß  vom  9.  Februar

  1888),
b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3a.  Anne  Reitsma,  Ar-  geboren  aum,  5.  Februar  1847  zu  Leeu-          
eiter,  warden,  Niederlande,  niederländischer  Königlich  preußischer  Re-Staatsangehöriger,
  Landstreichen  und  gierungspräsident  zu  8. März  d.  J.

b.  dessen  Ehefrau  Ger-  geboren  am  4.  Jannar  1846  zu  Smilde,  Betteln,  Osnabrück,
truida,  geb.  Klok,  Niederlande,

4.  Heinrich  Zwickardt    geboren  am  13.  März  1852  zu  Roermond,  Betteln  im  wieder-  Königlich  preußischer  Re-  7.  März  d.  J.
(Zweckardt  auch  Niederlande,  ortsangehörig  ebendaselbst  holten  Rückfall,  gierungspräsident  zu
Swieckarls),  Tage-  Düsseldorf,
löhner,

5.  Johann  Veicht,  geboren  am  2.  März  1844  zu  Aigen,  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Kürschner,  Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,

6.  Wenzel  Horak,  geboren  am  25.  April  1844  zu  Platz,  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be-  6. Februar
Schreinergeselle,  Bezirk  Neuhaus,  Böhmen,  ortsange-  Betteln,  zirksamt  Garmisch,  d.  J.

hörig  ebendaselbst,

7.  Franz  Kaskah,  geboren  am  12.  Januar  1859  zu  desgleichen,  Großherzoglich  badischer  8. März  d.  J.
Kunstreiter  und  Szegedin,  Ungarn,  ortsangehörig  eben-  Landeskommissär  zu
Tagelöhner,  daselbst,  Freiburg,

8.  Michael  Heer,  geboren  am  7.  Mai  1839  zu  Klingnau,  Betteln  im  wiederhol-Großherzoglich  hessisches  desgleichen.

Schriftsetzer,  Bezirk  Zürzach,  Kanton  Aargau,  ten  Rückfall,  Kreisamt  Gießen,

Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,
9.  Johann  Baptist  geboren  am  27.  Juli  1864  zu  Rothen-  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirkspräsi-  3.  März  d.  J.
Baumgartner,  burg,  Schweiz,  ortsangehörig  zu  Rain,  dent  zu  Colmar,
Schlosser  und  Spengler  Kanton  Luzern,  ebendaselbst,


10.  Karl  Schwitzgebel,  geboren  am  22.  Dezember  1861  zu  Landstreichen  und  derselbe,  desgleichen.

Maler,  Biersfelden,  Schweiz,  ortsangehörig  zu  Betteln,

    Saanen,  Kanton  Bern,  ebendaselbst,

11.  Johann  Birrer,  geboren  am  24.  Oktober  1865  zu  Landstreichen,  derselbe,  desgleichen.

Dachdecker,  Luthern,  Kanton  Luzern,  Schweiz,

ortsangehörig  ebendaselbst.

12.  Friedrich  Aeschli-  geboren  am  11.  Januar  1856  zu  desgleichen,  derselbe,  9.  März  d.  J.

mann,  Tagner,  Langnau,  Schweiz,  schweizerischer  
Staatsangehöriger,  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  —  —  —  —

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin
        <pb n="90" />
        <pb n="91" />
        —77 —


Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

—.—..  —  —



Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

















XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  4.  April  1890.    Nr.  14.

Inhalt:  1.  Zoll-  und  Steuer-    Wesen:  Abänderung  der  
Bestimmungen  über  die  Ermittelung  des  Alkoholgehalts  3.  Konsulat-Wesen:  Bestellung  eines  Konsular-Agenten;  
im  Branntwein  Seite  77  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten.  79

2.  Eisenbahn-Wesen:  Vereinbarung  zwischen  Deutschland  und  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Oesterreich-  Ungarn  wegen  gegenseitiger  Anerkennung  der  Reichsgebiete    79
Leichenpässe  .  ..  .  ...78





1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  8.  März  d.  J.  beschlossen,  daß  zu  setzen  sind:

1.  in  der  Anlage  C  zu  den  vorläufigen  Ausführungsbestimmungen  zum  Branntweinsteuergesetze
vom  24.  Juni  1887  (Central-Blatt  für  1888  Seite  80),

a)  unter  Ziffer  1  Absatz  2  für  die  Worte:
„Branntwein  von  wenigstens  40  Prozent  durchschnittlichen  Alkoholgehalts“
die  Worte:
„Branntwein  mit  einem  durchschnittlichen  Alkoholgehalt  von  wenigstens.  34  Gewichtsprozent“,
b)  unter  Ziffer  9  Absatz  3  im  Schlußsatz  für  die  Worte:
„Stärken  unter  40  Prozent“
die  Worte:
„Stärken  unter  34  Gewichtsprozent",
Jc)  unter  Ziffer  29  Absatz  2  für  die  Worte:
„Branntwein  von  weniger  als  40  Prozent  durchschnittlichen  Alkoholgehalts“
die  Worte:
„Branntwein  mit  einem  durchschnittlichen  Alkoholgehalt  von  weniger  als  34  Gewichtsprozent“:


2.  in  der  Anleitung  zur  Prüfung  des  als  Denaturirungsmittel  zugelassenen  Essigs  —  Anlage
R6  zu  den  vorläufigen  Ausführungsbestimmungen  zum  Branntweinsteuergesetz  vom  24.  Juni
1887  —  (Central-Blatt  für  1887  Seite  436)

für  die  Worte:
„Sprit  von  mindestens  95  Prozent  Tralles“
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        —  78  —

die  Worte:
„Branntwein  von  mindestens  93  Gewichtsprozent“;
3.  in  den  Bestimmungen,  betreffend  die  Denaturirung  von  Branntwein  (Central-Blatt  für  1888
Seite  227),  unter  Ziffer  9
für  die  Worte:
„Alkohol  von  95  Prozent"
die  Worte:
„Alkohol  von  93  Gewichtsprozent“;
4.  in  der  Anmerkung  zu  „Fuselöle“  auf  Seite  110  des  amtlichen  Waarenverzeichnisses
für  die  Worte:
„Fuselöle  mit  einem  Alkoholgehalt  von  10  Volumenprozent  und  darüber“
die  Worte:
„Fuselöle  mit  einem  Alkoholgehalt  von  8  Gewichtsprozent  und  darüber“.

Berlin,  den  31.  März  1890.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Freiherr  von  Maltzahn.



2.  Eisenbahn-Wesen.



Bekanntmachung.

Unter  Bezugnahme  auf  §  34  Ziffer  4  Abs.  2  des  Betriebsreglements  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands
(Bekanntmachung  vom  14.  Dezember  1887,  Central-Blatt  S.  564)  wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß
gebracht,  daß  zwischen  dem  Deutschen  Reich  und  Oesterreich-Ungarn  eine  Vereinbarung  des  Inhalts  getroffen
  worden  ist,  daß  Leichenpässe,  welche  von  einer  zuständigen  Behörde  innerhalb  des  Deutschen  Reichs
ausgestellt  sind,  in  Oesterreich-Ungarn  und  Leichenpässe,  welche  von  einer  zuständigen  Behörde  der  österreichisch-ungarischen
  Monarchie  ausgestellt  sind,  in  Deutschland  für  die  Zulassung  der  Leichen  zur  Beförderung
  auf  Eisenbahnen  als  gültig  anerkannt  werden.

Das  in  Oesterreich-Ungarn  bei  der  Ausfertigung  der  Leichenpässe  zur  Anwendung  kommende
Formular  entspricht  der  Anlage  E  zu  §  34  a.  a.  O.

Ein  Verzeichniß  derjenigen  österreichisch-ungarischen  Behörden,  welche  zur  Ausstellung  von  Leichenpässen
  befugt  sind,  wird  hierunter  mitgetheilt.



Verzeichniß

der  zur  Ausstellung  von  Leichenpässen  in  Oesterreich-Ungarn  zuständigen  Behörden  und
Dienststellen.

Oesterreich.
1.  Sämmtliche  K.  K.  Bezirkshauptmannschaften,
2.  die  Magistrate  folgender  Städte:
Bielitz,  Bozen,  Brünn,  Eilli,  Czernowitz,  Friedek,  Görz,  Graz,  Hradisch  (Ungarisch-Hradisch),
Iglau,  Innsbruck,  Klagenfurt,  Krakau,  Kremsier,  Laibach,  Lemberg,  Linz,  Marburg  (in
Steiermark),  Olmütz,  Pettau,  Prag,  Reichenberg  (in  Böhmen),  Roveredo,  Rovigno,  Salzburg,

  Steyr,  Trient,  Triest,  Troppau,  Waidhofen  an  der  Ybbs,  Wien,  Wiener  Neustadt,
Znaim.
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        —  79  —

Ungarn.

Das  Koöniglich  ungarische  Ministerium  des  Innern  beziehungsweise  die  kroatisch-slavonische
Landesregierung,  in  dringenden  Fällen  auf  ausdrückliche  Ermächtigung  von  Seiten  dieser  Behörden
die  ersten  Beamten  der  Jurisdiktion  (Vicegespan  und  Bürgermeister).

Berlin,  den  2.  April  1890.

Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers.
  v.  Boetticher.



3.  Kon  sulat-Wesen.

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Terceira  (Azoren)  ist  Herr  James  Mackey  zum  Konsular-Agenten  in
Flores  bestellt  worden.



Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Alexandrien,  Gerichts  -Assessor  Mühlig,  ist  auf  Grund
des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875
für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt
worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen  und
die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.



4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.





 

 

 

 

 

 

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum
    Ausweisung    
der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  Ausweisungsbeschlussess

1.  2.    3.  4.  5.  6.

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetz  buchs:
1.|  Lina  Zissikon,  geb.|geboren  am  15.  August  1850  zu  Kon-  gewerbsmäßige  Kup-  Kaiserlicher  Bezirkspräsi-  12.  März  d.  J.

Bloch,  Ehefrau,  stantinopel,  wohnhaft  zuletzt  in  Mül-  pelei,  dent  zu  Colmar,
hausen,  Elsaß,











b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  Wenzel  Mits  chka,  27  Jahre  alt,  aus  Jamnitz,  Mähren,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-|5.  März  d.  J.





Tischler,  Betteln,  gierungspräsident  zu
Marienwerder,
3.  Wilhelm  Kaufer,  geboren  am  12.  August  1848  zu  Sik-  Landstreichen,  Königlich  preußische  Re-  8.  Januar d. J.
Schmied,  los,  Ungarn,  gierung  zu  Bromberg,    
4.  Franz  Friedrich  Ni-  geboren  am  6.  Dezember  1833  zu  Lai-  unterlassene  Beschaf-  Königlich  preußischer  Re-  15.  März  d.  J.
kolaus  Riese,  Han-  bach,  Oesterreich,  ortsangehörig  eben-  fung  eines  Unter-  gierungspräsident  zu
delsmann,  daselbst,  kommens,  Erfurt,
5.  Rasmus  Theodor  geboren  am  4.  April  1867  zu  Ginerup,  Betteln  im  wiederhol-  Königlich  preußischer  Re-  14.  März  d.  J.
Madsen,  Matrose,  Bezirk  Randers,  Dänemark,  ortsange-  ten  Rückfall,  gierungspräsident  zu
hörig  ebendaselbst,  Schleswig,







16*
        <pb n="94" />
        80











Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

      Grund  des

der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs-

    

  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.    3.  4.  5.  6.

6.  Eduard  Meier,  geboren  im  April  1835  zu  Enschede,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  12.  März  d.  J.

Arbeiter,  Niederlande,  Betteln,  gierungspräsident  zu
  Minden,

7.  Josef  Kunibert  geboren  am  29.  Juli  1859  zu  Wittem,  Betteln  unter  Drohun-  Königlich  preußischer  Re-  10.  März  d.  J.
Schmitz,  Maurer-  Provinz  Limburg,  Niederlande,  orts-  gen,  grober  Unfug  gierungspräsident  zu
geselle,  angehörig  ebendaselbst,  und  Nichtbeschaffung  Düsseldorf,

eines  Unterkommens,
8.  Martin  Blahnik,  geboren  am  28.  September  1849  zu  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be-  8.  März  d.  J.
Maurer,  Melhut,  Bezirk  Taus,  Böhmen,  orts-  Betteln,  zirksamt  Friedberg,
angehörig  ebendaselbst,
9.  Franz  Josef  Mu-  geboren  am  14.  Dezember  1858  zu  desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be-  21.  Februar
droch,  Schmied,  Tetschen,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  zirksamt  Stadtamhof,  d.  J.
Prag,  ebendaselbst,

10.  Mathias  Mar-  geboren  am  28.  Dezember  1852  zu  desgleichen,  dasselbe,  10.  Februar
schoun  (Mar-  Hradee,  Bezirk  Ledetsch,  Böhmen,  orts-  d.  J.
schann),  Kellner,  angehörig  ebendaselbst,

11.  Johann  Gruber,  geboren  am  19.  Februar  1871  zu  desgleichen,  dasselbe,  desgleichen.
Tagelöhner,  Stubenbach,  Bezirk  Schüttenhofen,

Böhmen,  ortsangehörig  zu  Neuprennet,
Bezirk  Taus,  ebendaselbst,

12.  Gottfried  Bickel,  geboren  am  16.  Mai  1864  zu  St.  Gallen,  Betrug  und  Land-Stadtmagistrat  Augsburg,  11.  Februar

Zimmermann,  Schweiz,  ortsangehörig  zu  Raggal,  streichen,  Bayern,  d.  J.
Bezirk  Bludenz,  Oesterreich,

13.  Franz  Grohmann,  geboren  am  3.  April  1844  zu  Neu-  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be-  28.  Februar

Spenglergeselle,  ehrenberg,  Bezirk  Schluckenau,  Böhmen,  Betteln,  zirksamt  Kaufbeuren,  d.  J.
ortsangehörig  zu  Altenehrenberg,  ebendaselbst,


14.  Josef  Stembera,  geboren  am  1.  August  1862  zu  Kostalow,  desgleichen,  Königlich  sächsische  Kreis-  19.  Februar
Schneidergeselle,  Bezirk  Gitschin,  Böhmen,  ortsangehörig  hauptmannschaft  d.  J.

ebendaselbst,  Leipzig,

15.  Johann  Veiten-  geboren  am  16.  Mai  1851  zu  Ratzau,  desgleichen,  dieselbe,  22.  Februar
hansl,  Hand-  Bezirk  Tachau,  Böhmen,  ortsangehörig  d.  J.
arbeiter,  ebendaselbst,

16.  Karl  Adalbert  Eisen-  geboren  am  18.  Januar  1867  zu  Fran-  Landstreichen,  Königlich  sächsische  Kreis-  20.  Februar
mann,  Schlosser  und  kenhammer,  Bezirk  Eger,  Böhmen,  hauptmannschaft  d.  J.
Handarbeiter,  ortsangehörig  ebendaselbst,  wohnhaft  Zwickau,

zuletzt  zu  Markneukirchen,  Königreich
Sachsen,

17.  Hermann  Schier,  geboren  am  17.  Juli  1850  zu  Warns-  Landstreichen  und  Königlich  sächsische  Kreis-  3.  Februar
Fabrikweber,  dorf,  Bezirk  Rumburg,  Böhmen,  orts-  Betteln,  hauptmannschaft  d.  J.

angehörig  zu  Prichowitz,  Bezirk  Gablonz,  Bautzen,





ebendaselbst,







Die  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  zu  Metz  vom  19.  Dezember  v.  J.  verfügte  Ausweisung  des
Marmorschleifers  Jakob  Hirsch  (Central-Blatt  für  1890  S.  9  Z.  27)  ist  zurückgenommen  worden,  nachdem  sich  herausgestellt
hat,  daß  der  Ausgewiesene  richtig  Matthias  Otto  heißt,  Schneider  ist,  am  2.  Juni  1829  zu  Hargarten,  Kreis  Merzig,  Preußen,
geboren  ist  und  die  preußische  Staatsangehörigkeit  noch  besitzt.







Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="95" />
        —  81  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

  ———  —  —



Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

Berlin,  Freitag,  den  11.  April  1890    Nr. 15.

stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,  betreffend  die
Ausgabe  von  Reichskassenscheinen
4.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende



  









Inhalt:  1.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Auslegung  des
§. 4  Ziffer  2  der  Vorschriften  über  die  Prüfung  der

Zahnärzte    .........  Seite  81  4.  März  1890  84
2.  Kolonial-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civil=    
standsAkten im  deutschen    Schutzgebiet  der  Neu  -  Guinea-  5.  Zoll-  und  Steuer,  Wesen  Einrichtung  des  Thüringischen
Kompagnie  ..  381  Zoll=  und  Steuervereins
6.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
3.  Finanz=  Wesen:  Nachweisung  der  bis  Ende  März  1890  Reichsgebiete  88

          

1.  Handels=  und  Gewerbe  =  Wesen.

Nach  §.  4  der  Bekanntmachung,  betreffend  die  Prüfung  der  Zahnärzte  vom  5.  Juli  1889  (Centr.-Bl.
S.  417),  ist  die  Zulassung  zur  Prüfung  unter  Anderem  bedingt  durch  den  Nachweis  mindestens  einjähriger
praktischer  Thätigkeit  bei  einer  zahnärztlichen  höheren  Lehranstalt  oder  einem  approbirten  Zahnarzt,  sowie
eines  zahnärztlichen  Studiums  von  mindestens  vier  Halbjahren  auf  Universitäten  des  Deutschen  Reichs.
Hervorgetretenen  Zweifeln  gegenüber  hat  der  Bundesrath  sich  dahin  ausgesprochen,  daß  die  nach  Ziffer  2
der  Bekanntmachung  vom  5.  Juli  1889  erforderliche  einjährige  praktische  Thätigkeit  bei  einer  zahnärztlichen
  höheren  Lehranstalt  oder  einem  approbirten  Zahnarzt  außerhalb  des  nach  Ziffer  3  erforderlichen
  zahnärztlichen  Studiums  stattfinden  muß.



2.  Kolonial-Wesen.



Gemäß  §.  4  des  Gesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  in  den  deutschen  Schutzgebieten,  vom
15.  März  1888  und  §.  1  des  Gesetzes,  betreffend  die  Beurkundung  des  Personenstandes  von  Reichsangehörigen
  im  Auslande,  vom  4.  Mai  1870  ist  innerhalb  des  Bezirks  der  Station  Hatzfeldthafen  dem
Beamten  der  Neu-Guinea-Kompagnie  Stations-Assistenten  Bodo  von  Moisy  und  in  dessen  Vertretung
dem  Beamten  der  Neu-Guinea-Kompagnie  Heilgehülfen  Karl  Boschat,  für  ihre  Person  und  für  die  Dauer
ihrer  Thätigkeit  innerhalb  der  Station  die  allgemeine  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bezüglich  aller  Personen,
welche  nicht  Eingeborene  sind,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen

und  Sterbefälle  zu  beurkunden.



17
        <pb n="96" />
        3.  Finanz  

 

Nachweisung  der  bis  Ende  März  1890*)  stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,  betreffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  2.  3.  4.
Betrag  Definitiver  Antheil  Maximal-Betrag
  des  ausgegebenen  an  der  zu  gewährenden
Bezeichnung  der  Staaten.  Landespapiergeldes  Reichskassenscheinen  Vorschüsse
(auf  Mark  reduzirt)  nach  8.  1  des  Gesetzes  nach  §F.  3  des  Geseze#
Mark.  Mark.  Pf.  	Mark.  Pf.

1  Preußen  61  386  729  72  145  494  71  —  —
2  Bayern  36  000  000  14  197  536  95  14  534  975  37
3  Sachsen  36  000  000  7  479  838  04  19  013  441.  31
4  Württemberg  10  285  713  5  3212354  3309651  4
5  Baden  11142  858  4276  683  70  4577  449  53
6  Hessen.  ........  7371429  2495  657  29  3250  514  4
7  Mecklenburg-Schwerin  .  ....  2955000  1631988  18  882  007  88
8  Großherzogthum  Sachsen  1  800  000  837401  47  641732  35
9  Mecklenburg-Strelitz  2  400  000  283  779  50  1  410  813  67
10  Oldenburg  .  —  915  074  93  –  1  —-11
  Braunschweig  ..  3  000  000  913  120  29  1  391253  1A4
12  Sachsen-Meiningen  1  800  000  549  981  89  833  34541
13  Sachsen-Altenburg  ..  1456800  41586388  69395741
14  Sachsen-Coburg  und  Gotha  1  800  000  510  134  20  859910  53
15  Anhalt  .  2  850  000  595.  278  00  1  503  148  0
16  Schwarzburg-  Sondershausen  .  450000  196607  91  168  928  06
17  Schwarzburg-Rudolstadt  600  000  220  988  22  252  674  52
18  Waldeck  630  000  164  517  32  310  321.  79
19  Reuß  älterer  Linie  390  000  131  949  77  172  033  1  4
20  Reuß  jüngerer  Linie.  960  000  260  516  97  466  322  02
21  Schaumburg-Lippe  1  020  000  93  808  00  617  461.  3
22  Lippe  —  325  192  67  —  E
23   Lübeck  —  152  619  78  —  —
24  Bremen  —  358  161  09  —  —
25   Hamburg  —  991873  48  —
26  Elsaß-Lothringen.  —  4  534  695  92  —  #
Summe  184  298  529 120  Ooo0  Oo0  00  54889  941  „

 

Anmerkung:
An  Relchskassenscheinen  sind  ausgegeben:

a.  nach  Spalte  6a.  und b   120  000  000  M
b.  zur  Deckung  der  nach  Spalte  7  angewiesenen  Vorschüsse  im  Betrage  von  54  123  567,14   Mark          .....  54  123  565

zusammen  174  123 565 M

 

*)  Vgl.  die  Nachweisung  für  Ende  März  1889,  Central-Blatt  1889,  S.  268.
        <pb n="97" />
        83  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vesen.
sie  Ausgabe  von  Reichskassenscheinen,  vom.  30.  April  1874  (Reichs-Gesetzblatt  S.  40).
"  5.  6.  7.  8.  9.
Auf  den  definitiven  Antheil  (Spalte  3)
Von  ben  sind  angewiesen:  Auf  die  nach  Auf  die  nach
bansspapierzete  ..  b.  Spalte  4  zu  ge-  Spalte  7  ge-*
  engezoge  in  Reichskafsen.  zur  baaren  ahung  währenden  Vor.swhrten  Vor-  Q„
und  vernichtet  scheinen  auf  die  Hauptkasse  für  Bes-  schüsse  sind  auf  "  schüsse  sind  an  Bemerkungen.
(auf  Mark  Königlich  preußische  nung  der  Königlich  die  Reichs-Oaupt.]bie  Reichs-Hauptreduzirt)
  Kontrole  der  Staats-  vreußischen  Kontrole  kasse  angewiesen  skasse  zurückgezahlt
er  Staatspapiere
papiere  hierselbst  fierselblt
Mark.  Pf.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  BVf.  Mark.  Ef
1  1
s
61  386  7290214  180  171  —  —  —
35  805  989  14  14197  535  1  954  405  634.800  13  565  972  00
35  693  313  100  74479  835  3  0418  808  983317  745  868  00
10  230085  71  5321  235  10  8443272566s|58  3  089  002  100
11  049  598  129  4276  680  3  70  4515  27688  4272282  *4
7  296.000  00  2  495  655  2  29  3200228|147  3  033  800  00
2943  000  00  1  631  985  3  18  874  007/88  823  200  00
1  767  765  oon  837  400  1  47  620  242|35  598  948  000
2•386  110  00  283  775  4  501  401  553|67  1  316  756  00
—  –  915  070  4  93  —  —  —  —
2971080  00  913  120  0  29  1  371  973|14  1  298  500  00
1  692  300  00  549980  1  89  761  545|41  761  545  41
1  423  72800  415  860  3  88  671  909|41  647  682  100
1  773  825  00  510  130  4  20  842  460/53  802  578  00
2  769  000  00  5955.275  3  90  1  449  14800  1  402  926  00
447  084  00  196  605  2  91  166  984/06  157  654  00
575289  00  220  985  3  22  236  200/|52  236  200  52
61598700  164  515  2  32  300  979/79  289  632  00
379  251  00  131  950  —  0  23  164  8679  160  552  00
926  193  00  260  515  1  97  443  784s02  435  232  600
1  016  640  00  93  805  3  00  615  221|33  576  296  00
—  —  325  190  2  67  —  —  —  —
—  —  152  615  4  78  –  —  —  —
—  —  358  160  1  09  —  —  —  —
—  —  991870  3  48  —  —  —  —
—  —  4534  695  0  92  —  —  —  —
183  148  967  14  119  999  930  70  100  54  123  567  144  51214  625  93

 

 

 

120  000  000  Mark.

 

 

174  123  565  Mark.
51214  625

129  908  940  Mark

Uebertrag

Golge  der  auf  die  Vorschüfse  erfolgten  Rückzahlungen  (Spalte  8)  sind  an  Reichskafsenscheinen  eingezogen  und  vernichter
verbliebenen  Reichskafsenscheine  im  Betrage  von

 

bestehen:
a.  in  3999  99P0  Abschniiten  zu  S  Mrs  19  999  950  Mark
#ßg  6  .20...............................  29999940
c.,  14  1  .  .5-o............  ,  72909050

 

sind  wie  oven  122  908  940  Mark.

 

 

17“
        <pb n="98" />
        84

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  .n—
4.  Bank
Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten
Passiva.
—  —  —  —  —  —  —  —  —  D  —  —  —  —  —  —  —  ——  75—
Ler  Eren.
er-TSoei
  5  bindlich-  bindlich.
z  ezei  chnun  9  Grund·  Reserve·  Vottn.  Gegen  J  Unge-  Gegen  Gegen  kelten  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  teiten
S.  der  28.  Febr.  dechlte  28.  Febr.  5*  ge  26.  Febr.  mit28.  Febr.  28.  Febr.  der  28.  Febr.  welterge.
Banken.  Kapital.]  Sondt.Uumleul..maNoten.1  bin  1880.  gũndi.  isso.  JVassiva.  i890  Passiva.  1890.gebenen
*  gungs-  inlan.
5  keiten.  dischen
"  frift.  Wechseln.
1.  2.  3.  5..  6.  7.  —  10.  11.  12.  13.  14.  138.16.7·
1Keichsbank  120  0002  601501  —  1  208|  8382|s1  6  06  7/J12  1  —
25tädt.  Bank  zu  Breslau  3  000  2  87/N  333  117  1  174  —  3840—  320  4—  140  175|  19P  612
3NMagdeburger  Privatbank  W  28334  346  1168—  1  155  —  687  249  1986  #8o5—  46  78644  45  845
4Danziger  Privat-Aktien-Bark
  3  000  2  654—  190  1212  —  4602—  assl  4350—  327  1292|  +—  S540  12  65|  50  695
5  Provinzial-Aktien-Bank  des
Großherzogthums  Posen.  30000  1634—  561064/—  39  610  +T  304  5607—  29  170—  24  6731  193  673
6  Frankfurter  Bank-  17  143  %öl7  106%  5S  4%  SoloH66  7769%  69  431  428  45  074+  1365  663
7  Bayerische  Notenbank  7  500  64  050X  1  1831  3556+  3759  6353  29  1—  198  43981273|+  10141
8  Sichsische  Bank#zu  Dresden0  000  47  565  -  8  640  20  528-X  5  760%  1%  1  2  1687—  260%¼ol  635  +  5  32  2156
9  Ceipziger  Kassenverein  3000  444  153  99—  90  —  —  1—  1  58—  31  3765—  188
10  Chemnitzer  Stadtbank  510  500  =  194.—  71  50  1  454  370  —  100  4  sos  262  470
11  Wũrttembergische  Notenbank  W  17  6284  266  9540—  152  856  +  423  7.—  21  373—  46128404+  227  619
.
1980dischquuL  gooo  uqu941684.—a45998l—969-  —  75448024  Ccos!]  3210
13Bak  für  Süddeutschland5672  18  406  +—  352  /  243  662°  666—  5  42—  531  31937—+—  389  120
.  «
14  Braunschweigische  Bank.  .10  6oo  32914  6160  27271  m#  402  4749  —  174  1  1  3260—  347  20514  —  46  11190
—.  .  7  2  —  —  2
Zusammen  234  *  43  3991  229  796  309  514  m  432  660  13  6  *  5%  1  84S  354|11979  25  13251  1

 

 

 

 

Zu  Spalte  5°:

Zu  Spalte  9  Nr.
Zu  9.

6“:
13“:

 

 

Davon  in  Abschnitten  zu  100  „4
.  200

500

1000

 

 

Bemerkungen.
796  360  900  .4,

 

445  000  .4  (bei  der  Bank  Nr.  5),
50  485  000  „K  (bei  den  Bauken  Nr.  1,  5,  6,  8,  V),

380  726  500  K  (O
Darunter  132  86  *  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
92

1  1

 

Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="99" />
        Wesen.

 

banken  Ende  März  1890,

85

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Februar  1890.
auf  tausend  Mark.)
Aetriva.
—  —  —  —  —  —  ———————  —  —  —
Metaliu.  Geaen  sRelchs  .·  Gegen  s  Noten  e  Gegen  Gegen  Beaen  Sonstige,  Begen  sSumme  vegen
28.  Febr.  fassen.28.  Febr.dere  28.  Febr.  Wechsel.  28.  Febr.  Lombard.  28.  Febr.  Effekten.  28.  Febr.  28.  Febr.  der  28.  Febr.
Gestand.  1890.cheine.  1890.  J  Banken.  1390.  s90.  1590.  i1880  Attiva.  1880.  attiva.  150.  z
.
#  2
s.  i5.  260  1.  .33  24.  22.  76.  27.  28.  2.  30.  31.  à32.  33.  34.
l
www-Ism-  19269.—  77595:-.o—14125947534109318135760429699391841944430144599160929841199381
9704118  —  668  K  4774%½  42  13  19  264  311osss  4  22812
I
954496  3,—12  70842634uh—6171143-4-224  nie-km  79—as7716-k-583
48  4.  2100—  205  4246  4  2001  18666  7„4444%½%28444
ds0  —  20  1.  1  „  4113  J.  114%  —  2614.  7  S681  2381
3712  —  162  4  —  1  no  6%%  30  4o  „6656  2os  41%9  K  340%5  5509  176%
30  657  —  1  sos  63  —  744415  —  665344111  540  +  2432075  K  889  'oo  22L10084  1321
1
16  70]  —  150  R—  11818113767  +  423641894  6%324(125
349  61  1  —  1  —  *  1  1122  741  —  —  65  —  2228  +  621  3765—  188
I
19944  1  +  „  r1o  4N  110  T  1  237—  665  57%  -  13744%  K  262
7  681  325  5  —  2?  298  J.  10  664  76/  258  ss61  2  "s63J  11%  11
A
4134—  67  16  —  11  126  -  2591  1704  1061  !11  :  1874.  71  13  393920  15|  —  60s.12
r76„6/  8  5½½„  218  L  111  16  GGlälllé  268  S18N  431,  4,4  u—  366193+  38913
1  s  .
sa44sm  17«-i-13  1694548629—4303402-I-254  8854186660—7520576—1914
l
876691—22010  T  –  10400  +  32%%½%  .  ioss's!  K  34034%K  15454
        <pb n="100" />
        —  86  —

5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  thüringische  Zoll=  und  Handelsverein  führt  vom  1.  April  1890  ab  die  Bezeichnung  „Thüringischer
Zoll=  und  Steuerverein“.  An  die  Stelle  des  General-Inspektors  des  thüringischen  Zoll=  und  Handelsvereins
  ist  der  „General-Direktor  des  thüringischen  Zoll=  und  Steuervereins“  zu  Erfurt  getreten.  Demselben
sind  innerhalb  seines  Geschäftsbezirks

a)  die  Hauptsteuerämter  oder,  soweit  in  einzelnen  Vereinsstaaten  und  Staatsgebieten  die  Hauptamts-Bezirksorganisation

  nicht  besteht,  die  mit  der  Erhebung  und  Verwaltung  der  Zölle  und
Reichssteuern  befaßten  Steuerstellen;

b)  sieben  Oberkontrolebeamte  l.  Klasse  (Bezirks-Steuer-Inspektoren)
unmittelbar  unterstellt.

In  jedem  Staate  oder  Staatsgebiete,  in  welchem  die  Hauptamts-Bezirksorganisation  nicht  eingeführt
  ist,  werden  von  einer  oder  mehreren  Steuerstellen  als  „Bezirkssteuerämtern“  unter  der  Kontrole
des  General-Direktors  hauptamtliche  Geschäfte  wahrgenommen.

Die  Bezirke  der  Hauptsteuerämter,  Bezirkssteuerämter  und  Bezirks-Steuer-Inspektionen  sind  in
nachstehender  Weise  gebildet:



























    Schwarz-  
Sachsen=  Sachsen=  Sachsen-  Sachsen-  Schwarz-  Schwarz-  Reuß    Reuß
Preußen  Weimar  Meiningen  Altenburg  Coburg  und  Sonders-  burg-  älterer  jüngerer
Gotha  hausen  Rudolstadt  Linie  Linie
A.  Hauptämter.
1.  Erfurt.  8.  Alten-  14.  Gera.
Stadt=  und-  burg.  Fürstenthum
Landkreis  Herzogthum    Reuß
Erfurt,  Sachsen-  jüngerer
Kreise  Altenburg.    Linie.
Ziegenrück,
Schleusingen
  und
Schmalkalden.

B.  Bezirkssteuerämter.
2.  Weimar.  5.  Meinin-  9.  Gotha.  11.  Arn-  12.  Rudol-I.

  und  II.  gen.  Herzogthum  stadt.  stadt.

Verwal=  Kreise  Mei-  Sachsen=  Oberherr=  Oberherr=  thum  Reuß
tungsbezirk  ningen,  Gotha,  schaft  des  schaft  des
ausschließ=  Hildburg-  ausschließ=  Fürsten=  Fürsten-  

lich  des  hausen  und  lich  des  thums  thums

Amts=  Sonneberg.  früheren  Schwarz=  Schwarzgerichts-

  Amtsbezirks  burg-  burgbezirks

  Volkenroda.  Sonders=  Rudolstadt.

Allstedt.  hausen.
        <pb n="101" />
         -- 87 --





 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  Schwarz-  E
Sachsen=  Sachsen=  Sachsen-  Sachsen-    Schwarz-  Reuß  Reuß
Preußen  Weimar  Meiningen  Altenburg  Coburg  und  Sonders-  burg-  älterer  jüngerer
    Gotha  hausen  Rudolstadt  Linie  Linie
3.  Eisenach.  6.  Saalfeld.  10.  Coburg.
III.  und  IV.  Kreis  Saal-  Herzogthum
Verwal=  feld,  aus-  Sachsentungsbezirk
  schließlich  Coburg,
mit  Aus=  der  Amts-  ausschließschluß
  des  gerichts-  lich  des
Vorder-  bezirke  Amtsgerichts
  Ost-  Kranichfeld  gerichtsheim
  (d.  i.  und  Cam-  bezirks
der  Amts=  burg.  Königsberg.
gerichtsbezirk
  Ostheim
  ausschließlich

des  Ortes
Melpers).
4.  Weida.  7.  Camburg.  
V.  Verwal=  Amts-  
tungsbezirk.  gerichtsbe-  
zirke  Cam-    
burg  und
Kranichfeld.
1  2  3    4
Bezirks=  Steuer  Inspektoren.  Haupt=  resp.  Oberkontrolebeamte  Oberkontrolebeamte
I.  Klasse  Bezirkssteuerämter  II.  Klasse  III.  Klasse
C.  Bezirks  -Steuer-  Inspektionen.
I.  Erfurt  1.  Erfurt  Arnstadt  Erfurt
11.  Arnstadt  Suhl  Ziegenrück
ll.  Weimar    2.  Weimar  Jena  Weimar
  7.  Camburg
III.  Meiningen  5.  Meiningen  Coburg  Meiningen
10.  Coburg    Hildburghausen
IV.  Altenburg  8.  Altenburg  Altenburg  Altenburg
Roda
V.  Gotha-  9.  Gotha.  Eisenach  Gotha
3.  Eisenach
VI.  Rudolstadt    12.  Rudolstadt  Saalfeld  Königsee
6.  Saalfeld
VII.  Gera    14.  Gera    Schleiz  Gera
13.  Greiz  Greiz  Weida
4.  Weida  Schleiz.
        <pb n="102" />
        –  88  —

Als  Direktivbehörde  für  die  dem  thüringischen  Verein  nicht  angeschlossenen  Gebietstheile  des
Großherzogthums  Sachsen  (Bezirke  Allstedt  mit  Oldisleben  und  Ostheim)  führt  der  bisherige  Großherzoglich
sächsische  General-Inspektor  zu  Erfurt  vom  1.  April  1890  ab  die  Bezeichnung  „Großherzoglich  sächsischer
General-Zolldirektor.“



6.  Polizei-Wesen.

    





Ausweisung  von  Ausläsdern  aus  dem  Reichsgebiete.





















Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörbe,  welche  die    Datum
    Grund    des
  Ausweisung  Ausweisungs
  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.    3.  4.  5.   6.
a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Anton   Soboczyns-  geboren  am  10.  November  1847  zu  gemeinschaftlicher  Königlich  preußischer  Re-  19.  März  d.  J.
ki,  Arbeiter,  Sadlowo,  Rußland,  ortsangehörig  schwerer  Diebstahl  gierungspräsident  zu
ebendaselbst,  und  Landstreichen  Marienwerder,
(1  Jahr  6  Monate
Zuchthaus  laut  Er.
kenntniß  vom  11.  Juli
1888),
b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  Loly  Murin,  Gold-  geboren  am  3.  Juli  1871  zu  Orel,  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-  20.  März  d.  J.
arbeiter,  Rußland,  ortsangehörig  zu  Odessa,  gierungspräsident  zu
  ebendaselbst,  Potsdam,    
3.  Marie Weirych,  geboren am 2. Juli 1837 zu Politz,  Landstreichen und   Königlich-preußischer Re-  18. März d. J.

Wittwe,

Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

Betteln,

gierungspräsident  zu
Breslau,

4.  Theodor  Löschinger,  geboren  im  Jahre  1851  zu  Landeskron,  Betteln  im  wieder-  derselbe,  desgleichen.
Klempnergeselle,  Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  holten  Rückfall,
5.  Josef  Handerka,  geboren  im  Jahre  1869  zu  Kalnej,  Be-  Diebstahl,  Land-  Königlich  preußischer  Re-  18.  Februar
Tagearbeiter,  zirk  Biala,  Galizien,  ortsangehörig  streichen  und  Betteln,  gierungspräsident  zu  d.  J.
    ebendaselbst,  Oppeln,  
6.  Franz,  Typowski,  geboren  am  3.  Dezember  1830  zu  Zabna,  Landstreichen  und  derselbe,  11.  März  d.  J.
Stellmacher,  Bezirk  Mistec,  Mähren,  ortsangehörig  Betteln,
  zu  Wittkowitz,  ebendaselbst.          
7.  Waldemar Ras-  geboren am 2. Dezember 1867 zu  Betteln im wiederhol-  königlich preußischer  Re-  17.März d. J.
mussen, Arbeiter  Horsens, Dänemark, ortsangehörig   ten Rückfall,  gierungspräsident  zu
ebendaselbst,  Schleswig.
8.  Sußmann  Szezycki  geboren  am  20.  März  1858  zu   Buda-  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  22.  Februar
(Josef  Hammer-  pest,  Ungarn,  wohnhaft  zuletzt  in  Kiel,  Betteln,  gierungspräsident  zu  d.  J.



stein),  Tapezierergehülfe,


Preußen,





Aachen,







9.  Georg  Böhmer,  geboren  am  9.  Dezember  1863  zu  Betteln  im  wieder-  Königlich  preußischer  Re-  21.  März  d.  J.
Korbmacher,  Wasserbillig.  Luxemburg,  ortsangehörig  holten  Rückfall,  gierungspräsident  zu
    ebendaselbst,  Düsseldorf,
10.  Karl  Schimek,  geboren  am  3.  Mai  1864  zu  Kolinetz,  desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be-  20.  Februar
Gärtner,  Bezirk  Klattau,  Böhmen,  ortsangehörig  zirksamt  Erding,  d.  J.
zu  Cachrau,  Bezirk  Klattau,    
11.  Leonhard  Wilhelm-  36  Jahre  alt,  geboten  zu  Fieberbrunn,  desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be-  26.  Februar
stätter,  Säger,  Bezirk  Kitzbühel,  Tirol,  ortsangehörig  zirksamt  Traunstein,  d.  J.
zu  St.  Johann,  ebendaselbst,    
12.  Vincenz  Kozderka,  geboren  am  28.  November  1872  zu  desgleichen,  Chef  der  Polizei  in  Ham-  24.  März  d.  J.
Webergeselle,  Meschitz,  Böhmen,  wohnhaft  zuletzt  in  burg,
Hamburg,  
13.  Anton  Labenski  geboren  am  27.  Juli  1831  zu  Latowska,  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirkspräsi-  14.  März  d.  J.
(auch  Labinski),  Rußland,  französischer  Staatsange.  Betteln,  dent  zu  Colmar,
Sprachlehrer,  höriger,



Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="103" />
        —  89  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.



Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.















XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  18.  April  1890.  Nr. 16.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Bestellung  eines  Konsular-  3.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  dem  Stande
Agenten;  —  Exequatur-Ertheilungen  Seite  89  oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen;  —  desgl.
2.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Neues  Verzeichniß  der,  der  Zuckersteuerstellen  im  Herzogthum  Braunschweig  105
regelmäßigen  Untersuchungen  unterliegenden  und  den  An-        
forderungen  der  Reblaus-Konvention  entsprechend  erklärten  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Gartenbau=  etc.  Anlagen  90  Reichsgebiete..  107





1.  Kon  sulat=  Wesen.

Der  Notar  Reinhard  Jedermann  in  St.  Paul  (Minnesota)  ist  zum  Konsular-Agenten  daselbst  bestellt
worden.



Dem  zum  Vize-Konsul  der  Argentinischen  Republik  in  Frankfurt  a..  M.  ernannten  Kaufmann  Heinrich
Hobrecht  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.



Dem  zum  türkischen  Vize-Konsul  in  Wiesbaden  ernannten  Kurdirektor  Ferdinand  Heyl  ist  das  Exequatur
Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.



18
        <pb n="104" />
        2.  Handels-  und  Gewerbe-Wesen.

—  90  —



Bekanntmachung.

Unter  Bezugnahme  auf  die  Vorschrift  im  §.7  Absatz  3  des  Gesetzes  vom  3.  Juli  1883  (Reichs-Gesetzblatt
Seite  149)  wird  das  in  der  Bekanntmachung  vom  10.  August  1889  (Central-Blatt  S.  485)  enthaltene
Verzeichniß  von  Gartenbau=  oder  botanischen  Anlagen,  Schulen  und  Gärten,  welche  regelmäßigen  Untersuchungen
  in  angemessener  Jahreszeit  unterliegen  und  amtlich  als  den  Anforderungen  der  internationalen
Reblaus-Konvention  entsprechend  erklärt  worden  sind,  durch  das  nachfolgende  Verzeichniß  ersetzt.













  Name  des  Besitzers
Ort  der  Gartenbau-Anlage  und    Bemerkungen.
  Art  des  Grundstücks.
1.  Aalen,  Württemberg.  Schmid,  Alois,  Handelsgärtnerei.
2.   Abtnaundorf  bei  Leipzig,  König=  v.  Frege,  Dr.  Richard  Woldemar,  Gärtnerei.
reich  Sachsen.
3.   Achbrücke,  Gemeinde  Reutin,  Brem,  Josef,  Handelsgärtnerei.
Bayern.  
4.   Aeschach,  Bayern.  Brög,  Ludwig,  Handelsgärtnerei.
5.  „  Buchner,  August,  Handelsgärtnerei.
6.  „  Flachs,  Johann  Georg,  Handelsgärtnerei.
7.  Ailingen,  Oberamt  Tettnang,  Vogler,  J.,  Baumschule.
Württemberg.    
8.   Alfter, Preußen, Rheinprovinz.  Roeder &amp;amp; Lanchen, Gärtnerei.
9.  Allwind,  Gemeinde  Hoyern,  Schmid,  Martin,  Handelsgärtnerei.
Bayern.  
10.   Alsenz, Bayern.  Lichtenberger,  Benjamin,  Handelsgärtnerei.
11.  Altenburg,  Sachsen-Altenburg.  Bretschneider,  Fr.  Gustav,  Handelsgärtnerei.
12.  "  "  Dietrich,  Julius,  Handelsgärtnerei.
13.  "  "  Düsterhöft,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
14.  "  "  Fischer,  Franz  Julius,  Handelsgärtnerei.
15.  „  „  Fischer,  Gottfried,  Handelsgärtnerei.
16.  „  „  Fischer,  Richard  Karl,  Handelsgärtnerei.
17.  "  "  Franke,  Karl  Heinrich,  Handelsgärtnerei.
18.  "  "  Gerbig,  Friedrich  Gustav,  Handelsgärtnerei.
19.  „  „  Gerbig,  Otto,  Handelsgärtnerei.
20.  "  "  Kunze,  Franz,  in  Firma  J.  J.  Kunze,  Handelsgärtnerei.

21.  „  „  Kunze,  Gustav,  Handelsgärtnerei.
22.  „  „  Kunze,  Robert,  in  Firma  Kunze  und  Sohn,
Handelsgärinerei.
23.  „  „  Müller,  Louis,  Pachtgärtnerei.
24.  „  „  Raubold,  Karl  Theodor,  Handelsgärtnerei.
25.  „  „  Rauschenbach,  Hermann,  Handelsgärtnerei.
26.  „  „  Rothe,  Bernhard,  Handelsgärtnerei.
27.  „  „  Schmieder,  Hermann,  Handelsgärtnerei.
28.  "  "  Tillich,  Friedrich  Hermann,  Handelsgärtnerei.
29.  "   "   Wassermann,  Bernhard,  Handelsgärtnerei.
        <pb n="105" />
        Name  des  Besitzers
Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
  Art  des  Grundstücks.
30.  Alt-Geltov,  Preußen,  Provinz  Stiftung,  Baum=  und  Strauchpflanzungen  der
Brandenburg.  Landesbaumschule.
31.  Ansbach,  Bayern.  Kusidlo,  Wenzel,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
32.   Auché bei  Corny,  Elsaß-  Lothringen.  Dausse.
33.  Aulnois,  Elsaß-Lothringen.  Majérus.
34.   Baden--Baden,  Baden.  Großherzogliche  Hofgärtnerei  (Hofgärtner  Fießer).
35.  "  "  Leichtlin,  Max,  Gartenanlage.
36.  „  „  Meier,  Franz  Sales,  Gärtnerei.
37.  „  „  Stahlberger,  Josef,  Gärinerei.
38.  "  "  Vogel-Hartweck,  Gärtnerei.
39.  Barmbeck,  Hamburg.  Meyer,  Gustav,  Handelsgärtnerei.
40.  "  "  Riechers  &amp;amp;  Söhne,  F.  A.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

41.    Barmen,  Preußen,  Rheinprovinz.  Broegelmann,  H.,  Gartenanlage.
42.  "  "  Dinslake,  H.,  Gartenanlage.
43.  „  „  Heß,  W.,  Gartenanlage.
44.  Bayreuth,  Bayern.  Freiberger,  Martin,  Handelsgärtnerei.
15.  "  "  Herold,  Karl,  Handelsgärtnerei.
46.  Beiderwiese  (Bezirksamt  Passau),  Sterk,  Hieronymus,  Handelsgärtnerei.
Bayern.
47.  Benrath,  Preußen,  Rheinprovinz.  Kuchenberg,  Baumschule.
48.  „  „  Kürten,  Baumschule.
49.  Bernstadt,  Preußen,  Provinz  Barth,  Lehrer,  Baumschule.
Schlesien.
50.   Berthelsdorf  bei  Döbeln,  König=  Pohlers,  Louis,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
reich  Sachsen.
51.  Böhlen  bei  Leipzig,  Königreich  Richter,  Oskar,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei  
Sachsen.
52.  Böhlitz-Ehrenberg  bei  Leipzig,  Fischer,  J.  G.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Königreich  Sachsen.  
53.  „  „  Tillich,  B.,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
54.  Boll,  Oberamt  Göppingen,  Blumhardt,  Chr.  Erben,  Baumschule.
Württemberg.
55.   Bollweiler,  Elsaß-Lothringen.  Baumann.
56.  "  "  Gay.
57.  „  „  Hérissé.
58.  Brandenburg,  Preußen,  Provinz  Mangeot,  A.,  Baumschule.
Brandenburg.
59.  "  "  Riemschneider,  Gärtnerei.
60.  Braunschweig.  Herzogliche  Landesbaumschule.
61.   Bremen.  Hellemann,  Heinrich  Carl  August,  Handelsgärtnerei
  und  Baumschule.
62.  „  Hunholt,  Friedrich  August,  Handelsgärtnerei
und  Baumschule.
63.   "  Karich,  Christian  Ludwig,  Handelsgärtnerei  und







Baumschule.



18*
        <pb n="106" />
        — 92 —

    







  Name  des  Besitzers
  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
  Art  des  Grundstücks.
64.  Breslau,  Preußen,  Provinz  Dammann,  H.,  Baunschule.  Vorderbleiche.
Schlesien.
65.  „  „  Laqua,  Paul,  Baumschule.  Ohlauer  Chaussee
Minnahof.
66.  „  „  Laqua,  Reinhold,  Baumschule.  Maxstraße.
67.  „  „  Lüdke,  in  Firma  Guido  von  Drabizius,  Baum-   Kletschkaustraße.
schule.
68.   Britz,  Preußen,  Provinz  Branden=  Späth,  Oekonomierath,  Baumschulen.
burg.
69.  Cannstatt,  Württemberg.  Binter  und  Eblen,  Baumschulen.  Ludwigsburgerstraße,
auf  der  Prag.
70.  „  „  Ehle,  Jakob,  Handelsgärtnerei.
71.  „  „  Gaucher,  Nikolaus,  Baumschulen.  Ludwigsburgerstraße,
auf  der  Prag.
72.  „  „  Schächterle,  Heinrich,  Handelsgärtnerei.
73.  Cassel  Provinz  Hessen=  Müller  &amp;amp;  Sauber,  Gärtnerei.
Nassau.
74.   Colditz,  Königreich  Sachsen.  Michler,  Robert,  Gärtnerei.
75.  „  Schmidt,  Carl,  Gärtnerei.
76.  Colmar,  Elsaß-Lothringen.  Koenig,  Carl.
77.  „  Kürßner.
78.   Connewitz  bei  Leipzig,  Königreich  Rischer,  Wilhelm,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Sachsen.
79.  Corny,  Elsaß-Lothringen.  Thill.  
80.   Crefeld, Preußen, Rheinprovinz.   Dähne, Eugen, Baumschule.
81.  „  „  Empting,  Gebr.,  Baumschule.
82.  "  "  Hülsen,  Wittwe,  Gärtnerei.
83.  "  "  Janßen,  H.,  Gärtnerei.
84.  "  "  Laurentius,  H.,  Wittwe,  Baumschule.
85.  "  "  Moll,  Peter,  Baumschule.
86.  „  „  Neukirchen,  C.,  Gärtnerei.
87.  "  "  Pannenbecker,  H.,  Baumschule.
88.  "  "  Renard,  R.,  Gärtnerei.
89.  "  "  Samson,  A.,  Baumschule.
90.  "  "  Schröder,  Baumschule.
91.  „  „  Sybertz,  Peter,  Baumschule.
92.  „  „  Wiest,  Baumschule.
93.  Cronberg,  Preußen,  Provinz  Eichenauer,  Christian,  Baumschule  und  Rosen-Hessen-Nassau.
  pflanzung.
94.  „  „  Eichenauer,  Karl,  Rosenpflanzung.
95.  „  „  Huttenlehner,  Joh.,  Rosenpflanzung.
96.  Darmstadt,  Hessen.  Krick,  Konrad,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.  Blumenstraße  Nr.  115.
97.  Debschwitz,  Reuß  j.  L.  Siermann,  Hermann,  Gärtnerei.
98.  "  "  Wesser,  Reinhold,  Gärtnerei.
99.  Degelstein,  Gemeinde  Hoyern,  Brög,  Gottlob,  Handelsgärtnerei.

Bayern.
        <pb n="107" />
        —  93  —

 

 

 

 

 

    Name  des  Besitzers
Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
  Art  des  Grundstücks.
100.   Delitzsch,  Preußen,  Provinz  Sorhagen,  Baumschule.
Sachsen.
101.  Ditzingen  Oberamt  Leonberg,  Brecht,  Julius,  Baumschule.

Württemberg.    
102.   Dölitz bei Leipzig, Königr. Sachsen. Fischer, Franz, Kunst- und Handelsgärtnerei.
103.   Dresden, Königreich Sachsen.  Beyer,  Robert,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
104.  „  „  Herschel,  M.,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
105.  "  "  Knösel,  Gebrüder,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
106.  „  „  Kunze,  H.  A.  Fr.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
107.  „  „  Lehmann,  B.,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
108.  „  „  Liebmann,  Oskar,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
109.  "  "  Meurer, Gottlieb Reinhard, Kunst- und Handelsgärlnerei.

  
110.  „  „  Mietzsch,  C.  W.,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei
und  Baumschulen.
111.  "  "  Nätzsch,  F.,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
112.  „  „  Pressel,  Hermann,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
113.  "  "  Rölke,  Jakob,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
114.  „  „  Ruschpler,  jun.,  Paul,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei

115.  „  „  Schneider,  Heinrich,  Kunst-  und  Handelsgärinerei.
116.  "  "  Schreiber,  B.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
117.  „  „  Schulze,  Conrad,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
118.   Düsseldorf,  Preußen,  Rheinprovinz.  Caasmann,  C.,  &amp;amp;  Sohn,  Gärtnerei.
119.   Eberswalde,  Preußen,  Provinz  Haerecke,  Gärtnerei.

Brandenburg.

120.  Ebingen,  Oberamt  Balingen,  Jedele,  Johannes,  Handelsgärtnerei.

Württemberg.
121.Ehrenfeld,  Preußen,  Rheinprovinz.  Bellen,  W.,  Gärtnerei.

122.  „  ,,  Strauß,  H.,  Gärtnerei.

123.  Eilbeck,  Hamburg.  Hügelmann,  J.  A.  H.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


124.  „  „  Schmidt,  J.,  Handelsgärinerei.

125.  "  "  Stange,  F.  F.,  Handelsgärtnerei.

126.  „  „  Tümler,  C.  H.  T.,  Handelsgärtnerei.

127.  Eisenach.  Großherzogthum  Schwabe,  Heinrich,  Handelsgärtnerei.

Sachsen.
128.   Elster,  Bad,  bei  Oelsnitz,  König=  Fleißner,  Albin,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

reich  Sachsen.

129.  „  „  Königliche  Anstaltsgärtnerei  (Gärtner  Otto
Scharf).

130.  „  „  Scharf,  Otto,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.

131.  Eltville,  Preußen,  Provinz  Hessen=  Schmidt,  Karl,  Rosenpflanzung.

Nassau.
132.   Ems,  Preußen,  Provinz  Hessen=  Bars,  A.,  Gärtnerei.



Nassau.
        <pb n="108" />
        — 94 —









  Name  des  Besitzers
  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
  Art  des  Grundstücks.
133.   Ems,  Preußen,  Provinz  Hessen-   Eisenbeis,  Joseph,  Söhne,  Gärtnerei.
Nassau.
134.  "  "  Hoffrichter,  Paul,  Rosenpflanzung.
135.  "  "  Lefébre,  Chr.,  Rosenpflanzung.
136.  "  "  Wurm,  Franz,  Gärtnerei.
137.   Endenich,  Preußen,  Rheinprovinz  Bouché,  J.,  Gärtnerei.
138.  Eningen,  Oberamt  Reutlingen,  Rall,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei  und  Baum-Württemberg
  schule.  
139.  Eppendorf,  Hamburg.  Böttcher,  F.  W.,  Handelsgärtnerei.
140.  "   "  Dencker,  J.  D.,  Handelsgärtnerei.
141.  „  „  Harms,  Fr.,  Handelsgärtnerei.
142.  „  „  Heuer,  G.  C.  H,  und  Strack,  H.  F.,  Handelsgärtnerel

143.  "  "  Reinke,  C.  F.  W.,  Handelsgärtnerei.
144.  „  „  Schirmer,  H.,  Handelsgärtnerei.
145.  "  "  Schneider,  C.  H.,  Handelsgärtnerei.
146.   Erfurt,  Preußen,  Provinz  Sachsen.  Benary,  E.,  Gärtnerei.
147.  "   "  Chrestensen,  N.  L.,  Gärtnerei.
148.  "  "  Döppleb,  V.,  Gärtnerei.
149.  "   "  Haage  &amp;amp;  Schmidt,  Baumschule.
150.  „  „  Halt,  C.,  Baumschule.
151.  "   "  Heinemann,  F.  C.,  Gärtnerei  und  Baunsschule.
152..  "   "  Jühlke,  F.,  Nachfolger,  Gärtnerei.
153  "   "  Knopff,  O.,  Gärtnerei.
154.  "   "  Kropp,  C.,  Gärtnerei.
155.  "   "  Lorenz,  Chrn.,  Baumschule.
155.  "   "  Neumann,  R.,  Baumschule.
157.  "   "  Pabst,  C.  (A.  Pabst,  Nachfolger),  Baumschule.
158.  "   "  Petersein,  M.,  Gärtnerei.
159.  "   "  Platz  &amp;amp;  Sohn  C.,  Baumschule.
160.  "   "  Schmidt,  J.  C.,  Gärtnerei.
161.   Eßlingen,  Württemberg.  von  Palmsche  Gärtnerei,  Rosen=  und  Baumschule.  Hohenkreuz.
162.  „  „  Schneider,  Albert,  Handelsgärtnerei.  Ebershaldenstraße  5
163.  Feldkirch,  Elsaß-Lothringen.  Holder.
164.  Fellen  (Bezirksamt  Lohr),  Bayern.  Fischer,  Johann,  Handelsgärtnerei.
165.  Feuerbach,  A-Oberamt  Stuttgart,  Gädertz,  H.  W.,  Baumschule.
Württemberg.
166.   Flensburg,  Preußen,  Provinz  Seehusen,  Gärtnerei.  Etablissement  Friedrichs-Schleswig-
  Holstein.  höh.
167.   Frankfurt  a.  M.,  Preußen,  Pro=  Döllstaedt  &amp;amp;  Richter,  Gärtnerei.  Röderbergweg.
vinz  Hessen-  Nassau.
168.  "  "  Fleisch-Daum,  Gärtnerei.  Wiesenhüttenplatz  und
Kaiserstraße.
169.  "  "  Hoß,  Gärtnerei.  Bornheimer  Landwehr.
170.  „  „  Kropff,  Julius  (Petersen  Nachfolger),  Gärtnerei.  Mainzer  Landstraße.
171.  „  „  Meyer,  Joh.  Philipp,  Gärtnerei.  Gutleutstraße.
        <pb n="109" />
        95

 

 

Ort  der  Gartenbau-Anlage.

 

Name  des  Besitzers
und

Art  des  Grundstücks.

Bemerkungen.

 

179.

180.
181.

182.
183.

184.
185.
186.
187.
188.

189.
190.
191.
192.
193.
194.—
195.
196.
197.
198.
199.
200.
201.
202.
203.
204.
205.
206.
207.
208.
209.

 

Frankfurt  a.  M.,  Preußen,  Provinz

  Hessen-Nassau.

Frauendorf,  Bayern.

Freiberg,  Königreich  Sachsen.

77  77

Friedrichshafen,  Oberamt  Tettnang,
  Württemberg.

77  77

77  77

Gebweiler,  Elsaß-Lothringen.
Gelnhausen,  Preußen,  Provinz
Hessen-Nassau.

Gera,  Reuß  j.  L.

77  77

7)

77  77
1  77
77  77
77  #
77  77
77  77
77  77
77  7!
77  77
77  77
77  77
1  77

77  7y

 

Neder,  J.  A.,  Wittwe,  Baumschulen.
Niemann,  Theodor,  Gärtnerei.
Rühl,  Ph.  F.,  Gärtnerei.

Stock,  Peter,  Gärtnerei.

Straßheim,  Gärtnerei.

Wenzel,  J.  C.,  Gärtnerei.
Witzel,  A.,  Gärtnerei  und  Baumschulen.

Fürst,  Gebrüder,  Inhaberin  Anna  Fürst,  Handelsgärtnerei.



Bezirksobstbauverein  (Obstbaumschule)h.

Meyer,  Friedrich  August,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Pietzuer,  August,  Gärtnerei.

Brechenmacher,  I.,  Handelsgärtnerei.

Heim,  Gottlieb,  Baumschule.
Reck,  Karl,  Handelsgärtnerei.
Stemmer,  Joseph,  Baumschule.
Biehler,  Joseph.

Hohm,  Franz,  Baunschule.

Hohm,  Franz,  und  L.  W.  Schöffer,  Baumschule.
Aehnlich,  Julius  Robert,  Gärtnerei.
Bernst,  Walther,  Gärtnerei.
Bräunlich,  August,  Gärtnerei.
Burkhardt,  Franz  Eduard,  Gärtnerei.
Fiedler,  Hermann,  Gärtnerei.
Fontaine,  Curt,  Gärtnerei.
Freiesleben,  August,  Gärtnerei.
Geinitz,  Karl  Heinrich,  Gärtnerei.
Hempel,  Ernst  Wilhelm,  Gärtnerei.
Lehmann,  Gustav  Albin,  Gärtuerei.
Meyer,  Friedrich  Wilhelm,  Gärtnerei.
Meyer,  Otto  Hermann,  Gärtnerei.
Rüdiger,  Paul,  Gärtnerei.

Scheibe,  Anton,  Gärtnerei.

Scheibe,  Richard,  Gärtnerei.
Schmalfuß,  Friedrich,  Gärtnerei.
Schmalfuß,  Karl,  Gärtnerei.
Schmalfuß,  Rudolf,  Gärtnerei.
Seidel,  Gustav  Paul,  Gärtnerei.
Sieckmann,  Julius,  Gärtnerei.

 

Baumweg  und  Hanauer
Landstraße.

Eschersheimer  Landstraße.


Savignystraße  und
Mainzer  Landstraße.
Sachsenhauser  Landwehr.

Heddrichstraße.
Heidestraße.

Hellerhofweg  =  Schwarzgoldweg.
        <pb n="110" />
        Name  des  Besitzers
  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
  Art  des  Grundstücks.
210.   Gera,  Reuß  j.  L.  Uhlmamn,  Julius,  Gärtnerei.
211.  "   "  Wagner,  Richard,  Gärtnerei.
212.  "   "  Wetzel,  Walther,  Gärtnerei.
213.  Glauchau,  Königreich  Sachsen.  Albrecht,  Emil  Max,  Handelsgärtnerei.
214.  "  "  Grötzschel,  Ferdinand,  Handelsgärtnerei.
215.  „  „  Haneck,  Carl  Ernst,  Handelsgärtnerei.
216.  „  „  Kleindienst,  Johann  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
217.  „  „  Kretzschmar,  Max  Richard,  Handelsgärtnerei.
218.  „  „  Mäder,  Robert  Emil,  Handelsgärtnerei.
219.  "  "  Rost,  Friedrich  Hermann,  Handelsgärtnerei.
220.  „  „  Wetzel,  Heinrich  Theodor,  Handelsgärtnerei.
221.  Gmünd,  Württemberg.  Denzel,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
222.   Godesberg,  Preußen,  Rhein-   Kurth,  Joh.,  Gärtnerei.
provinz.  
223.   Göppingen, Württembcrg.  Mauch,  Karl,  Handelsgärtnerei.
224.   Göttingen,  Preußen,  Provinz  Köwing,  Gärtnerei.
Hannover.  
225.  Gohlis  bei  Dresden,  Königreich  Krüger,  Edwin,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Sachsen.
226.  „  „  Meurer,  Karl,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
227.   Grimma,  Königreich  Sachsen.  Günther,  Edgar,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
228.  "  "  Hartig,  Karl  Adolph,  Kunst- und  Handelsgärtnerei.
229.  "  "  Klemm,  Karl  Gotthelf,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

230.   Grünberg,  Preußen,  Provinz  Eichler,  Gärtnerei.
Schlesien.
231.  „  „  Gartenbaugesellschaft,  Baumschule.
232.  Gundelfingen,  Bayern.  Schmid,  Franz,  Kunstgärtnerei.
233.  Halberstadt,  Preußen,  Provinz  Bürger,  Gärtnerei.
Sachsen.
234.  "  "  Pée,  Gärtnerei.
235.  "  "  Weber,  Gärtnerei.
236.  Hamburg.  Botanischer  Garten.
237.   Haßitz,  Preußen,  Provinz  Schlesien.  Streubel,  Baumschulen.
238.   Heilbronn,  Württemberg.  Kübler,  Christoph,  Rosenschulen.
239.   Heimersreutin,  Gemeinde  Aesch=  Wilhalm,  Daniel,  Handelsgärtnerei.
bach,  Bayern.
240.  Herrnhut  bei  Löbau,  Königreich  Hans,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
Sachsen.
241.   Hilden,  Preußen,  Rheinprovinz.  von  der  Heiden,  Baumschule.
242.  Hildesheim,  Preußen,  Provinz  Westenius,  E.,  Baumschule.
Hannover.
243.   Hirschberg,  Preußen,  Provinz  Dr.  Loewenthal  (Verwalter  A.  Arens),  bota-Schlesien.
  nischer  Garten.
244.  Hochbuch,  Gemeinde  Aeschbach,  Mayer,  Gottfried,  Baumzüchterei.
Bayern.
245.  Hohenfelde,  Hamburg.  Fröhle,  G.,  Handelsgärtnerei.
        <pb n="111" />
        — 97 —





  Name  des  Besitzers
  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
Art  des  Grundstücks.
246.  Holben,  Bayern.  Rupflin,  Georg,  Handelsgärtnerei.
247.  Holzheim,  Elsaß-Lothringen.  Hodel.
248.   Honnef,  Preußen,  Rheinprovinz.  Kirstein,  Fr.  Leopold,  Gärtnerei.
249.  Hoyern  (Bezirksamt  Lindau),  Sündermann,  Franz,  Gärtnerei.
Bayern.
250.  Jena,  Großherzogthum  Sachsen.  Maurer,  Garteninspektor,  Handelsgärtnerei.
251.  Jüngsfeld,  Preußen,  Rhein=  Dahs,  Reuter  &amp;amp;  Co,  Baumschule.
provinz.
252.   Kaiserslautern,  Bayern.  Helfert,  Josef,  Handelsgärtnerei.
253.  Kamenz,  Königreich  Sachsen.  Weiße,  Wilhelm,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
254.  Kempen,  Preußen,  Rheinprovinz.  Trimborn,  Everhard,  Baumschule.
255.   Kirchheimbolanden,  Bayern.  Schiller,  Johannes,  Handelsgärtnerei.
256.  Kittlitz beiLöbau,  Königreich  Jubisch,  Max  Alfred,  Baumschule.
Sachsen.
257.   Kleinheubach  (Bezirksamt  Milten-   ter  Meer,  Abraham,  Handelsgärtnerei.
berg),  Bayern.
258.  Königsbrück,  Königreich  Sachsen.  Heitmüller,  Ernst  Ludwig,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

259.  "  "  Graf  Wildnig  von  Königsbrück,  Kunst=  und  Pächter:  Emil  Tonske.
Handelsgärtnerei.
260.  Königstein,  Preußen,  Provinz-    Becker,  Hauptmann  z.  D.,  Gärtnerei.
Hessen-Nassau.
261.  „  „  Dornauf,  Lorenz,  Gärtnerei.
262.  „  „  Krieger,  Rosenschule.
263.  "   "  Steier,  A.,  Gärtnerei.
264.  Köstritz,  Reuß  j.  L.  Deegen,  Franz,  jun.,  Gärtnerei.
265.  "  "  Deegen,  Max,  Gärtnerei.
266.  „  „  Fürstliche  Hofgärtnerei.
267.  „  „  Hergers,  E.,  Nachfolger  (Conrad  von  Burgsdorff),
  Gärtnerei.
268.  „  „  Sieckmann,  Julius,  Gärtnerei.
269.  „  „  Zersch,  Rudolf,  Gärtnerei.
270.  Konstanz,  Baden.  Beller,  Anton,  Gärtnerei.
271.  "  "  Elble,  Heinrich,  Gärtnerei.
272.  „  „  Lohrer,  Johann,  Gärtnerei.
273.  „  „  Winterer,  Heinrich,  Gärtnerei.
274.   Langsur,  Preußen,  Rheinprovinz.  Müller,  Baumschule.
275.  Lannesdorf,  Preußen,  Rhein-   Gräve,  L.,  Baunschule.
provinz.
276.   Leipzig,  Königreich  Sachsen.  Ehrlich,  F.  E.,  Gärtnerei.
277.  „  „  Mönch,  Fr.,  Gärtnerei.
278.  „  „  Mönch,  jun.,  Th.,  Gärtnerei.
279.  "  "  Peters,  C.  A.,  Gärtnerei.
280.  „  „  Rischer,  W.,  Gärtnerei.
281.  Leisnig,  Königreich  Sachsen.  Förster,  Wilhelm,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
282.  "   "   Käuffel,  Walther,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.



  





19
        <pb n="112" />
        — 98 —









  Name  des  Besitzers

  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
Art  des  Grundstücks.

283.   Leisnig,  Königreich  Sachsen.  Mierisch,  Woldemar,  Kunst-und  Handelsgärtnerei.
284.  „  „  Dr.  Mirussche  Gärtnerei  (Obergärtner  Robert

Heintze),  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
285.  „  „  Vogelsang,  Ernst,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
 286.   Lennep,  Preußen,  Rheinprovinz.  Linden,  H.,  jun.,  Gärtnerei.












287.   Leutkirch,  Württemberg.

289.   Lichtenthal,  Amt  Baden,  Baden.
290.   Lindau,  Bayern.  
291.   Lindenau  bei  Leipzig,  Königreich

Sachsen.

292.   "  "

298.   Löbtau  bei  Dresden,  Königreich

Sachsen.

299.   Lucka,  Sachsen-Altenburg.
300:   Ludwigsburg,  Württemberg.
301:   Lübeck.



Leutkirch,  Stadtgemeinde,  Pflanzschulen.
Leutkirch,  Stiftungspflege,  Pflanzschulen.
Uhink,  Handelsgärtnerei.

Rupflin,  Friedrich,  Kunst-=  und  Handelsgärtnerei.

Böhme,  Heinrich  Wilhelm,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Jähnich,  Otto,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Kersten,  Wilhelm  Albert,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
  

Langkopf,  Friedrich,  Kunst=  u.  Handelsgärtnerei.

Merker,  Friedrich  Ernst,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Richter,  Louis,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Uhde,  Bernhard,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Richter,  Karl  Friedrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Franke,  Ernst  Arno,  Handelsgärtnerei.

Hartmann,  Karl,  Baumschule.

Böckmann,  J.  H.  H.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Crull,  W.  C.  F.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Elster  &amp;amp;  Kollmann,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Hasselmann,  C.  J.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Hedlund,  W.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Heidmann,  Carl,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Jebens,  C.  A.  J.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
John,  R.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Kock,  A.  C.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Laue,  W.  C.  F.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Linde,  M.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Marx,  G.  L.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Million,  C.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Paulig,  Ph.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Piehl  &amp;amp;  Langbehn,  Spalkhaver  Nachfolger,
Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Potlitz,  J.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Rastedt,  C.  H.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Rose,  W.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Schoof,  Paul,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Sperling,  Fr.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Theile,  B.  F.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Arnimstraße  53.

Seitenstraße  5.
Schwartauer  Allee  44.
Moislinger  Allee  61.
Bangsweg  5.
Moislinger  Allee  93.
Moislinger  Allee  171.
Roeckstraße  20.
Adlergang  35.
Schönbökener  Weg  9.
Schwartauer  Allee  49b.
Trappenstraße  9.
Moislinger  Allee  67.
Fackenburger  Allee  16.
Schwartauer  Allee  51.

Arnimstraße  63.
Fackenburger  Allee  32a.
Israelsdorfer  Allee.
Schwartauer  Allee  57.
Schönbökener  Weg  11.
Moislinger  Allee  49.
        <pb n="113" />
        — 99 —











  Name  des  Besitzers  
Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
  Art  des  Grundstücks.
322.  Lübeck.  Vollert,  H.  F.,  Baumschulenbesitzer.  Wakenitzstraße  21.
323.  „  Vollert,  J.  C.,  Baum=  und  Rosenschule.  Ratzeburger  Allee  28.
324.  „  Wendt,  B.,  Handelsgärtnerei.  Fackenburger  Allee  46c.
325.  "   Wiese,  C.  H.  H.,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.]  Finkenstraße  1.
326.  Lüneburg,  Preußen,  Provinz  Hannover.  Wrede,  H.,  Gärtnerei.

327.   Markkleeberg  bei  Leipzig,  König-  Wolf,  J.  H.  F.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
reich  Sachsen.
328.  Markranstädt,  Königreich  Sachsen.  Schmalfuß,  Ernst,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

329.  Masten  bei  Döbeln,  Königreich  Nitzsche,  Friedrich  Wilhelm,  Kunst=  und  Han-Sachsen.
  delsgärtnerei.
330.Meißen,  Königreich  Sachsen.  Born,  Franz,  Gärtnerei.
331.  "  "  Born,  Louis,  Gärtnerei.
332.  „  „  Dietrich,  Otto,  Gärtnerei.
333.  „  „  Pinkert,  Friedrich  Otto,  Gärinerei.
334.  „  „  Walther,  Ernst,  Gärtnerei.
335.   Melaten,  Preußen,  Rheinprovinz.  Best,  Gebr.,  Gärtnerei.
336.  „  „  Saddeler,  Peter,  Gärtnerei.
337.  Miltenberg,  Bayern,  Regierungs-   Koschwancz,  Wenzel  Joseph,  Handelsgärtnerei.
bezirk  Unterfranken  und
Aschaffenburg.
338.   Mülhausen,  Elsaß-Lothringen.  Barthel.
339.  „  „  Geiger.
340.  „  „  Hans.
341.  „  „  Strub.
342.  Müllheim,  Baden.  Fark,  Wilhelm,  Gärtnerei.
343.  München,  Bayern.  Buchner,  August,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
344.  „  „  Führmann,  Anton,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
345.  "  "  Koch,  Josef,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
346.  "  "  Sendtner,  Theodor,  Bankdirektor.
347.   Münchhof,  Gemeinde  Reutin,  Renner,  Georg,  Handelsgärtnerei.
  Bayern.
348.  Naunhof,  Königreich  Sachsen.  Rothe,  Wilhelm  Paul,  Handelsgärtnerei.
349.  Neusalz  a.  O.,  Preußen,  Provinz  Krause,  F.  W.,  Gärtnerei.
Schlesien.
350.   Neuß,  Preußen,  Rheinprovinz.  Klaphake,  August,  Baumschule.
351.   Neuulm,  Bayern.  Neubronner,  D.,  Handelsgärtnerei.
352.  Nieder-Höchstadt,  Preußen,  Pro=  Hofmann,  R.,  Pflanzung.
vinz  Hessen-Nassau.
353.  Niedersedlitz  bei  Dresden,  König-   Glieme,  Carl  August,  Landschafts-,  Kunst=  und
reich  Sachsen.    Handelsgärtnerei.
354.  „  „  Tube,  Gottlob  Friedrich,  Landschafts-,  Kunstund
  Handelsgärtnerei.
355.    "    "  Wild,  Carl  Friedrich,  Landschafts-,  Kunst-  und





Handelsgärinerei.



19*
        <pb n="114" />
        Ort  der  Gartenbau-Anlage.

— 100 —

Name  des  Besitzers
und
  Art  des  Grundstücks.



Bemerkungen.



369.
370.
371.

372.
373.

374.

375.
376.
377.

378.

379.
380.

381.
382.

383.    

384.   Pirna,Königreich Sachsen.
385.
386.
387.
388.

390.
391.
392.



Niendorf,  Lübeck.

  Nürtingen,  Württemberg.
Nürnberg,  Bayern.

  

  
  

368.  Obergorbitz  bei  Dresden,  Königreich

  Sachsen.
369.   Obermoschel,  Bayern.
370.   Ober-Sulz,  Elsaß-Lothringen.
371.   Oberursel,  Preußen,  Provinz
Hessen-Nassau.

373.   Oelsnitz  i.  V.,  Königreich  Sachsen.

  

376.   Passau,  Bayern.  
377.   Pegau,  Königreich  Sachsen.

  

380.   Pethau  bei  Zittau,
Königreich Sachsen.

  



  

  

  

Gottsch,  Carl,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Wischhöfer,  C.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Otto,  Emanuel,  Baumschule.

Adam,  A.,  Kunstgärtnerei.

Bänsch,  Karl,  Gärtnerei.

Dietrich,  Simon,  Samenhandlung  und  Gärtnerei.

Emmel,  Theodor,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Hirschmann,  Johann,  Kunstgärtnerei.

Hofmann,  Sebastian,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Hutzler,  Eberhardt,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Michel,  Friedrich,  Handelsgärtnerei.

Schmid,  Emil,  Handelsgärtnerei.

Baumschule  des  Rettungshauses  mit  Diakonenbildungsanstalt.


Rannßweiler,  Jakob,  Handelsgärtnerei.

Biehler,  Adolph.

Lüttich,  Ernst,  Baumschule.

Rinz,  S.  und  J.,  Baumschule  und  Gärtnerei.

Tischner,  Johanne  Christiane,  Wittwe,  geb.
Hunger,  Gärtnerei.

Wohlfarth,  Wilhelm,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Wohlfarth,  Christian  Wilhelm,  Gärtnerei.

Leuthe,  Johann,  Handelsgärtnerei.

Festner,  Friedrich  Ernst  Reinhold,  Handelsgärtnerei.


Frenzel,  verw.,  Louise  geb.  Hüfner,  Handelsgärtnerei.


Frenzel,  C.  A.,  Gärtnerei.

Baumert,  Gustav,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.



Donner,  Wilhelm,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Frenzel,  Ernst  Moritz,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Zobel,  Wilhelm,  Kunst=  und  Handelsgärtmerei.

Anders,  Karl,  Handelsgärtnerei.

Bauer,  B.,  Handelsgärtnerei.

Böttcher,  Ed.,  Handelsgärtnerei.

Gregor,  Adolf,  Handelsgärtnerei.

Gregor,  Ernst,  Handelsgärtnerei.

Gregor,  Richard,  Handelsgärtnerei.

Günther,  C.  W.,  Handelsgärtnerei.

Hebold,  Otto,  Handelsgärtnerei.



Jäger,  Georg,  Handelsgärtnerei.



Kleinreuther  Weg  93.

Siebenkeesstraße  32.
        <pb n="115" />
        — 101 —



  

  









  Name  des  Besitzers
Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
  Art  des  Grundstücks.
393.  Pirna,  Königreich  Sachsen.  Mehnert,  Gustav  Emil,  Handelsgärtnerei.  Am  1.  Juli  1886  nach

414.
415.
416.
417.
418.
419.
420.

421.

422.
423.
424.
426.
426.



401.   Plantiéres  bei  Metz,  Elsaß-Lothringen.



402.   Pohlitz,  Reuß  j.  L.

403.   Potsdam,  Preußen,  Provinz
Brandenburg.

404.   Pretzsch,  Preußen,  Provinz
Sachsen.

405.   Radeberg,  Königreich  Sachsen.

407.  Radolfzel,  Amt  Konstanz,  Baden.
409.  Ravensburg,  Württemberg.

411.  Regensburg,  Bayern.
412.   Reutlingen,  Württemberg.

  

  

  

417.   Riesa,  Königreich  Sachsen.

  

  

421.   Rixdorf,  Preußen,  Provinz  Brandenburg,


422.   Roda,  Sachsen-Altenburg.

423.   Ronneburg,  Sachsen-Altenburg.

  

426.   Rottwerndorf  bei  Pirna,  Königreich
  Sachsen.



Nicolai,  William,  Handelsgärtnerei.
Peppisch,  Theodor,  Handelsgärtnerei.
Philipp,  A.,  Handelsgärtnerei.
Plotz,  Emil,  Handelsgärtnerei.
Schneider,  Gustav,  Handelsgärtnerei.
Sperling,  Wittwe,  Handelsgärtnerei.
Wagner,  Max,  Handelsgärtnerei.
Simon.

Eckardt,  Ernst,  Gärtnerei.
Hübner,  O.,  Gärtnerei.

Sensenhauser,  Gärtnerei.

Freund,  Johann  Traugott,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Hetschold,  Eduard,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Fritschi,  Josef,  Gärtnerei.

Mattern  &amp;amp;  Keßler,  Gärtnerei.

Binter,  Rudolph,  Handelsgärtnerei.

Eckers,  Matthias,  Handelsgärtnerei.

Frede,  Theodor.

Döttinger,  M.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Lucas,  Fritz,  pomologisches  Institut,  Baumschule
  u.  s.  w.

Schlegel,  Gottlob,  Handelsgärtnerei.

Sommer,  Ernst,  Handelsgärtnerei.

Wenz,  Adolf,  Handelsgärtnerei.

Korf,  Emma  Auguste,  Wittwe,  Gärtnerei.

Müller,  Ferdinand,  Hausbesitzer  und  Rentier.

Pinkert,  Hermann,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Seifert,  Friedrich  Ernst,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Späth,  Oekonomierath,  Baumschulen.

Heine,  Andreas,  Baumschule  und  Rosenzüchterei.
Fischer,  Louis,  Handelsgärtnerei.
Schellenberg,  Otto,  Handelsgärtnerei.
Steinbach,  Karl,  Handelsgärtnerei.

Degenkolb,  Rittergut.



Zehista  verzogen.  Die
Gärtnerei  wird  von  Hebold
  Nr.  391  weiter
betrieben.
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        —  102  —







  Name  des  Besitzers
Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
  Art  des  Grundstücks.
427.  Salzwedel,  Preußen,  Provinz   Schröter,  Gärtnerei.
Sachsen.
428.  Schachen,  Gemeinde  Hoyern,  Junghänel,  Ferdinand,  Handelsgärtnerei.
Bayern.
429.  Schedewitz  bei  Zwickau,  König-   Lorenz,  Paul,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
reich  Sachsen.
430.   Schmalhof,  Bayern.  Fürst,  Albert,  Handelsgärtnerei.
431.   Schönberg,  Preußen,  Provinz  Rumpf,  A.,  Pflanzung.
Hessen-Nassau.
432.  Schwabing,  Bayern.  Hörmann,  Michael,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
433.   Schweinsburg  bei  Zwickau,  Mehlhorn,  Friedrich  August,  Kunst=  und  Handels-Königreich
  Sachsen.  gärtnerei.  
434.   Schweta (Rittergut) bei Döbeln,  Göhlich, Ernst Julius, Kunst-und Handels-Königreich
  Sachsen.  gärtnerei.
435.  Soden  Preußen,  Provinz  Hessen=  Scheffler,  Konrad,  Gärtnerei.
Nassau.
436.  "  "  Schneider,  Wilhelm,  Gärtnerei.
437.  "  "  Weigand,  Christoph,  Gärtnerei.
438.   Speyer,  Bayern.  Velten,  C.  F.
439.  Steglitz,  Preußen,  Provinz  Bran-   Lackner,  Gärtnerei.
denburg.  
440.  "  "  van  der  Smissen  und  Schwartz.
441.  Stendal,  Preußen,  Provinz  Bertram  &amp;amp;  Mohrenweiser,  in  Firma  Chrn.
Sachsen.  Bertram,  Baunmschulen.
442.  Straßburg,  Elsaß-Lothringen.  Müller,  Martin  (Vater).
443.  "  "  Weick.
444.  Strehlen  bei  Dresden,  Königreich  Döring,  Curt,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Sachsen.
445.  ",  "  Gössel,  Moritz,  Gärtnerei.
446.  "  "  Hähnel,  Bernhard,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
447.  "  "  Just,  Josef,  Landschafts-,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

448.  "  "  Kegel,  Heinrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
449.  "  "  Müller,  Max,  Kunst-  und  Handelsgärinerei.
450.  "  "  Nitzsche,  Adolf,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
451.  „  „  Raue,  Hermann  Christian,  Rosengärtnerei.
452.  „  „  Rößler,  Hugo  Richard,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

453.  "  "  Rülcker,  Karl  Julius,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

454.  "  "  Simmgen,  Oskar,  Handelsgärtnerei.
455.  "  "  Wedler,  Gustav,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
456.  Striesen  bei  Dresden,  Königreich  Barteldes,  Louis  Max,  Gärtnerei.
Sachsen.  
457.  "  "  Berg,  Ferdinand  August  Gustav,  Gärtnerei.
        <pb n="117" />
        —  103  —









  Ort  des  Besitzers
Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
Art  des  Grundstücks.
458.  Striesen  bei  Dresden,  Königreich  Bley,  Friedrich,  Gärtnerei.
Sachsen.
459.  "  "  Engelhardt,  Gustav,  Gärtnerei.
460.  „  „  Fischer,  Johann  Gustav  Adolf,  Gärtnerei.
461.  „  „  Freudenberg,  Carl  Hermann,  Gärtnerei.
462.  „  „  Gäbler,  Paul  Julius,  Gärtnerei.
463.  „  „  Geißler,  Johannes  Guido,  Gärtnerei.
464.  „  „  Geyer,  Felix  Bruno  Curt,  Gärtnerei.
465.  „  „  Härtel,  Ernst,  Gärtnerei.
466.  „  „  Hartl,  Carl  Oskar,  Gärtnerei.
467.  "  "  Haubold,  August  Robert  Bernhard,  Gärtnerei.
468.  „  „  Hennicke,  Friedrich  Hermann,  Gärinerei.
469.  "  "  Hofmann,  Hermann  Ludwig  Robert,  Gärtnerei.
470.  „  „  Kernert,  Johann  Carl  August,  Gärtnerei.
471.  »  »  Lehmann,  Carl  Heinrich  Gustav,  Gärtnerei.
472.  »  »  Liebig,  Emil  Gerhard,  Gärtnerei.
473.  „  „  Manewaldt,  Carl  Friedrich,  Gärtnerei.
474.  „  „  Müller,  Richard  Heinrich,  Gärtnerei.
475.  „  „  Müller,  Wilhelm  Ernst  Oskar,  Gärtnerei.
476.  „  „  Olberg,  Friedrich  Otto,  Gärtnerei.
477.  „  „  Poscharsky,  Oskar  Wilhelm,  Gärtnerei.
478.  "  "  Rentschka,  Otto,  Gärtnerei.
479.  „  „  Richter,  Eduard  Hermann,  Gärtnerei.
480.  »  »  Richter,  Ludwig  Richard,  Gärtnerei.
481.  «  »  Richter,  Oswald  Albin,  Gärtnerei.
482.  „  „  Schäme,  August  Julius,  Gärtnerei.
483.  „  „  Schäme,  Friedrich  Carl,  Gärtnerei.
484.  „  »  Schletter,  Max  Theodor,  Gärtnerei.
485.  „  „  Seidel,  Traugott  Jakob  Hermann,  Gärinerei.
486.  „  „  Simmgen,  Ernst  Wilhelm,  Gärtnerei.
487.  „  „  Stöckert,  Carl  Heinrich,  Gärtnerei.
488.  „  „  Trauwitz,  Martin  Carl,  Gärtnerei.
489.  „  „  Weißbach,  Robert,  Gärtnerei.
490.  „  „  Wirth,  Heinrich  Otto  Hermann,  Kunst=  und
Handelsgärtnerei.
491.  „  „  Wirth  &amp;amp;  Ziegenbalg,  Gärtnerei.
492.  „  „  Zabel,  August  Wilhelm,  Gärtnerei.
493.  „  „  Ziegenbalg,  Carl  Albert  Max,  Kunst-  und
Handelsgärtnerei.  
494.  „  „  Zschau,  Friedrich  Hermann,  Gärtnerei.
495.  Stuttgart,  Stadt,  Württemberg.  Bofinger,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.  Mönchstraße  34.
496.  "  "  Gumpper,  Ph.  G.,  Handels=  und  Kunstgärtnerei.  Militärstraße  52.
497.  "  "  Merz,  Friedrich,  Handelsgärtnerei.  Forststraße  88.
498.  „  „  Pfitzer,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.  Militärstraße  74.
499.  „  „  Schickler,  Carl,  Handelsgärtnerei.  Hinter  dem  Fangels- 



 

 

bach-Friedhof.
        <pb n="118" />
        — 104 —









  Name  des  Besitzers
  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
  Art  des  Grundstücks.
500.   Stuttgart,  Stadt,  Württemberg.  Schneider,  Heinrich,  Handelsgärtnerei.  Hegelstraße  48.
501.  Tharandt,  Königreich  Sachsen.  Forstgarten  im  Staatsforstrevier.
502.  Tinz,  Reuß  j.  L.  Weber,  Alfred,  Gärtnerei.
503.  Uelzen,  Preußen,  Provinz  Han-   Hirt,  Gärtnerei.

nover.
504.   Uerdingen,  Preußen,  Rhein-  Fettweiß,  Peter,  Gartenanlage.

provinz.
505.  Uhlenhorst,  Hamburg.  Stueben,  F.  L.,  Handelsgärtnerei.
506.  Ulm,  Württemberg.  Bock,  jung  David,  Handelsgärtnerei.
507.  "   "  Hößle,  Heinrich,  Handelsgärtnerei.
508.  "   "  Lopp,  Paul,  Handelsgärtnerei.
509.  Viersen,  Preußen,  Rheinprovinz.   Wassenhoven,  Hubert,  Gartenanlage.
510.  Wahren  bei  Leipzig,  Königreich  Schmidt,  Hermann,  Kunst-und  Handelsgärtnerei.

Sachsen.
511.  "  "  "  Theile,  Richard,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
512.  Badt  bei  Löbau,  Königreich  Neumann,  Reinhardt,  Handelsgärtnerei.

Sachsen.
513.  „  „  „  Hans,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
514.   Wandsbek,  Preußen,  Provinz  Burau,  G.,  Gärtnerei.

Schleswig-Holstein.
515.  Weener,  Preußen,  Provinz  Han-   Hesse,  H.,  Baumschule.

nover.
516.  Weilheim,  Bayern.  Ferchl,  Sebastian,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
517.   Weimar,  Großherzogth.  Sachsen.  Hofmann,  Otto,  Handelsgärtnerei.
518.  "  "  "  Rabe,  Karl,  Handelsgärtnerei.
519.   Wiesbaden,  Preußen,  Provinz  Klein,  Gärtnerei  und  Baumschulen.  Elisabethstraße  und

Hessen-Nassau.  Schiersteinerstraße.
520.  "  "  Möller-Möller,  Gärtnerei.
521.  "  "  Weber,  A.,  &amp;amp;  Co.,  Gärtnerei.  Parkstraße.
522.  Windhag,  Gemeinde  Schnetzen=  Geyer,  Friedrich,  Baumschule.

hausen,  Oberamt  Tettnang,

Württemberg.
523.  Windschläg,  Amt  Offenburg,  Mayer,  Ludwig,  Gärtnerei.

Baden.

524.  Winterhude,  Hamburg.  Müller,  G.,  Handelsgärtnerei.
525.  Wölfnitz  bei  Dresden,  Königreich  Tube,  Gotthelf  Ernst,  Baumschulen.

Sachsen.
526.  Würzburg,  Bayern.  Semper  Dr.,  Universitätsprofessor,  botanischer

Garten.
527.  "  "  Wahler,  Wilhelm,  Kunstgärtnerei  (Obergärtner
Emil  Ornst).

528.  Zaukeroda  bei  Dresden,  König-   Beyer,  Karl  Paul,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

reich  Sachsen.
529.  Zirlau,  Preußen,  Provinz  Schle=  Lindner,  Baumschule.



sien.
        <pb n="119" />
        —  105  —





Name  des  Besitzers
Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
Art  des  Grundstücks.

Lauf.  Nr.



530.  Zöschen,  Preußen,  Provinz  Sachsen.   Dr.  Dieck,  Baumschulen.

531.  Zweibrücken,  Bayern.  Guth,  Friedrich,  Handelsgärtnerei.
532.   Zwenkau,  Königreich  Sachsen.  Großmann,  Gustav,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.










Berlin,  den  11.  April  1890.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Bosse.



3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.



Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.
Im  Königreich  Preußen.

Das  Nebenzollamt  I.  zu  Meldorf  ist  aus  dem  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Tönning  ausgeschieden
  und  dem  Hauptsteueramt  zu  Itzehoe  unterstellt  worden.

Die  dem  Steueramt  l.  zu  Insterburg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Gumbinnen  ertheilte
Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über  ausländisches  und  inländisches  Salz  zur  Glasfabrikation,
  sowie  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  II  über  ausländisches  und  inländisches  Salz  ist
zurückgezogen  worden.

Das  Steueramt  II.  zu  Pillkallen  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Eydtkuhnen  ist  in  ein
Steueramt  l.  umgewandelt  worden.

Bei  der  Zollabfertigungsstelle  auf  dem  Bahnhof  zu  Myslowitz  ist  eine  allgemeine  öffentliche
Niederlage  für  unverzollte  Waaren  (Packhof)  errichtet  worden.

Das  Salzsteueramt  I.  zu  Georgenhall  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Hannover  ist  in  ein
Salzsteueramt  II.  umgewandelt  worden.

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Nebenzollamt  II.  zu  Bajohren  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Memel  die  Befugniß  zur
Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über  zur  Ausfuhr  bestimmte  Pferde  auf  die  Hauptzollämter
zu  Hamburg;

dem  Hauptsteueramt  zu  Gleiwitz  die  Befugniß  zur  Abfertigung  des  im  Eisenbahnverkehr  eingehenden
  Schweinefleisches  nach  Maßgabe  des  §.  66  des  Vereinsgollgesetzes;

dem  Steueramt  l.  zu  Schlawe  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Rügenwalde  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  II  über  inländisches  Salz;

dem  Steueramt  I.  zu  Rheydt  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Crefeld  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  II  über  zollpflichtige  Gegenstände  und

dem  Steueramt  I.  zu  Warburg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Lemgo  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  II  über  zollpflichtige  Waaren  sowie  über  inländisches  Salz.

20
        <pb n="120" />
        — 106 —

Im  Königreich  Sachsen.

Den  Untersteuerämtern  zu  Rochlitz  und  Frohburg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Grimma
ist  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II  über  unbearbeitete  Tabackblätter  und  Tabackstengel,
sowie  von  Versendungsscheinen  II  über  inländischen  Taback  beigelegt  worden.

In  Elsaß-Lothringen.

Auf  dem  Bahnhofe  zu  Stieringen-Wendel  ist  eine  dem  Hauptsteueramt  zu  Saargemünd
unterstellte  Uebergangssteuerstelle  mit  der  Befugniß  zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben  von  Bier,
sowie  zur  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Bier  errichtet  worden.



Nachdem  die  Herzoglich  braunschweigischen  Zuckersteuerstellen  mehrfach  Abänderungen  der  Benennungen
und  der  Abfertigungsbefugnisse  erlitten  haben,  ergiebt  sich  der  dermalige  Stand  der  Zuckersteuerstellen  des
Herzogthums  Braunschweig  (vergl.  Abschnitt  X  des  allgemeinen  Verzeichnisses  der  Zuckersteuerstellen  auf
Seite  541  ff.  des  Jahrgangs  1889)  aus  dem  nachfolgenden  Verzeichnisse.

Verzeichniß

der

Zuckersteuerstellen  im  Herzogthum  Braunschweig  nach  dem  Stande
vom  1.  April  1890.





Hauptamtsbezirk.

Laufende  Nr.

Zuckersteuerstellen



1.  selbständige.

2.  mit  anderen  Amtsstellen  verbundene.



Art  der  Amtsstellen.

Ort  derselben.

Die  Zuckersteuerstelle

  ist  zuständig

für  die  Fabriken
zu

Bemerkungen.



1.   Braunschweig











Bodenburg

Braunschweig  l



Braunschweig  II


Braunschweig  III

Braunschweig  IV

Braunschweig  V



Braunschweig  VI







Oestrum
Braunschweig
(Zucker-Raffinerie
Braunschweig)
Braunschweig
(Aktien  =  Zuckerfabrik
  Braunschweig
  und  Raffinerie
  von  J.  H.
Grassau  &amp;amp;  Sohn)
Braunschweig  
(Zucker-Raffinerie
Brunonia)
Braunschweig
(Aktien-Zuckersiederei
  Braunschweig)

Eichthal  in
Braunschweig
und  Rautheim
Broitzem  und
Wierthe
        <pb n="121" />
        Zuckersteuerstellen

































Die  Zuckersteuer-
  stelle  ist  zuständig
Hauptamtsbezirk.    2.  mit  anderen  Amtsstellen  verbundene.  für  die  Fabriken  Bemerkungen.
  1.  selbständige.  zu
  Art  der  Amtsstellen.  Ort  derselben.
8.   Braunschweig    Gandersheim  Gandersheim
und  Seesen
9.  „  Steueramt  Holzminden  Holzminden
10.  „  Bechelde    Oelsburg  und
Bechelde
11.  JWolfenbüttel  Barbecke  Broistedt  und
Burgdorf
12.  „  Barum  Barum  und
Immendorf
13.  „  Frellstedt  Frellstedt
14.  „  Helmstedt  1  Helmstedt
15.  „  Helmstedt  II  Trendelbusch  und
Groß-Twülpstedt
16.  „  Hessen  Hessen  und  Mattierzoll
  
17.  „  Jerxheim  Jerxheim  und
Watenstedt
18.  „  Königslutter  Königslutter
19.  „  Schöningen  Hoiersdorf  und
Söllingen
20.  „  Schöppenstedt  Schöppenstedt
21.  „  Thiede  Thiede  und
Uefingen
22.  „  Wolfenbüttel  1  Hedwigsburg  und
Wendessen
23.  „  Wolfenbüttel  II  Dettum  und
Salzdahlum

4.  Polizei-Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
  
  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behoͤrde,  welche  die  Datum
  der  Bestrafung    Ausweisung  Ausweisungs-    
  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  Ausweisungs-
  der  Ausgewiesenen.      beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Johann  Eising,  geboren  am  11.  August  1849  zu  Hen-  Raub  und  3  schwere  Königlich  preußischer  Re-  29.  März  d.  J.
Schirmlicker,  gelo,  Niederlande,  ortsangehörig  eben-  Diebstähle  (7  Jahre  gierungspräsident  zu  
daselbst,  Zuchthaus  laut  Er-  Düsseldorf,
  kenntis  vom  5.  April
1883).
2.  Ludwig  Steiner,  geboren  am  3.  Februar  1867  zu  Gold-  Diebstahl  [1  Jahr  Königlich  bayerisches  Be-  20.  Februar
Dienstknecht,  bach,  Gemeinde  Paulusbrunn,  Bezirk  6  Monate  Zuchthaus  ziksamt  Ansbach  d.  J.



Tachau,  Böhmen,  ortsangehörig  eben-  laut  Erkenntniß  vom



daselbst,



22.  September  1888.
        <pb n="122" />
        — 108 —















Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

    Grund  des

der    Ausweisung  Ausweisungs

      der  Bestrafung.  

  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.    3.  4.  5.  6.

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

3.  Eva  Sedlaczek,  geb.   geboren  am  12.  Dezember  1846  zu  Landstreichen,  Bettelns  Königlich  preußischer  Re-   27.  März  d.  J.
Waczyk,  Wittwe,  Sternowitz,  Bezirk  Wischau,  Mähren  und  Nichtinnehalten  gierungspräsident  zu

ortsangehörig  zu  Ratschitz,  Bezirk  der  vorgeschriebenen  Breslau,
Wischau,  Reiseroute,

4.   Gottfried  Steyskal,   29  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange-   Betteln  im  wieder-  Königlich  preußischer  Re-   15.  Februar
Schuhmachergeselle,  hörig  zu  Windischgraz,  Steiermark,  holten  Rückfall,  regierungspräsident    zu  d.  J.

Cassel,

5.  Josef  Franek,  Kauf-   57  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange-   Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be-  10.  März  d.  J.
mann,  hörig  zu  Wollin,  Bezirk  Strakonitz,  zirksamt  Traunstein,  

Böhmen,

6.  Alois  Stefan,  27  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange-   Betteln  im  wieder-Königlich  bayerisches  Be-   18.  März  d.  J.
Schuhmacher,  hörig  zu  Judenburg,  Steiermark,  holten  Rückfall,  zirksamt  Ludwigshafen

a. Rh.

7.  Wenzel  Löffler,  geboren  im  Jahre  1847  zu  Niederlichten-   desgleichen,  Königlich  sächsische  Kreis-   24.  Februar
Weber  und  Hand=  wald,  Bezirk  Gabel,  Böhmen,  ortsan-  hauptmannschaft  d.  J.
arbeiter,  gehörig  ebendaselbst,  Dresden,

8.  Thomas  Kaplan,  geboren  am  21.  Dezember  1843  zu  Landstreichen,  Großherzoglich  hessisches   27.  März  d.  J.

Musiker,  Frauenberg,  Böhmen,  ortsangehörig  Kreisamt  Mainz,
ebendaselbst,

9.  Johann  Ernst  Blum,  geboren  am  5.  Januar  1859  zu  Wien,  Betteln  im  wiederhol-   Chef  der  Polizei  in  Ham-   8.  März  d.  J.
Müllergeselle,  Oesterreich,  wohnhaft  zuletzt  in  Ham-   ten  Rüdckfall,  burg,

burg,
10.  Guiseppe  Christini.  geboren  am  15.  November  1867  zu  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirkspräsi-  28.  März  d.  J.



Metzger,







Rivole,  Bezirk  Verona,  Italien,

Betteln,





dent  zu  Colmar,



Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="123" />
        —  109  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

———

 

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  25.  April  1890.  Nr. 17

Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Abgrenzung  des  zur          

          3. Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Kontrole  über  den  Handel  mit  Getreide  im  Bereiche  des  Reichsgebiete                    110
Hauptzollamts  Vreden  festgesetzten  Aufsichtsbezirks  Seite  109          

2.  Konsulat-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civil-  4.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen  des  Reichs
stands-Akten;  —  Erequatur-Ertheilung  110  vom  1.  April  1889  bis  Ende  März  1890  112



1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.



Der  in  betreff  der  Transport-,  Buch=  und  Lagerkontrole  für  Roggen,  Hafer,  Weizen,  Gerste  und  Buchweizen

  in  einem  Theile  des  Grenzbezirks  des  Königlich  preußischen  Hauptzollamts  zu  Vreden  festgesetzte
Aufsichtsbezirk  —  vergl.  Central-Blatt  1889  Seite  319  und  320  —  ist  wie  folgt  abgegrenzt  worden:

„Der  Aufsichtsbezirk  wird  nach  dem  Auslande  durch  die  Grenze  der  Provinz  Westfalen

gegen  das  Königreich  der  Niederlande,  nach  dem  Binnenlande  durch  folgende  Binnenlinie

umschlossen.  Dieselbe  fällt  zunächst  im  Westen  von  der  Landesgrenze  ab  zusammen  mit  der

Grenze  der  Provinz  Westfalen  gegen  die  Rheinprovinz,  biegt  von  dieser  vor  Isselburg  nach

Norden  ab  und  geht  direkt  auf  die  Stelle,  wo  die  Chaussee  von  Anholt  nach  Isselburg  den

Mühlenbach  überbrückt,  verfolgt  nunmehr  den  Mühlenbach  bis  zur  Aa  und  von  dort  die

letztere  aufwärts  bis  zur  Dömmingsbrücke,  von  wo  sie,  gerade  nach  Norden  laufend,  auf  den

Holtwicker  Bach  überspringt  und  dann  am  letzteren  stromaufwärts  läuft  bis  zu  der  Stelle,

wo  die  Harstege  in  denselben  mündet.  Von  hier  aus  zieht  sich  die  Binnenlinie  die  Harstege

entlang  zu  dem  Punkte,  wo  der  Barloer  Landweg  dieselbe  überbrückt,  und  verfolgt  sodann

den  Barloer  Landweg  bis  an  die  sogenannte  Kreuzallee,  begleitet  von  hier  aus  den  Landweg

nach  Kretier,  wobei  sie  die  Bahn  bei  Wärterbude  11  durchschneidet,  bis  zu  Bernings-Kreuz

in  Vardingholt  und  geht  von  letzterem  nach  der  Lappe,  um  von  dort  aus  weiter  den  Burloer

Deich  bis  nach  Burlo  (Kloster)  zu  verfolgen.  Hier  nimmt  sie  den  Fahrdamm  nach  Ladestelle

Burlo  und  weiter  über  die  Gehöfte  Woeste,  Feldhaus  und  Leiting  den  Fahrdamm  von  Burlo

nach  Weseke  an  und  begleitet  von  Weseke  aus  die  Chaussee  bis  Stadtlohn,  die  geschlossenen

Ortschaften  Weseke,  Südlohn  und  Stadtlohn  ausschließend.  Von  Stadtlohn,  gegenüber  der

Mühle  von  Enxing,  zweigt  sie  sodann  links  ab,  geht  über  den  dort  führenden  Feldweg  zur

alten  Stadtlohn-Vredener  Straße  über,  welche  sie  bis  zur  Stadt  Vreden  verfolgt.  Um  letztere

führt  sie,  dieselbe  ausschließend,  herum,  auf  die  Alstädter  Straße,  welche  nunmehr  bis  Alstätte

21
        <pb n="124" />
        —  110  —

von  ihr  begleitet  wird;  die  Ortschaft  Alstätte  und  die  Mühle  ausschließend,  findet  sie  dann
hinter  derselben  weiteren  Anschluß  an  den  Damm  von  Alstätte  nach  Epe,  welcher  bis  zum
Durchschnittspunkt  mit  dem  Eisenbahndamm  Ahaus-Epe  die  Binnenlinie  bildet.  Letzterer
Bahndamm  setzt  die  Begrenzung  fort  bis  zur  Kreuzung  mit  der  Chaussee  Epe-Gronau.  Von
hier  aus  geht  die  Grenzlinie  in  gerader  Richtung  nach  dem  Eper  Kirchhof,  welcher  an  dem
Damm  Epe-Postbrücke  liegt,  und  verfolgt  diesen  Damm  bis  zur  Chaussee  Gronau-Ochtrup  und
sodann  diese  letztere  auf  Ochtrup  zu  bis  zur  Grenze  des  Kreises  Ahaus  gegen  den  Kreis
Burgsteinfurt,  mit  welcher  Kreisgrenze  sie  demnächst  nach  Norden  bis  zur  Grenze  der  Provinz
Westfalen  gegen  die  Provinz  Hannover  zusammenfällt,  um  schließlich,  die  Provinzialgrenze
entlang,  auf  die  Landesgrenze  (Driland)  zurückzuführen.  
Alle  vorbezeichneten,  die  Binnenlinie  bildenden  Wege,  Chausseen,  Dämme  und  Flußläufe,
sowie  Ortschaften  und  Etablissements,  soweit  solche  nicht  vorstehend  ausdrücklich  ausgeschlossen
sind,  werden  in  den  Aussichtsbezirk  eingeschlossen.“
Ferner  ist  die  Buch=  und  Lagerkontrole  für  den  stehenden  Gewerbebetrieb  der  Händler  mit
Roggen,  Weizen,  Gerste,  Hafer  und  Buchweizen  auf  den  gesammten  Grenzbezirk  des  genannten  Hauptzollamts
  ausgedehnt  worden.





2.  Kon  sulat-Wesen.



Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Varna,  Gerichts-Assessor  von  Wichert,  ist  auf  Grund  des
§.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für
den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt
worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen  und
die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.  



Dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Stettin  ernannten  Herrn  James  C.  Kellogg
ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.



3.  Polizei-Wesen.



Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.





  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
      Ausweisung    desvAusweisungs-
  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.


1.  2.  3.  4.  5.  6.











a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Anna  Braun,  unver-   geboren  am  4.  Juli  1846  zu  Pelzdorf,  schwerer  Diebstahl   Königlich  preußischer  Re-   21.  März  d.  J.
ehelichte  Arbeiterin,  Bezirk  Hohenelbe,  Böhmen,  ortsange-  (5  Jahre  Zuchthaus  gierungspräsident  zu
hörig  zu  Oberhohenelbe,  ebendaselbst,  laut  Erkenntniß  vom  Frankfurt  a.  O.,

2.  April  1885),  
2.  Theresia  Marsenger   geboren  im  Dezember  1842  zu  Kronstadt,  schwere  Kuppelei  Königlich  preußischer  Re-  1.  April
geb.  Galle,  verwitt-  Bezirk  Senftenberg,  Böhmen,  ortsan-   (1  Jahr  Zuchthaus  gierungspräsident  zu  d.  J.
wete  Fabrikarbeiterin,  gehörig  zu  Schwarzwasser,  ebendaselbst,  laut  Erkenntniß  vom  Liegnitz,
8.  Juli  1889),
        <pb n="125" />
        — 111 —















  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grunt  Behörde,  welche  die  Datum
        der Ausweisung  des Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.    3.  4.  5.  6.
b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.  Franz  Jarosch,  28  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig   Landstreichen  und  Fäl-   Königlich  preußischer  Re-   17.  März  d.  J.
Arbeiter,  zu  Rakschawa,  Bezirk  Krakau,  Galizien,  schung  von  Legitima=  gierungspräsident  zu
tionspapieren,  Oppeln,
4.  Jakob  Vogler,  geboren  im  Jahre  1852  zu  Krakau,   Betteln  im  wiederhol-Königlich  preußischer  Re-  3.  April
Arbeiter,  Galizien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  ten  Rückfall,  d.  J.

Sybren  Andela,

Bildhauer,



6.  Johann  Wittmann,
Brauergehilfe,

7.  Viktor  Em.  Palecek,
Gärtner,

8.  Mathias  Smaha,
Bindergeselle,

9.  Johann  Strachota,

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

17.





Gärtner,

Franz  Mayer,  Müller
und  Tagelöhner,

Louis  Ganzfried,
Handelsmann,

Maria  Woeß,  ledige
Tagelöhnerin,

Johann  Mandelicek,
Glasarbeiter,

Josef  Goll,  Müllergeselle,


Franz  Tschermazeck,
Weber,

Eddie  (Eduard)
Simpson,
Schneider,

Josef  Stoffel,
Schneider,

geboren  am  8.  März  1851  zu  Bolsward,
  Niederlande,  ortsangehörig  zu
Bronbeck  bei  Arnhem,  ebendaselbst,
geboren  am  15.  Juni  1838  zu  Altlichtenwarth,
  Bezirk  Mistelbach,  Oesterreich,
  ortsangehörig  ebendaselbst,

30  Jahre  alt,  geboren  zu  Brünn,
Mähren,  ortsangehörig  zu  Roxna,  Bezirk
  Neustadtl,  ebendaselbst,

geboren  im  Jahre  1846  zu  Vacovech,
Bezirk  Glattau,  Böhmen,  ortsangehörig
zu  Eigen,  ebendaselbst,

geboren  am  9.  Mai  1836  zu  Darkau,
Bezirk  Freistadt,  Oesterreich,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  6.  März  1862  zu  Salzburg,
Oesterreich,  ortsangehörig  zu  Seewalchen,
  Bezirk  Voecklabruck,  ebendaselbst,


geboren  am  20.  Mai  1855  zu  Ungvar,
Komitat  Ung,  Ungarn,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  im  Jahre  1860  zu  Aigen,  Bezirk
Rohrbach,  Oesterreich,  ortsangehörig
ebendaselbst,

41  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig
zu  Skovice,  Bezirk  Pisek,  Böhmen,
geboren  am  14.  April  1851  zu  Lititsch,
Bezirk  Königinhof,  Böhmen,  ortsangehörig
  zu  Haatz-Obergrund,  ebendaselbst,


46  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig
zu  Budapest,  Ungarn,

geboren  am  20.  August  1870  zu  Liverpool,
England,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  23.  November  1857  zu
Wassersuppen,  Bezirk  Taus,  Böhmen,

Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,
Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen  und

falsche  Namensangabe,

Landstreichen,  Führung

falscher  Legitimationspapiere
  und  falsche
Namensangabe,

Landstreichen,

desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Widerstand,  Beamtenbeleidigung,
  Landstreichen
  und  Betteln,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,



Landstreichen,

Nichtbeschaffung eines
Unterkommens,





ortsangehörig  ebendaselbst,



gierungspräfldent  zu
Bromberg,

Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu
Minden,
Stadtmagistrat  Straubing,
  Bayern,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Ludwigshafen

a.  Rh.,
Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Viechtach,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Laufen,

Königliche  Polizeidirektion
zu  München,  Bayern,
dieselbe,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Erding,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Eggenfelden,

hauptmannschaft



Königlich  sächsische  Kreis-Bautzen,



Großherzoglich  oldenburgisches
  Staatsministerium,
  Departement  des
Innern  zu  Oldenburg,
Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,

    derselbe,

18.  Februar
d.  J.

14.  März  d.  J.

20.  März  d.  J.
desgleichen.
22.  März  d.  J.

24.  März  d.  J.

28.  März  d.  J.

31.  März  d.  J.

3.  April

d.  J.

31.  Dezember
v.  J.

7.  März  d.  J.

29.  März  d. J.

31.  März  d. J.
        <pb n="126" />
        — 112 —

4.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich

für  die  Zeit  vom  1.  April  1889  bis  zum  Schlusse  des  Monats  März  1890.



















Die  Soll-    
  Einnahme  beträgt  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  des  Ausfuhr-  in  demselben  zwischen  den  
der  Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum  Spalten 4 und 5
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten Monats      (Spalte  4)  —  weniger
M  M  M  M
1.  2.  3.  4.  5.  6.

Zölle  378  877  818  301  8419  3278  575  969  311  338  411|67  237  568
Tabacksteuer  .  11  508  727  154  864  11353  863  10  761  17r0  +  592  693
Zuckermaterialsteuer  86  435  758  61  397062  25  038  696  —  35  508  76000—60547  456
Verbrauchsabgabe  von  Zucker.  49  680  215  77  800  49  602  415  22  623  00t  .  26  979  411
Salzsteuer  40  812  030  94  7022  40  717  328  4s  631  210—  913  882
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  30  466  855  9186  533  21280322  18  543  886  +  2  736  436
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
  zu  derselben  116  856  826  246  891  116  609  935  110  126  649  6  483  286
Brausteuer  25  236  177  142  115  25  094  062  22  710  8996  K+  2  383  166
Uebergangsabgabe  von  Bier  3140  289  —  z  140  289  2  815  332  +T+  324957
Summe  743014695  71601  816  671  412  879  505  041  788  +166371091
Spielkartenstempel    —  —-  1276059  1  256  713  K  19346
Wechselstempelsteuer    —  —  7  492  262  6  888  713  +  603  549
Stempelsteuer  für  
a) Werthpapiere  —  —  9517511  7921406  +  1596  105
b)  Kauf=  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  —  —  15  151  196  12  466  640  +  2684  556
c)  Loose  zu:
Privatlotterien  —  —  2532  826  540  40o8  +  1992  41
Staatslotterien  —  —  6  689  025  6  505  589  +  83  436

 

Anmerkung.

Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-  Einnahme



abzüglich der Ausfuhr-Vergütungen und Verwaltungskosten

  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  März  1890:



Bezeichnung

Ist-Einnahme  vom
Beginn  des  Etatsjahres

Ist-Einnahme  in
demselben  Zeitraum  des

  

Differenz  zwischen  den
Spalten  2  und  3,



    







der  bis  zum  Schluß  des    +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  Vorjahres  —  weniger

M  M  M

1.  2.  3.    4.
Zölle  349  054  581  281  840  118  +  67  214  463
Tabacksteuer  10  220  379  10  948  025  —  727646
Zuckermaterialsteuer  11  040  267  8  932  530  +  2  107  737
Verbrauchsabgabe  von  Zucker  41  141  023  602  856  +  40  538  167
Salzsteuer  40  433  538  41  132  532  —  698  994
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  17  015  921  17297097  —  281  176

Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag

zu  derselben.  91  897  175  72  610  483  +  19  286  692
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  23  986  477  21  665  296  +  232s  181
Summe  584  789  361  455  028  937  +  129  760  424
Spielkartenstempel.  1  225  894  1  162  272  +  63  622

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="127" />
        —  113  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

——-——..—————.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  2.  Mai  1890.  Nr. 18.

Inhalt;  1.  Zoll=  und  Steuer-  Wesen:  Einschränkung  der  2.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —Todesfall  113
im  Bezirk  des  Hauptzollamts  Emmerich  eingeführten  Exequatur Ertheilungen        
Kontrole über den Handel mit Getreide..Seite113  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem Reichsgebiete 114



1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Die  in  einem  Theile  des  Bezirks  des  Königlich  preußischen  Hauptzollamts  zu  Emmerich  eingeführte
Transport-,  Buch=  und  Lagerkontrole  für  Getreide  —  vergl.  Central-Blatt  von  1889  S.  519  —  hat  in
räumlicher  Beziehung  folgende  Einschränkung  erfahren:
1.  In  dem  Obergrenzkontrolbezirk  Emmerich  wird  für  den  Stadtbezirk  Emmerich  und  die  Gemeinde
  Dornick  die  erwähnte  Kontrole  aufgehoben:
2.  in  dem  Obergrenzkontrolbezirk  Rees  wird  der  Getreide-Kontrolbezirk  abgegrenzt  durch  die
Chaussee  Bienen-Millingen-Empel-Isselburg  dergestalt,  daß  die  von  dieser  Chaussee  berührten
Ortschaften  in  dem  Getreide-Kontrolbezirk  verbleiben.



2.  Kon  sulat=  Wesen.  

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  John  M.  Edney  zum  Vize-Konsul
  in  Berwick  on  Tweed  (England)  zu  ernennen  geruht.



Der  Kaiserliche  Konsul  in  Weidah  (Dahomeh),  H.  L.  Randad,  ist  gestorben.

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden
dem  zum  Konsul  der  Republik  Chile  in  Lübeck  ernannten  Herrn  Mateo  Munoz
und
dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Mannheim  ernannten  Herrn
John  F.  Winter.





22
        <pb n="128" />
        — 114 —

3.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.















Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
      Grund  des
  der    Ausweisung  Ausweisungs-
  der  Bestrafung.  
  der  Ausgewiesenen.    beschlossen  hat.  beschlusses
1.  2.    3.  4.  5.  6.
a)  Auf  Grund  des  §.  38  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Alois  Beranek,  geboren  am  16.  Dezember  1848  zu   schwerer  Diebstahl  Königlich  württembergi=  27.  März  d.  J.
Schreiner,  Pilsen,  Böhmen,  ortsangehörig  eben-  (2  Jahre  6  Monate  sche  Regierung  für  den
daselbst,  Zuchthaus  laut  Er=  Donaukreis  zu  Ulm,
kenntniß  vom  3.  Oktober
  1887),
2.  Josef  Crolla,  20  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange-   Kuppelei  und  Hehlerei|  Großherzoglich  badischer  18.  April  d.  J.
Musiker,  hörig  zu  Pieinisco,  Provinz  Caserta   8  Monate  Gefäng-  Landeskommissär  zu
Italien,  niß  laut  Erkenntniß  Mannheim,
vom  23.  August  1889),
b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.  Die  Zigeuner,  Eheleute
a.  Anton  Poputz,  48  Jahre  alt,  geboren  zu  Altendorf,  Königlich  preußischer  Re-Bezirk
  Ostrau,  Mähren,  Landstreichen,  gierungspräsident  zu  31.  März  d.  J.
b.  Barbara  Poputz,  50  Jahre  alt,  geboren  zu  Altendorf,    Oppeln,
ohne  Wohnsitz,
4.  Josef  Machauf,  geboren  im  Jahre  1811  zu  Krakan,  Ga-  Landstreichen  und  derselbe,  3.  April  d.  J.
Handelsmann,  lizien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,
5.  Israel  Leib  Krieger,  geboren  im  Jahre  1853  zu  Krakau,  orts-   desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Handelsmann,  angehörig  ebendaselbst,
6.  Johann  Lendel,  geboren  am  25.  September  1862  zu   Betteln  im  wiederhol-  Königlich  preußischer  Re-  11.  April  d.  J.
Schlächter,  Gaudensdorf  bei  Wien,  Oesterreich,  ten  Rückfall,  gierungspräsident  zu
ortsangehörig  zu  Klein=  Wilfersdorf,  Schleswig,
Bezirk  Korneuburg,  ebendaselbst,
7.  Johann  Friedrich  geboren  am  13.  März  1854  zu  Kirch-   desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-  14.  April  d.  J.
Mechler,  Schmiede-  zell,  Bayern,  ortsangehörig  zu  Harder-  gierungspräsident  zu
geselle,  wyk,  Niederlande,  Düsseldorf,
8.  Rudolf  Johann  geboren  am  6.  Mai  1870  zu  Rappers-   Landstreichen  und  derselbe,  15.  April  d.  J.
Schär,  Tagelöhner,   wyl,  Kanton  Bern,  Schweiz,  ortsan-  Betteln,
gehörig  ebendaselbst,
9.  Alois  Berkmann,  geboren  im  Oktober  1855  zu  Sarnthal,  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be-   3.  April  d.  J.
Arbeiter,.  Bezirk  Bozen,  Tirol,  ortsangehörig  zirksamt  Pfarrkirchen,
ebendaselbst,
10.  Anton  Bauhof,  geboren  am  13.  März  1858  zu  Stocke-   Betteln  im  wieder-Königlich  bayerisches  Be-  5.  April  d.  J.
Kaminkehrer,  rau,  Bezirk  Korneuburg,  Oesterreich   holten  Rückfall,  zirksamt  Ebersberg,
ortsangehörig  zu  Neuhaus,  Böhmen,
11.   Adalbert  Formanek,  geboren  am  23.  April  1858  zu  Budweis,  desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be-   8.  April  d.  J.
Maurer  und  Schiefer-Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  zirksamt  Erding,
decker,
12.  Anna  Heinl,  ver-  geboren  im  November  1838  zu  Wudau,  Landstreichen,  Betteln  dasselbe,  14.  April  d.  J.
wittwete  Näherin,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Ujest,  Be-  und  Gebrauch  einer
zirk  Tachau,  ebendaselbst,  gefälschten  Legitimation,

13.  Jakob  Hosp,  Bier-   geboren  am  10.  August  1845  zu  Reutte,  desgleichen,  Königlich  württembergi-   15.  März  d.  J.

Erdarbeiters  Emil  Beringer  (Central-Bl.  f.  1889  S.  598  Z.  9)  ist  zurückgenommen,  nachdem  ermittelt  worden,  daß









brauer,

Tirol,  ortsangehörig  ebendaselbst,







sche  Regierung  für  den
Donaukreis  zu  Ulm,





Die  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Metz  vom  5.  Dezember  v.  J.  verfügte  Ausweisung  des

Emil Beringer die  badische  Staatsangehörigkeit  besitzt.
  Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="129" />
        —  115  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

—  —



Zu  betziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.




















XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  9.  Mai  1890.  9W  19.
Inhalt:  1.  Post=  und  Telegraphen-Wesen:  Abänderungen  3.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Bestellung  eines
der  Postordnung  vom  8.  März  1879.  Seite  115  Konsular-Agenen  117
2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Aenderung  in  dem  Verzeichniß  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
derjenigen  Börsen,  an  welchen  Terminpreise  für  gewisse  Reichsgebiete...  .117
Waaren  notirt  werden;  —  Umtausch  der  Loose  der  öster-  5.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
reichischen  Staats-Prämien-Anleihe  von  1860;  —  Abbe-  April  1890.  118
rufung  eines  Stations-Kontrolörs  116



1.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

Abänderungen  der  Postordnung  vom  8.  März  1879.

Auf  Grund  der  Vorschrift  im  §.  50  des  Gesetzes  über  das  Postwesen  des  Deutschen  Reichs  vom
28.  Oktober  1871  wird  mit  Zustimmung  des  Bundesraths  die  Postordnung  vom  8.  März  1879  bezüglich
des  Tarifs  für  Nachnahmesendungen  wie  folgt  abgeändert:
Im  §.  18  erhält  der  Absatz I  folgende  Fassung:
Postnachnahmen  sind  im  Betrage  bis  zu  vierhundert  Mark  einschließlich  bei  Briefen  und  Packeten

 

zulässig.      
Ebenda  sind  im  Absatz  V  die  Worte  „ohne  Abzug  übermittelt“  zu  streichen  und  an

deren  Stelle  nachzutragen:
nach  Abzug  der  Geldübermittelungsgebühr  zugesandt.
Die  folgenden  Absätze  VII  und  VIII  sind  zu  streichen.  Dafür  ist  zu  setzen:
VI  Für  Nachnahmesendungen  kommen  an  Porto  und  Gebühren  zur  Erhebung:

1.  Das  Porto  für  Briefe  und  Packete  ohne  Nachnahme.    
Falls  eine  Werthangabe  oder  Einschreibung  stattgefunden  hat,  tritt  dem  Porto  die

Versicherungsgebühr  bez.  Einschreibgebühr  hinzu.

2.  Eine  Vorzeigegebühr  von  10  Pf.
3.  Die  Gebühren  für  Uebermittelung  des  eingezogenen  Betrages  an  den  Absender,  und  zwar:
bis  5  Mark....  10  Pf.
über  5 =  110 Mark  20 Pf.
über  100  =  200 Mark  30  Pf.
über   200  -  400  Mark  40  Pf.

23
        <pb n="130" />
        —  116  —

VIII  Die  Vorzeigegebühr  wird  zugleich  mit  dem  Porto  erhoben  und  ist  auch  dann  zu  entrichten,
wenn  die  Sendung  nicht  eingelöst  wird.

Vorstehende  Abänderungen  treten  mit  dem  1.  Juni  1890  in  Kraft.
Berlin  W.,  30.  April  1890.

Der  Reichskanzler.
von  Caprivi.



2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.



Nach  der  auf  Grund  der  Ziffer  9  der  Ausführungsvorschriften  zu  dem  Gesetz,  betreffend  die  Erhebung
von  Reichsstempelabgaben  (Central-Blatt  für  1885  Seite  417),  von  der  Königlich  sächsischen  Regierung
getroffenen  Feststellung  werden  an  der  Börse  zu  Leipzig  Terminpreise  für  Kammzug  notirt.

Berlin,  den  1.  Mai  1890.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Freiherr  von  Maltzahn.



Bekanntmachung,
betreffend  die  Loose  der  österreichischen  Staats-Prämien-Anleihe  von  1860.

Von  Seiten  der  K.  K.  österreichischen  Regierung  werden  vom  12.  Mai  d.  Js.  ab  die  Loose  der  Staats-Prämien-Anleihe
  von  1860,  deren  Kupons  erschöpft  sind,  eingezogen  und  durch  neue  —  dieselben  Serienund
  Gewinn-Nummern  tragende  —  Stücke  ersetzt.  Mit  Rücksicht  hierauf  hat  der  Bundesrath  genehmigt,
daß  diejenigen  neuen  Stücke  der  gedachten  Anleihe,  welche  an  Stelle  eingezogener,  mit  dem  deutschen
Stempel  auf  Grund  des  Gesetzes,  betreffend  die  Inhaberpapiere  mit  Prämien,  vom  8.  Juni  1871
(Reichs-Gesetzblatt  S.  210)  vorschriftsmäßig  versehener  derartiger  Schuldverschreibungen  zur  Verausgabung
  gelangen,  durch  Aufdruck  einer  besonderen  Bescheinigung  als  in  Deutschland  umlaufsfähig  anerkannt
  werden.

Mit  der  Vermittelung  des  Umtausches  der  auf  Grund  des  erwähnten  Gesetzes  abgestempelten  Loose
ist  von  dem  K.  K.  österreichischen  Finanzministerium  —  laut  Kundmachung  vom  28.  April  1890  —  das
Bankhaus  S.  Bleichröder  in  Berlin  betraut  worden,  welches  letztere  die  zum  Umtausch  eingereichten  Stücke
dem  Reichsschatzamt  behufs  Prüfung  des  Stempelaufdrucks  vorlegen  wird.  Falls  diese  Prüfung  die
Echtheit  und  Vorschriftsmäßigkeit  der  Stempelung  ergiebt,  werden  die  betreffenden  Ersatzstücke  von  Seiten
des  Reichsschatzamts  mit  dem  Vermerk:  „Als  umlaufsfähig  in  Deutschland  anerkannt“  versehen  werden.  Die
Aushändigung  der  Ersatzstücke  an  die  Loosbesitzer  erfolgt  durch  das  genannte  Bankhaus,  so  daß  ein  unmittelbarer
  Verkehr  zwischen  dem  Reichsschatzamt  und  den  Loosbesitzern  nicht  stattfindet.  Kosten  werden
für  die  Bescheinigung  der  Umlaufsfähigkeit  diesseits  nicht  erhoben.  

Berlin,  den  5.  Mai  1890.

  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Freiherr  von  Maltzahn.



Der  Königlich  preußische  Ober-Zoll-Inspektor  Hoffmann  ist  in  Folge  seiner  Versetzung  in  den  Ruhestand
  vom  1.  Mai  d.  J.  ab  von  seinen  Funktionen  als  Stations-Kontrolör  in  Oldenburg  entbunden  worden.
        <pb n="131" />
        — 117 —

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  bisherigen  Vize-Konsul  Johan  Hallbäck  in  Malmö  (Schweden)  zum  Konsul  daselbst

und

den  Ingenieur  J.  L.  Gruber  zum  Konsul  in  Vlissingen

zu  ernennen  geruht.

Der  Kaufmann  Samuel  Krips  ist  zum  Kousular-Agenten  in  Wuhu  (China)  bestellt  worden.





4.  Polize

i=  Wesen.

3. Konsulat--Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.













Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
    Grund  des
  Ausweisung  Ausweisungs
  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.    3.  4.  5.  6.

a)  Auf  Grund  des  §.  389  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Andreas  Iswicki,  geboren  am  2.  Februar  1864  zu  Band-   einfacher  und  schwerer  Königlich  preußischer  Re-  16.  April  d.  J.

Hausdiener,

2.   Wilheim  Thurau,
Arbeiter,

3.   Georg  Micheller,
Gärtner,

4.   Franz  Leichter,
Arbeiter,

5.   Alexander  Schnee,
Handelsmann,

6.   Julius  Rosenzweig,
ohne  Stand,
7.   Heinrich  Kauffmann,
  Eisengießer,

8.   Maria  Anna  Poos,
ohne  Stand,



lewo,  Kreis  Lipno,  Russisch-Polen,  orts-  Diebstahl  (5  Jahre  gierungspräsident  zu
3  Monate  Zuchthaus  Marienwerder,

angehörig  ebendaselbst,

laut  Erkenntniß  vom
24.  Februar  1885),

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetz  buchs:

geboren  am  23.  April  1861  zu  Georgenburg,
  Rußland,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  am  12.  April  1837  zu  Wieselburg,
  Ungarn,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  am  1.  November  1849  zu
Nekors,  Bezirk  Senftenberg,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  26.  Juni  1866  zu  Bolangen,
Rußland,

Alter  unbekannt,
Rußland,
geboren  am  3.  Mai  1868  zu  Schlieren,
Kanton  Zürich,  Schweiz,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  zu  Riga,

geboren  am  5.  März  1871  zu  Burglinster,
  Luxemburg,  ortsangehörig  ebendaselbst,




Betteln  und  Nichtbeschaffung
  eines  Unterkommens,


Landstreichen  und
Betteln,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Gebrauch  eines  gefälschten
  Führungszeugnisses
  und  Landstreichen,

wiederholte  Sittenpolizei-Uebertretung,






Königlich  preußischer  Regierungspräsident

  zu

Königsberg,

Königlich  preußischer  Regierungspräsident

  zu
Breslau,

derselbe,

Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu
Aachen,

Großherzoglich  hessisches
Kreisamt  Friedberg,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Straßburg,



Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,



23*

21. März  d.  J.
19.  April  d.  J.
23.  April  d.  J.
11.  April  d.  J.

26.  Februar
d.  J.
26.  April  d.  J.

24.  April  d.  J.
        <pb n="132" />
        — 118 —

5.  Bankt-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

(Die  Beträge  lauten



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Ver    
·  '  er-Bezei
  Hnlitze  bldlich-  bindllich.
75  ezeich  nung  Grund.  Keserve.]  Noten-  Gegen  unge.  Gegen  täglich  Gegen  keiten  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  beites
3  der  31.  Märzl  decte  31.  Märzfällige  31.  Märzl  mit  31.  März  zu.  Mäs  her  a.  Märf
Kapltal.]  Fonds.  Umlauf.  Ver-  .  Passiva.
3  Banken.  1890.  J  Noten.  1890.  bindlich-  1890.  Kündi.  1890.  1890.Passivra!)  1890.  gebenen
n  kulankeiten.
  gungs  dischen
“  frist.  Wechseln.
1  2.  3.  4#5.  6.  7.  S8.  i0.  11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.
1  Reichsbank  120000  2  5935996  74254  859  126  405  93  343  383  776  17547  —  —  593  —  615s1  527  046—  73  021  —
2  Staͤdt.  Bank  zu  Breslau  3  000  600  2  555—  302  1  182—  35  1791  5  3970  130  44  10  309—  167  165
3   Magdeburger  Privatbank  3000  602  2486—  347  1  1701—  2  246  91  2771.  28  518—  287  7129—  515  208
4|Danziger  Privat-Aktien-Bank
  38  000  893  2585—  69  1271—  1  435—  27  4  602  —  252  1091—  201  12  606—  45  291
5  Provinzial-Aktien-Bank  des
Großherzogthums  Posen.  3  000  750  1389—  245  913—  151  334—  276  388—  179  158—  12  6019—  712  860
6   Frankfurter  Bank  17143  4204  10  715  +  11989  6650  —  1  619  5  427“—  683  8745—  976  221—  210  46  455  1  381  1  684
7  Bayerische  Notenbank  7  50o  1382  65  152—  1  10  30510—  846%  6359  H-  6  1  1  791|  196  82185|  9121  1030
8   Sächsische  Bank  zu  Dresden  30  000  4090  45  133|—  2  432  15843/—  4685  9  801  —  448  10209  6445  173—  6  99406/—  2229  1  409
9  Leipziger  Kassenverein  3000  260  359—  87  —  90  —  —  —  —  1  55  3  3674—  91  —
10   Chemnitzer  Stadtbank  510  127  504—  1  1  #  21  54  r  5  3  665/—  30  6#r  39  4  P55|—  63  522
11|  Württtembergische  Notenbank  9  ooo  640  20  087+  2  559  10  155/—.  615  616  4  11.—  4  44  *  611  30  7890—.  2384  268
12  Badische  Bank.  9  o0o  16411  12386  477  7  /7  295  1322  *  32444  —  380  —  37444  629+—  4344y795
13  Bank  für  Süddeutschland  15  672  17755  190.  +  1784  9  693  +  1297  -  3001  —  —  4602+—  40|  33461  +  1524  1849
14   Braunschweigische  Bank-  10  50  537  3  430|  +  139  2  *  311  4534  —  215  1843—  zr  210—  1  21  *  ½  505
0  l
Zusammen.234325  433361178713-51083214  2U2.—9o  312413445-192l5  337114  J  6  186—  1  8681  909716—  69  542  12  586

Zu  Spalte  5*:

Zu  Spalte  9  Nr. 6*:
Zu  Spalte  9   Nr. 13*:




Davon  in  Abschnitten  zu

200
500

1  000

92751  4

 

 

 

Bemerkungen.
100  788  541  300  ,

 

385  000  A“4  (bei  der  Bank  Nr.  5),
47  989  000  &amp;amp;  (bei  den  Banken  Nr.  1,  5,  6,  8,  9),

=  340  016  500  JKx;  (#"
Darunter  132  500  —  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.



1,  2.  6

Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="133" />
        Wesen.

banken  Ende  April  1890,
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  März  1890.

auf  tausend  Mark.)

— 119 —



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.

—  Gegen  RKeichslGegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  i
31.  März  kassen.  31.  März'  anderer  31.  März,  Wechsel.  31.  März,  Lombard.  31.  MärzEffekten.  31.  März  31.  März  der  31.  März  S.
Vestend..  scheine.  1390.  Banken.1390.  1890.  1890.  18390.tiva.690.  Aktiva.  13890.


18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  D27.  28.  29.  30.  31.  32.  33.  134.
835  963  32  909  21270  2001  13  104  2574  538  766—  55  985  90  795  44  965  6275+  2357  30  139  —  12  675136  3144  72984  1
1080...  110  13  11  280  —  388  5953  +  452  3075  —  357  —  —  36—  10  10  4377—  162  2
949  —  5  101  7  357—  351  4244—  129  865  —  278  5898—  125  197  +  118  72114  505  3
930  +  26  —  —  3841—  94  3625—  76  45111.  265  16311  65  1675—  206  12  7566—  20  4
433—  87  1—  1  2  —  6  3717  —  426  15411  206  —  —  371  16  6  111—  7105
3832  +  120  69  5  164—  546  23252  +  1943  10  143.  376  5719—  79  3875—  324  47054  +  1495  6
31  65  996  80  J  17  T  +  9344½  999  190t  171  8s94  J  15  120)  K.  f0  %%  J  91½
17  70+.  795  559.  L  196  12621  57872—  4022  33311  1852  1  20—  167  7710  +A  1550%½  40  222
348Z—  1  —  4  —  –  1122  —  —  62  —  3  3259  4  1031  3674  —  911
206  7  10—  1  1½½  14  3  430  —  166  256—  86  248  11  6911.  112  49566—  6810
7936  255  39  30  157/1.  1  600  „166799  +  502  883  168  561  —  633  2340788|  +  238411
1#6  212  38  22  73  —  54276229  435  74  35  213  26  1698—  22444629  +  43412
l
516  386  15—  1  320  J.  10855  1395—  2386  ——  3  60i'7o  J  4568½346¼  15243
.

906  72  48  31  174  5  9634  1005  2843  —  559  803—  62  6  766—  56  21124  —  548111

911486  +35  795  22  153+  2317  30  872  +  6  117  747946  —57  425  122  284  —  47  814  23  495+  2048  61  870  —  10  37911920  106  —560#  41

—  —  —  —

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="134" />
        <pb n="135" />
        —  121  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben



Reichsamt  des  Innern.





Zu  beziehen  durch  alle  Postan  stalten  und  Buchhandlungen.













XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  16.  Mai  1890.  Nr.:  20.
Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Veränderung  in  dem  4.  Marine  und  Schiffahrt:  Statistische  Uebersicht  über  die
Stande  der  Zuckersteuerstellen  Seite  121  deutschen  Fischerfahrzeuge,  welche  in  der  Nordsee  außer-2.
  Konsulat-Wesen:  Todesfall;  —  Exequatur-  Ertheilung  121  halb  der  Küstengewässer  Fischerei  betreiben,  nach  dem  Be-3.
  Post=  und  Telegraphen=  Wesen:  Vertrag  über  die  Ein-  stande  am  1.  Januar  1890  131
richtung  und  den  Betrieb  einer  regelmäßigen  deutschen  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Postdampferverbindung  mit  Ostafrika.  122  Reichsgebiete  .  136





1.  Zoll=  und  Steuer--  Wesen.

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.
Die  Zuckersteuerstellen  betreffend.
Im  Königreich  Preußen.

In  Neufahrwasser  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  Danzig  ist  eine  selbständige  Zuckersteuerstelle
errichtet  worden,  welche  für  die  Zucker-Raffinerie  Danzig  zu  Neufahrwasser  zuständig  ist.



2.  Kon  sulat-Wesen.

Der  Kaiserliche  Konsul  Eduard  Prochelle  in  Valdivia  (Chile)  ist  gestorben.



Dem  zum  Kaiserlich  russischen  Konsul  in  Memel  ernannten  Staatsrath  Eberhardt  ist  das  Exequatur
Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.



24
        <pb n="136" />
        —  122  —

3.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.



Vertrag
über

die  Einrichtung  und  den  Betrieb  einer  regelmäßigen  deutschen  Postdampferverbindung
  mit  Ostafrika.

Zwischen  dem  Reichskanzler,  General  der  Infanterie  von  Caprivi,  handelnd  im  Namen  des  Reichs,
einerseits  und  der  Aktien-Gesellschaft  „Deutsche  Ostafrika-Linie“  zu  Hamburg  andererseits,  ist  heute  nachstehender
  Vertrag  abgeschlossen  worden:

Artikel  1.

Die  Gesellschaft  als  Unternehmer  verpflichtet  sich,  die  nachstehend  aufgeführten  Dampferlinien  einzurichten

  und  während  zehn  hintereinander  folgender  Jahre  zu  unterhalten.

A.  Eine  Hauptlinie  zwischen  Hamburg  und  Delagoabay,  mit  Anlegen  in  einem  niederländischen
  oder  belgischen  Hafen,  dessen  Wahl  der  Genehmigung  des  Reichskanzlers  unterliegt,
ferner  in  Lissabon,  Neapel,  Port  Said,  Aden,  Zanzibar,  Dar-es-Salaam  —  oder  an
einem  anderen  vom  Reichskanzler  zu  bestimmenden,  innerhalb  der  deutsch-ostafrikanischen  Interessensphäre
  belegenen  Küstenplatz  —  und  in  Mozambigque.

B.  Eine  Küstenlinie  zwischen  Zanzibar  und  Lamu  über  Bagamoyo,  Saadani,  Pangani,
Tanga  oder  Dar-es-Salaam,  Pemba  und  Mombassa.

C.  Eine  Küstenlinie  zwischen  Zanzibar  und  Inhambane  über  Kilwa,  Lindi,  Ibo,
Ouelimane  und  Chiloane.

Artikel  2.
Auf  den  Linien  A  und  C  sind  jährlich  13  Fahrten  in  jeder  Richtung  in  Zeitabständen  von  je
4  Wochen,  auf  der  Linie  B  jährlich  wenigstens  26  Fahrten  in  Zeitabständen  von  je  14  Tagen  auszuführen.


Für  die  Fahrten  auf  der  Hauptlinie  soll  eine  Fahrgeschwindigkeit  von  durchschnittlich  mindestens
10  ½  Seemeilen  in  der  Stunde  eingehalten  werden.  Die  Zeitdauer  der  Reise  auf  jeder  Linie  wird  nach
diesem  Verhältniß  mit  entsprechendem  Zuschlag  in  Stunden  für  den  Aufenthalt  an  den  Anlaufsplätzen
und  mit  einem  Abschlag  von  einer  Seemeile  für  die  Stunde  bei  der  Fahrt  gegen  den  Monsun  berechnet.

Die  Fahrgeschwindigkeit  auf  den  Küstenlinien  ist  in  einem  angemessenen  Verhältniß  zu  derjenigen
der  Dampfer  der  Hauptlinie  derart  zu  gestalten,  daß  unter  allen  Umständen  die  Anschlüsse  an  die  Hauptlinie
  gewahrt  sind.

Artikel  3.

Seitens  des  Reichskanzlers  wird  bestimmt,  an  welchen  Plätzen  und  unter  welchen  Umständen  die
Post  von  den  Dampfern  aufzunehmen  und  abzuliefern  ist.

Artikel  4.

Der  Unternehmer  hat  den  Fahrplan  aufzustellen  und  dem  Reichskanzler  zur  Genehmigung  (bezw.
endgültigen  Feststellung)  zu  unterbreiten.  Der  Fahrplan  wird  außer  den  regelmäßig  innezuhaltenden
Anlaufsplätzen  und  Anlaufszeiten  bezüglich  der  Küstenlinien  zugleich  ersichtlich  machen,  inwieweit  innerhalb
der  einzelnen  Reise  und  ohne  Ueberschreitung  der  planmäßigen  Gesammtdauer  derselben  gewisse  Nebenplätze
  nach  dem  Ermessen  des  Unternehmers  behufs  der  Aufnahme  oder  Absetzung  von  Gütern  und

Reisenden  angelaufen  werden  dürfen.  Alle  Abänderungen  des  Fahrplans  unterliegen  der  Genehmigung
des  Reichskanzlers.
        <pb n="137" />
        —  123  —

Der  Reichskanzler  ist  berechtigt,  zu  jeder  Zeit  unter  den  im  Artikel  22  (letzter  Absatz)  näher  festgesetzten
  Bedingungen  eine  Aenderung  des  bestehenden  Fahrplans  anzuordnen.  Die  angeordnete
Aenderung  ist  dem  Unternehmer  mindestens  drei  Monate  vor  dem  Zeitpunkt,  zu  welchem  sie  in  Kraft
treten  soll,  schriftlich  mitzutheilen.

  Artikel  5.

Andere  als  die  fahrplanmäßigen  Häfen  dürfen,  vorbehaltlich  besonderer  Genehmigung  des  Reichskanzlers,
  von  den  Dampfern  nicht  angelaufen  werden  Sind  letztere  in  Folge  schlechten  Wetters  oder
eines  anderen  Umstandes,  welcher  bei  Anwendung  der  gehörigen  Sorgfalt  nicht  zu  vermeiden  war,
gezwungen,  dem  Fahrplan  zuwider  einen  Nothhafen  anzulaufen,  so  ist  die  gesetzlich  vorgeschriebene  Verklarung,
  falls  sie  im  Auslande  zu  bewirken  ist,  wenn  thunlich,  vor  dem  deutschen  Konsul  oder  der  sonst
zuständigen  deutschen  Behörde  abzulegen.

Artikel  6.

Zur  Ausführung  der  Fahrten  auf  der  Hauptlinie  sind  mindestens  vier  neue  Dampfer,  mit  einem
Raumgehalt  von  nicht  unter  2200  Registertons  brutto  ein  jeder,  und  für  die  Fahrten  auf  den  beiden
Küstenlinien  mindestens  zwei  neue  Dampfer  mit  einem  Raumgehalt  von  je  wenigstens  500  Registertons
brutto  einzustellen.  Dieselben  dürfen  in  ihrer  Konstruktion  und  Einrichtung,  namentlich  in  Bezug  auf
Sicherheit  und  Bequemlichkeit  für  die  Reisenden,  sowie  auch  hinsichtlich  der  Verpflegung,  den  auf  den
konkurrirenden  Linien  verkehrenden  Postdampfern  nicht  nachstehen.

Die  Dampfer  sollen,  abgesehen  von  den  für  die  Schiffsbesatzung  und  den  zur  Aufnahme  der
Post  und  deren  etwaige  Begleiter  bestimmten  Räumlichkeiten,  Einrichtungen  zur  Beförderung  von  Passagieren
  verschiedener  Klassen  haben.  Die  Räume  für  die  Passagiere  müssen  in  allen  Klassen  —  abgesehen
von  Deckpassagieren  —  mit  Schlafeinrichtungen  und  mit  den  sonst  nothwendigen  Gegenständen  ausgerüstet
  sein.
An  Bord  der  Dampfer  der  Hauptlinie  soll  sich  ein  in  Deutschland  approbirter  Arzt  befinden.

Die  Dampfer  müssen  durch  Querschotte  in  so  viel  wasserdichte  Abtheilungen  getheilt  sein,  daß
auch  beim  Volllaufen  von  zwei  mittleren  Abtheilungen  ein  Sinken  des  Schiffes  nicht  erfolgt.  Die  Querschotte
  sind  dieser  Bedingung  entsprechend  hoch  genug  zu  führen;  das  vorderste  Schott  (Kollisionsschott)
darf  keine  Oeffnung  haben;  die  Oeffnungen  in  den  übrigen  Schotten  müssen  leicht  und  sicher  vom  Oberdeck
aus  geschlossen  werden  können.

Ferner  müssen  Rettungsbote  und  Rettungsgürtel  in  gehöriger  Anzahl  und  Schwimmgürtel  in
einer  der  Meistzahl  an  Passagieren  und  Mannschaften  mindestens  gleichen  Stückzahl  sich  an  Bord  eines
jeden  Schiffes  befinden.

Artikel  7.

Die  in  die  Fahrt  einzustellenden  Dampfer  müssen  vor  ihrer  Einstellung  durch  vom  Reichskanzler
zu  ernennende  Sachverständige  geprüft  und  als  den  Anforderungen  entsprechend  anerkannt  sein.

Der  Reichskanzler  ist  ermächtigt,  diese  Prüfung  während  der  Vertragsdauer  jederzeit  wiederholen
  zu  lassen  und  auf  Grund  des  Ergebnisses  ein  Schiff  für  ungeeignet  zu  erklären.  In  solchem  Falle
ist  der  Unternehmer  verpflichtet,  binnen  der  ihm  gestellten  Frist  das  Schiff  zurückzuziehen  und  durch  ein
anderes,  geeignetes  zu  ersetzen.

Die  in  die  Fahrt  eingestellten  Dampfer  dürfen  ohne  Genehmigung  des  Reichskanzlers  zu  Fahrten
auf  anderen,  als  den  in  diesem  Vertrage  bezeichneten  Linien  nicht  verwendet  werden.

Artikel  8.

Die  behufs  Inbetriebsetzung  der  Linien  neu  zu  erbauenden,  sowie  alle  nach  Eröffnung  der
Linien  einzustellenden  Dampfer  müssen  auf  deutschen  Werften  und  thunlichst  unter  Verwendung  deutschen
Materials  nach  den  vom  Reichskanzler  zu  genehmigenden  Plänen  gebaut  werden.  Die  Schiffe  sind
zur  höchsten  Klasse  beim  Germanischen  Lloyd  zu  klassifiziren.

Die  an  den  Dampfern  vorzunehmenden  größeren  Instandsetzungen  müssen,  soweit  thunlich,  ebenfalls
  auf  deutschen  Werften  zur  Ausführung  gelangen.

Der  Kohlenbedarf  für  die  Dampfer  ist,  soweit  die  Einnahme  desselben  in  deutschen  Häfen  oder
in  dem  anzulaufenden  niederländischen  oder  belgischen  Hafen  erfolgt,  durch  deutsches  Produkt  zu  decken.
Abweichungen  hiervon  sind  nur  mit  Genehmigung  des  Reichskanzlers  zulässig.

24
        <pb n="138" />
        —  124  —

Artikel  9.

Im  Falle  ein  auf  den  Vertragslinien  verwendetes  Schiff  in  Verlust  geräth,  hat  der  Unternehmer
einen  neuen  Dampfer  zu  beschaffen  und  bis  zu  dessen  Fertigstellung  für  den  ungestörten  Fortgang  des
Dienstes  Sorge  zu  tragen.  Vorübergehend  können  in  solchem  Falle  mit  Genehmigung  des  Reichskanzlers
auch  Schiffe  eingestellt  werden,  welche  nicht  allen  vertragsmäßigen  Bedingungen  entsprechen;  nothwendiges
Erforderniß  ist  jedoch,  daß  sie  zur  Einhaltung  der  planmäßigen  Fahrzeit  im  stande  sind.

Zum  Ersatze  eines  in  Verlust  gerathenen  Schiffes  durch  einen  allen  Bedingungen  genüge
leistenden  neuen  Dampfer  wird  eine  Frist  von  18  Monaten  gewährt.

Artikel  10.

Die  Dampfer  führen  die  deutsche  Postflagge  nach  Maßgabe  der  über  die  Führung  derselben
durch  derartige  Schiffe  bestehenden  Allerhöchsten  Bestimmungen  und  befördern  die  Post  nebst  den  etwaigen
Begleitern  ohne  besondere  Bezahlung.  Letztere  sind  auch  unentgeltlich  zu  verpflegen,  und  zwar  Beamte
wie  Reisende  I.  Klasse  und  Unterbeamte  wie  Reisende  Il.  Klasse.  Jedem  Postbegleiter  ist  eine  besondere
Kabine  mit  angemessener  Ausstattung  zur  Benutzung  zu  überweisen.

Unter  Post  sind  alle  Briefbeutel,  Zeitungssäcke,  Werthsendungen  und  Postpackete  zu  verstehen,
welche  den  Dampfern  von  der  deutschen  Reichs-Postverwaltung  oder  von  den  in  Betracht  kommenden  aus—
ländischen  Postverwaltungen  zur  Beförderung  übergeben  werden.

Alle  aus  dem  Postbeförderungsdienste  herrührenden  Einnahmen  bezieht  das  Reich.

Werden  die  Dampfer  von  Postbeamten  nicht  begleitet,  so  ist  die  Post  seitens  des  Schiffsführers
am  Anfangspunkte  der  Fahrt  und  an  den  Unterwegsorten  gegen  Quittung  zu  übernehmen  und  in  einem
eigens  zu  diesem  Zweck  hergerichteten,  gegen  Nässe,  Feuersgefahr  und  sonstige  Beschädigung  geschützten
und  gehörig  gesicherten  Raume  während  der  Fahrt  unter  Verschluß  aufzubewahren.  Ingleichen  hat  der
Schiffsführer  in  dem  bezeichneten  Falle  die  Verpflichtung,  die  übernommenen  Postsachen  an  den  betreffenden
Unterwegsorten  bezw.  am  Endpunkte  der  Fahrt  an  die  zur  Empfangnahme  derselben  berechtigten  Per—
sonen  abzuliefern.

Die  Uebernahme  und  die  Ablieferung  der  Postsachen  hat  unter  Beachtung  der  in  dieser  Be—
ziehung  von  der  Reichs-Postverwaltung  ertheilten  Vorschriften  zu  erfolgen.  Findet  eine  Begleitung  der
Post  durch  Postbeamte  statt,  so  ist  den  Beamten  außer  dem  erwähnten  Aufbewahrungsraum  ein  geeigneter,
den  Anforderungen  der  Reichs-Postverwaltung  entsprechender  heller  Raum  zur  Bearbeitung  der  Post
während  der  Fahrt  postbüreaumäßig  einzurichten  und  zur  Verfügung  zu  stellen;  die  Erleuchtung,  Heizung
und  Reinigung  dieses  Raumes  hat  der  Unternehmer  auf  seine  Kosten  bewirken  zu  lassen.  Die  Uebernahme
  und  Ablieferung  der  Postsachen  liegt  in  diesem  Falle  den  Postbeamten  ob.  Jedoch  ist  der  Unternehmer
  verpflichtet,  auf  Verlangen  der  Postbeamten  die  zum  Transport  der  Postsäcke  zwischen  dem
Büreauraum  und  dem  Aufbewahrungsraum  u.  s.  w.  erforderliche  Hülfe  durch  die  Schiffsmannschaft
zu  gewähren.  

Wenn  der  Postbeamte  während  der  Fahrt  aus  irgend  einem  Grunde  verhindert  werden  sollte,
seinen  Dienst  weiter  fortzusetzen,  so  hat  der  Unternehmer  die  volle  Verantwortlichkeit  für  die  Postladung
zu  übernehmen  und  den  Postdienst  bis  auf  weiteres  nach  Maßgabe  der  für  derartige  Fälle  von  der
Reichspostverwaltung  ertheilten  besonderen  Vorschriften  besorgen  zu  lassen.

Auf  jedem  Schiff  muß  auf  Kosten  des  Unternehmers  ein  verschließbarer  Briefkasten  angebracht
werden.  Sofern  eine  Begleitung  der  Dampfer  durch  Postbeamte  nicht  stattfindet,  hat  der  Kapitän  durch
einen  von  ihm  zu  bestimmenden  Schiffsoffizier  den  Briefkasten  rechtzeitig  leeren  und  die  darin  vorgefundenen
Sendungen  nach  Maßgabe  der  von  der  Reichs-Postverwaltung  gegebenen  bezüglichen  Bestimmungen  behandeln
  zu  lassen.

Die  Einschiffung  und  Landung  der  Post  hat  in  allen  Häfen  auf  Gefahr  und  Kosten  des  Unternehmers
  zu  erfolgen.

Die  Landung  der  Post  hat  sofort  nach  dem  Eintreffen  der  Dampfer  in  dem  betreffenden  Hafenorte,
  bezw.  auf  der  zugehörigen  Rhede  zu  geschehen.  

Wenn  der  Dampfer  durch  Postbeamte  begleitet  wird,  so  ist  der  erste  Beamte  in  jedem  Hafen  oder
Platz,  wo  Posten  abzuliefern  oder  einzunehmen  sind,  sobald  und  so  oft  er  es  in  dienstlichem  Interesse  für
nothwendig  hält,  aus  Land  zu  befördern  und  von  dort  an  das  Schiff  zurückzubringen,  entweder  gleich-
        <pb n="139" />
        —  125  —

zeitig  mit  der  Post,  oder,  wenn  der  Beamte  dies  für  zweckmäßig  halten  sollte,  ohne  die  Post,  und
zwar  in  einem  angemessenen  seetüchtigen,  mit  gehöriger  Mannschaft  und  Ausrüstung  versehenen  Boote.

Artikel  11.

Der  Unternehmer  darf  mit  den  Dampfern  keine  anderen  Briefe  oder  sonstigen  postzwangspflichtigen
  Gegenstände  befördern  lassen,  als  solche,  welche  ihm  entweder  von  den  Postbehörden  überwiesen,
oder  die  mittelst  des  im  vorhergehenden  Artikel  erwähnten  Briefkastens  eingeliefert  worden  sind.

Der  Unternehmer  ist  auch  dafür  verantwortlich,  daß  weder  von  den  Kapitänen  noch  von  der
übrigen  Schiffsmannschaft  Briefe  und  sonstige  postzwangspflichtige  Gegenstände  mitgenommen  werden.
Für  jede  Zuwiderhandlung  hat  der  Unternehmer  den  Betrag  des  hinterzogenenen  Portos  und  außerdem
nach  näherer  Festsetzung  der  Reichs-Postverwaltung  eine  Strafe  bis  zu  fünfzig  Mark  zu  entrichten.

Der  Unternehmer  darf  jedoch  mit  seinen  Agenten  und  Beauftragten  im  Auslande,  und  ebenso
dürfen  die  letzteren  unter  sich,  insoweit  nicht  gesetzliche  Bestimmungen  der  betreffenden  Länder  entgegenstehen,
  mittelst  der  Schiffe  Briefsendungen  austauschen,  ohne  dieselben  der  Post  zur  Beförderung  zu

übergeben.
Artikel  12.

Falls  ein  Dampfer  unterwegs  einen  Unfall  erleidet  und  aus  diesem  Grunde  die  Reise  unterbrechen
  muß,  hat,  wenn  an  Bord  sich  ein  Postbeamter  befindet,  dieser  in  Benehmen  mit  dem  Kapitän,
in  allen  anderen  Fällen  letzterer  allein  für  die  Weiterbeförderung  der  Postladung  mit  dem  nächsten
deutschen  oder  fremden,  nach  dem  Bestimmungsort  der  Postsachen  fahrenden  oder  mit  Zwischen=  bezw.
Ankunftsplätzen  in  Verbindung  stehenden  Dampfer  zu  sorgen.  Da  sich  in  dieser  Beziehung  ein=  für  allemal
  bestimmte  Vorschriften  nicht  ertheilen  lassen,  so  müssen  der  Postbeamte  an  Bord  und  der  Kapitän
bezw.  letzterer  allein,  je  nach  Lage  des  einzelnen  Falles  die  schnellste  Weiterbeförderungsgelegenheit  für
die  Post  wählen.

Die  für  diese  Weiterbeförderung  etwa  entstehenden  Kosten  fallen  stets  dem  Unternehmer  zur  Last.

Artikel  13.

Der  Unternehmer  haftet  dem  Reich  für  den  Schaden,  welcher  durch  Verlust,  Beschädigung  oder
verzögerte  Beförderung  von  Postsachen  in  der  Zeit  zwischen  der  Einladung  und  der  Ausladung  entsteht,  in
demselben  Umfange,  in  welchem  die  Reichs-Postverwaltung  durch  Gesetze  oder  Verträge  den  Absendern
von  Postsendungen  gegenüber  zum  Schadenersatz  verpflichtet  ist.  Die  die  Haftverbindlichkeit  beschränkenden
  Bestimmungen  des  Handelsgesetzbuchs  finden  hierbei  keine  Anwendung.  Insbesondere  wird  die  Haftpflicht
  des  Unternehmers  für  Kostbarkeiten,  Gelder  und  Werthpapiere  nicht  dadurch  bedingt,  daß  dem
Kapitän  bezw.  Schiffsoffizier  diese  Beschaffenheit  oder  der  Werth  bei  der  Einladung  angegeben  worden
ist.  Immerhin  wird  die  Postverwaltung  nach  Thunlichkeit  dafür  Sorge  tragen,  daß  den  Schiffsführern
von  dem  Vorliegen  bedeutender  Werthsendungen  bei  Zeiten  Mittheilung  gemacht  wird.  Sofern  sich  jedoch
ein  mit  der  Beaufsichtigung  der  Postladung  beauftragter  Postbeamter  an  Bord  befindet,  bleibt  der
Unternehmer  von  der  Haftpflicht  für  die  in  dem  Gewahrsam  des  Beamten  befindlichen  Postsendungen
  befreit.

Artikel  14.

Die  Fracht=  und  Ueberfahrtsgelder  fallen  dem  Unternehmer  zu.  Die  Festsetzung  der  Tarife  erfolgt
  im  Einvernehmen  mit  dem  Reichskanzler.  Zu  diesem  Behuf  sind  die  Entwürfe  der  bei  Eröffnung
des  Betriebs  in  Kraft  zu  setzenden  Tarife  mindestens  drei  Monate  vor  der  Betriebseröffnung  dem  Reichskanzler
  einzureichen.  

Spätere  Abänderungen  des  Tarifs  sind  mindestens  sechs  Wochen  vor  dem  Zeitpunkt,  zu  welchem
sie  in  Kraft  treten  sollen,  dem  Reichskanzler  anzuzeigen,  und  gelten  als  genehmigt,  sofern  bis  zu  dem  erwähnten
  Zeitpnnkt  eine  anderweite  Bestimmung  des  Reichskanzlers  nicht  erfolgt.

Hinsichtlich  der  Veröffentlichung  der  Tarife,  sowie  der  dazu  ergehenden  Abänderungen  hat  der
Unternehmer  die  etwa  ergehenden  Bestimmungen  des  Reichskanzlers  zu  befolgen.

Artikel  15.

Der  Tarif  für  die  Güterbeförderung  von  und  nach  Bremen  soll  mit  demjenigen  von  und  nach
Hamburg  völlig  gleichgehalten  werden.  Demgemäß  sind  die  Güter  von  und  nach  Bremen  auf  dem
        <pb n="140" />
        —  126  —

Wasserweg  kostenfrei  und  ohne  Verzögerung  bis  zum  Postdampfer  bezw.  von  demselben,  in  Hamburg,
zu  befördern.

Der  Unternehmer  verpflichtet  sich,  an  denjenigen  Orten  des  Reichsgebiets,  welche  der  Reichskanzler
  bezeichnen  wird,  Agenturen  zu  errichten  und  zu  unterhalten,  welche  als  Sammelstellen  für  die
zur  Beförderung  mit  den  Postdampferlinien  aufgegebenen  Waaren  bestimmt  sind.  Diese  Agenturen  müssen
ermächtigt  sein,  auf  Verlangen  des  Absenders  den  Vertrag  über  den  ganzen  Transport  von  der  Sammelstelle
  bis  zu  dem  überseeischen  Bestimmungsort  der  Frachtgüter  abzuschließen.

Die  in  das  Konnossement  aufzunehmenden  allgemeinen  Bedingungen  (Betriebsreglement)  für  die
Güterbeförderung  sind  dem  Reichskanzler  zur  Genehmigung  vorzulegen.

Artikel  16.

Die  von  dem  Unternehmer  für  den  Betrieb  der  Postdampferlinien  angestellten  Personen,  einschließlich
  der  in  ausländischen  Plätzen  bestellten  Agenten,  sollen,  soweit  durch  besondere  Verhältnisse  nicht
Ausnahmen  geboten  sind,  deutsche  Reichsangehörige  sein.

An  solchen  Orten  des  Auslandes,  in  denen  der  Unternehmer  Agenten  unterhält,  sollen  letztere
auf  Verlangen  des  Reichskanzlers  verpflichtet  sein,  Postdienstgeschäfte  nach  Maßgabe  der  von  der  Reichs-Postverwaltung
  zu  ertheilenden  näheren  Vorschriften  wahrzunehmen.  Die  für  solche  Dienstverrichtungen
unter  Umständen  zu  gewährende  Vergütung  wird  von  der  Reichs-Postverwaltung  festgesetzt.

Schiffsführer  und  sonstige  im  Betrieb  der  Postdampferlinien  Angestellte,  welche  einer  erheblichen
Verletzung  oder  Vernachlässigung  der  ihnen  obliegenden  Pflichten  sich  schuldig  machen,  sind  aus  dem
Dienstbetrieb  der  Postdampferlinie  zu  entfernen,  sofern  der  Reichskanzler  auf  Grund  des  Ergebnisses  der
anzustellenden  Untersuchung  dies  verlangt.

Artikel  17.

Der  Unternehmer  ist  verpflichtet,  die  im  Dienste  des  Reichs  oder  eines  Bundesstaates  reisenden
Beamten,  einschließlich  der  im  Auslande  stationirten  Beamten,  welche  sich  auf  Urlaub  begeben  oder  davon
zurückkehren,  die  Ablösungs=  und  Ersatz-Mannschaften  der  Kaiserlichen  Marine  und  der  Kaiserlichen  Schutztruppen
  in  den  deutschen  Schutzgebieten,  sowie  die  wegen  Krankheit  oder  aus  dienstlichen  Gründen  zurückgesandten
  Angehörigen  der  Kaiserlichen  Marine  und  der  Kaiserlichen  Schutztruppen,  ferner  Waffen,
Munition,  Ausrüstungsgegenstände  und  Proviant  der  Kaiserlichen  Marine  und  der  Schutztruppen  gegen
um  20  Prozent  unter  dem  Tarif  ermäßigte  Sätze  zu  befördern.  Jedoch  darf  die  Zahl  der  erwähnten
Mannschaften  ohne  Zustimmung  des  Unternehmers  nicht  über  65  auf  demselben  Schiff  hinausgehen.  Die
gedachten  Transporte  sind,  wenn  dieselben  mindestens  vier  Wochen  vor  Abgang  des  Schiffes  angemeldet
werden,  vom  Unternehmer  unter  allen  Umständen  zu  berücksichtigen  und  haben  auch  nach  dieser  Frist  ein
Vorrecht  vor  anderen  gleichzeitig  oder  später  zur  Beförderung  angemeldeten  Personen  oder  Sachen.

Eine  gleiche  Tarifermäßigung  für  die  Beförderung  von  Personen  und  Sachen  ist  denjenigen  Vereinen
  zu  gewähren,  welche  für  Zwecke  der  Krankenpflege  oder  der  Mission  in  den  deutschen  Schutzgebieten
wirken  und  für  welche  der  Reichskanzler  diese  Vergünstigung  in  Anspruch  nimmt.

Artikel  18.

Der  Unternehmer  ist  verpflichtet,  Personen,  welche  zum  Zweck  der  Strafverfolgung  oder  Strafvollstreckung
  einer  deutschen  Behörde,  oder  deutscherseits  einer  fremden  Behörde  überliefert  werden  sollen,
unter  nachfolgenden  Bedingungen  zu  befördern.

Diese  Personen,  mögen  sie  von  einem  Polizeibeamten  begleitet  sein  oder  nicht,  sind  während  der
Fahrt  der  Regel  nach  in  einer  verschlossenen  Kammer  unterzubringen.

Dem  Kapitän  (oder,  im  Falle  einer  amtlichen  Begleitung,  dem  begleitenden  Beamten  nach  vorherigem
  Benehmen  mit  dem  Kapitän)  bleibt  es  überlassen,  ein  zeitweiliges  Verweilen  dieser  Personen  auf
Deck  unter  Aufficht  zu  gestatten.

Die  Beförderung  derartiger  Personen  nebst  etwaigem  Begleiter  ist  auf  Verlangen  der  zuständigen
inländischen  Behörden,  oder  im  Auslande  auf  Verlangen  eines  Gesandten  oder  Konsuls  des  Reichs  oder
einer  sonst  zuständigen  deutschen  Behörde  zu  übernehmen  und  werden  für  dieselbe  dem  Unternehmer  die
tarifmäßigen  Sätze  vergütet.  Auf  ein  und  derselben  Fahrt  sollen  ohne  Zustimmung  des  Unternehmers
mehr  als  vier  derartige  Personen  nicht  befördert  werden
        <pb n="141" />
        —  127  —

Außer  den  Gefangenen  sind  auf  Requisition  der  genannten  Behörden  auch  die  Untersuchungsakten
  und  beschlagnahmten  Beweisstücke  mitzubefördern,  ohne  daß  hierfür  eine  besondere  Vergütung  gewährt
  wird.

Artikel  19.

Auf  jedem  Dampfer  wird  ein  Beschwerdebuch  ausgelegt.

Bei  Verabreichung  neuer  Beschwerdebücher  werden  die  alten  eingefordert  und  zurückgelegt,  sobald
alle  in  denselben  befindlichen  Beschwerden  ihre  Erledigung  gefunden  haben.

Das  Beschwerdebuch  wird  von  dem  mit  der  Aufbewahrung  desselben  beauftragten  Schiffsoffizier
den  Reisenden  auf  Verlangen  verabfolgt.  Die  niedergeschriebenen  Beschwerden  sind  von  dem  Kapitän
sogleich  gründlich  zu  untersuchen.  Demnächst  hat  derselbe  unter  Einreichung  der  Beschwerde  in  beglaubigter
Abschrift  und  der  etwaigen  Verhandlungen,  an  den  Reichskanzler  Bericht  zu  erstatten,  damit  der  Sachverhalt
  geprüft  und  die  Erledigung  der  Beschwerde  veranlaßt  werden  kann.

In  allen  für  die  Reisenden  der  verschiedenen  Klassen  bestimmten  gemeinsamen  Räumen  ist  durch
einen  Anschlag  ersichtlich  zu  machen,  welcher  Schiffsoffizier  mit  der  Aufbewahrung  des  Beschwerdebuchs
und  der  Verabfolgung  desselben  an  die  Reisenden  beauftragt  ist.

Artikel  20.

Der  Reichskanzler  behält  sich  vor,  jederzeit  —  in  Kurshäfen  oder  unterwegs  —  den  Zustand
des  Dienstes  durch  einen  Kommissar  prüfen  zu  lassen.  Letzterem  ist  auf  sein  Verlangen  ungehinderter
Zutrit  zu  allen  Schiffsräumen  zu  gestatten  und  in  allen  geforderten  Beziehungen  Aufschluß  zu  ertheilen.

Die  Beförderung  und  Verpflegung  des  Kommissars  auf  den  Schiffen  erfolgt  gegen  Entrichtung
des  Ueberfahrtsgeldes  (Artikel  17);  jedoch  ist  dem  Kommissar  stets  eine  besondere  Kabine  zuzuweisen.

Artikel  21.

Die  regelmäßigen  Fahrten  müssen  spätestens  im  März  1891  in  vollem  Umfange  aufgenommen
werden  und  erstrecken  sich  auf  einen  Zeitraum  von  zehn  hintereinander  folgenden  Jahren,  vom  Tage  der
ersten  regelmäßigen  Fahrt  von  Hamburg  ab.  Vorher  sollen  jedoch,  und  zwar  im  Juli  1890  beginnend,
drei  oder  vier  vorläufige  Fahrten  wenigstens  auf  der  Hauptlinie  in  Zwischenräumen  von  höchstens
je  acht  Wochen  stattfinden.  Im  zehnten  Vertragsjahre  kommen  von  den  letzten  regelmäßigen  Fahrten
so  viel  Fahrten  im  Wegfall,  als  vorläufige  Fahrten  stattgefunden  haben,  unter  entsprechender  Kürzung
der  Gegenleistung.

Die  Vergütung  für  die  vorläufigen  Fahrten  wird  auf  Grund  der  zurückgelegten  Entfernungen
nach  dem  Verhältniß  der  Jahresbeihülfe  (Artikel  22)  nach  Beendigung  jeder  Fahrt  gezahlt.

Inwieweit  für  die  vorläufigen  Fahrten  von  den  Bestimmungen  der  Artikel  1,  6  und  8  hinsichtlich
  der  Ausdehnung  der  Fahrt  und  der  Beschaffenheit  der  Schiffe  abgesehen  werden  kann,  bestimmt
der  Reichskanzler.

Artikel  22.

Für  die  Erfüllung  der  in  diesem  Vertrage  übernommen  Verbindlichkeiten  empfängt  der  Unternehmer
  vom  Tage  der  Eröffnung  der  regelmäßigen  Fahrten  ab  aus  der  Reichskasse  eine  Vergütung  von
jährlich  900  000  M,  zahlbar  in  monatlichen  Theilbeträgen  am  letzten  Tage  jedes  Monats.

Diese  Vergütung  wird  insoweit  gekürzt,  als  die  vertragsmäßig  bedungenen  Fahrten  nicht  zur
Ausführung  gekommen  sind.  Die  Kürzung  erfolgt  —  sei  es,  daß  eine  Fahrt  ganz  oder  theilweise  ausgefallen
  ist  —  in  der  Weise,  daß  für  jede  gegenüber  dem  Fahrplan  zu  wenig  zurückgelegte  Seemeile  auf
der  Hauptlinie  der  Betrag  von  3,80  M,  und  auf  den  Küstenlinien  der  Betrag  von  1,25  M  von  den
nächstfälligen  Monatsraten  zur  Reichskasse  einbehalten  wird.  Für  die  Berechnung  der  Entfernungen  sind
die  im  Fahrplan  enthaltenen  Festsetzungen  der  Seemeilen-Anzahl  maßgebend.

Die  von  dem  Unternehmer  eintretendenfalls  auf  Grund  der  Artikel  11  und  24  zu  zahlenden
Geldstrafen,  welche  der  Reichskanzler  endgültig  festsetzt,  sowie  die  nach  Artikel  12  zu  erstattenden  Beförderungskosten
    werden  —  unbeschadet  der  Bestimmung  im  Artikel  26  —  von  der  zunächst  fällig  werdenden
Subventionsrate  einbehalten.
        <pb n="142" />
        —  128  —

Wenn  der  Reichskanzler  das  Anlaufen  noch  anderer  als  der  im  Artikel  1  bezeichneten  Häfen  an—
ordnet,  so  soll,  wenn  die  dadurch  entstehende  Verlängerung  oder  Verkürzung  des  Kurses  (die  Hin-  und
Rückreise  zusammengenommen)  gegenüber  dem  bei  Beginn  des  Vertrages  gültig  gewesenen  Fahrplan  nicht
mehr  als  250  Seemeilen  beträgt,  eine  Aenderung  in  der  Höhe  der  Vergütung  nicht  eintreten.  Ergiebt
sich  dagegen  aus  Kursänderungen  der  bezeichneten  Art  eine  Verlängerung  oder  Verkürzung  des  Kurses
(die  Hin  und  Rückreise  zusammengenommen)  um  mehr  als  250  Seemeilen  gegenüber  dem  bei  Beginn  des
Vertrages  gültig  gewesenen  Fahrplan,  so  wird  für  jede  im  Vergleich  zu  letzterem  mehr  oder  weniger
zurückzulegende  Seemeile  die  Vergütung  hinsichtlich  der  Hauptlinie  um  den  Betrag  von  3,80  M,  hinsichtlich
der  Küstenlinien  um  den  Betrag  von  1,25  M  erhöht  bez.  gekürzt.

Artikel  23.

Dem  Reichskanzler  steht  es  jederzeit  frei,  von  den  Geschäftsbüchern  des  Unternehmers  Einsicht
zu  nehmen.

  Ergiebt  das  Unternehmen  im  Laufe  des  Betriebes  dauernd  größere  Gewinne,  so  behält  sich  der

Reichskanzler  vor,  von  dem  Unternehmer  vermehrte  Leistungen  in  Anspruch  zu  nehmen.  Hierbei  soll

indessen  eine  Erhöhung  der  Fahrgeschwindigkeit  bei  den  im  Betriebe  befindlichen  Dampfern  ausgeschlossen
  sein.

Darüber,  ob  dauernd  größere  Gewinne  vorliegen,  und  in  welchem  Umfange  Mehrleistungen  beansprucht
  werden  können,  entscheidet  im  Falle  von  Meinungsverschiedenheit  das  Schiedsgericht.  Weigert
sich  der  Unternehmer,  eine  ihm  hiernach  auferlegte  Leistung  auszuführen,  so  kann  nach  Wahl  des  Reichskanzlers
  eine  entsprechende  Kürzung  der  Subvention  erfolgen.  Der  Betrag  der  Kürzung  ist  nöthigenfalls
durch  das  Schiedsgericht  zu  bestimmen.

Letzteres  soll  eintretendenfalls  in  der  Weise  gebildet  werden,  daß  jede  Partei  zwei  Schiedsrichter
bestellt  und  von  sämmtlichen  Schiedsrichtern  ein  Obmann  gewählt  wird.  Können  die  Schiedsrichter  sich
über  die  Person  des  Obmanns  nicht  einigen,  so  wird  derselbe  von  dem  Präsidenten  des  Hanseatischen
Oberlandesgerichts  ernannt.  

Artikel  24.

Werden  die  regelmäßigen  Fahrten  innerhalb  der  im  Artikel  21  festgesetzten  Frist  nicht  begonnen,
so  kann  der  Reichskanzler  dem  Unternehmer  für  jeden  Tag  der  Verspätung  eine  Strafe  von  300  (dreihundert)
  Mark  auferlegen.

Wird  ein  im  Fahrplan  nicht  aufgenommener  Hafen  angelaufen,  so  ist,  falls  nicht  ein  Entschuldigungsgrund
  in  glaubhafter  Weise,  insbesondere  durch  die  abgelegte  Verklarung  und  durch  den  Inhalt
des  Schiffsjournals  nachgewiesen  werden  kann,  für  das  erste  Anlegen  eine  Strafe  von  1000  (eintausend)
  Mark  und  für  das  zweite  Anlegen  auf  derselben  Fahrt  eine  solche  von  2000  (zweitausend)  Mark
verwirkt,  bei  einer  drittmaligen  und  jeder  ferneren  Zuwiderhandlung  auf  ein  und  derselben  Fahrt
liegt  es  in  der  Befugniß  des  Reichskanzlers,  eine  Strafe  in  Höhe  bis  5000  (fünftausend)  Mark  festzusetzen.

Die  vorstehenden  Bestimmungen  finden  sinngemäße  Anwendung  auf  diejenigen  Fälle,  in  welchen
fahrplanmäßige  Häfen  nicht  angelaufen  werden.

Jede  Verspätung  in  der  Abgangs=  oder  der  Ankunftszeit  am  Anfangs=  bezw.  Endpunkte  der
Linie  wird,  sofern  sie  nicht  erwiesenermaßen  durch  einen  Umstand,  welcher  bei  Anwendung  der  gehörigen
Sorgfalt  nicht  zu  vermeiden  war,  oder  durch  verspätete  Zuführung  der  Post  verursacht  ist,  mit  einer
Strafe  von  30  (dreißig)  Mark  für  die  Stunde  belegt.  Bei  einer  nicht  gerechtfertigten  Verspätung  von
über  12  (zwölf)  hintereinander  folgenden  Stunden  erhöht  sich  die  Strafe  von  der  dreizehnten  Stunde  ab
auf  das  Doppelte.

Der  Reichskanzler  ist  berechtigt,  Strafen  bis  zu  gleicher  Höhe  auch  für  Verspätungen  der  Abfahrt
an  den  Zwischenhäfen  festzusetzen.  

Die  in  den  Absätzen  2  bis  5  vorgesehenen  Strafen  sollen  in  keinem  Falle  die  Höhe  der  Ver—
gütung  übersteigen,  welche  auf  die  betreffende  Fahrt  bei  Zugrundelegung  des  im  Artikel  22  bestimmten
Satzes  für  die  Seemeile  entfallen  würde.

Erfolgt  der  Ersatz  eines  in  Verlust  gerathenen  Dampfers  nicht  in  der  im  Artikel  9  bestimmten
Frist,  so  hat  der  Unternehmer  eine  Strafe  von  300  (dreihundert)  Mark  für  jeden  Tag  der  verspäteten
Einstellung  des  neuen  Schiffes  zu  zahlen.
        <pb n="143" />
        —  129  —

Artikel  25.

Zum  Zweck  der  Kontrole  über  die  planmäßige  Ausführung  der  Fahrten  ist  nach  dem  jedesmaligen
  Wiedereintreffen  eines  Dampfers  am  Anfangspunkte  der  Reise  ein  alle  erforderlichen  Angaben
enthaltender  beglaubigter  Auszug  aus  dem  Schiffsjournal  an  den  Reichskanzler  einzureichen.  Letzterer  ist
berechtigt,  die  bezeichnete  Kontrole  auch  in  anderer  Weise  ausüben  zu  lassen.

Artikel  26.

Zur  Sicherstellung  der  Erfüllung  der  aus  dem  gegenwärtigen  Vertrage  sich  ergebenden  Verbindlichkeiten
  bestellt  der  Unternehmer  dem  Reich  eine  Kaution  von  100  000  (einhunderttausend  Mark)
durch  Verpfändung  von  Schuldverschreibungen  des  Reichs  oder  eines  Bundesstaates,  welche  nach  dem
Nennwerthe  zu  berechnen  sind.  Die  Schuldverschreibungen  sind  nebst  Talons  und  den  über  4  Jahre
hinausreichenden  Zinsscheinen  bei  der  Reichs-Hauptkasse  zu  hinterlegen.

Diese  Kaution  soll  dem  Reich  dergestalt  haften,  daß  der  Reichskanzler  berechtigt  ist,  wegen  der
Forderungen  des  Reichs  aus  dem  gegenwärtigen  Vertrage  an  Kapital  und  Zinsen  nöthigenfalls  auch
wegen  der  Strafen,  sowie  wegen  der  durch  Ermittelung  der  Schäden  entstehenden  gerichtlichen  und  außergerichtlichen
  Kosten  durch  sofortige  außergerichtliche,  nach  Maßgabe  der  Vorschriften  im  §.  11  des  Gesetzes,
  betreffend  die  Kautionen  der  Bundesbeamten,  vom  2.  Juni  1869  zu  bewirkende  Verwerthung  der
Kaution  Befriedigung  zu  suchen,  insofern  der  Unternehmer  der  schriftlichen  Aufforderung  des  Reichskanzlers
zur  Zahlung  nicht  innerhalb  eines  von  dem  letzteren  festzusetzenden  Zeitraumes  nachkommen  sollte.  Die
Kaution  ist  von  dem  Unternehmer  demnächst  binnen  Monatsfrist  wieder  auf  die  ursprüngliche  Höhe  zu
ergänzen.  Im  Unterlassungsfalle  ist  der  Reichskanzler  berechtigt,  die  Ergänzung  durch  Einbehaltung  des
erforderlichen  Betrages  von  der  zunächst  fällig  werdenden  Vergütung  zu  veranlassen.

Nach  Ablauf  des  gegenwärtigen  Vertrages  wird  die  Kaution  bezw.  der  nicht  in  Anspruch  genommene
  Theil  derselben  dem  Unternehmer  zurückgegeben,  sobald  feststeht,  daß  derselbe  aus  diesem  Vertrage
  nichts  mehr  zu  vertreten  hat.

Artikel  27.

Der  Unternehmer  darf  ohne  schriftliche  Genehmigung  des  Reichskanzlers  das  Unternehmen  weder
an  Andere  überlassen,  noch  ganz  oder  theilweise  in  Afterpacht  geben.  Geschieht  solches  dennoch,  so  ist  der
Reichskanzler  —  unbeschadet  der  von  ihm  etwa  zu  erhebenden  Schadensersatzansprüche  —  berechtigt,  sofort
  ohne  jede  Entschädigung  des  Unternehmers  von  dem  Vertrage  zurückzutreten.

Artikel  28.

Sofern  sich  der  Unternehmer  Vertragswidrigkeiten  irgend  einer  der  in  dem  Artikel  24  Absatz  2
bis  5  bezeichneten  Arten  in  einem  Jahre  bei  mehr  als  der  Hälfte  der  fahrplanmäßigen  Fahrten  hat  zu
schulden  kommen  lassen,  oder  sobald  mehr  als  drei  fahrplanmäßige  Fahrten  hintereinander  ausgefallen
sind  und  dieses  Ausfallen  nicht  durch  Krieg  oder  höhere  Gewalt,  oder  einen  ungeachtet  der  Anwendung
gehöriger  Sorgfalt  unvermeidlich  gewesenen  Unfall  verursacht  ist,  steht  dem  Reichskanzler  das  Recht  zu,
entweder  den  Betrieb  mit  den  in  die  Linie  eingestellten  Schiffen  für  Rechnung  und  auf  Gefahr  des  Unternehmers
  zu  übernehmen  oder  aber,  ohne  jede  weitere  Entschädigung  des  Unternehmers  als  für  die  ausgeführten
  Fahrten,  von  dem  gegenwärtigen  Vertrage  zurückzutreten.

Artikel  29.
Erachtet  der  Reichskanzler  eine  Aenderung  in  der  Zahl  der  Fahrten  der  Dampfer  für  nothwendig,
  so  ist  der  Unternehmer  verpflichtet,  die  entsprechenden  Einrichtungen  gegen  angemessene  Vergütung

zu  treffen.
Kann  in  diesem  Falle  eine  Einigung  zwischen  den  Kontrahenten  über  die  Höhe  der  für  die  anderweit
  auszuführenden  Leistungen  zu  zahlenden  Vergütung  nicht  erzielt  werden,  so  soll  hierüber  das  Schiedsgericht
  (Artikel  23)  endgültig  entscheiden.

Artikel  30.

Der  Reichskanzler  kann  sich  in  der  Ausübung  der  ihm  durch  diesen  Vertrag  eingeräumten  Befugnisse
  durch  Beamte  oder  Behörden  des  Reichs  ganz  oder  theilweise  vertreten  lassen.  Die  betreffenden
25
        <pb n="144" />
        Beamten  bezw.  Behörden  werden  von  dem  Reichskanzler  eintretendenfalls  dem  Unternehmer  schriftlich  bezeichnet
  werden.

Artikel  31.

Streitigkeiten,  welche  aus  dem  gegenwärtigen  Vertrage  entspringen,  sind  von  den  vertragschließenden
  Theilen  dem  Schiedsgericht  (Artikel  23)  zur  Entscheidung  zu  unterbreiten.

Artikel  32.

Ueber  die  etwaige  Fortsetzung  des  Vertrages  nach  dessen  Ablauf  wird  eintretendenfalls  eine
besondere  Verständigung  mit  dem  Unternehmer  stattfinden.

Den  gesetzlichen  Stempel  für  die  Ausfertigungen  und  Ergänzungen  des  Vertrages  trägt  der
Unternehmer.  

Urkundlich  ist  gegenwärtiger  Vertrag  zweifach  gleichlautend  ausgefertigt  und  von  beiden  Theilen
unterschrieben  und  untersiegelt  worden.



So  geschehen

Berlin,  den  9.  Mai  1890.  Hamburg,  den  5.  Mai  1890.

Der  Reichskanzler.  Deutsche  Ost-Afrika-Linie.
(L.  S.)  v.  Caprivi.  (L.  S.)  Bohlen.  Ed.  Woermann.
        <pb n="145" />
        —  131  —

4.  Marine  und  Schiffahrt.

Statistische  Uebersicht

über

die  deutschen  Fischerfahrzeuge,  welche  in  der  Nordsee  außerhalb  der  Küstengewässer
Fischerei  betreiben,  nach  dem  Bestande  am  1.  Januar  1890.*)

(Anmerkung.  Die  Dampfsschiffe  sind  in  den  Hauptzahlen  mitenthalten,  indeß  unter  der  Zeile  mit
schrägen  Ziffern  noch  besonders  angegeben.)



*)  Vgl.  die  Uebersicht  für  1889,  Centr.-Bl.  1889  S  277.
25*
        <pb n="146" />
        -- 132 --





Art  des  Fischereibetriebes.







Fahr-







































    Brutto-  Zahl
Heimathsstaat  bezw.  Heimaths-  Zahl-  
Raum-  der  Grund-  Grund-  Grund=  Klebnetz,  zeuge
hafen  (nebst    ohne
Fahr-    mäßigen  und  Grund-  und  Aal-Unterscheidungs-Buchstaben).
  zeuge.  Kubkmetern  Be-  netz.  netz.  angeln.  Setznetze  angeln.  körbe    Neben-
  satzung.  Zahl  der  Fahrzeuge.  betrieb.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.
I.  Königreich  Preußen.    
a)  Regierungsbezirk
Schleswig.
Altona  SD  2  25  7  2  —  —  —  —  —  2
Amrum  S  A  3  223  9  3  —  —  —  —  —  2
Blankenese  SB      75  —  —  —  —  —  72
Elmshorn  SE  1  184  5  1  —  ——  —  —  —  —
Husum  S  H  1  93  3  1  —  —  —  —  —  1
Keitum  SK  1  82  3  1——  —  —  —  —
Kirkeby  ..  SR  1  82  2  1——-—  —  —  1
Mühlenberg.  SM  4  331  12  4  —  —  —  —  —  4
Pellworm  SP  1  21  2E—  1—  —  —  —  1
Teufelsbrück  SY  1  89  3  1  —  —  —  —  —  1
Wyk  auf  Föhr.  S  W  3  56  6  2  —  —  —  1  —  3
b)  Regierungsbezirk    
Lüneburg.  
Finkenwerder  LF  121  1255  37  11  1  —  —  —  —  7
c)  Regierungsbezirk  
Stade.  
Cranz  a.  E.  PC  10  1180  38  10  —  —  —  —  —  10
7  206  114  1  —  —  —  —  —  1
Geestemünde.  PG  6  18  45905  15  —  2.i  —  111  —  18
113L!TO0  8  —  2  —  1  —  14
d)  Regierungsbezirk  
Aurich.
Bensersiel  AB  1  37  3—  —  1  —  —  —  —
Borkum  ..  AX  5  304  15  5  ——  —  —  —  —  5
Carolinensiel  AC  8  265  27—  —  8  —  —  —  1
Emden  AE  17  3504255  17  —  —  —  —  —
Friedrichsschleuse  A  F  1  18  3  —  1  —  —  —  —
Greetsiel.  ..  AG  3  228  111  —  —  1—  2  —  3
Juist  .  AJ  1  23  2  —  —  1  –  —  —  1
Langeoog  AL  2  45  65—  —  2  —  —  —  1
Neuharlingersiel  AZ  9  268  33—  –  9  —  —  —  —
Norddeich  AY  867  66  12  7  —  1  —  10
Norderney  AN   61111510-61  —  —  —1  61
Nhaudermoor  A  R  1  39  3  1  —  —  —  —  —  1
Spiekeroog  AS  29s27902J0  ..........D.DD...„„
Zusammen  Königreich  
Preußen  262  22244  1124  134  21  102  —  5  —  205
12  4116  1651  —  2—  1  12
        <pb n="147" />
        — 133 —







Art  des  Nebenbetriebes.



Zahl  der  Fahr-Zahl

  der  Fahrzeuge  mit  einem  Brutto-Raumgehalt



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fahr-  zeuge,  welche  verzeuge
  Kabeljau=  Herings-  sehen  sind  mit            
mit  Schlepp-  fang  fang  Austern-  durch-  unter  bis  bis  bis  bis  bis  bis  über
Neben=  netz.  mit  mit  fischerei.  löchertem  Dampf-  unter  unter  unter  unter  unter  unter  
betrieb.  Angeln.  Hamen.  Fischbe-  spill.  cbm.  30  50  70  100  150  200  cbm.
Zahl  der  Fahrzeuge.  hälter.    cbm.cbm.obm.cbm.obm.cbm.
12.  13.  14.  15.  16.  17.  18.  19.  20.  21.  22.  23.  24,.  25.  26.
————-—  1  1——-——1—  —
11  —  —  1—  3  —  —  —  —  1  2  —  —  —
31  —  —  3  —  74  —  —  —  —  1  66  8  —  —
111  —  —  1—  1——————1—
—  —  —  —  —  1  —  —  —  —  [—  1  —  —  —
1——  —  1  1——-——1———
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  1  W  —  —
—  —  —  —  —  4  —  —  —  —  —  4  —  —  —
—  —  —  —  —  —  —  —  1  —  —  —  —  —  —
—  —  —  —  —  1  —  —  1  —  118—  —
—  —  —  —  —  —  —  1  2  .—  —
5.—  —.  5.  —  12  —  —  —  —  —  5  7  —  —
—————  4  1————27—  1
—  —  —  —  —  —  11  —  W  —  —  1
—  —  4  1  —  ——  —  2  2  2  3  9
—  —  —  —  —  111  —  —  —  —  ——  2  9
1111—  —  —  —  ———1—————
7  7  —  —  1  —  1  3  3  —  —  —  —
1711|  17  —  —  ————  ——  —  8  9
1  1  —  —  —  —  1  –  –  –  —  —  —  —
—  —  —  —  1  —  1  —  —  1  1—  —
—  —  —  —  —  —  —  —  1  ——  —
1  1  —  —  —  —  —  —  2  —  —  —  —  —  —
9  9  —  —  —  1.  —  2  4  2  1——-—  —
1——-—»1  2———61—22—
—  —  —  —  —  —  —  1  53  4  —  —  —  —  —
—  —  —  —  —  —  —  —  —  1  —  —  —  —  —
99  —  —  —  —  —  1  4  ——  —  —  —
l  !  l  l
5728  17  9  3|  110  15510  71  21  11  88  27  15  19
—  2——  —  —  ——  —  10
        <pb n="148" />
        — 134  —







Art  des  Fischereibetriebes.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    Brutto-  Zahl  Fahr-Heimathsstaat
  bezw.  Heimaths-  Zahl  Raum-  der  Grund-  Treib-  Grund-  Grund-  Klebnetz,,  zeuge
der  regel-  Grund=  Treib- Grund-  Grund-  schleppnetz  Ankerhafen
  (nebst  gehalt  in  mäßigen  schlepp-  schleppnetz  und  hamen  ohne
Fahr-  Kubik-      Grund=  und  Aal-=  
Unterscheidungs-Buchstaben)  zeuge    Be-  netz.  netz.  angeln.    angeln.  körbe.  Nebenmetern.
  satzung.  Zahl  der  Fahrzeuge.  betrieb.
1.  2.  3  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.
II.  Großherzogthum  Oldenburg.
Wangeroog  O  W  54  66  —  2  —  —  —  2
III.  Freie  Hansestadt  Bremen.
Bremen  BB  2  641  21  2  —  —  —  —  —  2
9  641  21  —  —  —  —  —  2
Bremerhaven  BX  138  6  —  2  —  —  —  —  2
Zusammen  Freie  Hanse-  
stadt  Bremen  4  779  27  2  2  —  —  —  —  4
2641  21  2  —  —  —  —  2
s
IV.  Freie und Hansestadt
Hamburg.  
Cuxhaven  HC  96  3  11  —  —  —  —  —  1
Finkenwärder  HF  16  7117  50  —  —  122  —  —  172
Hamburg  HH  39  4  —  —  —  —  4
4½L  39  4  —  —  —  4
Zusammen  Freie  und    
Hansestadt  Hamburg  17718  055  559  55  —  —  12  —  177
4  30  4  —  —  —  —  —  4
l
Ueberhaupt  im
Deutschen  Reich  445  1  1321716%2  —  388
16  6040%  15—  22  —  1  —  18
Gesammter  Brutto-Raumgehalt  der  Fahrzeuge  der
einzelnen  Fischereibetriebe  in  Kubikmetern.  21  195  ES2!  —
5  0644%  —  4  —
Gesammtzahl  der  regelmäßigen  Besatzung  der  Fahr-  
zeuge  der  einzelnen  Fischereibetriebe  683296  343  366  628  —
15  —  20  —  14  —
        <pb n="149" />
        135  —

 

 

 

—

Art  des  Nebenbetriebes.

 

Zahl  der  Fahr.

Zahl  der  Fahrzeuge  mit  einem  Brutto-Raumgehalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fahr-  -  -  euge,  welche  verzeuge
  Kabeljan=  Herings-  sehen  *8  mit  5  7o“  7  1.  »
IIIitSchspppst  WAUTWJDUM  Walfisbisbisbisvisbisuber
Ie·  mit  mit  fischerei.  Dam  f-  20  200
Neben-sneb.  sge  6  Echertem  p  unter  unter  unter  unter  unter  unter
betrieb.  ugein.  HVamen.  Fischbe-  spill.  ebm.  30  50  70  100  150  200ecbm.
Zahl  der  Fahrzeuge.  hälter.  ebm.  ebm.  cbm.  cebm.  cbm.  cbm.
12.  13.  14.  15.  138.  17.  138.  19.  20  21.22.  23.  24  25.  26.
2222.
6
1
—  —  ——  —  2—  —  —2
—  —  —  2
—  —0  —1  —  —  2  —  ———  —  1  1  —  ——1
—  —  —1  —  —  2  2  —  —  —  1  1—-—  2
.-——  —  —  —  2—.——————2
·  :
—  —  —  —  —  1  —  —  —  —  —  1  —  —  —
—  —  —  —  —  1172  —  —  —  —  2  134  36  —  —
—  ——  —  4—  —  —  —  —  —  —  4
—  —  —  —  —  —  4  —  —  —  —  —  —  —  4
«  ·
—  —  —  —  —  lui3  4  —  2  135  36  —  4
—————-—  4—i—-——  —  —  4
1
57  28  17  9  3  285  21  100  73211414422463  15125
—  —  —  —  —  —  18  —  —  —  —  —  —  2  16
Gesammter  Brutto-  -Raumgehalt  der  Fahrzeuge  der
einzelnen  Größenklassen  in  Kubikmetern  178  17999765829  20385.6  781  27317664
—  —  —  —  —  —  560  5  685
Gesammtzahl  der  regelmäßigen  Besatzung  der  1
Fahrzeuge  der  einzelnen  Größenklassen  30  2197  22  187
—  —  ——  —  —  25
        <pb n="150" />
        — 136 —

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.



—  Laufende  Nr.



Name  und  Stand



der  Ausgewiesenen.

Alter  und  Heimath
  Grund

der  Bestrafung.





  



Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.





Datum
des
Ausweisungsbeschlusses.



6.





1. Hermann  Samuel

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  23.  August  1849  zu  Luto- schwerer  Diebstahl

Eckstein,  Bildhauer,  miersk,  Kreis  Lask,  Rußland,  russischer,  10  Jahre  Zuchthaus

2.  Josef  Franz
Schwarzbach,
Tuchmachergeselle,

3.  Ferdinand  Kucera

Gärtnergehülfe,

4.  Joachim  Zegelsky,
Schlosser,

5.  Josef  Prikryl,
Fabrikarbeiter,

6.  Karl  Neßmann,
Kellner,

7.  Josef  Blum,  Barbier,

Berlin,  Carl  Hevmanns  Verlag.

Staatsangehöriger,

laut  Erkenntnisse  vom
11.  November  1879
und  24.  April  1880),

gierungsprästdent  zu
Cöln,

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  10.  Oktober  1850  zu  Mar-  Landstreichen  und
schowitz,  Mähren,  Betteln,

geboren  am  20.  September  1858  zu  Landstreichen,
Lidice,  Bezirk  Keskemet,  Ungarn,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  17.  August  1856  zu  Krakau,
Galizien,  österreichischer  Staatsangehöriger,


geboren  im  Jahre  1870  zu  Unterhaid,  Landstreichen  und
Bezirk  Freistadt,  Oesterreich,  ortsange-  Betteln,

hörig  zu  Lösch,  Bezirk  Brünn,  Mähren,

17  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange-  Betteln  im  wiederholhörig
  zu  Wien,  Oesterreich,  ten  Rückfall,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,



geboren  am  8.  April  1850  zu  Colmar,  Landstreichen  und
Elsaß-Lothringen,  durch  Option  fran-  Betteln,



zösischer  Staatsangehöriger,





Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu
Frankfurt  a.D.  

Königlich  preußischer  Resierungsprästdent
  zu

Lüneburg,

Königlich  Preußischer  Regierungspräsident
  zu
Wiesbaden,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Oberdorf,

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär zu
Mannheim,
Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Colmar,

—  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.





Königlich  preußischer  Re-  1.  Mai  d.  J

21.  März  d.  J
3.  Mai  d.  J.
25.  April  d.  J.
10.  April  d.  J.
3.  Mai  d.  J

29.  April  d.  J.
        <pb n="151" />
        —  137  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

  

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.



















XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  23.  Mai  1890.  Nr. 21.
Inhalt:  1.  Eisenbahn-Wesen:  Abänderung  des  §.  35  des  4.  Allgemeine  Verwaltungs=  Sachen:  Vierteljährliche  Gehalts-Betriebs
  -Reglements  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  zahlung  an  Beamte  verschiedener,  vom  Reichsamt  des
sowie  der  Anlage  D  zu  diesem  Reglement  Seite  137  Innern  ressortirenden  Behörden  Erscheinen  eines
2.  Finanz-Wesen:.  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs  Nachtrags    zum  Handt  buch  für  das  Deutsche  Reich  auf  das
vom  1.  bis  Ende  April  1890  138  5.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Bestellung  von  Kon-3.
  Zoll=  und  Steuer-  Wesen:  Buch-  und  Lagerkontrole  für  ge-  sular-Agenten;  —  Entlassung;  —  Todesfälle  141
brannten  Kaffee  im  Grenzbezirk  der  Provinz  Westfalen;  6.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  l.  Nachtrags  zur
—  Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  amtlichen  Schiffsliste  für  1890
der  Zoll-  und  Steuerstellen  —  desgt.  der  Zuckersteuer,  7.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
stelllen  139  Reichsgebiete  .  .....l4l





1.  Eisenbahn-Wesen.

Bekanntmachung,
betreffend  Abänderung  des  §.  35  des  Betriebs-Reglements  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands
sowie  der  Anlage  D  zu  diesem  Reglement.

Auf  Grund  des  Artikels  45  der  Reichsverfassung  hat  der  Bundesrath  in  seiner  Sitzung  vom  1.  d.  Mts.
nachstehende  Abänderungen  des  §.  35  des  Betriebs-Reglements  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  sowie
der  Anlage  D  zu  diesem  Reglement  beschlossen:
I.  Im  §.  35  Absatz  2  sind  die  Worte  „Eil=  und“  zu  streichen.
II.  Im  ersten  Absatz  der  Bestimmung  unter  I  der  Anlage  D  ist  am  Schlusse  hinter  den  Worten
„chlorsauren  Salze“  einzuschalten:
"ferner  Rottweiler  Klein-Kaliber-Pulver  (ein  chemisches  Pulver  aus  aufgelöster  nitrirter
Cellulose).“
III.  In  der  Bestimmung  unter  lla  der  Anlage  D  ist  vor  den  Worten  „sowie  ferner  aus  dem  sogenannten
  Favierschen  Sprengstoff“  einzuschalten:
„aus  Ruborit  (einem  Gemenge  von  Ammoniaksalpeter  und  Dinitrobenzol).“

IV.  Hinter  der  Bestimmung  unter  XXXI  der  Anlage  D  ist  folgende  Bestimmung  hinzuzufügen:
„XXXla.  Mit  Fett  oder  Oel  getränktes  Papier  sowie  Hülsen  aus  solchem
werden  zu  den  vorstehend  unter    XXXI  Absatz  1  vorgeschriebenen  Bedingungen  befördert.“

Vorstehende  Aenderungen  treten  am  1.  Juni  d.  Js.  in  Kraft.

Berlin,  den  18.  Mai  1890.  Der  Reichskanzler.
v.  Caprivi.
26
        <pb n="152" />
        2.  Finanz-—

  138 —

Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1890  bis  zum  Schlusse  des  Monats  April  1890.





Die  Soll-

















.  .  .  Einnahme  Differenz
·  Einnahme  beträgt    
Bezeichnung  vom  Beginn  des  Ausfuhr.  in  demselben  zwischen  den
der  Etatsjahres  bis    Bleiben  Zeitraum  und  5,
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres    +mehr
obengenannten  
Einnahmen.  Monats  (Spalte  4)  - weniger
M    M   M
1.  2.  3.  4.  5.  6.

Zölle  28  397  986  13  808  28  384  178  26244020  T  2140  158
Tabacksteuer  .  635  281  3315  631  966  506  879  +  125  087
Zuckermaterialsteuer  959  500  9  650  927  —  8691  427  —  7826  5005%  —  8644  922
Verbrauchsabgabe  von  Zucker.  3  804  873  3230  3  801  643  3  881  395—  79  752
Salzsteuer  .....  2601312  —  2601312  2517619  83  693
Maschbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  1  329  335  503  387  825  948  410  901  415  047

Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
  zu  derselben.  .  9  532  531  13  377  9519  154  8874  622  +  644  532
Brausteuer  .  2  483  227  16  2  483  211  2  301  007  +  182  204
Uebergangsabgabe  von  Bier  246  916  —  246  916  241  775—  5141
Summe  49  990  961  10  188  060  39  802  901  37151  713  +  2651  188
Spielkartenstempel  —  78254  89  070  —  10  816
Wechselstempelsteuer  —  652  957  600  017  +  52940

Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  —  —  468  397  1  384  677  —  916  280
b)  Kauf-  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  –  —  1  036  095  1  311925  275  830
c)  Loose  zu:

Privatlotterien  —  —  18  050  59  333  —  418283
Staatslotterien  .  —  —  593  599  591537  +  2  062
Post-  und  Telegraphen=  Verwaltung.  —  —  18  595  325  17769  778  +  825  547
Reichs-  Eisenbahn-  Verwaltung.  —  —  4401  000  4  105  300°“)])  +—  295  700

*)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  103



Anmerkung.



kosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  April  1890:

204  .  höher.

Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungs.



 



 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnah  me  vom  Ist-Einnahme in  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  demselben  Zeitraume      des  Spalten  2  und  3,
der  bis  zum  Schluß  des  Vorsahres  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten    Monats  —  weniger
M  M  M
1.  2.  3.  4.
Zölle  26  866  285  22  608  211  +  4258  074
Tabacksteuer  575  943  571  386  +  4557
Zuckermaterialsteuer  11.590  637  11  138  467  +  442s170
Verbrauchsabgabe  von  Zucker  5  400  739  3265  153  +  2225  586
Salzsteuer  3254  296  3  481  390  —  227  100
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  1  944  107  1  384  935  +  559172
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
zu  deselben.  .  .  9113419  8181299  +  932  120
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  2  322  153  2  162  994  +  159  159
Summe  61157  579  52  793  841  +  8363  738
Spielkartenstempel.  ...  108  643  110  264  —  1621
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        —  139  —

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

    
Im  Grenzbezirk  der  Provinz  Westfalen  ist  der  Handel  mit  gebranntem  Kaffee  gemäß  §.  124  des
Vereinszollgesetzes  der  Buch=  und  Lagerkontrole  unterworfen  worden.

 

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.

Die  Steuerämter  I.  zu  Bernau,  Cöpenick  und  Zossen  sind  von  dem  Hauptsteueramt  für
inländische  Gegenstände  zu  Berlin  und  das  Steueramt  l.  zu  Dahme  von  dem  Hauptsteueramt  zu  Lübben
abgezweigt  und  die  Steuerämter  zu  Bernau  und  Cöpenick  dem  Hauptsteueramt  zu  Eberswalde  und  die
Steuerämter  zu  Zossen  und  Dahme  dem  Hauptsteueramt  zu  Potsdam  zugetheilt  worden.

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Nebenzollamt  lI.  zu  Norden  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Emden  die  Befugniß  zur
Abfertigung  von  unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingehenden  Begleitscheingütern;  

dem Steueramt zu Pollnow im Bezirk des Hauptzollamts zu Rügenwalde die Befugniß zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  inländisches  Salz;  

dem  Steueramt  I.  zu  Cöpenick  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Eberswalde  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  inländisches  Salz  für  die  Natron-Sulfat-Fabrik  der  Firma
Kunheim  &amp;amp;  Co.  zu  Schönweide;

dem  Steueramt  l.  zu  Wittenberge  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Neu-Ruppin  die  Befugniß
  zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben  für  Bier  und  zur  Erledigung  von  Uebergangsscheinen
über  Bier  und

dem  Steueramt  I.  zu  Pasewalk  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Wolgast  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  II  über  unbearbeitete  Tabackblätter.

Zu  Dölitz  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Stargard  i.  P.  ist  ein  Steueramt  I.  mit  der
Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Versendungsscheinen  über  verbrauchsabgabepflichtigen
Branntwein,  sowie  zur  Ausfertigung  von  Versendungsscheinen  über  inländischen  Taback  und  von  Uebergangsscheinen
  errichtet  worden.

Die  Zollabfertigungsstelle  am  Bahnhof  zu  Glückstadt  ist  aufgehoben  worden.  Die  Abfertigungsbefugnisse
  derselben  im  Eisenbahnverkehr  sind  auf  das  Nebenzollamt  I.  zu  Glückstadt  übergegangen.

Das  Steueramt  I.  zu  Usingen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Biebrich  ist  in  ein  Steueramt
  ll.  umgewandelt  und  das  Nebenzollamt  l.  zu  Büsum  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Tönnnig  aufgehoben
  worden.

Im  Königreich  Bayern.

Dem  Nebenzollamt  II.  zu  Hinterschweinhöf  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Lindau  ist  die
Befugniß  ertheilt  worden,  Begleitscheine  I  über  Bretter,  welche  von  dem  Mühlenbesitzer  Joseph  Haller  in
Sulzberg  eingeführt  werden,  auf  das  Hauptzollamt  Lindau  auszufertigen.

Das  Nebenzollamt  II.  zu  Griesen  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Pfronten  ist  zur  Erledigung
von  Begleitscheinen  I  ermächtigt  worden,  welche  von  dem  Nebenzollamt  I.  zu  Eisenstein  über  das  unter
Kolloverschluß  im  Durchfuhrverkehr  abgefertigte  Getreide  und  Mehl  ausgestellt  werden.

Das  Hauptzollamt  Waldmünchen  ist  aufgelöst.

In  Zwiesel  ist  ein  Hauptzollamt  errichtet  worden.  

Das  Nebenzollamt  II.  Höll  ist  in  ein  Nebenzollamt  I.  umgewandelt  worden.

Dem  Bezirk  des  neuen  Hauptzollamts  Zwiesel  sind  das  Nebenzollamt  l.  am  Bahnhofe  zu
Eisenstein,  das  Nebenzollamt  ll.  Eisenstein,  sowie  die  Aufschlag  =  Einnehmereien  Bodenmais,  Regen,  Ruhmannsfelden
  und  Viechtach  vom  Hauptzollamtsbezirk  Furth  a.  W.  und  das  Nebenzollamt  I.  Kleinphilippsreuth,
  das  Nebenzollamt  ll.  Finsterau,  sowie  die  Aufschlag-Einnehmereien  Deggendorf,  Grafenau,  Hengersberg
  und  Schönberg  vom  Hauptzollamtsbezirk  Passau  zugetheilt  worden.
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        —  140  —

Vom  Bezirk  des  aufgelösten  Hauptzollamts  Waldmünchen  sind  das  Nebenzollamt  l.  Höll,  das
Nebenzollamt  ll.  Schwarzach,  sowie  die  Aufschlag-Einnehmereien  Nabburg,  Naumburg  v/W.,  Oberviechtach,
Rötz  und  Winklarn  dem  Hauptzollamt  Furth  a/W.,  das  Nebenzollamt  I.  Waidhaus,  die  Nebenzollämter  II.
zu  Georgenberg  und  Eslarn,  sowie  die  Aufschlag-Einnehmereien  Tännesberg,  Vohenstrauß  und  Wernberg
dem  Hauptzollamt  Waldsassen  zugetheilt  worden.

Das  neu  errichtete  Hauptzollamt  zu  Zwiesel  ist  befugt  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von
Begleitscheinen  l  und  lI  über  zollpflichtige  Waaren,  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  und  lI  über
inländisches  Salz  und  zu  Abfertigungen  im  Eisenbahnverkehr.  Das  Nebenzollamt  I.  zu  Höll  hat  die
Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  erhalten.

Im  Königreich  Sachsen.

Dem  Untersteueramt  zu  Colditz  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Grimma  ist  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II  über  unbearbeitete  Tabackblätter  und  Tabackstengel  sowie  von  Versendungsscheinen
  II  über  inländischen  Taback  ertheilt  worden.



Die  Zuckersteuerstellen  betreffend.

Im  Herzogthum  Anhalt.

In  Alten  bei  Dessau  im  Hauptamtsbezirk  Dessau  ist  eine  selbständige  Zuckersteuerstelle  errichtet
  worden,  welche  für  die  daselbst  neu  erbaute  Zucker-Raffinerie  zuständig  ist.



4.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Denjenigen  Reichsbeamten,  an  welche  gemäß  §.  5  des  Gesetzes,  betr.  die  Rechtsverhältnisse  der  Reichsbeamten,
  vom  31.  März  1873  (R.G.Bl.  S.  61)  die  Gehaltszahlung  vierteljährlich  stattfinden  soll,*)  sind
zufolge  Beschlusses  des  Bundesraths  fernerweit  hinzugetreten:

der  Vorsitzende  und  das  etatsmäßige  Mitglied  der  Centraldirektion  der  Monumenta  Germaniae

historica,

der  Reichs-Inspektor  für  die  Steuermanns=  und  Schifferprüfungen,

die  Beamten  des  Schiffsvermessungsamts,  und

die  Beamten  der  Physikalisch-Technischen  Reichsanstalt.

Berlin,  den  21.  Mai  1890.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Bosse.



Der  im  Handbuch  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1890  in  Aussicht  gestellte  Nachtrag,  enthaltend
  das  Verzeichniß  der  Mitglieder  des  neu  gewählten  Reichstags,  wird  im  Anfang  des  Monats
Juni  d.  J.  im  Verlage  der  Buchhandlung  „Carl  Heymanns  Verlag“  zu  Berlin  erscheinen  und  ist  im
Buchhandel  zum  Ladenpreise  von  30  Pf.  zu  beziehen.





*)  Vgl.  die  Bekanntmachung  vom  5.  Juli  1873  (Centr.-Bl.  S.  211)  und  die  Nachträge:  Centr.-Bl.  1875  S.  819;
1877,  S.  558;  1885,  S.  205;  1887,  S.  83.
        <pb n="155" />
        —  141  —

5.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Lloyd-Agenten  R.  Sussex  Langford
zum  Vize-Konsul  in  Padstow  (England)  zu  ernennen  geruht

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  Delius  in  Tepic  (Mexiko)  ist  Herr  Rudolph  Gericke  zum  Konsular—
Agenten  in  San  Blas  an  Stelle  des  ausgeschiedenen  Herrn  Fr.  Beyer  bestellt  worden.

Der  Kaiserliche  Konsul  in  Buenos-Aires  hat  den  Kaufmam:  Diedrich  D.  Meyer  zum  Konsular-Agenten
in  Bahia  Blanca,  und  den  Kaufmann  Rudolph  Funke  zum  Konsular-Agenten  in  Tornquist  bestellt.



Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Vize-Konsul  Adolf  Beer  in  Poti  (  (Rußland)  ist  die  nachgesuchte  Entlassung
ertheilt  worden.  

Die  Kaiserlichen  Konsuln  Frithiof  Hultman  in  Ekenäs  und  Paul  Ludwig  in  Aberdeen  (Schottland)
sind  gestorben.



6.  Marine  und  Schiffahrt.

Der  I.  Nachtrag  zu  der  „Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handels-Marine  mit
ihren  Unterscheidungs-Signalen  für  1890“  ist  erschienen.

 

7.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.





 

 

 

 

 

 

 

  
  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath    Grund  Behoͤrde,  welche  die  Datum
  der  Bestrafung  Ausweisung  des  Ausweisungs-
  der  Bestrafung.  
  der  Ausgewiesenen.    beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.    3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1a.  Bertha  Balsam,  geb.  29  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig  
Hirschkowitz,  Korb-  zu  Lexander,  Kreis  Lodz,  Gouvernement
macherswittwe,  Pietzkow,  Russisch-Polen,
b.  Sarah  Balsam,  14  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange-Korbmacherstochter,
  hörig  zu  Lexander,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Rec.
  Rahel  Hirschkowitz,   72  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange-  Betteln  gierungspräsident  zu  2.  April  i.  J.
geb.  Ruben,  Dreh-  hörig  zu  Lexander    Bromberg,
orgelspielerswittwe,
d.  Jette  Zlodnicki,  geb.   40  Jahre  alt,  geboren  zu  Kalispok,  Kreis
Rothmann,  Glasers-  Lodz,  ortsangehörig  zu  Lexander,  
wittwe.
        <pb n="156" />
        Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behoͤrde,  welche  die  Datum
    Grund    des

  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs-
    der Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.


1.  2.    3.  4.  5.  6.

2.  Johann  Möller,  geboren  am  1.  November  1851  zu  Neu-   Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-   10.  Mai  d.  J.





Tuchscheerer,

3.   Mathias  Zawadil,
Metzger,

4.   Josef  Pesta,  Ziegelarbeiter.


5.   Ludwig  Hurka,
Handlungskommis,

6.   Josef  Franz  Blahout,
ohne  Stand,

7.   Moritz  Kalkopf,
Kaufmann,

8.   Peter  Barbier,

Tapezierer  und
Tagner,

  

paulsdorf,  Bezirk  Reichenberg,
ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  14.  Februar  1847  zu  Destna,
Bezirk  Pilgram,  Böhmen,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  im  Jahre  1842  zu  Tabor,
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  18.  November  1859  zu
Agram,  ortsangehörig  zu  Sebastiansberg,
  Bezirk  Komotau,  Böhmen,
geboren  am  19.  März  1875  zu  Nová
Ves,  Bezirk  Starkenbach,  Böhmen,
ortsangehörig  zu  Hochstadt  in  Böhmen,
geboren  am  15.  Mai  1860  zu  Czenstochau,
  Russisch-Polen,  ortsangehörig
ebendaselbst,

Böhmen,

geboren  am  11.  November  1844  zu
Marseille,  Frankreich,  ortsangehörig
ebendaselbst,



Berlin,  Carl  Heym



Betteln,
desgleichen,

desgleichen,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,

desgleichen,



  
        

anns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  

—  ———

 

 

—  —

gierungspräsident  zu
Erfurt,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Erding,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Kelheim,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Zwickau,

Königlich  sächsische  Kreis.
hauptmannschaft
Bautzen,

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Freiburg,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Straßburg,

        

Julius  Sittenfeld  in  Berlin.

21.  April  d.  J.



1.  Mai  d.  J.
8.  April  d.  J.

21.  April  d.  J.

10.  Mai  d.  J.

desgleichen.
        <pb n="157" />
        143

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.



Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

—

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

XVIII.  Jahrgang.





Berlin,  Freitag,  den  30.  Mai  1890.

Nr.: 22.





Inhalt:  1.  Militär-Wesen:  Abänderung  des  Verzeichnisses
der  den  Militäranwärtern  im  Reichsdienst  vorbehaltenen
Stellen  ...  Seite  143

2.  Kolonial-Wesen:  Uebertragung  konsularischer  Befugnisse

auf  den  Kommissar  für  das  Schutzgebiet  der  Neu-Guinea-Kompagnie
  ..  144

3.  Post-  und  Telegraphen=  Wesen:  Abanderuna  der.  Postordnung
  vom  8.  März  1879  .. 144

——.

1.  Militär-Wesen



Einstellung  der  Fabrikation
einer

4.  Zoll=  und  Steuer-  Wesen:
des  Branntwein-  Denaturirungsmittels  seitens

Firma  145
5.  Justiz-Wesen:  Aenderung  in  dem  Verzeichniß  der  zur
Einziehung  von  Gerichtskosten  bestimmten  Stellen.  145

6.  Polizei-Wesen:

Reichsgebiete

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
145



In  der  Bekanntmachung  vom  29.  November  1889  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  Seite  578  und

579)  ist  statt
Marine-Intendantur-Registratoren
und

Marine-Intendantur-Registratur-Assistenten

zu  setzen:
Marine-Intendantur-Registratoren

soweit  sie  nicht  aus  Anstellungsberechtigten  ehe-Marine--Intendantur-Registratur-Assistenten

  maliger  Deckoffiziere  der  Marine  ergänzt  werden.

Berlin,  den  23.  Mai  1890.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.



27
        <pb n="158" />
        —  144  —

2.  Kolonial-Wesen.



Verfügung
behufs

Uebertragung  konsularischer  Befugnisse  auf  den  Kommissar  für  das  Schutzgebiet  der  Neu-Guinea-Kompagnie.


Auf  Grund  des  §.  5  des  Gesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  deutschen  Schutzgebiete  (Reichs-Gesetzbl.
  1888  S.  75),  wird  für  das  Schutzgebiet  der  Neu-Guinea-Kompagnie  Folgendes  bestimmt:

§.  1.

Der  Kaiserliche  Kommissar  hat  die  Befugnisse  wahrzunehmen,  welche  den  deutschen  Konsuln  nach
§.  16  des  Gesetzes,  bezüglich  der  Nationalität  der  Kauffahrteischiffe  etc.  vom  25.  Oktober  1867  (Bundes-Gesetzbl.
  S.  35)  und  nach  §.  35  des  Gesetzes,  betreffend  die  Organisation  der  Bundeskonsulate  etc.  vom
8.  November  1867  (Bundes-Gesetzbl.  S.  137),  zustehen.  Dasselbe  gilt  von  den  Befugnissen,  welche  den
deutschen  Konsulaten  als  Seemannsämtern  nach  der  Seemannsordnung  vom  27.  Dezember  1872  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  432)  und  nach  sonstigen  Reichsgesetzen  obliegen.

Die  für  die  Konsuln  geltenden  Ausführungsbestimmungen  zu  den  im  vorhergehenden  Absatz  genannten
  Gesetzesvorschriften  finden  entsprechende  Anwendung.

In  den  bezeichneten  Angelegenheiten  werden  Gebühren  und  Auslagen  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen
  des  Gesetzes  über  die  Gebühren  und  Kosten  bei  den  Konsulaten  des  Deutschen  Reichs  vom
1.  Juli  1872  (Reichs-Gesetzbl.  S.  245)  erhoben.

§.  2.  
Der  Kaiserliche  Kommissar  ist  berechtigt,  die  Wahrnehmung  der  ihm  nach  §.  1  zustehenden  Befugnisse
  vorbehaltlich  der  Genehmigung  des  Reichskanzlers  anderen  Beamten  des  Schutzgebietes  zu  übertragen.
  Er  hat  den  Sitz  dieser  Beamten  zu  bestimmen  und  übt  die  Aufsicht  über  deren  Amtsführung.

§.  3.
Diese  Verfügung  tritt  am  1.  Oktober  1890  in  Kraft.
Berlin,  den  23.  Mai  1890.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Freiherr  von  Marschall.



3.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.



Abänderung  der  Postordnung  vom  8.  März  1879.

Auf  Grund  der  Vorschrift  im  §.  50  des  Gesetzes  über  das  Postwesen  des  Deutschen  Reichs  vom
28.  Oktober  1871  wird  mit  Zustimmung  des  Bundesraths  die  Postordnung  vom  8.  März  1879  bezüglich
des  Tarifs  für  Drucksachensendungen,  wie  folgt,  abgeändert:
Im  §.  13  erhält  der  Absatz  VIII  folgende  anderweite  Fassung:
VIII  Drucksachen  müssen  frankirt  sein.  Das  Porto  beträgt  auf  alle  Entfernungen:
bis  50  Gramm  einschließlich  ....  3  Pf.,
über  50  bis  100  -  -  .  5-
        <pb n="159" />
        —  145  —

über  100  bis  250  Gramm  einschließlich.  .  .  10  Pf.
=  250  =  500  -  -  .  ....  20  Pf.
=  500  Gramm  bis  1  Kilogramm  einschließlich  30 Pf.

Vorstehende  Abänderung  tritt  mit  dem  1.  Juni  1890  in  Kraft.

Berlin,  den  23.  Mai  1890.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  von  Stephan.



4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.



Der  bisher  zur  Zusammensetzung  des  allgemeinen  Branntwein-Denaturirungsmittels  ermächtigte  Fabrikbesitzer
  Dr.  Schuchardt  in  Görlitz  (vgl.  Central-Blatt  1888,  Seite  1)  hat  die  Herstellung  des  fraglichen
Denaturirungsmittels  eingestellt.

5.  Justi  z-Wesen.



Das  Verzeichniß  derjenigen  Kassen,  an  welche  nach  der  vom  Bundesrath  unter  dem  23.  April  1880
beschlossenen  Anweisung  Ersuchen  um  Einziehung  von  Gerichtskosten  zu  richten  sind  (Central-Blatt  für  das
Deutsche  Reich  von  1885  S.  79  fg.),  wird  in  Folge  der  Errichtung  eines  Amtsgerichts  Gengenbach
vom  9.  September  v.  Js.  ab  dahin  ergänzt,  daß  Seite  95  hinter  den  auf  das  Amtsgericht  Gemünden

bezüglichen  Angaben  einzuschalten  ist:



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für  den  Bezirk  des  Gehört  zum
              
    betr.  Kasse  resp.  Behörde.
Amtsgerichts  In  dem  Staate  Landgericht  Oberlandes-      
gericht
    
Gengenbach  Baden  Offenburg  Karlsruhe  Großh.  Ober-Einnehmerei
  Offenburg.
6.  Polizei-Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behoͤrde,  welche  die  Datum
    Grund  Ausweisung  des
  der  Bestrafungs  Ausweisungs-
  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung  beschlossen  hat.  beschlusses
1.  2.  3.  4.    5.  6.









Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Andreas  Barkert,  geboren  am  5.  September  1828  zu  Part-  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  17.  Mai  d.  J

Tagelöhner,  schendorf.  Bezirk  Neutitschein,  Mähren,  Betteln,  gierungspräsident  zu
ortsangehörig  ebendaselbst,  Breslau,    
2.  Andreas  Zawicki,  geboren  im  Jahre  1862  zu  Dombrowo,  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-   18.  März  d.  J.
Arbeiter,.  Kreis  Nieszawa,  Rußland.    gierungspräsident  zu
Bromberg,

27*
        <pb n="160" />
        — 146 —







  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum
            
  Ausweisung-  
  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.
1.  2.    3.  4.  5.  6.
3.  Die  Eheleute:
a.  Leon  Petras,  Ar-  geboren  am  4.  April  1842  zu  Sor  bei      
beiter,  Boleslawicz,  Kreis  Belinskoe,  Rußland,    Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  28.  Februar
Betteln,  gierungspräst    zu  d.  J.
b.  Agneska Petras,  geb.  32  Jahre  alt,  geboren  zu  Boleslawicz.  Frankfurt  a  O.,
Nowack,
4.  Josef  Anselm  geboren  am  8.  November  1849  zu  Men-  Betteln  im  wiederhol-  Königlich  preußischer  Re-  16.  Mai  d.  J.
Zürcher,  Schreiner,  zingen,  Schweiz,  ten  Rückfall,  gierungspräsident  zu
Wiesbaden,
5.   Wenzel  Firg  24  Jahre  alt,  geboren  zu  Prag,  Böhmen,  Landstreichen  und  Stadtmagistrat  Deggen-  April  d.  J.
(Fürch),  Kutscher,  ortsangehörig  zu  Welhartitz,  Bezirk  Betteln,  dorf,  Bayern,
Schüttenhofen,  ebendaselbst,
6.  Johann  Rubner,  58  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig  desgleichen,  derselbe,  23.  April  d.  J.
Tagelöhner,  zu  Pernatitz,  Bezirk  Tachau.  Böhmen,
7.   Maria  Weniger,  le-  48  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange-  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
dige  Tagelöhnerin,  hörig  zu  Pernatitz,
8.   Eduard  Sandner,  geboren  am  13.  Februar  1873  zu  Lauter-  desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be.  5.  Mai  d.  J.
Bäcker,  bach,  Gemeinde  Kirchberg,  Bezirk  Graß-  zirksamt  Viechtach,
  litz,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  
9.  Josef  Nicht,  Dienst-  geboren  am  19.  März  1873  zu  Lusdorf,  Betteln  im  wieder-  Königlich  sächsische  Kreis-  10.  Mai  d.  J.
bote,  Bezirk  Friedland,  Böhmen,  ortsange-  holten  Rückfall,  hauptmannschaft  
hörig  ebendaselbst,  Bautzen,















Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julins  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="161" />
        —  147  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.



Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

            
XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  6.  Juni  1890.  Nr.:  23.
Inhalt:  1.  Militär-Wesen:  Abänderung  des  Verzeichnisses  desgl.  der  Zuckersteuerstellen;  —  Abberufung  eines  Stader
  zum  Gebrauch  für  die  bewaffnete  Macht  vorbereiteten  tions-Kontrolörs...  148
Sprengstoffe  und  Munitionsgegenstände  .  .  Seite  147  3.  Konsnulat-Wesen:  Todesfall  I48
2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  dem  Stande  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen;  —    Reichsgebiete....  149



1.  Militär-Wesen.

Bekanntmachung,
betreffend  Ergänzung*)  des  Verzeichnisses  der  zum  Gebrauch  für  die  bewaffnete  Macht  vorbereiteten
  Sprengstoffe  und  Munitionsgegenstände.

Auf  Grund  des  §.  35,  Ziffer  7  der  Militär-Transport-Ordnung  für  Eisenbahnen  im  Frieden  (Friedens-Transport-Ordnung)
  vom  11.  Februar  1888  (Reichs-Gesetzbl.  S.  23)  haben  die  vereinigten  Ausschüsse
des  Bundesraths  für  das  Landheer  und  die  Festungen  und  für  Eisenbahnen,  Post  und  Telegraphen
beschlossen:
In  dem  Verzeichnisse  der  zum  Gebrauche  für  die  bewaffnete  Macht  vorbereiteten  Sprengstoffe
und  Munitionsgegenstände  ist:
1.  unter  A  am  Schlusse  nachzutragen:
„8.  Zündladungen  C  88  zu  Geschoßzündern“,
2.  in  Spalte  „Bemerkungen“  neben  der  neuen  Ziffer  8  zu  setzen:
„vergl.  auch  §.  30,8 a  Abs.  3“.
Berlin,  den  3.  Juni  1890.  
Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers.
v.  Boetticher.





*)  Vgl.  Central-Blatt  von  1889,  S.  480.
28
        <pb n="162" />
        2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.

Das  Steueramt  I.  zu  Jerichow  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Burg  ist  in  ein  Steueramt  ll.

umgewandelt  worden.

Die  dem  Steueramt  I.  zu  Coesfeld  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Vreden  beigelegte  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  über  das  für  die  Dampfmühle  von  H.  Beoesing  daselbst  eingehende
Getreide  ist  zurückgezogen  worden.

Im  Königreich  Sachsen.

Dem  Untersteueramt  zu  Großenhain  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Meißen  ist  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Kupferwalzen  (Druckwalzen  Nr.  15b  2  des  Zolltarifs),  welche
für  die  dortige  Firma  H.  J.  Bodemer  eingehen,  beigelegt  worden.

Im  Großherzogthum  Baden.

Die  dem  Nebenzollamt  lI.  zu  Rötteln  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Stühlingen  ertheilte
Befugniß  zur  Abfertigung  der  unter  die  Tarifnummern  2c  1,  2  und  3  fallenden  Baumwollengarne  zu
anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen  dieser  Nummern  ist  zurückgezogen  worden.



Die  Zuckersteuerstellen  betreffend.

Im  Königreich  Preußen.

Im  Hauptamtsbezirk  Hildesheim  ist  der  für  die  Zuckerfabriken  zu  Bennigsen  und  Emmerthal
zuständigen  Zuckersteuerstelle  zu  Hameln  die  Bezeichnung  „Hameln  I.“  und  der  für  die  Zucker-Raffinerie
„Bremer  Zucker-Raffinerie“  zu  Hameln  zuständigen  Zuckerstenerstelle  daselbst  die  Bezeichnung  „Hameln  II."
beigelegt  worden.



Der  Stations-Kontrolör,  Großherzoglich  hessische  Ober-Zoll-Inspektor  Fuhry  zu  Harburg  ist  in  Folge
seiner  Ernennung  zum  Kaiserlichen  Regierungorath  und  Mitglied  des  Statistischen  Amts  von  den  ihm
übertragenen  Funktionen  als  Stations-Kontrolör  entbunden  worden.



3.  Kon  sulat-Wesen.

Der  Konsular-Agent  George  Voß  in  Helena  (Montana)  ist  gestorben.
        <pb n="163" />
        — 149 —

4. Polizei=  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.





 

 

 

 

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
    Grund  Ausweisung  Ausweisungs-
  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Leopold  Lucka,  Hand-   geboren  am  21.  April  1851  zu  Prag,  Betteln  im  wieder-  Königlicher  Polizeiprä-   6. Mai  d.  J.
lungsdiener,  Böhmen,  holten  Rückfall,  sident  zu  Berlin,
2.  Stephan  Szabô,  27  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange-  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-  19.  Mai  d.  J.
Tagelöhner,  hörig  zu  Perbenyck,  Ungarn,  gierungspräsident  zu
Potsdam,
3.  Stanislaus  Bet-  22  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-  19.  Dezember v.J.
lewsky,  Kutscher,  zu  Wumpelsky,  Gouvernement  Plock,  gierungspräsident  zu    
Russisch-Polen,  Breslau,
4.  Die  Zigeuner:
a.  Joseph  Schittek,  38  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange-  desgleichen,  
Schmied,  hörig  zu  Bielitz,  Oesterreich,
b.  dessen  Ehefrau  Pau-  31  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig
line,  zu  Bielitz,  Königlich  preußischer
c.  Karoline  Ferra,  un-  50  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig  Re-    gierungspräsident  2.  Mai  d.  J.
verheirathet,  zu  Bielitz,  Landstreichen  und  zu  Oppeln    2.Mai d.J.
d.  Johanna Kukla, un-  20 Jahre alt, geboren und ortsangehörig   Betteln,  zu  Oppeln,
verheirathet,  zu  Skotschow,  Galizien,
e.  Mathilde  Kukla,  un-  8  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig
verheirathet,  zu  Skotschow,    
5.  Alois  Stiegler,  geboren  am  11.  Februar  1873  zu  Wel-  Landstreichen,  Stadtmagistrat  Nürn-  27.  April  d.  J.
Tagelöhner,  hartitz,  Bezirk  Schüttenbofen,  Böhmen,  berg,  Bayern,  
ortsangehörig  ebendaselbst,  
6.  Adalbert  Choulik,  27  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig  Betteln  im  wiederhol=  Königlich  bayerisches  Be-  5.  Mai  d.  J.
Zimmermann,  zu  Rosek,  Bezirk  Schüttenhofen,  ten  Rückfall,  zirksamt  Traunstein,
Böhmen,  
7.  Maria  Moser,  geboren  am  4.  November  1870  zu  Steg.  Landstreichen,  ge-Stadtmagistrat,  Kempten,  desgleichen.
Dienstmagd,  Bezirk  Reute,  Tirol,  ortsangehörig!  werbsmäßige  Un-  Bayern,
ebendaselbst,  zucht  und  Nichtbeschaffung
  eines  Unterkommens,
  
8.  Anton  Friedrich  geboren  am  9.  Mai  1861  zu  Taufkirchen,  Landstreichen,  Großherzoglich  badischer  17.  Mai  d.  J.
(auch  Wandraschek  ortsangehörig  zu  Sontictz,  Bezirk  Be-  Landeskommissär  zu
genannt),  Konditor,  neschau,  Böhmen,  Freiburg,
9.  Anton  Guschl,  geboren  am  31.  März  1859  zu  Moko-  Betteln  im  wiederhol-  Fürstlich  reuß-  plauisches  28.  März  d.  J.
Schneider,  till.  Kreis  Saaz,  Böhmen,  ten  Rückfall,  Landrathsamt  zu  Greiz,
10.  Franzisko  Franchi  geboren  am  7.  Oktober  1862  zu  Barde,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirkspräsi-  23.  Mai  d.  J.
(Franzi),  Har-  Italien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  dent  zu  Colmar,
monikaspieler,    
11.  Josef  Ratke,  geboren  am  13.  Februar  1870  zu  Enns,  desgleichen,  derselbe.  24.  Mai  d.  J.
Schreiner,  Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,

weil  die  Angaben  über  seine  persönlichen  Verhältnisse  sich  als  unrichtig  erwiesen  haben.



 

 

 

 

1

 

 

 

 

Die  durch  Beschluß  des  Königlich  preußischen  Regierungspräsidenten  zu  Erfurt  vom  15.  März  d.  J.  verfügte  Ausweisung
  des  Handelsmanns  Franz  Friedrich  Nikolaus  Riese  (Central-Blatt  f.  1890  S.  79  Z.  4)  ist  zurückgenommen  worden,



Berlin.  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="164" />
        <pb n="165" />
        —  151  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

      

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.















XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  13.  Juni  1890.  Nr.:  24.
Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Einschränkung  der  4.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Exegquatur-Ertheilung
im  Bezirk  des  Hauptzollamts  Cleve  für  den  Handel  mit  Seite  155
Getreide  eingeführten  Kontrole;  —  Bestellung  eines  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Stations-Kontrolörs.  Seite  151  Reichsgebiete...  155
2.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  Anhang.  Militär-Wesen:  Gesammt-Verzeichniß  der  zur
Mai  1890..  152  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Be—
3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs  fähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  befür
  das  Etatsjahr  1889/90  154  rechtigten  höheren  Lehranstalten.  ..  157



1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Die  in  einem  Theile  des  Bezirks  des  Königlich  preußischen  Hauptzollamts  zu  Cleve  eingeführte  Transport-,
  Buch=  und  Lagerkontrole  für  Getreide  (vergl.  Central-Blatt  von  1889  S.  243)  ist  für  den  Gemeindebezirk
  Düffelward,  Kreis  Cleve,  aufgehoben  worden.



Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  preußische  Ober-Revisor  Wechsung  zu  Cöln
an  Stelle  des  in  den  Ruhestand  übergeführten  Königlich  preußischen  Ober-Zoll-Inspektors  Hoffmann  den
Königlich  preußischen  Hauptämtern  zu  Emden,  Leer,  Nordhorn  und  Osnabrück,  sowie  den  Großherzoglich
oldenburgischen  Hauptämtern  zu  Brake,  Varel  und  Oldenburg  als  Stations-Kontrolör,  mit  dem  Wohnsitz
in  Oldenburg,  vom  1.  Juni  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.  —
        <pb n="166" />
        2.  Bank-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

(Die  Beträge  lauten

















































 

 

 

 

Passiva.
  
      
Bezeichnung        
      Grund.Reserve.  Noten-  Gegen  Unge.  Gegen  fäw  ich  Gegen  keiten  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  feites
        
*  Kapital.  Gonds.  J  Umlauf.  Ver-  -.  Passiva.  6  8
—  Banken.  1890.  Noten.  1890.  bindlich  1890.  Kündi.  1890.  1890.HPassivra49890.  gebene
.  ·  ·  ukeiten.
  gungs-  dischen
r  frist.  Wechseln
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.
1   Richsbank  120  000  |25  935  940  490|  56252  36  874  89  5311y  +2  1  —  —  531—  611  502  884—  24  162  —
2   Städt.  Bank  zu  Breslau  3  000  600  2523—  32  1  0644  177—  2  3950—  20  4  10  254—  51  368
3   Magdeburger  Privatbank  3060  602  2  387½—  29  1  173—  3  216—  30  255—  22  722  204  7182  53  165
4  Danziger  Privat-Aktien-Bank  
  3  000  893  2364—  221  1247—  24  515  80  41203—  399  381—  709  11  357—  1249  855
5  Provinzial-Aktien-Bank  des  6
Großherzogthums  Posen.  3  000  750  1  231—  153  810—  103  —  202  367—  21  29—  129  5913—  106  911
6  Frankfurter  Bank  17  143  4  204  10362—  353  6298  —  352  5168  259  9142  397  176—  45  86  195  —  260  1  138
7  Bayerische  Notenbank  7  500  1  382  63  096—  2056  27992  —  2518  6245  114  1  —  2591-+—  800  80  815—  1370  689
8  Sächsische  Bank  zu  Dresden  30  000  4090  4965—  168  13  809  20342377  +  2576  0  113—  96  1904  171  101  7354  2  329  1267
9  Leipziger  Kassenverein  3000  260  249—  11  —.  6  —  —  —  —  53—  2  3562—  1121  —
10   Chemnitzer  Stadtbank  510  127  509—  5  215+  12  53  *rs  1  3  134  69  128—  32  5061  +—  105  719
11  Württembergische  Notenbank  9  000  640  19  025—  106  9  %  258  1284  +  668  19—  8  487+—  53  30455  —  333  854
12  Badische  Bank.  W  1  541  113838/—  999  7  5  sos  1  1599  —  1631  —  —  4290  —  49  23516  1118"2
13  Bank  für  Süddeutschland  15  672  1  775  126644—  2  526  7863.—  1  830  118—  2441  —  —  641  17930  870.—  2591  1193
14.   Braunschweigische  Bank  10  500  637  2705  -  72.  1  4858  +  364  1486—  357  167—  43|]  20293|—  761  823
r*i
Zusammen  234  325  43  336s|1  113  957/T  64  756  116  320|—  97  882  418  6ä73  +35228  33270  —  441  6  531+  345|s1  880  092  —  29  6z244331

 

Zu  Spalte  5":  Davon  in  Abschnitten  zu  100  M

Zu  Spalte
Zu

 

 

9  Nr.
9

6“:

13“:

 

 

 

 

 

Bemerkungen.

200
500

1000

92.550  “.

1p.

754  688  900  A,

 

 

361  800  *  (bei  der  Bank  Nr.  5
45  7277  000  4  (bei  den  Banken  tt  1,  5,  6,  8,  9),
1,  2.  6.

311  400  500  .K  (
Darunter  132  500  .Z.  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

 

 

Gulden-  und  Thalernoten.

1

l
        <pb n="167" />
        Wesen.

banken  Ende  Mai  1  8  90.
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  April  1890.

auf  tausend  Mark.)

— 153 —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—-—
"
Metall-  Gegen  Reichs-  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen
30.  April  kassen-  30.  April  anderer  30.  April  Wechsel.  30.  April  Lombard.  30.  April  Effekten.  30.  April  30.  April  der  30.  April
Bestand.   1890.  scheine.  1890.  Banken.   1890.  1890.  1890.  1890.  Activa.  1890. Activa.  1890.



18. 19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  33.
870  o62  34009“  512/  2  402  9882  —  3222  4840144  87  167  —  38628  5  79]—  478  33266  +  3127/1513890  —22  124
101  68  7—  6  4½  +  1660  5943—  10  29811—  94  —  —  30|—  6  10  41—  24
Ü
809  110  "2  —  1  396  +  39  4377  133  362  97  dzao  41  99—  98  7232%  713
.  I
907—2:z  —  —  210  —  174  3270  —  346  1399—  112  1606  25  11190  556115200  –  1236
43|—  60  1  —  7  J  5  2839  +  122  1392  —  149  —  —  368  9  6  oro  —  2911
|
3  736—  964  67  —  2  261  m71  8  899  —  145  5  662  537  3  638—  2346875  —  179  6
I
320964443  16  29/4  —.  355!  Asot  1  737  1  722  202  273  45  1266  K3J80815ä  —  13707
16764  238  396  —  163339  +27416  3676  345  1  1744  29  744144  269%  +  2229
24950  915  —  11All  4  —  —  —  6z3  1  32500—  9  3562  —  112
l
201—·  5  6  —  4  —  28  3792  362  211  45  256  1.  8  508  —  1883  5061  105
8  278  342  56  +  107  794  —  1  163  19  27+  599  813  —  70.  561  —  575—  58  30  155  —  33311
.
4051  295  1/—  25  92  +  19  16  89111—  708  740  —  2  2101  6  1560—  108  23516  —  1  1132
-  ·  l
4628—534  6  164  —  1561  18626  44  3324  1207  —  188  5124  —  73  12125—  245683%  870  —  259113
s
698—208  gal—  25  137«—37  9814  180  2025  J  82  765—  38  5995  —  721  20  357—  76714
94  04-  32  44  2  S2  S521142  29690  599  0  347  —  1  523  y
6

 

 

29°
        <pb n="168" />
        —  154 —

3.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Auschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)
an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  das  Etatsjahr  1889/90.*)



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung          Einnahme  Differenz
  Die Soll-Einnahme  Ausfuhr-  im  zwischen  den
  beträgt      Spalten  4
    Bleiben  vorigen
der  für  Vergütungen      und  5,
das  Etatsjahr    Etatsjahre  +  mehr
Einnahmen.  1889/90  (Spalte  4)  —  weniger
M  M  M  M  M
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  379  923  223  318  643  379  604  580  312  532  21267  072  368
Tabacksteuer  11575  519  161  986  11  413  533  10  791  310  +  622  223
Zucker-Materialstener  .  86  571  587  61  396  950  25  174  637/—  35  337  148  —+  60  511  785
Verbrauchsabgabe  von  Zucker  49  998  955  80  192  49  918  763  23  081  303  —+  26  837  460
Salzsteuer  41  097646  97  323  41  000  323  41  839  6497  —  839  374
Maischbotiich-  und  Branntweinmaterialsteuer  33  044  410  9290  139  23  754  271  20  578  366  +  3175  905
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
  zu  derselben  ....  117  423  426  266  624  117  156  802  111433  795  5  723  007
Brausteuer  .  25  839  659  172  395  25  667  264  23  118  5066  +  2548  668
Uebergangsabgabe  von  Bier  3  163  261  —  3163261  2  840  766+—  322  495
Summe  748  637  686  71  784  252  676  853  434  510  878  897165  974  537
Spielkartenstempel  –  —  1277  450  1  255  900.  21541
Wechselstempelsteuer  —  —  7  92  262  6  888  713+—  603  549.
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  —  9520  564  7  909  612  T  1610  952.
b)  Kauf-  und  sonstig  Anschaffungsgeschäfte  —  —  15  143  329  12  456  823  +  2  686  506.
c)  Loose  zu
Privatlotterien  —  —  2537  832  544  699  +  1993  133
Staatslotterien  —  —  6  798  226  6  709  502  —  88  724
Post-  und  Telegraphen-  Verwaltung.  —  —  214  070  172  201  122  478  12  947  694
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung.  —  —  53  914  487  50  065  880  +  3  848  607

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung:  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhrvergütungen  und  Verwaltungskosten
beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  für  das  Etatsjahr  1889/90:
    Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Ist-  Einnahme  Ist-Einnahme  Differenz  zwischen den  
der  für  das  Etatsjahr        + mehr
1889/90  im  vorigen  Etatsjahre  — weniger
Einnahmen.  
1.  2.  3.  4.
Zölle  349  876  094  283  149  442  +  66  726  652
Tabacksteuer  ..  10  146  649  10  840  813  —  694  164
Zucker-  Materialsteuer  ...  11  170  912  8  888  632  +  29282  280
Verbrauchsabgabe  von  Zucker  40  901  370  618  250  +  40  283  120
Salzsteuer  40  592  782  41  287  266  —  694  484
  Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  ..  18  082  905  18  086  805  —  3900
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
zu  derselben  91  463  427  72  312  210  +  19  151  217
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  24  471211  22  014  264  +  2456947
Summe  586  705  350  457  197  682  +129  507  668
Spielkartenstempel  1225  949  1  162  317  +  63  632

 

 

 

 

*)  Die  entsprechende  Nachweisung  für  das  Vorjahr  1888/89  siehe  Central-Blatt  für  1889  Seite  352.
        <pb n="169" />
        — 155 —

4.  Konsulat-Wesen.



Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Carl  Schlatter  zum  Konsul
in  Sevilla  zu  ernennen  geruht.



Dem  zum  Kaiserlich  und  Königlich  österreichisch-ungarischen  Vize-Konsul  in  Harburg  ernannten  Herrn
Robert  Francke  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.



5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.









 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
    Grund  des
  Ausweisung  Ausweisungs-
  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.
a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Johann  Cabon,  geboren  am  11.  Dezember  1851  zu  Raub  und  einfacher  Königlich  preußischer  Re-   22.  Februar
  Tagearbeiter,  Jastrzemb,  Kreis  Bendzin,  Russisch=  Diebstahl  (6  Jahre  gierungspräsident  zu  d.  J.
Polen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  3  Wochen  Zuchthaus  Oppeln,
  laut  Erkenntniß  vom
25.  April  1884),
2.  Alexander  Kunz,  geboren  zu  Kornoluncze,  Oesterreich,  hei-  Betteln,  Landstreichen  Königlich  preußische  Re-  25.  Januar
Schriftsetzer,  mathsberechtigt  in  Wien  (Klein-Bu-  und  einfacher  Dieb=  gierung  zu  Bromberg,  d.  J.

3.  Otto  Bondy,  Sattlergehilfe,


4.  Johanna  Cytron
alias  Koziol,  ledige
Zigeunerin,

5.  Ernst  Geipel,
Strumpfwirker,

6.  Rudolph  Grögler,
Zimmermaler,

7.   Anton  Hurm,
Schuhmacher,

8.  Mathias  Kasik,
Schneider,







stahl  im  wiederholten
Rückfall  (2  Jahre
Zuchthaus  laut  Erkenntniß
  vom  15.  März

kowin),



1888),

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

19  Jahre  alt,  geboren  zu  Kamberk,  Bezirk
  Tabor,  Böhmen,  ortsangehörig
ebendaselbst,

23  Jahre  alt,  geboren  zu  Zäbrzeg,  Bezirk
  Bielitz.  Oesterreich,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  4.  August  1873  zu  Asch,
Böhmen,  ortsangehörig  zu  Gettmannsgrün,
  Bezirk  Asch,

geboren  am  7.  Mai  1872  zu  Seslowis,
Mähren,  ortsangehörig  zu  Bergstadt,  
Bezirk  Römerstadt,  Mähren,  
geboren  am  23.  März  1840  zu  Neuern,  Betteln  im  wiederhol-Bezirk
  Klattau,  Böhmen,  ortsangehörig   ten  Rückfall,
ebendaselbst,

geboren  am  3.  März  1821  zu  Drossau,
Bezirk  Klattau,  Böhmen,  ortsangehörig
ebendaselbst,

Landstreichen,

desgleichen,



desgleichen,  

desgleichen,



desgleichen,



  gierungspräsident



Königlich bayerisches Bezirksamt Deggendorf,



Königlich preußischer Regierungspräsident

  zu
Oppeln,

Königlich  preußischer  Re-  24.

zu
Lüneburg,

Stadtmagistrat  zu  Nürnberg,



Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Sonthofen,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Regen.





21. Mai  d.  J.

14. Mai  d.  J.

24. Mai  d.  J.

20.  Mai  d.  J.

17.  Mai  d.  J.

16.  Mai  d.  J.
        <pb n="170" />
        — 156 —









Kaufmann,

Russisch-  Polen,  ortsangehörig  ebendaselbst.








lizei=  Direktion  zu
München,

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum des
  Grund    
    Ausweisung  
  der  Bestrafung.    hat.  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  beschlossen  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.
9.  Joseph  Lukesch,  geboren  im  Jahre  1840  zu  Ruppersdorf,  Betteln  im  wieder-  Königlich  sächsische  Kreis-  3. Mai  d.  J.

Kaufmann,  Bezirk  Starkenbach,  Böhmen,  orts=  holten  Rückfall,  hauptmannschaft

angehörig  ebendaselbst,  Zwickau,    

10.  Anna  Migulitz,  21  Jahre  alt,  geboren  zu  Altdorf,  Ga-   Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-   16.  Mai  d.  J.

ledige  Zigeunerin,  lizien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  gierungspräsident  zu

Oppeln,

11.  Marianna  Migulitz,   15  Jahre  alt,  geboren  zu  Altdorf,  Ga-   desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
ledige  Zigeunerin,  lizien,  ortsangehörig  ebendaselbst,    
12.   Franz Milde, Maler,   geboren am 9.Dezember 1852 zu Dux,  Betteln im wiederhol-Chef der Poltzei in Ham-  28. April d.J.

Böhmen,  ten  Rückfall,  burg.  
13.  Maria  Moser,  geboren  am  4.  November  1870  in  Steg,  Landstreichen,  ge-Stadtmagistrat  Kempten,  5.  Mai  d.  J.
Dienstmagd,  Bezirk  Reutte,  Tirol,  ortsangehörig  werbsmäßige  Unebendaselbst,
  zucht  und  Nichtbeschaffung
  eines  Unterkommens,
    
14.  Vinzenz  Nemec,  geboren  am  8.  Februar  1863  zu  Wien,  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be-  12.  Mai  d.  J.
Drechsler,  ortsangehörig  zu  Groß-Hycic,  Böhmen,  zirksamt  Stadtamhof,    
15.  Josef  Roua,  Eisen-  geboren  am  23.  Dezember  1846  zu  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirkspräsi-  27.  Mai  d.  J.
dreher,  Charlervi,    Belgien,  ortsangehörig  Betteln,  dent  zu  Metz,
ebendaselbst,
16.  Kasper  Rozewicz,  27  Jahre  alt,  aus  Splawie,  Kreis  Konin,  Betteln  und  Land-  Königlich  preußischer  Re-  1.  April  d.  J.
Arbeiter,  Russisch-Polen.  streichen,  gierungspräsident  zu
Bromberg,
17.  Anna  Rozewicz,  30  Jahre  alt,  aus  Splawie,  Kreis  Konin,  Landstreichen,  derselbe,  desgleichen.
dessen  Ehefrau,  Russisch-Polen,  
18.  Franz  Schobert,  geboren  am  31.  Januar  1831  zu  Rans-  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be-   22.  Mai  d.  J.
Webergeselle,  perg,  Böhmen,  ortsangehörig  eben-  Betteln,  zirksamt  Vilshofen,
daselbst,
19.  Ferdinand  Johann  geboren  am  5.  April  1856  zu  Kades,   Betteln  im  wieder-  Chef  der  Polizei  in  Ham-  9.  Mai  d.  J.
Friedrich  Uxa,  For-  Oesterreich,  holten  Rückfall,  burg,
mergeselle,
20.  Josef  Zalewsky,  geboren  im  Februar  1831  zu  Wilna,  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po-   17.  Mai  d.  J.



Der  durch  Verfügung  des  Königlich  preußischen  Regierungs=  Präsidenten  zu  Wiesbaden  vom  12.  März  1889  ausgewiesene
  Schneider  Moritz  Bernstein  aus  Wilna  (Central-Blatt  für  1889  S.  248  Ziffer  8)  ist  in  Wirklichkeit  der  im  Jahre
1840  zu  Suwalki  in  Russisch-Polen  geborene,  daselbst  zuständige  Schneider  Isaak  Kramnitzki,  Sohn  der  Schneiders.  Eheleute
Samuel  und  Sara  Kramnitzki.



Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin
        <pb n="171" />
        —  157  —

Anhang
Nr.  24  des  Central-Blatts  für  das  Deutsche  Reich.

Berlin,  Freitag,  den  13.  Juni  1890.









Militär-Wesen.

Gesammtverzeichniß

derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welche  gemäß  §.  90  der  Wehrordnung  zur  Ausstellung
  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährigfreiwilligen
  Militärdienst  berechtigt  sind.

Bemerkungen:

1.  Gymnasien  und  Progymnasien  an  Orten,  an  welchen  sich  keine  der  zur  Ertheilung  wissenschaftlicher
  Befähigungszeugnisse  berechtigten  Anstalten  unter  A.  b.  B.  b  und  c  oder  C.  a  (Real-Gymnasium,
  Realschule,  Real-Progymnasium  oder  höhere  Bürgerschule)  mit  obligatorischem
Unterricht  im  Latein  befindet,  sind  befugt,  Befähigungszeugnisse  auch  ihren  von  dem  Unterricht
im  Griechischen  dispensirten  Schülern  auszustellen,  insofern  letztere  an  dem  für  jenen  Unterricht
eingeführten  Ersatzunterricht  regelmäßig  theilgenommen  und  nach  mindestens  einjährigem  Besuche
der  Sekunda  auf  Grund  besonderer  Prüfung  ein  Zeugniß  über  genügende  Aneignung  des  entsprechenden
  Lehrpensums  erhalten  haben.

Diese  Anstalten  sind  mit  einem  *  bezeichnet.
2.  Die  mit  einem  +  bezeichneten  Lehranstalten  haben  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.

30
        <pb n="172" />
        — 158 —

A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur
Darlegung  der  Befähigung  genügt.
a.  Gymnasien.

I.  Königreich  Preußen.
Aachen,
Allenstein,
Altona,
Anklam,
Arnsberg,

Aschersleben:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Attendorn,

Aurich,

Barmen,

Bartenstein,

Bedburg:  Ritter-Akademie,

Belgard,

Berlin:  Askanisches  Gymnasium,
Französisches  Gymnasium,
Friedrichs-Gymnasium,
Friedrichs-Werdersches  Gymnasium,
Friedrich-Wilhelms-Gymnasium,
Humboldts-Gymnasium,
Joachimsthalsches  Gymnasium,
Gymnasium  zum  grauen  Kloster,
Köllnisches  Gymnasium,
Königstädtisches  Gymnasium,
Leibnitz-Gymnasium,
Lessing-Gymnasium,
Luisen-Gymnasium,
Luisenstädtisches  Gymnasium,
Sophien-Gymnasium,
Wilhelms-Gymnasium,

Beuthen  i.  O.-Schles.,

Bielefeld:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Bochum,
Bonn,
Brandenburg:  Gymnasium,
Ritter-Akademie,
Braunsberg,

Breslau:  Elisabeth-Gymnasium,
Friedrichs-Gymnasium,
Johannes-Gymnasium,
König-Wilhelms-Gymnasium,
Magdalenen-Gymnasium,
Matthias-Gymnasium,

Brieg,

Brilon,

Bromberg,

Bunzlau,

 

Burg  (Provinz  Sachsen),
Burgsteinfurt:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),

Cassel:  Friedrichs-Gymnasium,
Wilhelms-Gymnasium,
Celle,

Charlottenburg,
*  Clausthal,

Cleve,

Coblenz,

Cöln:  Gymnasium  an  der  Apostelkirche,
Friedrich-Wilhelms-Gymnasium,
Kaiser-Wilhelms-Gymnasium,
Gymnasium  an  Marzellen,



Coesfeld,

Cöslin,

Colberg:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Conitz,

Culm,

Danzig:  Königliches  Gymnasium,
Städtisches  Gymnasium,
*  Demmin,
Deutsch-Krone,
Dillenburg,
Dortmund,
Dramburg,
Düren,
Düsseldorf:  Königliches  Gymnasium,  
Städtisches  Gymnasium  (verbunden  mit
Real-Gymnasium),
Duisburg,
Eberswalde,
Eisleben,
Elberfeld,
Elbing,
*  Emden,
Emmerich,
Erfurt,

Essen,
Flensburg:  Gymnasium  (verbunden  mit
Real-Gymnasium),

Frankfurt  a.  Main,

Frankfurt  a.  d.  Oder,  
Fraustadt:  Gymnasium  (verbunden  mit
Real-Gymnasium),  1)

Freienwalde  a.  d.  Oder,
Friedeberg  i.  d.  Neumark,
Fürstenwalde,











1)  Mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1890.
        <pb n="173" />
        — 159 —



Fulda,
Garz  a.  d.  Oder,
Glatz,
Gleiwitz,  
Glogau:  Evangelisches  Gymnasium,
Katholisches  Gymnasium,
*  Glückstadt,
Gnesen,
Görlitz:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),
  
Göttingen:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),
  
Goslar:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Graudenz,
Greifenberg  i.  Pomm.,  
Greifswald:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),



Groß-Strehlitz,

Guben:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real--Gymnasium),


Gütersloh,

Gumbinnen,

Hadamar,

Hadersleben:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Hagen:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Halberstadt,
Halle  a.  d.  Saale:  Lateinische  Schule,
Städtisches  Gymnasium,
Hameln:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),

*  Hamm,

Hanau,  

Hannover:  Lyzeum  I.,
Lyzeum  II.,
Kaiser-Wilhelms-Gymnasium,

Heiligenstadt,
*  Herford,
Hersfeld:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),

Hildesheim:  Gymnasium  Andreanum,
  Gymnasium  Josephinum  (verbunden
mit  Real-Progymnasium),
Hirschberg,
Höxter,
Hohenstein,
Husum,
Jauer,
Ilfeld:  Klosterschule,
Inowrazlaw,
Insterburg:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),





1)  Mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1890.











Kattowitz,

Kempen  (Rheinprovinz),

Kiel,

Königsberg  i.  d.  Neumark,

Königsberg  i.  Ostpr.:  Altstädtisches  Gymnasium,
Friedrichs-Kollegium,
Kneiphösisches  Gymnasium,
Wilhelms-Gymnasium,

Königshütte,

Kottbus:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Krefeld,

Kreuzburg,
*  Kreuznach,

Krotoschin,

Küstrin,

Landsberg  a.  d.  Warthe:  Gymnasium  (verbunden

mit  Realgymnasium),
Lauban,
Leer:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Leobschütz,
Liegnitz:  *  Ritter-Akademie,
Städtisches  Gymnasium,
Linden  bei  Hannover,  1)

*  Lingen,

Lissa,

Luckau,

Lüneburg:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Lyck,

Magdeburg:  Pädagogium  des  Klosters  U.  L.

Frauen,

Dom-Gymnasium,
König-Wilhelms-Gymnasium,

Marburg,

Marienburg  i.  Westpr.,

Marienwerder,

*  Meldorf,

Memel,

Meppen,

Merseburg:  Dom-Gymnasium,

Meseritz,

Minden:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Moers,

Montabaur,

Mühlhausen  i.  Thür.:  Gymnasium  (verbunden  mit
Real-Progymnasium),  

Mülheim  a.  d.  Ruhr:  Gymnasium  (verbunden  mit
Real-Gymnasium),

München-Gladbach:  Gymnasium  (verbunden  mit

Real-Progymnasium),
Münster  i.  Westf.,



30*
        <pb n="174" />
        —  160  —

Münstereifel,

Nakel,

Naumburg  a.  d.  Saale:  Dom-Gymnasium,

Neisse,

Neuhaldensleben,

Neu-Ruppin,

*  Neuß,

Neustadt  i.  O.-Schles.,

Neustadt  i.  Westpr.,

*  Neustettin,

Neuwied:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),




Norden,
Nordhausen  a.  Harz,
Oels,
Ohlau,
Oppeln,
Osnabrück:  Carolinum,
Raths-Gymnasium,
Ostrowo,
Paderborn,
Patschkau,
Pforta:  Landesschule,
Pleß,
*  Plön,
Posen:  Friedrich-Wilhelms-Gymnasium,
Marien-Gymnasium,
Potsdam,
Prenzlau,
Pr.  Stargardt,
Putbus:  Pädagogium,
Pyritz,
Quedlinburg,
Rastenburg,
Ratibor,
Ratzeburg,
Recklinghausen,
Rendsburg:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),




Rheine,

Rinteln,

Rössel,

Rogasen,

Roßleben:  Klosterschule,

Saarbrücken,

Sagan,

Salzwedel,

Sangerhausen,

Schleswig:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Schleusingen,

Schneidemühl,

Schrimm,  

Schwedt  a.  d.  Oder,

Schweidnitz,





Seehausen  i.  d.  Altmark,
Siegburg,
Sigmaringen,

*  Soest,

Sorau,

Spandau,

Stade:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),



Stargard  i.  Pomm.,

Stendal,

Stettin:  König-Wilhelms-Gymnasium,
Marienstifts-Gymnasium,
Stadt-Gymnasium,

Stolp:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),



Stralsund,

Strasburg  i.  Westpr.

Strehlen,

Thorn:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),



Tilsit,

Torgau,

Treptow  a.  d.  Rega,

Trier,

*  Verden,

Waldenburg,

Wandsbeck:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Warburg,

Warendorf,

Wehlau,

Weilburg,

Wernigerode,

Wesel:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Wetzlar,

Wiesbaden,

Wilhelmshaven,

Wittenberg,

Wittstock,

Wohlau,

Wongrowitz,

Zeitz,
Züllichau:  Pädagogium.

II.  Königreich  Bayern.

(Sämmtliche  humanistische  Gymnasien  mit  neun  Jahreskursen

auch  als  „Studienanstalten“  bezeichnet.)

Amberg,

Ansbach,

Aschaffenburg,

Augsburg:  St.  Anna-Gymnasium,
Gymnasium  zu  St:  Stephan,

Bamberg,
        <pb n="175" />
        —  161 —

Bayreuth,

Burghausen,

Dillingen,

Eichstätt,

Erlangen,

Freising,

Hof,

Kaiserslautern,

Kempten,

Landau,

Landshut,

Metten,

München:  Ludwigs-Gymnasium,
Luitpold-Gymnasium,
Maximilians-Gymnasium,
Wilhelms-Gymnasium,

Münnerstadt,

Neuburg  a.  d.  Donau,

Neustadt  a.  d.  Haardt,

Nürnberg:  Altes  Gymnasium,
Neues  Gymnasium,

Passau,

Regensburg:  Altes  Gymnasium,
Neues  Gymnasium,

Schweinfurt,

Speyer,

Straubing,

Würzburg:  Altes  Gymnasium,
Neues  Gymnasium,

Zweibrücken.

III.  Königreich  Sachsen.

Bautzen,
Chemnitz,
Dresden:  Kreuzschule,
Vitzthumsches  Gymnasium,
Wettiner  Gymnasium,
Dresden-Neustadt,
Freiberg,
Grimma:  Fürsten=  und  Landesschule,
Leipzig:  Gymnasium,
Nikolaischule,
Thomasschule,
Meißen:  Fürsten-  und  Landesschule,
Plauen  i.  Voigtlande,
Schneeberg:  Gymnasium  (verbunden  mit  Realklassen),

Wurzen,
Zittau,
Zwickau.

IV.  Königreich  Württemberg.

Blaubeuren:  Evangelisch-theologisches  Seminar,
*  Ehingen,





*  Ellwangen,
*  Hall,
Heilbronn:  Gymnasium  (verbunden  mit  Realklassen),
Maulbronn:  Evangelisch-theologisches  Seminar,
*  Ravensburg,
*  Reutlingen,
*  Rottweil,
Schönthal:  Evangelisch-theologisches  Seminar,
Stuttgart:  Eberhard-Ludwigs-Gymnasium,
Karls-Gymnasium,
*  Tübingen,
Ulm,
Urach:  Evangelisch-theologisches  Seminar.

V.  Großherzogthum  Baden.

Baden:  Gymnasium  (verbunden  mit  Realklassen),

Bruchsal,

Freiburg,

Heidelberg,

Karlsruhe,

Konstanz,

Lahr:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Abtheilung),

Lörrach:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Mannheim,

Offenburg,

Pforzheim,

Rastatt,

Tauberbischofsheim,

Wertheim.

VI.  Großherzogthum  Hessen.
Bensheim,
Büdingen,
Darmstadt:  Ludwig-Georgs-Gymnasium,
Gießen,
Laubach:  Gymnasium  (Fridericianum),
Mainz,
Worms.

VII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.

Doberan:  Gymnasium  Friderico-Francisceum,

Güstrow:  Domschule,

Parchim:  Friedrich-Franz-Gymnasium  (verbunden
mit  Real-Progymnasium),

Rostock,

Schwerin:  Gymnasium  Fridericianum,

Waren,

Wismar:  Große  Stadtschule  (verbunden  mit  Realschule).


VIII.  Großherzogthum  Sachsen.
Eisenach,
Jena,
Weimar.
        <pb n="176" />
        IX.  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.

Friedland,
*  Neubrandenburg,
Neustrelitz.
X.  Großherzogthum  Oldenburg.
Birkenfeld:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Abtheilung),


*Eutin,
Jever:  *  Marien-Gymnasium,
Oldenburg,
Vechta.
XI.  Herzogthum  Braunschweig.
Blankenburg,
Braunschweig:  (Altes)  Gymnasium  Martino-Catharineum,

Neues  Gymnasium,
Helmstedt,
Holzminden,
Wolfenbüttel.

XII.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.

Hildburghausen:  Gymnasium  Georgianum,
Meiningen:  Bernhardinum.

XIII.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.

Altenburg:  Friedrichs-Gymnasium,
Eisenberg:  Christianeum.

XIV.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.

Coburg:  Gymnasium  Casimirianum,
Gotha:  Gymnasium  Ernestinum  (verbunden  mit
Realklassen).

XV.  Herzogthum  Anhalt.
Bernburg:  Karls-Gymnasium,
Cöthen:  Ludwigs-Gymnasium,
Dessau:  Friedrichs-Gymnasium,
Zerbst:  Gymnasium  Francisceum  (verbunden  mit
Realklassen).

XVI.  Fürsteuthum  Schwarzburg-Sondershausen.

Arnstadt,
Sondershausen.

XVII.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.
Rudolstadt:  Gymnasium  (verbunden  mit  Realklassen).

XVIII.  Fürstenthum  Waldeck.
Corbach.

— 162 —



XIX.  Fürstenthum  Reuß  älterer  Linie.
Greiz:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Abtheilung).

XX.  Fürstenthum  Reuß  jüngerer  Linie.

Gera,
*  Schleiz.

XXI.  Fürstenthum  Schaumburg-Lippe.

Bückeburg:  Gymnasium  Adolphinum  (verbunden  mit
Real-Progymnasium).

XXII.  Fürstenthum  Lippe.

Detmold:  Gymnasium  Leopoldinum  (verbunden  mit
Realklassen),
Lemgo.

XXIII.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.

Lübeck:  Catharineum  (verbunden  mit  Real-Gymnasium).


XXIV.  Freie  Hansestadt  Bremen.

Bremen,
Bremerhaven:  Gymnasium  (verbunden  mit  Realschule
  [Real-Progymnasium)).

XXV.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.

Hamburg:  Gelehrtenschule  des  Johanneums,
Wilhelm--Gymnasium.

XXVI.  Elsaß-Lothringen.
Altkirch,
Buchsweiler:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Abtheilung),

*  Colmar:  Lyzeum  (verbunden  mit  Real-Abtheilung),
Diedenhofen,
*  Gebweiler,
Hagenau:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Abtheilung),

Metz:  Lyzeum,
Montigny  b.  Metz:  Bischöfliches  Gymnasium  (Knabenseminar),

*  Mülhausen  i.  Els.,
Saarburg,
*  Saargemünd,
Schlettstadt,
Straßburg  i.  Els.:  Lyzeum,
Bischöfliches  Gymnasium  bei
St.  Stephan,
Protestantisches  Gymnasium,
*  Weißenburg,
*  Zabern.
        <pb n="177" />
        —  163 —

b.  Real-Gymnasien.

I.  Königreich  Preußen.

Aachen,

Altona:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Realschule),

Aschersleben:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),



Barmen,

Berlin:  Andreas-Real--Gymnasium  (Andreasschule),
Dorotheenstädtisches  Real-Gymnasium,
Falk-Real--Gymnasium,
Friedrichs-Real-Gymnasium,
Königliches  Real-Gymnasium,
Königstädtisches  Real-Gymnasium,
Luisenstädtisches  Real-Gymnasium,
Sophien-Real-Gymnasium,

Bielefeld:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gym-

  nasium),
Brandenburg,
Breslau:  Real-Gymnasium  zum  heiligen  Geist,
Real-Gymnasium  am  Zwinger,
Bromberg,



Burgsteinfurt:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Cassel,

Celle,

Coblenz,

Cöln,

Colberg:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),


Danzig:  Johannisschule,

Petrischule,

Dortmund,

Düsseldorf:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),


Duisburg,

Elberfeld,

Elbing,

Erfurt,

Essen:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  höherer
Bürgerschule),

Flensburg:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Frankfurt  a.  Main:  Musterschule,

Wöhlerschule,

Frankfurt  a.  d.  Oder,

Fraustadt:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Görlitz:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),


Göttingen:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Goslar:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),




Groß-Lichterfelde.

Grünberg,

Guben:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),


Hagen:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),


Halberstadt,
Halle  a.  d.  Saale,
Hannover:  Real-Gymnasium,
Leibnitz-Real-Gymnasium,

Haupt--Kadettenanstalt,

Harburg,
Hildesheim:  Andreas-Real-Gymnasium,

Insterburg:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),
Iserlohn,
Königsberg  i.  Ostpr.:  Burgschule,
Städtisches  Real-Gymnasium,
Krefeld,
Landeshut,

Landsberg  a.  d.  Warthe:  Real-Gymnasium  (verbunden
  mit  Gymnasium),
Leer:  Real--Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),

Lippstadt,

Lüneburg:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Magdeburg,

Minden:  Real--Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),


Mülheim  a.  Rhein,

Mülheim  a.  d.  Ruhr:  Real-Gymnasium  (verbunden
mit  Gymnasium),

Münster  i.  Westf.,

Neisse,

Nordhausen  a.  Harz,

Osnabrück,

Osterode  (Hannover),

Osterode  i.  Ostpr.,

Perleberg,

Posen,

Potsdam,

Quakenbrück,

Rawitsch,

Reichenbach  i.  Schles.,

Rendsburg:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Ruhrort,

Schalke,

Siegen,

Sprottau,

Stettin:  Friedrich-Wilhelmsschule,

Städtisches  Real-Gymnasium,
        <pb n="178" />
        —  164 —

Stralsund,
Tarnowitz,
Thorn:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),

Tilsit,
Trier,
Wiesbaden,
Witten.
II.  Königreich  Bayern.
Augsburg,
München:  Real-Gymnasium,
Kadettenkorps,
Nürnberg,
Würzburg.
III.  Königreich  Sachsen.
Annaberg,
Borna,
Chemnitz,  
Döbeln:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Landwirthschaftsschule),


Dresden:  Annen-Real-Gymnasium,
Neustädter  Real-Gymnasium,

Freiberg,
Leipzig,  
Zittau:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Handels-
  Abtheilung),

Zwickau.

IV.  Königreich  Württemberg.
Stuttgart,
Ulm.

V.  Großherzogthum  Baden.
Karlsruhe,
Mannheim.

VI.  Großherzogthum  Hessen.

Darmstadt:  Real-Gymnasium,
Gießen:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Realschule),





Mainz:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Realschule),


Offenbach  a.  Main:  Real-Gymnmasium  (verbunden
mit  Realschule).
VII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.

Bützow,
Güstrow,  1)
Ludwigslust,
Malchin,
Rostock,
Schwerin.

VIII.  Großherzogthum  Sachsen.
Eisenach,
Weimar.

IX.  Herzogthum  Braunschweig.
Braunschweig.

X.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.

Meiningen,
Saalfeld.

XI.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.
Gotha:  Realklassen  des  Gymnasiums.

XII.  Herzogthum  Anhalt.
Bernburg:  Karls-Real--Gymnasium,
Dessau:  Friedrichs-Real--Gymnasium.
XIII.  Fürstenthum  Reuß  jüngerer  Linie.
Gera.
XIV.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
Lübeck:  Real-Gymnasium  des  Catharineums.

XV.  Freie  Hansestadt  Bremen.
Bremen:  Handelsschule  (Real--Gymnasium),
Vegesack.

XVI.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
Hamburg:  Real-Gymnasium  des  Johanneums.

c.  Ober-Realschulen.

I.  Königreich  Preußen.

Berlin:  +Friedrichs-Werdersche  Ober-Realschule,
+  Luisenstädtische  Ober-Realschule,
+Breslau,
+Cöln,





+  Elberfeld,
Frankfurt  a.  Main:  +  Klingerschule,

+Gleiwitz,

+Halberstadt,
+Kiel,
Magdeburg:  +Guericke-Schule.

1)  Der  Unterricht  im  Latein  beginnt  erst  mit  der  Untertertia.
        <pb n="179" />
        II.  Königreich  Württemberg.

Reutlingen:  Realanstalt,
Stuttgart:  +Realanstalt,
Ulm:  +Realanstalt.

— 165 —

III.  Großherzogthum  Oldenburg.

+Oldenburg.

IV.  Herzogthum  Brannschweig.

+Braunschweig.

B.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  ersten  (obersten)  Klasse  zur
Darlegung  der  wissenschaftlichen  Befähigung  nöthig  ist.

a.  Progymnasien.

I.  Königreich  Preußen.

Andernach,

Boppard,

Brühl,

Dorsten,

Duderstadt:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Eschwege:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Eschweiler:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Eupen:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),
  1)

Euskirchen.

Forst  i.  d.  Lausitz:  Progymnasium  (verbunden  mit
Real-Progymnasium),

Frankenstein,

*  Geestemünde,

Genthin,

Groß-Lichterfelde,

Höchst  a.  Main:  Progymnasium  (verbunden  mit
Real-Progymnasium), 2)

Homburg  v.  d.  Höhe:  Progymnasium  (verbunden

mit  Real-Progymnasium),2)
Jülich,

Kempen  (Posen),

Königsberg  i.  Ostpr.,

Krossen:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Lauenburg  i.  Pomm.,

Limburg  a.  d.  Lahn:  Progymnasium  (verbunden
mit  Real-Progymnasium),

Linz,

Löbau  i.  Westpr.,

Lötzen,

Malmedy,  

Münden:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),



Neumark  i.  Westpr.,

Neumünster:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


  





Nienburg:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real—

Progymnasium),
Pr.  Friedland,
Prüm,
Rheinbach,
Rietberg,
Schlawe,
Schwetz,
Sobernheim,
Steglitz,
Striegau,
Trarbach,
Tremessen,
Weißenfels,
St.  Wendel,
Wipperfürth.
II.  Königreich  Württemberg.
Cannstatt:  *  Lyzeum,
Eßlingen:  *  Lyzeum,
Ludwigsburg:  *Lyzeum,
Oehringen:  *Lyzeum.
III.  Großherzogthum  Baden.
Donaueschingen,
Durlach:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Abtheilung).


IV.  Großherzogthum  Hessen.

Alzey:  Progymnasium  (verbunden  mit  Realschule),
Friedberg:  Progymnasium  (verbunden  mit  Realschule).


V.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.

Ohrdruf:  Progymnasium  (verbunden  mit  Raealschule).


VI.  Elsaß-Lothringen.
Bischweiler,
Forbach,
Oberehnheim,
Thann.

1)  Mit  rückwirkender  Kraft  zu  Gunsten  derjenigen  Schüler,  welche  zu  Ostern  1889  die  Abgangsprüfung  beftanden  haben.

2)  Mit  rückwirken  der  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1890.

31
        <pb n="180" />
        II.  Königreich  Württemberg.
Biberach:  +  Realanstalt,
Cannstatt:  +  Realanstalt,
Eßlingen:  +  Realanstalt,
Göppingen:  +  Realanstalt,
Hall:  +Realanstalt,
Heilbronn:  +  Realanstalt,
Ludwigsburg:  +Realanstalt,
Ravensburg:  +Realanstalt,
Rottweil:  +  Realanstalt,
Tübingen:  +Realanstalt.

III.  Großherzogthum  Baden.

+Freiburg,
+Heidelberg,
+  Karlsruhe,
+Konstanz,

+  Pforzheim.

+Alsfeld,
Alzey:  +  Realschule  (verbunden  mit  Progymnasium),

IV.  Großherzogthum  Hessen.





— 166 —

b.  Realschulen.
I.  Königreich  Preußen.  +Bingen,
Aachen:  +Realschule  mit  Fachklassen,  Darmstadt:  +  Realschule,
Altona:  +  Realschule  (verbunden  mit  Real-Gym-  Friedberg:  +Realschule  (verbunden  mit  Progymnasium),
  nasium),
+Barmen-Wupperfeld,  Gießen:  +Realschule  (verbunden  mit  Real-Gym-+
  Bochum,  nasium),
+Bockenheim,  +  Groß-Umstadt,  
+  Cassel,  Mainz:  +  Realschule  (verbunden  mit  Real-Gym-Frankfurt
  a.  Main:  +  Realschule  der  israelitischen    nasium),
Religionsgesellschaft,  +Michelstadt,    
+Realschule der  israelitischen  Offenbach  a.  Main:  Realschule  (verbunden  mit
Gemeinde,    Real-Gymnasium),
+AdlerfIychtschule,  +  Oppenheim,
+  Halle  a.  d.  Saale,  1)  +Wimpfen  am  Berg,
+Hanau,  +Worms.
+Homburg v.  d.  Höhe,  V.  Großherzogthum  Meckleuburg-Schwerin.
+Ottensen,  Wismar:  +  Realschule  der  großen  Stadtschule.
+  Potsdam,  
Remscheid:  +  Gewerbeschule  (Realschule),  VI.  Großherzogthum  Meckleuburg-Strelitz.
+  Rheydt,  Neustrelitz.
+Wiesbaden.

VII.  Großherzogthum  Oldenburg.
+Oberstein-Idar.

VIII.  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.

Annstadt,
Sondershausen.

IX.  Freie  Hansestadt  Bremen.

Bremen:  +Realschule  in  der  Altstadt,
+Realschule  beim  Doventhor.

X.  Elsaß-Lothringen.

Colmar:  +  Real-Abtheilung  des  Lyzeums,

Hagenau:  +Real-Abtheilung  des  Gymnasiums,
+  Metz,

Mülhausen  i.  Els.:  +  Gewerbeschule,
+Münster,
+Rappoltsweiler,

Straßburg  i.  Els.:  +Neue  Realschule,

+Realschule  bei  St.  Johann.

c.  Real-Progymnasien.

I.  Königreich  Preußen.

Altena,
Biebrich-Mosbach,
Biedenkopf,



1)  Mit  rückwirken  der  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1890.

Bocholt,
Buxtehude,
Charlottenburg,
Culm,

Delitzsch,
        <pb n="181" />
        —  167 —

Diez,
Dirschau,
Duderstadt:

Dülken,

Düren,

Eilenburg,

Einbeck,

Eisleben,

Ems,

Eschwege:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Progymnasium),1)

Eschweiler:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Progymnasium),

Eupen:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit  Progymnasium),


Forst  i.  d.  Lausitz:  Real-Progymnasium  (verbunden
mit  Progymnasium),

Freiburg  i.  Schles.,

Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Progymnasium),

Fulda,

Gardelegen,

Geisenheim,

Greifswald:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Gumbinnen,

Hadersleben:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Hameln:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Havelberg,

Hersfeld:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Hildesheim:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Höchst  a.  Main:  Real-Progymnasium  (verbunden
mit  Progymnasium),1)

Hofgeismar,

Homburg  v.  d.  Höhe:  Real-Progymnasium  (verbunden
  mit  Progymnasium),1)

Jenkau,

Itzehoe,

Kottbus:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit

Gymnasium),
Krossen:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit  Pro—

gymnasium),
Langenberg,
Langensalza,
Lauenburg  a.  d.  Elbe:  Albinusschule,
Lennep,

Limburg  a.  d.  Lahn:  Real-Progymnasium  (verbunden
  mit  Progymnasium),



1)  Mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1890.



Löwenberg,

Luckenwalde,

Lübben,

Lüdenscheid,

Marburg,

Marne,

Mühlhausen  i.  Thür.:  Real-Progymnasium  (verbunden
  mit  Gymnasium),

München-Gladbach:  Real-Progymnasium  (verbunden
mit  Gymnasium),

Münden:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit

Progymnasium),

Nauen,

Naumburg  a.  d.  Saale,

Neumünster:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Progymnasium),
Real-Progymnasium
Gymnasium),
Nienburg:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit

Progymnasium),

Neuwied:  (verbunden  mit

Northeim,
Oberhausen,
Oberlahnstein,
Oldesloe,
Otterndorf,

Papenburg,

Pillau,

Rathenow,

Ratibor,

Riesenburg,

Saarlouis,

Schleswig:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Schmalkalden,

Schönebeck,

Schwelm,

Segeberg,

Solingen,

Sonderburg,

Spremberg,

Stade:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),


Stargard  i.  Pomm.,

Stolp:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),


Uelzen,

Viersen,

Wandsbeck:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Wattenscheid,2)

2)  Mit  rückwirkender  Kraft  zu  Gunsten  derjenigen  Schüler,  welche  zu  Ostern  1890  in  den  siebenten  Jahreskursus

versetzt  sind.

31*
        <pb n="182" />
        —  168 —

Wesel:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),


Wolgast,
Wollin,
Wriezen.
II.  Königreich  Württemberg.
Calw:  Real-Lyzeum,
Gmünd:  Real-Lyzeum,

Heilbronn:  Realklassen  des  Gymnasiums,
Nürtingen:  Real-Lyzeum.

III.  Großherzogthum  Baden.
Ettenheim,
Lörrach:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium).


IV.  Großherzogthum  Meckleuburg-Schwerin.  
Parchim:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),
Ribnitz.

V.  Großherzogthum  Oldenburg.
Birkenfeld:  Real-Abtheilung  des  Gymnasiums.

VI.  Herzogthum  Brannschweig.
Gandersheim.

VII.  Herzogthum  Sachsen-Alteuburg.
Altenburg.



C.

VIII.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.

Coburg:  Realschule,
Ohrdruf:  Realschule
nasium).

IX.  Herzogthum  Anhalt.
Zerbst:  Realklassen  des  Gymnasiums.

X.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.
Frankenhausen,
Rudolstadt:  Realklassen  des  Gymnasiums.

Xl.  Fürstenthum  Waldeck.

(verbunden  mit  Progym-Arolsen.



XII.  Fürstenthum  Reuß  älterer  Linie.
Greiz:  Real-Abtheilung  des  Gymnasiums.

XlII.  Fürstenthum  Schaumburg-Lippe.
Bückeburg:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium).
XIV.  Fürstenthum  Lippe.
Detmold:  Realklassen  des  Gymnasiums.

XV.  Freie  Hausestadt  Bremen.
Bremerhaven:  Realschule  (verbunden  mit  Gymnasium).

XVI.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
Bergedorf:  Hansaschule.

Lehranstalten,  bei  welchen  das  Bestehen  der  Entlassungsprüfung  zur  Darlegung

der  wissenschaftlichen  Befähigung  gefordert  wird.

a.  BRöstere  Bürgerschulen.

I.  Königreich  Preußen.
Barmen:  +Gewerbeschule  (höhere  Bürgerschule  mit
Fachklassen),
Berlin:  +Erste  höhere  Bürgerschule,
+Zweite  höhere  Bürgerschule,1)
+Bonn,

Breslau:  +Erste  evangelische  höhere  Bürgerschule,
+  Zweite  evangelische  höhere  Bürgerschule,
+Katholische  höhere  Bürgerschule,

+Cöln,

Dortmund:  +  Gewerbeschule  (höhere  Bürgerschule),
+Düsseldorf,



+  Erfurt,



Essen:  +  Höhere  Bürgerschule  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Frankfurt  a.  Main:  +  Selektenschule,
+Görlitz,  
+Graudenz

Hagen:  +Gewerbeschule  (höhere  Bürgerschule),
Hannover:  +Erste  höhere  Bürgerschule,
+Zweite  höhere  Bürgerschule,
+Hechingen,
Königsberg  i.  Ostpr.:  +Höhere  Bürgerschule  im
Löbenicht,
Liegnitz:  +  Wilhelmsschule,
Strausberg:  Real-Progymnasium.

1)  Mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1890.
        <pb n="183" />
        II.  Königreich  Bayern.

Ansbach:  +Realschule,
Aschaffenburg:  +  Realschule,
Augsburg:  +  Kreisrealschule,
Bamberg:  +Realschule,
Bayreuth:  +  Kreisrealschule,
Erlangen:  +Realschule,
Freising:  +  Realschule,
Fürth:  +  Realschule,
Hof:  +  Realschule,
Ingolstadt:  +Realschule,

Kaiserslautern:  +  Kreisrealschule,
Kaufbeuren:  +Realschule,

Kempten:  +Realschule,
Kissingen:  +Realschule,
Kitzingen:  +Realschule,
Landau:  +Realschule,
Landshut:  +Realschule,
Lindau:  +Realschule,

Memmingen:  +  Realschule,

München:  +  Kreisrealschule,

Neustadt  a.  d.  Haardt:  +  Realschule,
Nördlingen:  +  Realschule,

Nürnberg:  +  Kreisrealschule,

Passau:  +Kreisrealschule,
Regensburg:  +  Kreisrealschule,
Rothenburg  a.  d.  Tauber:  +Realschule,

Schweinfurt:  +Realschule,

Speyer:  +Realschule,
Straubing:  +Realschule,
Traunstein:  +Realschule,
Würzburg:  +Kreisrealschule,
Wunsiedel:  +Realschule,
Zweibrücken:  +Realschule.

III.  Königreich  Sachsen.

Bautzen:  +Realschule,

Crimmitschau:  +Realschule,
Dresden-Friedrichstadt:  +Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt
  für  Knaben,1)

Frankenberg:  +  Realschule,1)

Glauchau:  +Raalschule,1)
Grimma:  +Realschule,1)
Großenhain:  +Realschule,1)
Leipzig:  +  Realschule,
Leipzig-Reudnitz:  +Realschule,1)
Leisnig:  +  Realschule,  1)
Löbau:  +Realschule,  
Meerane:  +Realschule,1)



— 169 —



+Butzbach,



Meißen:  Realschule,1)
Mittweida:  +Realschule,
Pirna:  +Realschule,  1)

Plauen  i.  Voigtlande:  +Realschule,
Reichenbach  i.  Voigtlande:  +Realschule,  1)
Rochlitz:  +  Realschule,  1)

Schneeberg:  +Realklassen  des  Gymnasiums,
Stollberg:  +Realschule,  1)

Werdau:  +Realschule.

IV.  Großherzogthum  Baden.

Baden:  Realklassen  des  Gymnasiums,
Durlach:  Real-Abtheilung  des  Progumnasiums,
Lahr:  Real-Abtheilung  des  Gymnasiums,
+Müllheim,2)
+Schopfheim,2)
Sinsheim,
+Ueberlingen,2)
Villingen,
+Waldshut.

V.  Großherzogthum  Hessen.
+  Heppenheim  a.  d.  Bergstraße.

VI.  Großherzogthum  Meckleuburg-Schwerin.

Grabow:  Real-Progymnasium,
+  Rostock.

VII.  Großherzogthum  Sachsen.

+Wilhelm  und  Louis  Zimmermanns
Realschule,
Neustadt  a.  d.  Orla:  +Großherzogliche  Realschule.

Apolda:

VIII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.
Schönberg:  Realschule.

IX.  Herzogthum  Braunschweig.
+Wolfenbüttel.

X.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.
Sonneberg:  +Realschule  mit  Handels-Abtheilung.

Xl.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.
+Gotha.

1)  Mit  dieser  Schule  sind  Progymnasialklassen  verbunden,  welche  den  Klassen  Sexta,  Quinta  und  Quarta  der  Gymnasien

  entsprechen.

2)  Mit  rückwirkender  Krait  bis  zum  Schlusse  des  Schuljahrs  1888/89.
        <pb n="184" />
        — 170 —
XII.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.

+Lübeck.

XIII.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
+  Hamburg.



b.  Andere  öffentliche
I.  Königreich  Preußen.

Bitburg:  +  Landwirthschaftsschule,

Brieg:  +  Landwirthschaftsschule,

Cleve:  +  Landwirthschaftsschule,

Dahme:  Landwirthschaftsschule,

Eldena:  Landwirthschaftsschule,

Flensburg:  +  Landwirthschaftsschule
mit  Handelsschule),

+Oeffentliche  Handelsschule  (verbunden

mit  Landwirthschaftsschule),

Heiligenbeil:  +  Landwirthschaftsschule,

Herford:  +Landwirthschaftsschule,

Hildesheim:  Landwirthschaftsschule,

Liegnitz:  +Landwirthschaftsschule,

Lüdinghausen:  +Landwirthschaftsschule,

Marggrabowa  i.  Ostpr.:  Landwirthschaftsschule,

Marienburg  i.  Westpr.:  +Landwirthschaftsschule,

Samter:  +  Landwirthschaftsschule,

Schivelbein  i.  Pomm.:  Landwirthschaftsschule,

Weilburg:  Landwirthschaftsschule.

(verbunden

II.  Königreich  Bayern.

Augsburg:  +Industrieschule,

Lichtenhof:  +  Kreislandwirthschaftsschule,

München:  +  Handelsschule,
+Industrieschule,



XIV.  Elsaß-Lothringen.
Barr:  +  Realschule,
Buchswe  iler:  +Real-Abtheilung  des  Gymnasiums,
Markirch  :  +Realschule,
Wasselnheim:  +Realschule.

Lehranstalten.

Nürnberg:  +Industrieschule,
+Handelsschule,
Weihenstephan:  +  Landwirthschaftliche  Centralschule.

III.  Königreich  Sachsen.
Chemnitz:  +Oeffentliche  Handels-Lehranstalt,



Döbeln:  +Landwirthschaftsschule  (verbunden  mit
Real-Gymnasium),
Dresden:  +Oeffentliche  Handels-Lehranstalt  der

Dresdener  Kaufmannschaft  (höhere
Handelsschule),
Leipzig:  +  Oeffentliche  Handels-Lehranstalt,
Zittau:  +Handels-Abtheilung  des  Real-Gymnasiums.
IV.  Königreich  Württemberg.

Kornthal:  Gemeinde-Lateinschule.

V.  Großherzogthum  Oldenburg.
Varel:  +  Landwirthschaftsschule.

VI.  Herzogthum  Braunschweig.
Marienberg  bei  Helmstedt:  +Landwirthschaftliche
Schule.
VII.  Elsaß-Lothringen.
Rufach:  +  Landwirthschaftsschule.

c.  Privat-Lehranstalten.x)

1.  Königreich  Preußen.

Berlin:  +  Handelsschule  des  Dr.  Th.  Lange,

Biebrich  a.  Rhein:  Knaben-Erziehungs-Anstalt
des  Dr.  Heinrich  Künkler  (früher
Dr.  Künkler  und  Dr.  Burkart),

Breslau:  +  Handelsschule  des  Dr.  Alexander  Steinhaus,


Cosel  i.  O.-Schles.:  Höhere  Privat-Knabenschule
unter  Leitung  des  Vorstehers  G.
Schwarzkopf,



Danzig:  +  Handels-Akademie  unter  Leitung  des
Dr.  Otto  Völkel,

Falkenberg  i.  d.  Mark:  Viktoria-Institut  des
Albert  Siebert  (früher  Dr.  Schmidt),

Frankfurt  a.  Main:  +Erziehungs  =  Institut  von

  W.  Brötz  (früher  Ruoff-Hassel),

Friedrichsdorf  bei  Homburg  v.  d.  Höhe:  +  Lehrund
  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.
Ludwig  Pröscholdt  (früher  Dr.
Koch),1)

X)  Die  nachfolgenden  Anstalten,  mit  Ausnahme  von  Niesky,  dürfen  Befähigungszeugnisse  nur  auf  Grund  einer  im
Beisein  eines  Regierungs  -Kommissars  abgehaltenen,  bestandenen  Entlassungsprüfung  ausstellen,  für  welche  das  Reglement  von  der

Aussichtsbehörde  genehmigt  ist.
1)

Mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1890.
        <pb n="185" />
        —  171 —

Gnadenfrei:  +Höhere  Privat-Bürgerschule  unter
Leitung  des  Diakonus  G.  Lentz,

St.  Goarshausen:  +  Erziehungs-Institut  von  Karl
Harrach,

Groß-Lichterfelde:  Erziehungs  =  Anstalt  des  Dr.
Christian  Deter,

Kemperhof  bei  Coblenz:  +  Katholische  Knaben-Unterrichts=

  und  Erziehungs-Anstalt  des
Dr.  Christian  Joseph  Jonas  (früher
Gerhard  Loben),

Niesky:  Pädagogium  unter  Leitung  des  Vorstehers
Hermann  Bauer,  

Osnabrück:  +  Handelsschule  des  Dr.  L.  Lindemann
(früher  Nölle),

Ostrau  (früher  Ostrowo)  bei  Filehne:  Pädagogium
des  Dr.  Alexander  Beheim-Schwarzbach,



Telgte:  Progymnasiale  und  +höhere  Bürgerschul-Abtheilung
  des  Erziehungs-Instituts
des  Dr.  Franz  Knickenberg  (früher
J.  Knickenberg  sen.).

II.  Königreich  Bayern.
Augsburg:  +  Allgemeine  Handels-Lehranstalt  von
Johann  Stahlmann,
Frankenthal  (Pfalz):  +Real-Lehr-Institut  von  Anton
Alfons  Bertololy  und
Valentin  Trautmann,

Fürth:  +Israelitische  Bürgerschule  des  Dr.
Samuel  Dessau,
Marktbreit  a.  Main:  +  Handelsschule  von  Josef

Damm,
Nürnberg:  +  Real=  und  Handels-Lehranstalt  (Institut
  M.  Gombrich).

III.  Königreich  Sachsen.
Dresden:  +  Real-Abtheilung  der  Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt
  von  Ernst  Böhme,

+Real-Institut  von  G.  Müller-Gelinek
und  P.  Th.  Schumann  (früher  Gelinek-Körnersches
  Real-Institut),1)

+Lehr-Institut  des  Dr.  Th.  Schlemm
(früher  Käuffer),1)

+  Realklassen  der  Unterrichts=  und  Erziehungs-Anstalt
  des  Dr.  Ernst  Zeidler
  (früher  Dr.  R.  Albani)  1),

Leipzig:  +  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  E.  J.  Barth,
+Knaben-Abtheilung  der  Privatschule  des
Dr.  Friedrich  Thomas  Roth  (früher

Teichmann),

+Privat-Realschule
Toller.

von  Otto  Albert





 

IV.  Königreich  Württemberg.

Stuttgart:  +Höhere  Handelsschule  von  Martin
Scheck,

+  Realistische  Abtheilung  der  Privat-Lehranstalt

  von  Karl  Widmann

(früher  Rauscher).

V.  Großherzogthum  Baden.
Bruchsal:  +  Lehr-Institut  des  Dr.  Rudolph  Plähn
(früher  Eduard  Müller),

Weinheim:  Privatanstalt  des  Dr.  D.  W.  Bender
(verbunden  mit  höherer  Bürgerschule).

VI.  Großherzogthum  Hessen.
Mainz:  +  Privat-Lehranstalt  des  Dr.  Heinrich
Heskamp  (früher  Dr.  Klein),
Offenbach  a.  Main:  +  Privat-Handelsschule  des
Dr.  Konrad  Tolle  (früher  Dr.
Naegler).

VII.  Großherzogthum  Sachsen.

Jena:  +Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt  von  Ernst
Pfeiffer,
+Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Heinrich  Stoy.

VIII.  Herzogthum  Braunschweig.

Braunschweig:  +  Privat-Lehranstalt  des  Dr.  Hermann
  Jahn  (früher  Dr.  Günther),

Seesen  a.  Harz:  +  Jakobson-Schule  unter  Leitung
des  Dr.  Emil  Philippson.

IX.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.

Gumperda  bei  Kahla:  +Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt
  des  Dr.  Siegfried  Schaffner.

X.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.

Keilhau:  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Johannes
Barop.

XI.  Fürstenthum  Reuß  jüngerer  Linie.

Gera:  +Amthorsche  höhere  Privat-Handelsschule
(Handels-Akademie)  unter  Leitung
von  Friedrich  Claußen.

1)  Auf  dieser  Anstalt  ist  der  obligatorische  Unterricht  im  Latein  auf  die  drei  unteren  Klassen  beschränkt.
        <pb n="186" />
        —  172  —

XIl.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.  +Schule  des  Dr.  A.  Wichard  Lange,

Lübeck:  +Privat-Realschule  des  Dr.  G.  A.  Rei-  +Schule  von  F.  L.  Nirrnheim,

  +  Schule  des  Dr.  M.  Otto,
mann  (früher  von  Großheim).    +  Israelitische  Stiftungsschule  von  1815

unter  Leitung  des  Dr.  A.  Rée,
+  Realschule  der  reformirten  Gemeinde
unter  Leitung  des  Dr.  P.  Reinmüller,
+Schule  des  Dr.  Th.  Wahnschaff,

Horn  bei  Hamburg:  Das  unter  Leitung  des  Direktors

XIII.  Freie  Hansestadt  Bremen.
Bremen:  +  Privat-Realschule  von  C.  W.  Debbe.

XIV.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.  J.  Wichern  und  des  Pastors  a.  D.

Hamburg:  +Schule  des  Dr.  T.  A.  Bieber,  A.  Röhricht  stehende  Paulinum,  Pen-+Schule

  des  Dr.  H.  Bock  (früher  sionat  des  Rauhen  Hauses.  (Pro-Dr.

  J.  G.  Fischer),    gymnasiale und  +Real-Abtheilung
+Schule der Gebrüder F. und W. Glitza,  (höhere  Bürgerschule).1)

D.  Lehranstalten,  für  welche  besondere  Bedingungen  festgestellt  sind.
I.  Königreich  Preußen.  II.  Königreich  Sachsen.

Saarbrücken:  +  Gewerbeschule.2)  Chemnitz:  +Höhere  Gewerbeschule.3)

Berlin,  den  9.  Juni  1890.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.



1)  An  der  progymnasialen  Abtheilung  wird  die  zum  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  befähigende  Prüfung  bereits  nach
Zurücklegung  des  Lehrgangs  der  Untersekunda  abgehalten.

2)  Diese  Anstalt  darf  denjenigen  ihrer  Schüler  Befähigungszeugnisse  ausstellen,  welche  nach  Erledigung  der  ersten
theoretischen  Klasse  die  Reife  für  die  Fachklasse  erworben  haben.
3).  Diese  Anstalt  darf  denjenigen  ihrer  Schüler  Befähigungszeugnisse  ertheilen,  welche  den  ersten  (1  ½/ijährigen)  und

zweiten  (1  jährigen)  Kursus  der  Anstalt  durchgemacht  und  in  einer  von  einem  Regierungs-Kommissar  abgehaltenen  Schlußprüfung
dargethan    haben,  daß  sie  sich  das  Lehrpensum  genügend  angeeignet  haben.





Carl  Heymanns  Verlag,  Berlin.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="187" />
        —  173  —

Central-Blatt















für  das
Deutsche  Reich
Herausgegeben
im
Reichsamt  des  Innern.
Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.
XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  20.  Juni  1890.  Nr.:  25.
Inhalt:  1.  Zoll--  und  Steuer-Wesen:  Ergänzung  des  
Schiffsbau-Regulativs;  —  Zollfreiheit  für  Kränze  aus  4.  Versicherungs-Wesen:  Formular  zu  der  für  die  Invakünstlichen
  Blumen,  welche  mit  Leichen  eingehen  Seite  173  liditäts,  und  Altersversicherung  zu  verwendenden  Quit-2.
  Finanz-Wesen  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs  tungskarte  175
vom  1.  April  bis  Ende  Mai  1890.  .  174  5.  Polizei=  :  Ausweisung von  Ausländern  aus  dem
3.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Exequatur-Ertheilung  5.  Polizei-  Wesen    Reichsgebiete .....178      
  





1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  22.  Mai  d.  J.  beschlossen,  das  Verzeichniß  Anlage  A.  II
zum  Schiffsbau-Regulativ  vom  17.  Jul  1889*)  wie  folgt  zu  ergänzen:
„10.  rohe  geschnittene  hölzerne  Fourniere“.
Berlin,  den  14.  Juni  1890.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Freiherr  von  Maltzahn.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  22.  Mai  d.  J.  beschlossen,  daß  die  Zolldirektivbehörden
ermächtigt  werden,  für  Kränze  aus  künstlichen  Blumen,  welche  mit  Leichen  eingehen  und  ausschließlich
bestimmt  sind,  auf  dem  Sarge  oder  dem  Grabhügel  niedergelegt  zu  werden,  auf  Antrag  der  Betheiligten
Zollfreiheit  zu  gewähren.



*)  Vgl.  Centr.-Bl.  von  1889  S.  431,  1890  S.  1.
32
        <pb n="188" />
        — 174 —

2.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1890  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Mai  1890.





 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-  
Einnahme  Differenz
  Einnahme  beträgt  
Bezeichn  ung  vom  Beginn  des  Ausfuhr-  in  demselben  zwischen  den
der  Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum  und  5,
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  (Spalte  4)  —  weniger
M  M  M  M  M
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  59  835  702  64  527  59771  175  53  925984  +  5845  191
Tabacksteuer  1  303  266  11  376  1  291  890  1  149  487  +F  I42  403
Zuckermaterialstener  1  863  895  20  223  633  —  18  359  738  —  18129  217A  23052L
Verbrauchsabgabe  von  Zucker.  7971  286  9344  7961  942  7  61  614  +  330  328
Salzsteuer  5  491.539  277  5491.62  4  957  831  +  333  431
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  4426  989  1  356  439  3  070  550  2148  4088  +  2921852
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zu-    
schlag zu der selben.  ...  19  513  087  45  713  19  467  374  17  551  027|  +  1  916  347
Brausteuer  .  .  «4527345  744  4526  601  4237255  +  289  346
Uebergangsabgabe  von  Bier  525  691  —  525  691  476  485  +  49206
Summe  105  458  800  21712  053  83  746  747  73  949  164  4  9797  583
Spielkartenstempel.  —  —  152  890  157726—  4  836
Wechselstempelsteuer  —  1  301  198  1  200  7416  +  100452
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  —  —-  1  015  610  2  804  878  —  1  789  288
b)  Kauf-  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  —  2142  747  2  798  233  —  655  536
e)  Loose  zu:
Privatlotterien  —  80171  96  341  —  16  170
Staatslotterien  —  —  1  095214  766  337J7  —+—  328  877
Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungskosten

  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Mai  1890:











  Ist-Einnahme  vom      Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres    in  Spalten  2  und  3,
der  bls  zum  Schluß  des  demselben  Zeitraum  des  +mehr
Vorjahres    
Einnahmen.  obengenannten  Monats  - weniger
M  M  M
1.  2.    3.  4.
Zölle  53  990  578  45  210  671  +  8779  907
Tabacksteuer  1  117590  1  136  475  —  18  885
Zuckermaterialsteuer  23  928  823  20  551  388  +  3377  435
Verbrauchsabgabe  von  Zucker  10  978  191  7  840  665  +  3137  526
Salzsteuer  6  306  306  6  075  726  +  230  580
Meischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  .  4555  654  3  808  874  +  746  780
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
zu  derselben.  .  .  17498540  15593035  +  1905  505
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  4297597  4  009  171  +  288  426
Summe  122  673279  104  226  005  +  18  447274
Spielkartenstempel.  218  818  216  321  +  2  497
        <pb n="189" />
        –  175  —

3.  Kon  sulat=  Wesen.



Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Vize-Konsul  Freiherrn  von  Brück  zum
Vize-Konsul  in  Nizza  zu  ernennen  geruht.





Dem  zum  Vize-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Barmen  ernannten  Kaufmann  Eduard
Werlé  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.



4.  Versicherung  =  Wesen.  



Bekanntmachung,
betreffend  die  für  die  Invaliditäts=  und  Altersversicherung  zu  verwendende  Quittungskarte.

Auf  Grund  des  §.  101  Absatz  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Invaliditäts=  und  Altersversicherung,  vom
22.  Juni  1889  (Reichss  Gesetzblatt  Seite  97)  hat  der  Bundesrath  in  der  Sitzung  vom  16.  Mai  d.  J.  beschlossen,
  daß  für  die  daselbst  vorgesehenen  Ouittungskarten  das  unten  abgedruckte  probeweise  ausgefüllte
Formular  zu  verwenden  ist.  Dasselbe  ist  auf  einem  aus  Cellulose  bestehenden,  mit  Eisenoxyd  und  Blei=  umstehend.
chromat  gelb  gefärbten  Stoff  von  4500  m  Reißlänge,  3  Prozent  mittlerer  Dehnung  und  2  Prozent  Aschegehalt
  herzustellen.

Gleichzeitig  hat  der  Bundesrath  den  Beschluß  gefaßt,  daß  von  der  besonderen  Herstellung  der
Zusatzmarken  des  Reichs  (§.  121  a.  a.  O.)  abgesehen  und  statt  dessen  für  jede  Versicherungsanstalt  eine
Doppelmarke  hergestellt  werde,  welche  die  Zusatzmarke  mit  einer  Marke  der  Lohnklasse  IlI  verbindet.

Berlin,  den  14.  Juni  1890.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.



32*
        <pb n="190" />
        Außenseite.

—  176  —



  

Versicherungsanstalt:  Provinz  Sachsen

(Hier  ist  bei  der  ersten  Quittungskarte  der  Name  derjenigen  Anstalt  einzutragen,  in  deren  Bezirk
der  Versicherte  zu  dieser  Zeit  beschäftigt  ist,  jede  folgende  Karte  ist  mit  dem  Namen  der  auf  der
nächstvorhergehenden  Karte  vermerkten  Anstalt  zu  versehen.)    (Stempel  der  aus-Angestellt

  von  dem    Magistrat        in      Wittenberg              stellenden  Stelle.)  

(Bezeichnung  der  ausstellenden  Stelle.)





am  3ten  Januar





Quittungskarte.
Vor=  u.  Zuname  Friederike  Schulze.
Berufsstellung  zur Zeit der   Dienstmädchen.
geboren  am  3ten  Februar    im  Jahre    1865  ...................................  .

Kreis

zu  Schüren    Kreis Amt Hörde in Westfalen













Die  umstehenden  Felder  sind  in  der  angegebenen  Reihenfolge  zum  Einkleben  der  Marken  (§.  99)
zu  benutzen;  für  jede  Kalenderwoche,  in  welcher  eine  versicherungepflichtige  Beschäftigung  stattgefunden  hat,
muß  eine  Marke  eingeklebt  werden.  Im  Falle  der  Selbstversicherung,  der  freiwilligen  Fortsetzung  oder
der  Erneuerung  der  Versicherung  müssen  die  für  diese  Fälle  bestimmten  besonderen  Doppelmarken
(Marken  der  Versicherungsanstalt  und  Zusatzmarken  des  Reichs,  §§.  117,  120,  121)  benutzt  werden.

Invaliditäts=  und  Altersversicherungsgesetz  vom  22.  Juni  1889.  

§.  108.  Die  Eintragung  eines  Urtheils  über  die  Führung  oder  die  Leistungen  des  Inhabers,
sowie  sonstige  durch  dieses  Gesetz  nicht  vorgesehene  Eintragungen  oder  Vermerke  in  oder  an  der  Quittungskarte
  sind  unzulässig.  Quittungskarten,  in  welchen  derartige  Eintragungen  oder  Vermerke  sich  vorfinden,
  sind  von  jeder  Behörde,  welcher  sie  zugehen,  einzubehalten.  Die  Behörde  hat  die  Ersetzung  derselben
  durch  neue  Karten,  in  welche  der  zulässige  Inhalt  der  ersteren  nach  Maßgabe  der  Bestimmung
des  §.  105  zu  übernehmen  ist,  zu  veranlassen.

Dem  Arbeitgeber  sowie  Dritten  ist  untersagt,  die  Quittungskarte  nach  Einklebung  der  Marken
wider  den  Willen  des  Inhabers  zurückzubehalten.  Auf  die  Zurückbehaltung  der  Karten  seitens  der  zuständigen
  Behörden  und  Organe  zu  Zwecken  des  Umtausches,  der  Kontrole,  Berichtigung,  Aufrechnung
oder  Uebertragung  findet  diese  Bestimmung  keine  Anwendung.

Quittungskarten,  welche  im  Widerspruch  mit  dieser  Vorschrift  zurückbehalten  werden,  sind  durch  die
Ortspolizeibehörde  dem  Zuwiderhandelnden  abzunehmen  und  dem  Berechtigten  auszuhändigen.  Der  erstere
bleibt  dem  letzteren  für  alle  Nachtheile,  welche  diesem  aus  der  Zuwiderhandlung  erwachsen,  verantwortlich.

§.  146.  Personen,  welche  es  unterlassen,  im  Falle  der  Selbstversicherung  oder  der  freiwilligen
Versicherung  (§§.  8  und  117)  die  vorgeschriebenen  Zusatzmarken  zu  verwenden,  können,  sofern  nicht  nach
anderen  Gesetzen  eine  höhere  Strafe  verwirkt  ist,  durch  die  untere  Verwaltungsbehörde  ihres  Beschäftigungsortes
  mit  Ordnungsstrafe  bis  zu  einhundertfünfzig  Mark  bestraft  werden.

§.  151.  Wer  in  Quittungskarten  Eintragungen  oder  Vermerke  macht,  welche  nach  §.  108  unzulässig
  sind,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  zweitausend  Mark  oder  mit  Gefängniß  bis  zu  sechs  Monaten  be-











straft.  Sind  mildernde  lmstände  vorhanden,  so  kann  statt  der  Gefängnißstrafe  auf  Haft  erkannt  werden.
        <pb n="191" />
        Innenseite.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

— 177 —













 

 

 

 

 

 

 

 



1  2  3  5  6  7  8
9  10  11  13  14  15  16
*-5*  —
17  18  19  21  22  23  24
Aufrechnung  der  Quittungskarte.
27  .  .
5  26  Zahl  der  Beitragswochen  in  Lohnklasse..  I  II  III  IV
.  q—  s  4  —
29  30  31  Dauer  der  bescheinigten  Krankheiten  Dauer  militärischer  Dienstleistungen
vom  bis  elnschließlich  vom  bis  einschlichlich
2  5  —oNUT  -*  E  1’½  ·
33  34  35  ·  —."—i'—»—"-——
—»-—.-—.--  --.»,  —-·-’—-5  —-I-«  —  —
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  —  —  ——  —  —  —  —  E
37  38  39  –
A  EI  ———  —
s
N*  —.  ———M.M—ç.
41  42  43
.(Ort  und
45  46  47  I.  S  Datum:
4  50  51  52  















nenden  Stelle:)
        <pb n="192" />
        — 178 —

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.















  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
  der  Bestrafung        Ausweisungs-
  der  Ausgewiesenen.    beschlossen  hat.
    beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Franz  Batke,  geboren  am  17.  Juni  1859  zu  Jägern-  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.  12.  Mai  1890.
Maschinenputzer,  dorf,  Bezirk  Jägerndorf,  Oesterreichisch-  Betteln,  gierungspräsident  zu
Schlesien,  ohne  Wohnsitz,  Oppeln,
2.   Franz  Berger,  geboren  am  3.  Dezember  1856  zu  Nix-  Betteln  im  wiederhol-  Königlich  sächsische  Kreis-  13.  Mai  1890.









Schlossergeselle,

3.   Wilhelm  Effenberger,
  Fleischergeselle,


4.   Anna  Therese  Endler,
Dienstmagd,

5.   Ferdinand  Gottwald
  Arbeiter,

6.   Johanna  Lapatsch,
Zigeunerin,

7.   Pietro  Menegos,
Bauernknecht  und
Ziegelarbeiter,

8.   Josef  Murzin,  Bergmann
  und  Arbeiter,

9.   Eugen  Peltre,
Tagner,

10.   Johann  August
Richter,  Weber,

11.   Johann  Tost,  Tagelöhner,


dorf,  Bezirk  Schluckenau  in  Böhmen,
ortsangehörig  zu  Warnsdorf.  Bezirk
Rumburg  in  Böhmen,

geboren  am  18.  Februar  1845  zu  Weißbach,
  Bezirk  Friedland  in  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  29.  Juni  (Juli)  1864  zu
Warnsdorf,  Bezirk  Rumburg  in  Böhmen,
  ortsangehörig  zu  Wolfsberg,  Bezirk
  Rumburg  in  Böhmen,

geboren  am  16.  Dezember  1844  in
Niesersberg,  Gemeinde  Gursdorf  in
Oesterreich,  ohne  Wobnsitz,

etwa  26  Jahre  alt,  geboren  zu  Klogsdorf,
  Bezirk  Freiberg  in  Mähren,  ortsangehörig
  zu  Altdorf  in  Oesterreich,
geboren  am  3.  Oktober  1868  zu  Aviano,
Distrikt  Pordenone,  Provinz  Udine,
Italien,  ortsangehö  rig  ebendaselbst,
geboren  am  19.  März  1831  zu  Dombrowa,
  Bezirk  Chrzanow  in  Galizien,
ortsangehörig  zu  Wisniow,  Bezirk
Dopzyce  in  Galizien,

35  Jahre  alt,  geboren  zu  Varenne,  Frankreich,
  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  31.  Dezember  1850  zu  Georgswalde,
  Bezirk  Schluckenau  in
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  12.  August  1841  zu  Lobnig,
Bezirk  Römerstadt  in  Mähren,  ohne
Wohnsitz,





ten  Rückfall,
Landstreichen  und
Betteln,
gewerbsmäßige  Unzucht,


Betteln  im  wiederholten

  Rückfall,

Betteln  und  Landstreichen,


Landstreichen,
Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,





hauptmannschaft  zu
Bautzen,

Königlich  preußischer  Regierungöprästdent
  zu
Liegnitz,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft
  zu

Bautzen,

Großherzoglich  oldenburgisches
  Staatsministerium,


Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu

Oppeln,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  zu
München,

Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu

Oppeln,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Colmar,
Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft
  zu
Bautzen,

Königlich  preußischer  Regierungspräsident

  zu

Oppeln,

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.  



7.  Juni  1890.

22.  Mai  1890.

16.  Mai  1890.

20.  Mai  1890.

27.  Mai  1890.

19.  Mai  1890.

4.  Juni  1890.

21.  Mai  1890.

12.  Mai  1890.
        <pb n="193" />
        Deutsche  Reich.

—  179  —

Central-Blatt

für  das

herausgegeben im

Reichsamt  des  Innern.

——————    



Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

XVIII. Jahrgang.  

Berlin,  Freitag,  den  27.  Juni  1890.

  Nr.:  26.







Inhalt:  1.  Finanz-Wesen:  Nachtrag  zur  Nachweisung  über

3.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Ermächtigung  zur  Vornahme
  von  Civilstands-Akten;  —  Exequatur-Ertheilungen

Einnahmen  des  Reichs  vom  1.  April  bis  Ende

Mai  1890  .  .  Seite  179  180
2.  Zoll-  und  Steuer-  Wesen:  Abänderung  der  Bestimmungen,  4.  Post=  und  Telegraphen-Wesen:  Abänderungen  der  Postbetr.

  die  Veröffentlichung  periodischer  Mittheilungen  über  ordnung  vom  8.  März  1879    181

den  jeweiligen  Stand  der  Branntweinproduktion  und  Ver-  5.  Militär-Wesen:  Verzeichniß  der  Civilvorsitzenden  der  im

steuerung;  —  Bestimmung  des  zulässigen  Fuselölgehalts
im  Branntwein,  für  welchen  Steuervergütung  bezw.  Abgabenfreiheit
  beansprucht  wird  .  .  .  180



1.  Finanz

Deutschen  Reich  bestehenden  Ersatzkommissionen.  181
Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebiete...  132

-Wesen.

Nachweisung  verschiedener  Einnahmen  des  Reichs  für  die  Zeit  vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis
zum  Schluß  des  Monats  Mai  1890.*)

Bezeichnung

Einnahme
vom  Beginn  des
Etatsjahres  bis  zum

Einnahme
in  demselben  Zeit-Mithin

  im  Etatsjahre
  1890/91









der  Schluß  des  raum  des  Vor-  
  vorbezeichneten  jahres  mehr
Einnahmen.  Monats  

Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  35  716  431  34  453  712  1  262  719
Reichseisenbahn-Verwaltung  ..  9  135  000  8  279  000**)  856  000



*)  Die  Nachweisung  der  Einnahme  an  Zöllen  etc.  ist  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1890,  Seite  174.
**)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  351  237  M  höher.



33
        <pb n="194" />
        —  180  —

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.



Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  22.  Mal  d.  J.  in  betreff  der  Veröffentlichung  periodischer
Mittheilungen  über  den  jeweiligen  Stand  der  Branntweinproduktion  und  Versteuerung  das  Folgende

beschlossen:

An  die  Stelle  der  durch  den  Bundesrathsbeschluß  vom  4.  Juli  v.  J.  getroffenen  Bestimmungen
(vergl.  Central-Blatt  für  1889  S.  449),  treten  vom  1.  Juli  1890  ab  die  nachfolgenden  Vorschriften:
1.  Von  den  Haupt=  und  Unterämtern  sind  am  Schlusse  jedes  Rechnungsmonats  die  in  den

Niederlagen  und  Reinigungsanstalten  unter  steueramtlicher  Kontrole  stehenden  Branntweinbestände

  durch  Aufrechnung  der  Lagerkonten  festzustellen  und  in  den  Uebersichten  der  Einnahmen

  an  Reichssteuern  nachrichtlich  anzugeben.

2.  Die  Hauptbuchhalterei  des  Reichsschatzamts  hat  auf  Grund  der  entsprechenden  Angaben  in
den  ihr  allmonatlich  zugehenden  Reichssteuer-Uebersichten  über  die  Menge  des  in  den
Brennereien  des  Deutschen  Reichs  hergestellten  Branntweins,  sowie  des  nach  Entrichtung  der
Verbrauchsabgabe  in  den  freien  Verkehr  übergeführten  und  des  in  den  Niederlagen  und
Reinigungsanstalten  befindlichen  unversteuerten  inländischen  Branntweins  nach  dem  anliegenden
Muster*)  monatliche  Nachweisungen  aufzustellen  und  durch  den  Reichsanzeiger  zur  Veröffentlichung
  zu  bringen.

Berlin,  den  21.  Juni  1890.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Freiherr  von  Maltzahn.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  22.  Mai  d.  J.  beschlossen,  daß  für  Branntwein,  welcher
behufs  der  Ausfuhr  oder  der  steuerfreien  Verwendung  zu  gewerblichen  u.  s.  w.  Zwecken  zur  Abfertigung
gestellt  wird,  die  Steuervergütung  beziehungsweise  die  Abgabenfreiheit  nur  dann  zu  gewähren  ist,  wenn
der  Branntwein  keinen  größeren  Fuselölgehalt  als  2  Gewichtsprozente  der  in  ihm  enthaltenen  Menge
reinen  Alkohols  besitzt.

Berlin,  den  21.  Juni  1890.



Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Freiherr  von  Maltzahn.



3.  Kon  sulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Vize-Konsul  Coates  in
Hongkong  zum  Konsul  daselbst  zu  ernennen  geruht.





Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Lima  Eduard  Mohr  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes
  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk
  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich
  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  einschließlich  der  unter  deutschem
Schutze  lebenden  Schweizer  vorzunehmen,  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.


Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden
dem  zum  Vize=  und  Deputy-General-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Berlin
ernannten  Herrn  George  H.  Murphy
und
dem  Banquier  Adolf  Rosenstern  als  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Venezuela  in
Hannover.

 

 

 

*)  Hier  nicht  mit  abgedruckt.
        <pb n="195" />
        —  181  —

4.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

Abänderungen  der  Postordnung  vom  8.  März  1879.

Auf  Grund  der  Vorschrift  im  §.  50  des  Gesetzes  über  das  Postwesen  des  Deutschen  Reichs  vom
28.  Oktober  1871  wird  die  Postordnung  vom  8.  März  1879  in  folgenden  Punkten  abgeändert:
1.  Im  §.  11  „Zur  Postbeförderung  bedingt  zugelassene  Gegenstände“  erhält  der  Absatz  III
folgende  anderweite  Fassung:    

III  Zur  Verwendung  für  Hand-Schußwaffen  bestimmte  Zündhütchen,  Zündspiegel  und  Metall—
patronen,  sowie  Patronen  aus  starker  Pappe  mit  einem  zum  Schutze  der  Pulverladung  dienenden  Blech—
mantel  müssen  in  Kisten  oder  Fässer  fest  von  außen  und  innen  verpackt  und  als  solche,  sowohl  auf  der
Begleitadresse,  als  auch  auf  der  Sendung  selbst,  bezeichnet  sein.  Die  Patronen  müssen  für  Centralfeuer
bestimmt  und  außerdem  derart  beschaffen  sein,  daß  weder  ein  Ablösen  der  Kugel  oder  ein  Herausfallen
der  Schrote,  noch  ein  Ausstreuen  des  Pulvers  stattfinden  kann  Der  Absender  ist,  wenn  er  diese  Bedingungen
  nicht  eingehalten  hat,  für  den  aus  etwaiger  Entzündung  entstandenen  Schaden  haftbar.

2.  Im  §.  13  „Drucksachen“  tritt  zwischen  dem  zweiten  und  dritten  Satz  im  Absatz  IV
  folgender  neue  Satz  hinzu:
Offene  Karten,  aus  deren  Inhalt  die  Absicht  der  Beleidigung  oder  einer  sonst  strafbaren  Handlung  sich
ergiebt,  sind  von  der  Postbeförderung  ausgeschlossen.
3.  Im  §.  38,  „Nachsendung  der  Postsendungen“  betreffend,  erhalten  die  Absätze  II  und
III  folgende  Fassung:

II  Bei  Packeten  und  bei  Briefen  mit  Werthangabe  erfolgt  die  Nachsendung  nur  auf  Verlangen
des  Absenders  oder,  bei  vorhandener  Sicherheit  für  das  Porto,  auch  des  Empfängers.

III  Für  Packete  und  für  Briefe  mit  Werthangabe  wird  im  Falle  der  Nachsendung  das  Porto  und
die  Versicherungsgebühr  von  Bestimmungsort  zu  Bestimmungsort  zugeschlagen;  der  Portozuschlag  von
10  Pf.  wird  jedoch  für  die  Nachsendung  nicht  erhoben.  Für  andere  Sendungen  findet  ein  neuer  Ansatz
nicht  statt.  Einschreib-,  Postanweisungs=  und  Postauftrags-Gebühren,  sowie  die  Vorzeigegebühr  für  Nachnahmesendungen
  werden  bei  der  Nachsendung  nicht  noch  einmal  angesetzt.

4.  Im  §.  39,  „Behandlung  unbestellbarer  Postsendungen  am  Bestimmungsorte“  betreffend,
erhält  der  Absatz  VII  folgende  Fassung:

VII  Für  zurückzusendende  Packete  und  für  Briefe  mit  Werthangabe  ist  das  Porto  und  die  Versicherungsgebühr
  für  die  Hin=  und  für  die  Rücksendung  zu  entrichten;  der  Portozuschlag  von  10  Pf.  wird
jedoch  für  die  Rücksendung  nicht  erhoben.  Für  andere  Gegenstände  findet  ein  neuer  Ansatz  nicht  statt.
Einschreib-,  Postanweisungs=  und  Postauftrags-Gebühren,  sowie  die  Vorzeigegebühr  für  Nachnahmesendungen
  werden  bei  der  Rücksendung  nicht  noch  einmal  angesetzt.

5.  Im  §.  49,  „Grundsätze  bei  Personengeld-Erhebung“  betreffend,  ist  im  zweiten  Satze
des  Absatzes  VIII  hinter  den  Worten  „Zwei  Kinder“"  einzuschalten:
bis  zu  diesem  Alter
6.  Im  §.  53,  „Reisegepäck“  betreffend,  erhält  der  Absatz II folgende  anderweite  Fassung:

II  Kleine  Gegenstände,  welche  ohne  Belästigung  der  anderen  Reisenden  im  Personenraume  untergebracht

  werden  können,  dürfen  die  Reisenden  unter  eigener  Ausfsicht  bei  sich  führen.
Vorstehende  Aenderungen  treten  mit  dem  1.  Juli  1890  in  Kraft.

Berlin,  den  16.  Juni  1890.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  von  Stephan.

5.  Militär-Wesen.

Bekanntmachung.

Im  Anhange  zu  gegenwärtiger  Nummer  des  Central-Blatts  wird  ein  neues,  bis  auf  die  Gegenwart
richtig  gestelltes  „Verzeichniß  der  Civilvorsitzenden  der  im  Deutschen  Reich  bestehenden  Ersatzkommissionen“
(§.  2  Ziffer  5  der  Deutschen  Wehrordnung  vom  22.  November  1888)  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.
Berlin,  den  20.  Juni  1890.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.







 

33*
        <pb n="196" />
        — 182 —

6.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.













  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
        Ausweisung    
    der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  Ausweisungs-
  der  Ausgewiesenen.    beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

 

 









1.   Johann  Malorz,


Arbeiter,

2.   Anton  Dittrich,
Schuhmacher,

3.   Anna  Maria  Eicher,
geb.  Nufer,

4.   Johann  Garchier,

Maurer,

5.   Franz  Podlesak,
Müller,

6.   Josef  Pokorny,
Kaufmann,

7.   Heinrich  Renz

(Rens),  Schmied,

8.   Ferdinand  Seitz,
Schneidergeselle,

9.   Bartholomäus  Walter,
  Schweizer,

10.   Johann  Wendl,
Schuhmachergeselle,

12.   Johann  Wiesner,

Weißgerber,

12.  Johann  Wurzer

(alias  Wanko),
Steindrucker,
13.   Aloisia  Zmolek,



a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  im  Jahre  1833  zu  Bochnia,   schwerer  Diebstahl
ortsangehörig  zu  Moßczinica,  Bezirk-   (2  Jahre  Zuchthaus,

Bochnia,  Galizien,

Verlust  der  Ehrenrechte
  laut  -Erkennt.
niß  vom  24.  Juli
1888),

girungspräsident

zu
Breslau,

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  29.  März  1850  zu  Kammersgrün,
  ortsangehörig  zu  Joachimsthal,
Bezirk  Joachimsthal  in  Böhmen,

geboren  am  20.  Dezember  1844  zu
Sarnen,  Schweiz,  ortsangehörig  zu
Gomiswald,  Schweiz,

geboren  am  19.  Mai  1866  zu  Nizza,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  im  Dezember  1838  zu  Krasnovice,
Bezirk  Strakonitz,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  1.  Januar  1866  zu  Warschau,
  ortsangehörig  zu  Grodno,  Gouvernement
  Grodno,

29  Jahre  alt,  geboren  zu  Windisch-Grätz,
  Böhmen,  ortsangehörig  zu
Pürgles,  Bezirk  Falkenau,  Böhmen,

70  Jahre  alt,  geboren  zu  Schüttenhofen,
ortsangehörig  zu  Welhartitz,  Bezirk
Schüttenhofen,  Oesterreich,

geboren  am  18.  August  1843  zu  Westendorf,
  Bezirk  Kitzbichel,  Oesterreich,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  30.  Mai  1850  zu  Drahobudic,
  Bezirk  Kollin,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  24.  Juni  1857  in  Niederhautzenthal,
  Bezirk  Stockerau  in

Mähren,  ortsangehörig  in  Nebes,  Bezirk

  Hohenstadt  in  Mähren,

geboren  am  12.  August  1855  in  Wien,
ortsangehörig  zu  Luggau,  Bezirk  Hermagor,
  Kärnthen,

geboren  am  20.  Dezember  1865  zu
Wien,  Bezirk  Wien,  ortsangehörig  zu
Boretic,  Bezirk  Patzau,  Böhmen,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,
Betteln  und  Landstreichen,


Betteln  und  Landstreichen,


Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,
Landstreichen,

Betteln  und  Landstreichen,


Betteln
streichen,

und  Land-Betteln
  im  wiederholten
  Rückfall,
desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln  und  Landstreichen,



gewerbsmäßige  Unzucht,




Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu
Cassel,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Colmar,

Kaiserlicher Bezirkspräsident
  zu  Colmar,

zirksamt  zu  Vilshofen,
Großherzoglich  hessisches

Kreisamt  zu  Worms,

Stadtmagistrat  zu  Deggendorf,
  Bayern,

derselbe,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  zu  Sonthofen,
zirksamt  zu  Vilshofen,

Großherzoglich  mecklenburg-schwerinsches
  Ministerium
  des  Innern,
zirksamt  zu  Garmisch,

Königlich  preußischer
Polizeipräsident  zu



Berlin,


Königlich  bayerisches  Be-  

Königlich  bayerisches  Be-Königlich

  bayerisches  Be-



Königlich  preußischer  Re- 10.  Juni  d.  J.

3.  Juni  d.  J.

29.  Mai  d.  J.

14.  Mai  d.  J.



Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="197" />
        —  183  —

Anhang

Nr.  26  des  Central-  Blatts    für  das  Deutsche  Reich.



Berlin,  Freitag,  den  27.  Juni  1890.







Militär-Wesen.

Verzeichniß

der

Civilvorsitzenden  der  im  Deutschen  Reich  bestehenden  Ersatzkommisssonen.











land  und  Schippenbeil.





  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
  Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
    Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.


A.  Königreich  Preußen.

I.  Provinz  Ostpreußen.

a)  Regierungsbezirk  Königsberg.
1.   Kreis  Allenstein  mit  den  Städten  Allenstein  und  Wartenburg.   Allenstein.  Landrath  des  Kreises  Allenstein.
2.  Kreis  Braunsberg  mit  den  Städten  Braunsberg,  Frauenburg,  Braunsberg.  do.  do.  Braunsberg.

Mehlsack  und  Wormditt.

3.   Kreis  Fischhausen  mit  den  Städten  Fischhausen  und  Pillau.   Fischhausen.  do.  do.  Fischhausen.
4.  Kreis  Friedland  mit  den  Städten  Bartenstein,  Domnau,  Fried-,  Domnau.  do.  do.  Friedland.

34
        <pb n="198" />
        Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
  Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
    Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
5.  Kreis  Gerdauen  mit  den  Städten  Gerdauen  und  Nordenburg.  Gerdauen.  Landrath  des  Kreises  Gerdauen.
6.  Kreis  Heiligenbeil  mit  den  Städten  Heiligenbeil  und  Zinten.  Heiligenbeil.  do.  do.  Heiligenbeil.
7.  Kreis  Heilsberg  mit  den  Städten  Guttstadt  und  Heilsberg.  Guttstadt.  do.  do.  Heilsberg.
8.  Stadtkreis  Königsberg.  Königsberg.  Polizeipräsident  zu  Köni  gsberg.
9.  Landkreis  Königsberg  .  Königsberg.  Landrath  des  Landtreises  Königsberg.
10.   Kreis  Labiau  mit  der  Stadt  Labiau  Labiau.  do.  des  Kreises  Labiau.
11.  Kreis  Memel  mit  der  Stadt  Memel  Memel.  do.  do.  Memel.
12.  Kreis  Mohrungen  mit  den  Städten  Liebstadt,  Mohrungen  Mohrungen.  do.  do.  Mohrungen.
und  Saalfeld.
13.  Kreis  Neidenburg  mit  den  Städten  Neidenburg  und  Soldau.  Neidenburg.  do.  do.  Neidenburg.
14.  Kreis  Ortelsburg  mit  den  Städten  Ortelsburg,  Passenheim  Ortelsburg.  do.  do.  Ortelsburg.
und  Willenberg.
15.  Kreis  Osterode  mit  den  Städten  Gilgenburg,  Hohenstein,  Osterode.  do.  do.  Osterode.
Liebemühl  und  Osterode.
16.  Kreis  Pr.  Eylau  mit  den  Städten  Kreuzburg,  Landsberg  und  Pr.  Eylau.  do.  do.  Pr.  Eylau.
Pr.  Eylau.
17.   Kreis  Pr.  Holland  mit  den  Städten  Mühlhausen  und  Pr.  Holland.  Pr.  Holland.  do.  do.  Pr.  Holland.
18.  Kreis  Rastenburg  mit  den  Städten  Barten,  Drengfurth  und  Rastenburg.  do.  do.  Rastenburg.
Rastenburg.
19.  Kreis  Rössel  mit  den  Städten  Bischofsburg,  Bischofstein,,  Bischofsburg.  do.  do.  Rössel.
Rössel  und  Seeburg.
20.  Kreis  Wehlau  mit  den  Städten  Allenburg,  Tapiau  und  Wehlau.  Wehlau.  do.  do.  Wehlau.
b)  Regierungsbezirk  Gumbinnen.
1.   Kreis  Angerburg  mit  der  Stadt  Angerburg  Angerburg.  Landrath  des  Kreises  Angerburg.
2.   Kreis  Darkehmen  mit  der  Stadt  Darkehmen  Darkehmen.  do.  do.  Darkehmen.
3.   Kreis  Goldap  mit  der  Stadt  Goldap.    Goldap.  do.  do.  Goldap.
4.  Kreis  Gumbinnen  mit  der  Stadt  Gumbinnen.  Gumbinnen.  do.  do.  Gumbinnen.
5.  Kreis  Heydekrug  Heydekrug.  do.  do.  Heydekrug.
6.  Kreis  Insterburg  mit  der  Stadt  Insterburg    Insterburg.  do.  do.  Insterburg.
7.   Kreis  Johannisburg  mit  den  Städten  Arys,  Bialla  und  Johannisburg.  do.  do.  Johannisburg.
Johannisburg.
8.   Kreis  Lötzen  mit  den  Städten  Lötzen  und  Rhein  Lötzen.  do.  do.  Lötzen.
9.   Kreis  Lyck  mit  der  Stadt  Lyck    Lyck.  do.  do.  Lyck.
10.  Kreis  Niederung  Heinrichswalde.  do.  do.  Niederung.
11.  Kreis  Oletzko  mit  der  Stadt  Marggrabowa    Marggrabowa.  do.  do.  Oletzko.
12.  Kreis  Pillkallen  mit  den  Städten  Pillkallen  und  Schirwindt.  Pillkallen.  do.  do.  Pillkallen.
13.  Kreis  Ragnit  mit  der  Stadt  Ragnit  Ragnit.  do.  do.  Ragnit.
14.  Kreis  Sensburg  mit  den  Städten  Nikolaiken  und  Sensburg.  Sensburg.  do.  do.  Sensburg.
15.   Kreis  Stallupönen  mit  der  Stadt  Stallupönen  .Stallupönen.  do.  do.  Stallupönen.
16.  Kreis  Tilsit  mit  der  Stadt  Tilsit    Tilsit.  do.  do.  Tilsit.
II.  Provinz  Westpreußen.
a)  Regierungsbezirk  Danzig.
1.  Kreis  Berent  mit  den  Städten  Berent  und    Schöneck  Berent.  Landrath  des  Kreises  Berent.
2.   Stadtkreis  Danzig    Danzig.  Polizeidirektor  zu  Danzig.
3.   Landkreis  Danziger  Höhe.    Danzig.  Landrath  des  Landkreises  Danziger Höhe.
4.   Landkreis  Danziger  Niederung  Danzig.  do.  do.  Danziger  Niederung.

5.  Kreis  Dirschau  mit  der  Stadt  Dirschau.  Dirschau.  do.  des  Kreises  Dirschau.
6.   Stadtkreis  Elbing    Elbing.  Erster  Bürgermeister  der  Stadt  Elbing.
7.Landkreis  Elbing  mit  der  Stadt  Tolkemit  Elbing.  Landrath  des  Landkreises  Elbing.
8.  Kreis  Karthaus  Karthaus.  do.  des  Kreises  Karthaus.
9.   Kreis  Marienburg  mit  den  Städten  Marienburg,  Neuteich  und  Marienburg.  do.  do.  Marienburg.



Tiegenhof.
        <pb n="199" />
        —  185 —



















  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
  Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
10.  Kreis  Neustadt  W.-Pr.  mit  der  Stadt  Neustadt  Neustadt  W.-Pr.  Landrath  des  Kreises  Neustadt  W.-Pr.
11.  Kreis  Pr.  Stargard  mit  der  Stadt  Pr.  Stargard  Pr.  Stargard.  do.  do.  Pr.  Stargard.
12.  Kreis  Putzig  mit  der  Stadt  Putzig    Putzig.  do.  do.  Putzig.
b)  Regierungsbezirk  Marienwerder.
1.  Kreis  Briesen  mit  den  Städten  Briesen,  Gollub  und  Schönsee.  Briesen.  Landrath  des  Kreises  Briesen.
2.  Kreis  Deutsch-Krone  mit  den  Städten  Deutsch-Krone,  Jastrov,,  Deutsch-Krone.  do.   do.  Deutsch-Krone.
Märk.  Friedland,  Schloppe  und  Tütz.
3.   Kreis  Flatow  mit  den  Städten  Flatow,  Kammin,  Krojanke,  Flatow.  do.  do.  Flatow.
Vandsburg  und  Zempelburg.
4.  Kreis  Graudenz  mit  den  Städten  Graudenz,  Lessen  und    Rehden.  Graudenz.  do.  do.  Graudenz.
5.  Kreis  Konitz  mit  der  Stadt  Konitz  .  Konitz.  do.  do.  Konitz.
6.  Kreis  Kulm  mit  der  Stadt  Kulm.  Kulm.  do.  do.  Kulm.
7.  Kreis  Löbau  mit  den  Städten  Kauernick,  Löbau  und  Neumark.  Neumark.  do.  do.  Löbau.
8.   Kreis  Marienwerder  mit  den  Städten  Garnsee,  Marienwerder  Marienwerder.  do.  do.  Marienwerder.
und  Mewe
9.  Kreis  Rosenberg  W.-Pr.  mit  den  Städten  Bischofswerder,  Rosenberg.  do.  do.  Rosenberg.
Deutsch-Eylau,  Freistadt,  Riesenburg  und  Rosenberg.
10.  Kreis  Schlochau  mit  den  Städten  Baldenburg,  Hammerstein,  Schlochau.  do.  do.  Schlochau.
Landeck,  Pr.  Friedland  und  Schlochau.
11.   Kreis  Schwetz  mit  den  Städten  Neuenburg  und  Schwetz   Schwetz.  do.  do.  Schwetz.
12.   Kreis  Strasburg  W.-Pr.  mit  den  Städten  Gurschno,  Lauten-  Strasburg  do.  do.  Strasburg.
burg  und  Strasburg.
13.   Kreis  Stuhm  mit  den  Städten  Christburg  und  Stuhm  Stuhm.  do.  do.  Stuhm.
14.  Kreis  Thorn  mit  den  Städten  Kulmsee  und  Thorn  .  Thorn.  do.  do.  Thorn.
15.  Kreis  Tuchel  mit  der  Stadt  Tuchel  .  Tuchel.  do.  do.  Tuchel.
III.  Provinz  Brandenburg.
a)  Regierungsbezirk  Potsdam.
1.  Kreis  Angermünde  mit  den  Städten  Angermünde,  Greiffenberg  Angermünde.  Landrath  des  Kreises  Angermünde.
i.  Uckermarck,  Joachimsthal,  Oderberg,  Schwedt  a.  O.  und
Vierraden.
2.  Kreis  Beeskow-Storkow  mit  den  Städten  Beeskow  Storkow  Beeskow.  do.  do.  Beeskowund
  Wendisch-Buchholz.  Storkow.
3.   Haupistadt  Berlin:
a)  Ersatzkommission  des  Aushebungsbezirks  Berlin  I  A,  alle  Berlin.  Der  Civilvorsitzende  der  Ersatzkom-Wehrpflichtigen
  umfassend,  deren  Namen  von  A  bis  ein-  mission  des  Aushebungsbezirks  bezw.
schließlich  F  beginnen;  Berlin  I  A,  1B,  II  A,  II  B.
b)  Ersatzkommission  des  Aushebungsbezirks  Berlin  1  B,  alle  Berlin.
Wehrpflichtigen  umfassend,  deren  Namen  von  G  bis  einschließlich
  K  beginnen;
c)  Ersatzkommission  des  Aushebungsbezirks  Berlin  II  A,  alle  Berlin.
Wehrpflichtigen  umfassend,  deren  Namen  von  L  bis  einschließlich
  R  beginnen;
d)  Ersatzkommission  des  Aushebungsbezirks  Berlin  II  B,  alle  Berlin.
Wehrpflichtigen  umfassend,  deren  Namen  von  S  bis  einschließlich
  Z  beginnen.
4.   Stadtkreis  Brandenburg  Brandenburg.  Oberbürgermeister  zu  Brandenburg.
5.  Stadt  Charlottenburg  Charlottenburg.  Polizeidirektor  zu  Charlottenburg
6.   Kreis  Jüterbog.  -Luckenwalde  mit  den  Städten  Baruth,  Dahme,  Jüterbog.  Landrath  des  Kreises  Jüterbog.  Lucken-Jüterbog
  und  Luckenwalde.  walde.
7.   Kreis  Nieder-Barnim  mit  den  Städten  Alt-Landsberg,  Bernau,  Berlin.  do.  do.  Nieder-Barnim.
Liebenwalde  und  Oranienburg.
8.  Kreis  Ober-Barnim  mit  den  Städten  Biesenthal,  Eberswalde,  Freienwalde  do.  do.  Ober-Barnim.
Freienwalde  a.  O.,  Strausberg  und  Wriezen.  a.  O.







34*
        <pb n="200" />
        –  186  –



Sitz



Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz



  Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und

Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.

9.   Kreis  Ost  Havelland  mit  den  Städten  Fehrbellin,  Ketzin,  Krem-   Nauen.  Landrath  des  Kreises  Ost-Havelland.
men  und  Nauen

10.  Kreis  Ost-Prignitz  mit  den  Städten  Kyritz,  Meyenburg,  Pritz-  Kyritz.  do.  do.  Ost-Prignitz.
walk  und  Wittstock.

11.  Stadt  Potsdam      Potsdam.  Polizeipräsident  zu  Potsdam.

12.  Kreis  Prenzlau  mit  den  Städten  Brüssow,  Prenzlau  und  Prenzlau.  Landrath  des  Kreises  Prenzlau.
Strasburg  i.  Uckermark.

13.  Kreis  Ruppin  mit  den  Städten  Alt-Ruppin,  Gransee,  Lindow,  Neu-Ruppin.  do.  do.  Ruppin.
Neu-Ruppin,  Neustadt  a.  D.,  Rheinsberg  und  Wusterhausen
  a.  D.

14.   Stadtkreis  Spandau  Spandau.  Bürgermeister  zu  Spandau.

15.  Kreis  Teltow  mit  den  Städten  Köpenick,  Mittenwalde,  Teltow,  Berlin.  Landrath  des  Kreises  Teltow.
Teupitz,  Trebbin  und  Zossen.

16.  Kreis  Templin  mit  den  Städten  Lychen,  Templin  und  Zeh-  Templin.  do.  do.  Templin.
denik

17.  Kreis  West  Havelland  mit  den  Städten  Friesack,  Plaue,  Rathenow.  do.  do.  West-Havelland.
Pritzerbe,  Rathenowm  und  Rhinow.

18.   Kreis  West-Prignitz  mit  den  Städten  Havelberg,  Lenzen,  Perleberg.  do.  do.  West-Prignitz.
Perleberg.  Putlitz,  Wilsnack  und  Wittenberge.

19.  Kreis  Zauch-Belzig  mit  den  Städten  Beelitz,  Belzig,  Brück,  Belzig.  do.  do.  Zauch-Belzig.
Niemegk,  Treuenbrietzen  und  Werder.

b)  Regierungsbezirk.  Frankfurt  a.  O

1.  Kreis  Arnswalde  mit  den  Städten  Arnswalde,  Neuwedell  und Arnswalde.  Landrath  des  Kreises  Arnswalde
Reetz.

2.  Stadt  Frankfurt  a.  O.  Frankfurt  a.  O.  Oberbürgermeister  zu  Frankfurt  a.  O.

3.   Kreis  Friedeberg  i.  N.  mit  den  Städten  Driesen,  Friedeberg  i.  N.  Friedeberg  i.  N.  Landrath  des  Kreises  Friedeberg  i.  N.
und  Woldenberg.

4.   Stadtkreis  Guben    Guben.  Erster  Bürgermeister  zu  Guben.

5.  Landkreis  Guben  mit  der  Stadt  Fürstenberg  a.  O.  Guben.  Landrath  des  Landkreises  Guben.

6.  Kreis  Kalau  mit  den  Städten  Drebkau,  Kalau,  Lübbenau,  Kalau.  do.  des  Kreises  Kalau.

Serftenberg  und  Vetschau.

7.   Kreis  Königsberg  i.  N.  mit  den  Städten  Bärwalde  i.  N.,   Königsberg  i.  d.  do.  do.  Königsberg  i.  N.
Fürstenfelde,  Königsberg  i.  d.  Neum.,  Küstrin,  Mohrin,  Neum.
Neudamm,  Schönfließ  und  Zehden.

8.   Stadtkfreis  Kottbus  Kottbus.  Oberbürgermeister  zu  Kottbus.

9.   Landkreis  Kottbus  mit  der  Stadt  Peitz  Kottbus.  Landrath  des  Landkreises  Kottbus.

10.   Kreis  Krossen  a.  O.  mit  den  Städten  Bobersberg,  Krossen  a.  O.  Krossen  a.  O.  do.  des  Kreises  Krossen  a.  O.
und  Sommerfeld.

11.   Kreis  Landsberg  mit  der  Stadt  Landsberg  a.  W.  Landsberg  a.  W.  do.  do.  Landsberg.

12.  Kreis  Lebus  mit  den  Städten  Buckow,  Fürstenwalde,  Lebus,  Seelow.  do.  do.  Lebus.
Müllrose,  Müncheberg  und  Seelow.

13.  Kreis  Luckau  mit  den  Städten  Dobrilugk,  Finsterwalde,  Golßen,  Luckau.  do.  do.  Luckau.
Kirchhain  i.  Lausitz,  Luckau  und  Sonnewalde.

14.   Kreis  Lübben  mit  den  Städten  Friedland  i.  N.-Lausitz,  Lieberose  Lübben.  do.  do.  Lübben.
und  Lübben.

15.  Kreis  Ost.  Sternberg  mit  den  Städten  Königswalde,  Lagow,   Sielenzig.  do.  do.  Ost.  Sternberg.
Sonnenburg,  Sternberg  und  Zielenzig.

16.  Kreis  Soldin  mit  den  Städten  Berlinchen,  Bernstein,  Lippehne  Soldin.  do.  do.  Soldin.
und  Soldin.

17.  Kreis  Sorau  mit  den  Städten  Christianstadt,  Forst,  Gassen,  Sorau.  do.  do.  Sorau.
Pförten,  Sorau  i.  N.-Lausitz  und  Triebel.

18.  Kreis  Spremberg  mit  der  Stadt  Spremberg  Spremberg.  do.  do.  Spremberg.

19.   Kreis  West  Sternberg  mit  den  Städten  Drossen,  Göritz  a.  O.  Drossen.  do.  do.  West-Sternberg.
und  Reppen

20.  Kreis  Züllichau-Schwiebus  mit  den  Städten  Liebenau  bei  Züllichau.  do.  do.  Züllichau-Schwiebus,
  Schwiebus  und  Züllichau.  Schwiebus.
        <pb n="201" />
        —  187  —

































    Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
  Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.

S

IV.  Provinz  Pommern.
a)  Regierungsbezirk  Stettin.
1.  Kreis  Anklam  mit  der  Stadt  Anklam    Anklam.  Landrath  des  Kreises  Anklam.
2.  Kreis  Demmin  mit  den  Städten  Demmin,  Jarmen  und  Demmin.  do.  do.  Demmin.
Treptow  a.  T.  
3.  Kreis  Greifenberg  mit  den  Städten  Greifenberg  und  Greifenberg.  do.  do.  Greifenberg.
Treptow  a. R.  

4.  Kreiß  Greifenhagen  mit  den  Städten  Bahn,  Fiddichow  und  Greifenhagen.  do.  do.  Greifenhagen.

Greifenhagen.

5.  Kreis  Kammin  mit  der  Stadt  Kammin  Kammin.  do.  do.  Kammin.

6.  Kreis  Naugard  mit  den  Städten  Daber,  Gollnow,  Massow  Naugard.  do.  do.  Naugard.

und  Naugard.

7.   Kreis  Pyritz  mit  der  Stadt  Pyritz  Prritz.  do.  do.  Pyritz.

8.  Kreis  Randow  mit  den  Städten  Damm,  Gartz  a.  O.,  Grabow,  Stettin.  do.  do.  Randow.

Penkun  und  Pölitz.

9.   Kreis  Regenwalde  mit  den  Städten  Labes,  Plathe,  Regen-  Labes.  do.  do.  Regenwalde.

walde  und  Wangerin.

10.   Kreis  Saatzig  mit  den  Städten  Freienwalde,  Jakobshagen,,  Stargard.  do.  do.  Saatzig.

Nörenberg,  Stargard  und  Zachan.
11.   Stadtkreis  Stettin.  Stettin.  Polizeipräsident  zu  Stettin.
12.  Kreis  Ueckermünde  mit  den  Städten  Neuwarp,  Pasewalk  und  Ueckermünde.  Landrath  des  Kreises  Ueckermünde.
Ueckermünde.
13.   Kreis  Usedom-Wollin  mit  den  Städten  Swinemünde,  Usedom  Swinemünde.  do.  do.  Usedom-Wollin.
und  Wollin.
b)  Regierungsbezirk  Köslin.

1.  Kreis  Belgard  mit  den  Städten  Belgard  und  Polzin  Belgard.  Landrath  des  Kreises  Belgard.

2.  Kreis  Bublitz  mit  der  Stadt  Bublitz.      Bublitz.  do.  do.  Bublitz.

3.   Kreis  Bütow  mit  der  Stadt  Bütow  Bütow.  do.  do.  Bütow.

4.  Kreis  Dramburg  mit  den  Städten  Dramburg,  Falkenburg  und  Dramburg.  do.  do.  Dramburg.

Kallies

5.  Kreis  Köslin  mit  der  Stadt  Köslin  Köslin.  do.  do.  Köslin.

6.   Kreis    Kolberg-Körlin  mit  den  Städten  Kolberg  und  Körlin  Kolberg.  do.  do.  Kolberg.

a. d. Persante.

7.  Kreis  Lauenburg  mit  den  Städten  Lauenburg  und  Leba.  Lauenburg.  do.  do.  Lauenburg.

8.  Kreis  Neustettin  mit  den  Städten  Bärwalde,  Neustettin,  Ratze-  Neustettin.  do.  do.  Neustettin.

buhr  und  Tempelburg.

9.  Kreis  Rummelsburg  mit  der  Stadt  Rummelsburg  Rummelsburg.  do.  do.  Rummelsburg.
10.   Kreis  Schievelbein  mit  der  Stadt  Schievelbein  Schievelbein.  do.  do.  Schievelbein.
11.  Kreis  Schlawe  mit  den  Städten  Pollnow,  Rügenwalde,  Schlawe.  do.  do.  Schlawe.

Schlawe  und  Zanow.
12.  Kreis  Stolp  mit  der  Stadt  Stolp  Stolp.  do.  do.  Stolp.
e)  Regierungsbezirk  Stralsund.
1.  Kreis  Franzburg  mit  den  Städten  Barth,  Dammgarten,  Franzburg.  Landrath  des  Kreises  Franzburg.
Franzburg  und  Richtenberg.
2.  Kreis  Greifswald  mit  den  Städten  Greifswald,  Gützkow,   Greifswald.  do.  do.  Greifswald.
Lassan  und  Wolgast.

3.  Kreis  Grimmen  mit  den  Städten  Grimmen,  Loitz  und  Tribsees,  Grimmen.  do.  do.  Grimmen.
4.   Kreis  Rügen  mit  den  Städten  Bergen    und  Garz    Bergen.  do.  do.  Rügen.
5.   Stadtkreis  Stralsund  Stralsund.  Bürgermeister  zu  Stralsund.
        <pb n="202" />
        —  188 —





















  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz

  Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des,  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und

  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.

V.  Provinz  Posen.
a)  Regierungsbezirk  Posen.

1.   Kreis  Adelnau  mit  den  Städten  Adelnau,  Raschkow  und  Adelnau.  Landrath  des  Kreises  Adelnau.
Sulmierzyce.

2.  Kreis  Birnbaum  mit  den  Städten  Birnbaum  und  Zirke  Birnbaum.  do.  do.  Birnbaum.

3.  Kreis  Bomst  mit  den  Städten  Bomst,  Kopnitz,  Rakwitz,  Wollstein.  do.  do.  Bomst.
Rostarschewo,  Unruhstadt  und  Wollstein.

4.  Kreis  Fraustadt  mit  den  Städten  Fraustadt  und  Schlich-   Fraustadt.  do.  do.  Fraustadt.

tingsheim

5.  Kreis  Gostyn  mit  den  Städten  Gostyn,  Kröben,  Punitz  und  Gostyn.  do.  do.  Gostyn.

Sandberg

6.  Kreis  Grätz  mit  den  Städten  Buk,  Grätz  und  Opalenitza   Grätz  do.  do.  Grätz.
7.   Kreis  Jarotschin  mit  den  Städten  Jaratschewo,  Jarotschin,  Jarotschin.  do.  do.  Jarotschin.

Neustadt  a.  W.  und  Zerkow.
8.   Kreis  Kempen  mit  den  Städten  Baranow  und  Kempen  Kempen.  do.  do.  Kempen.
9.  Kreis  Koschmin  mit  den  Städten  Borek,  Koschmin  und  Pogorzela.  Koschmin.  do.  do.  Koschmin.
10.   Kreis  Kosten  mit  den  Städten  Czempin,  Kosten  und  Kriewen.  Kosten.  do.  do.  Kosten.
11.   Kreis  Krotoschin  mit  den  Städten  Dobrzyca,  Kobylin,  Kroto-  Krotoschin.  do.  do.  Krotoschin.
schin  und  Zduny.

12.   Kreis  Lissa  mit  den  Städten  Lissa,  Reisen,  Schwetzkau,  Storch=  Lissa.  do.  do.  Lissa.
nest  und  Zaborowo.

13.  Kreis  Meseritz  mit  den  Städten  Bentschen,  Betsche,  Brätz,  Meseritz.  do.  do.  Meseritz.
Meseritz  und  Tirschtiegel.

14.  Kreis  Neutomischel  mit  den  Städten  Neustadt  b.  P.  und  Neutomischel.  do.  do.  Neutomischel.

Neutomischel  

15.  Kreis  Obornik  mit  den  Städten  Murowana-Goslin,  Obornik,,  Obornik.  do.  do.  Obornik.
Ritschenwalde  und  Rogasen.

16.   Kreis  Ostrowo  mit  der  Stadt  Ostrowo  Ostrowo.  do.  do.  Ostrowo.

17.   Kreis  Pleschen  mit  der  Stadt  Pleschen  Pleschen.  do.  do.  Pleschen.

18.   Stadtkreis  Posen  Posen.  Polizeipräsident  zu  Posen.

19.  Kreis  Posen-Ost  mit  der  Stadt  Schwersenz  Posen.  Landrath  des  Kreises  Posen-Ost.

20.  Kreis  Posen-West  mit  der  Stadt  Stenschewo  Posen.  do.  do.  Posen-West.

21.   Kreis  Rawitsch  mit  den  Städten  Bojanowo,  Dubin,  Görchen,  Rawitsch.  do.  do.    Rawitsch.
Jutroschin,  Rawitsch  und  Sarne.

22.   Kreis  Samter  mit  den  Städten  Obersitzko,  Pinne,  Samter,,  Samter.  do.  do.  Samter.
Scharfenort  und  Wronke.

23.  Kreis  Schildberg  mit  den  Städten  Grabow,  Mixstadt  und   Schildberg.  do.  do.  Schildberg.

Schildberg

24.  Kreis  Schmiegel  mit  den  Städten  Schmiegel  und  Wielichowo.  Schmiegel.  do.  do.  Schmiegel.

25.  Kreis  Schrimm  mit  den  Städten  Bnin,  Dolzig,  Kurnik,  Schrimm.  do.  do.  Schrimm.
Moschin,  Schrimm  und  Xions.

26.   Kreis  Schroda  mit  den  Städten  Kostschin,  Pudewitz,  San-   Schroda.  do.  do.  Schroda.
tomischel  und  Schroda.

27.  Kreis  Schwerin  a.  W.  mit  den  Städten  Blesen  und Schwerin  a.  W.  do.  do.  Schwerin  a.  W.
Schwerin  a.  W.

28.   Kreis  Wreschen  mit  den  Städten  Miloslaw  und  Wreschen.  Wreschen.  do.  do.  Wreschen.

b)  Regierungsbezirk  Bromberg.

1.   Stadtkreis  Bromberg  Bromberg.  Oberbürgermeister  zu  Bromberg.

2.  Landkreis  Bromberg  mit  den  Städten  Crone  a.  Br.,  Fordon,  Bromberg.  Landrath  des  Landkreises  Bromberg.

und  Schulitz

3.   Kreis  Czarnikau  mit  den  Städten  Czarnikau  und  Schönlanke,  Czarnikau.  do.  des  Kreises  Czarnikau.

4.  Kreis  Filehne  mit  der  Stadt  Filehne  Filehne.  do.  do.  Filehne.

5.  Kreis  Gnesen  mit  den  Städten  Gnesen  und  Kletzko  Gnesen.  do.  do.  Gnesen.

6.  Kreis  Inowrazlaw  mit  den  Städten  Argenau  und  Inowrazlaw.  Inowrazlaw.  do.  do.  Inowrazlaw.
        <pb n="203" />
        — 189 —







Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz















  Sitz
  Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
7.  Kreis  Kolmar  i.  P.  mit  den  Städten  Budsin,  Kolmar  i.  P.,  Kolmar  i.  P.  Landrath  des  Kreises  Kolmar  i.  P.
Margonin,  Samotschin,  Schneidemühl  und  Usch.
8.  Kreis  Mogilno  mit  den  Städten  Gembitz,  Mogilno,  Pakosch   Mogilno.  do.  do.  Mogilno
und  Tremessen.
9.  Kreis  Schubin  mit  den  Städten  Bartschin,  Exin,  Labischin,  Schubin.  do.  do.  Schubin.
Rynarschewo  und  Schubin.
10.  Kreis  Strelno  mit  den  Städten  Kruschwitz  und  Strelno  Strelno.  do.  do.  Strelno.
11.   Kreis  Wirsitz  mit  den  Städten  Friedheim,  Lobsens,  Mrotschen,  Wirsitz.  do.  do.  Wirsitz.
Nakel,  Wirsitz  und  Wissek.
12.  Kreis  Witkowo  mit  den  Städten  Mieltschin,  Powidz,  Schwar-  Witkowo.  do.  do.  Witkowo.
zenau  und  Witkowo.
13.   Kreis  Wongrowitz  mit  den  Städten  Gollantsch,  Mietschisko,  Wongrowitz.  do.  do.  Wongrowitz.
Schokken  und  Wongrowitz.
14.  Kreis  Znin  mit  den  Städten  Gonsawa,  Janowitz,  Rogowo   Znin.  do.  do.  Znin.
und  Znin.
VI.  Provinz  Schlesien.
a)  Regierungsbezirk  Breslau.
1.  Stadt  Breslau.  Breslau.  Polizeipräsident  zu  Breslau.
2.  Landkreis  Breslau  Breslau.  Landrath  des  Landkreises  Breslau.
3.   Kreis  Brieg  mit  den  Städten  Brieg  und  Löwen.        Brieg.  do.  des  Kreises  Brieg.
4.  Kreis  Frankenstein  mit  den  Städten  Frankenstein,  Reichen.  Frankenstein.  do.  do.  Frankenstein.
stein,  Silberberg  und  Wartha.
5.  Kreis  Glatz  mit  den  Städten  Glatz,  Lewin  und  Reinerz.  do.  do.  Glatz.
6.  Kreis  Groß=  Wartenberg  mit  den  Städten  Festenberg,  Groß.   Groß-Warten-  do.  do.  Groß-Warten-Wartenberg
  und  Neumittelwalde.  berg.  berg.
7.  Kreis  Guhrau  mit  den  Städten  Guhrau,  Herrnstadt  und  Guhrau.  do.  do.  Guhrau.
Tschirnau.
8.   Kreis  Habelschwerdt  mit  den  Städten  Habelschwerdt,  Landeck,  Habelschwerdt.  do.  do.  Habelschwerdt.
Mittelwalde  und  Wilhelmsthal.
9.  Kreis  Militsch  mit  den  Städten  Militsch,  Prausnitz,  Sulau  Militsch.  do.  do.  Militsch.
und  Trachenberg.
10.   Kreis  Münsterberg  mit  der  Stadt  Münsterberg  Münsterberg.  do.  do.  Münsterberg.
11.  Kreis  Namslau  mit  den  Städten  Namslau  und  Reichthal.  Namslau.  do.  do.  Namslau.
12.  Kreis  Neumarkt  mit  den  Städten  Kanth  und  Neumarkt  Neumarkt.  do.  do.  Neumarkt.
13.  Kreis  Neurode  mit  den  Städten  Neurode  und  Wünschelburg.  Neurode.  do.  do.  Neurode.
14.  Kreis  Nimptsch  mit  der  Stadt  Nimptsch   Nimptsch.  do.  do.  Nimptsch.
15.  Kreis  Oels  mit  den  Städten  Bernstadt,  Hundsfeld,  Julius=  Oels.  do.  do.  Oels.
burg  und  Oels.
16.  Kreis  Ohlau  mit  den  Städten  Ohlau  und  Wansen  Ohlau.  do.  do.  Ohlau.
17.  Kreis  Reichenbach  mit  der  Stadt  Reichenbach.          Reichenbach.  do.  do.  Reichenbach.
18.   Kreis  Schweidnitz  mit  den  Städten  Freyburg,  Schweidnitz  Schweidnitz.  do.  do.  Schweidnitz.
und  Zobten.
19.  Kreis  Steinau mit  den  Städten  Köben,  Raudten  und  Steinau  a.  O.  Steinau  a.  O.  do.  do.  Steinau.
20.   Kreis  Strehlen  mit  der  Stadt  Strehlen  Strehlen.  do.  do.  Strehlen.
21.   Kreis  Striegau  mit  der  Stadt  Striegau  .        Striegau.  do.  do.  Striegau.
22.  Kreis  Trebnitz  mit  den  Städten  Stroppen  und  Trebnitz  .  .  Trebnitz.  do.  do.  Trebnitz.
28.  Kreis  Waldenburg  mit  den  Städten  Friedland,  Gottesberg  und  Waldenburg.  do.  do.  Waldenburg.
Waldenburg.
24.  Kreis  Wohlau  mit  den  Städten  Auras,  Dyhernfurth,  Winzig  Wohlau.  do.  do.  Wohlau.
und  Wohlau.
b)  Regierungsbezirk  Liegnitz.
1.   Kreis  Bolkenhayn  mit  den  Städten  Bolkenhayn  und  Hohen-  Bolkenhayn.  Landrath  des  Kreises  Bolkenhayn.

friedeberg.

2.  Kreis  Bunzlau  mit  den  Städten  Bunzlau  und  Naumburg  a.  O.



Bunzlau.

do.

do.

Bunzlau.
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        —  190 —





        















      Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
  Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
3.  Kreis  Freistadt  mit  den  Städten  Beuthen  a.  O.,  Freistadt,  Freistadt.  Landrath  des  Kreises  Freistadt.
Neusalz  a.  O.,  Neustädtel  und  Schlawa.
4.   Kreis  Glogau  mit  den  Städten  Glogau  und  Polkwitz  Glogau.  do.  do.  Glogau.
5.   Stadtkreis  Görlittz  Görlitz.  Oberbürgermeister  zu  Görlitz.
6.   Landkreis  Görlitz  mit  der  Stadt  Reichenbach  O-L.  Görlitz.  Landrath  des  Landkreises  Görlitz.
7.   Kreis  Goldberg-Haynau  mit  den  Städten  Goldberg  und  Haynau.  Goldberg.  do.  des  Kreises  Goldberg
Haynau.
8.   Kreis  Grünberg  mit  den  Städten  Grünberg,  Rothenburg  a.  O.  Grünberg.  do.  do.  Grünberg.
und  Deutsch-Wartenberg.
9.   Kreis  Hirschberg  mit  den  Städten  Hirschberg  und  Schmiedeberg.  Hirschberg.  do.  do.  Hirschberg.
10.  Kreis  Hoyerswerda  mit  den  Städten  Hoyerswerda,  Ruhland  Hoyerswerda.  do.  do.  Hoyerswerda.
und  Wittichenau.  —
11.   Kreis  Jauer  mit  der  Stadt  Jauer  Jauer.  do.  do.  Jauer.
12.   Kreis  Landshut  mit  den  Städten  Landshut,  Liebau  und  Landshut.  do.  do.  Landshut.
Schömberg
13.  Kreis  Lauban  mit  den  Städten  Lauban,  Marklissa,  Schönberg  Lauban.  do.  do.  Lauban.
und  Seidenberg.
14.   Stadtkreis  Liegnitz    Liegnitz.  Oberbürgermeister  zu  Liegnitz.
15.   Landkreis  Liegnitz  mit  der  Stadt  Parchwitz  Liegnitz.  Landrath  des  Landkreises  Liegnitz.
16.   Kreis  Löwenberg  mit  den  Städten  Friedeberg  a.  O.,  Greifen-  Löwenberg  do.  des  Kreises  Löwenberg.
berg,  Lähn,  Liebenthal  und  Löwenberg.
17.   Kreis  Lüben  mit  der  Stadt  Lüben  Lüben.  do.  do.  Lüben.
18.  Kreis  Rothenburg  mit  den  Städten  Muskau  und  Rothen-  Rothenburg  O.-L.  do.  do.  Rothenburg.
burg  O.-L.
19.  Kreis  Sagan  mit  den  Städten  Naumburg  a.  B.,  Priebus  Sagan.  do.  do.  Sagan.
und  Sagan.
20.   Kreis  Schönau  mit  den  Städten  Kupferberg  und  Schönau  Schönau.  do.  do.  Schönau.
21.  Kreis  Sprottau  mit  den  Städten  Primkenau  und  Sprottau   Sprottau.  do.  do.  Sprottau.
c)  Regierungsbezirk  Oppeln.
1.  Kreis  Beuthen  mit  den  Städten  Beuthen  O.-S.  und  Königs-  Beuthen  O.-S. Landrath  des  Kreises  Beuthen.
hütte  Ober-Schlesien.
2.  Kreis  Falkenberg  mit  den  Städten  Falkenberg,  Friedland  und  Falkenberg.  do.  do.  Falkenberg.
Schurgast
3.   Kreis  Groß-Strehlitz  mit  den  Städten  Groß-  Strehlitz,  Leschnitz  Groß-Strehlitz.  do.  do.  Groß-Strehlitz.
und  Ujest
4.  Kreis  Grottkau  mit  den  Städten  Grottkau  und  Ottmachau  Grottkau.  do.  do.  Grottkau.
5.   Kreis  Kattowitz  mit  den  Städten  Kattowitz  und  Myslowitz  Kattowitz.  do.  do.  Kattowitz.
6.  Kreis  Kosel  mit  der  Stadt  Kosel  Kosel.  do.  do.  Kosel.
7.  Kreis  Kgreuzburg  mit  den  Städten  Konstadt,  Kreuzburg  und  Kreuzburg.  do.  do.  Kreuzburg.
Pitschen
8.  Kreis  Leobschütz  mit  den  Städten  Bauerwitz,  Katscher  und  Leobschütz.  do.  do.  Leobschütz.
Leobschütz
9.  Kreis  Lublinitz  mit  den  Städten  Guttentag  und  Lublinitz.  Lublinitz.  do.  do.  Lublinitz.
10.  Kreis  Neisse  mit  den  Städten  Neisse,  Patschkau  und  Ziegenhals.  Neisse.  do.  do.  Neisse.
11.   Kreis  Poicht  mit  den  Städten  Neustadt  O.-S.,  Ober-Glogau  Neustadt  O.-S.  do.  do.  Neustadt.
und  Zülz  
12.  Kreis  Oppeln  mit  den  Städten  Krappitz  und  Oppeln  Oppeln  do.  do.  Oppeln
13.  Kreis  Pleß  mit  den  Städten  Nikolai  und  Pleß  .  Pleß.  do.  do.  Pleß.
14.  Kreis  Ratibor  mit  den  Städten  Hultschin  und  Ratibor  Ratibor  do.  do.  Ratibor.
15.  Kreis  Rosenberg  mit  den  Städten  Landsberg  und  Rosenberg.  Rosenberg.  do.  do.  Rosenberg.
16.  Kreis  Rybnik  mit  den  Städten  Loslau,  Rybnik  und  Sohrau  Rybnik.  do.  do.  Rybnik.
17.  Kreis  Tarnowitz  mit  der  Stadt  Tarnowitz.    Tarnowitz.  do.  do.  Tarnowitz.
18.   Kreis  Tost-Gleiwitz  mit  den  Städten  Gleiwitz,  Kieferstädtel,  Gleiwitz.  do.  do.  Tost-Gleiwitz.
Peiskretscham  und  Tost.
19.  Kreis  Zabrze  mit  der  Dorfschaft  Zabrze  Zabrze.  do.  do.  Zabrze.
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        — 191 —





    

















Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
  Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.

VII.  Provinz  Sachsen.
a)  Regierungsbezirk  Magdeburg.
1.   Kreis  Aschersleben  mit  den  Städten  Aschersleben,  Kochstedt  Ouedlinburg.  Landrath  des  Kreises  Aschersleben.
und  Quedlinburg.
2.  Kreis  Gardelegen  mit  den  Städten  Gardelegen,  Klötze  und  Gardelegen.  do.  do.  Gardelegen.
Oebisfelde.
3.  Kreis  Halberstadt  mit  den  Städten  Dardesheim,  Derenburg,  Halberstadt.  do.  do.  Halberstadt.
Halberstadt,  Hornburg  und  Osterwieck.  
4.  Kreis  Jerichow  I  mit  den  Städten  Burg,  Gommern,  Loburg,  Burg  b.  Magde-  do.  do.  Jerichow  l.
  Möckern  und  Ziesar.  burg.
5.  Kreis  Jerichow  II  mit  den  Städten  Genthin,  Jerichow  und  Genthin.  do.  do.  Jerichow  II.
Sandau.
6.  Kreis  Kalbe  mit  den  Städten  Aken,  Barby,  Groß-Salze,  Kalbe  a.  S.  do.  do.  Kalbe.
Kalbe  a.  S.,  Schönebeck  und  Staßfurt.
7.  Stadtkreis  Magdeburg...        Magdeburg.  Polizeipräsident  zu  Magdeburg.
8.  Kreis  Neuhaldensleben  mit  der  Stadt  Neuhaldensleben  Neuhaldens-  Landrath  des  Kreises  Neuhaldens
leben.  leben.
9.  Kreis  Oschersleben  mit  den  Städten  Gröningen,  Kroppenstedt,   Oschersleben.  do.  do.  Oschersleben.
Oschersleben,  Schwanebeck  und  Wegeleben.
10.   Kreis  Osterburg  mit  den  Städten  Arendsee,  Osterburg,  See-   Osterburg.  do.  do.  Osterburg.
hausen  i.  A.  und  Werben.  
11.   Kreis  Salzwedel  mit  den  Städten  Kalbe  a  M.  und  Salzwedel.  Salzwedel.  do.  do.  Salzwedel.
12.  Kreis  Stendal  mit  den  Städten  Arneburg  Bismark,  Stendal   Stendal.  do.  do.  Stendal.
und  Tangermünde.
13.   Kreis  Wanzleben  mit  den  Städten  Egeln,  Gr.  Wanzleben,  Had-   Wanzleben.  do.  do.  Wanzleben.
mersleben  und  Seehausen  i.  M.  
14.   Kreis  Wernigerode  mit  der  Stadt  Wernigerode  Wernigerode.  do.  do.  Wernigerode.
15.  Kreis  Wolmirstedt  mit  der  Stadt  Wolmirstedt  Wolmirstedt.  do.  do.  Wolmirstedt.
b)  Regierungsbezirk  Merseburg.
1.  Kreis  Bitterfeld  mit  den  Städten  Bitterfeld,  Brehna,  Düben,  Bitterfeld.  Landrath  des  Kreises  Bitterfeld.
Gräfenhainchen  und  Zörbig.  
2.  Kreis  Delitzsch  mit  den  Städten  Delitzsch,  Eilenburg  und  Delitzsch.  do.  do.  Delitzsch.
Landsberg.
3.   Kreis  Eckartsberga  mit  den  Städten  Bibra,  Eckartsberga,  Kölleda.  do.  do.  Eckartsberga.
Heldrungen,  Kölleda  und  Wiehe.
4.   Stadtkreis  Halle  a.S.  Halle  a.  S.  Oberbürgermeister  der  Stadt  Halle a. S.
  
5.   Kreis  Liebenwerda  mit  den  Städten  Elsterwerda.  Liebenwerda,  Liebenwerda.  Landrath  des  Kreises  Liebenwerda.
Mühlberg  a.  Elbe,  Ortrand,  Uebigau  und  Wahrenbrück.  
6.   Mansfelder  Gebirgskreis  mit  den  Städten  Ermsleben,  Hett-  Mansfeld.  do.  des  Mansfelder  Gebirgsstädt,
  Leimbach  und  Manzfeld.  kreises.
7.  Mansfelder  Seekreis  mit  den  Städten  Alsleben  a.  Saale,   Eisleben.  do.  do.  Seekreises.
Eisleben,  Gerbstädt  und  Schraplau.  
8. Kreis Merseburg mit den Städten Lauchstädt, Lützen, Merse-   Merseburg.  do.  des  Kreises  Merseburg.
burg,  Schafstädt  und  Schkeuditz.
9.  Kreis  Naumburg  mit  den  Städten  Kösen  und  Naumburg  a.  S.  Naumburg a.  S.  do.  do.  Naumburg.
10.  Kreis  Querfurt  mit  den  Städten  Freiburg  a.  U.,  Laucha,,  Querfurt.  do.  do.  Querfurt.
Mücheln,  Nebra  und  Querfurt.  
11.   Saalkreis  mit  den  Städten  Könnern,  Löbejün  und  Wettin.  Halle  a.  S.  do.  des  Saalkreises.
12.   Kreis  Sangerhausen  mit  den  Städten  Artern,  Heringen,  Kelbra,  Sangerhausen.  do.  des  Kreises  Sangerhausen.
Sangerhausen  und  Stolberg  a.  Harz.  
13.   Kreis Schweinitz mit den Städten Herzberg, Jessen, Schlieben, Herzberg.  do.  do.  Schweinitz.
Schönewalde,  Schweinitz  und  Seyda.
14.  Kreis  Torgau  mit  den  Städten  Belgern,  Dommitzsch,  Prettin,  Torgau.  do.  do.  Torgau.



Schildau  und  Torgau.





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        —  192 —



















  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
  Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
15.  Kreis  Weißenfels  mit  den  Städten  Hohenmölsen,  Osterfeld,  Weißenfels.  Landrath  des  Kreises  Weißenfels.
Schkölen,  Stößen,  Teuchern  und  Weißenfels.
16.  Kreis  Wittenberg  mit  den  Städten  Kemberg,  Pretzsch,   Wittenberg.  do.  do.  Wittenberg.
Schmiedeberg,  Wittenberg  und  Zahna.
17.  Kreis  Zeitz  mit  der  Stadt  Zeitz  Zeitz.  do.  do.  Zeitz.
c)  Regierungsbezirk  Erfurt.
1.    Stadtkreis  Erfurt.  Erfurt.  Der  Erste  Bürgermeister  zu  Erfurt.
2.  Landkreis  Erfurt...  Erfurt.  Landrath  des  Landkreises  Erfurt.
3.  Kreis  Heiligenstadt  mit  den  Städten  Dingelstedt  und  Heiligen-   Heiligenstadt.  do.  des  Kreises  Heiligenstadt.
stadt.
4.  Kreis  Grafschaft  Hohenstein  mit  den  Städten  Benneckenstein,  Nordhausen.  do.  do.  Grafschaft  Ho-Bleicherode,
  Ellrich  und  Sachsa.  henstein.
5.  Kreis  Langensalza  mit  den  Städten  Langensalza,  Tennstedt  Langensalza  do.  do.  Langensalza.
und  Thamsbrück.
6.  Kreis  Mühlhausen  mit  den  Städten  Mühlhausen  und  Treffurt.  Mühlhausen.  do.  do.  Mühlhausen.
7.   Stadtkreis  Nordhausen    Nordhausen.  Der  Erste  Bürgermeister  zu  Nordhausen.
8.   Kreis  Schleusingen  mit  den  Städten  Schleusingen  und  Suhl.  Schleusingen.  Landrath  des  Kreises  Schleusingen.
9.  Kreis  Weißensee  mit  den  Städten  Gebesee,  Kindelbrück,  Söm-  Weißensee.  do.  do.  Weißensee.
merda  und  Weißensee.
10.   Kreis  Worbis  mit  der  Stadt  Worbis  Worbis.  do.  do.  Worbis.
11.   Kreis  Ziegenrück  mit  den  Städten  Gefell,  Ranis  und  Ziegenrück.  Ranis.  do.  do.  Ziegenrück.
VIII.  Provinz  Schleswig-Holstein.
Regierungsbezirk  Schleswig.
1.   Stadtkreis  Altona  Altona.  Oberbürgermeister  der  Stadt  Altona.
2.   Kreis  Apenrade  mit  der  Stadt  Apenrade    Apenrade.  Landrath  des  Kreises  Apenrade.
3.  Kreis  Eckernförde  mit  der  Stadt  Eckernförde    Eckernförde.  do.  do.  Eckernförde.
4.  Kreis  Eiderstedt  mit  den  Städten  Garding  und  Tönning.  Tönning.  do.  do.  Eiderstedt.
5.  Stadtkreis  Fleusburg.        Flensburg.  Oberbürgermeister  zu  Flensburg.
6.   Landkreis  Flensburg  mit  dem  Flecken  Glücksburg          Flensburg.  Landrath  des  Landkreises  Flensburg.
7.  Kreis  Hadersleben  mit  der  Stadt  Hadersleben  und  dem  Flecken  Hadersleben.  do.  des  Kreises  Hadersleben.
Christiansfeld.
8.  Kreis  Husum  mit  den  Städten  Bredstedt  und  Husum  Husum.  do.  do.  Husum.
9.   Stadtkreis  Kiel  Kiel.  Bürgermeister  zu  Kiel.
10.   Landkreis  Kiel  mit  der  Stadt  Neumünster  Bordesholm.  Landrath  des  Landkreises  Kiel.
11.  Kreis  Herzogthum  Lauenburg  mit  den  Städten  Lauenburg,  Ratzeburg.  do.  des  Kreises  Herzogthum  Lau-Mölln
  und  Ratzeburg.  enburg.
12.  Kreis  Norderdithmarschen  mit  der  Stadt  Heide  Heide.  do.  do.  Noderdithmarschen

13.  Kreis  Oldenburg  mit  den  Städten  Burg  auf  Fehmarn,  Hei.  Cismar.  do.  do.  Oldenburg.
ligenhafen,  Neustadt  und  Oldenburg.
14.  Kreis  Pinneberg  mit  den  Städten  Elmshorn,  Pinneberg,  Pinneberg.  do.  do.  Pinneberg.
Uetersen,  Wedel  und  dem  Flecken  Barmstedt
15.  Kreis  Plön  mit  den  Städten  Lütjenburg,  Plön  und  Preetz  Plön.  do.  do.  Plön.
16.  Kreis  Rendsburg  mit  den  Städten  Nortorf  und  Rendsburg.  Rendsburg.  do.  do.  Rendsburg.
17.  Kreis  Schleswig  mit  den  Städten  Friedrichstadt,  Kappeln  und  Schleswig.  do.  do.  Schleswig.
Schleswig  und  dem  Flecken  Arnis
18.  Kreis  Segeberg  mit  der  Stadt  Segeberg  und  dem  Flecken  Segeberg.  do.  do.  Segeberg.
Bramstedt.
19.  Kreis  Sonderburg  mit  der  Stadt  Sonderburg  und  den  Flecken  Sonderburg.  do.  do.  Sonderburg.
Augustenburg  und  Norburg.
20.  Kreis  Steinburg  mit  den  Städten  Glückstadt,  Itzehoe,  Kelling-   Itzehoe.  do.  do.  Steinburg.
husen,  Krempe  und  Wilster.
21.  Kreis  Stormarn  mit  den  Städten  Oldesloe  und  Wandsbeck  Wandsbeck.  do.  do.  Stormarn.



und  dem  Flecken  Reinfeld.
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        Clausthal,  Grund,  Lautenthal,  Wildemann  und
Zellerfeld















Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
  Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
    Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
22.  Kreis  Süderdithmarschen  mit  den  Städten  Marne  und  Meldorf.  Meldorf.  Landrath  des  Kreises  Süderdithmarschen

23.  Kreis  Tondern  mit  der  Stadt  Tondern  und  den  Flecken  Hoyer,  Tondern.  do.  do.  Tondern.
Lügumkloster  und  Wyk  auf  Föhr.
IX.  Provinz  Hannover.
a)  Regierungsbezirk  Hannover.
1.   Kreis  Diepholz  mit  den  Flecken  Barnstorf,  Cornau,  Diepholz  Diepholz.  Landrath  des  Kreises  Diepholz.
und  Lemförde.
2.  Kreis  Hameln  mit  den  Städten  Bodenwerder  und    Hameln  Hameln.  do.  do.  Hameln.
3.   Stadtkreis  Hannover  Hannover.  Der  Magistrat  zu  Hannover.
4.  Landkreis  Hannovrer  Hannover.  Landrath  des  Landkreises  Hannover.
5.   Kreis  Hoya  mit  den  Flecken  Altbruchhausen,  Bücken,  Hoya  Hoya.  do.  des  Kreises  Hoya.
und  Vilsen.
6.   Stadtkreis  Linden  Linden.  Der  Magistrat  zu  Linden.
7.   Landkreis  Linden  Linden.  Landrath  des  Landkreises  Linden.
8.   Kreis  Neustadt  a.  Rbg.  mit  den  Städten  Neustadt  a.  Rbg.  Neustadt  a.  Rü-  do.  des  Kreises  Neustadt  a.  Rbg.
und  Wunstorf.  benberge.
9.  Kreis  Nienburg  mit  der  Stadt  Nienburg  und  den  Flecken  Nienburg  a.  d.  do.  do.  Nienburg.  a. d.  W.
Drakenburg  und  Liebenau.  Weser.
10.   Kreis  Stringe  mit  den  Städten  Eldagsen,  Münder,  Pattensen  Springe.  do.  do.  Springe.
und  Springe.
11.   Kreis  Stolzenau  mit  der  Stadt  Rehburg  und  den  Flecken   Stolzenau.  do.  do.  Stolzenau.
Diepenau,  Steyerberg,  Stolzenau  und  Uchte.
12.  Kreis  Sulingen  mit  den  Flecken  Bahrenburg,  Siedenburg  Sulingen.  do.  do.  Sulingen.
und  Sulingen.  
13.   Kreis Syke mit den Flecken Bassum, Freudenberg, Harpstedt   Syke.  do.  do.  Syke.
Loge,  Neubruchhausen  und  Sylke.
b)  Regierungsbezirk  Hildesheim.
1.   Kreis  Alfeld  mit  der  Stadt  Alfeld.  Alfeld.  Landrath  des  Kreises  Alfeld.
2.  Kreis  Duderstadt  mit  der  Stadt  Duderstadt    Duderstadt.  do.  do.  Duderstadt.
3.   Kreis  Einbeck  mit  den  Städten  Dassel  und  Einbeck  Einbeck.  do.  do.  Einbeck.
4.   Stadtkreis  Göttingen.        Göttingen.  Der  Magistrat  zu  Göttingen.
5.   Landkreis  Göttingen    Göttingen.  Landrath  des  Landkreises  Göttingen.
6.  Kreis  Goslar  mit  der  Stadt  Goslar    Goslar.  do.  des  Kreises  Goslar.
7.   Kreis  Gronau  mit  den  Städten  Elze  und  Gronau  Gronau.  do.  do.  Gronau.
8.   Stadtkreis  Hildesheim    Hildesheim.  Der  Magistrat  zu  Hildesheim.
9.  Landkreis  Hildesheim  mit  der  Stadt  Sarstedt.  Hildesheim.  Landrath  des  Landkreises  Hildesheim.
10.   Kreis  Ilfeld  mit  der  Stadt  Elbingerode  Ilfeld.  do.  des  Kreises  Ilfeld.
11.  Kreis  Marienburg  mit  der  Stadt  Bockenem    Hildesheim.  do.  do.  Marienburg.
12.  Kreis  Münden  mit  den  Städten  Drangsfeld,  Hedemünden  und  Münden.  do.  do.  Münden.
Münden.
13.   Kreis  Northeim  mit  den  Städten  Hardegsen,  Moringen  und  Northeim.  do.  do.  Northeim.
Northeim.
14.  Kreis  Osterode  mit  der  Stadt  Osterode  und  den  Flecken   Osterode.  do.  do.  Osterode.
Herzberg  und  Lauterberg.
15.   Kreis  Peine  mit  der  Stadt  Peine.  Peine.  do.  do.  Peine.
16.  Kreis  Uslar  mit  der  Stadt  Uslar.  Unslar.  do.  do  Uslar.
17.   Kreis  Zellerfeld  mit  den  Bergstädten  Altenau,  St.  Andreas=  Zellerfeld.  do.  do.  Zellerfeld.

35*
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        —  194  —



















  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
  Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
    Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.

c)  Regierungsbezirk  Lüneburg.

1.  Kreis  Bleckede  Bleckede.  Landrath  des  Kreises  Bleckede.

2.  Kreis  Burgdorf  mit  der  Stadt  Burgdorf  Burgdorf.  do.  do.  Burgdorf.

3.  Stadtkreis  Celle.  Celle.  Der  Magistrat  zu  Celle.

4.  Landkreis  Celle    Celle.  Landrath  des  Landkreises  Celle.

5.  Kreis  Dannenberg  mit  den  Städten  Dannenberg  und  Hitzacker.  Dannenberg.  do.  Kreises  Dannenberg.

6.  Kreis  Fallingbostel  mit  der  Stadt  Walsrode  Fallingbostel.  do.  do.  Fallingbostel,
7.  Kreis  Gifhorn  mit  der  Stadt  Gifhorn  und  dem  Flecken  Gifhorn.  do.  do.  Gifhorn.

Fallersleben.

8.  Stadtkreis  Harburg  Harburg.  Der  Magistrat  zu  Harburg.

9.  Landkreis  Harburg  Harburg.  Landrath  des  Landkreises  Harburg.
10.   Kreis  Isenhagen  Isenhagen.  do.  des  Kreises  Isenhagen.
11.  Kreis  Lüchow  mit  der  Stadt    Lüchow.  do.  do  Lüchow.
12.   Stadtkreis  Lüneburg    Lüneburg.  Der  Magistrat  zu  Lüneburg.
13.   Landkreis  Lüneburg  Lüneburg.  Landrath  des  Landkreises  Lüneburg.
14.   Kreis  Soltau  mit  der  Stadt  Soltau  Soltau.  do.  des  Kreises  Soltau.

15.  Kreis  Uelzen  mit  der  Stadt  Uelzen  und  dem  Flecken  Bevensen.  Oldenstadt.  do.  do.  Uelzen.

16.  Kreis  Winsen  mit  der  Stadt  Winsen  Winsen  a.  L.  do.  do.  Winsen.
d)  Regierungsbezirk  Stade.

1.  Kreis  Achim  Achim.  Landrath  des  Kreises  Achim.

2.  Kreis    Blumenthal      Blumenthal.  do.   do.  Blumenthal.

3.   Kreis  Bremervörde  mit  der  Stadt  Bremervörde  Bremervörde.  do.   do.    Bremervörde.
4.   Kreis  Geestemünde  mit  der  Gemeinde  Geestemünde  Geestemünde.  do.  do.  Geestemünde.

5.  Kreis  Hadeln  mit  der  Stadt  Otterndorf    Otterndorf.  do.  do.  Hadeln.

6.  Kreis  Jork  mit  der  Stadt  Buxtehude  Jork.  do.  do.  Jork.

7.  Kreis  Kehdingen  mit  dem  Flecken  Freiburg.  Freiburg.  do.  do  Kehdingen.
8.   Kreis  Lehe  mit  dem  Flecken  Lehe  Lehe.  do.  do.  Lehe.

9.  Kreis  Neuhaus  a./O.  mit  dem  Flecken  Neuhaus  a./  O.  .  Neuhaus  a./O.  do.  do.  Neuhaus  a./O.
10.  Kreis  Osterholz  mit  den  Flecken  Osterholz  und  Scharmbeck  Osterholz.  do.  do.  Osterholz.
11.   Kreis  Rotenburg  mit  dem  Flecken  Rotenburg  Rotenburg.  do.  do.  Rotenburg.
12.   Kreis  Stade  mit  der  Stadt  Stade  und  dem  Flecken  Gorneburg.  Stade.  do.  do.  Stade.
13.   Kreis  Verden  mit  der  Stadt  Verden    Verden.  do.  do.  Verden.
14.   Kreis  Zeven  mit  dem  Flecken  Zeven  Zeven.  do.  do.  Zeven.

  



  









e)  Regierungsbezirk  Osnabrück.

1.   Kreis  Aschendorf  mit  der  Stadt  Papendorf

2.   Kreis  Grafschaft  Bentheim  mit  den  Städten  Bentheim,  Neuenhaus,
  Nordhorn  und  Schüttorf.

3.   Kreis  Bersenbrück  mit  den  Städten  Fürstenau  und  Quakenbrück
  und  dem  Weichbilde  Bramsche

4.   Kreis  Hümmling  

5.   Kreis  Iburg  mit  dem  Flecken  Iburg.

6.   Kreis  Lingen  mit  der  Stadt  Lingen

7.   Kreis  Melle  mit  der  Stadt  Melle  

8.   Kreis  Meppen  mit  den  Städten  Haselünne  und    Meppen  

9.   Stadtkreis  Osnabrück  

10.   Landkreis  Osnabrück

11.   Kreis  Wittlage



Aschendorf.
Bentheim.

Bersenbrück.

Sögel.
Iburg.
Lingen.
Melle.
Meppen.
Osnabrück.
Osnabrück.
Wittlage.

f)  Regierungsbezirk  Aurich.

1.   Kreis  Aurich  mit  der  Stadt  Aurich
2.   Stadtkreis  Emden.  
3.   Landkreis  Emden



Aurich.
Emden.
Emden.





Landrath  des  Kreises  Aschendorf.

do.   do.

do.  do.
do.  do.
do.  do.
do.  do.
do  do.
do.  do.

Grafschaft  Bentheim.

Bersenbrück.

Hümmling.
Iburg.
Lingen.
Melle.
Meppen.

Der  Magistrat  zu  Osnabrück
Landrath  des  Landkreises  Osnabrück.
do.  des  Kreises  Wittlage.

Landrath  des  Kreises  Aurich.
Der  Magistrat  zu  Emden.
Landrath  des  Landkreises  Emden.
        <pb n="209" />
        —  195  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des,  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.

4.  Kreis  Leer  mit  der  Stadt  Leer  Leer.  Landrath  des  Kreises  Leer.
5.  Kreis  Norden  mit  der  Stadt  Norden  Norden.  do.  do.  Norden.
6.  Kreis  Weener  mit  dem  Flecken  Weener  Weener.  do.  do.  Weener.
7.  Kreis  Wittmund    mit  den  Städten  Esens  und  Wilhelmshaven.  Wittmund.  do.  do.  Wittmund.
X.  Provinz  Westfalen.
.a)  Regierungsbezirk  Münster.
1.  Kreis  Ahaus  mit  den  Städten  Ahaus,  Stadtlohn  und  Vreden.  Ahaus.  Landrath  des  Kreises  Ahaus.
2.  Kreis  Beckum  mit  den  Städten  Ahlen,  Beckum  und  Senden-   Beckum.  do.  do.  Beckum.
horst.
3.   Kreis  Borken  mit  den  Städten  Anholt,  Bocholt  und  Borken.  Borken.  do.  do.  Borken.
4.  Kreis  Koesfeld  mit  den  Städten  Dülmen,  Haltern  und  Koes=  Koesfeld.  do.  do.  Koesfeld.
feld.
5.   Kreis  Lüdinghausen  mit  den  Städten    Lüdinghausen  und  Werne.  Lüdinghausen.  do.  do.  Lüdinghausen.
6.  Stadtkreis  Münster  Münster.  Oberbürgermeister  der  Stadt  Münster.
7.   Landkreis  Münster  Münster.  Landrath  des  Landkreises  Münster.
8.   Kreis  Recklinghausen  mit  den  Städten  Dorsten  und  Reckling-  Recklinghausen.  do.  des  Kreises  Recklinghausen.
hausen
9.  Kreis  Steinfurt  mit  den  Städten  Burgsteinfurt  und  Rheine.  Burgsteinfurt.  do.  do.  Steinfurt.
10.   Kreis  Tecklenburg  mit  der  Stadt  Tecklenburg    Tecklenburg.  do.  do.  Tecklenburg.
11.   Kreis  Warendorf  mit  der  Stadt  Warendorf  Warendorf.  do.  do.  Warendorf.
b)  Regierungsbezirk  Minden.
1.  Stadtkreis  Bielefeld  Bielefeld.  Oberbürgermeister  zu  Bielefeld.
2.   Landkreis  Bielefeld.  Bielefeld.  Landrath  des  Landkreises  Bielefeld.
3.  Kreis  Büren  mit  den  Städten  Büren,  Salzkotten  und  Wünnen-  Büren.  do.  des  Kreises  Büren.
berg.  
4.  Kreis  Halle  mit  den  Städten  Borgholzhausen,  Halle  i.  W.,  Halle  i.  W.  do.  do.  Halle.
Versmold  und  Werther.
5.   Kreis  Herford  mit  den  Städten  Bünde,  Enger,  Herford  und  Herford.  do.  do.  Herford.
Vlotho.
6.  Kreis  Höxter  mit  den  Städten  Beverungen.  Brakel.  Driburg,   Höxter.  do.  do.  Höxter.
Höxter,  Lügde,  Nieheim  und  Steinheim.
7.   Kreis  Lübbecke  mit  der  Stadt  Lübbecke    Lübbecke.  do.  do.  Lübbecke.
8.  Kreis  Minden  mit  den  Städten  Minden,  Oeynhausen  und  Minden.  do.  do.  Minden.
Petershagen.
9.  Kreis  Paderborn  mit  den  Städten  Delbrück  und  Paderborn,  Paderborn.  do.  do.  Paderborn.
(einschließlich  des  Fürstlich  lippeschen  Verwaltungsbezirks
Lipperode-Cappel).
10.  Kreis  Warburg  mit  den  Städten  Borgentreich  und  Warburg.  Warburg.  do.  do.  Warburg.
11.   Kreis  Wiedenbrück  mit  den  Städten  Gütersloh,  Rheda,  Riet-.  Wiedenbrück.  do.  do.  Wiedenbrück.
berg  und  Wiedenbrück.
e)  Regierungsbezirk  Arnsberg.
1.  Kreis  Altena  mit  den  Städten  Altena,  Lüdenscheid  und  Pletten-   Altena.  Landrath  des  Kreises  Altena.
berg.
2.   Kreis  Arnsberg  mit  den  Städten  Arnsberg  und  Neheim    Arnsberg.  do.  do.  Arnsberg.
3.   Stadtkreis  Bochum    Bochum.  Oberbürgermeister  zu  Bochum.
4.   Landkreis  Bochum  mit  der  Stadt  Witten    Bochum.  Landrath  des  Landkreises  Bochum.
5.  Kreis  Brilon  mit  den  Städten  Brilon,  Hallenberg,  Medebach,  Brilon.  do.  des  Kreises  Brilon.
Niedermarsberg,  Obermarsberg  uud  Winterberg.
6.   Stadtkreis  Dortmund        Dortmund.  Oberbürgermeister  zu  Dortmund.
7.   Landkreis  Dortmund  mit  der  Stadt  Lünen  Dortmund.  Landrath  des  Landkreises  Dortmund.
8.   Kreis  Gelsenkirchen  mit  den  Städten  Gelsenkirchen  und  Watten-  Gelsenkirchen.  do.  des  Kreises  Gelsenkirchen.



scheid.
        <pb n="210" />
        —  196 —













  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
  Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
9.   Stadtkreis  Hagen  Hagen.  Bürgermeister  zu  Hagen.
10.   Landkreis  Hagen  mit  den  Städten  Haspe  und  Herdecke  Hagen.  Landrath  des  Landkreises  Hagen.
11.  Kreis  Hamm  mit  den  Städten  Hamm,  Kamen  und  Unna.  Hamm.  do.  des  Kreises  Hamm.
12.   Kreis  Hattingen  mit  der  Stadt  Hattingen  Hattingen.  do.  do.  Hattingen.
13.  Kreis  Hörde  mit  den  Städten  Hörde  und  Schwerte  Hörde.  do.  do.  Hörde.
14.  Kreis,  Iserlohn  mit  den  Städten  Hohenlimburg,  Iserlohn  und  Iserlohn.  do.  do.  Iserlohn.

Menden.
15.   Kreis  Lippstadt  mit  den  Städten  Gesecke,  Lippstadt  und  Rüthen.   Lippstadt.  do.  do.  Lippstadt.
16.   Kreis  Meschede  mit  den  Städten  Meschede  und  Schmallenberg.   Meschede.  do.  do.  Meschede.
17.   Kreis  Olpe  mit  den  Städten  Attendorn  und  Oloe  Olpe.  do.  do.  Olpe.
18.  Kreis  Schwelm  mit  den  Städten  Gevelsberg  und  Schwelm.  Schwelm.  do.  do.  Schwelm.
19.  Kreis  Siegen  mit  den  Städten  Freudenberg,  Hilchenbach  und  Siegen.  do.  do.  Siegen.

Siegen.

20.  Kreis  Soest  mit  den  Städten  Soest  und  Werl  Soest.  do.  do.  Soest.
21.   Kreis  Wittgenstein  mit  den  Städten  Berleburg  und  Laasphe.  Berleburg.  do.  do.  Wittgenstein.
XI.  Provinz  Hessen  -  Nassau.

a)  Regierungsbezirk  Cassel.

1.   Stadtkreis  Cassel  Cassel.  Polizeidirektor  zu  Cassel.

2.  Landkreis  Cassel  Cassel.  Landrath  des  Landkreises  Cassel.

3.  Kreis  Eschwege  mit  den  Städten  Eschwege,  Waldkappel  und  Eschwege.  do.  des  Kreises  Eschwege.

Wannfried

4.  Kreis  Frankenberg  mit  den  Städten  Frankenau,  Frankenberg,  Frankenberg.  do.  do.  Frankenberg.
Gemünden  und  Rosenthal.

5.  Kreis  Fritzlar  mit  den  Städten  Fritzlar,  Gudensberg  und  Fritzlar.  do.  do.  Fritzlar.
Niedenstein.

6.   Kreis  Fulda  mit  der  Stadt  Fulda  Fulda.  do.  do.  Fulda.

7.   Kreis  Gelnhausen  mit  den  Städten  Gelnhausen,  Orb  und  Gelnhausen.  do.  do.  Gelnhausen.
Wächtersbach.

8.   Kreis  Gersfeld  mit  den  Städten  Gersfeld  und  Tann  Gersfeld.  do.  do.  Gersfeld.

9.  Stadtkreis  Hanau        Hanau.  do.  des  Landkreises  Hanau.

10.   Landkreis  Hanau  mit  der  Stadt  Windecken.  Hanau.  do.  do.  Hanau.

11.   Kreis  Hersfeld  mit  der  Stadt  Hersfeld  Hersfeld.  do.  des  Kreises  Hersfeld.

12.   Kreis  Hofgeismar  mit  den  Städten  Carlshafen,  Grebenstein,  Hofgeismar.  do.  do.  Hofgeismar.
Helmarshausen,  Hofgeismar,  Immenhausen,  Liebenau  und
Trendelburg.

13.    Kreis  Homberhg  mit  den  Städten  Borken  und  Homberg  Homberg.  do.  do.  Homberg.

14.  Kreis  Hünfeld  mit  der  Stadt  Hünfeld  Hünfeld.  do.  do.  Hünfeld.

15.  Kreis  Kirchhain  mit  den  Städten  Amöneburg,  Kirchhain,  Kirchhain.  do.  do.  Kirchhain.
Neustadt,  Rauschenberg  und  Schweinsberg.

16.  Kreis  Marburg  mit  den  Städten  Marburg  und  Wetter  Marburg.  do.  do.  Marburg.

17.   Kreis    Melsungen  mit  den  Städten  Felsberg,  Melsungen  und  Melsungen.  do.  do.  Melsungen.

Spangenberg

18.  Kreis  Rinteln  it  den  Städten  Obernkirchen,  Oldendorf,   Rinteln.  do.  do.  Rinteln.
Rinteln,  Rodenberg  und  Sachsenhagen.  

l9.   Kreis Rotenburg mit den Städten Rotenburg und Sontra.  Rotenburg a.F.  do.  do.  Rotenburg.

20.   Kreis  Schlüchtern  mit  den  Städten  Salmünster,  Schlüchtern,  Schlüchtern.  do.  do.  Schlüchtern.
Soden  und  Steinau.

21.   Kreis  Schmalkalden  mit  der  Stadt  Schmalkalden  Schmalkalden.  do.  do.  Schmalkalden.

22.  Kreis  Witzenhausen  mit  den  Städten  Allendorf,  Großalmerode,  Witzenhausen.  do.  do.  Witzenhausen.
Lichtenau  und  Witzenhausen.

23.  Kreis  Wolfhagen  mit  den  Städten  Naumburg,  Volkmarsen,  Wolfhagen  do.  do.  Wolfhagen.
Wolfhagen  und  Zierenberg.

24.  Kreis  Ziegenhain  mit  den  Städten  Neukirchen,  Schwarzenborn,  Ziegenhain.  do.  do.  Ziegenhain.



Treysa  und  Ziegenhain.
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        —  197 —













  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
  Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
b)  Regierungsbezirk  Wiesbaden.
1.  Kreis  Biedenkopf  mit  den  Stadt  Biedenkopf  Biedenkopf.  Landrath  des  Kreises  Biedenkopf.
2.  Dillkreis  mit  den  Städten  Dillenburg,  Haiger  und  Herbern  Dillenburg.  do.  des  Dillkreises.
3.  Stadtkreis  Frankfurt  a.  M.  Frankfurt  a.  M.   Polizeipräsident  zu  Frankfurt  a.  M.
4.   Landkreis  Frankfurt  a.  M.  mit  den  Städten  Bockenheim  und  Frankfurt  a.  M.  Polizeipräsident  u.  Landr.  zu  Frank-Rödelheim.
  furt  a.  M.
5.  Kreis  Höchst  mit  den  Städten  Höchst  und  Hofheim  Höchst  a.  M.  Landrath  des  Kreises  Höchst.
6.  Kreis  Limburg  guit  den  Städten  Camberg,  Hadamar  und  Limburg  a.  L.  do.  do.  Limburg.
Limburg  a. L.
7.  Oberlahnkreis  mit  den  Städten  Runkel  und  Weilburg          Weilburg.  do.  des  Oberlahnkreises.
8.  Obertaunuskreis  mit  den  Städten  Cronberg,  Friedrichsdorf,  Homburg  v.  d.  do.  des  Obertaunuskreises.
Homburg  v.  d.  Höhe.,  Königstein  und  Oberursel.  Höhe.
9.  Oberwesterwaldkreis  mit  der  Stadt  Hachenburg    Marienburg.  do.  des  Oberwesterwaldkreises.
10.  Rheingaukreis  mit  den  Städten  Eltville,  Geisenheim,  Lorch  und  Rüdesheim.  do.  des  Rheingaukreises.
Rüdesheim.
11.   Kreis  St.  Goarshausen  mit  den  Städten  Braubach,  Caub,   St.  Goarshausen.  do.  des  Kreises  St.  Goarshausen.
Nastätten,  Niederlahnstein,  Oberlahnstein  und  St.  Goarshausen

12.  Unterlahnkreis  mit  den  Städten  Diez,  Ems  und  Nassau    Diez.  do.  des  Unterlahnkreises.
13.  Untertaunuskreis  mit  den  Städten  Idstein  und  Langenschwalbach.  Langenschwal-  do.  des  Untertaunuskreises.
bach.
14.  Unterwesterwaldkreis  mit  der  Stadt  Montabaur  Montabaur.  do.  des  Unterwesterwaldkreises.
15.   Kreis  Usingen  mit  der  Stadt  Usingen  Usingen.  do.  des  Kreises  Usingen.
16.   Kreis  Westerburg  mit  der  Stadt  Westerburg  Westerburg  do.  do.  Westerburg.
17.   Stadtkreis  Wiesbaden  Wiesbaden  Polizeidirektor  zu  Wiesbaden.
18.  Landkreis  Wiesbaden  mit  den  Städten  Biebrich,  Mosbach  und  Wiesbaden.  Landrath  des  Landkreises  Wiesbaden.
Hochheim.
XII.  Rheinprovinz.
a)  Regierungsbezirk  Koblenz.
1.  Kreis  Adenau  Adenau.  Landrath  des  Kreises  Adenau.
2.  Kreis  Ahrweiler  mit  den  Städten  Ahrweiler,  Remagen  und  Ahrweiler.  do.  do.  Ahrweiler.
Sinzig.
3.   Kreis  Altenkirchen    Altenkirchen.  do.  do.  Altenkirchen.
4.   Stadtkreis  Koblenz  Koblenz.  Polizeidirektor  zu  Koblenz.
5.   Landkreis  Koblenz  mit  den  Städten  Bendorf,  Chrenbreitstein  Koblenz.  Landrath  des  Landkreises  Koblenz.
und  Vallendar.
6.  Kreis  Kochem  mit  der  Stadt  Kochem    Kochem.  do.  des  Kreises  Kochem.
7.   Kreis  Kreuznach  mit  den  Städten  Kirn,  Kreuznach,  Sobern-  Kreuznach.  do.  do.  Kreuznach.
heim  und  Stromberg.
8.  Kreis  Mayen  mit  den  Städten  Andernach  und  Mayen.  Mayen.  do.  do.  Mayen.
9.  Kreis  Meisenheim  Meisenheim.  do.  do.  Meisenheim.
10.   Kreis  Neuwied  mit  den  Städten  Linz  a.  Rhein  und  Neuwied.  Heddesdorf  bei  do.  do.  Neuwied.
Neuwied.
11.   Kreis  St.  Goar  mit  den  Städten  Bacharach,  Boppard,  Oberwesel  St.  Goar.  do.  do.  St.  Goar.
und  St.  Goar.
12.  Kreis  Simmern  mit  den  Städten  Kirchberg  und  Simmern  Simmern.  do.  do.  Simmern.
13.   Kreis  Wetzlar  mit  den  Städten  Braunfels  und  Wetzlar.  Wetzlar.  do.  do.  Wetzlar.
14.  Kreis  Zell  mit  den  Städten  Trarbach  und  Zell  Zell.  do.  do.  Zell.
b)  Regierungsbezirk  Düsseldorf.
1.  Stadtkreis  Barmen      Barmen  Oberbürgermeister  zu  Barmen.
2.   Stadtkreis  Düsseldorf  Düsseldorf.  Oberbürgermeister  zu  Düsseldorf.
3.   Landkreis  Düsseldorf  mit  den  Städten  Angermund,  Gerresheim,  Düsseldorf.  Landrath  des  Landkreises  Düsseldorf.





Hilden,  Kaiserswerth  und  Ratingen.
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        —  198 —



















Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
  Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
4.   Stadtkreis  Duisburg  Duisburg.  Oberbürgermeister  zu  Duisburg.
5.   Stadtkreis  Elberfeld  Elberfeld.  Oberbürgermeister  zu  Elberfeld.
6.  Stadtkreis  Essen  Essen.  Oberbürgermeister  zu  Essen.
7.   Landkreis  Essen  mit  den  Städten  Kettwig,  Steele  und  Werden.  Essen.  Landrath  des  Landkreises  Essen.
8.  Kreis  Geldern  mit  der  Stadt  Geldern  Geldern.  do.  des  Kreises  Geldern.
9.  Kreis  Grevenbroich  mit  den  Städten  Grevenbroich  und  Weve-  Grevenbroich.  do.  do.  Grevenbroich.
linghoven
10.   Kreis  Kempen  mit  den  Städten  Dülken,  Kaldenkirchen,  Kempen  Kempen.  do.  do.  Kempen.
und  Süchteln.
11.   Kreis  Kleve  mit  den  Städten  Goch  und  Kleve  Kleve.  do.  do.  Kleve.
12.   Stadtkreis  Krefelde.  Krefeld.  Oberbürgermeister  zu  Krefeld.
13.   Landkreis  Krefeld  mit  der  Stadt  Uerdingen    Krefeld.  Landrath  des  Landkreises  Krefeld.
14.  Kreis  Lennep  mit  den  Städten  Burg,  Hückeswagen,  Lennep,  Lennep.  do.  des  Kreises  Lennep.
Lüttringhausen,  Rade  vorm  Wald,  Ronsdorf  und  Wermelskirchen

15.  Kreis  Mettmann  mit  den  Städten  Hardenberg,  Kronenberg,  Vohwinkel.  do.  do.  Mettmann.
Langenberg,  Mettmann,  Velbert  und  Wülfrath.
16.   Kreis  Moers  mit  den  Städten  Moers,  Orsoy,  Rheinberg  und  Moers.  do.  do.  Moers.
Xanten.
17.  Kreis  Mülheim  a.  d.  Ruhr  mit  den  Städten  Mülheim  und  Mülheim  a.  d.  do.  do.  Mülheim  a.  d.
Oberhausen.  Ruhr.  Ruhr.
18.  Stadtkreis  München-Gladbach  Mũnchen-  Glad-  Oberbürgermeister  zu  München-  Gladbach.

19.  Landkreis  München-Gladbach  mit  den  Städten  Odenkirchen,  München-Glad-  Landrath  des  Landkreises  München-Rheindahlen,
  Rheydt  und  Viersen.  bach.  Gladbach.
20.  Kreis  Neuß  mit  der  Stadt  Neuß  Neuß.  do.  des  Kreises  Neuß.
21.  Kreis,  Rees  mit  den  Städten  Emmerich,  Isselburg,  Rees  und  Wesel.  do.  do.  Rees.
Wesel
22.  Stadtkreis  Remscheid    Remscheid.  Oberbürgermeister  zu  Remscheid.
23.  Kreis  Ruhrort  mit  den  Städten  Dinslaken  und  Ruhrort.  Ruhrort.  Landrath  des  Kreises  Ruhrort.
24.  Kreis  Solingen  mit  den  Städten  Burscheid,  Dorp,  Gräfrath,  Solingen.  do.  Solingen.
Hittorf,  Höhscheid,  Leichlingen,  Merscheid,  Neukirchen,
Opladen,  Solingen  und  Wald.
e)  Regierungsbezirk  Köln.
1.  Kreis  Bergheim.  Bergheim.  Landrath  des  Kreises  Bergheim.
2.   Stadtkreis  Bonn  Bonn.  Oberbürgermeister  zu  Bonn.
3.  Landkreis  Bonn.    Bonn.  Landrath  des  Landkreises  Bonn.
4.  Kreis  Euskirchen  mit  den  Städten  Euskirchen  und  Zülpich  Euskirchen.  do.  des  Kreises  Euskirchen.
5.  Kreis  Gummersbach  mit  den  Städten  Bergneustadt  und  Gummersbach.  do.  do.  Gummersbach.
Gummersbach.
6.   Stadtkreis  Köln  mit  den  Städten  Deup,  Ehrenfeld  und  Köln.  Köln.  Polizeipräsident  zu  Köln.
7.   Landkreis  Köln  mit  den  Städten  Brühl  und  Kalk  Köln.  Landrath  des  Landkreises  Köln.
8.  Kreis  Mülheim  mit  den  Städten  Bergisch-Gladbach  und  Mülheim  a.  Rh.  do.  des  Kreises  Mülheim.
Mülheim  a.  Rh.
9.   Kreis  Rheinbach  mit  den  Städten  Münstereifel  und  Rheinbach.  Rheinbach.  do.  do.  Rheinbach.
10.   Siegkreis  mit  den  Städten  Honnef,  Königswinter  und  Sieg-   Siegburg.  do.  des  Siegkreises.
burg.
11.  Kreis  Waldbroel  Waldbroel.  do.  des  Kreises  Waldbroel.
12.   Kreis  Wipperfürth  mir  der  Stadt  Wipperfürth  Lindlar.  do.  do.  Wipperfürth.
d)  Regierungsbezirk  Trier.
1.  Kreis  Bernkastel  mit  der  Stadt  Bernkastel  Bernkastel.  Landrath  des  Kreises  Bernkastel.
2.  Kreis  Bitburg  mit  den  Städten  Bitburg  und  Neuerburg  Bitburg.  do.  do.  Bitburg.
3.  Kreis  Daun    Daun.  do.  do.  Daun.
4.  Kreis  Merzig  mit  der  Stadt  Merzig.    Merzig.  do.  do.  Merzig.
5.  Kreis  Ottweiler  mit  der  Stadt  Ottweiler  Ottweiler.  do.  do.  Ottweiler.
6.  Kreis  Prüm  mit  der  Stadt  Prüm  Prüm.  do.  do.  Prüm.
        <pb n="213" />
        — 199 —



















Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreans  des,  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
7.   Kreis  Saarbrücken  mit  den  Städten  Malstatt-Burbach,  Saar-  Saarbrücken.  Landrath  des  Kreises  Saarbrücken.
brücken  und  St.  Johann.
8.   Kreis  Saarburg  mit  der  Stadt  Saarburg  Saarburg.  do.  do.  Saarburg.
9.  Kreis  Saarlouis  mit  der  Stadt  Saarlouis  Saarlouis.  do.  do.  Saarlouis.
10.  Kreis  St.  Wendel  mit  den  Städten  Baumholder  und  St.   St.  Wendel.  do.  do.  St.  Wendel.
Wendel.
11.   Stadtkreis  Trier    Trier.  Oberbürgermeister  zu  Trier.
12.   Landkreis  Trier  Trier.  Landrath  des  Landkreises  Trier.
13.   Kreis  Wittlich  mit  der  Stadt  Wittlich  Wittlich.  do.  des  Kreises  Wittlich.
e)  Regierungsbezirk  Aachen.
1.   Stadtkreis  Aachen  Aachen.  Polizeipräsident  zu  Aachen.
2.  Landfeeis  Aachen  mit  den  Städten  Burtscheid,  Eschweiler  und  Aachen.  Landrath  des  Landkreises  Aachen.
Stolberg.
3.   Kreis  Düren  mit  der  Stadt  Düren  Düren.  do.  des  Kreises  Düren.
4.  Kreis  Erkelenz  mit  der  Stadt  Erkelenz.  Erkelenz.  do.  do.  Erkelenz.
5.  Kreis  Eupen  mit  der  Stadt  Eupen  Eupen.  do.  do.  Eupen.
6.  Kreis  Geilenkirchen  mit  der  Stadt  Geilenkirchen  nebst  Hüns-  Geilenkirchen.  do.  do.  Geilenkirchen.
oven.
7.   Kreis  Heinsberg  mit  der  Stadt  Heinsberg  Heinsberg.  do.  do.  Heinsberg.
8.  Kreis  Jülich  mit  den  Städten  Jülich  und  Linnich    Jülich.  do.  do.  Jülich.
9.  Kreis  Malmedy  mit  den  Städten  Malmedy  und  St.  Vith  Malmedy.  do.  do.  Malmedy.
10.  Kreis  Montjoie  mit  der  Stadt  Montjoie    Montijoie.  do.  do.  Montjoie.
11.   Kreis  Schleiden  mit  den  Städten  Gemünd  und  Schleiden.  Schleiden.  do.  do.  Schleiden.
f)  Hohenzollernsche  Lande  (Regierungsbezirk  Sigmaringen).
1.   Oberamtsbezirk  Gammertingen  mit  den  Städten  Gammer-   Gammertingen.  Oberamtmann  des  Bezirks  Gammertingen,
  Hettingen,  Trochtelfingen  und  Veringenstadt.  tingen.
2.   Oberamtsbezirk  Haigerloch  mit  der  Stadt  Haigerloch  Haigerloch.  do.  do.  Haigerloch.
3.  Oberamtsbezirk  Hechingen  mit  der  Stadt  Hechingen.  Hechingen.  do.  do.  Hechingen.
4.  Oberamtsbezirk  Sigmaringen  mit  der  Stadt  Sigmaringen.  Sigmaringen.  do.  do.  Sigmaringen.


          




B.  Königreich  Bayern.
a)  Regierungsbezirk  Oberbayern.

1.   Stadt  Freising
2.   "   Ingolstadt
3.   "   Landsberg
4.   "   München.
5.   "   Rosenheim
6.   "   Traunstein

7.   Berzirksamt  Aichach

8.        "         Altötting
9.        "         Berchtesgaden

10.      "        Bruck  

11.      "        Dachau

12.      "        Ebersberg

13.      "        Erding
14.      "         Freising
15.      "         Friedberg.
16.      "         Garmisch
17.      "         Ingolstadt
18.      "         Landsberg
19.      "         Laufen

20.      "        Miesbach.

21.      "        Mühldorf



Freising.
Ingolstadt.
Landsberg.
München.
Rosenheim.
Traunstein.
Aichach.
Altötting.
Berchtesgaden.
Bruck.
Dachau.
Ebersberg.
Erding.
Freising.
Friedberg.
Garmisch.
Ingolstadt.
Landsberg.
Laufen.
Miesbach.
Mühldorf.



Bürgermeister  der  Stadt  Freising.

do.  do.  Ingolstadt.
do.  do.  Landsberg.
do.  do.  München.
do.  do.  Rosenheim.
do.  do.  Traunstein.
Bezirksamtmann  von  Aichach.
do.  do.  Altötting.
do.  do.  Berchtesgaden.
do.  do.  Bruck.
do.  do.  Dachau.
do.  do.  Ebersberg.
do.  do.  Erding.
do.  do.  Freising.
do.  do.  Friedberg
do.  do.  Garmisch.
do.  do.  Ingoldstadt.
do.  do.  Landsberg.
do.  do.  Laufen.
do.  do.  Miesbach.
do.  do.  Mühldorf.
36
        <pb n="214" />
        — 200 —







  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
  Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.

22.  Bezirksamt  München  I  München  I.  Bezirksamtmann  von  München  l.
23.     "   München  II.  München  II.  do.  do.  München  II.
24.     "  Pfaffenhofen  Pfaffenhofen.  do.  do.  Pfaffenhofen.
25.     "   Rosenheim  Rosenheim.  do.  do.  Rosenheim.
26.     "  Schongau  Schongau.  do.  do.  Schongau  
27.     "  Schrobenhausen.  Schrobenhausen.  do.  do.  Schrobenhausen  
28.     "  Tölz  Tölz  do.  do.  Tölz.  
29.     "  Traunstein  Traunstein.  do.  do.  Traunstein.
30.     "   Wasserburg  Wasserburg.  do.  do.  Wasserburg.
31.     "   Weilheim  Weilheim.  do.  do.  Weilheim.
b)  Regierungsbezirk  Niederbayern.
1.  Stadt  Deggendorf.      Deggendorf.  Bürgermeister  der  Stadt  Deggendorf.
2.     "   Landshut.  Landshut.  do.  Landshut.
3.     "   Passau  Passau.  do.  do.  Passau.
4.     "   Straubing  Straubing.  do.  do.  Straubing.
5.  Bezirksamt  Bogen  Bogen.  Bezirksamtmann  von  Bogen.
6.     "   Deggendorf  Deggendorf.  do.  do.  Deggendorf.
7.     "   Dingolfing  Dingolfing.  do.  do.  Dingolfing.
8.     "   Eggenfelden.  Eggenfelden.  do.  do.  Eggenfelden.
9.     "  Grafenau.  Grafenau.  do  do.  Grafenau.
10.     "   Griesbach  Griesbach.  do.  do.  Griesbach.
11.     "   Kelheim  Kelheim.  do.  do.  Kelheim.
12.     "   Kötzting.    Kötzting.  do.  do.  Kötzting.
13.     "  Landau  a.  J.  Landau  a.  J.  do.  do.  Landau  a.  J.
14.     "  Landshut  Landshut.  do.  do.  Landshut.
15.     "   Mallersdorf    Mallersdorf.  do.  do.  Mallersdorf.
16.     "   Passau  Passau.  do.  do.  Passau.
17.     "   Pfarrkirchen  Pfarrkirchen.  do.  do.  Pfarrkirchen.
18.     "   Regen  Regen.  do.  do.  Regen.
19.     "  Rottenburg  Rottenburg.  do.  do.  Rottenburg.
20.     "   Straubing  Straubing.  do.  do.  Straubing.
21.     "   Viechtach  Viechtach.  do.  do.  Viechtach.
22.     "  Vilsbiburg  Vilsbiburg.  do.  do.  Vilsbiburg.
23.     "  Vilshofen.  Vilshofen.  do.  do.  Vilshofen.
24.     "   Wegscheid  Wegscheid.  do.  do.  Wegscheid.
25.     "   Wolfstein.  Wolfstein.  do.  do.  Wolfstein.
c)  Regierungsbezirk  Pfalz.
1.  Bezirksamt  Bergzabern  Bergzabern.  Bezirksamtmann  von  Bergzabern.
2.     "  Frankenthal  Frankenthal.  do.  do.  Frankenthal.
3.     "   Germersheim  Germersheim.  do.  do.  Germersheim.
4.     "   Homburg    Homburg.  do.  do.  Homburg.
5.     "   Kaiserslautern  Kaiserslautern.  do.  do.  Kaiserslautern.

6.     "   Kirchheimbolanden.  Kirchheimbolanden  do.  do.  Kirchheim-
  bolanden.
7.     "   Kusel  Kusel.  do.  do.  Kusel.
8.     "   Landau      Landau.  do.  do.  Landau.
9.     "   Ludwigshafen  a.  Rh.  Ludwigshafen  a. Rh.  do.  do.  Ludwigshafen.
a.  Rh.
10.     "   Neustadt  a.  d.  H.  Neustadt  a.  d.  H.  do.  do.  Neustadt
a.  d.  H.
11.     "  Pirmasens  Pirmasens.  do.  do.  Pirmasens.
12.     "  Speyer  Speyer.  do.  do.  Speyer.
13.     "  Zweibrücken  Zweibrücken.  do.  do.  Zweibrücken.
        <pb n="215" />
        —  201  —

 

 

 

  



















  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
  Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
d)  Regierungsbezirk  Oberpfalz  und  Regensburg.
1.   Stadt  Amberg  Amberg.  Bürgermeister  der  Stadt  Amberg.
2.     "   Regensburg  Regensburg.  do.  Regensburg.
3.  Bezirksamt  Amberg  Amberg.  Bezirksamtmann  von  Amberg.
4.     "   Beilngries  Beilngries.  do.  do.  Beilngries.
5.     "   Burglengenfeld  Burglengenfeld.  do.  do.  Burglengenfeld.

6.     "   Cham    Cham.  do.  do.  Cham.
7.     "   Eschenbach  Eschenbach.  do.  do.  Eschenbach.
8.     "   Kemnath.  Kemnath.  do.  do.  Kemnath.
9.     "   Nabburg  Nabburg.  do.  do.  Nabburg.
10.     "   Neumarkt  Neumarkt.  do.  do.  Neumarkt.
11.     "   Neunburg  v.  W.  Neunburg  v.  W.  do.  do.  Neunburg  v.  W.
12.     "   Neustadt  a.  W.  N.  Neustadt  a.  W. N.  do.  do.  Neustadt  a.  W. N.
13.     "   Parsberg  Parsberg.  do.  do.  Parsberg.
14.     "   Regensburg  Regensburg.  do.  do.  Regensburg.
15.     "   Roding  Roding.  do.  do.  Roding
16.     "   Stadtamhof  Stadtamhof.  do.  do.  Stadtamhof  
17.     "   Sulzbach  Sulzbach.  do.  do.  Sulzbach.
18.     "   Tirschereuth    Tirschenreuth.  do.  do.  Tirschenreuth.
19.     "   Vohenstrauß  Vohenstrauß.  do.  do.  Vohenstrauß.
20.     "   Waldmünchen  Waldmünchen.  do.  do.  Waldmünchen.
e)  Regierungsbezirk  Oberfranken.
1.  Stadt  Bamberg.  Bamberg.  Bürgermeister  der  Stadt  Bamberg.
2.     "   Bayreuth  Bayreuth.  do.  do.  Bayreuth.
3.     "   Forchheim  Forchheim.  do.  do.  Forchheim.
4.     "   Hof    Hof.  do.  do.  Hof.
5.     "   Kulmbach.  Kulmbach.  do.  do.  Kulmbach.
6.  Bezirksamt  Bamberg  I  Bamberg.  Bezirksamtmann  von  Bamberg  I.
7.     "   Bamberg  II  Bamberg.  do.  do.  Bamberg  II.
8.     "   Bayreuth  Bayreuth.  do.  do.  Bayreuth.
9.     "   Berneck  Berneck.  do.  do.  Berneck.
10.     "   Ebermannstadt  Ebermannstadt.  do.  do.  Ebermannstadt.
11.     "   Forchheim    Forchheim.  do.  do.  Forchheim.
12.     "   Höchstadt  a.  d.  Aisch.  Höchstadt  a.  d.  do.  do.  Höchstadt  a.  d.
Aisch.  Aisch.
13.     "   Hof    Hof.  do.  do.  Hof.
14.     "   Kronach  Kronach.  do.  do.  Kronach.
15.     "   Kulmbach  Kulmbach.  do.  do.  Kulmbach.
16.     "   Lichtenfels  Lichtenfels.  do.  do.  Lichtenfels.
17.     "   Münchberg  Münchberg.  do.  do.  Münchberg.
18.     "   Naila  Naila.  do.  do.  Naila.
19.     "   Pegnitz.  Pegnitz.  do.  do.  Pegnitz.
20.     "   Rehau  Rehau.  do.  do.  Rehau.
21.     "   Stadtsteinach  Stadtsteinach.  do.  do.  Stadtsteinach.
22.     "   Staffelstein  Staffelstein.  do.  do.  Staffelstein.
23.     "   Teuschnitz  Teuschnitz.  do.  do.  Teuschnitz.
24.     "   Wunsiedel.  Wunsiedel.  do  do.  Wunsiedel.
f)  Regierungsbezirk  Mittelfranken.
1.  Stadt  Ansbach  Ansbach.  Bürgermeister  der  Stadt  Ansbach.
2.     "   Dinkelsböhl  Dinkelsbühl.  do.  do.  Dinkelsbühl.
3.     "   Eichstätt.  Eichstätt.  do.  do.  Eichstätt.
4.     "   Erlangen  Erlangen.  do.  do.  Erlangen.
5.     "  Fürth.  Fürth.  do.  do.  Fürth.
6.     "  Nürnberg  Nürnberg.  do.  do.  Nürnberg.

36*
        <pb n="216" />
        —  202 — 







  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz

  Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und

Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.

7.   Stadt  Rothenburg  a.  d.  Tauber  Rothenburg  a.  Bürgermeister  der  Stadt  Rothenburg

  d.  Tauber.  a.  d.  Tauber.

8.  Stadt Schwabach  Schwabach.  do.  do.  Schwabach.

9.     "     Weißenburg  Weißenburg.  do.  do.  Weißenburg.

10.  Bezirksamt  Ansbach  Ansbach.  Bezirksamtmann  von  Ansbach.

11.     "   Dinkelsbühl.  Dinkelsbühl.  do.  do.  Dinkelsbühl.

12.     "   Eichstätt  Eichstätt.  do.  do.  Eichstätt.

13.     "   Erlangen.  Erlangen.  do.  do.  Erlangen.

14.     "   Feuchtwangen  Feuchtwangen.  do.  do.  Feuchtwangen.

15.     "   Fürth  Fürth.  do.  do.  Fürth.

16.     "   Gunzenhausen  Gunzenhausen.  do.  do.  Gunzenhausen.

17.     "   Hersbruck  Hersbruck.  do.  do.  Hersbruck.

18.     "   Hilpoltstein  Hilpoltstein.  do.  do.  Hilpoltstein.

19.     "   Neustadt  a.  d.  Aisch  Neustadt  a.  d.  do.  do.  Neustadt  a.  d.
Aisch.  Aisch.

20.  Nürnberg  Nürnberg.  do.  do.  Nürnberg.

21.  Rothenburg  a.  d.  Tauber  Rothenburg  a.  do.  do.  Rothenburg  a.
d.  Tauber.  d.  Tauber.

22.  Stadt Scheinfeld.  Scheinfeld.  do.  do.  Scheinfeld.

23.     "   Schwabach  Schwabach.  do.  do.  Schwabach.

24.     "   Uffenheim  Uffenheim.  do.  do.  Uffenheim.

25.     "   Weißenburg  Weißenburg.  do.  do.  Weißenburg.








            


  








g)  Regierungsbezirk  Unterfranken  und  Aschaffenburg.  
Bũrgermeister  der  Stadt  Aschaffenburg

1.   Stadt  Aschaffenburg
2.      "      Kitzingen.
3.      "     Schweinfurt
4.      "      Würzburg
5.   Bezirksamt  Alzenau
6.         "         Aschaffenburg
7.         "        Brückenau
8.         "         Ebern    
9.         "         Gerolzhofen
10.      "         Hammelburg.
11.       "        Haßfurt
12.        "        Karlstadt.
13.         "       Kissingen.
14.         "       Kitzingen
15.         "       Königshofen  

16.         "        Lohr  
17.         "       Marktheidenfeld  

18.        "        Mellrichstadt.
19.         "       Miltenberg
20.        "         Neustadt  a.  d.  S.

21.        "         Obernburg

22.        "         Ochsenfurt
23.        "         Schweinfurt.
24.        "         Würzburg

1.   Stadt  Augsburg
2.      "        Dillingen
3.      "        Donauwörth

4.      "        Günzburg
5.      "        Kaufbeuren
6.      "       Kempten



Aschaffenburg.
Kitzingen.
Schweinfurt.
Würzburg.
Alzenau.
Aschaffenburg.
Brückenau.
Ebern.
Gerolzhofen.
Hammelburg.
Haßfurt.
Karlstadt.
Kissingen.
Kitzingen.
Königshofen.

Lohr.
Marktheidenfeld.

Mellrichstadt.
Miltenberg.
Neustadt  a.  d.  S.

Obernburg.
Ochsenfurt.
Schweinfurt.
Würzburg.

h)  Regierungsbezirk  Schwaben  und  Neuburg.

Augsburg.
Dillingen.
Donauwörth.
Günzburg.
Kaufbeuren.
Kempten.



do.  do.
do.  do.
Bezirksamtmann  von
do.  do.
do.  do.
do.  do.
do.  do.
do.  do.
do.  do.
do.  do.
do.  do.
do.  do.
do.  do.
do.  do.
do.  do.
do.  do.
do.  do.
do.  do.
do.  do.
do.  do.
do  do.
do  do.

Kitzingen.
Schweinfurt.
Würzburg.
Alzenau.
Aschaffenburg.
Brückenau.
Ebern.
Gerolzhofen.
Hammelburg.
Haßfurt.
Karlstadt.
Kissingen.
Kitzingen.
Königshofen.
Lohr.

Marktheiden.

feld.
Mellrichstadt.
Miltenberg.
Neustadt

a.  d.  S.
Obernburg.
Ochsenfurt.
Schweinfurt.
Würzburg.

Bürgermeister  der  Stadt  Augsburg.

do.  do.  Diillingen.
do.  do.  Donauwörth.
do.  do.  Günzburg.
do.  do.  Kaufbeuren.
do.  do.  Kempten.
        <pb n="217" />
        —  203 —























schaften  des  Amtsgerichts  Dresden  rechts  der Elbe,
die  vorstehend  unter  Nr.  6  ausgeschlossenen,  links  der

Elbe  gelegenen  Ortschaften.





  sowie









  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.

7.  Stadt  Lindau  Lindau.  Bürgermeister  der  Stadt  Lindau.
8.  Memmingen.  Memmingen.  do.  do.  Memmingen.
9.  Neuburg  a.  D.  Neuburg  a.  D.  do.  do.  Neuburg  a.  D.
10.  Nördlingen  Nördlingen.  do.  do.  Nördlingen.
11.  Bezirksamt  Augsburg.  Augsburg.  Bezirksamtmann  von  Augsburg.
12.     "     Dillingen.  Dillingen.  do.  do.  Dillingen.
13.     "    Donauwörth.  Donauwörth.  do.  do.  Donauwörth.
14.     "   Füssen.  Füssen.  do.  do.  Füssen.
15.     "   Günzburg.  Günzburg.  do.  do.  Günzburg.
16.     "   Illertissen.  Illertissen.  do.  do.  Illertissen.
17.     "  Kaufbeuren  Kaufbeuren.  do.  do.  Kaufbeuren.
18.     "  Kempten.  Kempten.  do.  do.  Kempten.
19.     "   Krumbach.  Krumbach.  do.  do.  Krumbach.
20.     "  Lindau  Lindau.  do.  do.  Lindau.
21.     "   Memmingen  Memmingen.  do.  do.  Memmingen.
22.     "   Mindelheim  Mindelheim.  do.  do.  Mindelheim.
23.     "  Neuburg  a.  D.  Neuburg  a.  D.  do.  do.  Neuburg  a.  D.
24.     "  Neu-Ulm.  Neu-Ulm.  do.  do.  Neu-Ulm.
25.     "  Nördlingen  Nördlingen.  do.  do.  Nördlingen.
26.     "  Oberdorf.  Oberdorf.  do.  do.  Oberdorf.
27.     "  Sonthofen  Sonthofen.  do.  do.  Sonthofen.
28.     "   Wertingen  Wertingen.  do.  do.  Wertingen.
29.     "   Zusmarshausen  Zusmarshausen.  do.  do.  Zusmars-=hausen.

C.  Königreich  Sachsen.
a)  Kreishauptmannschaftlicher  Bezirk  Bautzen.
1.   Im  Aushebungsbezirke  Bautzen:  Bautzen.  Amtshauptmannschaft  Bautzen.
Amtsgerichte  Bautzen,  Bischofswerda  und  Schirgiswalde
mit  den  Städten  Bautzen,  Bischofswerda  und  Schirgiswalde.

2.  Im  Aushebungsbezirke  Kamenz:  Kamenz.  do.  Kamenz.
Amtsgerichte  Kamenz,  Königsbrück  und  Pulsnitz  mit  den
Städten  Elstra,  Kamenz,  Königsbrück  und  Pulsnitz.
3.  Im  Aushebungsbezirke  Löbau:  Löbau.  do.  Löbau.
Amtsgerichte  Bernstadt.  Ebersbach,  Herrnhut.  Löbau  und
Neusalza  mit  den  Städten  Bernstadt,  Löbau,  Neusalza
und  Weißenberg.
4.  Im  Aushebungsbezirke  Zittau:  Zittau.  do.  Zittau.
Amtsgerichte  Großschönau,  Ostritz  und  Zittau  mit  den  Städten
Ostritz  und  Zittau.
b)  Kreishauptmannschaftlicher  Bezirk  Dresden.
5.   Im  Aushebungsbezirke  Dresden  (Stadtz):  Dresden,  Neu-  Amtshauptmannschaft  Dresden-Neu-Stadt
  Dresden.  stadt.  stadt.
6.  Im  Aushebungsbezirke  Dresden  Altstadt:  Dresden,  Alt-  do.  Dresden-Alt-Amtsgerichte
  Döhlen  und  Tharandt  mit  den  Städten  Ra-  stadt.  stadt.
benau  und  Tharandt,  sowie  den  Ortschaften  des  Amtsgerichts
  Dresden  links  der  Elbe  mit  Ausnahme  der
Orte  Blasewitz,  Gruna,  Groß-  und  Klein-Dobritz,  Laubegast,
  Leuben,  Seidnitz,  Striesen  und  Tolkewitz.
7.   Im  Aushebungsbezirke  Dresden-Neustadt:  Dresden,  Neu-  do.  Dresden-Neu-Amtsgericht
  Radeberg  mit  der  Stadt  Radeberg,  die  Ort-  stadt.  stadt.
        <pb n="218" />
        —  204 —







Nummer.

Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.

Sitz
des  Büreaus  des
Civilvorsitzenden.

Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
































8.   Im  Aushebungsbezirke  Freiberg:
Amtsgericht  Freiberg  mit  der  Stadt  Freiberg.

9.   Im  Ausbebungsbezirke  Brand:

Amtsgerichte  Brand  und  Sayda  mit  den  Städten  Brand
und  Sayda.
10.   Im  Aushebungsbezirke  Meißen:
Amtsgericht  Meißen  mit  der  Stadt  Meißen.
11.   Im  Aushebungsbezirke  Nossen:
Amtsgerichte  Lommatzsch,  Nossen  und  Wilsdruff  mit  den
Städten  Lommatzsch,  Nossen,  Siebenlehn  und  Wilsdruff.
12.   Im  Aushebungsbezirke  Großenhain:
Amtsgerichte  Großenhain,  Radeburg  und  Riesa  mit  den
Städten  Großenhain,  Radeburg  und  Riesa.
13.   Im  Aushebungsbezirke  Pirna:
Amtsgericht  Pirna  mit  den  Städten  Berggießhübel,  Dohna,
Gottleuba,  Liebstadt,  Pirna  und  Wehlen.
14.   Im  Aushebungsbezirke  Schandau:
Amtsgerichte  Königstein  und  Schandau  mit  den  Städten
Hohnstein,  Königstein  und  Schandau.
15.   Im  Aushebungsbezirke  Neustadt:
Amtsgerichte  Neustadt,  Sebnitz  und  Stolpen  mit  den
Städten  Neustadt,  Sebnitz  und  Stolpen.
16.   Im  Aushebungsbezirke  Dippoldiswalde:
Amtsgerichte  Altenberg.  Dippoldiswalde,  Frauenstein  und
Lauenstein  mit  den  Städten  Altenberg,  Bärenstein,  Dippoldiswalde,
  Frauenstein,  Geising,  Glashütte  und  Lauenstein.



Freiberg.
Freiberg.

Meißen.
Meißen.

Großenhain.
Pirna.
Pirna.
Pirna.

Dippoldiswalde.

c)  Kreishauptmannschaftlicher  Bezirk  Leipzig.

17.   Im  Aushebungsbezirke  Leipzig  (Stadt):

Stadt  Leipzig.

18.   Im  Aushebungsbezirke  Leipzig  (Land):

Amtsgerichte  Leipzig  (ausschließlich  Stadt  Leipzig),  Markranstädt,
  Taucha  und  Zwenkau  mit  den  Städten  Markranstädt,

Taucha  und  Zwenkau.
19.   Im  Aushebungsbezirke  Borna:

Amtsgerichte  Borna,  Frohburg,  Geithain  und  Pegau  mit
den  Städten  Borna,  Frohburg,  Geithain,  Groitzsch,
Kohren,  Lausigk,  Pegau,  Regis  und  Rötha.

20.   Im  Aushebungsbezirke  Wurzen:

Amtsgericht  Wurzen  mit  der  Stadt  Wurzen.

21.   Im  Aushebungsbezirke  Grimma:

Amtsgerichte  Colditz  und  Grimma  mit  den  Städten  Brandis,
Colditz,  Grimma,  Mutzschen,  Naunhof,  Nerchau  und
Trebsen.

22.   Im  Aushebungsbezirke  Oschatz:

Amtsgerichte  Mügeln  und  Oschatz  mit  den  Städten  Dahlen,
Mügeln,  Oschatz  und  Strehla.

23.   Im  Aushebungsbezirke  Roßwein:

Amtsgerichte  Hainichen,  Roßwein  und  Waldheim  mit  den
Städten  Hainichen,  Hartha,  Roßwein  und  Waldheim.

24.   Im  Aushebungsbezirke  Döbeln:  

Amtsgerichte  Döbeln  und  Leisnig  mit  den  Städten  Döbeln
und  Leisnig.

25.   Im  Aushebungsbezirke  Rochlitz:  

Amtsgerichte  Mittweida  und  Rochlitz  mit  den  Städten
Geringswalde,  Mittweida  und  Rochlitz.

26.   Im  Aushebungsbezirke  Penig:

Amtsgerichte  Burgstädt  und  Penig  mit  den  Städten  Burgstädt,

  Lunzenau  und  Penig.



Leipzig.
Leipzig.

Borna.

Grimma.
Grimma.
Oschatz.
Döbeln.
Döbeln.
Rochlitz.

Rochlitz





Amtshauptmannschaft  Freiberg.

do.

do.
do.

do.

do.

do.

do.

do.

do.

Meißen.
do.

Großenhain.
Pirna.

do.

do.

Dippoldiswalde.

Kommission  für  Militär-Angelegenheiten

  der  Stadt

Leipzig.

Amtshauptmannschaft  Leipzig.

do.

do.

do.

do.

do.

do.

do.

do.

Borna.

Grimma
do.
Oschatz.
Döbeln.
do.
Rochlitz.

do.
        <pb n="219" />
        —  205 —















  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
  Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
d)  Kreishauptmannschaftlicher  Bezirk  Zwickau.
27.   Im  Aushebungsbezirke  Chemnitz  (Stadt):  Chemnitz.  Amtshauptmannschaft  Chemnitz.
Stadt  Chemnitz.
28.  Im Aushebungsbezirke  Chemnitz  (Land):  Chemnitz.  do.  do.
Amtsgerichte  Chemnitz  (ausschließlich  Stadt  Chemnitz)  und
Limbach.
29.  Im  Aushebungsbezirke  Stollberg:  Chemnitz.  do.  do.
Amtgericht  Stollberg  mit  den  Städten  Stollberg  und
Zwönitz.  
30.   Im  Aushebungsbezirke  Flöha:  Flöha.  do.  Flöha.
Amtsgerichte  Augustusburg,  Frankenberg,  Oederan  und
Zschopau  mit  den  Städten  Frankenberg,  Oederan,  Schellenberg
  und  Zschopau.    
31.   Im Aushebungsbezirke Zwickau:  Zwickau.  do.  Zwickau.
Amtsgericht  Zwickau  mit  der  Stadt  Zwickau.
32.   Im  Aushebungsbezirke  Crimmitzschau:  Zwickau.  do.  do.
Amtsgerichte  Crimmitzschau  und  Werdau  mit  den  Städten
Crimmitzschau  und  Werdau.
33.  Im  Aushebungsbezirke  Wiesenburg:  Zwickau.  do.  do.
Amtsgerichte  Hartenstein,  Kirchberg  und  Wildenfels  mit
den  Städten  Hartenstein,  Kirchberg  und  Wildenfels.
34.  Im  Aushebungsbezirke  Schneeberg:  Schwarzenberg.  do.  Schwarzenberg.
Amtsgerichte  Eibenstock.  Lößnitz  und  Schneeberg  mit  den
Städten  Aue,  Eibenstock,  Lößnitz,  Neustädtel  und  Schneeberg.

35.   Im  Aushebungsbezirke  Schwarzenberg:  Schwarzenberg.  do.  do.
Amtsgerichte  Johanngeorgenstadt  und  Schwarzenberg  mit
den  Städten  Grünhain,  Johanngeorgenstadt  und  Schwarzenberg.
  
36.   Im  Aushebungsbezirke  Marienberg:  Marienberg.  do.  Marienberg.
Amtsgerichte  Lengefeld,  Marienberg,  Wolkenstein  und  Zöblitz
mit  den  Städten  Lengefeld,  Marienberg,  Wolkenstein  und
Zöblitz.
37.   Im  Aushebungsbezirke  Annaberg:  Annaberg.  do.  Annaberg.
Amtsgerichte  Annaberg,  Ehrenfriedersdorf,  Oberwiesenthal
und  Scheibenberg  mit  den  Städten  Annaberg,  Buchholz,
Ehrenfriedersdorf,  Elterlein,  Geyer,  Jöhstadt,  Oberwiesenthal,
  Scheibenberg.  Schlettau,  Thum  und  Unterwiesenthal.

38.   Im  Aushebungsbezirke  Auerbach:  Auerbach.  do.  Auerbach.
Amtsgerichte  Auerbach  und  Lengenfeld  mit  den  Städten
Auerbach  und  Lengenfeld.
39.   Im  Aushebungsbezirke  Falkenstein:  Auerbach.  do.  Auerbach.
Amtsgerichte  Falkenstein,  Klingenthal  und  Treuen  mit  den
Städten  Falkenstein  und  Treuen.
40.  Im  Aushebungsbezirke  Plauen:    Plauen.  do.  Plauen.
Amtsgerichte  Pausa  und  Plauen  mit  den  Städten  Mühltroff,
  Pausa  und  Plauen.
41.   Im  Aushebungsbezirke  Reichenbach:  Plauen.  do.  do.
Amtsgerichte  Elsterberg  und  Reichenbach  mit  den  Städten
Elsterberg,  Mylau,  Netzschkau  und  Reichenbach.
42.   Im  Aushebungsbezirke  Oelsnitz:  Oelsnitz.  do.  Oelsnitz.
Amtsgerichte  Adorf,  Markneukirchen  und  Oelsnitz  mit  den
Städten  Adorf,  Markneukirchen,  Oelsnitz  und  Schöneck.
43.   Im  Aushebungsbezirke  Glauchau:  Glauchau.  do.  Glauchau.
Amtsgericht  Glauchau  mit  der  Stadt  Glauchau.
44.   Im  Aushebungsbezirke  Hohenstein-  Ernstthal:  Glauchau.  do.  do.
Amtsgericht  Hohenstein-Ernstthal  mit  den  Städten  Ernstthal
und  Hohenstein.
        <pb n="220" />
        — 206 —



    



Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
  Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
45.  Im  Aushebungsbezirke  Meerane:  Glauchau.  Amtshauptmannschaft  Glauchau.
Amtsgerichte  Meerane  und  Waldenburg  mit  den  Städten
Meerane  und  Waldenburg.
46.   Im  Aushebungsbezirke  Lichtenstein:  Glauchau.  do.  do.

      










  



  







    


Amtsgericht  Lichtenstein  mit  den  Städten  Callnberg  und
Lichtenstein.

Oberamtsbezirk

Backnang
Besigheim
Böblingen
Brackenheim.

Cannstatt
Eßlingen.
Heilbronn
Leonberg
Ludwigsburg

Marbach.
Maulbronn

Neckarsulm

Stadtdirektionsbezirk  Stuttgart.

Oberamtsbezirk

Oberamtsbezirk

Stuttgart,  Amt

Vaihingen
Waiblingen.

Weinsberg

Balingen.
Calw.
Freudenstadt

Herrenberg

Horb
Nagold
Neuenbürg

Nürtingen
Oberndorf
Reutlingen

Rottenburg  a.  N.

Rottweil.
Spaichingen.
Sulz.  

Tübingen
Tuttlingen
Urach



D.  Königreich  Württemberg.

a)  Neckarkreis.



Backnang.
Besigheim.
Böblingen.
Brackenheim

Cannstatt.
Eßlingen.
Heilbronn.
Leonberg.
Ludwigsburg.

Marbach.
Maulbronn.

Neckarsulm.
Stuttgart.

Stuttgart.

Vaihingen.
Waiblingen.

Weinsberg.

b)  Schwarzwaldkreis.



Balingen.
Calw.
Freudenstadt.

Herrenberg.

Horb.
Nagold.
Neuenbürg.

Nürtingen.
Oberndorf.
Reutlingen.

Rottenburg  a.  N.

Rottweil.
Spaichingen.
Sulz.
Tübingen.
Tuttlingen.
Urach.







Oberamtmann  des  Bezirks  Backnang.

do.  do.   Besigheim.
do.  do.  Böblingen.
do.  do.  Brackenheim.

do.  do.  Cannstatt.
do.  do.  Eßlingen.
do.  do.  Heilbronn.
do.  do.  Leonberg.
do.  do.  Ludwigsburg.

do.  do.  Marbach.
do.  do.  Maulbronn.


do.  Neckarsulm.

do.
Stadtdirektor  des  Stadtdirektionsbezirks
Stuttgart.

Oberamtmann  des  Bezirks  Stuttgart,
Amt.

do.  do.  Vaihingen.

do.  do.  Waib.
lingen.

do.  do.  Weinsberg.

Oberamtmann  des  Bezirks  Balingen.

do.  do.  Calw.
do.  do.  Freudenstadt.

do.  do.  Herren-
  berg.
do.  do.  Horb.
do.  do.  Nagold.
do.  do.  Neuenbürg.

do.  do.  Nürtingen.
do.  do.  Oberndorf.
do.  do.  Reutlingen.
do.  do.  Rottenburg
a.  N.
do.  do.  Rottweil.
do.  do.  Spaichingen.
do.  do.  Sulz.
do.  do.  Tübingen.
do.  do.  Tuttlingen.
do.  do.  Ur  ach
        <pb n="221" />
        —  207  —











Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz











Amtsbezirk  Engen.

Amtsbezirk  Donaueschingen

Konstanz
Meßkirch
Pfullendorf
Stockach

Ueberlingen

Triberg
Villingen

Amtsbezirk  St.  Blasien

Bonndorf
Säckingen.
Waldshut





E.  Großherzogthum  Baden.

a)  Kreis  Konstanz.

Engen.
Konstanz.
Meßkirch.
Pfullendorf.
Stockach.
Ueberlingen.

b)  Kreis  Villingen.

Donaueschingen.

Triberg.
Villingen.

e)  Kreis  Waldshut.

St.  Blasien.
Bonndorf.
Säckingen.
Waldshut.





1.  Sitz
  Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
    Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
e)  Jagstkreis.
1.  Oberamtsbezirk  Aalen    Aalen.  Oberamtmann  des  Dezirks  Aalen.
2.  "   Crailsheim    Crailsheim.  do.  do.  Crailsheim.
3.  "   Ellwangen  Ellwangen.  do.  do.  Ellwangen.
4.  "   Gaildorf.  Gaildorf.  do.  do.  Gaildorf.
5.    "  Gerabronn  Gerabronn.  do.  do.  Gerabronn.
6.  "  Gmünd  Gmünd.  do.  do.  Gmünd.
7.  "  Hall  Hall.  do.  do.  Hall.
8.  "  Heidenheim.  Heidenheim.  do.  do.  Heidenheim.
9.  "  Künzelsau  Künzelsau.  do.  do.  Künzelsau.
10.  Mergentheim  Mergentheim.  do.  do.  Mergent
heim.
11.  "  Neresheim  Neresheim.  do.  do.  Neresheim.
12.  "  Oehringen  Oehringen.  do.  do.  Oehringen.
13.  "  Schorndorf  Schorndorf.  do.  do.  Schorndorf.
14.  "   Welzheim  Welzheim.  do.  do.  Welzheim.
d)  Donaukreis.
1.  Oberamtsbezirk  Biberach  Biberach.  Oberamtmann  des  Bezirks  Biberach.
2  "   Blaubeuren  Blaubeuren.  do.  do.   Blaubeuren.
3.  "   Ehingen.  Ehingen.  do.  do.  Ehingen.
4.  "  Geislingen  Geislingen.  do.  do.  Geislingen.
5.  "  Göppingen.  Göppingen.  do.  do.  Göppingen.
6.  "  Kirchheim  Kirchheim.  do.  do.  Kirchheim.
7.  "   Laupheim  Laupheim.  do.  do.  Laupheim.
8.  "   Leutkirch  Leutkirch.  do.  do.  Leutkirch.
9.  "  Münsingen.  Münsingen.  do.  do.  Münsingen.
10.  "  Ravensburg  Ravensburg.  do.  do.  Ravensburg.
11.  "  Riedlingen  Riedlingen.  do.  do.  Riedlingen.
12.  "  Saulgan  Saulgau.  do.  do.  Saulgau.
13.  "  Tettnang  Tettnang.  do.  do.  Tettnang.
14.  "   Ulm    Ulm.  do.  do.  Ulm.
15.  "  Waldsee.  Waldsee.  do.  do.  Waldsee.
16.  "   Wangen.  Wangen.  do.  do.  Wangen.

Bezirksamt  Engen.

do.

do.
do.
do.
do.

Konstanz.
Meßkirch.
Pfullendorf.
Stockach.
Ueberlingen.

Bezirksamt  Donaueschingen.

do.
do.

do.
do.
do.

Triberg.
Villingen.

Bezirksamt  St.  Blasien.

Bonndorf.

Säckingen.
Waldshut.

37
        <pb n="222" />
        —  208  —





















  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
d)  Kreis  Freiburg.
1.  Amtsbezirk  Breisach  Breisach.  Bezirksamt  Breisach.
2.  "   Emmendingen  Emmendingen.  do.   Emmendingen.
3.  "  Ettenheim.  Ettenheim.  do.  Ettenheim.
4.  "  Freiburg  Freiburg.  do.  Freiburg.
5.  "   Neustadt  Neustadt.  do.  Neustadt.
6.  "  Staufen  Staufen.  do.  Staufen.
7.  "  Waldkirch  Waldkirch.  do.  Waldkirch.
e)  Kreis  Lörrach.
1.  Amtsbezirk  Lörrach    Lörrach.  Bezirksamt  Lörrach.
2.  "  Müllheim.  Müllheim.  do.  Müllheim.
3.  "   Schönau  Schönau.  do.  Schönau.
4.  "  Schopfheim  Schopfheim.  do.  Schopfheim.
f)  Kreis  Offenburg.
1.   Amtsbezirk  Kehl  Kehl.  Bezirksamt  Kehl.
2.  "  Lahr  Lahr.  do.  Lahr.
3.  "   Oberkirch  Oberkirch.  do.  Oberkirch.
4.  "  Offenburg.  Offenburg.  do.  Offenburg.
5.  "  Wolfach  Wolfach.  do.  Wolfach.
g)  Kreis  Baden.
1.   Amtsbezirk  Achern  Achern.  Bezirksamt  Achern.
2.  "   Baden  Baden.  do.  Baden.
3.  "  Bühl  Bühl.  do.  Bühl.
4.  "   Rastatt.  Rastatt.  do.  Rastatt.
b)  Kreis  Karlsruhe.
1.   Amtsbezirk  Bretten.  Bretten.  Bezirksamt  Bretten.
2.  "  Bruchsal  Bruchsal.  do.  Bruchsal.
3.  "   Durlach  Durlach.  do.  Durlach.
4.  "  Ettlingen  Ettlingen.  do.  Ettlingen.
5.  "  Karlsruhe  Karlsruhe.  do.  Karlsruhe.
6.  "  Pforzheim.  Pforzheim.  do.  Pforzheim.
i)  Kreis  Mannheim.
1.   Amtsbezirk  Mannheim  Mannheim.  Bezirksamt  Mannheim.
2.  "   Schwetzingen.  Schwetzingen.  do.  Schwetzingen.
3.  "   Weinheim.  Weinheim.  do.  Weinheim.
k)  Kreis  Heidelberg.
1.    Amtsbezirk  Eppingen.  Eppingen.  Bezirksamt  Eppingen.
2.  "   Heidelberg.  Heidelberg.  do.  Heidelberg.
3.  "   Sinsheim.  Sinsheim.  do.  Sinsheim.
4.  "  Wiesloch  Wiesloch.  do.  Wiesloch.
I)  Kreis  Mosbach.
1.  Amtsbezirk  Adelsheim?  Adelsheim.  Bezirksamt  Adelsheim.
2.  "   Buchen  Buchen.  do.  Buchen.
3.  "   Eberbach  Eberbach.  do.  Eberbach.
4.  "  Mosbach    Mosbach.  do.  Mosbach.
5.  "   Tauberbischofsheim    Tauberbischofs-  do.  Tauberbischofsheim.
heim.
6.  "  Wertheim.  Wertheim.  do.  Wertheim.
        <pb n="223" />
        Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.

F.  Großherzogthum  Hessen.
a)  Provinz  Starkenburg.
1.  Kreis  Bensheim.  Bensheim.  Kreisrath  des  Kreises  Bensheim.
2.  "  Darmstadt  Darmstadt.  Amtmann  Dr.  Melior  zu  Darmstadt.
3.  "   Dieburg  Dieburg.  Kreisrath  des  Kreises  Dieburg.
4.  "   Erbach  Erbach.  do.  do.  Erbach.
5.  "   Groß-  Gerau.  Groß-Gerau.  do.  do.  Groß-Gerau.
6.  "  Heppenheim  Heppenheim.  do.  do.  Heppenheim.
7.  "   Offenbach.  Offenbach.  do.  do.  Offenbach.
b)  Provinz  Oberhessen.
1.  Kreis  Alsfeld.  Alsfeld.  Kreisrath  des  Kreises  Alsfeld.
2.  "   Büdingen  Büdingen.  do.  do.  Büdingen.
3.  "   Friedberg.  Friedberg.  do.  do.  Friedberg.
4.  "   Gießen  Gießen.  do.  do.  Gießen.
5.  "  Lauterbach  Lauterbach.  do.  do.  Lauterbach.
6.  "   Schotten.  Schotten.  do.  do.  Schotten.
c)  Provinz  Rheinhessen.
1.  Kreis  Alzey  Alzey.  Kreisrath  des  Kreises  Alzey.
2.  "   Bingen  Bingen.  do.  do.  Bingen.
3.  "   Mainz.  Mainz.  Amtmann  Weber  zu  Mainz.
4.  "   Oppenheim  Oppenheim.  Kreisrath  des  Kreises  Oppenheim.
5.  "   Worms  Worms.  do.  do.  Worms.
G.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
1.   Aushebungs=  (Landwehr-Kompagnie-)  Bezirk  Doberan  mit  den  Neubukow.  Rittergutsbesitzer  Staunau  auf  Klein-Städten
  Bützow,  Doberan,  Kröpelin  und  Neubukow.  Strömkendorf.
2.  Aushebungs=  (Landwehr-Kompagnie-)  Bezirk  Grevesmühlen   Grevesmühlen. Rittergutsbesitzer  Kammerherr  von
mit  den  Städten  Gadebusch,  Grevesmühlen  und  Rehna.  Plessen  auf  Damshagen.
3.  Aushebungs-  (Landwehr-Kompagnie-)  Bezirk  Güstrow  mit  den   Güstrow.  Rittergutsbesitzer  Graf  von  Schlieffen
Städten  Güstrow,  Krakow  und  Laage.  auf  Warnkenhagen  zu  Drölitz.
4.  Aushebungs-(Landwehr-Kompagnie-)  Bezirk  Hagenow  mit  den  Wittenburg.  Rittergutsbesitzer  Major  a.  D.  von
Städten  Boizenburg,  Hagenow  und  Wittenburg.  Grävenitz  auf  Zühr.
5.   Aushebungs=  (Landwehr.  Kompagnie-)  Bezirk  Ludwigslust  mit   Ludwigslust.  Bürgermeister  Hofrath  Brandenburg  zu
den  Städten  Dömitz,  Grabow,  Ludwigslust  und  Neustadt.  Ludwigslust.
6.  Aushebungs-  (Landwehr-  Kompagnie-)  Bezirk  Malchin  mit  den   Stavenhagen.  Rittergutsbesitzer  von  Blücher  auf  Jürgensdorf
Städten  Malchin,  Neukalen,  Stavenhagen  und  Teterow.  
7.  Aushebungs-  (Landwehr-Kompagnie-)  Bezirk  Parchim  mit  den  Parchim.  Rittergutsbesitzer  Schalburg  auf  Herz-Städten
  Goldberg,  Lübz,  Parchim  und  Plau.  berg.
8.  Aushebungs=  (Landwehr-Kompagnie-)  Bezirk  Ribnitz  mit  den  Sülze.  Rittergutsbesitzer  von  Kardorff  auf
Städten  Gnoyen,  Marlow,  Ribnitz,  Sülze  und  Tessin.  Böhlendorf.
9.  Aushebungs-  (Landwehr-Kompagnie-)  Bezirk  Rostock  mit  den   Rostock.  Rittergutsbesitzer  Generalmajor  z.  D.
Städten  Rostock  und  Schwaan.  von  Wickede  auf  Beselin.
10.  Aushebungs-(Landwehr--Kompagnie-)  Bezirk  Schwerin  mit  den  Schwerin.  Rittergutsbesitzer  Rittmeister  a.  D.
Städten  Crivitz  und  Schwerin.  von  Uslar  zu  Schwerin.
11.  Aushebungs-  (Landwehr-Kompagnie.)  Bezirk  Waren  mit  den  Schwandt  bei  Rittergutsbesitzer  Graf  von  Schlieffen
Städten  Malchow,  Penzlin,  Röbel  und  Waren.  Mölln  i.  M.  auf  Schwandt.
12.  Aushebungs-(Landwehr-Kompagnie.)  Bezirk  Wismar  mit  den  Wismar.  Senator  Joerges  zu  Wismar.

1.  Amtsgerichtsbezirke  Blankenhain,



Städten  Brüel,  Sternberg,  Warin  und  Wismar.



H.  Großherzogthum  Sachsen.

Groß-Rudestedt,
Vieselbach  und  Weimar.

Ilmenau,  Weimar.



Der  Direktor  des  1.  Verwaltungsbezirks

zu  Weimar.
37*
        <pb n="224" />
        —  210 —

























  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
  Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
2.  Amtzgerichtsbezirke  Allstedt,  Apolda,  Buttstedt  und  Jena  Apolda.  Der  Direktor  des  2.  Verwaltungsbezirks
zu  Apolda.
3.     "   Eisenach  und  Gerstungen  Eisenach.  Der  Direktor  des 3.  Verwaltungsbezirks
zu  Eisenach.
4.     "   Geisa,  Kaltennordheim,  Lengsfeld,  Ostheim,  Dermbach.  Der  Direktor  des  4.  Verwaltungsbezirks
und  Vacha.  zu  Dermbach.
5.     "   Auma,  Neustadt  a.  O.  und  Weida  Neustadt  a.  O.  Der  Direktor  des  5.  Verwaltungsbezirks
zu  Neustadt  a.  O.
J.  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.
1.   Bezirk  Neustrelitz:  die  Städte  Fürstenberg,  Neustrelitz,  Strelitz  Neustrelitz.  Amtsrichter  Jacoby  zu  Neustrelitz.
und  Wesenberg,  das  Kabinetsamt,  die  Domanial-Aemter
Feldberg,  Mirow  und  Strelitz  mit  dem  Fürstenberger
Amtsbezirk  und  die  ritterschaftlichen  Güter  Barsdorf,
Blumenow,  Boltenhof,  Dannenwalde,  Gramzow,  Krumbeck,
Lichtenberg,  Möllenbeck,  Quadenschönfeld,  Stolpe,  Tornow
mit  Ringsleben,  Tornowhof,  Wendorf,  Wittenhagen  und
Wrechen.
2.   Bezirk  Neubrandenburg:  die  Städte  Friedland,  Neubranden=  Stargard  i.  M. Amtsassessor  Ulrich  Freiherr  von  Maltzan
burg,  Stargard  und  Woldegk,  das  Domanial-Amt  Stargard  zu  Burg  Stargard.
und  die  ritterschaftlichen  Güter  Bassow,  Beseritz,  Blankenhof,
Bresewitz,  Brohm,  Brunn,  Buchhof,  Cammin,  Canzow,
Cölpin,  Cosa,  Gr.  Daberkow,  Dahlen,  Dishley,  Eichhorst,
Friedrichshof,  Galenbeck,  Ganzkow,  Gehren,  Genzkow,
Georginenau,  Gevezin,  Glocksin,  Godenswege,  Göhren,
Heinrichswalde,  Helpt,  Hohenmin,  Hohenstein,  Hornshagen,
Jatzke,  Ihlenfeld,  Klockow,  Kotelow,  Krappmühl,  Kreckow,
Leppin,  Liepen,  Louisenhof,  Lübbersdorf,  Matzdorf,  Meckl.
Wolfshagen,  Mildenitz,  Gr.  Miltzow,  Kl.  Miltzow,  Neddemin,
Neuenkirchen,  Neverin,  Pleetz,  Podewall,  Ramelow,  Rattey,
Riepke,  Roga,  Roggenhagen,  Rossow,  Sadelkow,  Salow,
Sandhagen,  Schönhausen,  Schwanbeck,  Schwichtenberg,
Staven,  Trollenhagen,  Voigtsdorf  und  Wittenborn.
3.   Bezirk  Schönberg:  das  Fürstenthum  Ratzeburg  Schönberg  i.  M.  Drost  Kammerherr  Claus  von  Oertzen
zu  Schönberg  i.  M.
K.  Großherzogthum  Oldenburg.
I.  Herzogthum  Oldenburg.
1.   Amt  Brake    Brake.  Der  Amtshauptmann.
2.     "   Butjadingen  Ellwürden.  do.  do.
3.     "   Cloppenburg  Cloppenburg.  do.  do.
4.     "   Delmenhorst  Delmenhorst.  do.  do.
5.     "   Elsfleth  Elsfleth.  do.  do.
6.     "   Friesoythe  Friesoythe.  do.  do.
7.     "   u.  Stadt  Jever.  Jever.  do.  do.
8.  Stadt  Oldenburg  Oldenburg.  do.  Oberbürgermeister.
9.  Amt  Oldenburg  Oldenburg.  do.  Amtshauptmann.
10.     "   u.  Stadt  Varel  Varel.  do.  do.
11.     "   Vechta  Vechta.  do.  do.
12.     "   Westerstede  Westerstede.  do.  do.
13.     "   Wildeshausen    Wildeshausen.  do.  do.
Il.  Fürstenthum  Lübeck  Eutin.  Regierungsrath  Harbers.
III.     "  Birkenfeld.  Birkenfeld.  Regierungsassessor  Rabben.
        <pb n="225" />
        —  211  —

























  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.

L.  Herzogthum  Braunschweig.
1.  Kreis  Braunschweig:  Braunschweig.
a)  Aushebungsbezirk  Braunschweig,  die  Stadt  Braunschweig
und  die  Amtsbezirke  Riddagshausen  und  Vechelde  um-  Der  zweite  Beamte  der  Kreisdirektion
fassend;  Braunschweig.
b)  Aushebungsbezirk  Thedinghausen,  den  Amtsbezirk  Theding-  
hausen  umfassend.
2.  Kreis  Wolfenbüttel  mit  den  Städten  Schöppenstedt  und  Wolfenbüttel.  Kreisdirektor  zu  Wolfenbüttel.
Wolfenbüttel.
3.  Kreis  Helmstedt  mit  den  Städten  Helmstedt,  Königslutter  und  Helmstedt.  do.  Helmstedt.
Schöningen.
4.   Kreis  Gandersheim  mit  den  Städten  Gandersheim  und  Seesen.  Gandersheim.  do.  Gandersheim.
5.  Kreis  Holzminden  mit  den  Städten  Eschershausen,  Holzminden  Holzminden.  do.  Holzminden.
und  Stadtoldendorf.
6.  Kreis Blankenburg  mit  den  Städten  Blankenburg  und  Hassel=  Blankenburg.  do.  Blankenburg.
  felde.
M.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.
1.  Kreis  Hildburghausen.  Hildburghausen.  s  Der  Herzogliche  Landrath  zu  Hildburghausen.

2.     "   Meiningen  Meiningen.  do.  Meiningen.
3.     "   Saalfeld.  Saalfeld.  do.  Saalfeld.
4.     "   Sonneberg  Sonneberg.  do.  Sonneberg.
N.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.
1.   Ostkreis  (Landrathsamtsbezirk  Altenburg):  
a)  Aushebungsbezirk  Altenburg:  Amtsgerichtsbezirk  Altenburg
  mit  Ausschluß  der  Parochien  Gieba  und  Lumpzig,
einschließlich  der  Städte  Altenburg,  Lucka,  Meuselwitz.
b)  Aushebungsbezirk  Schmölln:  die  zum  Amtsgerichts-   Altenburg.  Landrath  zu  Altenburg.
bezirk  Altenburg  gehörigen  Parochien  Gieba  und
Lumpzig  und  die  Amtzgerichtsbezirke  Ronneburg  und
Schmölln,  einschließlich  der  Städte  Gößnitz,  Ronneburg,
Schmölln.  
2.  Westkreis  (Landrathsamtsbezirk  Roda):  Amtsgerichtsbezirke  Roda.  do.  Roda.
Eisenberg,  Kahla,  Roda,  einschließlich  der  Städte  Eisenberg,
  Kahla,  Orlamünde  mit  Naschhausen,  Roda.
O.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.
1.  Kreis  Coburg    Coburg.  Landrath  zu  Coburg.
2.     "   Gotha    Gotha.  do.  Gotha.
3.     "   Ohrdruf        Ohrdruf.  do.  Ohrdruf.
4.     "   Waltershausen  Waltershausen.  do.  Waltershausen.
P.  Herzogthum  Anhalt.
1.  Kreis  Ballenstedt  Ballenstedt.  Kreisdirektor  zu  Ballenstedt.
2.     "     Bernburg  Bernburg.  do.  Bernburg.
3.     "   Cöthen    Cöthen.  do.  Cöthen.
4.     "   Dessau.  Dessau.  do.  Dessau.
5.     "   Zerbst.  Zerbst.  do.  Zerbst.
        <pb n="226" />
        — 212 —





















  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
  Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des,  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
Q.  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.
1.   Landrathsamtsbezirk  Sondershausen  Sondershausen.   Landrath  zu  Sondershausen.
2.  Landrathsamtsbezirke  Arnstadt  und  Gehren.  Arnstadt.  do.  Arnstadt.
R.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.
1.  Landrathsamtsbezirk  Frankenhausen  Frankenhausen.   Landrath  zu  Frankenhausen.
2.     "   Königsee  Königsee.  do.  Königsee.
3.     "   Rudolstadt.  Rudolstadt.  do.  Rudolstadt.
S.  Fürstenthum  Waldeck.
1.  Kreis  der  Eder    Wildungen.  Kreisamtmann  zu  Wildungen.
2.     "   des  Eisenbergs  Korbach.  do.  Korbach.
3.     "   Pyrmont  Pyrmont.  do.  Pyrmont.
4.     "   der  Twiste  Arolsen.  do.  Arolsen.
T.   Fürstenthum  Reuß  älterer  Linie.
Fürstenthum  Reuß  älterer  Linie  Greiz.  Landrath  zu  Greiz.
U.  Fürstenthum  Reuß  jüngerer  Linie.
1.   Die  Städte  Hirschberg,  Lobenstein,  Saalburg,  Schleiz  und   Schleiz.  Landrath  zu  Schleiz.
Tanna,  sowie  die  Dorfschaften  des  oberländischen  Bezirks.
2.  Die  Stadt  Gera  und  die  Dorfschaften  des  unterländischen  Gera.  do.  Gera.
Bezirks.
V.  Fürstenthum  Schaumburg-Lippe.
Fürstenthum  Schaumburg-Lippe  Bückeburg.  Geheimer  Justizrath  Langerfeldt  zu
Bückeburg.
W.  Fürstenthum  Lippe.*)
1.  Aushebungsbezirk  Detmold  mit  den  Aushebungsorten  Blomberg  Detmold.  Amtsrath  Neubourg  zu  Detmold.
und  Detmold:
a)  Verwaltungsbezirk  Detmold  mit  den  Aemtern  Detmold,
  Horn  und  Lage,
b)  Verwaltungsbezirk  Blomberg  mit  den  Aemtern  Blomberg,
  Schieder  und  Schwalenberg,
c)  Städte  Blomberg,  Detmold,  Horn  und  Lage,  sowie
Flecken  Schwalenberg.
2.  Aushebungsbegirk  Lemgo  mit  den  Aushebungsorten  Lemgo  und  Brake.  Amtsrath  Holzapfel  zu  Brake.

Schötmar:

a)  Verwaltungsbezirk  Brake  mit  den  Aemtern  Brake,
Hohenhausen,  Sternberg-Barntrup  und  Varenholz,

b)  Verwaltungsbezirk  Schötmar  mit  den  Aemtern
Oerlinghausen  und  Schötmar,

c)  Städte  Barntrup,  Lemgo  und  Salzuflen.

X.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
  Gebiet  der  freien  und  Hansestadt  Lübeck.  Lübeck.









Major  a.  D.  Fink  zu  Lübeck.

*)  Anmerkung.  Für  das  Amt  Lipperode  und  das  Stift  Cappel  werden  die  Funktionen  des  Civilvorsitzenden  von  dem

Civilvorsitzenden  des  Kgl.  preuß.  Kreises  Paderborn  wahrgenommen.
        <pb n="227" />
        —  213  —













  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
  Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.   des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
  Civilvorsitzenden  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
Y.  Freie  Hansestadt  Bremen.
Die  Städte  Bremen,  Bremerhaven,  Vegesack  und  die  Dörfer  Bremen.  Major  a.  D.  von  Lossau  zu  Bremen.
im  Bremischen  Landgebiet.
Z.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
1.  Ersatzkommission  I      Hamburg.  Dr.  Gustav  Petersen  zu  Hamburg.
Vom  Aushebungsbezirk  Hamburg  (Stadt,  Vorstadt,  Vororte,
Landherrenschaft  der  Marsch=  und  der  Geestlande)  die
Militärpflichtigen  mit  dem  Anfangsbuchstaben  der  Familiennamen
  A bis  L  und  Aushebungsbezirk  Ritzebüttel  umassend.

2.  Ersatzkommission  II  Hamburg.  Dr.  Matthias  Mutzenbecher  zu  Hamburg.
Vom  Aushebungsbezirk  Hamburg  (Stadt,  Vorstadt,  Vororte,
Landherrenschaft  der  Marsch=  und  der  Geestlande)  die
Militärpflichtigen  mit  dem  Anfangsbuchstaben  der  Familiennamen
  M  bis  Z  und  Aushebungsbezirk  Bergedorf  umfassend.

Tz.  Elsaß-Lothringen.
a)  Bezirk  Unter-Elsaß.
1.   Stadtkreis  Straßburg,  die  Stadtgemeinde  Straßburg  umfassend.  Straßburg.  Polizeidirektor  zu  Straßburg.
2.  Landkreis  Straßburg:  Kantone  Brumath,  Hochfelden,  Schiltig-   Straßburg.  Kreisdirektor  des  Landkreises  Straßburg
heim  und  Truchtersheim.  
3.  Kreis  Erstein:  Kantone  Benfeld,  Erstein,  Geispolsheim  und  Erstein.  Kreisdirektor  des  Kreises  Erstein.
Oberehnheim.
4.  Kreis  Hagenau:  Kantone  Bischweiler,  Hagenau  und  Nieder-  Hagenau.  do.  do.  Hagenau.
bronn,
5.  Kreis  Molsheim:  Kantone  Molsheim,  Rosheim,  Saales,  Molsheim.  do.  do.  Molsheim.
Schirmeck  und  Wasselnheim.
6.   Kreis  Schlettstadt:  Kantone  Barr,  Markolsheim,  Schlettstadt  Schlettstadt.  do.  do.  Schlettstadt.
und  Weiler.
7.  Kreis  Weißenburg:  Kantone  Lauterburg,  Selz,  Sulz  u.  Walde,  Weißenburg.  do.  do.  Weißenburg.
Weißenburg  und  Wörth.
8.  Kreis  Zabern:  Kantone  Buchsweiler,  Drulingen,  Lützelstein,  Zabern.  do.  do.  Zabern.
Maursmünster,  Saarunion  und  Zabern.
b)  Bezirk  Ober-Elsaß.
1.  Kreis  Colmar:  Kantone  Andolsheim,  Colmar,  Münster,  Neu-   Colmar.  Kreisdirektor  des  Kreises  Colmar.
breisach  und  Winzenheim.
2.   Kreis  Rappoltsweiler:  Kantone  Kaysersberg,  Markirch,  Rappolts-  Rappoltsweiler.  do.  do.  Rappoltsweiler
  und  Schnierlach.  weiler.
3.   Kreis  Gebweiler:  Kantone  Ensisheim,  Gebweiler,  Rufach   Gebweiler.  do.  do.  Gebweiler.
und  Sulz.
4.   Kreis  Thann:  Kantone  St.  Amarin,  Masmünster,  Sennheim  Thann.  do.  do.  Thann.
und  Thann.
5.  Kreis  Mülhausen:  Kantone  Habsheim,  Hüningen,  Landser  Mülhausen.  do.  do.  Mülhausen.
und  Mülhausen-Süd  und  Mülhausen-Nord.
6.  Kreis  Altkirch:  Kantone  Altkirch,  Dammerkirch,  Hirsingen  Altkirch.  do.  do.  Altkirch.
und  Pfirt.
        <pb n="228" />
        —  214 —













und  Saaralben.







  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
  Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.

e)  Bezirk  Lothringen.
1.  Stadtkreis  Metz,  die  Stadtgemeinde  Metz  umfassend.  Metz.  Polizeidirektor  zu  Metz.
2.  Landkreis  Metz:  Kantone  Gorze,  Metz,  Pange,  Verny  und  Vigy.  Metz.  Kreisdirektor  des  Landkreises  Metz.
3.   Kreis  Diedenhofen:  Kantone  Diedenhofen,  Fenisch,  Kattenhofen,  Diedenhofen.  do.  des  Kreises  Diedenhofen.
Metzerwiese  und  Sierck.
4.  Kreis  Saarburg:  Kantone  Finstingen,  Lörchingen,  Pfalzburg,,  Saarburg.  do.  do.  Saarburg.
Rixingen  und  Saarburg.
5.   Kreis  Chäteau-Salins:  Kantone  Albesdorf,  Chäteau-Salins,,  Chäteau-Salins.  do.  do.  Chäteau-Delme,
  Dienze  und  Vic.  Salins.
6.  Kreis  Bolchen:  Kantone  Bolchen,  Busendorf  und  Falkenberg.  Bolchen.  do.  do.  Bolchen.
7.  Kreis  Saargemünd:  Kantone  Bitsch,  Rohrbach,  Saargemünd  Saargemünd.  do.  do.  Saarund
  Wolmünster.  gemünd.
8.   Kreis  Forbach:  Kantone  St.  Avold,  Forbach,  Großtänchen  Forbach.  do.  do.  Forbach.



Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="229" />
        —  215  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

    



Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.













XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  4.  Juli  1890.  Nr.:  27.

  

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Exequatur-  der  unter  amtlicher  Aufsicht  erfolgenden  Entleerung  von
Ertheilungen      Seite  215  Branntweingebinden  215

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Vorschriften  für  die  Veran-  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

lagung  der  Brennereien  zum  Kontingent;  —  Behandlung  Reichsgebiete  233

1.    Konsulat-Wesen.  

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  bisherigen  Vize-Konsul  bei  dem  Konsulat  in  Kopenhagen,  von  Faber  du  Faur,  zum
Konsul  in  Havre  de  Grace,
den  Kausmann  L.  Schröder  zum  Konsul  in  °Abo  (Finland)
und
den  Kaufmann  C.  Deneys  zum  Konsul  in  Baku  (Rußland)
zu  ernennen  geruht.





Dem  zum  General-Konsul  von  Guatemala  in  Frankfurt  a.  M.  ernannten  bisherigen  Konsul  Heinrich  Herz
und  dem  zum  Konsul  des  gedachten  Freistaats  ebendaselbst  ernannten  Rentier  Johann  Georg  Helgers
ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.



2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  18.  v.  M.  folgenden  Beschluß  gefaßt:

Die  Neubemessung  der  Jahresmenge  Branntwein,  welche  die  einzelnen  Brennereien  während  der
nächsten  Kontingentirungsperiode  zu  dem  niedrigeren  Satze  der  Verbrauchsabgabe  herstellen  dürfen,  erfolgt
in  der  Weise,  daß

1.  für  das  erste  Betriebsjahr  1890/91

a)  für  die  bestehenden  Brennereien  die  zeitherigen  Kontingentsmengen  provisorisch  zu  vier
Fünftheilen  in  Kraft  bleiben,



38
        <pb n="230" />
        —  216  —

b)  für  die  neu  entstandenen  landwirthschaftlichen  Brennereien  provisorisch  entsprechende
Kontingentsmengen  ausgeworfen  werden;

2.  im  zweiten  Betriebsjahr  1891/92  zugleich  die  Abweichungen  zwischen  den  provisorischen  und
den  endgültig  festgestellten  Kontingentsmengen  ausgeglichen  werden,  dergestalt,  daß  die  im
ersten  Betriebsjahr  zu  dem  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatz  etwa  zuviel  abgebrannten  Branntweinmengen
  von  dem  Jahreskontingent  in  Abzug  gebracht,  die  zu  wenig  abgebrannten  Branntweinmengen
  aber  zu  diesem  Kontingent  zum  Zweck  des  nachträglichen  Abbrennens  hinzugeschlagen,
  beziehungsweise  durch  Ertheilung  von  Berechtigungsscheinen  ausgeglichen  werden;

3.  im  Uebrigen  nach  den  in  der  Anlage  enthaltenen  Vorschriften  zu  verfahren  ist.

  Berlin,  den  1.  Juli  1890.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Freiherr  von  Maltzahn.



Anlage.



Vorschriften

für  die

Veranlagung  der  Brennereien  zum  Kontingent.

§.  1.

Bis  zum  1.  November  1890  haben  sämmtliche  Hauptämter  der  vorgesetzten  Direktivbehörde  eine  Nach-Anlage

  1.  weisung  der  einzelnen  in  ihrem  Bezirk  vorhandenen  Brennereien  nach  dem  Muster  der  Anlage  1
einzureichen.

Von  der  Aufnahme  in  die  Nachweisung  bleiben  ausgeschlossen:

a)  die  bis  zum  30.  September  1890  gänzlich  abgemeldeten  (nicht  blos  ruhenden)  Brennereien,

b)  diejenigen  landwirthschaftlichen  Brennereien,  welche  nach  dem  1.  April  1887  in  gewerbliche
umgewandelt  worden  sind  und  daher  ebenso  wie  die  Brennereien  unter  a  an  der  Veranlagung
zum  Kontingent  nicht  mehr  theilnehmen,

c)  die  gewerblichen  Brennereien,  einschließlich  der  neu  entstandenen,  welche  Branntwein  zum
niedrigeren  Verbrauchsabgabesatz  überhaupt  nicht  haben  herstellen  dürfen,

d)  die  nicht  mehlige  Stoffe  verarbeitenden  Brennereien,  welche  Materialsteuer  oder  statt  derselben

  Zuschlag  zur  Verbrauchsabgabe  entrichten,  vorbehaltlich  des  nachrichtlichen  Vermerks
nach  Punkt  4  der  Anleitung  zur  Anlage  1.

§.  2.
Für  die  Ausfüllung  der  einzelnen  Spalten  der  Nachweisung  Anlage  1  gelten  die  folgenden
Maßgaben:  
a)  die  durchschnittliche  Produktion  wird  gefunden,  indem  die  Summe  der  vom  1.  Oktober  1887
bis  zum  30.  September  1890  insgesammt  hergestellten  Alkoholmenge  durch  3  getheilt  wird.
b)  Sind  Brennereien  nur  in  zweien  der  letztvergangenen  3  Betriebsjahre  im  Betrieb  gewesen,
so  ist  die  Theilung  durch  2  vorzunehmen,  haben  Brennereien  nur  in  einem  dieser  3  Jahre

im  Betrieb  gestanden,  so  ist  die  Produktion  dieses  einen  Jahres  als  durchschnittliche  Produktion
  einzustellen.
        <pb n="231" />
        —  217  —



c)  Die  Ausfüllung  der  Spalte  12  hat  nur  in  den  unter  d  bis  f  bezeichneten  Fällen  zu  erfolgen.

d)  Ist  eine  bisher  nicht  Getreide  verarbeitende  Brennerei  seit  dem  1.  Oktober  1887  dauernd
zur  Verarbeitung  von  Getreide  ohne  Hefebereitung  übergegangen,  so  sind  nur  7/8,  ist  sie
dagegen  dauernd  zur  Hefebereitung  übergegangen,  nur  4/8  und  ist  eine  bisher  dickmaischende
Getreidebrennerei  dauernd  zur  Hefebereitung  übergegangen,  nur  4/7  ihrer  bisherigen  durchschnittlichen
  Kontingentsproduktion  der  Neubemessung  des  Kontingents  zu  Grunde  zu  legen
und  demgemäß  in  Spalte  12  in  Ansatz  zu  bringen.

e)  Hat  eine  Brennerei  seit  dem  1.  Oktober  1887  für  einen  Theil  ihres  Betriebes  dauernd
eine  der  unter  d  bezeichneten  Aenderungen  der  Betriebsart  eintreten  lassen,  so  ist  für  denjenigen
  in  Spalte  14  in  Prozenten  anzugebenden  Theil  ihres  Betriebes,  welcher  als  veränderter
  stattgefunden  hat,  eine  den  vorstehenden  Bestimmungen  entsprechend  herabgesetzte
Summe  in  Spalte  12  in  Ansatz  zu  bringen.

f)  Hat  eine  Brennerei  seit  dem  1.  Oktober  1887  vorübergehend  eine  der  unter  d  bezeichneten
Aenderungen  der  Betriebsart  eintreten  lassen,  welche  nicht  durch  besondere  Umstände,  z.  B.
Mißernte  in  einer  Fruchtart,  gerechtfertigt  erscheint,  so  ist  in  Spalte  12  nur  die  Menge  in
Ansatz  zu  bringen,  welche  sich  ergiebt,  wenn  für  diejenigen  Betriebsjahre,  in  denen  der  veränderte
  Betrieb  stattgefunden  hat,  und  für  denjenigen  in  Spalte  14  in  Prozenten  anzugebenden
  Theil  des  Betriebes,  auf  den  die  Aenderung  sich  in  jedem  einzelnen  Betriebsjahr  erstreckt
hat,  eine  den  vorstehenden  Bestimmungen  entsprechende  Herabsetzung  der  Summen  in  Spalte  8
beziehungsweise  9  oder  10  erfolgt.

8)  In  Spalte  14  ist  seitens  des  Hauptamts  für  jede  Eintragung,  welche  nach  Maßgabe  der
Vorschriften  unter  b  bis  f  gemacht  worden,  vorbehaltlich  sonstiger  der  Nachweisung  beizufügender
  Beläge,  ein  die  Eintragung  näher  begründender  beziehungsweise  eine  Prüfung  der
Ziffern  ermöglichender  Vermerk  zu  machen.

§.  3.

Die  von  den  Hauptämtern  eingereichten  Nachweisungen  beziehungsweise  die  darin  gestellten
Anträge  unterliegen  der  Prüfung  und  Entscheidung  durch  die  Direktivbehörde.

§.  4.

Die  Entscheidung,  wonach  für  eine  Brennerei  den  Bestimmungen  des  §.  2  unter  d  bis  f  gemäß
ein  geringeres  als  das  bisherige  Kontingent  in  Rechnung  zu  stellen  ist,  ist  mit  einem  der  Vorschrift
des  Absatz  2  entsprechenden  Hinweise  dem  Brennereibesitzer  oder  dessen  Vertreter  gegen  Zustellungsurkunde
  zu  eröffnen.

Gegen  diese  Entscheidung  der  Direktivbehörde  ist  die  schriftliche  Beschwerde  an  die  oberste  Landesfinanzbehörde
  zulässig.  Die  Beschwerde  darf  nur  dann  berücksichtigt  werden,  wenn  sie  binnen  14  Tagen
von  der  Zustellung  der  vorerwähnten  Entscheidung  an,  den  Tag  der  Zustellung  nicht  mitgerechnet,  bei
der  Direktivbehörde,  in  deren  Bezirk  die  Brennerei  liegt,  eingegangen  ist.

Die  Direktivbehörde  hat  bei  Weiterreichung  der  Beschwerde  die  über  die  Behändigung  der  angefochtenen
  Entscheidung  aufgenommene  Zustellungsurkunde  beizufügen.

Die  Entscheidung  der  obersten  Landesfinanzbehörde  ist  eine  endgültige.

§.  5.
Nach  Prüfung  der  Nachweisungen  zu  §.  1  haben  die  Direktivbehörden  bis  zum  1.  April
1891  der  obersten  Landesfinanzbehörde  eine  Nachweisung  nach  dem  Muster  der  Anlage  2  einzureichen.
In  diese  Nachweisung  sind  alle  in  den  Nachweisungen  zu  §.  1  enthaltenen  Brennereien  mit
Ausnahme
a)  derjenigen  Brennereien,  über  deren  Beschwerde  wegen  Ansetzung  eines  geringeren  als  ihres
bisherigen  Kontingents  (§.  2  unter  d  bis  f)  noch  nicht  endgültig  entschieden  worden  ist  (§.  4),
b)  der  bisher  am  Kontingent  noch  nicht  betheiligten  Brennereien,  welche  die  Zuweisung  eines
Kontingents  rechtzeitig  beansprucht  haben,  sowie  der  bereits  am  Kontingent  betheiligten
Brennereien,  welche  den  Anspruch,  ihren  Betrieb  in  der  abgelaufenen  Kontingentsperiode  als
einen  unregelmäßigen  zu  erachten,  rechtzeitig  erhoben  haben,  insoweit  diese  Ansprüche  nicht  etwa
bereits  endgültig  zurückgewiesen  worden  sind  (§§.  8  und  9),

38*
        <pb n="232" />
        —  218  —

aufzunehmen  und  für  jede  der  in  der  Anlage  1  bezeichneten  Klassen  in  je  einer  Summe  diejenigen
Litermengen  reinen  Alkohols  anzugeben,  welche  die  Gesammtheit  der  zu  der  Klasse  gehörigen  Brennereien
in  den  letztvergangenen  drei  Betriebsjahren  durchschnittlich

1.  im  Ganzen  (Anlage  1  Spalte  7),

  2.  zu  dem  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze  (Anlage  1  Spalte  11)

hergestellt  hat.

Zu  2  ist  jedoch  für  diejenigen  Brennereien,  auf  welche  die  Bestimmungen  des  §.  2  unter  d  bis  f
in  Anwendung  kommen,  nicht  die  in  Spalte  11,  sondern  die  in  Spalte  12  der  Anlage  1  angegebene
Summe  in  Rechnung  zu  stellen.    §.6.

Die  obersten  Landesfinanzbehörden  theilen  —  vorbehaltlich  der  Bestimmung  des  §.  16  —  die
gemäß  §.  5  ihnen  angezeigten  Summen,  beziehungsweise  für  jede  Klasse  spaltenweise  zu  je  einer  Summe
vereinigt,  mittels  des  gleichen  Formulars  dem  Reichsschatzamt  mit.

§.  7.

Das  Reichsschatzamt  läßt  die  ihm  gemäß  §.  6  mitgetheilten  Summen  wiederum  für  jede  Klasse
spaltenweise  zu  je  einer  Summe  zusammenziehen  und  hieraus  für  das  ganze  Reichsgebiet  —  mit  Ausnahme
  der  im  §.  16  aufgeführten  Bundesstaaten  und  Gebietstheile  —  das  prozentuale  Verhältniß
zwischen  der  in  den  letztvergangenen  drei  Betriebsjahren  stattgehabten  Gesammtproduktion  an  Alkohol
überhaupt  und  der  in  dem  gleichen  Zeitraum  zu  dem  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze  hergestellten
beziehungsweise  als  hergestellt  in  Ansatz  gebrachten  Alkoholmenge  auf  vier  Dezimalstellen,  und
zwar  für  jede  der  in  der  Anlage  1  bezeichneten  Klassen  von  Brennereien  in  je  einer  Verhältnißzahl  berechnen.

Diese  Verhältnißzahlen  werden  von  dem  Reichsschatzamt  den  obersten  Landesfinanzbehörden  mitgetheilt
  werden.

§.  8

Wenn  eine  bisher  am  Kontingent  noch  nicht  betheiligte  landwirthschaftliche  Brennerei  oder  eine
am  Kontingent  bereits  betheiligte  Brennerei,  welche  während  der  ganzen  Dauer  der  Kontingentsperiode
geruht  hat,  jedoch  nicht  gänzlich  abgemeldet  worden  ist,  die  Zuweisung  eines  Kontingents  für  die  nächste
Kontingentsperiode  beanspruchen,  oder  eine  am  Kontingent  bereits  betheiligte  Brennerei  den  Anspruch
erheben  will,  daß  ihr  Betrieb  für  die  abgelaufene  Kontingentsperiode  als  ein  unregelmäßiger  behandelt
werde,  so  ist  ein  bezüglicher  schriftlicher  Antrag  zu  stellen.  Derartige  Anträge  dürfen  nur  dann  berücksichtigt
  werden,  wenn  sie  bei  der  Steuerbehörde,  in  deren  Hebebezirk  die  Brennerei  gelegen  ist,  vor  dem
1.  November  1890  eingegangen  sind.  

Für  Brennereien,  welche  bis  zum  31.  Oktober  1890  noch  nicht  betriebsfähig  hergestellt  worden
sind,  ist  der  Antrag  auf  Zuweisung  eines  Kontingents  für  die  nächste  Kontingentsperiode  unzulässig.

  §.  9.

Die  Entscheidung  über  die  im  §.  8  bezeichneten  Anträge  und,  im  Falle  der  Genehmigung,  die
Feststellung  des  angemessenen  Betriebsumfanges  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen  des  §.  10  erfolgt  durch
die  zuständige  Direktivbehörde.

Auf  die  Entscheidungen,  durch  welche

a)  der  Antrag  auf  Neuzuweisung  eines  Kontingents  oder  auf  Behandlung  des  in  der  abgelaufenen

  Kontingentsperiode  stattgehabten  Betriebes  als  eines  unregelmäßigen  zurückgewiesen,
  b)  die  Größe  des  angemessenen  Betriebsumfanges  gemäß  §.  10 c  festgestellt  wird,
finden  die  Vorschriften  des  §.  4  entsprechende  Anwendung.

§.  10.
  Soweit  einer  der  im  §.  8  bezeichneten  Ansprüche  seitens  der  Steuerbehörde  als  rechtzeitig  er—
hoben  und  an  sich  gerechtfertigt  anerkannt  wird,  findet  das  folgende  Verfahren  Anwendung:

a)  Es  ist  festzustellen,  welcher  Betriebsumfang  als  für  die  in  Frage  stehende  Brennerei  angemessen
zu  erachten  sein  würde,  wenn  dieselbe  in  den  letztvergangenen  drei  Betriebsjahren  regelmäßig
betrieben  worden  wäre.        

Hierbei  sind  der  Umfang  der  Betriebsanlagen  und  insbesondere  die  landwirthschaftlichen
  Verhältnisse  zu  berücksichtigan  und  ist  der  Betriebsumfung  gleichartiger,  unter  ähnlichen
        <pb n="233" />
        —  219  —

Umständen  arbeitender  Brennereien,  die  während  der  letztvergangenen  drei  Betriebsjahre  einen
regelmäßigen  Betrieb  gehabt  haben,  zur  Vergleichung  heranzuziehen.

b)  Die  Vornahme  der  örtlichen  Ermittelungen  erfolgt  durch  eine  für  den  betreffenden  Bezirk
niedergesetzte  Kommission,  welche  aus  dem  Oberinspektor  beziehungsweise  dessen  Vertreter  und
zwei  von  der  höheren  Verwaltungsbehörde  des  Bezirks  (Regierung  etc.)  ernannten  vereideten
Sachverständigen  der  Brennereiberufsgenossenschaft  besteht.  

c) Die Feststellung des angemessenen Betriebsumfanges erolgt in der Weise, daß

1.  der  Gesammtbottichraum,  dessen  Bemaischung  als  für  ein  Betriebsjahr  angemessen  zu

erachten  sein  würde,  ermittelt  und  ferner

2.  die  aus  diesem  herstellbare  Litermenge  reinen  Alkohols  berechnet  wird.

Letztere  Berechnung  geschieht  unter  Zugrundelegung  des  in  der  fraglichen  Brennerei  amt—
lich  ermittelten  beziehungsweise  nach  den  vorhandenen  Betriebseinrichtungen,  dem  zu  ver—
arbeitenden  Material  u.  dergl.  zu  erwartenden  Ausbeuteverhältnisses.

d)  Nach  endgültiger  Feststellung  des  angemessenen  Betriebsumfanges  (vergl.  §.  9  Absatz  2b)
ist  seitens  der  Direktivbehörde  für  jede  einzelne  in  Betracht  kommende  Brennerei,  gemäß  dem
seitens  des  Reichsschatzamts  mitgetheilten  allgemeinen  Verhältniß  zwischen  der  in  den  letztvergangenen
  drei  Betriebsjahren  stattgehabten  Gesammtproduktion  an  Alkohol  überhaupt  und
der  in  dem  gleichen  Zeitraum  zu  dem  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze  hergestellten  beziehungsweise
  als  hergestellt  in  Ansatz  gebrachten  Alkoholmenge  (§.  7),  zu  berechnen,  welcher  Theil  der
Alkoholproduktion  (siehe  c  unter  2)  zu  dem  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze  herstellbar  gewesen
  wäre,  wenn  die  fragliche  Brennerei  in  dem  vorbezeichneten  Zeitraum  in  dem  als
angemessen  festgesetzten  Umfange  beltrieben  worden  wäre.  Die  Berechnung  hat  für  jede  der
in  der  Anlage  1  bezeichneten  Klassen  von  Brennereien  nach  der  für  diese  besonders  angegebenen
Verhältnißzahl  zu  erfolgen.

Eine  Mittheilung  des  Ergebnisses  dieser  Berechnung  an  die  Brennereibesitzer  findet
nicht  statt.  

§.  11.

Das  im  §.  10  vorgezeichnete  Verfahren  darf  nach  näherer  Anordnung  der  obersten  Landesfinanzbehörde
  bei  solchen  kleinen  Brennereien  (§.  13  des  Gesetzes  vom  24.  Juni  1887),  welche  bisher
kontingentirt  gewesen  sind,  einen  regelmäßigen  Betrieb  jedoch  nicht  gehabt  haben,  auch  dann  angewendet
werden,  wenn  die  Voraussetzungen  des  §.  8  nicht  gegeben  sind.  Von  der  Anhörung  vereideter  Sachverständiger
  darf  in  solchen  Fällen  abgesehen  werden,  sofern  dieselbe  nicht  vom  Brennereibesitzer  beantragt
  wird.

§.  12.

Bis  zum  1.  August  1891  haben  die  Direktivbehörden  der  obersten  Landesfinanzbehörde  eine
Nachweisung  nach  dem  Muster  der  Anlage  3  einzureichen.

In  Spalte  1  beziehungsweise  2  oder  3  dieser  Nachweisung  sind  in  je  einer  Summe  diejenigen
Mengen  reinen  Alkohols  aufzunehmen,  welche

a)  für  die  Brennereien,  über  deren  Beschwerde,  betreffend  die  Herabsetzung  ihrer  bisherigen
Kontingentsproduktion,  gemäß  §.  2  unter  d  bis  f  erst  nach  Einreichung  der  Nachweisung
zu  §.  5  endgültig  entschieden  worden  ist,  und  welche  daher  in  der  bezeichneten  Nachweisung
noch  nicht  enthalten  sind,  als  bisherige  durchschnittliche  Produktion  zu  dem  niedrigeren
Verbrauchsabgabesatze  in  Ansatz  zu  bringen  oder  

b)  von  solchen  Brennereien,  deren  Anspruch,  ihren  Betrieb  während  der  abgelaufenen  Kontingentsperiode
  als  einen  unregelmäßigen  zu  erachten,  erst  nach  Einreichung  der  Nachweisung  zu  §.  5
endgültig  abgewiesen  ist,  und  welche  daher  in  der  bezeichneten  Nachweisung  noch  nicht  enthalten
  sind,  bisher  durchschnittlich  zu  dem  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze  hergetellt
  oder

c)  für  die  als  am  Kontingent  neu  betheiligt  oder  als  in  der  abgelaufenen  Kontingentsperiode
unregelmäßig  betrieben  anerkannten  Brennereien  gemäß  §.  10  d  als  fingirte  bisherige  Durchschnittsproduktion
  zu  dem  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze  in  Rechnung  zu  stellen  sind.

Die  auf  die  Veranlagung  der  einzelnen  Brennereien  bezüglichen  Arbeiten  sind  so  zu  fördern,
daß  vor  dem  1.  August  1891  thunlichst  für  alle  in  der  Nachweisung  zu  §.  5  noch  nicht  enthaltenen

Anlage  3.
        <pb n="234" />
        —  220  —

Brennereien  eine  endgültige  Entscheidung  erfolgt  und  dieselben  daher  in  der  zu  diesem  Zeitpunkte  einzu—
reichenden  Nachweisung  Aufnahme  finden  können.

§.  18.

Die  obersten  Landesfinanzbehörden  theilen  —  vorbehaltlich  der  Bestimmung  des  §.  16  —  die
nach  der  Vorschrift  des  §.  12  ihnen  angezeigten  Summen,  beziehungsweise  spaltenweise  zu  je  einer
Gesammtsumme  vereinigt,  mittelst  des  gleichen  Formulars  dem  Reichsschatzamt  mit.

  §.  14.

Das  Reichsschatzamt  läßt  sämmtliche

a)  in  den  Spalten  2,  4,  6,  8,  10,  12,  14  und  16  der  Nachweisung  Anlage  2  und

b)  in  den  Spalten  1  bis  3  der  Nachweisung  Anlage  3
angegebenen  Litermengen  reinen  Alkohols  zu  einer  einzigen  Summe  zusammenziehen.

Die  so  ermittelte  Summe  wird  zu  dem  für  das  ganze  Reichsgebiet  für  die  nächste  Kontingentsperiode
  zu  Gebote  stehenden  jährlichen  Gesammtkontingent  —  abzüglich  des  auf  die  im  §.  16  genannten
Bundesstaaten  und  Gebietstheile  entfallenden  gesetzlichen  Antheils,  sowie  der  den  nicht  mehlige  Stoffe  verarbeitenden
  Brennereien,  welche  Materialsteuer  oder  statt  dieser  Zuschlag  zur  Verbrauchsabgabe  entrichteten,
  zugetheilten  Branmtweinmenge  —  ins  Verhältniß  gesetzt  und  hieraus  durch  Schlußberechnung  festgestellt,
  wieviel  Liter  künftigen  Kontingents,  auf  vier  Dezimalstellen  berechnet,  für  jede  Brennerei  gleichmäßig
  auf  ein  Liter  der  in  den  letztvergangenen  drei  Betriebsjahren  durchschnittlich  zum  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze
  hergestellten  beziehungsweise  der  für  die  Kontingentirung  in  Ansatz  gebrachten  oder
  fingirte  bisherige  Produktion  zu  dem  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze  berechneten  Alkoholmenge
entfallen.

§.  15.

Die  nach  §.  14  berechnete  Verhältnißzahl  wird  den  obersten  Landesfinanzbehörden  als  endgültige
mitgetheilt  werden.

Auf  Grund  derselben  treffen  die  Direktivbehörden  schleunigst  für  jede  einzelne  in  der  neuen  Kontingentsperiode
  am  Kontingent  betheiligte  Brennerei  nach  Maßgabe  der  von  derselben  in  den  letztvergangenen
  drei  Betriebsjahren  durchschnittlich  zum  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze  wirklich
hergestellten  beziehungsweise  für  die  neue  Kontingentirung  in  Ansatz  gebrachten  beziehungsweise
  nach  Maßgabe  der  gemäß  §.  10  d  auf  Grund  der  fingirten  bisherigen  Durchschnittsproduktion
  zu  dem  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze  berechneten  Alkoholmenge  eine  dem
Brennereibesitzer  mitzutheilende  Festsetzung  der  Litermenge  reinen  Alkohols,  welche  die  Brennerei  innerhalb
der  neuen  Kontingentsperiode  zu  dem  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze  jährlich  herstellen  darf.  Die
Festsetzung  ist,  soweit  nicht  Rechnungsfehler  untergelaufen  sind,  eine  endgültige.

Bei  der  Berechnung  des  künftigen  Kontingents  werden  Bruchtheile  des  Liter,  wenn  sie  unter
einem  halben  Liter  bleiben,  unberücksichtigt  gelassen,  anderenfalls  auf  ein  ganzes  Liter  abgerundet.

§.  16.

Für  die  Königreiche  Bayern  und  Württemberg,  das  Großherzogthum  Baden  und  die  Hohen—
zollernschen  Lande  erfolgt  die  Kontingentsberechnung  nach  Maßgabe  der  vorstehenden  Bestimmungen  durch
die  oberste  Landesfinanzbehörde.
        <pb n="235" />
        —  221  —

Anlage  1.



amtsbezirk.

Nachweisung
zu.

§.  1  der  Vorschriften  für  die  Veranlagung  der  Brennereien  zum  Kontingent.



Anleitung.

1.  In  der  Abtheilung  A  und  E  sind  auch  diejenigen  Brennereien  aufzuführen,  welche  der  Hauptsache  nach  Kartoffeln
und  dergleichen,  daneben  aber  auch  Getreide  verarbeiten,  ohne  Hefe  zu  bereiten.

2.  Bei  Ausfüllung  der  Spalten  4  bis  12  werden  Bruchtheile  des  Liter,  wenn  sie  unter  einem  halben  Liter  bleiben,
unberücksichtigt  gelassen,  andernfalls  auf  ein  ganzes  Liter  abgerundet.

3.  Zu  dem  zum  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatz  hergestellten  Branntwein  (Spalten  8  bis  11)  ist  auch  derjenige
Branntwein  zu  rechnen,  welcher  unter  Ertheilung  von  Berechtigungsscheinen  zum  höheren  Abgabesatz  zur  Anschreibung
  gelangt  ist.

4.  Die  Gesammtproduktion  der  nicht  mehlige  Stoffe  verarbeitenden  Brennereien,  welche  Materialsteuer  oder  statt
dieser  Zuschlag  zur  Verbrauchsabgabe  entrichten,  ist  in  Spalten  8  bis  11  nur  nachrichtlich  in  je  einer  Gesammtmenge
  anzugeben.
        <pb n="236" />
        —  222  —





    





Bezirk
der
Hebestelle

zu

Ort
der

Brennerei.

Name
des

Brennereibesitzers.

Von  der  Brennerei  sind  im  Ganzen
hergestellt  worden

in  dem  in  dem  in  dem  hiernach
Betriebsjahre  Betriebsjahre  Betriebsjahre  duchschnitlich

1887/88  1888/89  1889/90  Betriebsjahre



Liter



4.  5.  6.  7.















A.   Landwirthschaftliche,  nicht  Getreide  verarbeitende  Brennereien.
B.   Landwirthschaftliche  dickmaischende  Getreidebrennereien.
C.   Landwirthschaftliche  gemischte  (Hefe=  und  dickmeischende)
D.   Landwirthschaftliche  Hefebrennereien.

E.   Gewerbliche,  nicht  Getreide  verarbeitende  Brennereien,  sowie
F.   Gewerbliche  dickmaischende  Getreidebrennereien.

G.   Gewerbliche  gemischte  (Hefe=  und  dickmaischende)  Brennereien.
H.   Gewerbliche  Hefebrennereien.

.
        <pb n="237" />
        —  223  —











 

 

 

 

 

 

 

 

Von  der  Brennerei  sind  zum  niedrigeren  Verbrauchs-  In  Folge  stattgehabter
abgabesatze  hergestellt  worden  Aenderung  der  Betriebsart  Das
    hiernach  kommen  für  die  Neu-    bisherige
        bemessung  des  Kontingents  Kontingent
in  dem  in  dem  in  dem  durchschnittlich  von  der  in  Spalte  11  der  Bemerkungen.
Betriebsjahre  Betriebsjahre  Betriebsjahre  in  einem  verzeichneten  der
1887/88  1888/89  1889/90  Betriebsjahre  Menge  nur  in  Ansatz  Brennereibetrug

reinen  Alkohols.  
8.  9.  10.    11.    12.  13.  14.
Brennereien.
Melasse,  Rüben  oder  Rübensaft  verarbeitende  Brennereien.
    ........,den ........18. ...
DasHaupt-.......................·............-........  amt.





39
        <pb n="238" />
        <pb n="239" />
        —  225  —

Anl  age 2.
Direktivbezirk  
bezw.
Bundesstaat

Nachweisung

zu

§§.  5  und  6  der  Vorschriften  für  die  Veranlagung  der  Brennereien  zum  Kontingent.



39*
        <pb n="240" />
        —  226  —







Von  sämmtlichen  Brennereien  —  mit  den  im  §.  1  Absatz  2  und  §.  5  Absatz  2  der  Vorschriften  bezeichneten
in  den  letztvergangenen  drei  Betriebsjahren  durchschnittlich  hergestellt  worden  bezw.  als  zum  niedrigeren  Verbrauchs-



Von  landwirthschaftlichen

          
    

nicht  Getreide  verarbeinicht
  dickmaischenden  gemischten  (Hefe-  tenden  Brennereien,  so-Getreide
  verarbeitenden

    und  dickmaischenden)  Hefebrennereien  wie  von  Melasse,  Rüben
Getreidebrennereien

Brennereien  Brennereien  oder  Rübensaft  verarbeitenden
  Brennereien



zum    zum    zum  zum  zum

im  niedrigeren  im  niedrigeren  im  niedrigeren    im  niedrigeren  im  niedrigeren
Verbrauchs-  Verbrauchs-    Verbrauchs-    Verbrauchs-  Verbrauchs-Ganzen.
  abgabesatze.  Ganzen.  abgabesatze.  Ganzen.  abgabesatze.  Ganzen.  abgabesatze.  Ganzen.  abgabesatze.









1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.    8.  9.  10.
        <pb n="241" />
        Ausnahmen  —  sind  die  nachstehenden  Litermengen  reinen  Alkohols
abgabesatze  durchschnittlich  hergestellt  in  Ansatz  zu  bringen.





— 227  —



Von  gewerblichen





gemischten  (Hefe-









dickmaischenden  
    und  dickmaischenden)  Hefebrennereien
Getreide  brennereien  Brennereien
  zum    zum    zum
im  niedrigeren  im  niedrigeren  im  niedrigeren
Verbrauchs-  Verbrauchs-  Verbrauchs-Ganzen.
  Ganzen.  Ganzen.  .
Ganzen  abgabesatze.    abgabesatze.  abgabesatze.
11.  12.  13.  14.  15.  16.



















Nachrichtlich.

Von  den  nicht  mehlige  Stoffe  verarbeitenden
Brennereien,  welche  Materialsteuer  oder  statt
dieser  den  Zuschlag  zur  Verbrauchsabgabe  entrichten,
  sind  in  den  letztvergangenen  drei  Betriebsjahren
  durchschnittlich  hergestellt  worden

Leiter  reinen  Alkohols.
        <pb n="242" />
        <pb n="243" />
        —  229  —

Direktivbezirk
bezw.
Bundesstaat

Nachweisung

zu

§§.  12  und  13  der  Vorschriften  für  die  Veranlagung  der  Brennereien  zum  Kontingent.
        <pb n="244" />
        —  230  —





Für  die  Brennereien,  über  deren  Beschwerde
wegen  der  Ansetzung  eines  geringeren  als  ihres  bisherigen
  Kontingents  gemäß  §.  2  unter  e  bis  g  der
Vorschriften  erst  nach  Aufstellung  der  Nachweisung  zu
§.  5  endgültig  entschieden  worden  ist,  sind  als  bisherige
durchschnittliche  Produktion  zu  dem  niedrigeren
Verbrauchsabgabesatze  in  Ansatz  zu  bringen

Liter  reinen  Alkohols.



Von  den  mit  dem  Anspruche,  ihren  Betrieb
während  der  abgelaufenen  Kontingentsperiode  als  einen
unregelmäßigen  zu  erachten,  erst  nach  Aufstellung  der
Nachweisung  zu  §.  5  endgültig  abgewiesenen  Brennereien
sind  bisher  durchschnittlich  zu  dem  niedrigeren
Verbrauchsabgabesatze  hergestellt  worden

Liter  reinen  Alkohols.
        <pb n="245" />
        Für  die  als  am  Kontingent  neu  betheiligt  oder
als  in  der  abgelaufenen  Kontingentsperiode  unregelmäßig
  betrieben  anerkannten  Brennereien  ist  gemäß
§.  10d  die  fingirte  bisherige  Durchschnittsproduktion
zu  dem  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze  berechnet
  worden  auf



  Liter  reinen  Alkohols.





40
        <pb n="246" />
        —  232  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  20.  v.  M.  folgenden  Beschluß  gefaßt:

1.

Bei  jeder  unter  amtlicher  Aufsicht  erfolgenden  Entleerung  von  Gebinden,  Bassinwagen  und
dergleichen,  welche  unter  steuerlicher  Kontrole  befindlichen  Branntwein  enthalten,  ist  seitens
der  Abfertigungsbeamten  sorgfältig  darauf  zu  achten,  daß  die  Entleerung  der  betreffenden
Gefäße  eine  vollständige  ist.  Dasselbe  gilt  für  die  zur  Ueberleitung  des  Branntweins  benutzten
Pumpen,  Schläuche  und  dergleichen.  

2.   a)  Entleerte  Gebinde  dürfen  aus  den  Branntwein-Theilungslägern  und  aus  den  Branntwein-Reinigungsanstalten
  erst  entfernt  werden,  nachdem  sie  durch  Ausspülen  oder
längeres  Auslaugen  mit  Wasser  gereinigt  worden  sind.

Auf  Gebinde,  welche  einen  inneren  in  Branntwein  nicht  löslichen  Anstrich  tragen
(Feinspritfässer)  findet  diese  Vorschrift  keine  Anwendung.

b)  Soll  die  Reinigung  der  Gebinde  durch  Ausspülen  erfolgen,  so  ist  dieselbe  unter  den
Augen  der  Abfertigungsbeamten  —  und  zwar  thunlichst  mit  heißem  Wasser  und  unmittelbar
  nach  ihrer  Entleerung  —  vorzunehmen;  soll  die  Reinigung  der  Gebinde  durch
längeres  Auslaugen  derselben  mit  Wasser  bewirkt  werden,  so  ist  der  Erfolg  in  geeigneter
Weise  zu  kontroliren.

c)  In  allen  Fällen,  in  welchen  die  Reinigung  nicht  durch  Ausspülen  unter  den  Augen  der
Abfertigungsbeamten  unmittelbar  nach  der  Entleerung  der  Gebinde  stattfindet,  sind  die
entleerten  Gebinde  an  einem  hierfür  zu  deklarirenden  Orte  des  Lagers  oder  der  Reinigungsanstalt
  so  lange  aufzubewahren,  bis  die  Ausspülung  unter  Aufsicht  der  Beamten
erfolgen  kann  oder  die  Auslaugung  beendigt  ist.

3.   Eine  Reinigung  der  entleerten  Fässer  hat  ferner  stattzufinden:

a)  bei  der  unter  steuerlicher  Kontrole  stattfindenden  Umfüllung  steuerpflichtigen  Branntweins
aus  den  Versandfässern  in  Bassinwagen,
b)  bei  allen  Denaturirungen,  bei  welchen  der  zu  denaturirende  Branntwein  im  amtlichen
Beisein  aus  den  Versandfässern  abgelassen  wird.
Die  Vorschriften  unter  2b  und  c  finden  auf  diese  Fälle  entsprechende  Anwendung.

4.   Inwieweit  bei  kleineren  Theilungslägern  und  Reinigungsanstalten,  bei  der  Umfüllung  von
Branntwein  auf  Bassinwagen  außerhalb  des  Versendungsortes,  sowie  bei  der  Denaturirung
von  kleineren  Mengen  Branntwein  Ausnahmen  von  den  Vorschriften  unter  2  a  Absatz  1,
b und  c,  sowie  unter  3  zugelassen  werden  dürfen,  bestimmen  die  obersten  Landesfinanzbehörden.


5.   Das  Spülwasser  ist  entweder  zu  vernichten  oder  unter  Steuerkontrole  zu  nehmen  oder  zur

Denaturirung  zu  bringen,  oder  endlich  gegen  Steuerentrichtung  in  den  freien  Verkehr  zu  setzen.
Wird  das  Spülwasser  sofort  vernichtet,  oder  wird  in  den  Fällen  der  Ziffer  2  das

Spülwasser  in  das  Lager  oder  in  die  Reinigungsanstalt  aufgenommen,  so  darf  von  der  Feststellung

  der  in  dem  Spülwasser  enthaltenen  Litermenge  reinen  Alkohols  abgesehen  werden.

Berlin,  den  3.  Juli  1890.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Freiherr  von  Maltzahn.
        <pb n="247" />
        — 233 —

3.   Polizei=  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.



















  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behoͤrde,  welche  die  Datum
        Ausweisung  Ausweisungs-
  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  
  der  Ausgewiesenen.  schloffen  hat.  beschlusses.
1.  2.    3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.   Johann  Beran,  geboren  am  17.  Juni  1859  zu  Kruslov,  Betteln  und  Land-Königlich  bayerisches  Be-11.  Juni  d.  J.
Schuhmachergeselle,  Bezirk  Strakonic  Böhmen,  ortsange-  streichen,  zirksamt  Vilshofen,
hörig  ebendaselbst,
2.   Norbert  Brunner,  geboren  am  10.  Januar  1861  zu  Neza-  desgleichen,  Großherzoglich  badischer  17.  Juni  d.  J.
Schlosser,  mislitz,  ortsangehörig  zu  Welhartitz,  Landeskommissär  zu
Bezirk  Schüttenhofen,  Böhmen,  Freiburg,
3.  Carlo  Godi,  Koch,  geboren  am  3.  Februar  1863  zu  Turin,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirkspräsi-   18.  Juni  d.  J.
Italien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  dent  zu  Straßburg  i.  E.,
4.   Wenzel  Hauda,  39  Jahre  alt,  geboren  zu  Wrbitschan,  Betteln  im  wieder-Königlich  bayerisches  Be-   29.  Mai  d.  J.
Bräuknecht,  Bezirk  Leitmeritz,  Böhmen,  ortsange-  holten  Rückfall,  zirksamt  Eggenfelden,
hörig  ebendaselbst,
5.  Josef  Jacob  Holececk,   66  Jahre  alt,  geboren  zu  Neuhaus,  Betteln  und  Land-   Großherzoglich  badischer   16.  Juni  d.  J.
Goldrahmenarbeiter,  Bezirk  Budweis,  Böhmen,  ortsange-  streichen,  Landeskommissär  zu
hörig  ebendaselbst,  Mannheim,
6.  Mathias  Karlischek,  geboren  am  25.  November  1870  zu   desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be-    9.  Juni  d.  J.
Kaminkehrergehülfe,  Wolfsegg,  Bezirk  Vöcklabruck,  Oester-  zirksamt  Landau  a.  Isar,
reich-  ortsangehörig  zu  Osek,  Bezirk
Pilsen,  Böhmen,
7.  Anton  Karpf,  geboren  am  26.  November  1872  zu  Betteln  im  wieder-Stadtmagistrat  zu  Augs-  7.  Juni  d.  J.
Fabrikarbeiter,  Wittislingen,  Bezirk  Dillingen,  Bayern,  holten  Rückfall,  burg,
ortsangehörig  zu  Gossau,  Kanton
Zürich,  Schweiz,
8.  Johanna  Lapatsch,  etwa  50  Jahre  alt,  geboren  zu  Klocks-   Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-   4.  Juni  d.  J.
verwittwete  Robert  dorf,  Bezirk  Neutitschein,  Mähren,  Betteln,  gierungspräsident  zu
Winter,  Zigeunerin,  Oppeln,  
9.  Dominik  Moser,  geboren  im  April  1869  in  Faida,  Pro-   Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirksprä=  19.  Juni  d.  J.
Erdarbeiter,  vinz  Trient,  Italien,  ortsangehörig  sident  zu  Colmar,
ebendaselbst,
10.  Eugen  Scarton,  geboren  am  9.  Januar  1864  zu  Beluno,  Landstreichen  und  derselbe,  desgleichen.
Erdarbeiter,  Italien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,
11.  Johann  Sterkela,  geboren  am  11.  Mai  1857  zu  Cachotto,  Landstreichen,  derselbe,  desgleichen.
Erdarbeiter,.  Provinz  Trient,  Italien,  ortsangehörig
ebendaselbst,
12.  Valère  Verbet  (auch  geboren  am  4.  April  1870  zu  Paris,  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirkspräsi-  17.  Juni  d.  J.
Verbert),  Kommis.,  Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  dent  zu  Straßburg  i.  E.,
13.  Johann  Weinrich,  41  Jahre  alt,  geboren  zu  Barstorf,  Landstreichen  und  Stadtmagistrat  zu  Deggen-   24.  Mai  d.  J.
Regenschirmmacher  Niederösterreich,  ortsangehörig  zu  Neu-  Betteln,  dorf,
und  Musiker,  Dietmans,  Bezirk Waidhofen  a.  d.  Thaya,
Niederösterreich,
14.  Anna  Weinrich,  42  Jahre  alt,  geboren  zu  Dreihacken  Landstreichen,  derselbe,  desgleichen.
Ehefrau  des  Vorigen,  bei  Eger,  ortsangehörig  zu  Neu-Dietmans
  (s.  Nr.  13),  
15.  Maria  Weinrich,  16  Jahre  alt,  geboren  zu  Kühberg,  Betteln  und  Land-derselbe,  desgleichen.
Tochter  der  Vorigen,  Oesterreich,  ortsangehörig  zu  Neu-  streichen,
Dietmans  (s.  Nr.  13),  
16.  Karl  Woldrich,  geboren  am  29.  April  1865  zu  Stachau,   Landstreichen  und  17.  Juni  d.  J.

Taglöhner,



Bezirk  Schüttenhofen,  Böhmen,  orts-



angehörig  ebendaselbst,

Betteln,



Großherzoglich  badischer

Landeskommissär  zu



Freiburg,





Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="248" />
        <pb n="249" />
        3.  Bank=  Wesen:
4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:

— 235 —

Central-Blatt

für  das



Deutsche  Reich

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

  

      

Zu  bezieheun  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

XVIII.  Jahrgang.





Inhalt:  1.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  eines  weiteren
Heftes  der  Entscheidungen  des  Ober-  Seeamts  und  der
Seeämter    235
2.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-  Ertheilung    235
Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende

236

Veränderungen  in  dem  Stande
und  Steuerstellen;  —

Juni  1890.

oder  den  Befugnissen  der  Zoll-Berlin,

  Freitag,  den  11.  Juli  1890.



Nr.: 28.

desgl.  der  Zuckersteuerstellen;  —  Aenderungen  des  amt—
lichen  Waarenverzeichnisses  zum  Zolltarif,  des  statistischen
Waarenverzeichnisses  und  des  Verzeichnisses  der  Massengüter
      Seite  238
5.   Militär-  Wesen:  Dritter  Nachtrag  zu  dem  Gesammtverzeichniß
  der  den  Militäranwärtern  vorbehaltenen  Stellen

243
6.   Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebiete      247



ist  das  Exequatur  Namens  des

1.  Marine  und  Schiffahrt.

Das  zweite  Heft  des  neunten  Bandes  der  im  Reichsamt  des  Innern  herausgegebenen  „Entscheidungen
des  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs“  ist  im  Verlage  von  L.  Friederichsen  u.  Co.
in  Hamburg  erschienen  und  zum  Preise  von  2,00  M  zu  beziehen.



2.  Konsulat-  



Wesen.

Dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Aachen  ernannten  Herrn  Samuel  B.  Zeigler

Reichs  ertheilt  worden.



41
        <pb n="250" />
        — 236 —

3.  Bank-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

(Die  Beträge  lauten



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Event.
  Sonstige  Ver-  Ver-
      täglich    bindlich-  Gegen  bindlich-
  Bezeichnung  Grund-   Reserve-  Noten-  Gegen  Unge-   Gegen  fällige    Gegen    keiten  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  keiten  
  der  31.  Mai  deckte  31.  Mai  fallige  31.  Mai  mit  31.  Mai  31.  Mai  der  31.  Mai  weiterge-
  Banken.  Kapital. Fonds.  Umlauf.  1890.  Noten.  1890.  Verbindlichkeiten  1890.  Kündi-  1890.   Passiva  1890.  Passiva.   1890.  gebenen
bindlich-    inlän-
  gungskeiten.
    dischen
  frist.  Wechseln
1.   2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.
1  Reichsbank  120  0023S“  166  41439761  202  324  41654501  389  o97  -  26  8301  —  —  1  615+  1  rn  621  113|+X118224—
2  Städt.  Bank  zu  Breslau  3000  600%  2935+—  4154  2s1  176—  1  3850  —  100  4  —  10  565  —  311  4857
3   Magdeburger  Privatbank  3  000  602  2  468  81  1  169—  4  183—  33  218—  37  681  4  7  152—  30  552
4   Danziger  Privat  -  Aktien-Bank
  .  3000  893  2619  4  255  1272—  25  2668—  249  3  614—  589  666  284  11  058—  299  1200
5  Provinzial-Aktien-Bank  des  2
Großherzogthums  Posen.3900  vöoß  39GC01  10  3601  482  —  c4  5344  167  13—  16%  10
6  Frankfurter  Bank  17  1111044  249  53900—  908  6  059/—  891  9874-  732  456  2800  47  89  1  1320
7   Bayerische  Notenbank  7  500  1382  6299J—  98F  30  60|  +  2463  6538  +  29V3  18Z  1922—  669  g80  341—  414  198
8  Sãchsische  Bank  zu  Dresden  /  300001  40801  50217—  5  zar  18  085|K  427611  928  —  449  9866  —  245  216  26|106  319|—  4584  19
9  Leipziger  Kassenverein.  3  000  260  220  —  29  —  —  —  —  —  —  49  4  3520—  3
10   Chemnitzer  Stadtbank  510  127  507—  2  *5/r  39  50  —  3  596  —  138  128  —  4918  —  143  737
11   Württembergische  Notenbank  9  000  640)  19826/  801  149  556  —  728  9—  10  548—  6  30579+  124  1124
12  Badische  Bank.  .  ..  s  oool  165411  1132855-  697  1071  1434  —  2751  —  —  1%½  %  622378  4092
13   Bank  für  Süddeutschland  15  672S  %  579  102.—  161  —  —  6ßöo0  —  47  857  3
14  Braunschweigische  Bank  10  500  537  2  860  155  1  254  107  3599  *-  1299  1219—  267  152—  15  13867—  1426  1  3
“-  !
Zusammen    34  325  43  336s1265  974—15201752897  179|-172859420  470  —23  o  32783—  487  154114  101012  004  4294  1243371  14117

Zu  Spalte

Zu  Spalte
Zu



5*  Davon  in  Abschnitten  zu

9  Nr.
9

6“

13“

4
*i
·

 

 

Bemerkungen.

100.4

200
500
1  000

Darunter  132  500  C.  noch

92  473  .

816  459  600  .,

 

 

594  600  .  (bei  der  Bank  Nr.  5),

49  204  000  (K  (bei  den  Banken  Nr.  1,  5,
397  934  500  4  (.
nicht  zur  Einloͤsung  gelangte  Guldennoten.

 

6,  8,  9),
1,  2,  6).

Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="251" />
        Wesen.

banken  Ende  Juni  1890,
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Mai  1890.

auf  tausend  Mark.)

— 237 —





 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.

Metall-  Gegen. Reichs- Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  
31.  Mai  kassen-  31.  Mai  anderer  31.  Mai  Wechsel.  31.  Mai  Lombard.  31.  Mai  Effekten.  31.  Mai  31.  Mai  der  31.  Mai  
bestand.  1890.  scheine.  1890.  Banken.  1890.  1890.  1890.  1890.  Aktiva.  1890.  Aktiva.  1890.
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  33.


849  638  -20  424  21826  1846  10  678  794  ür781  433737  112  434  565  296  61614  367  32  3395  —  411  31  40517515
1011  —  1  1—  6  648S  5  601  —  342  3  4599—+—  4178  —  —  45  +  15  10  7665  +.  352/2
869  60  16  7  414  4137  —  210  1  055  93  7  42  1156+—  156  7273—  43
205—  25—  —  412  232  3  320  +  41  3900  49  1  595  11  1  0ö0s  —  511  11230  —  2904
612  229  1  —  26  J  19  4297  +  4353  1134  44  —  —  357  —  11  6759  +  739  5
390  166  4  21  7751  4  314  26937  4  2324  8392  —  506  5585  —  77  2956  —  682  48  503  +  1  7164
30  136  1660  80  J  16  20221  922  43713+  1909  1795  4  93  925  1  1  31  101  80  311  —  14717
17  362  598  206—  190  14  561.  6608  60  470  2  191  4497|  821  1007  —  167  20  26344%  8
220—  29  —  —  —  —  —  —  —  —  63  —  321—  4  3529  —  33½
191—  10  6  —  5%  31  356—  228  185—  26  225  31  50  3  4918  —  14310
8  209,  —  69  199  37  1  552  X  758  186  667  —  611  8s822  .+  69  661  —  —  30  572  +  12111
12/.—  199  8—  5  130  J  38  17  18  +  317  803  63  168  —  51  1  605  +  115  23  791  E  *s.
4671  4  43  272  138  438  274  17831  695  1160—  47  b  o64a  —  60  2536  +  1324  31  727  —  8513
740  —+—  42  19—  4  147/10  2270  —  5441  2  819  —  76  605  160  5307—  688  18937  —  1420  11

322  c18—  21256  22  255  —  W  zusor  24821  782735  488317  172  rr  22  734|  6  T  6872016  174  123803

 

41*
        <pb n="252" />
        —  238  —

4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.



Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen:
Es  ist  ertheilt  worden:

Der  Zollabfertigungsstelle  am  Bahnhof  zu  Eupen  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Aachen
die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  und  II

dem  Steueramt  l.  zu  Gardelegen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Stendal  die  Befugniß
zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über  Wein  in  Fässern,

dem  Steueramt  I.  zu  Finsterwalde  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Lübben  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  das  für  den  Seifenfabrikanten  A.  Thierack  in  Finsterwalde
unter  Kolloverschluß  eingehende  Schweinefett,

dem  Steueramt  ll.  zu  Halle  i.  W.  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Minden  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Waaren  für  das  Privatkreditlager  der  Firma  W.  Kisker  zu
Halle  i.  W.,  soweit  dieselben  von  dem  Begleitschein-Ausfertigungsamt  bereits  speziell  revidirt  sind,

dem  Steueramt  ll.  zu  Herzberg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Mühlberg  a.  E.  die
Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  inländisches  Salz,

dem  Steueramt  I.  zu  Burgdamm  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Geestemünde  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  des  Großherzoglich  oldenburgischen  Hauptzollamts  zu  Brake  über
Bau=  und  Nutzholz  (Tarifposition  13c)  und

dem  Steueramt  I.  zu  Einbeck  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Münden  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  die  für  die  mechanische  Weberei  daselbst  aus  dem  Privatlager
der  Petroleumraffinerie  vormals  A.  Korff  in  Bremen  eingehenden  Petroleumdestillate  und  zur  Ausfertigung
von  Begleitscheinen  I  über  gebrauchte  Mineralölfässer.

Die  dem  Steueramt  I.  zu  Alfeld  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Hildesheim  beigelegte
Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Getreide  für  die  Mühle  des  A.  Strobel  daselbst  ist
auch  auf  diejenigen  Fälle  ausgedehnt  worden,  in  denen  das  Getreide  unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingeht.

In  den  Hohenzollernschen  Landen  sind  folgende  Grenzumgeldereien  aufgehoben  worden:

I.  im  Oberamtsbezirk  Gammertingen  die  Grenzumgeldereien  zu  Freudenweiler,  Harthausen  bei  Feldhausen,
  Harthausen  a.  Scheer,  Kettenacker  und  Hochberg,

II.  im  Oberamtsbezirk  Haigerloch  die  Grenzumgeldereien  Fischingen  (Empfingen),  Höfendorf  und
Trillfingen,

III.  im  Oberamtsbezirk  Hechingen  die  Grenzumgeldereien  zu  Rangendingen,  Sickingen,  Stetten  unter
Holstein  und  Thanheim,  sowie

IV.  im  Oberamtsbezirk  Sigmaringen  die  Grenzumgeldereien  zu  Bittelschieß,  Deutwang,  Dietershofen,
Gaisweiler,  Oberschmeien,  Sigmaringen,  Spöck  und  Walbertsweiler.

Den  bestehen  bleibenden  52  Umgeldereien  ist  die  unbeschränkte  Befugniß  zur  Erhebung  der
Uebergangsabgabe  für  Bier,  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen,  sowie  zur  Abfertigung
  des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgehenden  Biers,  soweit  sie  ihnen  nicht  bisher
schon  beigelegt  war,  ertheilt  worden.

Im  Königreich  Bayern.

Dem  Nebenzollamt  zu  Zweibrücken  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Landau  i.  Pfalz  ist  die
Befugniß  ertheilt  worden,  Begleitscheine  I  über  Waaren  der  Tarifpositionen  10d,  e  und  f  und  38f  zu
erledigen,  deren  Zollwerth  bei  einer  Sendung  der  bezeichneten  Waarenkategorien  zusammen  den  Betrag
von  100  M  nicht  übersteigt.

Im  Königreich  Sachsen.  
Dem  Nebenzollamt  I.  zu  Schöna  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Schandau  ist  die  Befugniß
zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  II  über  Bau=  und  Nutzholz  ertheilt  worden.  
Zu  Lockwitzgrund  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Dresden  ist  unter  der  Bezeichnung
„Hauptsteueramt  Dresden,  Abfertigungsstelle  in  der  Rügerschen  Chokoladenfabrik  in  Lockwitzgrund“  eine
        <pb n="253" />
        —  239  —

Expositur  des  vorgenannten  Hauptamts  errichtet  worden.  Dieselbe  hat  die  Befugniß  zur  Vornahme  der
in  der  bezeichneten  Fabrik  erforderlichen  Abfertigungen,  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  zollamtlicher
Begleitscheine  I  und  zur  Erledigung  von  Zuckerbegleitscheinen  I.

Im  Großherzogthum  Baden.

Den  Obereinnehmereien  zu  Schwetzingen  und  Mosbach  ist  die  Befugniß  zur  Vornahme
von  Umladungen  unter  Wagenraumverschluß  beförderter  Zollgüter  bei  eintretenden  Unglücksfällen  und
zur  Wiederanlage  des  zollamtlichen  Verschlusses  an  Eisenbahnwagen  bei  Verschlußverletzungen  ertheilt

  worden.
Bei  dem  Nebenzollamt  I.  zu  Leopoldshöhe  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Lörrach  ist
eine  öffentliche  beschränkte  Niederlage  im  Sinne  von  §.  105  des  Vereinszollgesetzes  errichtet  worden.

Im  Großherzogthum  Oldenburg.
Dem  Nebenzollamt  l.  zu  Fedderwardersiel  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Brake  ist  die
Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  lI  beigelegt  worden.  



Die  Zuckersteuerstellen  betreffend.
Im  Königreich  Preußen.

Die  Zuckersteuerstelle  I.  zu  Brieg  im  Hauptamtsbezirk  Oels,  welche  bisher  für  die  beiden  Rohzuckerfabriken
  zu  Brieg  zuständig  war,  ist  nur  noch  für  die  Rohzuckerfabrik  von  Neugebauer  u.  Co.  daselbst
und  die  Zuckersteuerstelle  II.  zu  Brieg,  welche  bisher  für  die  Zuckerraffinerie  zu  Briegischdorf,  deren
Betrieb  inzwischen  eingestellt  ist,  zuständig  war,  künftig  für  die  Rohzuckerfabrik  des  von  Löbbecke  zu
Brieg  zuständig.



Der  Bundesrath  hat  in  der  Sitzung  vom  heutigen  Tage  beschlossen,

die  nachstehend  abgedruckten  Aenderungen  und  Ergänzungen  des  amtlichen  Waarenverzeichnisses
  zum  Zolltarif,  des  statistischen  Waarenverzeichnisses  und  des  Verzeichnisses  der  Massengüter,
  auf  welche  die  Bestimmung  im  §.  11  Absatz  2  Ziffer  3  des  Gesetzes  vom  20.  Juli
1879,  betreffend  die  Statistik  des  Waarenverkehrs,  Anwendung  findet,  mit  der  Maßgabe  zu
genehmigen,  daß  die  neuen  Bestimmungen  vom  1.  September  d.  J.  ab  in  Kraft  zu  treten  haben.

Berlin,  den  8.  Juli  1890.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Freiherr  von  Maltzahn.

Zusammenstellung

der  Abänderungen  und  Ergänzungen  des  amtlichen  Waarenverzeichnisses  zum  Zolltarif,  des

statistischen  Waarenverzeichnisses  und  des  Verzeichnisses  der  Massengüter,  auf  welche  die  Bestimmung

  im  §.  11  Absatz  2  Ziffer  3  des  Gesetzes  vom  20.  Juli  1879,  betreffend  die  Statistik
des  Waarenverkehrs,  Anwendung  findet.

I.  Amtliches  Waarenverzeichniß  zum  Zolltarif.

1.  In  den  Artikeln  „Absynth“,  „Cognacessenz“,  „Genèvre“,  „Kirschwasser"“,  „Liqueur,  Punsch  aller  Art,
Punschessenz“,  „Rumessenz“,  „Tresterbranntwein“  und  „Wermuthbranntwein“,  sowie  im  vierten
Absatze  des  Artikels  „Balsam“,  im  ersten  Absatze  des  Artikels  „Bischoffessenz“,  im  dritten  Absatze
        <pb n="254" />
        —  240  —

des  Arlikels  „Essenzen“  und  im  zweiten  Absatze  des  Artikels  „Extrakte“  ist  die  statistische
Nummer  „/605/“  durch

„/*/  “
zu  ersetzen  und  folgende  statistische  Anmerkung  hinzuzufügen:

„*  in  Fässern  /605a],  in  Flaschen  /605b/"

Ferner  ist  in  Ziffer  2  der  Artikel  „Arac“,  „Cognac“,  „Franzbranntwein“  und  „Rum“"  die

statistische  Nummer  „/605/“  abzuändern  in

„/605b/“
und  in  der  statistischen  Ammerkung  zu  Ziffer  2  des  Artikels  „Branntweine“  am  Schlusse  hinter  dem
Worte  „Branntwein“  an  Stelle  der  Nr.  „/6o5/“  folgender  Zusatz  zu  machen:

„  in  Fässern  /605a/,  in  Flaschen  /605b/."
2.   Die  Anmerkung  zu  dem  Artikel  „Baryt“  erhält  im  Eingange  folgende  Fassung:

„Natürlicher  schwefelsaurer  Baryt  kommt  in  glänzend  weißen,  dem  Alabaster  ähnlichen  Stücken  und
im  gemahlenen  Zustande  als  weißes  Pulver,  künstlicher  schwefelsaurer  Baryt  gewöhnlich  in  Form  eines
Teiges  aus  schneeweißem  Pulver  im  Handel  vor.

Ersterer  giebt  im  gemahlenen  Zustande  eine  etwas  weniger  plastische  Masse  als  letzterer  und  läßt
unter  dem  Mikroskop  bei  300  bis  400  facher  Vergrößerung  neben  feinen  Körnern  mehr  oder  weniger  zahlreiche,
  ganz  bedeutend  größere  Krystallbruchstücke  erkennen,  während  der  reine  künstliche  schwefelsaure  Baryt
sich  als  ein  ganz  homogenes  Krystallmehl  feinsten  Kornes  darstellt,  wenn  die  mit  einem  Tropfen  Wasser
angeriebene  Probe  stark  verdünnt  auf  dem  Deckgläschen  des  Objekt-Trägers  gleichmäßig  ausgebreitet  wird.

Natürlicher  kohlensaurer  Baryt  (u.  s.  w.  wie  bisher).“

3.   In  den  Artikeln  „Bier“,  „Ingberbier“,  „Kofent“  und  „Meth“,  sowie  im  ersten  Absatze  des  Artikels
„Malzextrakt“  ist  die  statistische  Nummer  „/602/“  durch
"/*/“
zu  ersetzen  und  folgende  statistische  Anmerkung  hinzuzufügen:
„*  in  Fässern  /602a/,  in  Flaschen  /602b/“.
4.   Der  Anmerkung  1  zum  Artikel  „Bindfaden“  ist  am  Schlusse  folgende  Bestimmung  anzufügen:
„Wegen  der  Unterscheidung  zwischen  Bindfaden  einer-  und  Seilen,  Tauen  und  Stricken  andererseits
s.  die  Anmerkung  2  zu  Seilerwaaren.“
5.   Hinter  „Buttermilch“  ist  folgende  Bestimmung  als  neuer  Artikel  aufzunehmen:
„Butzenscheiben  wie  Kathedralglas  /368/  10  d 2  br.  24  M“

6.   Dem  Artikel  „Dachglas“  ist  folgende  Anmerkung  hinzuzufügen:

„Anmerkung.  Als  Dachglas  sind  nur  einfache  rauhe,  geschuppte  oder  kannelirte  Gußplatten  aus  Glas  ohne
bestimmt  ausgeprägtes  Muster  zu  behandeln.  Gußplatten  mit  ausgeprägtem  Muster,  wozu  auch  die
mit  Diagonalrippen  versehenen  kannelirten  gehören,  unterliegen  der  Verzollung  als  gemustertes  Tafelglas
nach  Nr.  10  d  2.“  

7.   Dem  Artikel  „Fächer“  ist  folgende  Anmerkung  hinzuzufügen:

„Anmerkung.  Als  Fächer  sind  nur  die  zum  Toilettengebrauch  dienenden  Handfächer  zu  behandeln.  Fächerförmige
  Ofen=  und  Kaminvorsetzer,  sowie  fächerförmige  Gegenstände  für  den  Zimmerschmuck  etc.  sind  von
dieser  Behandlung  ausgeschlossen  und  nach  Beschaffenheit  des  Materials  zu  verzollen.“

8.   Der  Artikel  „Faßbodentheile“  erhält  folgende  Fassung:
„Faßbodentheile  aus  Holz,  ungefärbte:
1.  durch  Spalten  hergestellte  wie  Faßdauben.
2.  andere  wie  Bretter.“
9.   Im  Artikel  „Faßdauben“  ist  der  erste  Satz  der  Anmerkung  („Als  Faßdauben  sind  nur  die  zur  Herstellung
  des  Gefäßumfangs  dienenden  Hölzer,  nicht  aber  die  Faßbodentheile  zu  behandeln“)  zu  streichen,
dagegen  aber  vor  der  Anmerkung  folgender  Hinweis  aufzunehmen:
„S.  dagegen  Faßbodentheile."“
10.   In  der  Anmerkung  a  zur  Ziffer  1  des  Artikels  „Glas  und  Glaswaaren“  ist  sowohl  in  Zeile  1  als
auch  in  Zeile  4  das  Wort  „Glas“  durch
„Hohlglas“
zu  ersetzen.
11.   Am  Schlusse  der  Ziffer  2  a  desselben  Artikels  ist  der  Himveis  wie  folgt  zu  ergänzen:
„S.  auch  Glasröhren  und  Glasstängelchen,  sowie  die  Anmerkung  zu  Dachglas.“
        <pb n="255" />
        —  241  —

12.   Bei  der  Ziffer  4  desselben  Artikels  sind  folgende  Aenderungen  zu  bewirken:
Im  Hinweise  am  Schlusse  der  Ziffer  sind  die  Worte  „die  Anmerkung  a  zu  Ziffer  1
und“  zu  streichen.
Hinter  diesem  Hinweise  ist  folgende  Bestimmung  als  Anmerkung  a  aufzunehmen:

„a)  Als  Fenster-  und  Tafelglas  in  seiner  natürlichen  Farbe  ist  außer  dem  ganz  weißen  nur  solches  zu
behandeln,  welches  einen  ausgesprochenen  (wenn  auch  nur  schwachen)  Farbenton  nicht  besitzt.“

Die  bisherigen  Anmerkungen  a,  b  und  c  erhalten  die  Bezeichnung  als  Anmerkungen  b,
c  beziehungsweise  d.
13.   Im  Artikel  „Gurte“  ist  der  Hinweis  hinter  dem  vorletzten  Absatze  wie  folgt  abzuändern:
„S.  auch  die  Anmerkung  1  zu  Seilerwaaren.“
14.   Im  Artikel  „Holz  und  andere  vegetabilische  und  animalische  Schnitzstoffe“  erhält  die  Ziffer  8  folgende
  Fassung:
„8.  Faßbodentheile  und  Faßdauben  s.  diese."
15.   Im  Artikel  „Kalk“  ist  als  statistische  Nummer  für  den  künstlichen  phosphors  auren  Kalk  (im  letzten
Absatze  der  Seite  171)  statt  „/+205/“  einzusetzen:
„/+ 166b/"  
16.   Hinter  „Kastanienmehl“  ist  folgende  Bestimmung  als  neuer  Artikel  einzuschalten:
„Kathedralglas  (mehr  oder  weniger  gefärbtes  Glas  mit  welliger  Oberfläche)
/368/  10  d  2  br.  24  M“
17.   Der  Artikel  „Knochenasche“  erhält  folgende  Fassung:
„Knochenasche  (weiß  gebrannte  Knochen,  künstlicher  phosphorsaurer  Kalk)  ..
  /+166b/  5  m  frei.
—,  mit  Säuren  behandelt  (Superphosphat)  /+205/  5  m  frei.“
18.   Der  Hinweis  am  Schlusse  des  Artikels  „Kokosstricke“  ist  wie  folgt  zu  ergänzen:
„S.  auch  Kokosfasern  und  die  Anmerkung  2  zu  Seilerwaaren."“

19.   Hinter  dem  Artikel  „Kreisel“  ist  folgende  Bestimmung  als  neuer  Artikel  einzustellen:

„Kreissägen  (kreisförmige  Sägeblätter)  /467/  15b  2y  br.  5  M“
20.   Im  Artikel  „Küchengewächse"“  ist  bei  Ziffer  1  des  ersten  Absatzes  die  statistische  Nummer  durch
„/*/"  

zu  ersetzen  und  folgende  statistische  Anmerkung  aufzunehmen:
„  * Speise  zwiebeln  /+  351/,  andere  hierher  gehörige  Küchengewächse  /351/.“
21.   Im  Artikel  „Kurze  Waaren,  Quincaillerien  etc.“  ist  der  Hinweis  hinter  der  Ziffer  II.  6  wie  folgt
zu  fassen:
„S.  auch  die  Anmerkung  zu  Fächer,  die  Anmerkung  zu  Palmblätter  und  unten  die  Anmerkung  2.“
22.   Im  Artikel  „Netze“  ist  der  Hinweis  hinter  dem  zweiten  Absatze  wie  folgt  abzuändern:
„S.  auch  die  Anmerkung  1  zu  Seilerwaaren.“
23.   Der  Anmerkung  zu  dem  Artikel  „Palmblätter“  ist  folgende  Fassung  zu  geben:
„Getrocknete  Palmblätter  bleiben  auch  dann  nach  Nr.  5 m  zollfrei,  wenn  sie  lediglich  zugeschnitten  sind
(z.  B.  in  Fächerform);  dagegen  sind  alle  weiter  verarbeiteten  getrockneten  Palmblätter,  insbesondere  die  mit
einem  Stiele  von  Bambus=  oder  dergleichen  Rohr  oder  an  den  Kanten  mit  Reischen  von  Rohr  versehenen,
sowie  die  durch  Nähen  geformten,  sofern  sie  die  Form  von  zum  Toilettengebrauch  dienenden  Handfächern
haben,  als  Fächer  nach  Nr.  20b  3,  anderenfalls  wie  Strohwaaren  (nach  Nr.  35)  zu  behandeln.“
24.   Am  Schlusse  des  Artikels  „Sägen“  ist  folgender  Hinweis  aufzunehmen:
„S.  dagegen  Kreissägen.“
25.   In  der  statistischen  Anmerkung  zum  Artikel  „Säuren“  ist  bei  „Karbolsäure  (Phenol,  Phenylalkohol,
Phenylsäure,  flüssige  und  krystallisirte)“  die  statistische  Nummer  „/166/“  abzuändern  in:

„/166a/.“

26.   Dem  Artikel  „Seilerwaaren“  ist  folgende  Bestimmung  als  Anmerkung  2  hinzuzufügen:

„2.  Für  die  Unterscheidung  von  Seilen,  Tauen  und  Stricken  der  Nr.  22 e I  von  ähnlichen  Seilerwaaren  (Bind—
faden,  Stränge  etc.)  der  Nr.  22  e  2  ist  die  Dicke  der  Fabrikate  derart  maßgebend,  daß  solche  von  mehr
als  4  mm  Dicke  der  ersteren,  solche  von  einer  Dicke  von  4  mm  oder  darunter  aber  der  letzteren  Tarifposition
  zuzuweisen  sind."

Die  bisherige  Anmerkung  zu  „Seilerwaaren“  ist  dementsprechend  als  Anmerkung  1  zu  bezeichnen.
        <pb n="256" />
        —  242  —

27.  Im  Artikel  „Tragbänder“  ist  der  Hinweis  hinter  dem  ersten  Absatze  wie  folgt  abzuändern:
„S.  auch  die  Anmerkung  1  zu  Seilerwaaren.“

II.  Statistisches  Waarenverzeichniß.

1.  Bei  Nr.  8  ist  der  zweite  Satz  der  Bemerkung  in  Spalte  4  wie  folgt  zu  fassen:
„Weiß  gebrannte  Knochen  (Knochenasche,  künstlicher  phosphorsaurer  Kalk),  nicht  mit  Säuren
behandelt,  sind  unter  Nr.  166  b,  dergleichen  Knochen,  mit  Säuren  behandelt  (Superphosphat),
unter  Nr.  205  nachzuweisen.“

2.  Bei  Nr.  9  erhält  der  Schlußsatz  der  Bemerkung  in  Spalte  4  folgende  Fassung:
„Knochenasche,  nicht  mit  Säuren  behandelt,  fällt  unter  Nr.  166  b,  mit  Säuren  behandelt
(Superphosphat),  unter  Nr.  205.“

3.  Bei  Nr.  145  ist  in  die  Bemerkung  der  Spalte  4  vor  dem  Schlußsatze  folgender  Satz  einzuschalten:
„Getrocknete  Palmblätter  sind  auch  dann  hier  nachzuweisen,  wenn  sie  lediglich  zugeschnitten
sind  (z.  B.  in  Fächerform);  dagegen  sind  alle  weiter  verarbeiteten  getrockneten  Palmblätter,
insbesondere  die  mit  einem  Stiele  von  Bambus=  oder  dergleichen  Rohr  oder  an  den  Kanten
mit  Reischen  von  Rohr  versehenen,  sowie  die  durch  Nähen  geformten,  sofern  sie  die  Form
von  zum  Toilettegebrauch  dienenden  Handfächern  haben,  als  Fächer  unter  Nr.  526  anzuschreiben,
  anderenfalls  aber  wie  Strohwaaren  (Nr.  35  des  Zolltarifs)  zu  behandeln.“

4.  Die  bisherige  Nr.  166  erhält  die  Bezeichnung  „166  a“;  hinter  derselben  ist  eine  neue  Nr.  166b  mit
folgender  Fassung  einzuschalten:



Spalte  1.  Spalte  2.  Spalte  3.  Spalte  4.  Spalte  5.  Spalte  6
+166  b.  Knochenasche  (weiß  ge-  5  m  Mit  Säuren  behandelte  10  Fss.
brannte  Knochen,  künst-  Knochenasche  (Super-  4  Bll.
licher  phosphorsaurer  phosphat)  fällt  unter  2  Sdk.
Kalk).  Nr.  205.

5.  Bei  Nr.  205  sind  in  Spalte  2  hinter  „Superphosphat“  das  Semikolon  und  die  darauf  folgenden
Worte  „auch  künstlicher  phosphorsaurer  Kalk  (Knochenasche,  weiß  gebrannte  Knochen)“  zu  streichen.
6.  In  “  zur  Nummer  351  gehörigen  Anmerkung  1  sind  am  Schlusse  die  Worte  „und  Speisezwiebeln“
anzufügen.  
7.  Dem  Schlußsatze  der  Bemerkung  in  Spalte  4  zu  Nr.  358  ist  folgende  Fassung  zu  geben:
„Unter  „Dachglas“  sind  rohe  gerippte  und  ungerippte  Gußplatten  aus  Glas,  sowie  dergleichen
Dachziegel  zu  verstehen.  Es  gehören  demnach  hierher  nur  einfache  rauhe,  geschuppte  oder
kannelirte  Gußplatten  aus  Glas  ohne  bestimmt  ausgeprägtes  Muster.  Gußplatten  mit  ausgeprägtem
  Muster,  wozu  auch  die  mit  Diagonalrippen  versehenen  kannelirten  gehören,  fallen
unter  Nr.  368.“  
8.  An die  Spitze  der  Bemerkung  in  Spalte  4  zu  den  Nummern  363,  364  und  365  ist  folgender  Satz
zu  stellen:
„Unter  Fenster=  und  Tafelglas  in  seiner  natürlichen  Farbe  wird  außer  dem  ganz  weißen
nur  solches  verstanden,  welches  einen  ausgesprochenen  (wem  auch  nur  schwachen)  Farbenton
nicht  besitzt.“
9.  Bei  Nr.  368  sind  in  der  Bemerkung  der  Spalte  4  hinter  „einschließlich  des  Alabaster=  und  Milchglases“
  die  Worte
„der  Butzenscheiben  und  des  Kathedralglases,"
einzuschalten.
10.  Bei  Nr.  417  ist  in  Spalte  4  folgende  Bemerkung  aufzunehmen:
„Hierunter  fallen  auch  ungefärbte  durch  Spalten  aus  Eichenholz  hergestellte  Faßbodentheile.
  —  Ungefärbte  eichene  Faßbodentheile  anderer  Art  werden  wie  Bretter  behandelt.“
11.  Bei  Nr.  421  ist  in  Spalte  2  am  Schlusse  statt  des  Punktes  ein  Semikolon  zu  setzen  und  hinzuzufügen:


„ungefärbte  durch  Spalten  aus  anderem  als  Eichenholz  hergestellte  Faßbodentheile.“
        <pb n="257" />
        —  243  —

Außerdem  ist  in  Spalte  4  folgende  Bemerkung  aufzunehmen:

„Ungefärbte  Faßbodentheile  aus  anderem  als  Eichenholz  werden,  sofern  sie  nicht  durch  Spalten
hergestellt  sind,  wie  Bretter  behandelt."  

12.   Der  Bemerkung  in  Spalte  4  zu  Nr.  526  ist  am  Schlusse  folgender  Satz  anzufügen:
„Hierher  gehören  nur  die  zum  Toilettengebrauch  dienenden  Handfächer,  nicht  aber  fächer—
förmige  Ofen-  und  Kaminvorsetzer  und  fächerförmige  Gegenstände  für  den  Zimmerschmuck  etc.“

13.   Bei  Nr.  571  ist  in  Spalte  4  folgende  Bemerkung  aufzunehmen:

„Für  die  Unterscheidung  von  Seilen,  Tauen  und  Stricken  der  Nr.  571  von  ähnlichen  Seilerwaaren
  (Bindfaden,  Stränge  etc.)  der  Nr.  572  ist  die  Dicke  der  Fabrikate  der  Art  maßgebend,
daß  solche  von  mehr  als  4  mm  Dicke  unter  der  ersteren,  solche  von  einer  Dicke  von  4  mm
oder  darunter  aber  unter  der  letzteren  Nummer  nachzuweisen  sind."

14.   Die  bisherige  Nr.  602  ist  in  zwei  Nummern  zu  zerlegen  wie  folgt:



Spalte  1.  Spalte  2.  Spalte  3.  Spalte  4.  Spalte  5.  Spalte  6.
602a  Bier  aller  Art  th:  25a      —     —
  in Fässern.  auch  Meth    (Wie  bisher  
602b  Bier:  in  Flaschen.  25a  bei  Nr.  602.)  —  24  Kst.
15.   Desgleichen  die  bisherige  Nr.  605  wie  folgt:
Spalte  1.  Spalte  2.  Spalte  3.  Spalte  4.  Spalte  5.  Spalte  6.

605  a  Vorstehend  nicht  genannter  25  b  (*2)
Branntwein:  in  Fässern.
605b  -:  in  Flaschen.  25  b  (*2)

III.  Verzeichniß  der  Massengüter,

(Wie  bisher  bei  Nr.  605.)

auf  welche  die  Bestimmung  im  §.  11  Absatz  2  Ziffer  3  des  Gesetzes  vom  20.  Juli  1879,

betreffend  die  Statistik  des  Waarenverkehrs,  Anwendung  findet.
1.   Vor  „Knochenkohle",  Nr.  167  des  statistischen  Waarenverzeichnisses,  ist  ein  neuer  Artikel  in  folgender

Fassung  einzuschalten:

Spalte  1.  Spalte  2.  
166b  Knochenasche  (weißgebrannte  Knochen,  künstlicher  phosphorsaurer  Kalk).

2.   Bei  „Superphosphat  etc.“,  Nr.  205  des  statistischen  Waarenverzeichnisses,  sind  hinter  dem  Worte

„Superphosphat“  das  Semikolon  und  die  darauf  folgenden  Worte  „auch  künstlicher  phosphorsaurer
Kalk  (Knochenasche,  weißgebrannte  Knochen)“  zu  streichen.  
3.   Bei  „Bau=  und  Nutzholz:  eichene  Faßdauben  etc.“,  Nr.  417  des  statistischen  Waarenverzeichnisses,  ist
in  Spalte  2  am  Schlusse  ein  Komma  zu  setzen  und  folgender  Zusatz  zu  machen:

„sowie  ungefärbte  durch  Spalten  aus  Eichenholz  hergestellte  Faßbodentheile".

4.   Bei  „Bau=  und  Nutzholz:  Faßdauben  etc.,  nicht  unter  Nr.  417  fallend“,  Nr.  421  des  statistischen

Waarenrverzeichnisses,  ist  in  Spalte  2  am  Schlusse  ein  Komma  zu  setzen  und  folgender  Zusatz  zu
machen:
„sowie  ungefärbte  durch  Spalten  aus  anderem  als  Eichenholz  hergestellte  Faßbodentheile.“



5.  Militär=  Wesen.



Bekanntmachung.

In  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  8.  August  v.  J.  (Central-Blatt  S.  460)  werden  hierunter  diejenigen
  Abänderungen  veröffentlicht,  welche  seitdem  in  dem  Gesammtverzeichniß  der  den  Militäranwärtern
vorbehaltenen  Stellen  (Bekanntmachung  vom  24.  Juni  1887,  Central-Blatt  Anhang  S.  217)  eingetreten  sind.



42
        <pb n="258" />
        — 244 —

Dritter  Nachtrag

zu

dem  Gesammtverzeichniß  der  den  Militäranwärtern  vorbehaltenen  Stellen.

Anmerkungen:  1.  Die  in  den  Verzeichnissen  aufgeführten  Stellen  sind  den  Militäranwärtern  ausschließlich  vorbehalten,  sofern
  etwas  anderes  nicht  ausdrücklich  bemerkt  ist.
2.  Diejenigen  Stellen,  welche  den  Militäranwärtern  vorbehalten,  aber  nur  im  Wege  des  Aufrückens  oder  der

Beförderung  zugänglich  sind,  sind  mit  einem *  bezeichnet.





Bezeichnung  der  Stellen.

Angabe
bei  den  für  Militäranwärter
  nicht  ausschließlich
  bestimmten
Stellen,  in  welchem
Umfange  dieselben
vorbehalten  sind.

Bezeichnung
der  Behörden,  an  welche
die  Bewerbungen  zu
richten  sind,  wenn  es  nicht
die  Behörde  selbst  ist,  bei
welcher  die  Anstellung
gewünscht  wird.

Bemerkungen.









I.  Königreich  Preußen.

IV.  Ministerium  der  öffentlichen  Arbeiten.
(Unter  Ziffer  3  „Allgemeine  Bauverwaltung“  des  Gesammtverzeichnisses  (Central-Blatt  1887,  S.  223)  ist  hinzuzusetzen:)

Bei  der  Königlichen  Kanal-Kommission  zu  Münster:
Büreaubeamte

mindestens  zur  Hälfte.

Die  Stellen  bestehen  nur
für  die  Dauer  des  Baues
des  Schiffahrtskanals  von
Dortmund  nach  den  Emshäfen.


V.  Ministerium  für  Handel  und  Gewerbe.
(Gesammtverzeichniß  —  Central-Blatt  1887,  S.  223  —.)

Statt  Regierung  zu
Schleswig  ist  zu  setzen:
Regierungs-Präsident
zu  Schleswig.

II.  Königreich  Bayern.

A.  Staatsministerium  des  Königlichen  Hauses  und  des  Aeußern.

3.  Verkehrsanstalten:

(Gesammtverzeichniß
S.  229/30  —.)

a)  Staatseisenbahnverwaltung,  Bodenseedampfschiffahrt
  und  Ludwig-Donau-Main-Kanal:


*Oberbüreaudiener  (hinter  Generaldirektions.
diener),

*Thurmwärter  (hinter  Büreaudiener),

Stationswärter  (hinter  Matrosen).

Central-Blatt

1887,





Generaldirektion  der
Königlichen  Staatseisenbahnen.
        <pb n="259" />
        Angabe  Bezeichnung

bei  den  für  Militär=  der  Behörden,  an  welche
anwärter  nicht  aus—  die  Bewerbungen  zu
Bezeichnung  der  Stellen.  schließlich  bestimmten  richten  sind,  wenn  es  nicht  Bemerkungen.

Stellen,  in  welchem  die  Behörde  selbst  ist,  bei
Umfange  dieselben  welcher  die  Anstellung
vorbehalten  sind.  gewünscht  wird.









D.  Staatsministerium  des  Innern  für  Kirchen-  und  Schulangelegenheiten.







5.  Humanistische  und  Realgymnasien.  .
(Gesammtverzeichniß  —  Central-Blatt  1887,
S.  235  —.)
Aktuare  (bei  den  vier  humanistische    
Gymnasien  in  München),    —  Die  betreffende  Königliche
Pedelle,  Pedellgehilfen,  Turndiener,  —  Kreisregierung,
Hausdiener.  Kammer  des  Innern.
F.  Kriegsministerium.

1.  Ministerium.
(Gesammtverzeichniß  —  Central--Blatt  1887,
S.  240  —.)
a)  statt  „Portier“  ist  zu  setzen  „Portiers“;
b)  die  Stellen  der  „Hausdiener“  kommen  in
Fortfall  und  sind  zu  streichen.

5.  Generalstab  und  Vermessungswesen.
(Gesammtverzeichniß  —  Central-Blatt  1887,
S.  241  —.)
Die  Stelle  des  „Portier"“  fällt  weg  und
ist  zu  streichen.

8.  Bekleidung  und  Ausrüstung  der  Truppen.
(Gesammtverzeichniß  —  Central-Blatt  1887,
S.  242  —.)
statt:  „Magazindiener“  ist  zu  setzen:
„Lagerdiener“.

9.  Garnisonsverwaltungs-  und  Serviswesen.
(Gesammtverzeichniß  —  Central=  Blatt  1887,
S.  242  —.
a)  statt:  „Maschinist  und  Heizer“  ist  zu  setzen:
„Maschinisten  und  Heizer“;

b)  Kasernenwärter.  —  Kriegsministerium.  Der  jeweilige  Bedarf  an

Hausdienern  im  Kriegsministerium
  wird  aus  den
Kasernenwärtern  gedeckt.







VI.  Großherzogthum  Hessen.

(Das  Gesammtverzeichniß  —  Central-Blatt  1887,  S.  262/264  —  ist,  wie  folgt,  zu  berichtigen:)

II.  Ressort  des  Ministeriums  des  Innern  und  der  Justiz.

48a.  (neu)  Schreibgehülfen  des  Oberstaatsanwalts,  —  Oberstaatsanwalt.

53.  Verwalter  an  dem  Landeszuchthause,  an  den  Ge-  zur  Hälfte.  Oberstaatsanwalt.
fängnissen  und  Provinzialarresthäusern,

54.  Gefangenaufseher  an  dem  Landeszuchthause,  an  —  Oberstaatsanwalt.
den  Gefängnissen,  Provinzialarresthäusern  und
einzelnen  Haftlokalen.







42*
        <pb n="260" />
        —  246  —









Angabe  Bezeichnung
bei  den  für  Militär=  der  Behörden,  an  welche
anwärter  nicht  aus-  die  Bewerbungen  zu
Bezeichnung  der  Stellen.  schließlich  bestimmten  richten  sind,  wenn  es  nicht  Bemerkungen.

Stellen,  in  welchem,  die  Behörde  selbst  ist,  bei
Umfange  dieselben  welcher  die  Anstellung
vorbehalten  sind.  gewünscht  wird.









III.  Ressort  des  Ministeriums  der  Finanzen.

5.  Die  Stelle:  „Kanzlist  bei  der  Hauptstaatskasse"
ist  zu  streichen.

15.  Die  Stelle:  „Materialverwalter  bei  den  Salinen
und  Bergwerken“  ist  eingegangen  und  daher  zu
streichen.

43.  Die  Stellen:  „Stationskasserendanten“  sind  als
nicht  mehr  vorhanden  zu  streichen.

53.  Die  Stellen  der  „Wagenrevisoren“  sind  den
Militäranwärtern  nicht  mehr  vorbehalten  und
daher  zu  streichen.

VII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.

(An  Stelle  der  Ziffer  8  des  Gesammtverzeichnisses  —  Central-Blatt  1887,  S.  266  —  ist  zu  setzen:)







8.  Bei  der  Regierungsbibliothek:
Kanzlist,  —  Großherzogliches  Mili-=  Geistige  Befähigung:  Be-
  stehen  der  höheren wissen-Departement zu
  schaftlichen Prüfung.
  —  Geistige  Befähigung  :  Be-Diener
  stehen  der  niederen
Prüfung.







XII.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.

(Das  Gesammtverzeichniß  —  Central-Blatt  1887,  S.  277  —  ist,  wie  folgt,  zu  berichtigen:)

22.  Die  sämmtlichen  Kopisten  bei  den  Amtsge-  —  Herzogliches  Staatsminirichten.
    sterium,  Abtheilung  der
Justiz.
27.  Der  Büreaugehülfe  bei  der  Stiftungsverwaltung  alternirend.  Herzogliches  Staatsminizu
  Meiningen.  sterium  Abtheilung  des
Innern.

XXIII.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.

(Das  Gesammtverzeichniß  —  Central-Blatt  1887,  S.  288  —  ist,  wie  folgt,  zu  berichtigen:
Senatskommission  für  Zollangelegenheiten:

*  Hauptzollamtzassistenten,  Senatskommission  für  An-

  alternirend  (minde-Revisionsaufseher,
      gelegenheiten der Be-   Soweit sie anderen
Grenzaufseher,  stens  zur  Hälfte).  amten  und  Militäran-  Bundesregierungen        abgeordnet
Hauptzollamtsdiener.  —  wärter  (Adr:  Senats-    werden.

kanzlei  zu  Lübeck).

XXVI.  Ellaß-Lothringen.

(Das  Gesammtverzeichniß  —  Central-Blatt  1887,  S.  293  —  ist,  wie  folgt,  zu  berichtigen:)

IV.  Verwaltung  des  Innern.

Ziffer  5  und  6:  Besserungsanstalten“
  und  „Arbeitshausverwaltung“
  fallen
hier  weg.  (Siehe  nun-“
mehr  unter  V:  Verwaltung
  der  Justiz  und  des
Kultus  zu  2).
        <pb n="261" />
        — 247 —





Angabe
bei  den  für  Militäranwärter
  nicht  ausschließlich
  bestimmten
Stellen,  in  welchem
Umfange  dieselben
vorbehalten  sind.

Bezeichnung
der  Behörden,  an  welche
die  Bewerbungen  zu
richten  sind,  wenn  es  nicht
die  Behörde  selbst  ist,  bei
welcher  die  Anstellung
gewünscht  wird.

Bemerkungen.

Bezeichnung  der  Stellen.









V.  Verwaltung  der  Justiz  und  des  Kultus.

















2.  Strafanstalten,  Bezirksgefängnisse,
Besserungsanstalten  und  Arbeitshausverwaltung.

Inspektoren,  Expedienten,  Oberaufseher,  —  Ministerium.  Die  Stellen  der  Pförtner
Aufseher,  Erzieher  und  Hülfserzieher.  und  Werkmeister  sind  weggefallen
Berlin,  den  9.  Juli  1890.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Bosse.
6.  Polizei-Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
      Grund  Ausweisung  des
  der  Bestrafung  beschlossen    Ausweisungs-
  der  Ausgewiesenen.      hat.  beschlusses.

1.  2.    3.  4.  5.  6.
a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.   Emil  Heuberger,  geboren  am  8.  Februar  1864  zu  Frei-   schwerer  Diebstahl   Kaiserlicher  Bezirkeprä=  20.  Juni  d.  J.

burg,  Baden,  ortsangehörig  zu  Borjen,  (2  Jahre  Zuchthaus  sident  zu  Colmar,
Kanton  Aargau,  Schweiz,  laut  Erkenntniß  vom  
5.  Juli  1888)  

Dienstknecht,

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

2.   Franz  Alois  Amon,  geboren  am  3.  Dezember  1857  zu  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  24.  Juni  d.  J.

Weber,  Jägerndorf,  Oesterreichisch-Schlesien,  Betteln,  gierungspräsident  zu
ortsangehörig  zu  Groß-  Ebersdorf,  Be-  Liegnitz,
zirk  Korneuburg,  Nieder-Oesterreich,      
3.   Wenzel Baier,  geboren am 31. Dezember 1863 zu  desgleichen,  Königlich preußischer Re-   26.Juni. d. J.

Schuhmachergeselle,
4.  Ludwig  Barbieri,

Arnsdorf,  Bezirk  Hohenelbe,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,
40  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange-Landstreichen,



gierungspräsident  zu
Merseburg,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,

24.  Juni  d.  J.

Erdarbeiter,  hörig  zu  Salutie,  Italien,  
5.  Karl  Guillemaux,  geboren  am  9.  Mai  1859  zu  Pont  Landstreichen  und  derselbe,  26.  Juni  d.  J.
Tagner,  à  Mousson,  Departement  Meurthe  et  Betteln,



Moselle,  Frankreich,  ortsangehörig

ebendaselbst,
        <pb n="262" />
        — 248 —













Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
      Grund    des
  der  Bestrafung    Ausweisungs-
  der  Ausgewiesenen.    beschlossen hat
        beschlusses.
1.  2.    3.  4.  5.  6.
6.  Johann  Henke,  geboren  am  4.  April  1869  zu  Schön-  Betteln  im  wieder-Königlich  sächsische  Kreis-  3.  Juni  d.  J.
Bäckergeselle,  born,  Bezirk  Rumburg,  Böhmen,  orts.  holten  Rückfall,  hauptmannschaft  zu
angehörig  ebendaselbst,    Bautzen,
7.  Leibuß  Lewek  geboren  im  Jahre  1813  zu  Przedec=  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  23.  Juni  d.  J.
Izraelski,  Lehrer  Wloclawek,  Gouvernement  Warschau,  Betteln,  gierungspräsident  zu
a.  D.,  Russisch-Polen,  ortsangehörig  zu  Rad-  Liegnitz,
zjeiwa,  Gouvernement  Warschau,
8.  Ignaz  Kalten-  geboren  im  Jahre  1855  zu  Kolinec,  Betteln  im  wieder-Königlich  sächsische  Kreis-  3.  Juni  d.  J.
bruner,  Schuh-  Bezirk  Klattau,  Böhmen,  ortsangehörig  holten  Rücdkfall,  hauptmannschaft  zu
macher,  ebendaselbst,  Bautzen,
9.  Berthine  Marie  geboren  am  2.  Februar  1865  zu  Wang,  gewerbsmäßige  Un=  Chef  der  Polizei  in  Ham=  23.  Juni  d.  J.
Lillegraven,  Amt  Bergen,  Norwegen,  zucht,  burg,
Kassirerin,
10.  Josef  Nicht,  Arbeiter,  geboren  am  19.  März  1873  zu  Prag,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-   24.  Juni  d.  J.
Böhmen,  ortsangehörig  zu  Lusdorf,  Betteln,  gierungspräsident  zu
Bezirk  Reichenberg,  ebendaselbst,  Liegnitz,
11.  Wilhelm  Pignard,  geboren  am  29.  Dezember  1856  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirkspräsi-  desgleichen.
Weber,  Pouilly  les  Feurs,  Departement  Loire,  dent  zu  Metz,
Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
12.  Franz  Prochatzka,  geboren  am  25.  Dezember  1871  zu  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  23.  Juni  d.  J.
Bäckergeselle,  Prag  Böhmen,  ortsangehörig  ebenda-  Betteln,  gierungspräsident  zu
selbst,  Magdeburg,
13.   Heinrich  Seidel,  geboren  am  19.  Januar  1851  zu  Alt-   Betteln  im  wiederhol-  Königlch  preußischer  Re-  27.  Juni  d.  J.
Schuhmachergeselle,  Sedlowitz,  Bezirk  Trautenau,  Böhmen,  ten  Rückfall,  gierungspräsident  zu





ortsangehörig  ebendaselbst,



Liegnitz,





Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="263" />
        —  249  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.



Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.













XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  18.  Juli  1890.  Nr.:  29.
Inhalt:  1.  Kolonial-  Wesen:  Ermächtigungen  zur  Vor  4.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Uebereinkommen  zwischen
2.  Konsulat-Wesen:    Todesfall:  —  Ermächtigung  zur  Vor-    dem  Deutschen  Reich  und  mehreren  auswärtigen  Staaten
nahme  von  Civilstands-Akten.  249  wegen  gegenseitiger  Unterstützung  hülfsbedürftiger  Seeleute
3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Vorschriften,  betreffend  die
Aenderung  und  Ergänzung  des  Regulativs  für  Gewerbs-  5.  Militär-Wesen:  Neues  Gesammtverzeichniß  der  zur  Ananstalten,
  in  denen  unter  steuerlicher  Kontrole  stehender  stellung  von  Militäranwärtern  verpflichteten  Privat-Branntwein
  gereinigt werden  darf;  —  Verlängerung  der  Eisenbahnen  265
fünfjährigen  Lagerfrist  für  Weintheilungslager;  —  Be-  6.  Polizei-Wesen;
stimmungen  über  Ausfuhr  von  Zuckerfabrikaten  mit  An-        Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
spruch  auf  Steuervergütung  250  Reichsgebiete    





1.  Kolonial-Wesen.

Auf  Grund  des  §.  4  des  Gesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  deutschen  Schutzgebiete  —
R.-G.-Bl.  1888  S.  75  —,  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  und  der  Kaiserlichen  Verordnung
vom  21.  April  1886  ist  dem  stellvertretenden  Gouverneur  von  Puttkamer  in  Kamerun  und  im  Falle
seiner  Abwesenheit  oder  sonstigen  Behinderung  dem  Regierungs-Assessor  Leist  für  den  Amtsbezirk
Kamerun,  sowie  dem  stellvertretenden  Kommissar  Dr.  Krabbes  in  Togo  für  den  dortigen  Amtsbezirk
die  allgemeine  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  bezüglich  aller  Personen,
  welche  nicht  Eingeborene  sind,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben
  zu  beurkunden.



2.  Konsulat-Wesen.
Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  C.  E.  Gerner  in  Moß  (Norwegen)  ist  gestorben.



Dem  Kaiserlichen  Konsul  zu  Pretoria,  von  Herff,  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai
1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  seinen  die  Südafrikanische  Republik
  umfassenden  Amtsbezirk  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von
Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.



43
        <pb n="264" />
        —  250  —

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.



Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  3.  d.  Mts.  beschlossen,  die  nachstehend  abgedruckten  Vor-—schriften,
  betreffend  die  Aenderung  und  Ergänzung  des  Regulativs  für  Gewerbsanstalten,  in  denen  unter
steuerlicher  Kontrole  stehender  Branntwein  gereinigt  werden  darf,  mit  der  Maßgabe  zu  genehmigen
daß  nach  näherer  Bestimmung  der  Direktivbehörde  für  die  seit  der  Geltung  des  Regulativs
in  den  Reinigungsanstalten  stattgehabten  Bestandsaufnahmen  nachträglich  eine  Umrechnung  des
Schwundes  nach  Prozenten  der  verarbeiteten  Menge  reinen  Alkohols  erfolgen  und  der  glaubhaft
  nachgewiesene  Schwundverlust  bis  zur  Höhe  von  2½  Prozent  außer  Steueranspruch  gelassen,
  in  denjenigen  Fällen  aber,  in  welchen  eine  Umrechnung  des  Schwundes  nach  Prozenten
  der  verarbeiteten  Menge  reinen  Alkohols  nicht  mehr  thunlich  ist,  eine  entsprechende
Schwundvergütung  bis  zur  Höhe  von  2½  Prozent  der  jeweilig  neu  angeschriebenen  Branntweinmengen
  durch  die  oberste  Landes-Finanzbehörde  bewilligt  werden  darf.

Berlin,  den  14.  Juli  1890.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Freiherr  von  Maltzahn.



Vorschriften,
betreffend

die  Aenderung  und  Ergänzung  des  Regulativs  für  nGewerbsastalten,  in  denen  unter  steuerlicher
  Kontrole  stehender  Branntwein  gereinigt  werden  darf.

Hinter  §.  9  sind  unter  Streichung  der  jetzigen  §§.  10  und  11  beziehungsweise  der  Anlage  T  3
folgende  Paragraphen  einzuschalten:

§.  9 a.

Ungereinigter  Branntwein  darf  aus  der  Gewerbsanstalt  nicht  ausgeführt  werden.

Besitzer  von  unter  steuerlicher  Kontrole  stehenden  Branntwein-Reinigungsanstalten,  welche  mit
ungereinigtem  Branntwein  handeln  wollen,  haben  denselben  unter  steuerlichem  Mitverschluß  zu  lagern.  Ob
ausnahmsweise  die  Entnahme  einer  Post  ungereinigten  Branntweins  aus  der  Reinigungsanstalt  aus
besonderen  Gründen  erfolgen  darf,  bleibt  von  der  Bestimmung  der  Direktivbehörde  abhängig.

Branntwein,  welcher  in  der  Reinigungsanstalt  nur  einen  Filtrations-,  keinen  Destillationsprozeß
durchgemacht  hat,  ist  als  ungereinigter  zu  behandeln.

Ausnahmsweise  darf  jedoch  Branntwein,  welcher  nur  der  Filtration  unterzogen  worden  ist,  in
solchen  Reinigungsanstalten  als  gereinigter  behandelt  werden,  welche  schon  zeither  Branntwein  im  Wege
der  Filtration  ohne  Destillation  gereinigt  haben.  Die  näheren  Bestimmungen  hierüber  sind  für  jede
einzelne  betheiligte  Gewerbsanstalt  von  der  obersten  Landes-Finanzbehörde  zu  treffen.  Auf  nur  filtrirten
Branntwein  finden  die  Vorschriften  im  §.  11  a  keine  Anwendung.

In  den  Anmeldungen  und  Abmeldungen  ist  seitens  des  Inhabers  der  Gewerbsanstalt  stets  ausdrücklich
  anzugeben,  ob  der  angemeldete  Branntwein  „ungereinigter“,  beziehungsweise  der  abgemeldete
„gereinigter“  ist.

§.  9b.

  Die  Bestimmung,  daß  Branntwein,  welcher  behufs  der  Ausfuhr  oder  der  steuerfreien  Verab—
folgung  zu  gewerblichen  u.  s.  w.  Zwecken  unter  Inanspruchnahme  einer  Steuervergütung  oder  eines  Verbrauchs-Abgabenerlasses
  zur  steuerlichen  Abfertigung  gestellt  wird,  einen  Fuselölgehalt  von  nicht  mehr
als  2  Gewichtsprozent  der  in  dem  Branntwein  enthaltenen  Menge  reinen  Alkohols  besitzen  darf,  findet
auf  Reinigungsanstalten  gleichfalls  Anwendung.
        <pb n="265" />
        —  251  —

Die  Einführung  von  Fuselölen  in  die  Reinigungsanstalten  ist  verboten.

§.  9c.

Auch  alle  Nebenerzeugnisse  des  Reinigungsverfahrens  (Fuselöle  etc.),  welche  behufs  steuerfreien
Uebergangs  in  den  freien  Verkehr  aus  der  Reinigungsanstalt  entfernt  werden  sollen,  sind  zuvor  zum  Ausgange
  abzumelden  und  amtlich  abzufertigen.

Die  Abmeldungen  erfolgen  nach  Anlage  T  3,  über  dieselben  ist  ein  Notizregister  nach  Anlage  T  4    
zu  führen.    

Der  Gehalt  dieser  steuerfrei  zu  belassenden  Nebenerzeugnisse  an  eigentlichen  Oelen  hat  min—
destens  75  Prozent  zu  betragen.  Die  Prüfung  hat  nach  der  anliegenden  Anleitung  zu  erfolgen.      
  Ergiebt  die  Prüfung  Bedenken  gegen  die  vorschriftsmäßige  Beschaffenheit,  so  ist,  unter  Entnahme  
einer  Probe  von  mindestens  1  Liter,  eine  Untersuchung  durch  einen  amtlich  bestellten  Chemiker  herbeizuführen
  und  die  Ausgangsabfertigung,  vorbehaltlich  des  etwa  einzuleitenden  Strafverfahrens,  vorläufig
zu  versagen.

Die  in  den  steuerfrei  belassenen  Nebenerzeugnissen  enthaltene  Alkoholmenge  wird  vom  Konto  der
Reinigungsanstalt  nicht  abgeschrieben.

Auf  Antrag  des  Anstaltsinhabers  kann  die  Vernichtung  der  Nebenerzeugnisse  unter  amtlicher
Aufsicht  und  unter  Eintragung  der  vernichteten  Menge  in  das  Notizregister  erfolgen.  Der  Antrag  ist
ohne  Rücksicht  auf  den  Aethylalkoholgehalt  der  Nebenerzeugnisse  zulässig.

§.  9d.
Der  Inhaber  der  Reinigungsanstalt  hat  sich  für  jeden  Einzelfall,  in  dem  nachgewiesen  werden  sollte,
1.  daß  Branntwein,  Fuselöle  oder  sonstige  Erzeugnisse  des  Reinigungsverfahrens  ohne  Abmeldung
oder  ohne  amtliche  Abfertigung  aus  der  Anstalt  entfernt,  oder  daß  Fuselöl  in  die  Anstalt
eingebracht  worden,  oder
2.  daß  gereinigter  Branntwein  als  ungereinigter  zur  Anstalt  angemeldet  oder  ungereinigter  oder
lediglich  der  Filtration  unterzogener  als  gereinigter  Branntwein  aus  der  Anstalt  abgemeldet
worden,  oder
3.  daß  der  aus  der  Anstalt  behufs  der  Ausfuhr  oder  der  Verwendung  zu  gewerblichen  u.  s.  w.
Zwecken  unter  Inanspruchnahme  einer  Steuervergütung  oder  eines  Verbrauchsabgabenerlasses
abgemeldete  Branntwein  einen  Gehalt  an  Fuselölen  von  zusammen  mehr  als  2  Gewichtsprozent
  der  in  dem  Branntwein  enthaltenen  Menge  reinen  Alkohols  oder  die  abgemeldeten
Nebenerzeugniss  einen  Gehalt  an  eigentlichen  Oelen  von  weniger  als  75  Prozent  gehabt,
  oder
4.  daß  die  zur  Aufbewahrung  des  Branntweins  in  der  Anstalt  dienenden  Sammelgefäße,  Bassins,
Bottiche  etc.  oder  die  an  denselben  zur  Ersichtlichmachung  ihres  Raumgehaltes  oder  Inhaltes
an  Flüssigkeit  angebrachten  Zahlenangaben,  Skalen,  Schwimmervorrichtungen  und  dergleichen
in  einer  die  Steuerbehörde  über  den  wahren  Raumgehalt  oder  Inhalt  zu  täuschen  geeigneten
Weise  abgeändert  worden,
einer  von  der  Direktivbehörde  endgültig  festzusetzenden  Konventionalstrafe  bis  zu  10  000  Mark  protokollarisch
  zu  unterwerfen,  unbeschadet  des  daneben  etwa  einzuleitenden  Strafverfahrens.
Neben  der  Konventionalstrafe  tritt  die  Entziehung  der  Vergünstigung  ein,  unter  steuerlicher  Kontrole
  stehenden  Branntwein  nach  Maßgabe  dieses  Regulativs  weiterhin  reinigen  zu  dürfen,  sofern  nicht
die  oberste  Landes-Finanzbehörde  glaubt,  ausnahmsweise  von  der  letzteren  Maßregel  absehen  zu  können.

§.  9e.
Die  Bestimmungen  im  §.  9  Absatz  5  und  Absatz  6  erster  Satz,  im  §.  9  a  Absatz  1  und  3,  §.  9b
Absatz  2,  §.  9e  Absatz  1  und  §.  9  d  sind  durch  dauernden  Aushang  an  einer  oder  mehreren  von  der
Steuerbehörde  zu  bestimmenden  Stellen  der  Anstalt  zur  allgemeinen  Kenntniß  zu  bringen.

§.  10.

Alljährlich  zweimal,  und  zwar,  sofern  nicht  mit  Rücksicht  auf  die  Betriebsverhältnisse  der  Gewerbs=    
anstalt  seitens  der  Direktivbehörde  ein  anderer  Termin  zugelassen  wird,  in  den  Monaten  Juni  und  
Dezember  finden  amtliche  Bestandsaufnahmen  des  in  der  Gewerbsanstalt  befindlichen,  zur  Reinigung
abgelassenen  Branntweins  statt,  und  zwar  an  einem  von  der  Steuerbehörde  8  Tage,  vorher  zu  bestim—
menden  Tage.  Der  Inhaber  der  Gewerbsanstalt  ist  verpflichtet,  deren  Betrieb  so  einzurichten,  daß  an  dem

43*
        <pb n="266" />
        —  252  —

festgesetzten  Tage  Vorräthe  von  stark  fuselhaltigem  Branntwein  in  erheblichen  Mengen  nicht  vorhanden
sind,  sowie  daß  die  amtliche  Aufnahme  der  Bestände  ohne  unverhältnißmäßige  Schwierigkeiten  ermöglicht
wird.  Insbesondere  hat  er  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß  der  vorhandene  Branntwein  durch  thunlichste
Vollfüllung  der  Sammelgefäße  (Bassins,  Bottiche  etc.)  möglichst  konzentrirt  und  dadurch  die  Ermittelung
des  Bestandes  vereinfacht  und  sicherer  gestaltet  wird.
Zum  Zwecke  dieser  Bestandsaufnahme  ist  spätestens  am  Tage  vor  dem  bestimmten  Termine  von
      dem  Inhaber  oder  bevollmächtigten  Vertreter  der  Anstalt  eine  Bestandsdeklaration  nach  Anlage  T  6  bei
der  Steuerstelle  abzugeben.

§.  11.

Die  Bestandsaufnahme  hat  durch  2  Beamte,  darunter  einen  Oberbeamten,  zu  erfolgen  und  ist
auf  Feststellung  der  vorhandenen  Litermenge  reinen  Alkohols  zu  richten.

Zur  Herbeiführung  einer  möglichst  genauen  Feststellung  des  Istbestandes  ist  seitens  der  Steuerbehörde
  darauf  hinzuwirken,  daß  die  in  der  Gewerbsanstalt  vorhandenen  Branntweinbestände  thunlichst
der  Verwiegung  zugänglich  gemacht  werden.  Insoweit  die  letztere,  z.  B.  wegen  der  Größe  der  Vorräthe,
nicht  angängig  erscheint,  erfolgt  die  Feststellung  der  in  den  einzelnen  Sammelgefäßen  etc.  vorhandenen
Litermenge  reinen  Alkohols  nach  Maßgabe  des  §.  18  der  Anleitung  zur  Ermittelung  des  Alkoholgehalts
im  Branntwein.    

Hierauf ist der Sollbestand durch Abzug der seit der letzten Bestandsaufnahme nach dem Kontoregister
  aus  der  Anstalt  zum  Ausgange  abgefertigten  Litermenge  reinen  Alkohols  von  der  Summe  des
bei  der  letzten  Bestandsaufnahme  ermittelten  Istbestandes  zuzüglich  der  seitdem  nach  dem  Kontoregister  in
die  Anstalt  eingebrachten  Litermenge  reinen  Alkohols  zu  berechnen.

Ergiebt  hiernach  der  Istbestand  eine  Fehlmenge  gegenüber  dem  Sollbestande,  so  kann  die  wirk—
liche  Fehlmenge  bis  zur  Höhe  von  1  Prozent  der  seit  der  letzten  Bestandsaufnahme  zur  Verarbeitung  in
der  Reinigungsanstalt  gelangten  Alkoholmenge  steuerfrei  abgeschrieben  werden;  ein  den  Satz  von  1  Prozent
übersteigendes  Manko  ist  zur  Versteuerung  zu  ziehen.  Als  verarbeitete  Menge  ist  hierbei  die  Differenz
zwischen  dem  bei  der  gegenwärtigen  Bestandsaufnahme  ermittelten  Istbestande  an  ungereinigtem  Branntwein
  und  der  Summe  des  bei  der  letzten  Bestandsaufnahme  vorgefundenen  Istbestandes  an  ungereinigtem
Branntwein  zuzüglich  der  seitdem  nach  dem  Kontoregister  in  die  Anstalt  eingebrachten  Litermenge  reinen
Alkohols  anzusehen  (vergl.  Anlage  T  6).  Ist  ausnahmsweise  ungereinigter  Branntwein  aus  der  Anstalt
wieder  ausgeführt  worden,  so  ist  derselbe  von  der  letzteren  Summe  abzurechnen.

§.  11a.

Der  1  Prozent  übersteigende  wirkliche  Schwund,  bis  zu  2½  Prozent  der  seit  der  letzten  Bestandsaufnahme
  zur  Verarbeitung  gelangten  Alkoholmenge,  ist  in  denjenigen  Gewerbsanstalten  steuerfrei
abzuschreiben,  welche  sich  den  nachstehenden  ferneren  Bedingungen  unterwerfen:

1.  Branntwein  und  sonstige  Erzeugnisse  des  Reinigungsverfahrens,  welche  sich  bereits  im  freien

Verkehr  befinden,  dürfen  innerhalb  des  Bereichs  der  Reinigungsanstalt  und  des  zugehörigen
Areals  nicht  gelagert,  sämmtliche  zum  Ausgang  amtlich  abgefertigte  Erzeugnisse  müssen
möglichst  bald  nach  der  Abfertigung,  und  zwar  unter  den  Augen  des  Abfertigungs
beamten,  aus  dem  Bereiche  der  Reinigungsanstalt  entfernt  werden.  Im  Bedürfnißfalle
können  Ausnahmen  seitens  der  Direktivbehörden  unter  Anordnung  anderweiter  Sicherungsmaßregeln
  zugelassen  werden.

2.  Der  Inhaber  der  Anstalt  hat  sich  protokollarisch  der  im  §.  9d  bezeichneten  Konventionalstrafe,
neben  welcher  die  sonstigen  dort  bezeichneten  Folgen  gleichfalls  eintreten,  auch  für  jeden  Einzelfall
  zu  unterwerfen,  in  dem  nachgewiesen  werden  sollte,  daß  dem  in  Nr.  1  enthaltenen  Verbote
  entgegen  Erzeugnisse  des  Reinigungsverfahrens  ohne  Zuziehung  von  Beamten  bei  dem
Ausgange  aus  der  Anstalt  entfernt,  oder,  bei  der  ausnahmsweisen  Befreiung  von  dem  gedachten
  Verbote,  den  angeordneten  Sicherungsmaßregeln  zuwider  gehandelt  worden.

3.  Die  nach  Maßgabe  der  vorstehenden  Nr.  1  für  die  einzelne  Reinigungsanstalt  geltenden  Bestimmungen
  sowie  die  Vorschrift  zu  Nr.  2  sind  durch  dauernden  Aushang  an  einer  oder
mehreren  von  der  Steuerbehörde  zu  bestimmenden  Stellen  der  Anstalt  zur  allgemeinen
Kenntniß  zu  bringen.
        <pb n="267" />
        —  253  —

Nr.  des  Notizregisters.  Anlage  T3.



Abmeldung

von

Nebenerzeugnissen  des  Reinigungsverfahrens  (Fuselöle  u.  s.  w.),  welche  aus  der  Branntwein-Reinigungsanstalt
  des      zu      Straße  Nr.
behufs  steuerfreien  Uebergangs  in  den  freien  Verkehr  ausgeführt  werden  sollen.



























Angabe  des  Abmelders.  Revisionsbefund.
Zahl      Zahl    
und  Art  Zeichen  Bezeichnung  Brutto=  und  Art  Zeichen  Bezeichnung  Brutto—
der  Um—  und  des    der  Um—  und  des  
schließun-  Nummer.  Inhalts.  gewicht.  schließun-  Nummer.  Inhalts.  gewicht.
gen.  gen.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.
Datum  und  Unterschrift  des  Datum  und  Unterschrift  der

Abmelders.  Abfertigungsbeamten.
        <pb n="268" />
        <pb n="269" />
        —  255  —

Anlage  T  4.



Notizregister

über
die  aus  der  Branntwein  =  Reinigungsanstalt  des.  zu·.............·...........·......................
Straße Nr. .........  behufs  Uebergangs  in  den  freien  Verkehr  ausgeführten  Nebenerzeugnisse  des

Reinigungsverfahrens  (Fuselöle  u.  s.  w.).



Dieses  Register  enthält  Blätter,  welche  Geführt  von
mit  einer  mit  dem  Dienstsiegel  hier  eingesiegelten
Schnur  durchzogen  sind.

    den    18...
        <pb n="270" />
        — 266  —







Lau-  Zahl  Bezeichnung  Tag
und  Art  der    Bruttofende
  des  der  Ausgangs-  Bemerkungen.
Um-  gewicht.  
Nr.  schließungen.    Inh  alts.  Abfertigung  .
1.  2.  3.  4.  5.  6.
        <pb n="271" />
        Anlage  T  5.



Anweisung
zur

Prüfung  des  Fuselöls  (§.  9c).

In  ein  reines  und  trockenes  Probirglas  wird  bis  zu  einem  dem  Volumen  von  30  cem  entsprechenden
  Striche  Chlorcalciumlösung  des  spezifischen  Gewichts  1,225  gebracht;  sodann  wird  bis  zu  einem
das  Volumen  von  40  ccm  anzeigenden  Striche  das  zu  untersuchende  Fuselöl  aufgefüllt.  Hierauf  wird
das  Glas  mit  einem  gut  passenden  Kork  verschlossen  und  eine  Minute  lang  kräftig  durchgeschüttelt.  Man
stellt  alsdann  das  Gefäß  senkrecht  auf  und  läßt  die  beiden  Schichten  sich  sondern.  Etwa  an  den  Wänden
sitzende  Oeltröpfchen  entfernt  man  durch  sanftes,  senkrechtes  Klopfen  auf  die  Handfläche  oder  durch  Drehen
der  Röhre  zwischen  den  Fingern.  Haben  sich  nunmehr  die  beiden  Schichten  gesondert,  so  soll  die  obere
Schicht  nach  unten  hin  wenigstens  noch  bis  zu  dem  mit  32,5  ccm  bezeichneten  Striche  reichen,  also
wenigstens  dem  Volumen  von  7,5  ccm  entsprechen.

Demnächst  werden  in  ein  zweites  trockenes  Glas  100  ccm  des  zu  untersuchenden  Fuselöls  gefüllt
und  demselben  5  ccm  reinen  Wassers  (destillirtes  oder  allenfalls  Regenwasser)  hinzugefügt.  Wiederum
wird  das  Glas  mit  einem  gut  passenden  Kork  verschlossen  und  eine  Minute  lang  kräftig  geschüttelt.
Hierauf  soll  das  Gemisch  trübe  erscheinen.

Die  bei  diesem  Verfahren  zu  verwendende  Chlorcalciumlösung  wird  entweder  fertig  aus  Apotheken
bezogen  und  mit  einem  amtlich  beglaubigten  Aräometer  bei  einer  Temperatur  von  nahezu  15°  geprüft
oder  selbst  hergestellt,  indem  man  25  g  wasserfreies  Chlorcalcium  in  100  ccm  Wasser  löst  und  die  Lösung,
falls  sie  nicht  klar  sein  sollte,  filtrirt.  Die  einmal  richtig  bereitete  Lösung  kann  in  gut  verschlossenen
Gläsern  beliebig  lange  aufbewahrt  werden,  ohne  Veränderungen  zu  erleiden.

44
        <pb n="272" />
        <pb n="273" />
        —  259  —

Des  Kontoregisters  Nr.  Anlage  T  6.



Abgegeben,  den  ten  18..

Anmeldung
der

Branntweinbestände  zum  Zwecke  der  Bestandsaufnahme  am  ten  18  in  der

Branntwein-Reinigungsanstalt  d..  zu  Straße  Nr.



Anleitung.

1.  Die  Spalten  1  bis  6  und  16  bis  21  sind  vom  Anmelder,  die  übrigen  von  den  Revisionsbeamten  auszufüllen.
2.  In  jeder  der  Abtheilungen  A  und  B  sind  die  Gefäße,  welche  bereits  in  der  Anstalt  verarbeitete  Bestände  enthalten,
  unter  I,  diejenigen,  welche  noch  nicht  verarbeitete  Bestände  enthalten,  unter  ll  gesondert  aufzuführen.

3.  Bei  jeder  Feststellung  des  Brutto=  und  Nettogewichts  eines  Gebindes  sind  Bruchtheile  eines  Kilogramm,  wenn
sie  unter  einem  halben  Kilogramm  bleiben,  außer  Betracht  zu  lassen,  wenn  sie  aber  ein  halbes  Kilogramm  oder
mehr  betragen,  als  ein  halbes  Kilogramm  anzunehmen.  

4.  Welche  von  den  in  Spalte  8  bezeichneten  beiden  Arten  der  Tara-Ermittelung  zur  Anwendung  gekommen,  ist  von  den
Revisionsbeamten  durch  Vorsetzen  des  Buchstabens  a  oder  b  vor  das  ermittelte  Taragewicht  ersichtlich  zu  machen.

5.  Bei  jeder  Feststellung  einer  Litermenge  sind  in  der  Schlußsumme  sich  ergebende  Bruchtheile  des  Liter,  wenn  sie
unter  einem  halben  Liter  bleiben,  unberücksichtigt  zu  lassen,  anderenfalls  auf  ein  ganzes  Liter  abzurunden.

44*
        <pb n="274" />
        — 260 —





A.  Bestände,  welche  durch  Verwiegung  ermittelt  werden  können:



Anmeldung.

Revi  sionsbefund.











 

 

 

 

 

 

Der  Gefäße  Des  Der  Gefäße  Des  Branntweins
(einzeln  aufzuführen)  Branntweins
Lau-    Nettogewicht    Bemer-Brutto-  wahre
  Brutto-  nach  Abzug  der  schein-  wahre
fende          
gewicht  Stärke  Liter=  gewicht    bare  Tem=  Stärke  Liter-   kun-Num-   Be-
  Num=  nach  in  menge  nach    amtlich  Stärke  peratur-  in  menge
mer.  zeich-  Abzug   Ge-  reinen  Abzug    ermit=  Normal-  in  Ge-  grade  Ge=  reinen  gen.
mer.  etwaiger  wichts=  Alko=  etwaiger    telten  wichts-  nach  wichts=  Alkonung.
  Roll-  pro-  hols  Roll-    Tara  tara  pro-  Celsius  pro-  hols
bänder  zenten  bänder    (Spalte  8)  zenten  Gelsius  zenten
kg   Prozent.  l  kg  kg  kg  kg  Prozent.  Prozent.  l
1.  2.  3.  4.  5.  6  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  5.















 

 

 

 

I.  Gefäße,  welche  bereits  in  der  Anstalt  verarbeitete  Bestände  enthalten.

II.

 

 

 


























Gefäße,  welche  in  der  Anstalt  noch  nicht  verarbeitete  Bestände  enthalten.
        <pb n="275" />
        — 261 —









B.  Bestände,  welche  nicht  durch  Verwiegung  ermittelt  werden  können:



Anmeldung.

Revisionsbefund.





 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der  Gefäße      
(einzeln  anzuführen)  Inhalt  Des  Branntweins  Die  Litermenge  des  Aus
Lau-      Branntweins  in  
schein-  Spalte  22  von  der    
fende  wahre  wahre  in  Spalte  24  ange=  ergiebt   Bemer=
  vor=  bare  Tempe-  sich  als
Num-   Be-  an  Stärke  an  gefun=  Stärke  Stärke   gebenen  Temperatur  vor-
  Num-  Brannt-  in  Ge-        ratur=  in  Ge-  und  der  in  handene  kungen.
mer.  zeich-  Brannt-  wichts-  reinem  dene  in  Ge-  grade  wichts-  Spalte  25  angege-  Litermer.
    pro-  Alkohol  Liter=  wichts-  benen wahren  Stärke
nung.  wein      menge  pro-  nach    entspricht  einer  Ge-  reinen
zenten.    zenten  
  zenten  Celsius.    wichtsmenge  von  Alkohols
l  Prozent.  l  Prozent.  Prozent.  kg  l
16.  17.  18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.
I.  Gefäße,  welche  bereits  in  der  Anstalt  verarbeitete  Bestände  enthalten.





II.





Datum  und  Unterschrift
des  Anmelders.





  













Gefäße,  welche  in  der  Anstalt  noch  nicht  verarbeitete  Bestände  enthalten.

Datum  und  Unterschrift
der  Revisionsbeamten.
        <pb n="276" />
        —  262  —













Abschluß.
Istbestand  bei  der  letzten  Bestandsaufnahme  am  16.  Juni  d.  J.:
a)  an  ungereinigtem  Branntwein    7 790 l  reinen  Alkohols
b)  "  gereinigtem  Branntwein             1000 l     "                "
8790 l  reinen  Alkohols.
Neue  Anschreibung  seit  der  letzten  Bestandsaufnamhe  130  005=  —-zusammen
  138 795 l  reinen  Alkohols
Abschreibung  seit  der  letzten  Bestandsaufnahme  117  813=  =
Sollbestand  20  982 l reinen  Alkohols
Bei  der  gegenwärtigen  Bestandsaufnahme  vorgefundener  Istbestand:
a)  an  ungereinigtem  Branntwein  10790  reinen  Akohols
b)  =  gereinigtem  Branntwin.    7014 l  "      "
17  804=  -  -
mithin  Fehlmenge.    3  178 I  reinen  Alkohols.
Der  steuerfrei  abzuschreibende  Schwund  berechnet  sich  wie  folgt:
Istbestand  an  ungereinigtem  Branntwein  bei
der  letzten  Bestandsaufnahme  7790  l  reinen  Alkohols.
Neue  Anschreibung  seit  der  letzten  Bestandsaufnahhe
  130  005 l  "  "
zusammen  137 795 l  reinen  Alkohols.

Bei  der  gegenwärtigen  Bestandsaufnahme
vorgefundener  Istbestand  an  ungereinigtem  Branntwein
  10790 l  "  "

also  seit  der  letzten  Bestandsaufnahme  verarbeitet  127  005  I  reinen  Alkohols.
Hiervon  beträgt  der  nach  §.  11  des  Regulativs  für  die  Reinigungsanstalten
  zulässige  höchste  Schwund  —  1  Prozent    1 270 l  "   "
hiernach  bleibt  zu  versteuernde  Fehlmenge    1 908 l  reinen  Alkohols.

Zusatz  für  die  nach  den  Bestimmungen  des  §.  11a  des  Regulativs
für  die  Reinigungsanstalten  zu  behandelnden  Betriebe:

Da  die  Reinigungsanstalt  des  N.  N.  aber  den  Kontrolen  des  §.  11a
des  Regulativs  unterliegt,  beträgt  der  höchste  steuerfreie  Schwund  noch  weitere
1½  Prozente =  1  905 l  reinen Alkohols

mithin  bleiben  zu  versteuern    3 l reinen Alkohols
und  zwar  erfolgt  die  Abschreibung  und  Versteuerung  bei  demjenigen  auf  dem  Lager  befindlichen  Branntwein,
welcher  dem  niedrigsten  Abgabesatze  unterliegt,  also  bei  dem  zu  0,50  M  zu  versteuernden  Branntwein.
Demnach  sind  zu  zahlen:







954  /  1,50 M  /
Dagegen  ist  die  steuerfrei  bleibende  Fehlmenge  von  1 270  /3  175/  I  reinen  Alkohols  bei  dem  nach
dem  Konto  vorhandenen  Branntwein,  auf  welchem  der  höchste  Abgabesatz  ruht,  also  bei  dem  zu  0,74  M.
abzuschreiben.



Nach  den  Eintragungen  im  Vetriebsbuche  sind  seit  der  letzten  Bestandsaufnahme  verarbeitet  worden:



durch  Destillatiooon  .  100 481 l reinen Alkohols
durch  Destillation  und  Filtration      26 018 l  "   "
zusammen  126 499 l reinen Alkohols.

Die Differenz zwischen der im Betriebsbuche als verarbeitet nachgewiesenen und der in dem
vorstehenden  Abschluss  als  verarbeitet  berechneten  Branntweinmenge  (127  005  l  reinen  Alkohols)  giebt  zu
Bedenken  keinen  Anlass.

......,  den ......  ten  ......  18..  .
(Unterschriften.)
        <pb n="277" />
        —  263  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  3.  d.  Mts.  Folgendes  beschlossen:
Die  obersten  Landes-Finanzbehörden  werden  ermächtigt,  die  fünfjährige  Lagerfrist  für  Wein—
theilungslager  (§.  2  Abs.  1  und  §.  10  des  Weinlagerregulativs,  §.  10  Abs.  2  des  Privatlagerregulativs)
  nach  Maßgabe  des  Bedürfnisses  zu  verlängern.

Berlin,  den  15.  Juli  1890.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Freiherr  von  Maltzahn.



Durch  Beschluß  des  Bundesraths  vom  3.  Juli  d.  Js.  sind  die  obersten  Landes-Finanzbehörden  ermächtigt
  worden,  die  Anmeldung  der  mit  dem  Anspruch  auf  Vergütung  der  Zuckersteuer  auszuführenden
oder  niederzulegenden  Zuckerfabrikate  auch  bei  einer  zur  unbeschränkten  Abfertigung  von  Zucker  nicht  befugten
  Amtsstelle  zu  gestatten,  sofern  die  Fabrikate  gemäß  Ziffer  5  Absatz  1  der  Bestimmungen  zur  Ausführung
  des  §.  7  des  Zuckersteuergesetzes  durch  Sachverständige  auf  ihren  Gehalt  an  Zucker  und  das
Nichtvorhandensein  von  Stärkezucker  oder  Honig  untersucht  oder  nach  Ziffer  7  derselben  Bestimmungen
auf Grund  der  Vergleichung  mit  den  bei  der  Steuerstelle  hinterlegten  bezüglichen  Mustern  abgefertigt
werden  sollen.



4.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Zwischen  dem  Deutschen  Reich  und  den  nachbenannten  auswärtigen  Staaten  sind  unter  Vorbehalt  einjähriger
  Kündigung  Uebereinkommen  wegen  gegenseitiger  Unterstützung  hülfsbedürftiger  Seeleute  abgeschlossen
  worden.  Der  wesentliche  Inhalt  der  Uebereinkommen  wird  hier  mitgetheilt:

1.  Großbritannien.
(Uebereinkommen  vom  27.  Mai  1879,  in  Kraft  getreten  am  1.  Juli  1879.)

Wenn  ein  Seemann  eines  der  kontrahirenden  Staaten,  nachdem  er  auf  einem  Schiffe  des  anderen
der  kontrahirenden  Staaten  gedient  hat,  in  einem  dritten  Staate,  beziehentlich  in  dessen  Kolonien,  oder
in  den  Kolonien  desjenigen  Staats,  dessen  Flagge  das  Schiff  führt,  in  Folge  von  Schiffbruch  oder  aus
anderen  Gründen  in  hülfsbedürftigem  Zustande  zurückbleibt,  so  soll  die  Regierung  desjenigen  Staats,
dessen  Flagge  das  Schiff  führt,  zur  Unterstützung  dieses  Seemanns  verpflichtet  sein,  bis  derselbe  wieder
einen  Schiffsdienst  oder  anderweitige  Beschäftigung  findet  oder  bis  er  in  seinen  Heimathsstaat,  beziehentlich
in  dessen  Kolonien  zurückkehrt  oder  mit  Tode  abgeht.

Es  wird  dabei  vorausgesetzt,  daß  der  Seemann  die  erste  sich  ihm  darbietende  Gelegenheit  zu
benutzen  hat,  um  vor  dem  zuständigen  Beamten  desjenigen  Staats,  dessen  Unterstützung  erbeten  werden
soll,  über  seine  Hülfsbedürftigkeit  und  deren  Ursachen  sich  auszuweisen,  sowie  daß  die  Hülfsbedürftigkeit
als  die  naturgemäße  Folge  der  Beendigung  des  Dienstverhältnisses  an  Bord  des  Schiffs  sich  ergiebt,
widrigenfalls  diese  Unterstützungspflicht  wegfällt.

Ausgeschlossen  ist  diese  letztere  auch  dann,  wenn  der  Seemann  desertirt  oder  wegen  einer  strafbaren
  Handlung  vom  Schiffe  entfernt  worden  ist,  oder  wenn  er  dasselbe  wegen  Dienstuntauglichkeit  in
Folge  selbstverschuldeter  Krankheit  oder  Verwundung  verlassen  hat.

Die  Unterstützung  umfaßt  den  Unterhalt,  die  Bekleidung,  ärztliche  Pflege,  Arzenei  und  Reisekosten;
  für  den  Fall  eintretenden  Todes  sind  auch  die  Begräbnißkosten  zu  zahlen.

2.  Frankreich.
(Uebereinkommen  vom  16.  Mai  1880,  in  Kraft  getreten  am  1.  Juli  1880.)
Wenn  ein  Seemann  eines  der  kontrahirenden  Staaten,  nachdem  er  auf  einem  Schiffe  des  anderen

der  kontrahirenden  Staaten  gedient  hat,  in  einem  dritten  Staate,  beziehentlich  in  dessen  Kolonien  oder  in
den  Kolonien  desjenigen  Staats,  dessen  Flagge  das  Schiff  führt,  in  Folge  von  Schiffbruch  oder  aus
        <pb n="278" />
        —  264  —

anderen  Gründen  in  hülfsbedürftigem  Zustande  zurückbleibt,  so  soll  die  Regierung  desjenigen  Staats,
dessen  Flagge  das  Schiff  führt,  zur  Unterstützung  dieses  Seemanns  verpflichtet  sein,  bis  derselbe  wieder
einen  Schiffsdienst  oder  anderweitige  Beschäftigung  findet  oder  bis  er  in  seinen  Heimathsstaat,  beziehentlich
in  dessen  Kolonien  zurückkehrt  oder  mit  Tode  abgeht.

Es  wird  dabei  vorausgesetzt,  daß  der  betreffende  Seemann  die  erste  sich  ihm  darbietende  Ge—
legenheit  zu  benutzen  hat,  um  vor  dem  zuständigen  Beamten  desjenigen  Staats,  dessen  Unterstützung  erbeten
  werden  soll,  über  seine  Hülfsbedürftigkeit  und  deren  Ursachen  sich  auszuweisen,  sowie  daß  die
Hülfsbedürftigkeit  als  die  naturgemäße  Folge  der  Beendigung  des  Dienstverhältnisses  an  Bord  des
Schiffs  sich  ergiebt,  widrigenfalls  diese  Unterstützungspflicht  wegfällt.

Ausgeschlossen  ist  diese  letztere  auch  dann,  wenn  der  Seemann  desertirt  oder  wegen  einer  strafbaren
  Handlung  vom  Schiffe  entfernt  worden  ist,  oder  wenn  er  dasselbe  wegen  Dienstuntauglichkeit  in
Folge  selbstverschuldeter  Krankheit  oder  Verwundung  verlassen  hat.

Die  Unterstützung  umfaßt  den  Unterhalt,  die  Bekleidung,  ärztliche  Pflege,  Arznei  und  Reisekosten;
  für  den  Fall  eintretenden  Todes  sind  auch  die  Begräbnißkosten  zu  zahlen.

3.  Schweden  und  Norwegen.
(Uebereinkommen  vom  31  Mai  1881,  in  Kraft  getreten  am  1.  Juli  1881.)

Wenn  ein  Seemann  eines  der  kontrahirenden  Staaten,  nachdem  er  auf  einem  Schiffe  des  anderen
der  kontrahirenden  Staaten  gedient  hat,  in  einem  dritten  Staate,  beziehentlich  in  dessen  Kolonien,  oder
in  den  Kolonien  desjenigen  Staats,  dessen  Flagge  das  Schiff  führt,  in  Folge  von  Schiffbruch  oder  aus
anderen  Gründen  in  hülfsbedürftigem  Zustande  zurückbleibt,  so  soll  die  Regierung  desjenigen  Staats,
dessen  Flagge  das  Schiff  führt,  zur  Unterstützung  dieses  Seemanns  verpflichtet  sein,  bis  derselbe  wieder
einen  Schiffsdienst  oder  anderweitige  Beschäftigung  findet  oder  bis  er  in  seinen  Heimathsstaat  zurückkehrt
oder  mit  Tode  abgeht.

Es  wird  dabei  vorausgesetzt,  daß  der  betreffende  Seemann  die  erste  sich  ihm  darbietende  Gelegenheit
  zu  benutzen  hat,  um  vor  dem  zuständigen  Beamten  desjenigen  Staats,  dessen  Unterstützung
erbeten  werden  soll,  über  seine  Hülfsbedürftigkeit  und  deren  Ursachen  sich  auszuweisen,  sowie  daß  die
Hülfsbedürftigkeit  als  die  naturgemäße  Folge  der  Beendigung  des  Dienstverhältnisses  an  Bord  des  Schiffs
sich  ergiebt,  widrigenfalls  diese  Unterstützungspflicht  wegfällt.

Ausgeschlossen  ist  diese  letztere  auch  dann,  wenn  der  Seemann  desertirt  oder  wegen  einer  strafbaren
  Handlung  vom  Schiffe  entfernt  worden  ist,  oder  wenn  er  dasselbe  wegen  Dienstuntauglichkeit  in
Folge  selbst  verschuldeter  Krankheit  oder  Verwundung  verlassen  hat.

Die  Unterstützung  umfaßt  den  Unterhalt,  die  Bekleidung,  ärztliche  Pflege,  Arznei  und  Reisekosten;
für  den  Fall  eintretenden  Todes  sind  auch  die  Begräbnißkosten  zu  zahlen.

4.  Dänemark.
(Uebereinkommen  vom  31.  März  1885,  in  Kraft  getreten  am  1.  Juli  1885.)

Wenn  ein  Seemann  eines  der  vertragschließenden  Staaten,  nachdem  er  auf  einem  Schiffe  des
anderen  der  vertragschließenden  Staaten  gedient  hat,  in  einem  dritten  Staate,  beziehentlich  in  dessen
Kolonien  oder  in  den  Kolonien  desjenigen  Staats,  dessen  Flagge  das  Schiff  führt,  in  Folge  von  Schiffbruch
  oder  aus  anderen  Gründen  in  hülfsbedürftigem  Zustande  zurückbleibt,  so  soll  die  Regierung  desjenigen
  Staats,  dessen  Flagge  das  Schiff  führt,  zur  Unterstützung  dieses  Seemanns  verpflichtet  sein,  bis
derselbe  wieder  einen  Schiffsdienst  oder  anderweitige  Beschäftigung  findet,  oder  bis  er  in  seinen  Heimathsstaat
  zurückkehrt  oder  mit  Tode  abgeht.

Es  wird  dabei  vorausgesetzt,  daß  der  betreffende  Seemann  die  erste  sich  ihm  darbietende  Gelegenheit
  zu  benutzen  hat,  um  vor  dem  zuständigen  Beamten  desjenigen  Staats,  dessen  Unterstützung
erbeten  werden  soll,  über  seine  Hülfsbedürftigkeit  und  deren  Ursachen  sich  auszuweisen,  sowie,  daß  die
Hülfsbedürftigkeit  als  die  naturgemäße  Folge  der  Beendigung  des  Dienstverhälmisses  an  Bord  des  Schiffs
sich  ergiebt,  widrigenfalls  diese  Unterstützungspflicht  wegfällt.

Ausgeschlossen  ist  diese  letztere  auch  dann,  wenn  der  Seemann  desertirt  oder  wegen  eines  von
ihm  verübten  Verbrechens  oder  Vergehens  vom  Schiffe  entfernt  worden  ist,  oder  wenn  er  dasselbe  wegen
Dienstuntauglichkeit  in  Folge  selbstverschuldeter  Krankheit  oder  Verwundung  verlassen  hat.

Die  Unterstützung  umfaßt  den  Unterhalt,  die  Bekleidung,  ärztliche  Pflege,  Arznei  und  Reisekosten;
für  den  Fall  eintretenden  Todes  sind  auch  die  Begräbnißkosten  zu  zahlen.
        <pb n="279" />
        —  265  —

5.  Oesterreich-Ungarn.
(Uebereinkommen  vom  10.  November  1889,  in  Kraft  getreten  am  1.  Juli  1890.)

Wenn  ein  Seemann  eines  der  vertragschließenden  Theile,  nachdem  er  auf  einem  Schiffe  des
anderen  vertragschließenden  Theiles  gedient  hat,  in  einem  dritten  Staate,  beziehentlich  in  dessen  Kolonien
oder  im  Gebiete,  oder  in  den  Kolonien  desjenigen  vertragschließenden  Theiles,  dessen  Flagge  das  Schiff
führt,  in  Folge  von  Schiffbruch  oder  aus  anderen  Gründen  in  hülfsbedürftigem  Zustande  zurückbleibt,
so  soll  derjenige  vertragschließende  Theil,  dessen  Flagge  das  Schiff  führt,  zur  Unterstützung  dieses  Seemanns
  verpflichtet  sein,  bis  derselbe  wieder  einen  Schiffsdienst  oder  anderweitige  Beschäftigung  findet
oder  bis  er  in  seinen  Heimathsstaat  zurückkehrt  oder  mit  Tode  abgeht.

Es  wird  dabei  vorausgesetzt,  daß  der  betreffende  Seemann  die  erste  sich  ihm  darbietende  Gelegenheit
  zu  benutzen  hat,  um  vor  dem  zuständigen  Beamten  des  vertragschließenden  Theiles,  der  zu
seiner  Unterstützung  berufen  ist,  über  seine  Hülfsbedürftigkeit  und  deren  Ursachen  sich  auszuweisen,  sowie,
daß  die  Hülfsbedürftigkeit  als  die  naturgemäße  Folge  der  Beendigung  des  Dienstverhältnisses  an  Bord
des  Schiffs  sich  ergiebt,  widrigenfalls  diese  Unterstützungspflicht  wegfällt.

Ausgeschlossen  ist  diese  letztere  auch  dann,  wenn  der  Seemann  desertirt,  oder  wegen  eines  von
ihm  verübten  Verbrechens  oder  Vergehens  vom  Schiffe  entfernt  worden  ist,  oder  wenn  er  dasselbe  wegen
Dienstuntauglichkeit  in  Folge  selbstverschuldeter  Krankheit  oder  Verwundung  verlassen  hat.

Die  Unterstützung  umfaßt  den  Unterhalt,  die  Bekleidung,  ärztliche  Pflege,  Arznei  und  Reisekosten;
für  den  Fall  eintretenden  Todes  sind  auch  die  Begräbnißkosten  zu  zahlen.

Berlin,  den  12.  Juli  1890.



Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.



5.  Militär-Wesen.



Bekanntmachung.

Im  „Anhange“  zu  gegenwärtiger  Nummer  des  Central-Blatts  wird  ein  neues
Gesammtverzeichniß  der  Privat-Eisenbahnen  und  durch  Private  betriebenen
Eisenbahnen,  welchen  die  Verpflichtung  auferlegt  ist,  bei  Besetzung  von  Be—
amtenstellen  Militäranwärter  vorzugsweise  zu  berücksichtigen,

zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.  Das  Verzeichniß  tritt  an  Stelle  des  durch  Bekanntmachung  vom

9.  August  v.  J.  (Central-Blatt  1889,  S.  466)  veröffentlichten  Gesammtverzeichnisses.

Berlin,  den  10.  Juli  1890.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Bosse.

6.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
      Grund  des

  Ausweisung  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.    3.  4.  5.  6.

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Michael  Kaminski,  geboren  am  17.  Mai  1855  (oder  1856)  Straßenraub  (9  Jahre  Königlich  preußischer  Re-  28.  Juni  d.  J.

Arbeiter,  zu  Granat,  Kreis  Rypin,  Russisch—

Polen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

Zuchthaus,  laut  Erkenntniß
  vom  11.
Juli  1881),

gierungspräsident  zu
Marienwerder,











45
        <pb n="280" />
        —  266  —







Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

            Grund  des

  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs
  der  Ausgewiesenen.      beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.













b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

2.   Josef  Beranek,  geboren  am  28.  Januar  1859  zu  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  28.  Juni  d.  J.
Arbeiter,  Mladotic,  Bezirk  Czaslau,  Böhmen,  Betteln,  gierungspräsident  zu
ortsangehörig  ebendaselbst,  Lüneburg,
3.   Karl  Haderer,  geboren  am  28.  Februar  1869  zu  Betteln  im  wieder-Königlich  preußischer  Re-   14.  Mai  d.  J.
Sammetweber,  Wien  Oesterreich,  ortsangehörig  eben=  holten  Rückfall,  gierungspräsident  zu
daselbst,  Stade,
4.   Cyprian  Liset,  geboren  am  15.  Juli  1849  zu  Fontaine-  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirkspräsi-  4. Juli  d.  J.
Melker,  Fourches,  Departement  Seine  et  Marne,  dent  zu  Metz,
Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  
5.   Josef  Zpevàk,  geboren  am  1.  Oktober  1850  zu  Betteln  im  wiederhol-Königlich  sächsische  Kreis-  14.  Juni  d.  J.
Schmiedegeselle,  Böhmisch-Rothwasser,  Bezirk  Lands=  ten  Rückfall,  hauptmannschaft  zu
kron,  Böhmen,  ortsangehörig  eben-  Bautzen,
daselbst,
Nikolaus  Zunic,  geboren  am  6.  Dezember  1833  zu  Nichtbeschaffung  eines  Königlich  preußischer  Re-   4.  Juli  d.  J.
(Sunitzsch),  Handels-  Zunice,  Bezirk  Tschermembel,  Krain,  Unterkommens,  gierungspräsident  zu
mann,  Oesterreich,  ortsangehörig  zu  Weinitz,  Erfurt,
ebendaselbst,













Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="281" />
        —  267  —

Anhang
Nr.  29  des  Central-Blatts  für  das  Deutsche  Reich.

Berlin,  Freitag,  den  18.  Juli  1890.







Milit  är-Wesen.

Gesammtverzeichniß
der
Privat-Eisenbahnen  und  durch  Private  betriebenen  Eisenbahnen,  welchen  die  Verpflichtung  auferlegt
ist,  bei  Besetzung  von  Beamtenstellen  Militäranwärter  vorzugsweise  zu  berücksichtigen.















Altersgrenze,,  Bezeichnung  der  Behörde,

Bezeichnung  bis  zu  welcher  an  welche  die  Bewerbungen

Bezeichnung  der  Stellen,  unl.  welche  vorzugs-  Militär-  zu  richten  sind,  soweit  nicht
der        anwärter  in  den  Vakanzanmeldungen   Bemerkungen.

Eisenbahn.  weise  mit  Militäranwärtern   berücksichtigt  andere  Anstellungsbehörden

  zu  besetzen  sind.  werden  ausdrücklich  bezeichnet
müssen  werden.
I.  Königreich  Preußen.

1.  Altdamm-Colberger  Eisenbahn.  Subaltern=  und  Unterbeamte.   40  Jahre.  Direktion  der  Altdamm-Col-  Be  der  Besetzung
berger  Eisenbahngesellschaft  sind
zu  Stettin.  bahndienst  in

dieser  Beziehung
und  insbesondere
bezüglich  der  Ermittelung
  der
Militäranwarter
bestehenden  Vorschriften
  zur  Anwendung

  zu
bringen.
2.  Altenburg-Zeißer  Eisenbahn  (für   Bahnwärter,  Schaffner  und   35  Königliche  Generaldirektion
die  preußische  Strecke).  sonstige  Unterbeamte,  mit  der  Sächsischen  Staatseisen-Ausnahme
  der  einer  tech.  bahnen  zu  Dresden.
nischen  Vorbildung  bedürfenden.

3.  Altona-Kaltenkirchener  Eisen-  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Altona-Kalten-  Wie  zu  1.
bahn.  kirchener  Eisenbahngesellschaft
  zu  Altona.
4.  Braunschweigische  Landeseisen=  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Braunschwei-  Wie  zu  1.
bahn  (für  die  preußische  Strecke  gischen  Landeseisenbahnder
  Bahn  Braunschweig-Derne-  gesellschaft  zu  Braunschweig.









burg-Seesen).
46
        <pb n="282" />
        — 268 —







  



Altersgrenze,,  Bezeichnung  der  Behörde,
Bezeichnung    
der  Stellen,  welche  vorzugs-        
der          anwärter  in  den  Vakanzanmeldungen  Bemerkungen.
Eisen  bahn  weise  mit  Militäranwärtern  berücksichtigt  andere  Anstellungsbehörden
  zu  besetzen  sind.  werden  ausdrücklich  bezeichnet
müssen.  werden.
5.  Breslau-Warschauer  Eisenbahn  Wie  zu  2.  35  Jahre.  Direktion  der  Breslau-Warpreußische
  Abtheilung).  schauer  Eisenbahngesellschaft
  zu  Oels.
6.  Broelthal-Bahn.  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Broelthaler   Wie  zu  1.
Eisenbahn-Aktiengesellschaft
zu  Hennef  a.  d.  Sieg.
7.  Crefelder  Eisenbahn.  Wie  zu  1.  35  Direktion  der  Crefelder  Eisen-   Wie  zu  1.
bahngesellschaft  zu  Crefeld.
8.  Cronberger  Eisenbahn.  Wie  zu  2.  35  Verwaltungsrath  der  Cronberger
  Eisenbahngesellschaft
zu  Cronberg.
9.  Dahme-Uckroer  Eisenbahn.  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Dahme-Uckroer  Wie  zu  1.
Eisenbahngesellschaft  zu
Dahme.
10.  Dortmund  -Gronau-Enscheder  Wie  zu  2.  35  Direktion  der  Dortmund-Gro-Eisenbahn.
  nau-Enscheder  Eisenbahngesellschaft
  zu  Dortmund.
11.  Eckernförde-Kappelner  Schmal-   Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Eckernförde-  Wie  zu  1.
spurbahn.  Kappelner  Schmalspurbahn-Gesellschaft
  zu  Eckernförde.

12.  Eisenberg-Crossener  Eisenbahn  Wie  zu  1.  35  Vorstand  der  Eisenberg-Crosse=  Wie  zu  1.
(für  die  preußische  Strecke).  ner  Eisenbahngesellschaft  zu
Eisenberg  i.  Altenburg.
13.  Eisern-Siegener  Eisenbahn.  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Eisern-Siege-  Wie  zu  1.
ner  Eisenbahngesellschaft  zu
Siegen.
14.  Farge-Vegesacker  Eisenbahn.  Wie  zu  1.  40  Königliches  Eisenbahnbe-   Wie  zu  1.
triebsamt  zu  Bremen.
15.  Flensburg  -  Kappelner  Eisen-   Wie  zu  1.  40  Kreis-Eisenbahn-Kommission  Wie  zu  1.
bahn.  zu  Flensburg.
16.  Glasow-Berlinchener  Eisenbahn.  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Stargard-Wie  zu  1.
Cüstriner  Eisenbahngesellschaft
  zu  Cüstrin
17.  Halberstadt-Blankenburger  Wie  zu  1.  a)  35  Jahre  Direktion  der  Halberstadt-   Wie  zu  1.
Eisenbahn  (für  die  preußischen  für  Langen-   Blankenburger  Eisenbahn.
Theile  der  Bahnstrecken  Langen-  stein  -  Deren-  gesellschaft  zu  Blankenstein--Derenburg
  und  Blanken-  burg,  burg  a.  H.
burg  -  Rübeland  -  Elbingerode-  b)  40  Jahre
Tanne).  für  Blankenburg
  -  Rübeland-Tanne.

18.  Hannsdorf-Ziegenhals  (für  die  Wie  zu  1.  40  Jahre.  Direktion  der  österreichischen  Wie  zu  1.
im  preußischen  Gebiete  belegene  Lokal-Eisenbahngesellschaft
Strecke).  zu  Wien.
19.  Hessische  Ludwigsbahn  (für  die  Wie  zu  2.  35  Verwaltungsrath  der  Hessi-
  preußischen  Theile  der  Bahn-  schen  Ludwigs-Eisenbahnstrecken
  Mainz-Wiesbaden,  gesellschaft  zu  Mainz.
Frankfurt  a.  M.-Griesheim  und
Hanau-Babenhausen,  sowie  für
Frankfurt  a.  M.-Camberg-Eschhofen
  und  Wiesbaden-Niedernausen).

20.  Hoyaer  Eisenbahn.  Wie  zu  1.  35  Vorstand  der  Hoyaer  Eisen-   Wie  zu  1.







bahngesellschaft  zu  Hoya.
        <pb n="283" />
        — 269 —









Altersgrenze  Bezeichnung  der  Behörde,
Bezeichnung  Bezeichnung  bis  welcher  welche  die  Bewerkungen
der  Stellen,  welche  vorzugs-      
der      anwärter in den Vakanzanmeldungen   Bemerkungen.
Eisenbahn.  weise  mit  Militäranwärtern  berücksichtigt  andere  Anstellungsbehörden
  zu  besetzen  sind.  werden  ausdrücklich  bezeichnet
müssen.  werden.
21.  Ilme-Bahn  (Einbeck-Dassel).  Wie  zu  1.  40  Jahre.  Königliches  Eisenbahnbe--  Wie  zu  1.
triebsamt (Hannover.Cassel)
zu  Cassel.
22.  Kerkerbachbahn  (Heckholzhausen-  Wie  zu  1.  40  Vorstand  der  Kerkerbachbahn=  Wie  zu  1.
Dehrn).  Aktiengesellschaft  zu  Christianshütte
  (Postamt  Runkel).
23.  Kiel  -  Eckernförde  -  Flensburger  Wie  zu  1.  35  Direktion  der  Kiel-Eckern-Wie  zu  1.
Eisenbahn.  förde  -  Flensburger  Eisenbahngesellschaft
  zu  Kiel.
24.  Königsberg-Cranzer  Eisenbahn.  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Königsberg-   Wie  zu  1.
Cranzer  Eisenbahngesellschaft
  zu  Königsberg  i.Ostpr.
25.  Kreis  Altenaer  Schmalspur-   Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Kreis  Altenaer  Wie  zu  1.
bahnen.  Schmalspurbahnen  zu
  Altena.
26.  Kreis  Oldenburger  Eisenbahn  Wie  zu  1.  35  Königliches  Eisenbahnbe=  Wie  zu  1.
(Neustadt-Oldenburg).  triebsamt  zu  Kiel.
27.  Marienburg  -  Mlawkaer  Eisen-   a)  Wie  zu  2  für  die  Strecke  35  Direktion  der  Marienburgbahn.
  Marienburg-Mlawka.  Mlawkaer  Eisenbahngesellb)
  Wie  zu  1  für  die  Strecke   40  schaft  zu  Danzig.  b)  Wie  zu  1.
Zajonskowo-Löbau.
28.  Neuhaldensleben  -  Eilslebener  Wie  zu  1.  40  Vorstand  der  Neuhaldens-   Wie  zu  1.
Eisenbahn.  lebener  Eisenbahngesellschaft
  zu  Neuhaldensleben.
29.  Nordbrabant-Deutsche  Eisenbahn  Wie  zu  2,  außerdem  Stations-   35  Direktion  der  Nordbrabant=  Wie  zu  1.
(für  den  preußischen  Theil  der   vorsteher,“  Stationsauf=  Deutschen  Eisenbahngesell-  *)Die  Stellen  der
Bahnstrecke  Gennep-Wesel).  seher  und  Assistenten,  Tele-  schaft  zu  Gennep.  
graphisten,  Materialienver=  im  Wege  des
walter,  Magazinaufseher.  Aufrückens  bezw.
der  Beförderung
den  Militäranwärtern
  zugaͤnglich
30.  Osterwieck  Wasserlebener  Eisen-   Wie  zu  1.  40  Magistrat  der  Stadt  Oster-=  Wie  zu  1.
bahn.  wieck.
31.  Ostpreußische  Südbahn.  a)  Wie  zu  2  für  Pillau-   35  Direktion  der  Ostpreußischen
Königsberg-Prostken.  Südbahngesellschaft  zu
b)  Wie  zu  1  für  Fischhau-   40  Königsberg  i.  Ostpr.  b)  Wie  zu  1.
sen  -  Palmnicken.
32.  Paulinenaue-  Neu-  Ruppiner  Wie  zu  1.  35  Direktion  der  Paulinenaue-   Wie  zu  1.
Eisenbahn.  Neu-Ruppiner  Eisenbahngesellschaft
  zu  Neu-Ruppin.
33.  Pfälzische  Ludwigsbahn  (für  die  Wie  zu  2.  35  Direktion  der  Pfälzischen
preußischen  Theile  der  Bahn.  Eisenbahnen  zu  Ludwigsstrecken
  Wellesweiler-  Grube  hafen  a.  Rhein.
König  bei  Neunkirchen  und  St.
Ingbert-St.  Johann).  
34.  Priegnitzer  Eisenbahn  (Perle-  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Priegnitzer  Wie  zu  1.
berg-Pritzwalk-Wittstock).  Eisenbahngesellschaft  zu
Perleberg.
35.  Rhene-Diemelthal-Eisenbahn.  Wie  zu  1.  40  Vorstand  der  Rhene-Diemel-   Wie  zu  1.
thal  =  Eisenbahngesellschaft
zu  Siegen.  
36.  Ronsdorf-Müngstener  Eisen=  Wie  zu  1.  40  Vorstand  der  Ronsdorf-   Wie  zu  1.
bahn.  Müngstener  Eisenbahn-







gesellschaft  zu  Ronsdorf.

46*
        <pb n="284" />
        — 270 —

















    Bezeichnung  der  Behörde,
  Bezeichnung  bis  zu  welcher  an  welche  die  Bewerbungen
Bezeichnung  der  Stellen-,  welche  vorzugs-  Militär-  zu  richten  sind,  soweit nicht
der      anwärter   in den Vakanzanmeldungen   Bemerkungen.
Eisenbahn  weise  mit  Militäranwärtern  berücksichtigt  andere  Anstellungsbehörden
  zu  besetzen  sind.  werden  ausdrücklich  bezeichnet
müssen.  werden.
37.  Schleswig  -  Angeler  Eisenbahn  Wie  zu  1.  40  Jahre.  Direktion  der  Schleswig-An-  Wie  zu  1.
(Schleswig-  Süderbrarup).  geler  Eisenbahngesellschaft
zu  Schleswig.
38.  Stargard-Cüstriner  Eisenbahn.   Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Stargard-  Wie  zu  1.
Cüstriner  Eisenbahngesellschaft
  zu  Cüstrin.
39.  Stendal  -  Tangermünder  Eisen-  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Stendal-Tan-   Wie  zu  1.
bahn.  germünder  Eisenbahngesellschaft
  zu  Tangermünde.
40.  Warstein-Lippstadter  Eisenbahn.  Wie  zu  1.  40  Vorstand  der  Warstein-Lipp-  Wie  zu  1.
stadter  Eisenbahngesellschaft
zu  Lippstadt.
41.  Wermelskirchen-  Burger  Eisen-   Wie  zu  l.  40  Vorstand  der  Wermelskirchen-   Wie  zu  1.
bahn.  Burger  Eisenbahngesellschaft
  zu  Wermelskirchen.
42.  Werra-Eisenbahn  (für  die  Strecke  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Werra-Eisen=  Wie  zu  1.
Themar-Schleusingen).  bahngesellschaft  zu  Mei-
  ningen.
43.  Wittenberge-Perleberger  Eisen=  Wie  zu  1.  40  Magistrat  der  Stadt  Perle=  Wie  zu  1.
bahn.  berg.
44.  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Zschipkau-Fin-   Wie  zu  1.

Zschipkau-Finsterwalder  Eisenbahn.


Pfälzische  Eisenbahnen.









sterwalder  Eisenbahn-Gesellschaft
  zu  Finsterwalde.

II.  Königreich  Bayern.

Subaltern=  und  Unterbeamtenstellen,
  zum  Theile:

  zu drei

Bahnwärter,  Weichen-  

wärter,  Vierteln.


Schaffner  (Kondukteure),
  Büreau-  zudiener,
  Stations-  zwei
meister,  Portiers  Dritteln.  
(Stationsdiener),  
Hausmeister,  Zugführer
  (Oberkondukteure),
  Obleute  zu
und  Lademeister,  einem

Güterbestätter,  Bil-



letdrucker,  Rangirer,
Bahnhofaufseher,  Drittel.
Haltestelleverwalter,
Telegraphisten,
Stationsverwalter,

Gehülfen  der  Cen—
tralbüreaus,  Expeditionsgehülfen,
  zu  einm
Gepäckexpedienten,  Drittel.
Einnehmereigehül-  

fen,  Gehülfen  der
Magazinverwaltung,


35  Jahre.





Direktion  der  Pfälzischen
Eisenbahnen  zu  Ludwigshafen
  a.  Rhein.
        <pb n="285" />
        — 271 —







Bezeichnung
der
Eisen  bahn.



Bezeichnung
der  Stellen,  welche  vorzugsweise
  mit  Militäranwärtern
zu  besetzen  sind.



Altersgrenze,
bis  zu  welcher
Militäranwärter

berücksichtigt
werden
müssen.



Bezeichnung  der  Behörde,
an  welche  die  Bewerbungen
zu  richten  sind,  soweit  nicht
in  den  Vakanzanmeldungen
andere  Anstellungsbehörden
ausdrücklich  bezeichnet
werden.



Bemerkungen.



III.  Königreich  Württemberg.

1.  Dampfstraßenbahn  Ravensburg-Weingarten.


2.  Filderbahn  (Stuttgart-Degerloch-Hohenheim).




Expedient,  
Expeditions-  zu  zwei
gehülfen,  Dritteln.

Zugführer,  aus-Bremser,
  schließlich.

Expedient,  Zugführer,  Schaffner,
  Bremser,  Weichensteller.




40  Jahre.

40    "    



Lokalbahn  -  Aktiengesellschaft
zu  München.

Betriebsvorstand  der  Filderbahngesellschaft
  zu  Stuttgart.


IV.  Großherzogthum  Baden.

1.  Hessische  Ludwigs-Eisenbahn  für  die
Strecken  Mannheim  - hessische
Grenze  gegen  Lampertheim  und
Eberbach  -  hessische  Grenze  gegen
Erbach.

2.  Mannheim  -  Weinheimer  Eisenbahn.




Stationsdiener,  Bahnwärter,*
Weichenwärter,*  Stationsaufseher,
  Magazinaufseher,
  Lademeister,  Telegraphisten,**
  Billet=  und  Gepäckexpedienten,**
  Güterexpedienten
  bezw.  Gehülfen.**
  Stationsverwalter
II.  und  III.  Klasse.**  Stationsassistenten,**
  Stationsgehülfen
  bezw.  Diurnisten,**
  Zugführer,  Kondukteure,
  Bremser,  Wagenwärter,
  Wagenaufseher.

Subaltern=  und  Unterbeamte.



Eine  Altersgrenze
  ist  für
die  badischen
Strecken  nicht
festgesetzt.

40  Jahre.



Verwaltungsrath  der  Hessischen
  Ludwigs-Eisenbahngesellschaft

  zu  Mainz.

Bau-  und  Betriebsverwaltung
der  hessischen  Nebenbahnen
im  Privatbetriebe  zu  Darmstadt.






Bei  der  Besetzung
sind  die  für  den
Staatseisenbahndienst
  in  dieser
Beziehung  und
insbesondere  bezüglich
  der  Ermittelung
  der
Militäranwärter
bestehenden  Vorschriften
  zur  Anwendung
  zu
bringen.

Wie  zu  1.

*)  Die  Bahnund
  Weichen
wärter  finden
nur  dann  Berücksichtigung,
  wenn
sie  längere  Zeit
bei  der  Unterhaltung
  und  Erneuerung
  des
Oberbaues,  sowie
  im  Bahnbewachungs=
  und
Signaldienst  einer
  im  Betriebe
befindlichen  Bahn
thätig  oder  beim
Eisenbahn-  Neubau
  beschäftigt
gewesen  sind.

*!)  Zur  Erlangung
der  mit  bezeichneten
  Stellen
  ist  eine  Prüfung
  erforderlich;
  diese  Stellen
  werden  nur
zur  Hälfte  mit

Militäranwärtern
  besetzt.

Die  Wagenwärter=
  und
Wagenauf.=seher-Stellen

sind  den  mit technischer
  Vorbildung
  versehenen
Militäranwärtern
  vorbehalten.

Bei  der  Besetzung
sind  die  für  den
Staatseisenbahndienst
  in  dieser
Beziehung  gültigen
  Vorschriften
  zur  Anwendung
  zu  bringen.
        <pb n="286" />
        Altersgrenze,  Bezeichnung  der  Behörde,

der          anwärter  in  den  Vakanzanmeldungen  Bemerkungen.
Eise  n  bahn  weise  mit  Militäranwärtern,  berücksichtigt  andere  Anstellungsbehörden
  zu  besetzen  sind.  werden  ausdrücklich  bezeichnet
müssen.  werden.
3.  Lokalbahn  von  Zell  i.  W.  nach  Subaltern-  und  Unterbeamte.  40  Jahre.  Bau--  und  Betriebsverwaltung  Wie  zu  2.

Todtnau.



1.  Darmstadt  —  Arheilgener  Dampfstraßenbahn.


2.  Darmstadt  —  Elberstädter  Eisenbahn.



3.  Darmstadt  —  Griesheimer  Eisenbahn.


4.  Hessische  Ludwigs-Eisenbahn  für  die
Strecken  Lampertheim  —  badische
Grenze  gegen  Mannheim  und
Biblis—preußische  Grenze  gegen
Frankfurt  a.  M.,  Lampertheim—
Worms,  Erbach—badische  Grenze
gegen  Eberbach  und  Babenhausen—
preußische  Grenze  gegen  Hanau.

5.  Mannheim  —  Weinheimer  Eisenbahn.


6.  Reinheim  -  Reichelsheimer  und
Osthofen-Westhofener  Eisenbahn.





der  hessischen  Nebenbahnen
im  Privatbetriebe  zu  Darmstadt.




V.  Großherzogthum  Hessen.

Weichenwärter,  Stationswärter,
  Schaffner.

Desgleichen.
Desgleichen.

Stationsdiener,  Bahnwärter,*
Weichenwärter,*  Stationsaufseher,
  Magazinaufseher,
  Lademeister,  Telegraphisten,**
  Billet=  und  Gepäckexpedienten
  **  Güterexpedienten
  bezw.  Gehülfen,**
  Stationsverwalter
II.  und  III.  Klasse,**  Stationsassistenten,
  **  Stationsgehülfen
  bezw.  Diurnisten,**
  Zugführer,  Kondukteure,
  Wagenwärter,
Wagenaufseher,  Bremser.

Subaltern=  und  Unterbeamte.

Stationsassistent,  Stations-=aufseher,
  Zugführer,
Schaffner,  Weichenwärter,
Bahnwärter.





Bis  zum  noch
nicht  zurückgelegten
  40.  Lebensjahre.

Desgleichen.

Desgleichen.
Eine  Altersgrenze
  ist  für
die  hessischen
Strecken  nicht
festgesetzt.

40  Jahre.

40   "   

Bau-  und  Betriebsverwaltung
der  hessischen  Nebenbahnen
im  Privatbetriebe  zu  Darmstadt.


Desgleichen.

Desgleichen.

Verwaltungsrath  der  Hessischen
  Ludwigs-Eisenbahngesellschaft
  zu  Mainz.

Bau=  und  Betriebsverwaltung
der  hessischen  Nebenbahnen
im  Privatbetriebe  zu  Darmstadt.


Desgleichen.



*)  Die  Bahnund
  Weichenwärter
  finden
nur  dann  Berücksichtigung,
  wenn
sie  längere  Zeit
bei  der  Unterhaltung
  und  Erneuerung
  des
Oberbaues,  sowie
  im  Bahnbewachungs-
  und
Signaldienst  einer
  im  Betriebe
befndlichen  Bahn
thätig  oder  beim
Eisenbahn-Neubau
  beschäftigt
gewesen  sind.

**)  Zur  Erlangung
der  mit  **  bezeichneten
  Stellen
  ist  eine  Prüfung
  erforderlich;
  diese  Stellen
  werden  nur
zur  Hälfte  mit

Militäranwärtern
  besetzt.

Die  Wagenwärter=
  und
Wagenaufseher-Stellen

sind  den  mit  technischer
  Vorbil.
dung  versehenen
Militäranwärtern
  vorbehalten.

Bei  der  Besetzung
  sind  die
für  den  Staatseisenbahndienst

in  dieser  Beziehung
  gültigen
Vorschriften  zur
Anwendung  zu
bringen.
        <pb n="287" />
        — 273 —







Bezeichnung
der
Eisenbahn.

Bezeichnung
der  Stellen,  welche  vorzugsweise
  mit  Militäranwärtern
zu  besetzen  sind.

bis  zu  welcher

Altersgrenze,

Militäranwärter

berücksichtigt
werden
müssen.



 

Bezeichnung  der  Behörde,
an  welche  die  Bewerbungen
zu  richten  sind,  soweit  nicht
in  den  Vakanzanmeldungen
andere  Anstellungsbehörden
ausdrücklich  bezeichnet
werden.

Bemerkungen.



7.  Sprendlingen  —  Wöllsteiner  Eisenbahn.


8.  Worms-Offsteiner  Eisenbahn.

Stationsaufseher,  Schaffner,
Weichenwärter,  Bahnwärter.


Stationsassistent,  Stationsaufseher,
  Zugführer,
Schaffner,  Weichenwärter,



Bahnwärter.

40  Jahre.

Bis  zum  noch



nicht  zurückgelegten
  40.  Le-



bensjahre.

Bau=  und  Betriebsverwaltung
der  hessischen  Nebenbahnen
im  Privalbetriebe  zu  Darmstadt.


Desgleichen.

VI.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.

1.  Deutsch-Nordischer  Lloyd  (Neustrelitz—
  Warnemünder  Eisenbahn).


2.  Mecklenburgische  Südbahn.

3.  Parchim—Ludwigsluster  Eisenbahn.


4.  Wismar  —  Karower  Eisenbahn.



Rangirmeister,  Weichensteller,
Bahnwärter,  Portier,  Lademeister,
  Zugführer,  Packmeister,
  Schaffner,  Bremser,
Büreaudiener,  Kassenboten,
Nachtwächter.

Bodenmeister,  Packmeister,
Zugführer,  Telegraphist,
Schaffner,  Bahnwärter,
Weichensteller,  Güterbodenarbeiter,

  Bahnhofsarbeiter.

Telegraphist,  Zugführer,
Schaffner,  Bodenmeister,
Weichensteller,  Bahnwärter,
Perrondiener,  Bodenarbeiter,
  Nachtwächter,  Lokomotivputzer.


Zugführer,  Schaffner,  Bremser,
  Weichensteller,  Streckenwärter.


37  Jahre.

35

37





Direktion  des  Deutsch-Nordischen
  Lloyd  zu  Rostock.

Betriebsverwaltung  Mecklenburgischer
  Nebenbahnen  zu
Waren.

Desgleichen.

Großherzogliche  Generaldirektion
  der  mecklenburgischen
Friedrich  Franz-Eisenbahn
zu  Schwerin.





Eisenbahnbetriebssekretär,
  Büreauassistent
  sind  alternirend,

Stationsvorsteher,
Stationsassistent,
Stationsdiätar,
Stationsaufseher
sind  zu  zwei
Dritteln,  die
übrigen  genannten
  Stellen  aus
schließlich  mit
Militärs  zu  besetzen.

Sekretär,  Büreauassistent,
  Materialienverwalter

sind  alternirend,
  Stationsvorsteher,
  Stationsassistent,

Stationsausfseher,
Rechnungsführer,
Kassirer,  Buchhalter
  sind  zu
zwei  Dritteln,
die  übrigen  genannten
  Stellen
ausschließlich
mit  Militärs  zu
besetzen.
Diätare  sind  alternirend,
  Stationsvorsteher,

Stationsassistenten
  sind  zu  zwei
Dritteln,  die
übrigen  genannten
  Stellen  ausschließlich
  mit
Militärs  zu  besetzen.

Stationsausfseher,
Stationswärter
(letztere  lediglich
im  Stationsdienst
und  Expeditionsdienst
  beschäftigte
Beamte)  sind  zu
zwei  Dritteln,
alle  übrigen  Subaltern-
  und  Unterbeamtenstellen,

für  welche  besondere
  technische
Kenntnisse  nicht
erforderlich  sind,
ausschließlich
mit  Militärs  zu
besetzen.
        <pb n="288" />
        — 274 —



























Altersgrenge,  Begeichnung  ver  Behörde,

  Bezeichnung  bis  zu  welcher  an  welche  die  Bewerbungen

Bezeichnung  der  Stellen-  welche    vorzugs-  Militär-  zu  richten  sind,  soweit  nicht

der        anwärter  in  den   Vakanzanmeldungen  Bemerkungen.
Eisen  bahn  weise  mit  Militäranwärtern,  berücksichtigt  andere  Anstellungsbehörden
  zu  besetzen  sind.  werden  ausdrücklich  bezeichnet
müssen.  werden.
VII.  Großherzogthum  Sachsen.

1.  Feldabahn.  Zugführer,  Expedienten  (Sta-   44  Jahre.  Betriebsverwaltung  der  Feldationsvorsteher),
  Büreau-  bahn  zu  Dermbach.
und  Expeditionsgehülfen.

2.  Saal-  Eisenbahn.  Kanzleibeamte,  Diener,  Wiege-   35  Direktion  der  Saal-Eisenmeister,
  Wächter,  Hülfs-  bahngesellschaft  zu  Jena.
wärter,  Bahnwärter,  Weichensteller,
  Zugbegleitungspersonal,
  Bremser,  Schaffner.


3.  Weimar  —  Berka  —  Blanken-   Stationsvorsteher,  Zugführer,   40  Betriebsverwaltung  Thürinhainer

  Eisenbahn.  Schaffner  (zugführender),  gischer  Nebenbahnen  zu
Weichensteller.  Weimar.

4.  Weimar—Geraer  Eisenbahn.  Kanzleigehülfen,  Büreau-   Eine  Alters-  Direktion  der  Weimar—  Gediener,
  Schaffner,  gBremser,   renze  ist  nicht   Eisenbahngesellschaft
Bahnwärter,  Weichensteller,   festgesetzt.  zu  Weimar.

Wächter.
5.  Weimar  —  Rastenberger  Eisen=  Zugführer,  Bremser,  Bahn-   40  Jahre.  Direktion  der  Weimar  —
bahn.  wärter,  Wächter.  Rastenberger  Eisenbahngesellschaft
  zu  Buttelstedt.

6.  Wutha—Ruhlaer  Eisenbahn.  Betriebspersonal.  Eine  Alters=  Betriebsverwaltung  Thüringrenze ist
  nicht  gischer  Nebenbahnen  zu
festgesetzt.  Weimar.

VIII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.
1.  Deutsch-Nordischer  Lloyd  (Neu-  Eisenbahnbetriebssekretäre,  37  Jahre.  Direktion  des  Deutsch-Nordi-   Die  Erledigung

2.

strelitz—  Rostock—  Warnemünder

Eisenbahn).

Mecklenburgische  Südbahn.



Büreauassistenten,  Stationsvorsteher,
  Stationsassistenten,
  Stationsdiätare,
Stationsaufseher,  Rangirmeister,
  Weichensteller,
Bahnwärter,  Portiers,  Lademeister,
  Zugführer,  Packmeister,
  Schaffner,  Bremser,
Büreaudiener,  Kassenboten.

a)  Eisenbahnsekretäre  (Büreau=
  und  Registraturvorsteher
  und  Kalkulatoren),
Büreauassistenten  und  Materialienverwalter.


b)  Stationsvorsteher,  Stationsassistenten,
  Stationsaufseher,
  Rechnungsführer,
Kassirer  und  Buchhalter.

c)  Bodenmeister,  Packmeister,
Zugführer,  Telegraphisten,
Schaffner,  Bahnwärter,
Weichensteller,  Güterbodenund
  Bahnhofsarbeiter.



37



schen  Lloyd  zu  Rostock.

Betriebsverwaltung  Mecklenburgischer
  Nebenbahnen  zu
Waren.

Die



einer  Stelle  wird
im  Großherzogthum
  als  eingetreten
  angesehen,
wenn  der  Wohnort
  des  letzten
Stelleninhabers
im  Großherzogthum
  belegen  war.
Wegen  des  Umfanges
  der  vorbehaltenen
  Stellen
wird  auf  die  Bemerkung
  zu  VI,  1
Bezug  genommen.
Erledigung
einer  Stelle  wird
im  Großherzogthum
  als  eingetreten
  angesehen,
wenn  der  Wohnort
  des  letzten
Stelleninhabers
im  Großherzogthum
  belegen  war.
Wegen  des  Umfanges
  der  vorbehaltenen
  Stellen
wird  auf  die  Bemerkung
  zu  VI,  2
Bezug  genommen.
        <pb n="289" />
        Bezeichnung

der

Eisen  bahn.

Bezeichnung
der  Stellen,  welche  vorzugsweise
  mit  Militäranwärtern
zu  besetzen  sind.

Altersgrenze,
bis  zu  welcher
Militäranwärter

berücksichtigt
werden
müssen.

Bezeichnung  der  Behärde,
an  welche  die  Bewerbungen
zu  richten  sind,  soweit  nicht.
in  den  Vakanzanmeldungen
andere  Anstellungsbehörden
ausdrücklich  bezeichnet
werden.



Bemerkungen.



3.  Neubrandenburg  —  Friedländer

Eisenbahn.

4.  Neustrelitz  —  Wesenberg  —  Mirower

  Eisenbahn.



Stationsvorsteher,  Stationswärter,
  Zugführer,  Güterbodenvorarbeiter,
  Güterboden=
  und  Stationsarbeiter,
  Weichensteller.

Subaltern=  und  Unterbeamte.

37  Jahre.

37   "   



Betriebsverwaltung  Mecklenburgischer

  Nebenbahnen  zu
Waren.

Vorstand  der  Neustrelitz—
Wesenberg—Mirower  Eisenbahngesellschaft
  zu  Wesenberg.






IX.  Großherzogthum  Oldenburg.

Eutin—Lübecker  Eisenbahn.

1.

Braunschweigische
bahn.



Packmeister,
Schaffner,  Schmierer,
Weichenwärter,  Bahnwärter,
  Brückenwärter,
Stationsverwalter,  Stationsassistenten,
  Stationsaufseher,
  Schreiber.

Zug  führer,



35  Jahre.



Verwaltungsrath  der  Eutin  —
Lübecker  Eisenbahngesellschaft
  zu  Lübeck.



X.  Herzogthum  Braunschweig.

Landeseisen-



Büreaudiätare,  Kanzlisten,
Stationsassistenten,  Telegraphisten,
  Büreauboten,
Portiers,  Nachtwächter,
Bremser  und  Schmierer,
Schaffner,  Rangirer  und
Koppler,  Magazin=  und
Materfalienaufseher,  Billetdrucker.
  Bahnwärter,
Weichenwärter.



40  Jahre.



Direktion  der  Braunschweigischen

  Landeseisenbahngesellschaft
  zu  Braunschweig.




47

Bel  der  Besetzung
sind  die  für  den
Staatsdienst  in
dieser  Beziehung,
insbesondere  bezüglich
  der  Ermittelung
  der
Militäranwärter,
bestehenden  Vorschriften
  zur  Anwendung
  zu  brin-
  (vergl.  Pulicandum
  vom
22.  September
1882,  offizieller
Anzeiger  1882
Nr.  32  S.  199
und  Publicandum
vom  17.  September
  1885,  offizieller
Anzeiger  1885
Nr.  33  S.  179).

Sämmtliche  Stellen
  sind  zu  zwei
Drittheilen  den
Militäranwärtern
vorbehalten.

Die  nach  beendeter
Probedienstzeit  in
nebenstehenden
unteren  Stellen
etatsmäßig  angestellten
  Militäranwärter
  haben
bei  genügender
Qualifkation
bezw.  nach  Ablegung
  der  vorschriftsmäßigen

Prüfung  gleich
den  Civilanwärtern
  Anrecht  zum
Aufrücken  in  höhere
  Dienststellen,
und  zwar
im  Bureaudienste:
als  Registrator,

Betriebssekretär

etc.,
im  Stationsdienste:
  als  Stationsverwalter,

Stationsinspek-=tor,



im  Fahrdienste:
als  Zugführer
und  Packmeister.
        <pb n="290" />
        — 276 —









Altersgrenze,  Bezeichnung  der  Behörde,
Bezeichnung  
der          anwärter  in  den  Vakanzanmeldungen  Bemerkungen.
Eisenbahn      weise  mit  Militäranwärtern,  berücksichtigt  andere  Anstellungsbehörden
    zu  besetzen  sind.  werden  ausdrücklich  bezeichnet
müssen.  werden.  

2.  Halberstadt-Blankenburger  Eisen-  Büreaudiätare,  Kanzlisten   a)  Für  die  Direktion  der  Halberstadt-  Die  nach  beendeter
bahn.    Expeditions-    Strecke  Lan-   Blankenburger  Eisenbahn  
diätare,      genstein  —  gesellschaft  zu  Blanken  -  den  unteren  Stel-Expeditions-
    Derenburg:  burg  a.  H.  len  angestellten
assistenten,  35  Jahre.  Militäranwärter
tations=    b)  Für  die  der  Qualifika-Stations-
    Strecke  Hal-      
Telegraphisten,  Büreau-   berstadt  —  Ablegung  der vorboten,
  Portier,  Nacht-  Blankenburg  fung  gleich  den

wächter,  Bremser  und  Tanne:  Civilanwärtern
Schmierer,  Schaffner,   40 Jahre.  Anrecht  zum  hö-Rangirer
  und  Koppler,  heren  Dienststel-Bahnwärter,

  Weichen-  len,  und  zwar
wärter.  im  Büreaudienste







XI.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.

1.  Eisfeld—Unterneubrunner  Eisenbahn.


2.  Feldabahn.

3.  Hildburghausen-Heldburger  Eisenbahn.


4.  Saal-Eisenbahn.

5.  Werra--Eisenbahn  (für  die  Strecken
Sonneberg-Lauscha  und  Immelborn-Liebenstein).




Stationsvorsteher,  Zugführer.

Expedient,
gehülfe.

Stationsvorsteher,  Zugführer.

Expeditions-Hülfswärter,


Weichensteller,
tungspersonal.

*  Stationsvorsteher,
*Stations.  und  Expeditions-Assistenten,
  Haltestellen-Aufseher
  und  -Verwalter,
  Weichensteller,
Bahnwärter,  Schaffner,
Bremser.

Bahnwärter,
Zugbeglei-



35  Jahre.
40

35
350
40



Betriebsverwaltung  der  Eisfeld-
  Unterneubrunner  Eisenbahn
  zu  Hildburghausen.

Betriebsverwaltung  der  Feldabahn
  zu  Dermbach.

Betriebsverwaltung  der  Hildburghausen-Heldburger


Eisenbahn  zu  Hildburghausen.



Direktion  der  Saal-Eisenbahngesellschaft
  zu  Jena.

Direktion  der  Werra-Eisenbahngesellschaft
  zu  Meiningen.






als  Eisenbahnsekretär,


im  Stationsdienste:
  als  Stationsverwalter

und  Stationsvorsteher,


im  Fahrdienste:
als  Zugführer
und  Packmeister.



Bei  der  Anstellung
finden  die  für  Besetzung
  der  Subaltern-
  und  Unterbeamtenstellen
  mit
Militäranwärtern
jeweilig  geltenden
Grundsätze  Anwendung.
  Bahnwärter
  und
Weichensteller  sind
nicht  angestellt.

Die  mit  * bezeichneten
  Stellen  sind
den  Militäranwärtern
  nur  im
Wege  des  Aufrückens
  zugänglich.
        <pb n="291" />
        — 277 —





Bezeichnung
der
Eisenbahn.

Bezeichnung
der  Stellen,  welche  vorzugsweise
  mit  Militäranwärtern
zu  besetzen  sind.

Altersgrenze,
bis  zu  welcher
Militäranwärter

berücksichtigt
werden
müssen

Bezeichnung  der  Behörde,
an  welche  die  Bewerbungen
zu  richten  sind,  soweit  nicht
in  den  Vakanzanmeldungen
andere  Anstellungsbehörden
ausdrücklich  bezeichnet
werden.

Bemerkungen.



6.  Werra-Eisenbahn  (für  die  Strecke

Themar  —Schleusingen).



Subaltern=  und  Unterbeamte.



40  Jahre.



Direktion  der  Werra-Eisenbahngesellschaft
  zu  Meiningen.




XII.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.

1.  Altenburg-Zeitzer  Eisenbahn.

2.  Eisenberg-Crossener  Eisenbahn.

3.  Saal-Eisenbahn.

4.  Weimar-Geraer  Eisenbahn.



Untere  Betriebsbeamte,  mit
Ausnahme  der  einer  technischen
  Vorbildung  bedürfenden.


Hülfswärter,
Weichensteller.

Bahnwärter,

Bahnwärter,  Weichensteller.



35  Jahre.

35

35

Eine  Altersrenze
  ist  nicht
festgesetzt.



Königliche  Generaldirektion
der  Sächsischen  Staatseisenbahnen
  zu  Dresden.

Vorstand  der  Eisenberg-Crossener
  Eisenbahngesellschaft
  zu  Eisenberg  in
Altenburg.

Direktion  der  Saal-Eisenbahngesellschaft
  zu  Jena.

Direktion  der  Weimar-Geraer
Eisenbahngesellschaft  zu
Weimar.



XIII.  Herzogthum  Sachsen-Goburg  und  Gotha.

1.  Arnstadt-Ichtershausener
bahn.

2.  Wutha-Ruhlaer  Eisenbahn.

Eisen-



Subaltern-  und  Unterbeamte.

Expeditionsdiätar,  Schaffner,
Weichensteller,  Bahnwärter.



40  Jahre.

35



Betriebsverwaltung  Thüringischer
  Nebenbahnen  zu
Weimar.

Desgleichen.



XIV.  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.

1.  Arnstadt  -Ichtershausener  Eisenbahn.





Weichensteller,
Bahnwärter.

Schaffner,



40  Jahre.



Betriebsverwaltung  Thüringischer
  Nebenbahnen  zu
Weimar.



47*

Bei  der  Besetzung

sind  die  für  den
preußischen

Staatseisenbahn-=dienst
  in  dieser  Beziehung
  und  insbesondere
  bezüglich
  der  Ermittelung
  der  Militäranwärter
  bestehenden
  Vorschriften
  zur  Anwendung
zu  bringen.

Der  Betrieb  dieser

Bahn  ist  verpachtet;
  es  kann  daher
die  Anstellung
eines  Beamten  nur
für  die  Dauer  der
bis  zum  Jahre
1892  laufenden
Pachtzeit  gewährleistet
  werden.

Bei  der  Besetzung
sind  die  für  den
preußischen
Staatseisenbahndienst
  in  dieser
Beziehung  gültigen
  Vorschriften
zur  Anwendung

zu  bringen.

Bei  der  Besetzung
sind  die  für  den
preußischen
Staatseisenbahndienst
  in  dieser
Beziehung  gültigen
  Vorschriften
zur  Anwendung

zu  bringen.
        <pb n="292" />
        —  278 —











Altersgrenze,  Bezeichnung  der  Behörde,
    bis  zu  welcher  an  welche  die  Bewerbungen
Bezeichnung  der  Stellen  vorzugs-  zue welcher  zu  richten  sind,  soweit  nicht
der      anwärter  in  den  Vakanzanmeldungen   Bemerkungen.
Eisen  bahn  weise  mit  Militäranwärtern  berücksichtigt,  andere  Anstellungsbehörden
  zu  besetzen  sind.  werden  ausdrücklich  bezeichnet
müssen.  werden.
2.  Hohenebra-Ebelebener  Eisenbahn.  Weichensteller,  Schaffner.  40  Jahre.  Betriebsverwaltung  Thürin-
    gischer  Nebenbahnen  zu
Weimar.
3.  Ilmenau-Großbreitenbacher  Stationsdiätar,  Weichen-    40  Desgleichen.

Eisenbahn.



steller,  Schaffner.



XV.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.

Saal-Eisenbahn.

Rhene-Diemelthal.  Eisenbahn.

Wiegemeister,
Bahnwärter,  Weichensteller,
  Zugbegleitungspersonal.


Hülfswärter,   35  Jahre.

Subaltern=  und  Unterbeamte.  40  Jahre.

Direktion  der  Saal-Eisenbahngesellschaft
  zu  Jena.

XVI.  Fürstenthum  Waldeck.

Vorstand  der  Rhene-Diemelthal-
  Eisenbahngesellschaft
zu  Siegen.

XVII.  Fürstenthum  Reuß  jüngerer  Linie.

Weimar-Geraer  Eisenbahn.

Schaffner,  Bremser,  Bahn-   Eine

wärter,  Weichensteller.

Altersgrenze
  ist  nicht
festgesetzt.

Direktion  der  Weimar-Geraer
Eisenbahngesellschaft  zu
Weimar.

XVIII.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.

1.  Eutin-  Lübecker  Eisenbahn  (bezüglich
  des  im  lübeckischen  Gebiete
stationirten  Personals).

2.  Lübeck-  Büchener  Eisenbahn  für
die  Zweigbahn  Lübeck-Travemünde.




Stationsverwalter,  Stationsassistenten,
  Brückenwärter,
Weichensteller,  Bahnwärter.

Bahnhofsvorsteher  in  Travemünde,
  Telegraphisten,
Weichensteller,  Bahnwärter,
Schaffner,  Nachtwächter.



35  Jahre.

35



Verwaltungsrath  der  Eutin-Lübecker
  Eisenbahngesellschaft
  zu  Lübeck.

Direktion  der  Lübeck-Büchener
Eisenbahngesellschaft  zu
Lübeck.





Bei  der  Besetzung

sind  die  für  den
Staatseisenbahn--dienst
  in  dieser
Beziehung  gültigen
  Vorschriften
zur  Anwendung
zu  bringen.

Nach  einer  Vereinbarung
  mit  der
Großherzoglich
oldenburgischen
Regierung  vom
Oktober  1884  sind
die  nebenverzeichneten
  Stellen  in
eine  Bekanntmachung
  des
Großherzog  lich
oldenbur  gischen
Staatsministeriums
  mit  aufgenommen,
  und zwar
mit  dem  Zusatze:
zu  zwei  Dritttheilen
  den  Militäranwärtern

vorbehalten.
        <pb n="293" />
        — 279 —





Bezeichnung
der
Eisenbahn.

Bezeichnung
der  Stellen,  welche  vorzugsweise
  mit  Militäranwärtern
zu  besetzen  sind.





Altersgrenze,
bis  zu  welcher
Militäranwärter

berücksichtigt
werden
müssen.

Bezeichnung  der  Behäörde,
an  welche  die  Bewerbungen
zu  richten  sind,  soweit  nicht
in  den  Vakanzanmeldungen
andere  Anstellungsbehörden
ausdrücklich  bezeichnet
werden.





Bemerkungen.



1.  Kaisersberger  Thalbahn  (Horburg-Colmar-Kaisersberg-Schnierlach).


2.   Straßenbahn  Colmar  -  Winzenheim.


3.  Straßenbahn  von  Erstein  (Rheinstraße)

  nach  Erstein  (Reichseisenbahnhof).


4.   Straßenbahn  Lützelburg  -  Pfalzburg-
  Wilsberg.

5.   Straßenbahn  Mülhausen-Ensisheim.


6.  Straßenbahn  Mülhausen  Illzach-Wittenheim.


7.   Straßenbahn

Mülhausen  -  Pfastatt.


8.   Straßenbahn  von  Straßburg  nach
Markolsheim  mit  Abzweigung  von
Boofzheim  nach  Rheinau.

9.   Straßenbahn  von  Straßburg  nach
Truchtersheim.



XIX.  Elsaß-Lothringen.

Unterbeamte,  soweit  dieselben
  einer  technischen  Ausbildung
  nicht  bedürfen.

Desgleichen.

Desgleichen.

Desgleichen.

Desgleichen.

Desgleichen.

Desgleichen.

Desgleichen.

Desgleichen.



40  Jahre.

40

40

40  Jahre.

40

40

40

40

40



Vorstand  der  Kaisersberger
Thalbahn-Aktiengesellschaft
zu  Colmar  i./Els.

Verwaltung  der  Straßburger
Straßenbahngesellschaft  zu
Straßburg  i./Els.

Vorstand  der  Pfalzburger
Straßenbahngesellschaft  zu
Pfalzburg.

Vorstand  der  Straßenbahngesellschaft
  Mülhausen-Ensisheim-Wittenheim
  zu

Mülhausen  i./Els.



Verwaltung  der  Straßburger
Straßenbahngesellschaft  zu
Straßburg  i./Els.







Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="294" />
        <pb n="295" />
        —  281  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.



Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.











XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  25.  Juli  1890.  Nr.: 30.
Inhalt:  1.  Marine  und  Schiffahrt:  Leitung  der  Maschinen  3.  Handels-
      und Gewerbe-Wesen: Erscheinen der IlI. Ausvon
  Seedampfschiffen  in  ostasiatischer  Fahrt;  —  Gebühren-        
sätze  für  die  ohne  vorgängige  Neuvermessung  erfolgende  gabe  des  Arzneibuchs  für  das  Deutsche  Reich  282
Ertheilung  wiederholter  Ausfertigungen  von  Meßbriefen  4.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Bestellung  von  Konfür
  Seeschiffe;  —  Erscheinen  des  Nautischen  Jahrbuchs  sularn-  Agenten;  —  Ermächtigungen  zur  Vornahme  von
  für  das  Jahr  1893  Seite  281  Civilstands-Akten;  —  Exequatur-Ertheilung  283
2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Einschränkung  der  Transport.-        
Buch-  und  Lagerkontrole  für  Getreide  im  Hauptzollamts-  5.  Polizei-  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem Reichsgebiet
bezirk  Emmerich  282    





1.  Marine  und  Schiffahrt.

Bekanntmachung,

betreffend  die  Leitung  der  Maschinen  von  Seedampfschiffen  in  ostasiatischer  Fahrt.
Vom  19.  Juli  1890.

Auf  Grund  des  Gesetzes,  betreffend  den  Gewerbebetrieb  der  Maschinisten  auf  Seedampfschiffen,  vom
11.  Juni  1878  (Reichs-Gesetzblatt  S.  109)  in  Verbindung  mit  §.  31  der  Gewerbeordnung  hat  der
Bundesrath  beschlossen,  

daß  zur  Leitung  der  Maschinen  von  Seedampfschiffen  in  ostasiatischer  Fahrt  (der  Fahrt  zwischen

Häfen  innerhalb  0°  und  55°  nördlicher  Breite  und  90°  und  150°  östlicher  Länge  von  Greenwich)

bis  auf  weiteres  auch  Maschinisten  zweiter  Klasse  berechtigt  sind.

Berlin,  den  19.  Juli  1890.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  von  Boetticher.

Für  die  ohne  vorgängige  Neuvermessung  erfolgende  Ertheilung  wiederholter  Ausfertigungen  von
Meßbriefen  für  Seeschiffe  werden  fortan  folgende  Gebühren  erhoben  werden:
1.  für  Meßbriefe  nach  abgekürztem  Verfahren  und  für  offene  Fahrzeuge  (Formular  C  und  B)
eine  Pauschalgebühr  von  1  M.
48
        <pb n="296" />
        —  282  —

2.  für  alle  übrigen  Meßbriefe  (Formular  A  und  D)  einschließlich  der  Suezkanalmeßbriefe  eine
Pauschalgebühr  von  2  M  bei  Fahrzeugen  bis  zu  200  Kubikmeter  Bruttoraumgehalt  und
von  3  M  bei  größeren  Fahrzeugen.

Berlin,  den  19.  Juli  1890.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  von  Boetticher.



Die  vom  Reichsamt  des  Innern  veranstaltete  Ausgabe  des  Werkes  „Nautisches  Jahrbuch  oder  Ephemeriden
und  Tafeln  für  das  Jahr  1893  zur  Bestimmung  der  Zeit,  Länge  und  Breite  zur  See  nach  astronomischen
Beobachtungen“  ist  im  Verlage  der  Buchhandlung  „Carl  Heymanns  Verlag“  in  Berlin  soeben  erschienen.

Das  Buch  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung,  sowie  den  Wiederverkäufern
  zum  Preise  von  1,25 M  für  das  Exemplar  geliefert.  Im  Buchhandel  ist  dasselbe  zum  Preise
von  1,50  M  für  das  Exemplar  zu  beziehen.



2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.



Die  in  einem  Theile  des  Bezirks  des  Königlich  preußischen  Hauptzollamtes  zu  Emmerich  angeordnete
und  demnächst  eingeschränkte  Transport-,  Buch=  und  Lagerkontrole  für  Getreide  (vergl.  Centralblatt
für  1889  S.  519  bezw.  für  1890  S.  113)  hat  in  räumlicher  Beziehung  eine  weitere  Einschränkung  erfahren,
  indem  in  der  Ober-Grenz-Kontrole  Rees  der  Getreide-Kontrole-Bezirk  von  dem  Schnittpunkt  der
Chausseen  Werth—Isselburg  und  Empel—  Isselburg  ab  bis  zur  rheinisch-westfälischen  Grenze  durch  den
Isselstrang  abgegrenzt  wird.



3.  Handels=  und  Gewerbe  -Wesen.

Bekanntmachung,
betreffend  das  Arzneibuch  für  das  Deutsche  Reich.

Der  Bundesrath  hat  in  der  Sitzung  am  12.  Juni  1890  beschlossen,  daß  das

Arzneibuch  für  das  Deutsche  Reich,
dritte  Ausgabe  (Pharmacopoea  Germanica,  editio  III),

vom  1.  Januar  1891  ab  an  Stelle  der  zur  Zeit  in  Geltung  befindlichen  Pharmacopoea  Germanica,
editio  altera,  treten  soll.

Dies  wird  hierdurch  mit  dem  Bemerken  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  das  Arzneibuch
in  R.  v.  Deckers  Verlag  (G.  Schenk)  zu  Berlin  erscheinen  und  im  Wege  des  Buchhandels  zum  Ladenpreise
  von  2  M  für  ein  brochirtes  und  von  2  M.  30  Pf.  für  ein  gebundenes  Exemplar  zu  beziehen
sein  wird.

Berlin,  den  17.  Juni  1890.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  von  Boetticher.
        <pb n="297" />
        —  283  —

4.  Konsulat-Wesen

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  bisherigen  zweiten  Vice-Konsul  bei  dem  General-Konsulate  in  Konstantinopel,  Kürwitz,
zum  Vize-Konsul  in  Rotterdam,
den  bisherigen  ersten  Vize-Konsul  bei  dem  General-Konsulate  in  Konstantinopel,  von  Hartmann,
  zum  Konsul  in  Madrid,
den  Kaufmanm  Heinrich  Döll  zum  Konsul  in  Antofagasta  (Chile)
und
an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen  bisherigen  Konsuls  Rohrmoser  den  Kaufmann
Carl  W.  Wahle  zum  Konsul  in  San  José  (Costarica)
zu  ernennen  geruht.

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  in  Tehuantepec  (Mexiko)  hat  den  Kaufmann  Johann  Witt  zum  Konsular-Agenten
  in  Tapachula  bestellt.



Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  Tietjen  in  Rosario  (Argentinien)  hat  den  Kaufmann  Hermann  von  Schenk
zum  Konsular-Agenten  in  Santa  Fé  bestellt.



Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Konsulats  zu  Jassy,  Dragoman  Bojinca,  ist  auf  Grund  des  §.  1  des
Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung
die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen
und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Hiogo-Osaka,  Dolmetscher  a.  i.  von  Zander,  ist  auf  Grund
des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875
für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt
worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen  und
die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.



Dem  Kaiserlichen  Konsulatsverweser  de  Hase  zu  Bahia  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom
4.  Mai  1870  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung      und  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  die  Ermächtigung
  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die
Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.



Dem  zum  Konsular-Agenten  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Cassel  ernannten  Herrn  Gustav
C.  Kothe  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.



48*
        <pb n="298" />
        — 284 —

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.















  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath    Grund  Behörde,  welche  die  Datum des

      Ausweisung  Ausweisungsder

  Bestrafung.  beschlossen  hat.  Ausweisungs-

  der  Ausgewiesenen.  schlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.    3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Moritz  Bonnaud,  geboren  am  2.  März  1871  zu  Ville-   Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirkspräsi-  10.  Juli  d.  J.






Mechaniker,

2.   Jakob  Bruneder,
Müller,

3.   Anton  Hoffmann,
Tagelöhner,

4.   Johann  Falger,
Händler,

5.   Adalbert  Mayer,
Geschirrhändler,

6.   Georg  Pellin,
Geschirrhändler,

7.   Mathäus  Polauf,
Bäckergeselle,

8.   Thomas  Sefeik,
Metzger  und  Bräuer,

9.   Anton  Wlach,  Eisengießer,


10.   Adalbert  Wodrazka,
Kommis,

11.   Anton  Zinecker,
Tischlergeselle,

fagnau,  Departement  Charente,  Frankreich,
  ortsangehörig  ebendaselbst,

33  Jahre  alt,  geboren  zu  Suben,  Bezirk
  Schärding,  Ober-Oesterreich,  ortsangehörig
  zu  Ort,  Bezirk  Ried,  ebendaselbst,


18  Jahre  alt,  geboren  zu  Budweis,
Böhmen,  ortsangehörig  zu  Pisek,  ebendaselbst,


33  Jahre  alt,  geboren  zu  Innsbruck,
Tirol,  ortsungehörig  zu  Mieming,  Bezirk
  Imst,  ebendaselbst,

geboren  1870  zu  Salzburg,  Oesterreich,
ortsangehörig  zu  Nauders,  Bezirk
Landeck,  Tirol,

geboren  im  April  1870  zu  Fischen,  Bezirk
  Sonthofen,  Bayern,  ortsangehörig
zu  Telfs,  Bezirk  Innsbruck,  Tirol,

29  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig
  zu  Schüttenhofen,  Böhmen,

geboren  am  26.  Dezember  1859  zu
Repic,  Bezirk  Strakonic,  Oesterreich,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  15.  Mai  1852  zu  Chaloupek,
  Bezirk  Horowitz,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  17.  Mai  (März?)  1841  zu
Neuötting,  Bezirk  Pilgram,  Böhmen,

geboren  am  20.  August  1873  zu  Marienthal,
  Bezirk  Zwickau,  Königreich
Sachsen,  ortsangehörig  zu  Arnau,
Kreis  Jicin,  Böhmen,



desgleichen,

desgleichen,
desgleichen,
desgleichen,
desgleichen,

desgleichen,
desgleichen,

desgleichen,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,
desgleichen,







dent  zu  Metz,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Friedberg,

Stadtmagistrat
Bayern,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Landsberg,

dasselbe,

Passau,

dasselbe,

Stadtmagistrat  Passau,
Bayern,
Stadtmagistrat  Straubing,
  Bayern,

derselbe,

Stadtmagistrat  Kempten,
Bayern,

Königlich  preußischer  Reierungspräsident
  zu
Erfurt,

30.  Juni  d.  J.

21.  Juni  d.  J.
3.  Juli  d.  J.
desgleichen.
desgleichen.

28.  Juni  d.  J.
30.  Juni  d.  J.

desgleichen.

20.  Juni  d.  J.
28.  Juni  d.  J.





Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="299" />
        —  285  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

    

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.















XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  1.  August  1890.  Nr.:  31.
Inhalt:    3.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheilung  .  285
  1.  Zoll-  und    Steuer-Wesen:  Bestellung  eines  4.  Finanz-  Wesen:  Nachweisung,  der  Einnahmen  des  Reichs
2.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  Handbuchs  für  vom  1.  April  bis  Ende  Juni  1890  286
die  deutsche  Handelsmarine  für  1890.        5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem Reichsgebiete  287



1. Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Auf  Grund  der  heimmnund  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  vom  1.  August  d.  J.  ab  der  Stations-Kontrolör,  Königlich
preußische  Steuer-Inspektor  Wagemann  zu  Nürnberg  von  den  ihm  bei  dem  Königlich  bayerischen  Hauptzollamt
  zu  Landshut  übertragenen  Funktionen  entbunden  und  der  Stations-Kontrolör,  Königlich  preußische
Steuer-Inspektor  Hoffmann  zu  Passau  unter  Belassung  in  seiner  bisherigen  Stellung  auch  dem  genannten
Amt,  sowie  dem  neu  errichteten  Königlich  bayerischen  Hauptzollamt  zu  Zwiesel  beigeordnet  worden.



2.  Marine  und  Schiffahrt.

Die  vom  Reichsamt  des  Innern  veranstaltete  Ausgabe  des  Werkes  „Handbuch  für  die  deutsche  Handels-Marine
  auf  das  Jahr  1890“  ist  im  Verlage  der  Buchhandlung  Georg  Reimer  in  Berlin  soeben  erschienen
und  im  Buchhandel  zum  Preise  von  7,50  M.  für  das  Exemplar  zu  beziehen.  Das  Buch  wird  den
Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung,  sowie  den  Wiederverkäufern  zum  Preise  von  5,62  M.
für  das  Exemplar  von  der  Verlagsbuchhandlung  geliefert.



3.  Kon  sulat=  Wesen.

Dem  zum  Konsular-Agenten  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Coburg  ernannten  Herrn  Emil
Heß  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.



49
        <pb n="300" />
        — 286 —

4.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1890  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juni  1890.









 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-  
Einnahme  Differenz
  Einnahme  beträgt  
Bezeichnung  von  Beginn  des  Ausfuhr-  in  demselben  zwischen    den
der  Etatsjahres  bis    Bleiben  Zeitraum  Spalten  4
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen.  obengenanten Monats  (Spalte  4)  —  weniger
M  M  M  M  M
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölll  89  566  273  72  173  89  494  100  80  161  185  +  9  332  915
Tabacksteuer  .  2092129  22115  2070014  1776334  44  283630
Zuckermaterialsteuer  3  847  456  29241  228  —  25  393772  —  26  301  3535  907579
Verbrauchsabgabe  von  Zucker.  12  111  024  20  853  12  090  171  11004979  4  1085  192
Salzsteuer  .  ..  8  652  452  16  787  8  635  665  7503  002  +  1  132  663
Maischbotiich-  und  Branntweinmaterialsteuer  6215  975  2  769  024  3  446  951  2  804  116  442  835
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zu-  
schlag zu derselben.  ....  29571972  65  205  29  506  767  24  761  588  +  4745  179
Brausteuer  .  6  538  683  819  6537  864  6  333  089  204775
Uebergangsabgabe  von  Bier  788  475  —  788  475  723  116  +  65  359
Summe  159  384  49  32  208  204  127176  235108  766  108.  +18410127
Spielkartenstempel.  —  —  217  136  214  306  —  2  833
Wechselstempelsteuer  —  1  920  198  1  771  3t19  +T  18  849
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  —  1  433  079  3  786  144  —  2353066
b)  Kauf-  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  —  —  3211  667  3  861  7v3  —  650  076
c)  Loose  zu:
Privatlotterien  —  —  115  251  203  884  —  88  633
Staatslotterien  —  —  1  343  039  1362  15  —  19  116
Post-  und  Telegraphen-Verwaltung  —  —  52  728  282  50  441  715  +  2286  537
Reichseisenbahn-Verwaltung  —  —  13  683  000  12  649  500“)  +  1  033  500
*)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  227  312  M.  höher.



Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Juni  1890:





 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  Ist-Einnahme  in  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  demselben  Zeitraum des  Spalten  2  und  3,
der  bis  zum  Schlusse  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  Vorjahres  —  weniger

M  M.  M

1.  2.  3.  4.
Zölle  80  099  034  69  034  441  +  11  064  593
Tabacksteuer  1  740  685  1  728  298  +  12  387
Zuckermaterialsteuer  32  084  284  25  976  052  +  6  108  232
Verbrauchsabgabe  von  Zucker  15  204  031  10  806  555  +  4397  476
Salzsteuer  9297  859  9330  582  —  32  723
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  6  076  573  5  869  178  +  207  395

Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag

zu  derselben.  .  25443941  22  421  626  +  3022  315
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  6228  290  5997946  +  230344
Summe  176  174  697  151  164  678  +  25  010  019
Spielkartenstempel  310  705  317.577  —  6  872
        <pb n="301" />
        — 287—

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

















Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
    Grund  Ausweisung    des
  Ausweisung  Ausweisungs-
  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.    3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Joseph  Gaßner,  geboren  am  18.  März  1866  zu  Preß-   Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be-1.  Juli  d.  J.
Steinmetzgehülfe,  burg,  Ungarn,  ortsangehörig  ebenda-  zirksamt  Gunzenhausen,
selbst,  
2.  Josef  Hainzl,  geboren  am  3.  Juni  1872  zu  Voglau,  desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be-   11.  Juli  d.  J.
Schlosserlehrling,  Bezirk  Passau,  Bayern,  ortsangehörig  zirksamt  Passau,
zu  Bernhardsschlag,  Bezirk  Freistadt,
Ober-Oesterreich,
3.  Josef  Heyl,  Schuh=  geboren  am  15.  Oktober  1842  zu  Bystra,   Betteln  im  wiederhol-  Königlich  preußischer  Re-   15.  Juli  d.  J.
macher,  Bezirk  Politschka,  Böhmen,  ortsange-  ten  Rückfall,  gierungspräsident  zu
hörig  ebendaselbst,  Liegnitz,
4.  Leon  Louis  Leblanc,   geboren  am  26.  Januar  1865  zu  Tournan,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirkspräsi-  10.  Juli  d.  J.
Gießer,  Departement  Seine  et  Marne,  Frank-  dent  zu  Metz,
reich,  ortsangehörig  ebendaselbst,

5.  Ludwig  Musy,  geboren  am  9.  Oktober  1849  zu  Challe   Landstreichen  und  derselbe,  13.  Juli  d.  J.
Tagner,  à  Montagne,  Frankreich,  Betteln,  
6.   Margaretha Peiffer,   geboren am 1. Oktober 1863  Schengen,   Uebertretung sitten-   derselbe,  17.  Juli  d.  J.

unverehelicht,  Luxemburg,  ortsangehörig  ebendaselbst,  polizeilicher  Vorschriften,

7.  Anton  Pietsch,  40  Jahre  alt,  geboren  zu  Komotau  und  Landstreichen,  Stadtmagistrat  Deggen-  19.  Juni  d.  J.
Kommis,  ortsangehörig  zu  Märzdorf,  Bezirk  dorf,  Bayern,
Komotau,  Böhmen,
8.  Andreas  Rojecki,  14  Jahre  alt,  geboren  zu  Horni-Va  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-   11.  Juni  d.  J.
ohne  Stand,  diesow,  Komitat  Trenczin,  Ungarn,  gierungspräsident  zu
Frankfurt  a/O.,
9.  Josef  Scheithauer,  geboren  im  Jahre  1876  zu  Gurschdorf,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-   24.  Juni  d.  J.
ohne  Stand,  Bezirk  Weidenau,  Oesterreichisch-Schle-  Betteln,  gierungspräsident  zu
sien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Oppeln,
10.  Johann  Stephan,  geboren  am  5.  Januar  1870  zu  Tisch-   desgleichen,  Königlich  preußischer  Re- 16.  Juli  d.  J.
Arbeiter,  lewitz,  Bezirk  Tetschen,  Böhmen,  orts-  gierungspräsident  zu
angehörig  ebendaselbst,  Lüneburg,
11.  Josef  Weber,  21  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig  desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be=  9.  Juli  d.  J.
Bräuer,  zu  Thayern,  Bezirk  St.  Pölten,  Oester-  zirksamt  Vilsbiburg,
reich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
12.  Joseph  Wisniewski,  etwa  44  Jahre  alt,  geboren  zu  Mockre,  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-   desgleichen.
Arbeiter,  Kreis  Czentochau,  Gouvernement  Pe-  gierungspräsident  zu
trikau,  Russisch-Polen,  Marienwerder,
13.  Friedrich  Zimmer,  geboren  am  20.  Januar  1842  zu  Nieder-   Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-   16.  Juli  d.  J.
Arbeiter,  bartau,  Bezirk  Libau,  Rußland,  orts-=  Betteln,  gierungspräsident  zu
angehörig  ebendaselbst,  Lüneburg,













Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="302" />
        <pb n="303" />
        —  289  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.





Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.



XVIII. Jahrgang.  









Berlin,  Freitag,  den  8.  August  1890.  Nr.:  32.
Inhalt:    1.  Allgemeine  Verwaltungs-  Sachen:  Erscheinen  4.  Kolonial-Wesen:  Ernächtigung  zur  Vornahme  von  Civileines
  Buches  „Das  Medizinal-  Prüfungswesen  im  Deutschen  stands-Akten  im  Schutzgebiete  der  Marschall-Inseln  290
Reiche“  Seite 289
5.  Eisenbahn-Wesen:  Ergänzung  des  Verzeichnisses  der  zur
2.  Konsulat=  Wesen:  Bestellung  eines  Konsular-  Agenten;  —

Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten;  —  Ausstellung  von  Leichenpässen  zuständigen  Behörden  und
Exequatur-Ertheilung  289    
3.    Marine und Schiffahrt: Erscheinen des ll.  Nachtrags  zur  6.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

amtlichen  Schiffsliste  für  1890  290  Reichsgebiete  290





1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

In  Verlage  von  Duncker  &amp;amp;  Humblot  zu  Leipzig  ist  unter  dem  Titel  „Das  Medizinal-Prüfungswesen
im  Deutschen  Reiche“  eine  von  dem  Rechnungsrath  Liebau  bearbeitete  und  mit  Erläuterungen  nach
amtlichen  Quellen  versehene  Zusammenstellung  der  Vorschriften  über  die  Prüfung  der  Aerzte,  Zahnärzte,
Thierärzte,  Apotheker  und  Apothekergehülfen  erschienen.



2.  Kon  sulat-  Wesen.

Von  dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  Robertson  in  Burntisland  (Schottland)  ist  Herr  John  Cairns  an
Stelle  des  verstorbenen  Herin  Walter  Cairns  zum  Konsular-Agenten  in  Methil  bestellt  worden.

Dem  Kaiserlichen  Geschäftsträger  in  Madrid,  Grafen  von  Wallwitz,  ist  auf  Grund  des  §.  1  des
Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  die  Zeit  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich
  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle
  derselben  zu  beurkunden.

Dem  zum  General-Konsul  des  Oranje-Freistaats  für  das  Deutsche  Reich  mit  dem  Sitze  in  Berlin  ernannten
  Kaufmann  Herman  Rosenberg  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.



50
        <pb n="304" />
        —  290  —

3.  Marine  und  Schiffahrt.

Der  II.  Nachtrag  zur  „Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handels-Marine  mit
ihren  Unterscheidungs-Signalen  für  1890“  ist  erschienen.



4.  Kolonial-Wesen.

Dem  Kaiserlichen  Kommissar  Biermann  in  Jaluit  ist  auf  Grund  des  §.  4  des  Gesetzes,  betreffend  die
Rechtsverhältnisse  der  deutschen  Schutzgebiete  (Reichs-Gesetzbl.  1888  Seite  75),  der  Kaiserlichen  Verordnung
vom  13.  September  1886  und  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  die  Dauer  seiner  amtlichen
Thätigkeit  im  Schutzgebiete  der  Marschall-Inseln  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
  bezüglich  aller  Personen  vorzunehmen,  welche  nicht  Eingeborene  sind,  und  die  Geburten,
Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.



5.  Eisenbahn  =  Wesen.

Bekanntmachung.

Unter  Bezugnahme  auf  §.  34  Ziffer  4  des  Betriebs-Reglements  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  (Bekanntmachung
  vom  14.  Dezember  1887,  Central-Blatt  Seite  564)  wird  bekannt  gemacht,  daß  für  Leichentransporte,
  welche  aus  dem  Auslande  kommen,  auch  das  Kaiserliche  General-Konsulat  zu  Barcelona  und
das  Kaiserliche  Konsulat  zu  Madrid  zur  Ausstellung  von  Leichenpässen  ermächtigt  worden  sind.
Berlin,  den  2.  August  1890.  Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers.
v.  Boetticher.



6.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.



 

 

 

 

 

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behoͤrde,  welche  die  Datum
  Grund  Ausweisung    des
  der  Bestrafung.  beschlossen  hat  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  beschlossen hat.  
    beschlusses.
1.  2.    3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Carlo  Baratti,  Erd-   geboren  am  14.  April  1854  zu  Cerana,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirksprä-   22.  Juli  d.  J.
arbeiter,  Provinz  Novara,  Italien,  ortsange-  sident  zu  Colmar,
hörig  ebendaselbst,  
2.  Anton  Sachse,  geboren  im  Jahre  1858  zu  Wien,  Oester-  Betteln  im  wiederhol-   Königlich  sächsische  Kreis-  30.  Juni  d.  J.
Tischlergeselle,  reich,  ortsangehörig  zu  Prag,  Böhmen,  ten  Rückfall,  hauptannschaft
Zwickau,
3.  Josef  Simeck,  Ka=  geboren  am  13.  März  1864  zu  St.  Aga-   Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be-   18.  Juli  d.  J.
minkehrergehülfe,  thon,  Frankreich,  urtöangehorig  zu  Betteln,  zirksamt  Eggenfelden,
Austaletz,  Bezirk  Klattau,  Böhmen,
4.  Anton  Thume,  Kauf-   geboren  am  9.  September  1840  zu  Ge-  Betteln  im  wiederhol-   Königlich  preußischer  Re-  26.  Juni  d.  J.
mann,  orgswalde,  Kreis  Leitmeritz,  Böhmen,  ten  Rückfall,  gierungspräsident  zu
Magdeburg,
5.  Johann  Ullmann,  geboren  am  6.  Juni  1861  zu  Hirschen-  desgleichen,  Königlich  sächsische  Kreis-  30.  Juni  d.  J.
Handarbeiter,  stand,  Bezirk  Graslitz,  Böhmen,  orts-  hauptmannschaft
  angehörig  ebendaselbst,  Zwickau,













Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="305" />
        —  291  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

  

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.













  

XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  15.  August  1890.    Nr.:  33.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Todesfall;  —  Ermächtigungen  3.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Kündigung  des  deutschzur
  Vornahme  von  Civilstands-Akten;  —  Ermächtigung  rumänischen  Handelsvertrags  294
zur  Abhörung  von  Zeugen  und  Abnahme  von  Eiden  4.  Zoll=  und  Steuerwesen:  Bestellung  eines  Stations-Kon-Seite
  291  trolörs  294
2.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  5,  Polizel-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Juli  1890  292  Reichsgebiete  .........  ..294





1.Konsulat-Wesen.



Der  Kaiserliche Konsul J. K. Bork in Fanö (Dänemark) ist gestorben.



Dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  von  Schelling  und  dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  a.  i.  Dr.  Krüger  zu
Constantinopel  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des
Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Kaiserlichen  General-Konsulats  daselbst  die  Ermächtigung
  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen
vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.



Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Vize-Konsulats  in  Anping,  Dr.  Merz,  ist  auf  Grund  des  §.  1  des
Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk
  des  Vize-Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,
bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen  und  die  Geburten,
  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.



Dem  Königlich  preußischen  Gerichts-Assessor  Igen  ist  für  die  Dauer  seiner  kommissarischen  Beschäftigung
bei  dem  Kaiserlichen  General-Konsulat  in  London  auf  Grund  des  §.  20  des  Konsulargesetzes  vom  8.  November
  1867  die  allgemeine  Ermächtigung  zur  Abhörung  von  Zenugen  und  Abnahme  von  Eiden  ertheilt
worden.



51
        <pb n="306" />
        —  292  —
2.  Bank-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

(Die  Beträge  lauten































 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Ver-  Event.
  Sonstige  bindlich-  bindlich-
  Bezeichnung  Grund-   Reserve-  Noten-  Gegen  Unge-  Gegen  täglich fällige    Gegen    keiten  Gegen  Sonsti  ge  Gegen  Summe   Gegen  kelten aus
  der  30.  Juni  deckte  30.  Juni  fällige   30.  Junii  mit  30.  Juni  30.  Juni  der  30.  Juni  aus weiterge-
  Banken.  Kapital.  Fonds.   Umlauf.   1890.  Noten.  1890.  bindlich-  1890.   Kündi-  1890.  Passiva.  Passiva.  1809.  gebenen
    inlän-
  keiten.  gungs-  dischen
  frist.  Wechseln
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.
1  Reichsbank  120  00  25935975283/109183  10  5%  –  an  454  887—  34210  —  —  605—  1  010|f  476  710  ½  —
2   Städt.  Bank  zu  Breslau  3  000  600  2  4566—  479  1075—  200  174—  2  3910.  #0  4  —  10  144—  42921  210
3   Magdeburger  Privatbank  3  000  602  2  44—  25  1  173—  4  220—  37  552+  334  676—  5  7  493—  341  258
4   Danziger  Privat-Aktien-Bank
  3  000  893  2520|—  99  1272  —  789.+  523  3  30—  308  5150—  151  11  023—  35  558
5  Provinzial-Aktien-Bank  des
Großherzogthums  Posen.  3  000  750  1  616—  223  1  023—  142  123—  359  5944  60  7—  6  6  090—  528  652
6  Frankfurter  Bank  17  143  4204  10  164—  51  5  570  —  180%7209  +  1  150  10  125  551  147—  309  49292.+  1443  877
7  Bayerische  Notenbank  7  5o0of  1382  63  955  +—  957/  30170—  290  6917  379  1u  19586  36  81  713+  1372  654
8   Sächsische  Bank  zu  Dresden  30  000  409  453  5  184  3+  435  268—  52|100  218|—  6  101  1  410
9   Chemnitzer  Stadtbank  510  127  491  ul  —  —  254  130  □—  80  41244  528  107—  21  5  492  —+  5174  262
10  Württembergische  Notenbank  9  00  64%¼  20  260X  434  6t  994  1  438  —  613  65  31  11.—  W  544
11  Badische  Bank.  .  .  ..  9  000  1  541  12  100  m  7917/C0  579  14180—  16  —  —  6564  67  24617  -  8323  3270

12   Bank für Süddeutschland. 15672177513538—40820-s—238  tot-—  1—  —  6%%  91  7?T  50o  1362
13  Braunschweigische  Bank   10500  53ö2450  —  410%  1673—  281250  114075  56  151¼1.  1  17372  —  1495  535
Zusammen    31  32543  152  312—113442  189  301/—  99  878  385  915—34525  31109  1  716  6  300.  —  1  1921  853  457  —147443  10662











Bemerkungen.

Zu  Spalte  5*:  Davon  in  Abschnitten  zu  100  M  =  786  062  800  M.,
zu  200 M =  495  000  M  (bei  der  Bank  Nr.  5),

zu  500 M  =  45  851  500 M  (bei  den  Banken  Nr.  1,  5,  6,  8),
zu  1  000 M  =  318  616  500 M  (bei den Banken Nr.    1,  2,  6).
Zu  Spalte  9  Nr.  6*:  Darunter  132  500  M.  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Zu Spalte  9  - 12*:  Darunter  92  473 M.  noch nicht zur Einlösung gelangte Gulden-  und  Thalernoten.

Der  bisher  unter  Nr.  9  aufgeführte  Leipziger  Kassenverein  hat  seine  Auflösung  beschlossen  und  damit  auf  das  Recht  zur  Ausaerloren.
  (Be  kanntmachung  vom  4.  Juli  1890,  Reichs-Gesetzbl.  S.  76.)
        <pb n="307" />
        Wesen.

banken  Ende  Juli  1890,
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Juni  1890.
auf  tausend  Mark.)

— 293 —





 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Activa.


Metall-  Gegen  Reichs-  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonftige  Gegen  Summe  Gegen  
30.  Juni  kassen-  30.  Juni   anderer   30.  Juni  Wechsel.  30.  Juni  Lombard.   30.  Juni  Effekten.  30.  Juni    30.  Juni  der  30.  Juni
Bestand.  1890.  scheine.  1890.  Banken.   1890  1890.  1890.  1890.  Activa.   1890.   Activa.   1890.  


18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  33.  34
6838  560  —  11  058  21  40—  418  10  697  19  499  126  68  636  83  8971—  58  566  1  892  —  4272  31  70911-  1  10444  L
1  023—  12  51  4  353.  —  295  5785%  184  3  135  —  3.24  —  —  30  —  15  10  3311—  4342
873  4  14  2  383—  31  4892  755  911—  138  480  192  69—  46  7  628+  3503
929  24  —  —  3199—  123  39655+T  645  3  6090  —  291  149200  103  943—  125  112571  274
579—  63  2—  1  7—  19  4054—  243  1248.—  188  —  —  345  —  12  6  2355—  524.  5
3499  —  403  47—  1  1018+.  9273  27591  6541  8940  —+  548  55544  31  3  473+517  50  132  1559  6
31  2900  J  854  55—  25  2  0  +  418  43  87  159  1755  —  40  842—  83  1  459  +  89  81  713  13727
17  100—  40  307  —  101  10  *  —  3882  60  18—  351  3  602  —  895  899  —  109  7199  —  1  005  100  218—  6  1018
2411.  50  12  +  6  270  +  214  3910  414  376  178.  —  7  241  16  6100—  81  5  402  +  5744
8  513  +  304  24  5  1  ““,  +  192  19  19  525  913  +  31  661  —  469  —  120  31  511  93710
4103+  251  7—  1  73  —  57  17527  389  734—  70  155—  9  2015  +—  320  24617  823111
4800o  138  16—  115  509q  71  17  o32  —  799  o88  —  172  4981  —  83  34124  906  31  77|  650119
6a6  —  94  22  41  3  109—  38  7615%  1  655  2738—  111  471—  134  5919  612  17  5320  —  1  41713
1  —
912  48—  9941  21919,  —  336  28634—  3258  714719.—  68  016  112653—  60  223  17  6ö71  1—  5000  57  724  –  644  807  84683

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gabe  von  Banknoten  verzichtet.  Die  Banknoten  des  Leipziger  Kassenvereins  haben  mit  dem  31.  Juli  1890  die  Eigenschaft  als  Zahlungsmittel

51*
        <pb n="308" />
        — 294 —

3.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

Die  Handelskonvention  zwischen  Deutschland  und  Rumänien  vom  14.  November  1877  (Reichs-Gesetzblatt
  1881  S.  199)  nebst  der  Zusatzkonvention  vom  1.  März  1887  (Reichs-Gesetzblatt  1887  S.  213)
ist  am  21.  Juni  d.  Js.  von  der  Königlich  rumänischen  Regierung  auf  Grund  des  Artikels  25  der
Handelskonvention  und  des  Artikels  3  der  Zusatzkonvention  gekündigt  worden.



4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Großbherzoglich  hessische  Steuer-Kontrolör,  Steuer-Assessor
Römheld,  den  Königlich  preußischen  Hauptämtern  zu  Harburg,  Lüneburg,  Stade  und  Verden  als



Stations-Kontrolör  mit  dem  Wohnsitz  in  Harburg  vom  1.  August  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.



















5.  Polizei-Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
    Grund  des
  Ausweisung  Ausweisungs-
  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.    3.  4.  5.  6.
a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.   Josef  Käppeli,  geboren  am  8.  Januar  1860  zu  Mühlau,   wiederholter  schwerer   Kaiserlicher  Bezirkoprä-   30.  Juli  d.  J.
Dienstknecht,  Kanton  Aargau,  Schweiz,  ortsange-  Diebstahl  (1  Jahr  sident  zu  Colmar,
hörig  daselbst,  6  Mornat  Zuchthaus
laut  Erkenntniß  vom
  25.  Februar  1889),
b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  Louis  Festini,  Erd-   26  Jahre  alt,  ortsangehörig  zu  Come-  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirkspräsi-   24.  Juli  d.  J.
arbeiter,.  lico,  Provinz  Belluno,  Italien,  dent  zu  Colmar,  
3.   Alois  Frank,  geboren  am  2.  Mai  1860  zu  Prag,   desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-  9.  April  d.  J.
Schreiber,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  gierungepräsident  zu
Magdeburg.    
4.  Josef  Häfliger,  38  Jahre  alt,  ortsangehörig  zu  Langnau,  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirkspräsi-  24.  Juli  d.  J.
Müllerknecht,  Schweiz,    dent  zu  Colmar,
5.  Christian  von  Her-  26  Jahre  alt,  aus  Rotterdam,  Nieder-  Landstreichen  und  derselbe,  26.  Juli  d.  J.
zog,  Schauspieler,  lande,  ohne  Wohnsitz,  Betteln,        
6.  Karl  Simon  Ko-  geboren  am  2.  Februar  1845  zu  Moldau-   Betteln  im  wiederhol-  Königlich  preußischer  Re-  desgleichen.
lasch,  Bahnarbeiter,  deni,  Bezirk  Budweis,  Böhmen,  öster-  ten  Rückfall,  gierungspräsident  zu
reichischer  Staatsangehöriger,    Merseburg,    
7.  Alfonso  Menia,  geboren  am  14.  September  1871  zu  Landstreichen  und  Großherzoglich  badischer  29.  Juli  d.  J.
Tagelöhner,  Belluno,  Italien,  ortsangehörig  eben-  Betteln,  Landeskommissär  zu
daselbst,  Freiburg,  
8.  Heinrich  Müller,  38  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange-   Landstreichen,  Stadtmagistrat  Deggen-   17.  Juli  d.  J.
Kellner,  hörig  zu  Starkenbach,  Böhmen,  dorf,  Bayern,
        <pb n="309" />
        — 295 —









Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
      Grund    des
  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.      beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.
9.  Izk  Okuniewski  geboren  am  28.  Februar  (oder  26.  März)   Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  30.  Juli  d.  J.
(Itzig  Okinnowski),  1828  zu  Nowogrod,  Gouvernement  Betteln,  gierungspräsident  zu
Handelsmann,  Lomza,  Russisch-Polen,  ortsangehörig  Osnabrück,
ebendaselbst,
10.   Peter  Polack,  24  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange-   Landstreichen,  Stadtmagistrat  Deggen-   7.  Juli  d.  J.
Bäckergehilfe,  hörig  zu  Schüttenhofen,  Böhmen,  dorf,  Bayern,
11.  Adolf  Schön,  36  Jahre  alt,  ortsangehörig  zu  Budapest,  Landstreichen  und  Großherzoglich  badischer  31.  Juli  d.  J.
Handelsmann,  Ungarn,  Betteln,  Landeskommissär  zu
Karlsruhe,
12.  Florian  Schrei,  geboren  am  1.  Februar  1868  zu  Fahring,  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-   2.  August  d.  J.
Schuhmacher,  Steiermark,  ortsangehörig  in  Wallen-  gierungspräsident  zu
dorf,  Bezirk  St.  Gotthard,  Ungarn,  Potsdam,
13.   Michel  Simon,  geboren  am  25.  Juni  1850  zu  Villerupt,  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirkspräsi-  29.  Juli  d.  J.
Arbeiter,.  Departement  Moselle,  wohnhaft  zuletzt,  Betteln,  dent  zu  Metz,
in  Bellevaux,  Departement  Haute-Savoie,
  Frankreich,
14.   Die  Zigeuner:
Johann  Szczyrbok   42  Jahre  alt,  geboren  zu  Hrabin,  Oester-  Königlich  preußischer  Reund
  dessen  Ehefrau  reichisch-Schlesien,  Landstreichen,  gierungspräsident  zu  16  Juli  d.  J.
Anna  Szczyrbok,  48  Jahre  alt,  geboren  zu  Hrabin,  Oppeln,
15.  Franz  Josef  Titz,  geboren  am  7.  Mai  1871  zu  Brauns-  Betteln  im  wiederhol-   Chef  der  Polizei  in  Ham-   desgleichen.



Schneidergeselle,

dorf,  Oesterreich,





ten  Rückfall,





burg,



Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="310" />
        <pb n="311" />
        —  297  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben



im

Reichsamt  des  Innern.

    

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.



 

 

 

 

 

 

 

 

XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  22.  August  1890.  Nr.:  34.

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Exequatur-  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Ertheilung  Seite  297  Reichsgebiete.  299

2.  Zoll=  und  Steuerwesen:  Veränderungen  in  dem  Stande  4.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs
oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen  .  297  vom  1.  April  bis  Ende  Juli  1890  300



1.  Kon  sulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Vize-Konsul  in  Rotterdam,
von  Herff,  zum  Konsul  für  die  Südafrikanische  Republik  mit  dem  Amtssitze  in  Pretoria  zu  ernennen  geruht.



Dem  zum  Vize=  und  Deputy-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Crefeld  ernannten  Herrn
Emil  Meyer  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.



2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.
Es  sind  umgewandelt  worden:
die  Steuerämter  I.  zu  Greiffenberg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Liegnitz  und  zu  Sommerfeld
  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Cottbus  in  Steuerämter  II.  und
die  Steuerämter  II.  zu  Löwenberg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Liegnitz,  zu  Rüdesheim
und  Katzenelnbogen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Biebrich,  sowie  zu  Steinau  im  Bezirk  des
Hauptsteueramts  zu  Hanau  in  Steuerämter  l.
Es  ist  ertheilt  worden:
dem  Steueramt  l.  zu  Pyritz  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Stargard  i.  P.  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  und  ll  über  Waaren  der  Positionen  25  und  26  des  Zolltarifs;

52
        <pb n="312" />
        —  298  —

dem  Steueramt  I.  zu  Rüdesheim  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Biebrich  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II  über  Wein  und  Cognac:;
dem  Steneramt  l.  zu  Cöpenick  im  Bezirk  des  Haupsteueramts  zu  Eberswalde  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  inländisches  Salz  für  die  Seifenfabrik  von  G.  Heine  und  für
die  Soda=  und  Natronsulphatfabrik  des  Dr.  Goldschmidt  in  Cöpenick  und
dem  Steueramt  I.  zu  Limburg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Oberlahnstein  die  Befugniß
1.  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über  unbearbeitete  Tabackblätter,  Stengel,  Rippen  und
Tabackfabrikate  (Nr.  25  v  1-und  2  des  Zolltarifs):
2.  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  II.  über  rohen  Kaffee  (Nr.  25  m  1),  geschälten  Reis  (Nr.  25s)
und  über  unbearbeitete  Tabackblätter,  Stengel,  Rippen  und  Tabackfabrikate  (Nr.  25  v  1  und  2);
3.  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  alle  Waaren  mit  Ausnahme  von  Lokomotiven,  Lokomobilen
  und  Petroleum  und  mit  der  aus  §.  3  des  Zolltarifgesetzes  sich  ergebenden  Beschränkung  und
4.  zur  Erledigung  von  Begleitzetteln  über  Getreide  und  andere  Erzeugnisse  des  Landbaues  (Nr.  9  des
Zolltarifs),  über  Feigen,  Korinthen,  Rosinen  (Nr.  25  h  2),  über  Gewürze  aller  Art,  nicht  besonders
genannt  (Nr.  25  i),  über  Honig  (Nr.  25  I),  über  gesalzene  Heringe  (Nr.  25  k),  über  getrocknetes  Obst
und  Nüsse,  auch  Obst  ohne  Zuckerzusatz  eingekocht  (Nr.  25 p  2)  und  über  Oel,  anderweit  nicht  genannt,
  und  Fette  (Nr.  26).
Das  Steueramt  II.  zu  Schnackenburg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Lüneburg  ist  aufgehoben
  worden.
Die  dem  Steueramt  l.  zu  Bunzlau  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Sagan  ertheilte  Befugniß
  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Getreide  ist  zurückgezogen  worden.

Im  Königreich  Bayern.
Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Nebenzollamt  l.  zu  Laufen  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Reichenhall  die  unbeschränkte
Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  und  ll,  sowie  die  Befugniß  zur  Abfertigung
  des  Waaren-Ein=  und  -Ausgangs  im  Eisenbahnverkehr  (§§.  63  und  66—71  des  Vereins-Zollgesetzes)
  und  zur  Abfertigung  der  unter  Eisenbahnwagenverschluß  ankommenden  Begleitscheingüter;

dem  Hauptzollamt  zu  Simbach  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  Leinenwaaren  der  Tarifnummern
  22  f  und  22  g  1  und  2  zu  anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen  dieser  Nummern;

den  Aufschlag-Einnehmereien  zu  Bissingen  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Augsburg,  zu
Marktzeuln  und  Neunkirchen  a.  Br.  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Bamberg  und  zu  Gmund
und  Miesbach  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Rosenheim  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen
  I  über  nicht  denaturirten  steuerfreien  Branntwein  zu  Heilzwecken,  sowie

den  Aufschlag-Einnehmereien  zu  Murnau  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  München  und
St.  Ingbert  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Landau  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Branntwein-Versendungsscheinen
  I  und  ll.

Die  dem  Nebenzollamt  zu  Neustadt  a.  Haardt  in  Bezug  auf  die  aufgelöste  Firma  Weil  &amp;amp;  Co.
ertheilte  Befugniß  (Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Weizen)  ist  für  die  an  die  Stelle  jener  Firma
getretene,  „Lambrechter  Hartweizengries=  und  Teigwaarenfabrik  Blum  &amp;amp;  Co.“  als  giltig  erklärt  worden.

Im  Königreich  Sachsen.
Es  ist  ertheilt  worden:  

dem  Nebenzollamt  II.  zu  Saigerhütte-Grünthal  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Annaberg
die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über  Bleche  und  Draht  der  Tarifnummern  19b
aus  der  Fabrik  von  F.  A.  Lange  in  Böhmisch-Grünthal  und

der  Steuer-Rezeptur  zu  Scheibenberg  im  Bezirk  desselben  Hauptamts  die  Befugniß  zur  Erledigung
  von  Begleitscheinen  II  über  unbearbeitete  Tabackblätter  und  Tabackstengel,  sowie  von  Versendungsscheinen
  II  über  inländischen  Taback.  

Im  Großherzogthum  Baden.

Dem  Nebenzollamt  l.  zu  Pforzheim  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Karlsruhe  ist  die  Befugniß
  zur  Abfertigung  von  unter  Wagenraumverschluß  eingehendem  ausländischen  Bier,  sowie  den
        <pb n="313" />
        — 299 —

Steuer-Einnehmereien  Pforzheim  I  und  Pforzheim  II  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  unter  Plombenverschluß
  in  Eisenbahnwagen  ankommenden  übergangssteuerpflichtigen  Biersendungen  ertheilt  worden.

Im  Großherzogthum  Hessen.
Die  Orts-Einnehmereien  zu  Lorsch  und  Fürth  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Darmstadt
sind  aufgehoben  und  das  Steueramt  zu  Pfungstadt  im  Bezirk  desselben  Hauptamts  ist  in  eine  Orts-Einnehmerei
  mit  den  Befugnissen  des  bisherigen  Steueramts  umgewandelt  worden.

Im  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.

Dem  Uebergangs-Steueramt  zu  Probstzella  ist  die  Befugniß  zur  Gestattung  von  Aus=  und
Umladungen  der  unter  Wagenverschluß  beförderten  Güter  (§  65  des  Vereinszollgesetzes)  beigelegt  worden.



Dem  Königlich  preußischen  Steueramt  l.  zu  Bielefeld  (Bahnhof)  ist  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von
mit  dem  Anspruch  auf  Vergütung  der  Zuckersteuer  auszuführenden  Cakes  nach  Maßgabe  des  Beschlusses
des  Bundesraths  vom  3.  Juli  d.  Js.  —  Central-Blatt  Seite  263  —  beigelegt  worden.



3.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.



 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
    Grund    des
  Ausweisung  Ausweisungs-
  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses

1.  2.    3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Nicolaus  Bednorz,  geboren  im  Jahre  1840  zu  Lonkawice,  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-  5.  August  d.  J.
Arbeiter,  Oesterreich,  gierungspräsident  zu
Oppeln,
2.  Marie  Hardy,  geboren  am  3.  Mai  1864  zu  le  Havre,  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirksprä-  18.  Juli  d.  J.
Tagnerin,  Departement  Seine  inférieure,  Frank-  sident  zu  Straßburg,
reich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
3.  Nikolaus  Florimond  geboren  am  13.  September  1865  zu   desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Huart,  Küfer,  Gomont,  Departement  Ardennes,
  Frankreich,
4.  Israel  Moldauer,  geboren  am  20.  Dezember  1853  zu  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  9.  August  d.  J.
Chorsänger,  Warschau,  Russisch-Polen,  ortsangehörig  Betteln,  gierungspräsident  zu
ebendaselbst,  Oppeln.
5.  Johann  Strnadel  geboren  am  1.  März  1869  zu  Usti,  desgleichen,  derselbe,  18  Juli  d.  J.
(Stirnadel),  Bezirk  Wsetin,  Mähren,
Messerschmied,
6.  Anton  Wotruba,  41  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange-   Landstreichen,  Stadtmagistrat  Strau-  desgleichen.
Hafner,  hörig  zu  Taus,  Böhmen,    bing,  Bayern,
        <pb n="314" />
        — 300 —

4.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1890  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juli  1890.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll=    
Einnahme  Differenz
  Einnahme  beträgt
Bezeichnung  vom  Beginn  des  Ausfuhr.  in  demselben  zwischen  den Spalten 4
der  Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum  und  5
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  +mehr
  oengenannen  —  weinger
Einnahmen.  Monats  (Spalte  4)  
M.  M.  M.  M.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  137  102  325  94  574  137  007  7561  122  156  366  +14  851  385
Tabacksteuer  .  2970241  29  679  2940562  2579  680  1.  +  360  882
Zuckermaterialsteuer  5154  380  36  706  187  —  31  551  807  —  29  969  465  1  582  342
Verbrauchsabgabe  von  Zucker.  16  853  911  30  653  16  823  258  13806  818  +  3016  440
Salzsteuer  11  858  358  18  886  11  839  462  10589  397  +  1250  065
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  6  406  624  3  969  402  2  437222  #  2  412  899  24363
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
  zu  derselben  ..  39419211  80  759  39  338  452  33753  169  +  5  585  283
Brausteuer  9  090  832  23  731  9  067  101  8977  606  —  89  495
Uebergangsabgabe  von  Bier  1  055  630  —  1  055  630  961  075  +  94555
Summe  229  911  512  40  953  881  188  957  631  165  267  505  .  +23  690  126
Spielkartenstempel.  —  —-  292  820  278  166  +  14657
Wechselstempelsteuer  —  2597543  2  402  542  +  195001
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  —  —  197491724491163—2516246
b)   Kauf-  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  —  —  4125  916  4700  041  —  574  125
c)  Loose  zu:  I
Privatlotterien  —  —  161  626  243  063  —  81427
Staatslotterien.  .  —  —  1  984  403  1  974  666  4  9767
Post=  und  Telegraphen=  Verwaltung  —  —  72  038  177  68  686  040  +  3  352  137
Reichseisenbahn-Verwaltung  —  —  18  322  000|]  170002  000]  +  1  320  000

 

 

*)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  575  367  M.  höher.

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Juli  1890:
























  Ist-Einnahme vom      Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  demselben  Zeitraum des  Spalten  2  und  3,
der  bis  zum  Schlusse  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  —  weniger
M  M    M
1.  2.  3.    4.
Zölle  125  387  348  109  740  625  135646723
Tabacksteuer  2  411  978  2  338  646  1  +  73  332
Zuckermaterialsteuer  33  809  061  27  302  676  1  +  6506  385
Verbrauchsabgabe  von  Zucker  19  297573  13  895  076  1  +  5402  497
Salzsteuer  .  11  996  919  11  962  275  +  34  644
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  .  7023899  7503153  —479254
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
zu  derselben.  .  34  053  401  29661360  +  4392  041
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  8  603  282  8  446  996  +  156286
Summe  242  583  461  210  850  807  +  31  732  654
Spielkartenstempel.  382221  400  290  —  18.069





Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="315" />
        —  301  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben im

Reichsamt  des  Innern.

      

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  29.  August  1890.  Nr.:  35.















2.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Bestellung  eines  Konsular=Reichsgebiete.
  .  .  302

Agenten;  —  Todesfalll  Seite  301





1.  Kon  sulat--Wesen.

      

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  Häuschell  in  Bridgetown  (Barbados)  ist  Herr  Wm.  Peter  zum  Konsular—
Agenten  in  Castries  (St.  Lucia)  an  Stelle  des  verstorbenen  Herrn  John  D.  Moffat  bestellt  worden.



Der  Kaiserliche  Konsul  A.  Bach  in  Ostende  ist  gestorben.



53
        <pb n="316" />
        — 302 —

2.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.















  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath    Behörde,  welche  die  Datum
      Grund  Ausweisung  des
der  Bestrafung  Ausweisungs-
  der  Ausgewiesenen.    beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.    3.  4.  5.  6.

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.   Emil  Marti,  geboren  am  15.  Februar  1860  zu  Cap-   schwerer  Diebstahl  Königlich  sächsische  Kreis-   18.  Juli  d.  J.










Bürstenmacher  und

Kellereiarbeiter,

2.   Abraham  (Abel)
Silberberg,
Kürschner,

3.   Julianus  Henrikus
Buissink,  Kellner,

4.   Julius  Candiani,
Schriftsetzer,

5.   Ignaz  Fabian,
Schneidergehilfe,

6.   Leopold  Fery,  Arbeiter,


7.   Josef  Koztsch,
Schmiedegeselle,

8.   Franz  Putnar,
Schneider,

9.   David  Rosenfeld,
Zehngebotschreiber,

10.   Salomon  Schatz,

Metzgerknecht,

11.   Wenzel  Weinhold,

Arbeiter  und  Maurer,

12.   Franz  Zebrakofski,
Knecht,

13.   Gustav  Zimmermann,
  Arbeiter,
14.   Georg  Zimmermann,
  Dreher,

pelen  bei  Arlberg,  Steiermark,  ortsangehörig
  zu  Rüggisberg,  Kanton
Bern,  Schweiz,

geboren  im  Jahre  1831  zu  Kuntno,
Gonvernement  Warschau,  Russisch-Polen,
  ortsangehörig  zu  Ozorskow,

Gouvernement  Kalisch,  ebendaselbst,





(2  Jahre  Zuchthaus
laut  Erkenntniß  vom
1.  August  1888).
Münzverbrechen

(6  Jahre  Zuchthaus
laut  Erkenntniß  vom
12.  Oktober  1883),



hauptmannschaft  Leipzig,

Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu

Posen,



b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  23.  April  1865  zu  Gemert,
Provinz  Nordbrabant,  Niederland,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  18.  Dezember  1866  zu  Mailand,
  Italien,

43  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig
  zu  Moldautein,  Böhmen,
geboren  am  14.  November  1849  zu  Maiweiler,
  Elsaß-Lothringen,  französischer
Staatsangehöriger,

geboren  am  11.  Januar  1837  zu  Sypravitz,
  Bezirk  Pilgram,  Böhmen,
geboren  am  17.  November  1845  zu
Strenitz,  Bezirk  Leitomischl,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  24.  April  1824  zu  Lublin,
Rußland,  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  1.  Mai  1850  zu  Frauenburg,
  Rußland,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  im  Jahre  1832  zu  Wekow  bei
Josephstadt,  Böhmen,  ortsangehörig  zu
Wolkow,  Bezirk  Königshof,  ebendaselbst,
geboren  am  6.  Januar  1867  zu  Strazist,
Bezirk  Pisek,  Böhmen,  ortsangehörig
zu  Myhlin,  ebendaselbst,

geboren  am  2.  Juli  1868  zu  Genf,
Schweiz,
geboren  am  22.  April  1870  zu  Genf,

Schweiz,



Landstreichen,

desgleichen,
desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,
desgleichen,

desgleichen,
Landstreichen,

desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,
Landstreichen,

desgleichen,





Großherzoglich  badischer

Landeskommissär  zu
Konstanz,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Stadtamhof,
Kaiserlicher  Bezirkspräsident

  zu  Metz,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Pfarrkirchen,
Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu

Breslau,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Colmar,
derselbe,

Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu
Hannover,

Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu

Oppeln,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,
derselbe,





14.  August
d.  J.

3.  August  d.  J.

16.  August

d.  J.

28.  Juli  d.  J.
14.  August

d.  J.

2.  August  d.  J.
8.  August  d.  J.

16.  August
d.  J.

  
desgleichen.

14.  August
d.  J.
1.  August  d.  J.

18.  August
d.  J.
desgleichen.



Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="317" />
        —  303  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben



im

Reichsamt  des  Innern.

—  —  —  —  ——  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.














XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  5.  September  1890.  Nr.: 36.
Inhalt:  1.  Eisenbahn-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend    
die  Abänderung  des  §.  27  der  Bahnordnung  für  deutsche  3.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  dem  Stande
Eisenbahnen  untergeordneter  Bedeutung  vom  12.  Juni  1878  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen;  —
Seite  303  desgl.  der  Zuckersteuerstellen  313
2.  Kolonial-Wesen:  Dienstanweisung,  betreffend  die  Aus-  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
übung  der  Gerichtsbarkeit  in  dem  siüdwestafrikanischen  Reichsgebiete  .  314
Schutzgebiet  304





1.  Eisenbahn  =  Wesen.

Bekanntmachung,

betreffend  die  Abänderung  des  §.  27  der  Bahnordnung  für  deutsche  Eisenbahnen  untergeordneter
  Bedeutung  vom  12.  Juni  1878.

Durch  Beschluß  des  Bundesraths  ist  der  §.  27  der  Bahnordunung  für  deutsche  Eisenbahnen
untergeordneter  Bedeutung  vom  12.  Juni  1878  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  von  1878  S.  341)
folgendermaßen  abgeändert  worden:

§.  27.
Größte  zulässige  Fahrgeschwindigkeit.

Die  größte  zulässige  Fahrgeschwindigkeit  für  Züge  und  einzeln  fahrende  Lokomotiven
wird  durch  die  Landesaufsichtsbehörde  festgestellt.  Größere  Geschwindigkeiten  als  30  Kilometer
  in  der  Stunde  bis  zu  der  größten  zulässigen  Geschwindigkeit  von  40  Kilometer  in  der
Stunde  dürfen  nur  gestattet  werden  auf  normalspurigen  Bahnstrecken  mit  eigenem  Bahnkörper
und  nur  für  Personenzüge,  welche  nicht  mehr  als  20  Wagenachsen  führen  und  mit  durchgehenden
  Bremsen  versehen  sind.

Die  nach  §.  24  Absatz  1  mindestens  erforderliche  Anzahl  der  zu  bremsenden  Räderpaare
  muß  bei  Geschwindigkeiten  von  mehr  als  30  Kilometer  in  der  Stunde  um  ein  gewisses
Maß  erhöht  werden,  welches  von  der  Landesaufsichtsbehörde  unter  Zustimmung  des  Reichs-Eisenbahn-Amts
  festzusetzen  ist.

  Die  Betriebsmittel,  welche  in  diese  schnellfahrenden  Züge  eingestellt  werden,  müssen
den  bezüglichen  Bestimmungen  in  den  Normen  für  den  Bau  und  die  Ausrüstung  der  Haupt—
eisenbahnen  Deutschlands  entsprechen.

Berlin,  den  3.  September  1890.  Der  Reichskanzler.
v.  Caprivi.



54
        <pb n="318" />
        —  304  —

2.  Kolonial-Wesen.

Dienstanweisung,
betreffend  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  in  dem  südwestafrikanischen  Schutzgebiet.

Zur  Ausführung  der  Vorschriften  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  10.  August  1890  (Reichs-Gesetzblatt
  S.  171)  über  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  in  dem  südwestafrikanischen  Schutzgebiet  wird

auf  Grund  des  §.  11  des  Gesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  deutschen  Schutzgebiete  (Reichs-Gesetzblatt
  1888  S.  75),  Folgendes  bestimmt:  

§.1.

Personen,  welche  der  Gerichtsbarkeit  unterliegen.
(Zu  den  §§.  1  und  2  der  Verordnung.)

Die  Gerichtsbarkeit  in  dem  Schutzgebiet  erstreckt  sich  nach  zwei  Richtungen  auf  einen  weiteren
Kreis  von  Personen  als  die  Konsulargerichtsbarkeit.  Der  ersteren  sind  unterworfen:

1.  nicht  nur  Reichsangehörige  und  Schutzgenossen,  sondern  auch  Ausländer;  ausgenommen  sind  nur
Eingeborene  (vgl.  §.  2  der  Verordnung),  soweit  sie  nicht  durch  die  von  dem  Kaiserlichen  Kommissar
mit  Genehmigung  des  Reichskanzlers  zu  treffenden  Bestimmungen  der  Gerichtsbarkeit  unterstellt  werden;

2.  nicht  nur  alle  Personen,  welche  im  Schutzgebiet  wohnen  oder  sich  dort  aufhalten,  sondern  auch  solche
Personen,  hinsichtlich  deren,  ohne  daß  sie  dort  Wohnsitz  oder  Aufenhalt  haben,  ein  Gerichtsstand  nach
den  zur  Geltung  kommenden  Gesetzen  begründet  ist  (z.  B.  in  den  Fällen  der  §§.  24,  29,  31,  32  der
Civilprozeßordnung).

§.  2.
Gerichtsbehörden.
(Zu  §.  5  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit;  §§.  2,  3  Nr.  9  des  Gesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der
deutschen  Schutzgebiete;  §§.  3  u.  4  der  Verordnung.)
1.  Die  Gerichtsbehörden  erster  Instanz  haben  in  den  von  ihnen  ausgehenden  Schriftstücken:
a)  sofern  es  sich  um  Geschäfte  handelt,  welche  unter  Zuziehung  der  Beisitzer  erledigt  werden,  die
Bezeichnung  als
„Kaiserliches  Gericht  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes  .  .."    
b)  sofern  es  sich  um  Geschäfte  handelt,  welche  von  dem  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit
ermächtigten  Beamten  ohne  Zuziehung  von  Beisitzern  erledigt  werden,  die  Bezeichnung  als
„Kaiserlicher  Richter  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes  zu.  ..  ...  "
anzuwenden.  
2.  Die  Gerichtsbehörde  zweiter  Instanz  hat  in  den  von  ihr  ausgehenden  Schriftstücken
a)  in  den  unter  1a  bezeichneten  Fällen  (§.  7  Absatz  1,  §.  13  Absatz  1  der  Verordnung)  die  Be—
zeichnung  als
„Kaiserliches  Obergericht  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes“,
b)  in  den  unter  1b  bezeichneten  Fällen  die  Bezeichnung  als
„Kaiserlicher  Ober-Richter  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes“
anzuwenden.  
3.  Zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  zweiter  Instanz  ist  der  Kaiserliche  Kommissar  ermächtigt.
Die  Gerichtsbarkeit  erster  Instanz  wird  durch  die  vom  Reichskanzler  ermächtigten  Personen  ausgeübt.
Für  den  Fall  der  Behinderung  des  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Beamten  gilt
der  zur  allgemeinen  Vertretung  desselben  durch  Anordnung  des  Reichskanzlers  berufene  Beamte  auch  als
zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigt.  Es  ist  jedoch  zu  beachten,  daß  in  der  höheren  Instanz
kein  Richter  mitwirken  darf,  welcher  in  der  unteren  Instanz  bei  Erlassung  der  angefochtenen  Entscheidung
betheiligt  war  (Civilprozeßordnung  §.  41  Nr.  6,  Strafprozeßordnung  §.  23  Absatz  1).  Für  den  Fall,
        <pb n="319" />
        —  305  —

daß  nus  diesem  Grund  oder  aus  sonstigen  Ursachen  der  allgemeine  Vertreter  des  zur  Ausübung  der
Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Beamten  an  der  Vertretung  behindert  ist,  ist  ein  außerordentlicher  Vertreter
zu  bestellen.  Die  Bestellung  erfolgt  durch  den  Kaiserlichen  Kommissar  oder  dessen  ordentlichen  Vertreter.

4.  Die  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Personen  haben  vor  Antritt  ihres  Amtes,
sofern  sie  nicht  bereits  als  Kaiserliche  Beamte  den  Diensteid  geleistet  haben,  einen  Eid  dahin  zu  leisten:

Ich  etc.  schwöre  bei  Gott  dem  Allmächtigen  und  Allwissenden,  die  Pflichten  eines  Kaiserlichen
  Richters  in  dem  südwestafrikanischen  Schutzgebiet  getreulich  zu  erfüllen.  So  wahr  mir
Gott  helfe.

Die  Eidesleistung  kann  auch  mittelst  Unterschreibens  der  Eidesformel  erfolgen.  Von  der  Vereidigung
  ist  dem  Reichskanzler  Anzeige  zu  machen.

5.  Die  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  erster  Instanz  ermächtigten  Beamten  führen  die  Dienstaufsicht
  über  die  bei  der  betreffenden  Gerichtsbehörde  angestellten  Beamten  und  regeln  die  Vertretung
derselben  im  Falle  der  Behinderung.

Die  Dienstaufsicht  über  die  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  erster  Instanz  ermächtigten  Beamten
wird  durch  den  Kaiserlichen  Kommissar  geübt.  Die  von  den  ersteren  erlassenen  allgemeinen  Anordnungen,
insbesondere  über  Zustellungen  und  Zwangsvollstreckungen,  sind  dem  Kaiserlichen  Kommissar  mitzutheilen.
Derselbe  kann  die  getroffenen  Bestimmungen  aufheben  oder  abändern,  sowie  selbst  allgemeine  Anordnungen
des  bezeichneten  Inhalts  auch  für  die  Gerichtsbehörden  erster  Instanz  erlassen.

6.  Die  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Beamten  sind  befugt,  geeigneten  Personen
die  Erledigung  einzelner  zu  ihrer  Zuständigkeit  gehörigen  Geschäfte  dauernd  oder  in  bestimmten  Fällen  zu
übertragen.  Diese  Befugniß  erstreckt  sich  nicht  auf  die  Urtheilsfällung,  die  Entscheidung  über  Durchsuchungen
  und  Beschlagnahme  und  Verhaftungen,  sowie  auf  die  Ernennung  und  Beeidigung  der  Beisitzer
und  die  Zulassung  zur  Rechtsanwaltschaft.  —  Im  Falle  einer  dauernden  Uebertragung  ist  die  beauftragte
Person  mittelst  Handschlags  an  Eidesstatt  zur  getreulichen  Erfüllung  ihrer  Obliegenheiten  zu  verpflichten.
Die  dauernde  Uebertragung  hindert  den  Beamten  nicht,  jederzeit  Geschäfte  der  betreffenden  Art  selbst
wahrzunehmen.

Der  Beauftragte  handelt  im  Namen  der  Gerichtsbehörde;  derselbe  ist  in  den  betreffenden  Schriftstücken
  als  an  Stelle  des  Beamten  handelnd  zu  bezeichnen.

7.  Die  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Beamten  sind  befugt,  die  Abhaltung  von
Gerichtstagen  außerhalb  des  Amtssitzes  der  Gerichtsbehörde  anzuordnen.

8.  Der  Kaiserliche  Kommissar  ist  befugt,  polizeiliche  Vorschriften  für  das  gesammte  Schutzgebiet
oder  für  Theile  desselben  zu  erlassen  und  gegen  die  Nichtbefolgung  derselben  Gefängniß  bis  zu  drei  Monaten,
  Haft,  Geldstrafe  und  Einziehung  einzelner  Gegenstände  anzudrohen.

§.  3.
Beisitzer.
(Zu  den  §§.  7  bis  9  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit.)

1.  Die  Worte,  welche  der  Vorsitzende  bei  der  Beeidigung  der  Beisitzer  an  die  zu  Beeidigenden
zu  richten  hat,  lauten:  

„Sie  schwören  bei  Gott  dem  Allmächtigen  und  Allwissenden,  die  Pflichten  eines  Bei—
sitzers  des  Kaiserlichen  Gerichts  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes  zu  ..  .  .  .  ...  (des
Kaiserlichen  Obergerichts  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes)  getreulich  zu  erfüllen  und
Ihre  Stimme  nach  bestem  Wissen  und  Gewissen  abzugeben.“

2.  Die  auf  Ernennung  und  Beeidigung  der  Beisitzer  und  deren  Stellvertreter  sich  beziehenden
Verhandlungen  und  Protokolle  sind  zu  besonderen  Akten  zu  nehmen.

3.  Die  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Beamten  haben  Namen,  Stand  und
Staatsangehörigkeit  der  von  ihnen  ernannten  Beisitzer  und  Stellvertreter  dem  Reichskanzler  anzuzeigen.

§.  4.
Gerichtsschreiber.

(Zu  §.  10  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit.)

1.  Als  Gerichtsschreiber  ist  eine  hierzu  geeignete  Person,  welche  am  Amtssitze  des  zur  Ausübung
der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Beamten  wohnen  muß,  von  dem  letzteren  zu  bestellen.  Bei  Verhinderung

54*
        <pb n="320" />
        —  306  —

des  solchergestalt  bestellten  Gerichtsschreibers  kann  der  Beamte  die  Verrichtungen  desselben  einer  anderen
geeigneten  Person  übertragen.

  2.  Der  Gerichtsschreiber  hat  vor  seinem  Amtsantritt,  die  mit  den  Verrichtungen  eines  solchen
im  einzelnen  Falle  betraute  Person  vor  Ausübung  derselben,  einen  Eid  dahin  zu  leisten:

„Ich  schwöre  bei  Gott  dem  Allmächtigen  und  Allwissenden,  die  Pflichten  eines  Gerichtsschreibers
  getreulich  zu  erfüllen.  So  wahr  mir  Gott  helfe.“

3.  Wird  die  Erledigung  einzelner  zur  Zuständigkeit  des  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten
  Beamten  gehörenden  Geschäfte  einer  anderen  Person  übertragen  (§.  2  Nr.  6),  so  kann  dieser
auch  die  Bestellung  des  bei  Erledigung  des  Geschäfts  zuzuziehenden  Gerichtsschreibers  aufgetragen  werden.
Im  Falle  der  dauernden  Bestellung  eines  solchen  Gerichtsschreibers  ist  derselbe  mittelst  Handschlags  an
Eidesstatt  zur  getreulichen  Erfüllung  seiner  Obliegenheiten  zu  verpflichten.

§.  5.
Rechtsanwälte.
(Zu  §.  11  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit.)

1.  Die  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Beamten  haben  ein  Verzeichniß  der  von
ihnen  zur  Ausübung  der  Rechtsanwaltschaft  zugelassenen  Personen  zu  führen.

2.  Die  Bedingungen  der  Zulassung  zur  Ausübung  der  Rechtsanwaltschaft  sind  dem  Ermessen
des  Beamten  überlassen.  Der  Besitz  der  Reichsangehörigkeit  ist  nicht  erforderlich.  Wenn  geeignete  Personen
  mit  juristischer  Vorbildung  nicht  vorhanden  sind,  kann  der  Beamte  unter  Umständen  auch  aus
anderen  Berufsklassen  zuverlässige  Personen,  welche  die  nöthige  Geschäftskenntniß  besitzen,  zur  Ausübung
der  Rechtsanwaltschaft  zulassen.  Eine  Beeidigung  der  Rechtsanwälte  findet  nicht  statt.

§.  6.
Zustellungen.
(Zu  den  §§.  5  und  6  der  Verordnung.)

1.  In  dem  Verfahren  vor  den  Gerichtsbehörden  des  Schutzgebietes  erfolgen  die  Zustellungen
sämmtlich  auf  Veranlassung  der  Gerichtsbehörde.  Dies  gilt  sowohl  von  Zustellungen  von  Amtswegen
(Nr.  2)  als  von  solchen  auf  Betreiben  der  Parteien  (Nr.  3).  Der  Unterschied  zwischen  beiden  Arten  von
Zustellungen  beruht  lediglich  darin,  daß  die  letzteren  nur  dann  von  der  Gerichtsbehörde  veranlaßt  werden,
wenn  die  Partei  einen  auf  die  Bewirkung  der  Zustellung  gerichteten  Antrag  gestellt  hat,  während  es  bei
Zustellungen  von  Amtswegen  eines  solchen  Parteiantrages  nicht  bedarf.  Zu  dem  Antrag  einer  Partei
auf  Bewirkung  der  Zustellung  genügt,  abgesehen  von  dem  Gesuche  um  Bewilligung  einer  öffentlichen
Zustellung  (§.  187  der  Civilprozeßordnung),  eine  mündliche  Erklärung.  Ist  das  zuzustellende  Schriftstück
ein  Schriftsatz  oder  eine  sonstige  von  der  Partei  ausgehende  Erklärung,  so  hat  die  Gerichtsbehörde  nach
Einreichung  des  Schriftstücks  auch  ohne  ausdrücklichen  Parteiantrag  für  die  Zustellung  Sorge  zu  tragen,
wenn  aus  dem  Inhalte  des  Schriftstückes  hervorgeht,  daß  und  wem  es  zugestellt  werden  soll.

2.  Von  Amtswegen  erfolgen:      

A.  in  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten:  die  Zustellung  der  Abschrift  der  Berufungsschrift  an  die

Gegenpartei,  sowie  die  Zustellung  aller  gerichtlichen  Entscheidungen,  nicht  bloß  (wie  nach
§.  294  Abs.  3  der  Civilprozeßordnung)  der  nicht  verkündeten,  sondern  auch  der  verkündeten
(§.  6  Abs.  1  der  Verordnung),  insbesondere  auch  der  Urtheile.  Ebenso  werden  Zahlungsund
  Vollstreckungsbefehle  dem  Gläubiger  und  dem  Schuldner,  und  Beschlüsse,  durch  welche
eine  Forderung  gepfändet  oder  überwiesen  wird,  dem  Gläubiger,  dem  Schuldner  und  dem
Drittschuldner  von  Amtswegen  zugestellt  (a.  a.  O.).
Ausgenommen  sind  nur:  
a)  Beschlüsse,  welche  lediglich  die  Prozeß-  und  Sachleitung  einschließlich  der  Bestimmung  und
Aenderung  von  Terminen  betreffen,  insbesondere  auch  Beweisbeschlüsse  (§.  6  Abs.  2  der
Verordnung);  bei  diesen  genügt  die  Verkündung,  und  zwar  ohne  Rücksicht  auf  die  Anwesenheit
  der  Parteien  bei  derselben;
b)  Arrestbefehle;  die  Zustellung  derselben  an  den  Gläubiger  erfolgt  zwar  ebenfalls  von  Amtswegen
  (§.  294  Abs.  3,  §.  809  Abs.  2  der  Civilprozeßordnung),  die  Zustellung  an  den
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        —  307  —

Schuldner  dagegen  findet  nur  auf  Antrag  des  Gläubigers  statt  (§.  802  Abs.  2  daselbst),
damit  nicht  durch  vorzeitige  Bekanntgebung  des  verfügten  Arrestes  an  den  Schuldner  die
demnächstige  Vollstreckung  des  Arrestes  in  ihrem  Erfolge  gefährdet  werde.  Dieses  Interesse
des  Gläubigers  fällt  jedoch  weg,  wenn  derselbe  mit  dem  Antrag  auf  Erlaß  des  Arrest—
befehls  zugleich  die  Vollstreckung  desselben,  z.  B.  durch  Bezeichnung  des  Arrestgegenstandes
(der  zu  pfändenden  beweglichen  Sachen  oder  Forderungen  u.  s.  w.),  beantragt.  In  diesem
Fall  ist  anzunehmen,  daß  mit  dem  Antrag  auf  Erlaß  des  Arrestbefehls  auch  die  Zustellung
desselben  beantragt  sei,  und  demzufolge  mit  dem  Arrestbefehl  zugleich  die  Zustellung  desselben
  und  die  betreffende  Vollstreckungsmaßregel  zu  verfügen.

B.  in  Strafsachen:  alle  Zustellungen  mit  Ausnahme  der  Zeugenladungen  im  Falle  des  §.  219

der  Strafprozeßordnung;

C.  im  Konkursverfahren:  alle  Zustellungen  (§.  66  Abs.  2  der  Konkursordnung);

D.  in  Angelegenheiten  der  nicht  streitigen  Gerichtsbarkeit:  alle  vom  Gericht  ausgehenden  Zustellungen;
  jedoch  ist  hier  eine  förmliche  Zustellung  nur  nothwendig,  insofern  es  (z.  B.  wegen
Beginns  einer  Frist  und  dergleichen)  einer  Beurkundung  der  Zustellung  bedarf.

3.  Auf  Betreiben  der  Parteien  erfolgen:

A.  in  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten  die  Zustellung  von  Schriftsätzen  seitens  einer  Partei  an  die
andere  mit  Ausnahme  der  Berufungsschrift  (Nr.  2  A)  und  die  Zustellung  von  Arrestbefehlen
an  den  Schuldner  (Nr.  2  A b);

B.  in  Strafsachen:  die  Zustellung  von  Zeugenladungen  im  Falle  des  §.  219  der  Strafprozeßordnung.

4.  Auch  in  dem  Schutzgebiet  besteht  die  Zustellung,  wenn  eine  Ausfertigung  zugestellt  werden
soll,  in  deren  Uebergabe,  in  den  übrigen  Fällen  in  der  Uebergabe  einer  beglaubigten  Abschrift  des  zuzustellenden
  Schriftstücks  (§.  156  Abs.  1  der  Civilprozeßordnung).  Die  Beglaubigung  kann  aber  hier  in
allen  Fällen  (nicht,  wie  nach  §.  156  Abs.  2  der  Civilprozeßordnung,  nur  bei  Zustellungen  von  Amtswegen)
  durch  den  Gerichtsschreiber  erfolgen  (§.  6  Abs.  3  der  Verordnung).  Der  Gerichtsschreiber  hat
bei  Zustellungen  auf  Betreiben  der  Parteien  die  erforderlichen  Abschriften  (§.  155  der  Civilprozeßordnung)
auf  Verlangen  auch  anzufertigen.

5.  Die  Vorschriften  über  die  Person,  an  welche  die  Zustellung  zu  erfolgen  hat  (§§.  157  bis  164
der  Civilprozeßordnung),  sind  auch  in  dem  Schutzgebiet  zu  beachten,  jedoch  tritt  an  Stelle  der  §§.  160,
161  der  §.  6  Abs.  6  der  Verordnung.  

6.  Die  §§.  165  bis  181  der  Civilprozeßordnung  finden  in  dem  Schutzgebiet  keine  Anwendung.
An  ihre  Stelle  treten  die  Anordnungen,  welche  von  dem  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten
Beamten  gemäß  §.  5  der  Verordnung  erlassen  werden  (oben  §.  2  Nr.  5).  Diese  Anordnungen  können
für  eine  einzelne  Zustellung  mit  Rücksicht  auf  die  Umstände  des  Falls  besonders  oder  allgemein  für  alle
Fälle,  in  denen  nicht  etwas  Abweichendes  bestimmt  wird,  getroffen  werden.  Dieselben  können  sich  be—
ziehen  auf  die  Personen,  durch  welche  die  Zustellungen  zu  bewerkstelligen  sind,  und  die  Uebermittelung
der  Aufträge  an  dieselben;  auf  Ort  und  Zeit  der  Zustellungen;  auf  diejenigen  Personen,  welchen  an
Stelle  des  Empfängers  das  zuzustellende  Schriftstück  bezw.  die  Abschrift  desselben  übergeben  werden  darf,
wenn  der  Empfänger  nicht  angetroffen  wird;  auf  das  Verfahren,  wenn  keine  Person  angetroffen  wird,
an  welche  die  Uebergabe  bewirkt  werden  kann;  auf  den  Nachweis  der  erfolgten  Zustellung.  Ein  solcher
Nachweis  ist  stets  schriftlich  zu  den  Akten  zu  bringen  (§.  6  Abs.  7  der  Verordnung).  Bei  den  Anordnungen
  bezüglich  der  Form  dieses  Nachweises  ist  zu  beachten,  daß  durch  den  letzteren  festgestellt  werden
muß,  welches  Schriftstück  in  Ausferltigung  oder  Abschrift  übergeben  ist.

7.  Zustellungen,  welche  in  einer  bei  einer  Gerichtsbehörde  erster  Instanz  in  dem  Schutzgebiet
anhängigen  Rechtsangelegenheit  erforderlich  werden,  aber  außerhalb  des  Bezirkes,  in  welchem  die  Gerichtsbehörde
  ihren  Sitz  hat,  zu  bewirken  sind,  sowie  Zustellungen  in  dem  Verfahren  zweiter  Instanz  erfolgen
im  Wege  des  Ersuchens  (§.  5  Abs.  3  der  Verordnung).

8.  Das  Ersuchen  ist  zu  richten:

a)  bezüglich  einer  im  Schutzgebiet  zu  bewirkenden  Zustellung  an  diejenige  Gerichtsbehörde  erster
Instanz,  in  dessen  Bezirk  die  Zustellung  ausgeführt  werden  soll  (§§.  158  und  167  des  Gerichtsverfassungsgesetzes);


b)  bezüglich  einer  im  Deutschen  Reich  zu  bewirkenden  Zustellung  an  den  Gerichtsschreiber  des
Amtsgerichts,  in  dessen  Bezirk  die  Zustellung  ausgeführt  werden  soll  (§.  162  des  Gerichtsverfassungsgesetzes):
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        —  308  —

c)  bezüglich  einer  in  einem  anderen  deutschen  Schutzgebiet  oder  im  Bezirk  eines  deutschen
Konsulargerichts  zu  bewirkenden  Zustellung  an  die  Gerichtsbehörde  des  betreffenden  Schutzgebietes
  bezw.  an  den  betreffenden  Konsul;

d)  bezüglich  einer  in  einem  ausländischen  Staate  zu  bewirkenden  Zustellung  an  die  in  §§.  182
bis  184  der  Civilprozeßordnung  bezeichneten  Behörden  und  Beamten.

9.  Die  öffentliche  Zustellung  erfolgt  in  den  bei  den  Gerichtsbehörden  des  Schutzgebietes  anhängigen
  Rechtsangelegenheiten  nach  den  Vorschriften  in  §§.  186  bis  189  der  Civilprozeßordnung.
Jedoch  kann  die  Gerichtsbehörde  bei  Bewilligung  der  öffentlichen  Zustellung  einer  Ladung  anordnen,  daß
eine  Einrückung  in  öffentliche  Blätter  nicht  erforderlich  sei  (§.  6  Abs.  5  der  Verordnung).  In  einem
solchen  Falle  gilt  die  Ladung  als  zugestellt,  wenn  seit  der  Anheftung  des  Schriftstücks  an  die  Gerichtstafel
  zwei  Wochen  verstrichen  sind  (§.  189  Abs.  2  der  Civilprozeßordnung).

10.  Die  in  §.  190  der  Civilprozeßordnung  bezüglich  des  Eintritts  der  Wirkungen  der  Zustellung
für  Zustellungen  mittelst  Ersuchens  anderer  Behörden  oder  Beamten  und  für  öffentliche  Zustellungen  gegebene
  Vorschrift  ist  durch  §.  6  Abs.  4  der  Verordnung  auf  alle  Zustellungen  ausgedehnt,  welche  in
den  bei  den  Gerichtsbehörden  des  Schutzgebietes  anhängigen  Rechtsangelegenheiten  auf  Betreiben  der
Parteien  erfolgen.

11.  Im  Schutzgebiet  zu  bewirkende  Zustellungen  in  einer  bei  einem  deutschen  Gericht  anhängigen
Rechtsangelegenheit  erfolgen  auf  Ersuchen  desselben  durch  die  Gerichtsbehörde  erster  Instanz  in  der  in
Nr.  4  bis  6  bezeichneten  Weise.  Der  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigte  Beamte  hat  auf
Grund  des  Nachweises  der  Zustellung  (Nr.  6)  das  in  §.  185  Abs.  2  der  Civilprozeßordnung  bezeichnete
Zustellungszeugniß  auszustellen  und  nur  dieses,  nicht  auch  den  Nachweis  oder  die  sonst  etwa  bei  der  Gerichtsbehörde
  entstandenen  Akten,  dem  ersuchenden  Gerichte  zu  übersenden.

§.  7.
Zwangsvollstreckungen.

(Zu  den  §§.  8  und  9  der  Verordnung.)

1.  Aus  welchen  Titeln  eine  Zwangsvollstreckung  stattfindet,  unter  welchen  Voraussetzungen  insbesondere
  von  den  Gerichtsbehörden  in  dem  Schutzgebiet  erlassene  Urtheile  vollstreckbar  sind,  bestimmt  sich
nach  §§.  644  bis  661,  702  der  Civilprozeßordnung.  ·

2.  Die  Ertheilung  der  vollstreckbaren  Ausfertigung  (Civilprozeßordnung  §§.  662  ff.)  einer  von
einer  Gerichtsbehörde  des  Schutzgebietes  erlassenen  Entscheidung,  eines  vor  derselben  abgeschlossenen  Ver—
gleichs  oder  einer  von  derselben  aufgenommenen  Urkunde  der  in  §.  702  Nr.  5  der  Civilprozeßordnung
bezeichneten  Art  kann  erforderlich  werden,  wenn  die  Parteien  dieselbe  zum  Zwecke  einer  Zwangsvollstreckung
  außerhalb  des  Schutzgebietes  (s.  unten  Nr.  10,  11)  beantragen.  

Die  Ertheilung  einer  vollstreckbaren  Ausfertigung  erfolgt  nach  Maßgabe  der  §§.  662  bis  670
der  Civilprozeßordnung,  jedoch  in  allen  Fällen  (nicht  bloß  in  denen  der  §§.  666,  669)  nur  auf  Anordnung
  des  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Beamten  (§.  9  der  Verordnung).  

3.  Die  Zwangsvollstreckung  innerhalb  des  Schutzgebietes  ist  in  allen  Fällen  Sache  der  Gerichtsbehörde
  erster  Instanz.  Die  Zwangssvollstreckung  wird  von  dem  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit
ermächtigten  Beamten  angeordnet  (§.  8  der  Verordnung).      

4.  Der  Gläubiger,  welcher  eine  Zwangsvollstreckung  im  Schutzgebiet  beantragt,  hat  den  Titel,
aus  welchem  dieselbe  erfolgen  soll,  nur  dann  vorzulegen,  wenn  sich  der  Titel  nicht  in  den  Akten  der
Gerichtsbehörde  (Nr.  3)  befindet.  Die  Beibringung  einer  vollstreckbaren  Ausfertigung  liegt  dem  Gläubiger
nicht  ob,  soweit  diese  Ausfertigung  von  dem  Gerichtsschreiber  der  Gerichtsbehörde  (Nr.  3)  zu  ertheilen
sein  würde  (§.  8  Abs.  1  der  Verordnung).  Die  Beibringung  ist  danach  insbesondere  erforderlich,  wenn
der  Rechtsstreit  zur  Zeit  der  Stellung  des  Antrags  bei  dem  Obergericht  des  Schutzgebietes  noch  anhängig
ist  (§.  662  Abs.  2  der  Civilprozeßordnung)  oder  bei  einer  anderen  Gerichtsbehörde  erster  Instanz  innerhalb
  des  Schutzgebietes  eingeleitet  worden  war.  

5.  In  den  Fällen,  in  welchen  der  Gläubiger  eine  vollstreckbare  Ausfertigung  nicht  beizubringen
hat  (Nr.  4  Abs.  2),  darf  die  Zwangsvollstreckung  nur  unter  denselben  Voraussetzungen  angeordnet  werden,
unter  welchen  nach  §§.  664,  665  der  Civilprozeßordnung  die  Ertheilung  einer  vollstreckbaren  Ausfertigung
zulässig  ist.  Auf  die  Anordnung  der  Zwangsvollstreckung  finden  die  Vorschriften  über  Anhörung  des
Schuldners,  über  die  Klage  auf  Ertheilung  der  Vollstreckungsklausel,  über  Einwendungen  gegen  die
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        — 309  —

letztere,  über  die  Bemerkung  der  erfolgten  Ertheilung  auf  der  Urschrift  des  Urtheils  (§§.  666  bis  668,
670  der  Civilprozeßordnung)  entsprechende  Anwendung.

6.  Die  Vorschriften  über  den  Beginn  der  Zwangsvollstreckung  (§§.  671  bis  673  der  Civilprozeßordnung)
  finden  auf  Zwangsvollstreckungen  in  dem  Schutzgebiet  mit  der  Maßgabe  Anwendung,  daß
in  den  in  Nr.  5  bezeichneten  Fällen  an  Stelle  der  Vollstreckungsklausel  (§.  671  a.  a.  O.)  die  Anordnung
der  Zwangsvollstreckung  tritt.

7.  In  dem  Schutzgebiet  erfolgt  die  Ausführung  der  Zwangsvollstreckung  auch  in  den  Fällen,
in  welchen  sie  nach  der  Civilprozeßordnung  den  Gerichtsvollziehern  zugewiesen  ist,  durch  den  zur  Ausübung
  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Beamten;  derselbe  kann  mit  der  Ausführung  andere  Personen
beauftragen,  welche  nach  seinen  Anweisungen  zu  verfahren  haben  (§.  8  Abs.  2  der  Verordnung).  Der
Auftrag  ist  schriftlich  zu  ertheilen.  Der  schriftliche  Auftrag  tritt  bei  Anwendung  der  Vorschriften  der
§§.  675  bis  677  der  Civilprozeßordnung  an  die  Stelle  der  vollstreckkaren  Ausfertigung.  Die  Vorschriften
  der  §§.  678  bis  683  kommen  nicht  zur  Anwendung;  an  ihre  Stelle  treten  die  Anweisungen,
welche  der  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigte  Beamte  den  mit  der  Ausführung  der  Zwangsvollstreckung
  beauftragten  Personen  ertheilt  hat.  Bei  Ertheilung  dieser  Anweisung  ist  dafür  Sorge  zu
tragen,  daß  über  jede  Vollstreckungshandlung  eine  schriftliche  Nachricht  zu  den  Akten  gebracht  wird.

8.  Die  mit  der  Ausführung  der  Zwangsvollstreckung  beauftragte  Person  (Nr.  7)  hat  die  in  der
Civilprozeßordnung  (§§.  712,  713,  716,  720  bis  725,  727,  746,  751,  769  bis  771,  777)  dem  Gerichtsvollzieher
  zugewiesenen  Befugnisse  und  Obliegenheiten,  soweit  nicht  durch  die  ihr  ertheilten  Anweisungen
(Nr.  7)  etwas  anderes  bestimmt  wird.  

9 .Auf die in den §§. 730, 739 und 744 der Civilprozeßordnung vorgesehenen Zustellungen
bei  der  Zwangsvollstreckung  wegen  Geldforderungen  in  Forderungen  und  andere  Vermögensrechte  finden
die  §§.  5  und  6  (vgl.  insbesondere  §.  6  Abs.  1)  der  Verordnung  und  §.  6  dieser  Anweisung  Anwendung.
Im  Falle  des  §.  739,  Abs.  3  sind  die  Erklärungen  des  Drittschuldners  stets  an  die  Gerichtsbehörde
zu  richten.

10.  Soll  im  Deutschen  Reich  eine  Zwangsvollstreckung  auf  Grund  einer  in  dem  Schutzgebiet
erlassenen  Entscheidung  oder  einer  dort  ausgenommenen  vollstreckbaren  Urkunde  erfolgen,  so  hat  der
Gläubiger  sich  eine  vollstreckbare  Ausfertigung  des  Titels  ertheilen  zu  lassen  (Nr.  1,  2)  und  auf  Grund
derselben  die  Zwangsvollstreckung  selbst  zu  betreiben.  Ein  Ersuchen  an  deutsche  Gerichte  seitens  der
Gerichtsbehörde  des  Schutzgebietes  findet  nicht  statt.  Jedoch  kann,  soweit  die  Zwangsvollstreckung  durch
einen  deutschen  Gerichtsvollzieher  zu  bewirken  ist,  der  Gläubiger  zur  Beauftragung  desselben  sich  der
Vermittelung  der  Gerichtsbehörde  bedienen,  welche  ihrerseits  den  Auftrag  unter  Beifügung  der  vollstreckbaren
  Ausfertigung  dem  Gerichtsschreiber  desjenigen  Amtsgerichts  übersendet,  in  dessen  Bezirk  der  Auftrag
ausgeführt  werden  soll  (§.  674,  Abs:  2  der  Civilprozeßordnung;  §.  162  des  Gerichtsverfassungsgesetzes).

11.  Soll  die  Zwangsvollstreckung  aus  einem  der  in  Nr.  10  bezeichneten  Titel  in  einem  anderen
deutschen  Schutzgebiet  erfolgen,  so  hat  die  Gerichtsbehörde  erster  Instanz  auf  Antrag  des  Gläubigers
die  Gerichtsbehörde  des  betreffenden  Schutzgebietes  um  die  Zwangsvollstreckung  zu  ersuchen  (§.  700  Abs.  2
der  Civilprozeßordnung).  

In  gleicher  Weise  ist  zu  verfahren,  wenn  die  Zwangsvollstreckung  im  Bezirk  eines  deutschen
Konsulargerichts  erfolgen  soll;  jedoch  ist  dem  an  den  Konsul  zu  richtenden  Ersuchungsschreiben  eine  vollstreckbare
  Ausfertigung  beizufügen.

12.  Mit  der  Zwangsvollstreckung,  welche  aus  einem  der  in  Nr.  10  bezeichneten  Titel  in  einem
ausländischen  Staate  erfolgen  soll,  hat  die  Gerichtsbehörde  sich  nicht  zu  befassen,  deren  Betrieb  vielmehr
dem  Gläubiger  zu  überlassen.

13.  Ersucht  ein  deutsches  Gericht  gemäß  §.  700  Abs.  2  der  Civilprozeßordnung  um  Bewirkung
einer  Zwangsvollstreckung  im  Schutzgebiet,  so  ist  dieselbe  auf  Grund  des  Ersuchens  anzuordnen,  ohne

daß  die  Vollstreckbarkeit  nachzuprüfen  ist.  Die  Vollstreckung  erfolgt  in  der  in  Nr.  7  bis  9  bezeichneten
  Weise.
§.  8.

Bestimmungen  für  Strafsachen.
(Zu  den  §§.  10  bis  14  der  Verordnung  und  §.  21  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit.)

  1.  Die  Verfügung,  durch  welche  der  Angeklagte  vom  Erscheinen  in  der  Hauptverhandlung  entbunden
  wird  (§.  11  der  Verordnung),  kann,  wenn  sie  von  Amtswegen  erfolgt  oder  ein  bezüglicher  Antrag
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        —  310  —

von  dem  Beschuldigten  schon  vorher  gestellt  war,  gleichzeitig  mit  der  Mittheilung  des  Termins  der  Hauptverhandlung
  an  den  Angeklagten  erfolgen.  Die  Verfügung  wird  von  dem  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit
  ermächtigten  Beamten  erlassen.  Derselbe  hat  dabei  zu  prüfen,  ob  die  im  §  11  der  Verordnung
bezeichneten  Voraussetzungen  vorliegen.  Erscheint  in  der  Hauptverhandlung  nach  Ansicht  des  Gerichts  die
Verhängung  einer  höheren  Strafe  als  der  im  §.  11  bestimmten  angezeigt,  so  muß  die  Verhandlung  vertagt
  und  der  Angeklagte  zu  dem  neuen  Termin  vorgeladen  und  eventuell  vorgeführt  werden.

Unter  allen  Umständen  muß,  wenn  ohne  die  Anwesenheit  des  vom  Erscheinen  entbundenen  Angeklagten

  verhandelt  werden  soll,  derselbe,  falls  seine  richterliche  Vernehmung  nicht  schon  im  Vorverfahren
erfolgt  ist,  durch  einen  ersuchten  oder  beauftragten  Richter  über  den  Gegenstand  der  Anschuldigung  vernommen
  werden  (Strafprozeßordnung  §.  232  Abs.  2,  3).  Nöthigenfalls  ist  diese  Vernehmung  nach  Maßgabe
  des  §.  2  Nr.  6  dieser  Anweisung  einer  anderen  geeigneten  Person  zu  übertragen.  —  Für  das  im
§.  231  der  Strafprozeßordnung  vorgesehene  Ungehorsamsverfahren  bedarf  es  hingegen  einer  vorgängigen
richterlichen  Vernehmung  des  Angeklagten  nicht.
  2.  Das  Verfahren  in  den  nach  §.  12  der  Verordnung  bezeichneten  Gerichtsbehörden  erster  Instanz
übertragenen  Schwurgerichtssachen  regelt  sich  nach  den  Vorschriften,  welche  für  die  im  §.  28  des  Gesetzes
über  die  Konsulargerichtsbarkeit  bezeichneten  Strafsachen  gelten.  Es  findet  daher  auch  der  §.  9  des  bezeichneten
  Gesetzes  Anwendung,  wonach  in  dem  Falle,  daß  die  Zuziehung  von  vier  Beisitzern  nicht  ausführbar
  ist,  die  Zuziehung  von  zwei  Beisitzern  genügen  soll.  Dieser  Fall  wird  auch  dann  als  gegeben
anzusehen  sein,  wenn  in  Folge  der  Zuziehung  von  vier  Beisitzern  in  erster  Instanz  nach  Lage  der  Verhältnisse
  eine  ausreichende  Zahl  von  Beisitzern  für  die  eventuelle  Verhandlung  in  der  Berufungsinstanz
nicht  verwendbar  bliebe,  da  bei  dem  Obergericht  (§.  4  der  Verordnung)  eine  Verminderung  der  Zahl
von  vier  Beisitzern  unstatthaft  ist,  die  Personen  aber,  welche  in  erster  Instanz  als  Beisitzer  mitgewirkt
haben,  von  der  Mitwirkung  in  der  Berufungsinstanz  ausgeschlossen  sind.

3.  In  Schwurgerichtssachen  muß  der  Angeklagte  sowohl  in  der  ersten  als  in  der  zweiten
Instanz  einen  Vertheidiger  haben  (Strafprozeßordnung  §.  140  Abs.  1,  §  13  Abs.  4  der  Verordnung).

In  diesen  Sachen  und  ebenso  in  den  Fällen,  in  welchen  nach  §.  140  Abs.  2  der  Strafprozeßordnung
  die  Vertheidigung  eine  nothwendige  ist,  ist  dem  Beschuldigten,  welcher  einen  Vertheidiger  noch
nicht  gewählt  hat,  ein  solcher  von  Amtswegen  zu  bestellen,  sobald  das  Hauptverfahren  eröffnet  wird.
Beim  Mangel  geeigneter,  zur  Ausübung  der  Rechtsanwaltschaft  zugelassener  Personen  ist  als  Vertheidiger
ein  anderer  achtbarer  Gerichtseingesessener  zu  bestellen.  

4.  Auf  das  Strafverfahren  in  der  Berufungsinstanz  finden,  soweit  nicht  in  den  §§.  36  bis  40  des
Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit  und  in  den  §§.  4  und  13  der  Verordnung  etwas  anderes  bestimmt
  ist,  die  Vorschriften  des  dritten  Abschnitts  im  dritten  Buche  der  Strafprozeßordnung  Anwendung.
Da  die  Mitwirkung  einer  Staatsanwaltschaft  nicht  stattfindet,  so  erfolgt  im  Falle  der  Einlegung  der
Berufung  die  Uebersendung  der  Akten  (Strafprozeßordnung  §.  362,  Gesetz  über  die  Konsulargerichtsbarkeit
  §.  39)  unmittelbar  an  das  Obergericht.

5.  Soweit  nach  der  Vorschrift  des  §.  420  der  Strafprozeßordnung  vor  Erhebung  der  Privatklage
  wegen  Beleidigungen  nachgewiesen  werden  muß,  daß  die  Sühne  erfolglos  versucht  worden,  ist  für
diesen  Vergleichsversuch  der  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigte  Beamte  zuständig.  Derselbe
kann  mit  der  Vornahme  solcher  Versuche  andere  Personen  allgemein  oder  im  einzelnen  Falle  beauftragen.

Erscheint  der  Beschuldigte  in  dem  zur  Sühneverhandlung  bestimmten  Termin  nicht,  so  wird  angenommen,
  daß  er  sich  auf  die  Sühneverhandlung  nicht  einlassen  wolle.  —  Eine  Bescheinigung  über  die
Erfolglosigkeit  der  Sühneverhandlung  kann  nur  ertheilt  werden,  wenn  der  Antragsteller  im  Termin  erschienen
  ist.  Kommt  im  Termin  ein  Vergleich  zu  stande,  so  ist  derselbe  zu  Protokoll  festzustellen.

§.  9.

Kostenwesen.
(Zu  §.  15  der  Verordnung.)

1.  In  den  Rechtssachen,  auf  welche  die  Civilprozeßordnung,  die  Konkursordnung  oder  die  Strafprozeßordnung
  Anwendung  finden,  werden  die  wirklich  aufgewendeten  Auslagen  erhoben.  Die  Gebühren
der  Zeugen  und  Sachverständigen,  sowie  die  Tagegelder  und  Reisekosten  der  Gerichtsbeamten  werden  in
jedem  einzelnen  Falle  unter  Berücksichtigung  der  Umstände  desselben  festgesetzt.
        <pb n="325" />
        —  311  —

Außerdem  werden  in  den  bezeichneten  Rechtssachen  Gebühren  nach  Maßgabe  des  angehängten
Tarifs  erhoben.

Bei  jedem  Antrag  auf  Vornahme  einer  Handlung,  mit  welcher  baare  Auslagen  verbunden  sind,
kann,  in  Strafsachen  jedoch  nur,  soweit  es  sich  um  das  Verfahren  auf  erhobene  Privatklage  handelt,
dem  Antragsteller  die  Zahlung  eines  zur  Deckung  der  Auslagen  erforderlichen  Vorschusses  auferlegt  werden.
Die  Ausführung  der  Zwangsvollstreckung  (§.  7  Nr.  7  dieser  Anweisung)  kann  in  allen  Fällen  von  der
vorgängigen  Zahlung  eines  solchen  Vorschusses  abhängig  gemacht  werden.

In  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten  und  in  Privatklagesachen  kann,  insoweit  es  sich  um  ein  gebührenpflichtiges
  Verfahren  handelt,  der  Antragsteller  zur  Zahlung  eines  entsprechenden  Gebührenvorschusses
verpflichtet  werden.  

Schuldner  der  entstandenen  Auslagen  und  Gebühren  ist  derjenige,  welchem  durch  gerichtliche  Entscheidung
  die  Kosten  des  Verfahrens  auferlegt  sind  oder  welcher  dieselben  durch  eine  vor  der  Gerichtsbehörde
  abgegebene  oder  derselben  mitgetheilte  Erklärung  übernommen  hat.  In  Ermangelung  eines
anderen  Schuldners  ist  derjenige,  welcher  das  Verfahren  beantragt  hat,  Schuldner  der  entstandenen  Auslagen
  und  Gebühren.  Die  Verpflichtung  zur  Zahlung  vorzuschießender  Beträge  (Abs.  3  und  4)  bleibt
bestehen,  wenn  auch  die  Kosten  des  Verfahrens  einem  anderen  auferlegt  oder  von  einem  anderen  übernommen
  sind.  

2.  In  den  Angelegenheiten,  welche  zu  der  streitigen  Gerichtsbarkeit  nicht  gehören,  werden,  vorbehaltlich
  der  Vorschriften  in  den  folgenden  Absätzen,  Kosten  nur  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen  des
Gesetzes,  betreffend  die  Gebühren  und  Kosten  bei  den  Konsulaten  des  Deutschen  Reichs,  vom  1.  Juli  1872
(Reichs-Gesetzbl.  S.  245)  erhoben.

Bei  Vormundschaften,  mit  Ausnahme  der  gesetzlichen  Vormundschaft,  ist  von  dem  Kapitalbetrag
des  Vermögens  des  Mündels,  auf  welches  sich  die  Vormundschaft  erstreckt,  insofern  dasselbe  über
150  Mark  beträgt  zu  erheben:

a)  von  je  50  Mark  des  Betrages  bis  zu  300  Mark,
b)  von  je  100  Mark  des  Mehrbetrages  bis  zu  600  Mark,
c)  von  je  150  Mark  des  Mehrbetrages  bis  zu  1500  Mark,
von  je  300  Mark  des  Mehrbetrages

fünfzig  Pfennig.      

3.  Der  Ansatz  der  Gebühren  und  Auslagen  erfolgt  durch  die  Gerichtsbehörde  der  Instanz.

Gegen  die  in  Kostensachen  ergehenden  Entscheidungen  der  Gerichtsbehörden  erster  Instanz  findet
Beschwerde  an  die  Gerichtsbehörde  zweiter  Instanz  statt.

§.  10.
Geschäftsgang.

1.  Das  Geschäftsjahr  ist  das  Kalenderjahr.

2.  Jeder  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  von  dem  Reichskanzler  ermächtigte  Beamte  hat
demselben  am  Schlusse  des  Geschäftsjahres  eine  Geschäftsübersicht  einzureichen.  Die  Berichte  der  Gerichtsbehörden
  erster  Instanz  sind  durch  Vermittelung  des  Kaiserlichen  Kommissars  einzureichen.

3.  Der  Geschäftsverkehr  der  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  erster  Instanz  ermächtigten
Beamten  mit  Behörden  und  Beamten  außerhalb  des  Schutzgebietes,  sowie  mit  dem  Reichskanzler  erfolgt
ausschließlich  durch  Vermittelung  des  Kaiserlichen  Kommissars.

4.  Die  Anordnungen  der  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  erster  Instanz  ermächtigten  Beamten
bedürfen  der  Zustimmung  des  Kaiserlichen  Kommissars,  soweit  sie  betreffen:

1.  die  dauernde  Uebertragung  einzelner  richterlichen  Geschäfte  auf  andere  Personen  (§.  2  Nr.  6).
2.  die  Ernennung  von  Beisitzern  (§.  3);

3.  die  Bestellung  und  Entlassung  von  ständigen  Gerichtsschreibern  (§.  4);

4.  die  Zulassung  von  Rechtsanwälten  (§.  5):  

5.  die  allgemeine  Beauftragung  von  Personen  mit  der  Vornahme  von  Sühneversuchen  (§.  8  Nr.  5).

Berlin,  den  27.  August  1890.



Der  Reichskanzler.
v.  Caprivi.

55
        <pb n="326" />
        —  312  —

Tarif

für  die  Erhebung  von  Gebühren  in  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten,  Konkurssachen
und  Strafsachen.

I.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten.
Eine  Gebühr  wird  erhoben:
1.  für  das  Verfahren  in  erster  Instanz;
2.  für  das  Verfahren  in  der  Berufungsinstanz;
3.  für  die  Ausführung  der  Zwangsvollstreckung.

Die  Erhebung  der  Gebühr  erfolgt  nach  dem  Werthe  des  Streitgegenstandes,  im  Falle  der  Nr.  3
nach  dem  Werthe  des  zur  Zwangsvollstreckung  stehenden  Anspruchs.  Für  die  Werthsberechnung  sind  die
Vorschriften  der  Civilprozeßordnung  §§.  3  bis  9  und  der  Konkursordnung  §.  136  maßgebend.  Bei  nicht
vermögensrechtlichen  Ansprüchen  wird  der  Werth  zu  2000  Mark,  ausnahmsweise  niedriger  oder  höher,
jedoch  nicht  unter  200  Mark  und  nicht  über  50  000  Mark  angenommen.

1.  Verfahren  in  erster  Instanz.
A.  Soweit  das  Verfahren  durch  Endurtheil  erledigt  ist,  werden  erhoben:

a)  von  einem  Streitgegenstande  bis  zum  Betrage  von  150  Mark  einschließlich
von  jeder  Mark  10  Pf.

b)  von  dem  Mehrbetrage  bis  zu  1  500  Mark  einschließlich.  .  .  .  .  .  .  von  jeder
Mark  5  Pf.

c)  von  dem  Mehrbetrage  .......  von  jeder  Mark  1  Pf.
  Die  im  vorhergehenden  Absatze  bezeichneten  Sätze  ermäßigen  sich  auf  die  Hälfte,  wenn  die  Erledigung
  durch  Versäumnißurtheil  oder  durch  ein  auf  Grund  Anerkenntnisses  oder  Verzichtes  erlassenes  Urtheil
erfolgt  ist.    
B.  Soweit  nach  Erhebung  der  Klage  das  Verfahren  in  anderer  Weise  erledigt  ist,  wird  die
Gebühr  nach  dem  Ermessen  der  Gerichtsbehörde,  jedoch  nicht  über  die  in  Nr.  1  A,  Schlußabsatz,  bezeichneten
  Sätze  hinaus,  bestimmt.

2.  Verfahren  in  der  Berufungsinstanz.

A.  Soweit  das  Verfahren  durch  Endurtheil  erledigt  ist,  wird  die  um  ein  Viertheil  erhöhte
Gebühr  unter  1  A  erhoben.

B.  Sovweit  nach  Zustellung  der  Berufungsschrift  das  Verfahren  in  anderer  Weise  erledigt  ist,
findet  die  Vorschrift  unter  1  B  mit  der  Maßgabe  Anwendung,  daß  die  Gebühr  nicht  die  um  ein  Viertheil
erhöhten  Sätze  unter  1  A,  Schlußabsatz,  übersteigen  darf.

3.  Ausführung  der  Zwangsvollstreckung.

Für  das  Verfahren  von  dem  Beginn  der  Ausführung  einer  Zwangsvollstreckung  (§.  7  Nr.  7
dieser  Anweisung)  bis  zu  der  durch  die  betreffende  Handlung  und  die  aus  ihr  sich  ergebenden  weiteren
Vollstreckungshandlungen  zu  erlangenden  Befriedigung  des  Gläubigers  wird  die  Gebühr  unter  1  A,
Schlußabsatz,  erhoben.          

Die  Gebühr  wird  nach  dem  Ermessen  der  Gerichtsbehörde,  jedoch  nicht  über  die  Hälfte  der  im
vorhergehenden  Abfatze  bezeichneten  Sätze,  bestimmt,  soweit  das  Verfahren

a)  durch  Zurücknahme  des  Antrags  oder  durch  Leistung  an  die  Person,  welche  die  Zwangsvollstreckung
  ausführt,  erledigt  oder

b)  zufolge  der  Vorschrift  des  §.  691  der  Civilprozeßordnung  eingestellt  oder  beschränkt  und
demnächst  nicht  fortgesetzt  oder  

c)  wegen  Mangels  eines  geeigneten  Gegenstandes  ohne  Erfolg  geblieben  ist.
        <pb n="327" />
        —  313  —

II.  Konkurssachen.

Für  das  Konkursverfahren  wird  erhoben:

1.  wenn  dasselbe  auf  Grund  der  Schlußvertheilung  aufgehoben  ist,  die  Gebühr  unter  I.  2  A.,
2.  wenn  dasselbe  auf  Grund  eines  Zwangsvergleichs  aufgehoben  oder  wenn  es  eingestellt  ist,
die  Hälfte  dieser  Gebühr.

Die  Gebühr  wird  nach  dem  Betrage  der  Aktivmasse  erhoben.  Auf  die  Werthsfestsetzung  findet
der  §.  3  der  Civilprozeßordnung  entsprechende  Anwendung.

III.  Strassachen.
1.  Für  das  Verfahren  auf  erhobene  Privatklage  werden  in  erster  Instanz  erhoben:

a)  wenn  Verfahren  vor  Beginn  der  Hauptverhandlung  erledigt  ist..  10  Mark:
b)  wenn  nach  Beginn  der  Hauptverhandlung  Einstellung  des  Verfahrens  erfolgt

  ist  ....  20  Mark:
c)  wenn  außer  dem  Falle  unter  b  die  Instanz  durch  Urtheil  beendigt  ist  50  Mark.

Dieselben  Sätze  sind  für  die  Berufungsinstanz  zu  erheben.

2.  In  anderen  Strafsachen  wird  nach  rechtskräftig  erkannter  Strafe  eine  Gebühr  für  das
gesammte  Verfahren  einschließlich  der  Berufungsinstanz  erhoben.  Der  Betrag  der  Gebühr  wird  nach
dem  Ermessen  der  Gerichtsbehörde,  jedoch  nicht  über  500  Mark,  festgesetzt.



3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Die  dem  Königlich  bayerischen  Hauptzollamt  zu  Regensburg  hinsichtlich  des  Spielkartenstempels  seiner
Zeit  ertheilten  Befugnisse  (Central-Blatt  für  1880  Seite  669)  sind  zurückgezogen  worden.

Das  Königlich  bayerische  Hauptzollamt  zu  Passau  ist  zur  Erhebung  der  Stempelabgabe  und
zur  Abstempelung  von  im  Bundesgebiet  gefertigten  Spielkarten  ermächtigt  worden.



Im  Großherzogthum  Sachsen-Weimar  ist  die  Zuckersteuerstelle  zu  Dermbach  aufgehoben  worden.  Vom
20.  September  d.  Js.  ab  wird  zu  Großrudestedt  eine  Zuckersteuerstelle  mit  den  gleichen  Befugnissen
wie  Dermbach  in  Wirksamkeit  treten.



55*
        <pb n="328" />
        — 314 —

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.



 

 

 

 

 

 

 

 

 





  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde  welche  die  Datum
      Grund  des
  Ausweisung  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.


1.  2.    3.  4.  5.  6.

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.   Emil  Demonte,  geboren  im  Jahre  1853  zu  Chambery,  schwerer  Diebstahl  (4   Großherzoglich  badischer   18.  August
Händler,  Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Jahre  Zuchthaus  laut  Landeskommissär  zu  d.  J.
Erkenntnisse  vom  21.  Karlsruhe,
Januar  und  27.  Juli
  1887),

2.  Nathan  Weiß,  geboren  am  3.  Juni  1859  zu  Neu-   schwerer  Diebstahl  (7  Königlich  preußischer  Re-  16.  August
Handelsmann,  Sandez,  Galizien,  ortsangehörig  eben-  Jahre  Zuchthaus  laut  gierungspräsident  zu  d.  J.
daselbst,  Erkenntniß  vom  4.  Posen,

März  1884),
b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

3.  Karl  Augustin,  27  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange-   Betteln  im  wiederhol-   Großherzoglich  oldenbur-   11.  August
Bäcker,  hörig  zu  Brünn,  Mähren,  ten  Rückfall,  gisches  Staatsministeri-  d.  J.

um  zu  Oldenburg,

4.  Lorenz  Doskocil,  geboren  am  8.  Februar  1851  zu  Beraun,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-   19.  August
Lohgerbergeselle,  Bezirk  Prag,  Böhmen,  ortsangehörig  gierungspräsident  zu  d.  J.

  ebendaselbst,  Merseburg,

5.  Johann  Josef  geboren  am  10.  Januar  1843  zu  Ver-  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirksprä-   21.  August
Grandry,  Tuch-  viers  Belgien,  ortsangehörig  ebenda-  sident  zu  Straßburg,  d.  J.
weber,  selbst,

6.  Michael  Herzberg,  geboren  am  25.  März  1835  zu  Tuckum,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-   22.  Juli  d.  J.
Handelsmann,  Curland,  Rußland,  wohnhaft  zuletzt  in  gierungspräsident  zu

Berlin,  Frankfurt  a/  O.,

7.  Martin  Nadler,  32  Jahre  alt,  geboren  zu  Graz,  Steier-   Desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be-   19.  August

Tagelöhner,  mark,  ortsangehörig  zu  Preheischen,  zirksamt  Ebersberg,  d.  J.
Bezirk  Mies,  Böhmen,

8.  Karoline  Nilsson,  geboren  am  25.  Januar  1870  zu   gewerbsmäßige  Un-  Chef  der  Polizei  in  Ham-   23.  August
Näherin,  Blekinge-Blae,  Schweden,  zucht,  burg,  d.  J.

9.  Luigi  Piani,  Bäcker  geboren  am  22.  Februar  1841  zu  Rocca-   Betteln  im  wieder-   Großherzoglich  badischer  14.  August
und  Tagelöhner,  Pietore,  Provinz  Belluno,  Italien,  holten  Rückfall,  Landeskommissär  zu  d.  J.

Konstanz,

10.   Georg  Wachal,  22  Jahre  alt,  geboren  zu  Domazlice,  Landstreichen,  Stadtmagistrat  Regens-desgleichen.
Fabrikarbeiter,  Bezirk  Taus,  Böhmen,  ortsangehörig  burg,  Bayern,

zu  Taus,

11.  Josef  Wanitschek,  geboren  am  26.  Januar  1851  zu  Chlu=  Betteln  im  wiederhol-  Königlich  sächsische  Kreis-  5.  August  d.  J.

Gelbgießergeselle,  metz,  Bezirk  Gitschin,  Böhmen,  orts-   ten  Rückfall,  hauptmannschaft  Leipzig,



angehörig  ebendaselbst,













Berlin.  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="329" />
        —  315  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.



Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.













XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  12.  September  1890.  Nr.:  37.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Bestellung  eines  Konsular-Agenten;
  —  Todesfalll.  Seite  315  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
2.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  Reichsgebiete.  ......  318
August  1890...  .  316



1.  Konsulat-Wesen.

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Nyborg  ist  der  Makler  Claudius  Otto  Jessen  zum  Konsular-Agenten
in  Nakskov  (Insel  Laaland)  bestellt  worden.



Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  Robert  Koch  in  Reval  ist  gestorben.



56
        <pb n="330" />
        — 316 —

2.  Bank-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

(Die  Beträge  lauten





 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Event.
Ver-
  Sonstige    Ver-
      bindlich-  bindlich-
  Bezeichnung        Grund·  Reserve-  Noten-  Gegen  Unge-   Gegen  täglich    Gegen  keiten  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  keiten
  der  Kapital  31.  Juli   deckte  31.  Juli  fällige    31.  Juli  mit  31.  Juli  31.  Juli  der  31.  Juli  weiterge-
  Banken.  Kapital.  Fonds.  Umlauf.  1890.    Noten.  1890.  Verbindlich-  1890.   Kündi-   1890.  Passiva.  1890.  Passiva.  1890.   gebenen
  gungs-  inlänkeiten.
    dischen
frist.  Wechseln
2.  3.  4.  5  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.
1  Reichsbank  120  000|  25  936/  976  061  778149261+44  663  336  574  —  18  313  —  —  470—  135s1459040|—  17  670  —
2   Städt.  Bank  zu  Breslau  3  000  600  2  890+—  434  946—  129  176  4  3540/  -  370  4  —  10212  68  162
3   Magdeburger  Privatbank  3  000  602  2558+  115  1169—  4  293—  73  580—  28  562—  114  7595  102  129
4   Danziger  Privat=  Aktien-Bank
  .  3000  893  2  649J.  129  1272  —  466—  323  3  485  179  655+  140  11  148  125  526
5   Provinzlal-Aktien-Bank  des
Großherzogthums  Posen.  r  750  1  430—  186  580—  448  88—  35  540—  54  6—  1  5811—  276  519
6  Frankfurter  Bank  17  143  4204  10  537+—  373  6245  6757399#/K.  iso  9466—  959  9—  138|  48  758  —  334  1  189
7  Bayerische  Notenbank  7500  13821  62  146/  —  18091  25  930  —  42400  7508  M—  591  1  —  2358—+  400  80  895  —  818  1070
8  Sächsische  Bank  zu  Dresden  30  000  4090  40  178—  4855  1  541—  101|  11  818  K  1294  10  608  3605  287  4  19  96081/—  3  237  2  025
9   Chemnitzer  Stadtbank  510  127  5051  11  246—  240  64  2  3858  —  266  1321—  25  5196—  296  374
10   Württembergische  Notenbank  9100..  640  19299/—  961  9984—  5  623—  371  10|  1  663—  500  30  235/—  1281  599
11  Badische  Bank.  ..  9  000  1541  12148  48  7833—  84  1T769F  351  —  —  613  5525071  454  2  686
12   Bank  für  Süddeutschland  15  672  1775  12956—  582  7914—  260  97.—  4  —  —  737—  461237/—  540  1  073
13   Braunschweigische  Bank  10  500  537  2  175—  275  1368—  305  2666+—  207  1  120—  1½  1524  1  17  152  220  247
I
Zusammen  231  43  w  145  53—  6780  229  319.—+  40  018369  5131  4  33210—  1  6648—  829  334—  24  4  10  629

Zu  Spalte  5*:

Zu  Spalte  9  Nr.  6*:
12*:

Zu

9

Davon






in  Abschnitten  zu



Bemerkungen.

100  M

200   M
500   M
1  000   M

92  473  M



780  736  600  M



494  600  M  (bei  der  Bank  Nr.  5),
41  610  000  M  (bei  den  Banken  Nr.  1,  5,  6,  8),

320  910  500  M  
Darunter  132  500  M.  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.



1,  2,  6

Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="331" />
        Wesen.

banken  Ende

August  1890,

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Juli  1890.
auf  tausend  Mark.)

— 317 —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.

Metall.  Gegen    Reichs-  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  
31.  Juli  kassen-  31.  Juli    anderer  31.  Juli  Wechsel.  31.  Juli    Lombard.   31.  Juli    Effekten.   31.  Juli  31.  Juli  der  31.  Juli  
Bestand.   1890   scheine.   1890.   Banken   1890.  1890.  1890.  1890.    Aktiva.  1890.  Aktiva.  1890.  


18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  26.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  33.
797  5654  —  685856  8  683  —  2014  481  31  355  67  316  —  16581  19  232|I  17  3to0  7838—  39131  41  667/—  156814
1  1431.  120  13  4  8  788,  +  435  5  55—  223  2  871—  264  —  —  36—  6  10  40  M  772
861  12  6—  8  5221  139  4885  —  7  98333  66  391  89  1031  34  775111  1233
92  —  7  —  —  455|1  136  3793—  172  4051  +J  4  2  1455  37  710—  233  11  3386  J.  129
844  2565  1—  1  5—  2  394212—  112  1100  —  58  —  —  341—  2  6329—  94¼5
3  773  274  4%  6  41—  57027607  +  11  5*  912—  3028  5549  —  5  6(6  3441  40  699—  4536
32  682+  1392  571.  2  3  47A  40825  3  1558  —  107  sös  J  16  1410—  19  So0s9—  8187
17  110—  290  442  135  6  os3  —  4599  62626  +  2  40  4  118  +  616  9o6  8  5784  —  1416  96(  981—  32378#
202—  39  m—  5  50  —  220  38682  —  73  181T  6  195  —  46  66  +  686  5  1906  —  296  9
#8  30—  210  21—  3  991  —  7353  18  799—  00  911.—  1  661  —  553—  84  302353  —  12810
1  |

4238  135  17—  10  60  —  13  17  8609  +  342  741  9  1565—  3  1989—  26  25  0711  454  11
48604  51  20  13—  z77  12682+  650  1  14%  +  132  49035—  46  2  468  —  974  31231  540  12
56—  79V  211.  2  216%  107  6  064  1551  2  610  —  119  210  —  231  75511.  1662  17  311—  209  13

8730723%1  S  4  29  169  5  5968  1  5  5  1  214

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

56“
        <pb n="332" />
        — 318 —

3.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.



1.  Laufende  Nr.



Name  und  Stand




der  Ausgewiesenen.



Alter  und  Heimath

3.



Grund
der  Bestrafung.

4.



Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.



5.

Datum
des
Ausweisungsbeschlusses.


6.





1.   Josef  Janetscheck,
Dienstknecht,

2.   Reinhold  Blach,
Musiker,

3.   Ursula  Blach,  ledig,

4.   Josef  Englbrecht,

Tagelöhner,

5.   Conrad  Hamp,
Schuhmacher,

6.   Peter  Koneczny,
Zimmermaler,

7.   Karl  Pfeifer,
Metzger,

8.   Anton  Rostagni,
Sänger,

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  9.  Juli  1863,  ortsange-   Diebstahl

[1  Jahr   Königlich  bayerisches  Be-   18.  Juli  d. J.

hörig  zu  Kaladei,  Bezirk  Moldautein  3 Monate  Zuchthaus  zirksamt  Ansbach,

Böhmen,

laut  Erkenntniß  vom

18.  Mai  1889),

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  im  Jahre  1865  zu  Schwaz,
Tirol,  ortsangehörig  zu  Buchkirchen,
Oberösterreich,
geboren  im  Jahre  1867  zu  Cilli,  Kärnthen,
  ortsangehörig  zu  Buchkirchen,
geboren  am  2.  oder  4.  April  1849  zu
Eger,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  8.  Dezember  1859  zu  Irmsdorf,
  Bezirk  Römerstadt,  Mähren,  ortsangehörig
  ebendaselbst,
geboren  am  28.  Januar  1864  zu  Koumpisch,
  Bezirk  Schönberg,  Mähren,  ortsangehörig
  zu  Blanda,  Bezirk  Schönberg,
geboren  am  10.  Juni  1864  zu  Schatzlar,
  Bezirk  Trautenau,  Böhmen,
geboren  am  17.  März  1872  zu  Nic,
Departement  Finistère,  Frankreich,





Landstreichen,

desgleichen,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

desgleichen,
desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,
Landstreichen,





Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Garmisch,

dasselbe,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Neustadt
a.  /W.  N.,

Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu
Oppeln,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Bautzen,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Bruck,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,





1.  Juli  d.  J.
desgleichen.
25.  August

d.  J.

18.  August

d.  J.

8.  August  d.  J.

22.  August
d.  J.
29.  August
d.  J.



Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="333" />
        —  319  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

        

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.













XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  19.  September  1890.  Nr.:  38.

Inhalt:  1.  Eisenbahn-Wesen:  Beitritt  Belgiens,  Serbiens  5.  Versicherungs-Wesen:  Bestimmungen  über  die  in  Ausund
  Griechenlands  zu  den  Vereinbarungen,  betreffend  die  führung  des  Gesetzes,  betreffend  die  Invaliditäts-  und
technische  Einheit  im  Eisenbahn-  Wesen.  Seite  319  Altersversicherung,  zu  verwendenden  Beitrags-  und  Zusatz-2.

  Konsulat-Wesen:  Todesfall;  —  Exequatur-  Ertheilungen  marken  320

319

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  dem  Stande  6.  Polizei-  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
oder  den  Befugnissen  der  Zuckersteuerstellen  .  .  320  Reichsgebiete    322

4.  Justiz-Wesen:  Aenderung  in  dem  Verzeichniß  der  zur  7.  Militär-Wesen:  Berichtigung  des  Verzeichnisses  der  Civil-Einziehung
  von  Gerichtskosten  bestimmten  Stellen  320  vorsitzenden  der  Ersatzkommissionen  .  323





1.  Eisenbahn-Wesen.



Bekanntmachung,
betreffend  die  technische  Einheit  im  Eisenbahnwesen.  Vom  15.  September  1890.

Im  Anschlusse  an  die  Bekanntmachungen  vom  17.  Februar  und  29.  April  1887  (Central-Blatt
f.  d.  Deutsche  Reich  S.  50  und  115)  wird  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  Belgien,  Serbien  und
Griechenland,  letzteres  für  die  Linie  Piräus-Larissa  mit  deren  Fortsetzung  bis  zur  türkischen  Grenze,  den
zwischen  dem  Deutschen  Reich,  Frankreich,  Italien,  Oesterreich,  Ungarn  und  der  Schweiz  getroffenen  Vereinbarungen,
  betreffend  die  technische  Einheit  im  Eisenbahnwesen,  beigetreten  sind.
Berlin,  den  15.  September  1890.
Der  Reichskanzler.

v.  Caprivi.



2.  Kon  sulat-Wesen.  



Der  Kaiserliche  General-Konsul  in  Triest  Freiherr  von  Lutteroth  ist  gestorben.

57
        <pb n="334" />
        —  320  —

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:
dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Breslau  ernannten  Herrn  Joseph
Edward  Hayden
und
dem  zum  Konsul  der  Dominikanischen  Republik  in  Hannover  ernannten  Herrn  Rudolf  Dempwolff.



3.  Zoll=  und  Steuer-  Wesen.

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen.

Die  Zuckersteuerstellen  betreffend.
Im  Königreich  Preußen.
Im  Hauptamtsbezirk  Magdeburg l  ist  die  Zuckersteuerstelle  Wolmirstedt  aufgehoben  worden
und  es  sind  künftighin  zuständig:

die  Zuckersteuerstelle  IX  zu  Magdeburg  für  die  Zuckerfabriken  zu  Groß-Ottersleben,  Klein-Ottersleben
  und  Westerhüsen;

die  Zuckersteuerstelle  X  zu  Magdeburg  für  die  Zuckerfabriken  zu  Bahrendorf,  Langenweddingen
und  Sülldorf;

die  Zuckersteuerstelle  Xl  zu  Magdeburg  für  die  Zutkerfabriken  zu  Groß-Ammensleben,  Meitzendorf
  und  Wolmirstedt

und  

die  Zuckersteuerstelle  Xll  zu  Magdeburg  für  die  Zuckerfabriken  zu  Dahlenwarsleben,  Irxleben

und  Niederndodeleben.



4.  Justi  z-Wesen.

Vom  1.  Oktober  1890  ab  wird  das  Herzoglich  braunschweigische  Landgericht  Holzminden  und  dessen
Bezirk  mit  dem  in  der  Stadt  Braunschweig  bestehenden  Landgericht  und  dessen  Bezirk  vereinigt.





5.  Versicherungs-Wesen.



Bekanntmachung,

betreffend  die  für  die  Invaliditäts=  und  Altersversicherung  zu  verwendenden  Beitrags=  und
Zusatzmarken.

Vom  9.  September  1890.

Auf  Grund  der  §§.  99  und  121  des  Gesetzes,  betreffend  die  Invaliditäts=  und  Altersversicherung,
vom  22.  Juni  1889  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  97)  werden  über  die  Unterscheidungsmerkmale  und  die
Gültigkeitsdauer  der  zum  Zweck  der  Erhebung  der  Beiträge  zu  verwendenden  Beitrags=  und  Zusatzmarken
  nachfolgende  Bestimmungen  erlassen:

I.  Beitragsmarken.

1.  Die  von  den  Versicherungsanstalten  auszugebenden  Beitragsmarken  sind  in  Form  eines
Rechtecks  auf  weißem  Papier,  und  zwar  die  Marken
        <pb n="335" />
        —  321  —

im  Werthbetrage  von  14  Pfennig      
(Lohnklasse l,das ist bei einem Jahresarbeitsverdienst bis zu 350 Mark einschließlich)
in  rothem  Druck,
im  Werthbetrage  von  20  Pfennig  
(Lohnklasse  ll,  das  ist  bei  einem  Jahresarbeitsverdienst  von  mehr  als  350  bis  550  Mark)
in  blauem  Druck,  
im  Werthbetrage  von  24  Pfennig
(Lohnklasse  III,  das  ist  bei  einem  Jahresarbeitsverdienst  von  mehr  als  550  bis  850  Mark)
in  grünem  Druck,
im  Werthbetrage  von  30  Pfennig
(Lohnklasse  IV,  das  ist  bei  einem  Jahresarbeitsverdienst  von  mehr  als  850  Mark)
in  rothbraunem  Druck
herzustellen.  
2.  Auf  den  Beitragsmarken  ist  die  betreffende  Lohnklasse  durch  dunkle  römische  Zahlen  auf
hellem  Grunde,  die  Werthangabe  durch  helle  arabische  Zahlen  und  helle  Buchstaben  (Pf.)  auf  dunklem
Grunde  zu  bezeichnen.  
3.  Die  Beitragsmarken  tragen  den  Reichsadler  und  enthalten  auf  einem  weißen  Streifen,
welcher  die  Marken
der  Lohnklasse  I  in  der  Mitte,
der  Lohnklasse  II  unten,
der  Lohnklasse  III  von  links  oben  nach  rechts  unten,
der  Lohnklasse  IV  von  links  unten  nach  rechts  oben
durchzieht,  die  Bezeichnung  der  ausgebenden  Versicherungsanstalt  mit  lateinischen  Buchstaben  in
schwarzem  Druck.
4.  Für  die  nach  der  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  15.  März  1890  (Central-Blatt
S.  53)  errichteten  31  Versicherungsanstalten  werden  zum  Zwecke  des  Aufdrucks  auf  die  Beitrags=  und
Zusatzmarken  (vergleiche  unten  II)  folgende  Bezeichnungen  festgesetzt:  Ostpreußen,  Westpreußen,  Brandenburg,
Pommern,  Posen,  Schlesien,  Westfalen,  Berlin,  Schleswig-Holstein,  Rheinprovinz,  Sachsen-Anhalt,
Hannover,  Hessen-Nassau,  Oberbayern,  Niederbayern,  Pfalz,  Oberpfalz,  Oberfranken,  Mittelfranken,
Unterfranken,  Schwaben,  Kgr.  Sachsen,  Württemberg,  Baden,  Gr.  Hessen,  Mecklenburg,  Thüringen,
Oldenburg,  Braunschweig,  Hansestädte,  Elsaß-Lothringen.
5.  Im  übrigen  ist  Form  und  Zeichnung  der  Beitragsmarken  aus  den  nachstehenden  Mustern,
in  welchen  auch  der  Name  der  ausgebenden  Versicherungsanstalt  probeweise  abgedruckt  ist,  ersichtlich.







  
                  
                
                  





  







 

II.  Zusatzmarken  (Doppelmarken).

6.  Nachdem  der  Bundesrath  sich  damit  einverstanden  erklärt  hat,  daß  von  der  besonderen  Herstellung
  der  Zusatzmarken  des  Reichs  abgesehen,  und  statt  dessen  für  jede  Versicherungsanstalt  eine  Doppelmarke
  hergestellt  wird,  welche  die  Zusatzmarke  mit  einer  Beitragsmarke  der  Lohnklasse  II  verbindet,  wird
hinsichtlich  dieser  Doppelmarke  Folgendes  bestimmt:

Die  Doppelmarke  besteht  aus  zwei  Abtheilungen.  Sie  zeigt  auf  dem  linksseitigen,  in  blauem
Druck  hergestellten  Theile  die  Beitragsmarke  der  Lohnklasse  II.  Die  Lohnklasse  ist  durch  eine  dunkle
römische  Zahl  (II)  auf  hellem  Grunde,  der  Geldwerth  von  20  Pfennig  durch  helle  arabische  Zahlen  und
helle  Buchstaben  (Pf.)  auf  dunklem  Grunde  bezeichnet.  Auf  dem  die  Beitragsmarke  von  links  unten  nach
rechts  oben  durchziehenden  weißen  Streifen  befindet  sich  der  Name  der  ausgebenden  Versicherungsanstalt
mit  lateinischen  Buchstaben  in  schwarzem  Druck.  Der  rechtsseitige  Theil  stellt  in  orangefarbenem  Druck
die  einen  Reichsadler  enthaltende  Zusatzmarke  zum  Geldwerthe  von  8  Pfennig  dar.  Auf  dem  hellen
Grunde  der  Zusatzmarke  befinden  sich  oberhalb  des  Reichsadlers  auf  der  einen  Seite  der  Buchstabe  Z.,
auf  der  anderen  Scite  der  Buchstabe  M.  (als  Abkürzung  für  Zusatzmarke),  unterhalb  des  Reichsadlers
auf  der  einen  Seite  die  arabische  Zahl  8,  auf  der  anderen  die  Buchstaben  Pf.

57*
        <pb n="336" />
        —  322  —

Im  übrigen  ist  Form  und  Zeichnung  der  Doppelmarke  aus  dem  nachstehenden  Muster  ersichtlich:




III.  Gemeinsame  Bestimmungen.

7.  Die  Beitrags-  und  Doppelmarken  müssen  gleichmäßig  je  23,5  mm  breit  und  14  imm  hoch  sein.

8.  Das  Markenpapier  muß  reines  Lumpenpapier  und  aus  sogenanntem  feinen  Briefstoff  an—
gefertigt  sein;  es  muß  sehr  fein  gemahlen  und  in  der  Durchsicht  vollkommen  gleichmäßig  sein.  Die
mittlere  Reißlänge  desselben  muß  3  300  m,  die  mittlere  Dehnung  1,9  Prozent  der  Länge  und  der  Aschengehalt
  12  Prozent  betragen.

9.  Das  Markenpapier  ist  mit  einem  unsichtbaren  Aufdruck  zu  versehen,  welcher  die  Möglichkeit
gewährt,  die  Echtheit  der  Marken  jederzeit  zu  prüfen.  Die  Verwendung  eines  Wasserzeichens  an  Stelle
des  Aufdrucks  bedarf  der  besonderen  Genehmigung  des  Reichs-Versicherungsamts.

  10.   Die Beitrags- und Doppelmarken sind in Bogen zu je 100 Stück herzustellen. Auf dem
Bogen  müssen  sich  über-  und  nebeneinander  je  10  Marken  befinden;  die  Ränder  der  Marken  sind  mit
Bohrlöchern  zu  versehen,  so  daß  die  Lostrennung  der  Marken  ohne  Zuhülfenahme  eines  Schneidewerkzeuges
  durch  bloßes  Abreißen  bewirkt  werden  kann.  Die  genaue  Größe  der  bedruckten  Fläche  eines
Markenbogens  zu  100  Stück  muß  in  den  Durchlochungslinien  gemessen  235  x  140  mm  betragen.  Auf
der  Rückseite  sind  die  Markenbogen  mit  bestem  Klebestoff  zu  versehen.

11.  Die  Herstellung  der  Doppelmarken  hat  wegen  der  Betheiligung  des  Reichs  an  deren  Erlös
und  Herstellungskosten  ausschließlich  durch  die  Reichsdruckerei  zu  erfolgen.  Sofern  Beitragsmarken  nicht
durch  die  Reichsdruckerei  hergestellt  sind,  müssen  Proben  derselben,  bevor  sie  zur  Ausgabe  gelangen,  dem
Reichs-Versicherungsamt  zur  Prüfung  vorgelegt  werden.

12.  Die  in  Gemäßheit  dieser  Bekanntmachung  hergestellten  Beitrags=  und  Doppelmarken  behalten
bis  auf  weiteres  ihre  Gültigkeit.

Berlin,  den  9.  September  1890.

Das  Reichs-Versicherungsamt.
Dr.  Bödiker.



6.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete





Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
  Grund    des

  Ausweisung  Ausweisungs-
  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses


1.  2.    3.  4.  5.  6.



 

 





a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.   Susanna  (Pauline)  geboren  im  Jahre  1867  oder  1868  zu   schwerer  Diebstahl  Königlich  preußischer  Re.-  3. September d.J.
Burianski,  ledige  Zablocie  bei  Strumien,  Oesterreich,  (2  Jahre  Zuchthaus  gierungspräsident  zu    
Zigeunerin,  ortsangehörig  zu  Nieder-Kurzwald,  laut  Erkenntniß  vom  Liegnitz,  
Bezirk  Bielitz,  Mähren,  6.  September  1888)    
2.   Karl Klier, Fabrik-geboren am 10. April 1869 zu Linz, Oester- Diebstahl im wieder- Königlich sächsische Kreis-   18. Juli d. J.
arbeiter.  reich,  ortsangehörig  zu  Hartmanns-  holten  Rückfall  hauptmannschaft
grün,  Bezirk  Luditz,  Böhmen,  (1 Jahr 6  Monate  Zucht-  Leipzig,
haus,  laut  Erkennt-



niß  vom  20.  Februar
1889),
        <pb n="337" />
        — 323 —















.
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath    Behörde,  welche  die  Datum
    Grund  des
  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.    beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.  Conrad  Baum-  geboren  am  16.  März  1857  zu  Jägern-   Betteln  im  wiederhol-   Königlich  preußischer  Re-   12.  August

garten,  Friseur,  dorf,  Oesterreich-Schlesien,  ten  Rückfall,  gerungspräsident  zu   d.  J.
Oppeln,

4.   Jacob  Berg,  Beutelmacher,


5.   Johann  Giraud,
Blumengärtner,

6.   Peritz  Glückmann,
Cigarrenmacher,

7.   Saja  Goldmann,
Gamaschenarbeiter,

8.   Josef  Havlicek,
Schneidergeselle,

9.   Bernhard  Horowitz,
Weber,

10.   Josepha  (Maria)
Kalny,  geborene
Kretschy,  verw.
Tagelöhnerin,

11.   Die  Zigeunerinnen:

a.  Peppi  Kolewrot,







Wittwe,

b.   Cölestine  Kolewrot,
c.   Wirba  Kolewrot,
d.   Ludwina  Kolewrot,
e.   Valeska  Kolewrot,

12.   Adalbert  Phorien,
Goldarbeiter,

13.   Franz  Pospischil,

Tagelöhner,

13  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig
zu  Warschau,  Russisch-Polen,

geboren  am  3.  März  1860  zu  Moulins,
Departement  Allier,  Frankreich,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

aus  Plotzk,  Russisch-  Polen,  russischer
Unterthan,

15  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig
zu  Warschau,  Russisch-Polen,

geboren  am  9.  März  1867  zu  Lüby,
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,
aus  Lodz,  Russisch-Polen,  russischer
Unterthan,

50  Jahre  alt,  geboren  zu  Grasselau,
Bezirk  Strakonitz,  Böhmen,  ortsangehörig
  zu  Bukovnik,  Bezirk  Schüttenhofen,
  ebendaselbst.

48  Jahre  alt,

34  Jahre  alt,



Landstreichen,
desgleichen,
desgleichen,
desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,
Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,







28  Jahre  alt,    Landstreichen,
16  Jahre  alt,
16  Jahre  alt,  sämmtlich  geboren  und
ortsangehörig  zu  Kotzobenz,  Bezirk
Teschen.  Böhmen,
geboren  am  28.  Oktober  1871  zu  Neuf-  desgleichen,
châtel,  Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  im  Dezember  1858  zu  Lands-   desgleichen,
kron,  Böhmen,  ortsangebörig  ebendaselbst,

7.  Militär-Wesen
Berichtigung.

Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu
Potsdam,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Colmar,

Königlich  preußischer  Resident

  zu  Colmar,
Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu
Bromberg,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Mühldorf,

Königlich  preußischer  Regierungspräsident

  zu
Oppeln,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Colmar,

Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu
Breslau,





3.  September
d.  J.

31.  August
d.  J.  

19.  Juni  d.  J.

gierungspräsident  zu
Bromberg,

Königlich  preußischer  Re-  3.  September
gierungspräsident  zu  d.  J.
Potsdam,

Kaiserlicher  Bezirksprä-5.

  September
d.  J.



19.  Juni  d.  J.

29.  August
d.  J.



20.  August
d.  J.

31.  August
d.  J.



1.  September
d  J.

In  dem  in  Nr.  26  des  Central-Blatts  veröffentlichten  Verzeichnisse  der  Civilvorsitzenden
der  im  Deutschen  Reich  bestehenden  Ersatzkommissionen  muß  es  auf  Seite  194  unter  „Re—
gierungsbezirk  Osnabrück“  Ziff.  1  statt  „Papendorf“  richtig  Papenburg  heißen.





Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="338" />
        <pb n="339" />
        —  325  —

Central-Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

    



Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.





















XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  26.  September  1890.  Nr:. 39
Inhalt:  1.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs
  vom  1.  April  bi  Ende  August  1890.  .  .  ..
dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zuckersteu  erstellen  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Seite 325  Reichsgebieie  ....  327



1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.
Die  Zurckersteuerstellen  betreffend.

Im  Königreich  Preußen.  
Im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  Stendal  ist  eine  mit  diesem  Hauptsteueramt  verbundene  Zuckersteuerstelle
  errichtet  worden,  welche  für  die  Zuckerfabrik  zu  Goldbeck  zuständig  ist.

In  demselben  Hauptamtsbezirk  ist  die  bisher  selbständige  Zuckersteuerstelle  Arneburg  mit  dem
Steueramt  II.  zu  Arneburg  verbunden  worden.



58
        <pb n="340" />
        — 326 —

2.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1890  bis  zum  Schlusse  des  Monats  August  1890.





















Die  Soll-      
  Einnahme  beträgt  Einnahme  Differenz
Bezeichnung    vom  Beginn  des  Ausfuhr-  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum  Spalten 4
der      und  5,
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen  obengenannten  (Spalte  4)    
  Monats      — weniger
M  M  M  M  M
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  165  645  076  157  772  165  487  304  148  534  071  +16  953  233
Tabacksteuer  .  3  658  220  53  701  3  604  519  3277567/  +  326  952
Zuckermaterialsteuer  6  691  833  66  481  461  —  59  789  628  —  47977  353  —  11  812275
Verbrauchsabgabe  von  Zucker.  20  801  661  73295  20728  366  15  719  233—  5009  133
Salzsteuer  15  225  447  20  353  15  205  094  14  396  939  +  808  155
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  6  578  194  4  957  780  1  620  414  1973  156  —  352742
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
  zu  derselben.  ...  49  667  137  202  338  49464  799  43  151  400  —  6313  394
Brausteuer  .  11057  282  34  290  11  022  992  10  834  084  +  l88  908
Uebergangsabgabe  von  Bier  1  320  768  —  1  320  768  1222  899  .  97929
Summe  280  645  618  71  980  990  208  664  628  191  131  941  +17  5326687
Spielkartenstempel  —  —  378277  381  04  —  2  757
Wechselstempelsteuer  —  #  3  208  376  3  022  213+  186  163
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  —  —  2  308  791  5  016  3,2555  2707534
b)  Kauf-  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  –  —  5  300  925  5  04  8896  —  403  971
c)  Loose  zu:
Privatlotterien  –  —  190  083  279916  —  89  833
Staatslotterien  .  —  —  2424462  2517912  —  93450
Post-=  und  Telegraphen-  Verwaltung.  —  —  88  833  518  8497739..  3856  127
Reichseisenbahn-Verwaltung  –  —  23  500  000  21  795  000"]  +  1  705  000

 

 

*)  Die  definitive  Einnahme  stellte  ich  im  Vorjahre  um  854  583  M.  höher.



Anmerkung.

kosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  August  1890:



Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungs-















  Ist-Einnahme  vom    Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  demselben  Einnahme  in.  Spalten  2  und  3,
der  bis  zum  Schlusse  des      + mehr
Vorjahres  
Einnahmen  obengenannten  Monats  —  weniger
M  M  M
1.  2.    3.  4.
Zölle  153  156  291  134  389  902  +  18  766  389
Tabacksteuer  3  059  631  2990  040  +  69591
Zuckermaterialsteuer  9532  700  11  645  597  —  2  112  897
Verbrauchsabgabe  von  Zucker  22  374  940  16  487  298  +  5887642
Salzsteuer  14  916  164  14  534  333  +  3381  851
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  7829  770  8  616  973  —  787203
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
zu  derselben.  .  42658099  36  710  970  +  5947129
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  10  491  016  10  238  358  +  2352658
Summe  264  018  611  235  613  471  +  28  405  140
Spielkartenstempel  ...  452  129  469  411  —  17  282
        <pb n="341" />
        327

3.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.















Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

  Ausweisung  Ausweisungs-

  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.    3.  4.  5.  6.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Anton  Biebl,  Glas-  46  Jahre  alt,  geboren  zu  Nagelberg,   Betteln  im  wiederhol-   Stadtmagistrat  Regens-   21.  August

arbeiter,  Bezirk  Waidhofen,  Niederösterreich,  ten  Rückfall,  burg,  Bayern,  d.  J.
ortsangehörig  zu  Brand-Nagelberg,
ebendaselbst,

2.  Josef  Deibl,  Maurer-   geboren  am  25.  Februar  1840  zu   desgleichen,  Königlich  sächsische  Kreis-  2.  August
geselle,  Schwan,  Bezirk  Mies,  Böhmen,  orts-  hauptmannschaft  d.  J.

angehörig  ebendaselbst,  Zwickau,

3.   Heinrich  Gned,  geboren  am  10.  Januar  1859  zu  Komo  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-   15.  September
Fleischergeselle,  tau  Böhmen,  ortsangehörig  ebenda=  Betteln,  gierungspräsident  zu  d.  J.

selbst,  Erfurt,

4.  Therese  Resniczek,  38  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange-   desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be-29.  August
ledige  Tagelöhnerin,  hörig  zu  Haselbach,  Bezirk  Taus,  zirksamt  Traunstein,  d.  J.

Böhmen,

5.  Moses  Scheps,  ge-   29  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange-  desgleichen.  Königlich  preußischer  Re-  15.  September
nannt  Skowiritsch,  hörig  zu  Warschau,  Russisch-Polen,  gierungspräsident  zu  d.  J.
Kürschnergeselle,  Lüneburg,

6.  Karl  Scholl,  Erd-   31  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange-  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirkspräsi-  8.  September
arbeiter,  hörig  zu  Villeneuve,  Arrondissement  dent  zu  Colmar,  d.  J.

St.  Quentin,  Departement  Ht.  Garonne,
  Frankreich,

7.  Itzig  Schrösky,  geboren  im  Jahre  1872  zu  Malawi,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-  12. September
Schneider,  Russisch-=  Polen,  ortsangehörig  eben-  gierungspräsident  zu  d  J.
daselbst,  Potsdam,

8.   Franz  Stibor,  geboren  am  2.  April  1851  zu  Wien,  Betteln  im  wieder-  Königlich  sächsische  Kreis-   2.  August
Maurer,  Wyden,  Bezirk  Groß-  Meseritsch,  holten  Rückfall,  hauptmannschaft  Zwickau,  d.  J.

Mähren,  ortsangehörig  zu  Smilkau,
Bezirk  Wotitz,  Böhmen,
9.  Karl  Emil  Trago,  geboren  am  12.  Dezember  1848  zu  Landstreichen.  Königlich  preußischer  Re-Handarbeiter,





Malmö,  Schweden,





gierungspräsident  zu
Osnabrück,



6.  September
d.  J.



Die  durch  Beschluß  des  Chefs  der  Polizei  in  Hamburg  vom  23.  Juni  d.  J.  verfügte  Ausweisung  der  Berthine
Marie  Lillegraven  aus  dem  Reichsgebiet  (Central.Blatt  S.  248  Ziffer  9)  ist  zurückgenommen  worden,  weil  die  genannte  Person
durch  Verheirathung  die  preußische  Staatsangehörigkeit  erworben  hat.





Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="342" />
        <pb n="343" />
        —  329  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben



im

Reichsamt  des  Innern.

—————  —————

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.















XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  3.  Oktober  1890.  Nr.: 40.
Inhalt:  1.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  2.  Konsulat=  Wesen:  Exequatur-Ertheiluung  329
dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zuckersteuerstellen  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Seite  329  Reichsgebite  330



1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.



Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.
Die  Zuckersteuerstellen  betreffend.

Im  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.

Im  Hauptamtsbezirk  Rostock  ist  zu  Wismar  eine  mit  dem  Nebenzollamt  I.  daselbst  verbundene
Zuckersteuerstelle  errichtet  worden,  welche  für  die  neu  errichtete  Aktien-Zuckerfabrik  Wismar  zuständig  ist.



2.  Kon  sulat —  Wesen.



Dem  zum  Konsular-Agenten  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Guben  ernannten  Herrn  Wilhelm
Kempe  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.



50
        <pb n="344" />
        3.  Polizei-— 330 —



  Wesen.      

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
      Grund  des
    Ausweisung  Aubweisungs-
  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
.
1.  2.    3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Wenzel  Blaha  38  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig   Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be-   11.  September
(Plager),  Strumpf-  zu  Wälischbirken,  Bezirk  Prachatitz;  Betteln,  zirksamt  Vilsbiburg,  d.  J.
wirker,  Böhmen,    
2.  Stephan  Böhm,  geboren  am  8.  November  1860  zu  Groß-   Betteln  im  wieder-  Königlich  sächsische  Kreis-  14.  August d. J.
Schleifergeselle,  wöhlen,  Bezirk  Tetschen,  Böhmen,  orts-  holten  Rückfall,  hauptmannschaft  Zwickau,    
angehörig  ebendaselbst,
3.  Elias  Gronner,  geboren  am  5.  Januar  1870  zu  Makow,  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be-   2.  September
Kellner,  Galizien,    Betteln,  zirksamt  Karlstadt,  d.  J.
4.  Josef  Isakowitz.  geboren  im  Jahre  1872  zu  Munkacs,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-   14.  August
Schneider,  Komitat  Bereg,  Ungarn,  regierungspräsident  zu  d.  J.
  Oppeln,
5.  Franz  Simek,  Satt-   geboren  im  Mai  1857  zu  Deschna,  Be-   desgleichen.  Stadtmagistrat  Strau-  7.  März  d.  J.
ler,  zirk  Pilgram,  Böhmen,  ortsangehörig  bing,  Bayern,
ebendaselbst,
6.  Franz  Springer,  geboren  am  2.  November  1861  zu  Leit-   Landstreichen,  Königlich  sächsische  Kreis-   8.  August
Bäckergeselle,  meritz  Böhmen,  ortsangehörig  eben-  hauptmannschaft  Zwickau,  d.  J.
daselbst,  
7.  Adolf  Watzlawski,  geboren  im  Mai  1867  zu  Mühlendorf,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-   6.  September
Müllergeselle,  Bezirk  Bielitz,  Oesterreichisch=  Schlesien,  Betteln,  gierungspräsident  zu  d.  J.
      Oppeln,
3.  Israel  Weisengrün,  geboren  im  Jahre  1871  zu  Rudky,  Ga-   desgleichen,  derselbe,



Arbeiter,

lizien,







14.  August
d.  J.







Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="345" />
        —  331  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

———    

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.













XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  10.  Oktober  1890.    Nr.:  41.

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Er-  3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  dem  Stande
mächtigungen  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten;  —  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.  334
Todesfall;  —  Exequatur-Ertheilungen.  Seite  331.  336      

2.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
September  1890    ....  335

332  Reichsgebiete



1.  Kon  sulat-  Wesen.  

Der  bisherige  erste  Sekretär  bei  der  Kaiserlichen  Botschaft  in  London,  Legationsrath  Graf  von  Leyden,
ist  zum  General-Konsul  des  Reichs  für  Egypten  ernannt  worden.



Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  die  bisherigen  Vize-Konsuln  Budler  und
Freiherrn  von  Seckendorff  zu  Konsuln  auf  den  von  ihnen  bisher  interimistisch  verwalteten  Posten
in  Canton  beziehungsweise  in  Tientsin  (China)  zu  ernennen  geruht.



Dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  Flügger  in  Bangkok  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai
1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Kaiserlichen
General-Konsulats  daselbst  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von
Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben
  zu  beurkunden.

            

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Konsulats  zu  Canton,  Dolmetscher  Dr.  Schrameier,  ist  auf  Grund
des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875
für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt
worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen  und
die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.



Fortsetzung  siehe  Seite  336.
60
        <pb n="346" />
        — 332 —

2.  Bank-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber



(Die  Beträge  lauten



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
    
Event.
  Ver-  Ver-

  Bezeichnung    bindlich-  bindlich.

      Grund-   Reserve-  Noten-  Gegen  Unge-  Gegen  täglich    Gegen  keiten  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  keiten

  der    31. Aug.   deckte   31. Aug.  31.  Aug.   mit   31.Aug.  31. Aug.   der  31.  Aug.  weiterge-

  Banken  Kapital.  Fonds.   Umlauf.    Ver-    Passiva.  

  1890.    Noten.  1890.  bindlich-  1890.  Kũndi-  1890.  1890.  Passiva.  1890.  gebenen

gungs-  inlän-

  keiten.  dischen

  frist.  Wechseln
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.   17.
1|Reichsbank  .120  000  25  935/1  131733|155  6T2v9  473230212  315  o13  .1!  —  —  372  981  593  053|+134013  —

  2  Städt.  Bank  zu  Breslau  3000  600  2943  53  12014  255  —  7  2  770.—  770  1/  8  9496/  716  629
3   Magdeburger  Privatbank  3.000  602  2  684  +  126  1  156—  13  26068—  25  578—  2  701-  139  7833+  238  382
4  Danziger  Privat-  Aktien-  Bank  

....  3  000  893  272714  78  1271—  1  +  315  3294—  191  7744  119  11469|—+  3291  912

5  Provinzlal-Aktien-Bank  des  
Großherzogthums  Posen.  3  000  750  1415/  45  9524  372  44—  44  699+  159  6  —  5974+—  1560  328
6  Frankfurter  Bank  17  143  4204  10  932——  395  6  804  +  559  4824°  —  2575  8  930.—  536  140  +  131  46  173—  2585  3  172
7   Bayerische  Notenbank  7500  1  382  66  126+  3980  33  101  7  171  7441—  67  1  —  2060—  298  84510|+  3  615  1  045
8   Sachsische  Bank  zu  Dresden  30  000  4090  48  530  -+  8  352  17763|+  1222  10  9971—  8.21  9537—  1071  299  12  103  4634  6  472  2  197
9  Chemnitzer  Stadtbank  510  127  499—  6  216—  30  +  33  3692  —  1566  130—  2  5055—  1441  623

10   Württembergische  Notenbank  90000  6  40  20  566-  1267  553  —  221  10  —  727#M—  64  31  mne  1  110  1  585

11   Badische  Bank  9ooos  154139%416  9  1  3  9—  —  680  67  256  5o17.  1  820ö2282

12  Bank  für  Süddeutschland   567177545Cé1221  6—  11—  —  848  A  111  32  5%  1  675  1  598
13   Braunschweigische  Bank   500  537  2  35-  560%  1781-  413  2150—  *  966—  1560  166  14  05#—  98  463

.
Zusammen  231  *r  43  9  319  465  +173933  472  626  2  343  960  —25  30  477—  2733  6915  267|1975  218M145884  15  216

Zu  Spalte  5*:

Zu  Spalte
Zu

9  Nr.
9

6*:

12*:

Davon  in  Abschnitten  zu





Bemerkungen.

100  M

200   M
500   M
1  000   M.

92  456  M.

872  055  500  M.



496  000  M.  (bei  der  Bank  Nr.  5),
47  970  000  M.  (bei  den  Banken  Nr.  1,  5,  6,  8).

397  165  500  M,  (bei den Banken Nr. 1, 2, 6).
Darunter  132  400  M.  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

    



Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="347" />
        Wesen.

banken  Ende  September  1890,

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  August  1890.
auf  tausend  Mark.)

— 333 —



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.



Metll-   Gegen  Relchs-  Gegen  Noten   Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  
31.  Aug.  kassen·  31.  Aug.  anderer  31.  Aug.  Wechsel.  31.  Aug.  Lombard.  31.  Aug.  Effekten.  31.  Aug.  31.  Aug.  der  31.  Aug.
Bestand.  1890.  scheine.  1890.  Banken.  1890.  1890.  1890.  1890.  Attiva.  1890.  Aktiva.  1890.  
  
18.  19.  20.  21.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  33.  34
724  7211  -  72844  16716)  -  38361  10823  4  2140
1013—  130  4  9  725—  63  4688—  869  3266+  3395  —  —  23  13  7719—  6892
248  387  11  6  568J  46  4887  4  2  1134  151  399  8  66½U  38  8  013  2623
2431  4  211  —  —  513  1|1  68  3  600—  134  43444  293  1457  2  356  +  146  11722  3364
513—  3831  2  1  81  3  4193  2351  1099  —  91  —  —  349  4  2  6  164—  1655
4015  242  36—  5  7!.—  40128437/  8835  6128  +  216  5  52—  25  3001  344  2481  6
30  27-  %  1  2695  —  1782  47265  4  6442  1  833+  2756  8830  22  1507  4  67  84%0  3615
16  968  14  462  20)  13337—+  7254  ss8s4  4·1  6  180  2062  1130  4  224  6992  1  208  1043
2051  3  6—  1  ——  22  3825  —  31  188  -  4  107.  2  562  —  1341  5055  18  414
8  555  J  252  11—  4  145/—  466%  8120  1058  +  144  561L  —  685  1341345  +  1110
4741  503  24  7  231  —  37  19  188  1319  7711..  29  1581—  2  19861—  325891  +  1  820  11
5  015  155  2114  1  320  [  88  26  1359  210  4928—  7  33114  8732912|  167512
713  +  146  281-  4  213—  3  6(618  4  554  2928  +  3090  235  5  6493—  lss  7228—  8313

798  6244-  uss  311  20  394  is  srs

l
l

 

60*
        <pb n="348" />
        —  334  —

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.



Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

  Im  Königreich  Preußen.
Es  ist  ertheilt  worden

dem  Steueramt  I.  zu  Winsen  a.  L.  im  Bezirk  des  Hauptzollamts.  zu  Harburg  die  Befugniß

zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über  Rohtaback,          

dem  Steueramt  I.  zu  Paderborn  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Lemgo  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Waaren  der  Tarifnummern  6e,  9,  10f,  13d.  f.  g,  19d,  20b.  d,
21e.  d,  25,  26,  29  und  38,  sowie  über  Reisegeräth  und  die  mit  demselben  etwa  eingehenden  zollpflichtigen
  Waaren,  

dem  Steueramt  I.  zu  Pyrmont  in  demselben  Hauptamtsbezirk  die  Befugniß  zur  Erledigung
von  Begleitscheinen  I  über  die  Reise-Effekten  der  das  dortige  Bad  besuchenden  Kurgäste  einschließlich  der
mit  den  Effekten  etwa  eingehenden  zollpflichtigen  Waaren,

dem  Steueramt  I.  zu  Duderstadt  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Münden  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Kokosgarn  und    

dem  Steueramt  I.  zu  Weißenfels  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Naumburg  a.  S.  die
Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II  über  Getreide.

Das  Steueramt  I.  zu  Loslau  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Gleiwitz  und  das  Nebenzollamt
  II.  zu  Ziegenhaus  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Mittelwalde  sind  aufgehoben  worden.

Das  Nebenzollamt  I.  zu  Wremen  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Geestemünde  ist  in  ein
Nebenzollamt  II.  umgewandelt  worden.

Die  dem  Steueramt  l.  zu  Bonn  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  für  inl.  Gegenstände  zu  Cöln
ertheilte  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Thee  ist  zurückgezogen
  worden.

Im  Königreich  Sachsen.

Zu  Untersachsenberg  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Eibenstock  ist  ein  Nebenzollamt  II.
errichtet  worden.  

Die dem Hauptsteueramt zu Grimma beigelegte Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen l
über  wollene  und  halbwollene  Waaren  ist  zurückgezogen  worden.

Dem  Untersteueramt  zu  Wurzen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Grimma  ist  die  Befugniß
zur  Annahme  von  Anmeldungen  der  Wurzener  Kunstmühlenwerke  und  Biskuitfabriken  vormals  F.  Krietzsch
über  Cakes  und  Biskuits,  welche  mit  dem  Anspruch  auf  Zuckersteuervergütung  ausgeführt  werden,  und
zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über  die  zur  Ausfuhr  angemeldeten  Fabrikate  beigelegt  worden.

Im  Königreich  Württemberg.

Dem  Ortssteueramt  zu  Dürrmenz,  welches  in  Bezug  auf  die  Tabacksteuer  dem  Hauptzollamt
zu  Heilbronn  untersteht,  ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Versendungsscheinen  über
inländischen  Taback  ertheilt  worden.

Im  Großherzogthum  Baden.

Der  Steuer-Einnehmerei  zu  Todinau  im  Bezirk  der  Ober-Einnehmerei  zu  St.  Blasien  ist  die
Befugniß  zur  Erledigung  und  der  Steuer-Einnehmerei  zu  Kappelrodeck  im  Bezirk  der  Ober-Einnehmerei
zu  Achern  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Branntwein-Versendungsscheinen  beigelegt  worden.

Im  Gebiet  der  freien  und  Hansestadt  Hamburg.

Dem  Hauptzollamt  St.  Annen  ist  die  Befugniß  zur  Abfertigung  der  mit  dem  Anspruch  auf
Vergütung  der  Zuckersteuer  auszuführenden  oder  niederzulegenden  Zuckerfabrikate  ertheilt  worden.
        <pb n="349" />
        — 335 —

4.  Polizei-

  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.



  



Name  und  Stand





der  Ausgewiesenen.

Alter  und  Heimath





Grund
der  Bestrafung.

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.





  3.

4.

5.

Datum
des
Ausweisungsbeschlusses.


6.









1.   Wilhelm  Kleis,
Schuhmacher,

2.   Isidor  Rosen  zweig,
Handelsmann,

3.   Peter  Wydryr,
Gutsbesitzer,

4.   Ludwig  Bielawski
(Bielawska),
Schuhmacher.
5.   Johann  Nepomuk
Kraus,  Dienstknecht,


6.   Franz  Sokol,  Ar.
beiter,

7.   Eduard  Stastny,
Goldarbeitergehilfe,

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  29.  Mai  1860  zu  Basel,
Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  28.  Oktober  1860  zu  Podgôrze,
  Galizien,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  am  14.  Juli  1852  zu  Hallist,
Kreis  Pernau-Fellin,  Gouvernement
Livland,  Rußland,  ortsangehörig  zu
Penne-Kiell,  Gouvernement  Livland,



einfacher  und  schwerer
Diebstahl  (1  Jahr
3  Monate  Zuchthaus
laut  Erkenntniß  vom
23.  Juli  1889),

einfacher  und  schwerer
Diebstahl  und  Hehlerei
  (5  Jahre  Zuchthaus
  laut  Erkenntniß
  vom  1.  Oktober
1885),

Münzverbrechen

(6  Jahre  Zuchthaus

laut  Erkenntniß  vom



11.  Juli  1884),

Kaiserlicher  Bezirkspräsident

  zu  Colmar,

gierungspräsident  zu
Posen,

Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu
Frankfurt  a/O.,



b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

30  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig
zu  Kolbuskowa,  Galizien,

geboren  am  27.  Mai  1866  zu  Waltenoben,

  Steiermark,  ortsangehörig  zu
Roßhaupt,  Bezirk  Tachau,  Böhmen,
geboren  im  Jahre  1852  zu  Eilowitz,
Bezirk  Wagstadt,  Oesterreich,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  22.  Februar  1847  zu  Wien,
Oesterreich,  ortsangehörig  zu  Pisek,
Böhmen,



bach,  Gemeinde  Mühlthal,  Bezirk  Le-Landstreichen,



Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,

desgleichen.







Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Straßburg,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Laufen,

Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu
Oppeln,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Eggenfelden,

Königlich  preußischer  Re-20.

  September
d.  J



desgleichen.

3.  Mai  d.  J.



20.  September
d.  J.
19.  September
d.  J.

22  September

7.  Juli  d.  J.
        <pb n="350" />
        Konsulat-Wesen.  (Fortsetzung.)



Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Vize-Konsulats  in  Tschifu,  Dolmetscher  Dr.  Lenz,  ist  auf  Grund  des
§.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für
den  Amtsbezirk  des  Vize-Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt
worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen  und
die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.  



Der  Konsular-Agent  C.  J.  Broander  in  Rohnehamn  (Gotland)  ist  gestorben.



Dem  Kaufmann  Karl  Ogilvie  in  Memel  ist  das  Exequatur  als  Königlich  niederländischer  Konsul
daselbst  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

Dem  Kaufmann  Detlev  August  Rühmann  in  Itzehoe  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als
Königlich  schwedisch-norwegischer  Vize-Konsul  daselbst  ertheilt  worden.



Dem  zum  Vize-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Venezuela  in  Bremen  ernannten  Herrn  C.  Adolph
Jacobi  ist  das  Excquatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.



Dem  zum  Handels-Agenten  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Magdeburg  ernannten  Herrn
Albert  H.  Washburn  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.





Berlin.  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="351" />
        —  337  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben



im

Reichsamt  des  Innern.



Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.



XVIII. Jahrgang.  









Berlin,  Freitag,  den  17.  Oktober  1890.  Nr.:  42.
Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  2.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheilung.  337
dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zuckersteuerstellen  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Seite  337  Reichsgebiete...  338



1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen.
Die  Zuckersteuerstellen  betreffend.

Im  Königreich  Preußen.

Im  Hauptamtsbezirk  Magdeburg  ll  sind  die  Zuckersteuerstellen  Klein-Wanzleben  und
Domersleben  aufgehoben  und  ist  in  Magdeburg  eine  mit  dem  Hauptsteueramt  Magdeburg  lI  verbundene
  Zuckerstenerstelle  errichtet  worden,  welche  für  die  Zuckerfabriken  zu  Domersleben  und  Groß—
Wanzleben  zuständig  ist.  Für  die  Zuckerfabrik  zu  Klein-Wanzleben  ist  nunmehr  die  Zuckersteuerstelle
Seehausen  (Kreis  Wanzleben)  zuständig.



2.  Kon  sulat=  Wesen.

Dem  zum  persischen  General-Konsul  in  Frankfurt  a.  M.  ernannten  Kaufmann  Ludwig  Adolph  Löwenstein
ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.



61
        <pb n="352" />
        3.  Polizei-Wesen.

— 388 —



Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
      Ausweisung  Ausweisungs-  
  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  
  der  Ausgewiesenen.    beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.    3.  4.  5.  6.

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.   Emil  Heinzel,  geboren  am  28.  November  1864  zu   einfacher  Diebstahl  im  Königlich  preußischer  Re-





Gerbergeselle,

2.   Mette  Catharine
Berthelsen,
Kellnerin,

3.   Wenzel  Brezina,
Schmiedegeselle,

4.   Anton  Curth,  Steinhauer,


5.   Franz  Duschanek,
Tischler,

6.   Franz  Malek,.  Schuhmacher,


7.   Theodor  Montanari,
  Tagner,

8.   Johann  Pietrzykowski,
  Arbeiter,

9.   Robert  Volkmer,
Mühlbursche,

10.   Samuel  Christian
Wilhelmsson,
Korkschneider,

Hotzenplotz,  Bezirk  Jägerndorf,  Oester=  Rückfall

(1  Jahr  gierungspräsident  zu

reich  =  Schlesien,  ortsangehörig  eben-  3  Monate  Zuchthaus  Oppeln,

daselbst,

laut  Erkenntniß  vom
1.  Juni  1889),

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  9.  September  1864  zu
Randlew,  Jütland,  ortsangehörig  zu
Randlew--Bjerager,  ebendaselbst,

67  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig
  zu  Ontesenovic,  Bezirk  Kuttenberg,
  Böhmen,

geboren  am  14.  Februar  1872  zu  Portalegre,
  Brasilien,  ortsangehörig  ebendaselbst,




geboren  am  25.  Mai  1841  zu  Rehberg,
Bezirk  Reichenau,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  im  Jahre  1854  zu  Wieliczka,
Bezirk  Krakau,  Galizien,

geboren  am  13.  Februar  1866  zu  Viadana,
  Italien,  ortsangehörig  ebendaselbst,


22  Jahre  alt,  geboren  zu  Kowno,  Rußland,

geboren  am  1861

24.  Februar  zu

Krautenwalde,  Bezirk  Freiwaldau,
Oesterreich-  Schlesien,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  7.  August  1856  zu  Stockholm,
  Schweden,



Betteln



4



gewerbsmäßige  Unzucht,


Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen.

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,



im  wiederholten
  Rückfall,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,

Königlich  preußischer  Regierungepräsident

  zu
Schleswig,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt

  Eggenfelden,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Colmar,

Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu
Breslau,

Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu
Oppeln,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Colmar,

Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu
Potsdam,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Wasserburg,

Chef  der  Polizei  in  Hamburg,




24.  Juni  d.  J.

1.  Oktober
d.  J.

desgleichen.

2.  Oktober
d.  J

30.  September
d.  J.

17.  September
d.  J.

27.  September
d.  J.



4.  Oktober
d.  J.

5.  September
d.  J.

23.  September
d.  J.







Berlin.  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="353" />
        —  339  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

  

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.













XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  24.  Oktober  1890.    Nr.:  43.

Inhalt:  1.  Kolonial-Wesen:  Ausführung  des  Allerhöchsten  2.  Konsulat-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  von
Erlasses,  betreffend  die  Errichtung  eines  Kolonialraths;  Civilstands-Akten;  —  Exequatur-Ertheilungen  340
—  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civilstands  =  Akten  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
im  Schutzgebiet  der  Neu-Guinea-Kompagnie  Seite  339  Reichsgebiete.  .  341

1.  Kolonial-Wesen.

Verfügung
des  Reichskanzlers  zur  Ausführung  des  Allerhöchsten  Erlasses,  betreffend  die  Errichtung  eines
Kolonialraths.



Auf  Grund  des  Allerhöchsten  Erlasses,  betreffend  die  Errichtung  eines  Kolonialraths,  vom  10.  Oktober
1890  (Reichs-Gesetzblatt  S.  179)  wird  Folgendes  bestimmt:

§.  1.

Die  Mitglieder  des  Kolonialraths  werden  vom  Reichskanzler  ernannt.

Die  mit  Kaiserlichem  Schutzbrief  ausgestatteten  oder  in  den  Schutzgebieten  durch  die  Anlage
wirthschaftlicher  Unternehmungen  von  bedeutendem  Umfange  in  Thätigkeit  befindlichen  Kolonialgesellschaften
werden  aufgefordert  werden,  aus  ihrer  Mitte  Mitglieder  zum  Kolonialrath  in  Vorschlag  zu  bringen.  Im
übrigen  erfolgt  die  Berufung  aus  den  Kreisen  der  Sachverständigen  nach  dem  Ermessen  des  Reichskanzlers.

§.  2.
Die  Mitglieder  des  Kolonialraths  versehen  ihr  Amt  als  Ehrenamt.
Die  auswärtigen  erhalten  für  die  Theilnahme  an  den  Sitzungen  eine  ihren  baaren  Auslagen
entsprechende  Entschädigung  nach  Maßgabe  einer  besonderen  Verfügung.

§.  3.
Die  Ernennung  der  Mitglieder  erfolgt  für  je  eine  Sitzungsperiode  des  Kolonialraths.  Die  Zeitdauer
  dieser  Perioden  beträgt  ein  Jahr.
62
        <pb n="354" />
        —  340  —

§.  4.

Der  Kolonialrath  tritt  auf  Berufung  des  Reichskanzlers  unter  dem  Vorsitz  des  Leiters  der
Kolonial-Abtheilung  des  Auswärtigen  Amts  oder  des  mit  seiner  Stellvertretung  beauftragten  Beamten  der
Kolonial-Abtheilung  zusammen.  

Er  hat  sein  Gutachten  über  alle  Angelegenheiten  abzugeben,  welche  ihm  von  der  Kolonial-Abtheilung
  überwiesen  werden,  und  ist  befugt,  über  selbständige  Anträge  seiner  Mitglieder  Beschluß
zu  fassen.

Der  Geschäftsgang  wird  durch  eine  vom  Reichskanzler  genehmigte  Geschäftsordnung  geregelt.

§.  5.

Mitglieder  der  Kolonial-Abtheilung  sowie  Vertreter  anderer  Behörden  können  mit  Genehmigung
des  Reichskanzlers  den  Sitzungen  mit  berathender  Stimme  beiwohnen.

§.  6.
Der  Kolonialrath  wählt  aus  seiner  Mitte  einen  ständigen  Ausschuß  von  drei  Personen,  welcher
außerhalb  der  Sitzungen  der  Hauptversammlung  von  der  Kolonial-Abtheilung  um  sein  Gutachten  in  ein—
zelnen  Fragen  mündlich  oder  schriftlich  befragt  werden  kann.

Berlin,  den  10.  Oktober  1890.

Der  Reichskanzler.
v.  Caprivi.



Auf  Grund  des  §.  4  des  Gesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  deutschen  Schutzgebiete  (Reichs-Gesetzbl.
  1888  S.  75)  und  des  §.  1  des  Gesetzes,  betreffend  die  Eheschließung  und  die  Beurkundung  des
Personenstandes  von  Reichsangehörigen  im  Auslande,  vom  4.  Mai  1870  ist  innerhalb  des  Bezirks  der
Station  Finschhafen  dem  interimistischen  Kommissariats-Sekretär  Referendar  a.  D.  Arthur  Hildebrandt
und  innerhalb  des  Bezirks  der  Station  Herbertshöh  dem  Kaiserlichen  Kanzler  Georg  Schmiele  für  ihre
Person  und  für  die  Dauer  ihrer  Thätigkeit  in  der  Station  die  allgemeine  Ermächtigung  ertheilt  worden,
bezüglich  aller  Personen,  welche  nicht  Eingeborene  sind,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  vorzunehmen
und  die  Geburten  und  Sterbefälle  zu  beurkunden.  Dem  Beamten  der  Neu-Guinea-Kompagnie  Friedrich
Rehn  ist  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  innerhalb  des  Bezirks  der  Station  Constantinhafen  die
gleichen  Handlungen  in  Fällen  der  Abwesenheit  oder  sonstigen  Verhinderung  des  Standesbeamten  vorzunehmen.


 

2.  Kon  sulat=  Wesen.



Dem  mit  der  Vertretung  des  beurlaubten  Vize-Konsuls  bei  dem  Kaiserlichen  Konsulat  in  Zanzibar  beauftragten
  Botschafts-Dragoman  Freiherrn  von  Redwitz  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai
1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats
die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen
  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.  



Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden
dem  zum  Königlich  italienischen  General-Konsul  mit  dem  Amtssitze  in  Hamburg  ernannten
Commendatore  Michelangelo  Pinto
und

den  zum  Vize-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Mannheim  ernannten  Herrn
Karl  Funck.
        <pb n="355" />
        — 341 —

3.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.



















Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

      Grund  Ausweisung  des

    Ausweisungs-

  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.    3.  4.  5.  6.

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.   Josas  Ledas  (alias   25  Jahre  alt,  geboren  zu  Cranzen,  1  schwerer  und  2  ein-  Königlich  preußischer  Re-  30.  September
Mathes  Lipons),  Kreis  Mariampol,  Gouvernement  Su-  fache  Diebstähle  (2  gierungspräsident  zu  d.  J.
Arbeiter,  walki,  Russisch-Polen,  russischer  Unter-  Jahre  9  Monate  Königsberg,
than,  Zuchthaus  laut  Erkenntniß
  vom  17.  Dezember
  1887),
b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  Eberwein  Dessel,  (geboren  am  25.  April  1844  zu  Niederel-   Betteln,  Königlich  preußischer  Re-   13.  Oktober
Arbeiter,  sungen,  Kreis  Wolfhagen,  Preußen,  gierungspräsident  zu  d.  J.
ortsangehörig  zu  Illinois,  Amerika,  Hannover,  

3.  Sidonie  (Sime)  geboren  im  September  1848  zu  Rzes-   Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-   7.  Oktober
Grad,  verheirathet,  zow,  Galizien,  ortsangehörig  eben-  gierungspräsident  zu  d.  J.
und  deren  Kinder:  daselbst,  Cassel,

a.  Moses  Aron,  geboren  am  10.  August  1885,

b.  Abraham,  geboren  am  25.  Oktober  1887,

4.  Samuel  Kante-  geboren  am  20.  September  1871  zu   desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirkspräsi-  10.  Oktober
man,  Metzger,  Enschede  Niederlande,  ortsangehörig  dent  zu  Straßburg,  d. J.

ebendaselbst,

5.  Franz  Xaver  Kaß-   geboren  am  20.  April  1851  zu  Selz,   desgleichen,  derselbe,  7.  Oktober
ner,  Sattler,  Kreis  Weißenburg,  Elsaß-Lothringen,  d.  J.

  ortsangehörig  zu  Belfort,  Frankreich,

6.  Ferdinand  Schenk,  geboren  am  15.  Oktober  1837  zu  Kallich,   Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis-  12.  September
Tischlergeselle,  Bezirk  Komotau,  Böhmen,  ortsange-  hauptmannschaft  Zwickau,  d.  J.

hörig  ebendaselbst,

7.  Jakob  Wolfens=  geboren  am  22.  Februar  1848  zu  Lip-  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirkspräberger,

  Conditor,

perschwendi,  Schweiz,

ortsangehörig
ebendaselbst,









sident  zu  Straßburg,



10.  Oktober
d.  J.



Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="356" />
        <pb n="357" />
        —  343  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

      

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.













XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  31.  Oktober  1890.  Nr.:  44.

Inhalt.  1.  Zoll-  und  Steuer-  Wesen:  Debit  von  Stempel-  3.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-  Ertheilung.    343
marken  und  gestempelten  Blankets  zur  Entrichtung  der  4.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs
Wechselstempelsteuer  Seite  343  vom  1.  April  bis  Ende  September  1890  344

2.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  III.  Nachtrags  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
zur  amtlichen  Schiffsliste  für  1890  343  Reichsgebiete  345

1. Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Bekanntmachung.

betreffend  den  Debit  von  Stempelmarken  und  gestempelten  Blankets  zur  Entrichtung  der
Wechselstempelsteuer.
Wechselstempelmarken  über  Werthbeträge  von  1,50,  2,50  und  4,00  M,  sowie  gestempelte  Wechselblankets
über  den  Werthbetrag  von  0,20  M  werden  künftig  nicht  mehr  debitirt  werden.

Berlin,  den  28.  Oktober  1890.
Der  Reichskanztler.

In  Vertretung:  Freiherr  von  Maltzahn.



22.  Marine  und  Schiffahrt.

Der  III.  Nachtrag  zur  „Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handels-Marine  mit  ihren
Unterscheidungs-Signalen  für  1890“  ist  erschienen.



3.  Kon  sulat-  Wesen.

Dem  zum  schweizerischen  Vize-Konsul  mit  dem  Sitze  in  Hamburg  ernannten  Herrn  Eduard  Joß-Regli
ist  das  Exequnatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.
        <pb n="358" />
        4.  Finanz=— 344 —



Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1890  bis  zum  Schlusse  des  Monats  September  1890.

























*)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  715  109  M.  höher.



Die  Soll-    
    Einnahme  Differenz
Einnahme  beträgt
Bezeichnung  vom  Beginn  des  Ausfuhr—  in  demselben  zwischen  den
der  Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum  
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres    + mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats    (Spalte  4)  —  weniger
M.  M.  M.  M.  M.
1.  2.  3.    4.    5.  6.
Zölle  194  617  502  159  292  194488  210  175  633  888  —  18  854  322
Tabacksteuer  .  4420675  64  521  4  356  154  4  046  888  +  309  316
Zuckermaterialsteuer  6  836  880  67076797  —  60  239  917  —  47939  1607]  —12  300  750
Verbrauchsabgabe  von  Zucker.  23  856  366  72273  23  784  063  18641983  +  5142  080
Salzsteuer  .....-  l90s529733  33211  19  029  762  18  110  7v10  +  919  022
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  6  758093  68310  413  447  680  1  483  8771  —  1  036  191
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
  zu  derselben.  ..  60550286s129344«60420942z5s299578047425162
Brausteuer.  12  753  640  38  674  12  714966  12  5147600  —+  200  206
Uebergangsabgabe  von  Bier  1  605  315  —  1  605  315  15012311  +  104  084
Summe  330  491  700  73  884  525  256  607  175  236  989924  +19  617251
Spielkartenstempel  —  —  499  925  502  436  —  2511
Wechselstempelsteuer  —  l  —  3  875  655  3  629  816  6  +  245  839
Stempelsteuer  für  l  s
a)  Werthpapiere  —  —  2  8373  029  5776  742  —  2  9037  Iin
b)  Kauf=  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  —  6  621  896  6  781  110  —  199214
c)  Loose  zu:    
Privatlotterien  —  ä3  220  258  303  661  —  88308
Staatslotterien.  —  —  3297  696  3  100  700  +  196  906
Post=  und  Telegraphen-  Verwaltung  —  —  106877793  101757976  4  5119817
Reichseisenbahn-Verwaltung  28  344  000|  26  711  000“]  +  1633  000



















Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  September  1890:
  Ist.  Einnahme  vom  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  bendemsel  Einnahme  in  Spalten  2  und  3,
der  bis  zum  Schlusse  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmern.  obengenannten  Monats  —  weniger
M.  M.  M.
1.    2.  3.    4.
Zölle  179  753  787  133  330  266  +  21  423  521
Tabacksteuer  3  665  296  3  550  753  +  114  543
Zuckermaterialsteuer  9  180  650  11  631  186  —  2450  536
Verbrauchsabgabe  von  Zucker  26  895  313  20  725  868  +  6  169  445
Salzsteuer  18  080  319  17140  628  s  4939691
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  8  165  962  9  413  876  1  —  1247914
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
zu  derselben  .  51976229  44106086  +  7870  14
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  12  168  441  #  11.908  005  +  260  436
Summe  309  885  997  2768806  668  +  3375
Spielkartenstempel  524  366  535  338  10  972
        <pb n="359" />
        — 345 —

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
    Grund  Ausweisung  des
  der  Bestrafung.    Ausweisungs-
  der  Ausgewiesenen.    beschlossen  hat  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Wilhelm  Fuhr-  geboren  am  16.  Oktober  1858  zu  Lodz,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-   15.  Oktober
mann,  Klempner,  Gouvernement  Warschau,  Russisch=  Betteln,  gierungspräsident  zu  d.  J
    Polen,  Potsdam,  
2.  Itzek  Lubelski,  geboren  am  4.  April  1843  zu  Kolno,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirksprä-   17.  Oktober
Händler,  Gouvernement  Lomza,  Russisch-Polen,  sident  zu  Straßburg,  d.  J.
ortsangehörig  ebendaselbst,  
3.  Charles  Rischard,  geboren  am  18.  August  1856  zu  Luxem-   Betteln,  Herzoglich  braunschwei-  13.  Oktober
Kellner,  burg,  gische  Kreisdirektion  zu  d.  J.
  Wolfenbüttel,
4.  Franz  Vetter,  geboren  am  3.  Dezember  1842  zu  Neu-   Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be-  10.  Oktober
Seiler,  feld,  Komitat  Oedenburg,  Ungarn,  zirksamt  Berchtesgaden,  d.  J.
  ortsangehörig  zu  Petschin,  ebendaselbst.  
5.  Georg  Vetter,  geboren  im  Jahre  1837  zu  Neufeld,  desgleichen,  dasselbe,  desgleichen.
Gymnastiker,  ortsangehörig  zu  Petschin,
6.  Albert  Vogt,  Metz=  geboren  am  13.  Dezember  1861  zu  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirkspräsi-  4.  Oktober
gergeselle,  Schönbuch,  Schweiz,  ortsangehörig  dent  zu  Colmar,  d.  J.



ebendaselbst,







Die  durch  Beschluß  des  Königlich  preußischen  Regierungspräsidenten  zu  Breslau  vom  30.  September  d.
Ausweisung  des  Tischlers  Franz  Duschanek  (Central-B  latt  f.  1890  S.  338  Z.  5)  ist  zurückgenommen.





J.  verfügte





Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="360" />
        <pb n="361" />
        —  347  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.



Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  7.  November  1890.    NR.:  45.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Entlassung;  —  Einziehung  2.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
eines  Konsulats;  —  Exequatur-Ertheilung  Seite  347  Reichsgebiete...  ...  .  .  348





1.  Konsulat-Wesen.

1.  Dem  bisherigen  Konsul  Dr.  Ossenkop  in  Berdjansk  ist  die  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem
Reichsdienste  ertheilt  worden.

2.  Das  Kaiserliche  Konsulat  in  Berdjansk  (Rußland)  ist  bis  auf  weiteres  zur  Einziehung
gelangt.  Die  bisher  dessen  Amtsbezirk  bildenden  Gebiete  sind  in  folgender  Weise  anderen  Kaiserlichen
Konsularbehörden  zugetheilt  worden.  Die  Kreise  Alexandrowsk,  Bachmut,  Slavjanoserbsk  und  Mariupol
des  Gonvernements  Jekaterinoslaw  unterstehen  nunmehr  dem  Kaiserlichen  General-Konsulat  in  Odessa
unmittelbar;  die  Kreise  Berdjansk  und  Melitopol  des  Gonvernements  Taurien  sind  dem  Kaiserlichen  Vize-Konsulat
  in  Kertsch  zugefallen.  Für  den  Kreis  Mius  vom  Lande  der  Donischen  Kosaken  endlich  ist  das
Kaiserliche  Konsulat  in  Rostow  a.  D.  zuständig  geworden.



Dem  Herrn  Rudolph  Waldthausen  in  Essen  ist  das  Exequatur  als  Konsul  der  Argentinischen
Republik  daselbst  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.



64
        <pb n="362" />
        2.  Polizei-Wesen.

— 348 —

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.



















  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath    Grund  Behörde,  welche.  die  Datum
    der    Ausweisung    des
    der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.    3.  4.  5.  6.

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Robert  Bartsch,  geboren  am  23.  August  1857  zu  Sörgs-   schwerer  Diebstahl  Königlich  preußischer  Re-   10.  August







Müller,

2.   Reinerius  Nikolaas
Brouwer,  Arbeiter,

3.   Franz  Bruggmann,
Tapetendruckergehilfe,

4.   Nikolaus  Bürger,
Korbmacher,

5.   Wenzel  Capetz,
Schuhmacher,

6.   Josef  Chalupnick,
Schneidergeselle,

7.   Wilhelm  Deutsch,
Arbeiter,

8.   Johann  Kandolf,
Bäckergeselle,

9.   Carl  Christian
Nielsen,
Schuhmacher,

10.   Die  Zigeunerinnen:

a.   Elisabetha  Roschitschka,
  Ehefrau,
b.   Emilie  Roschitschka,
  Ehefrau,
c.   Franziska  Roschitschka,
  ledig,

11.   Josef  Schedlbauer,
Müllergeselle,

12.   Ragnhilde  Emilie
Terndrup,
Kellnerin,







dorf,  Bezirk  Freiwaldau,  Oesterreichisch-  (4  Jahre  Zuchthaus  gierungspräsident zu

Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbst,



laut  Erkenntniß  vom  Oppeln,

20.  Oktober  1886),

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  30.  Januar  1863
Alkmaar,  Niederlande,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  27.  Oktober  1852  zu
Hötting,  Bezirk  Innsbruck,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  6.  Oktober  1868  zu  Waldbillig,
  Luxemburg,  ortsangehörig  ebendaselbst,
  
geboren  am  26.  September  1864  zu
Buchslanitz,  Bezirk  Kuttenberg,
Böhmen,  ortsangehörig  zu  Petrowitz,
ebendaselbst,

geboren  am  16.  Juni  1855  zu  Prosec,
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  im  Jahre  1874  zu  Tolcsva,
Ungarn,

geboren  am  28.  August  1868  zu
Hermagor,  Kärnthen,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  11.  Juli  1832  zu  Horsens,
Dänemark,

a)  25  Jahre  alt,
b)  26  Jahre  alt,

c)  13  Jahre  alt,  sämmtlich  ortsangehörig
  zu  Opatowitz,  Bezirk  Pardubitz,
Böhmen,

geboren  am  15.  März  1862  zu  Wotic,
Bezirk  Tabor,  Böhmen,

geboren  am  15.  Januar  1872  zu  Langheistrup,
  Dänemark,  ortsangehörig  zu
Aarslev,  Gemeinde  Horning,  ebenda-



selbst,

zu



Landstreichen,
Betteln,
Landstreichen,

desgleichen,

Betteln,
Landstreichen,
Betteln,

desgleichen,

Landstreichen,



desgleichen,

gewerbsmäßige  Unzucht,


Königlich  preußischer  Regierungeprästdent

  zu
Lüneburg,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt

  Landsberg

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,

Stadtmagistrat  zu  Nürnberg,
  Bayern,

Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu
Potsdam,

Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu
Magdeburg,

Koöniglich  preußischer  Regierungspräsident

  zu
Potsdam,

Chef  der  Polizei  in  Hamburg,


Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Grafenau,

Königlich  preußischer  Regierungspräsident

  zu
Oppeln,
Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu
Schleswig,



Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.

d. J.

27.

25.

19.

18.
d.

23.

22.


17.




21.




23.




29.



J.

Oktober


  

14.


Oktober


Oktober




Oktober

d.  J.

Oktober


Oktober
d. J.

Oktober

22. August




Oktober


  

September
d. J.

21.  Oktober
d. J.
        <pb n="363" />
        —  349  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

          

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.













XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  14.  November  1890.  Nr.:  46.
Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  3  Bank-  Wesen  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuer-  4.  Militär-Wesen:  Nachtrags-Verzeichniß  der  zur  Ausstelung
    von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für
2.  Polizei=  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  den  einjährig-  freiwilligen  Militärdienst  berechtigten  höheren
Reichsgebiete..    Lehranstalten.............  354





1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.



Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.
Es  ist  ertheilt  worden

dem  Steueramt  I.  zu  Wittlich  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Coblenz  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  II  über  zollpflichtige  Waaren,

dem  Steueramt  Il.  zu  Zeitz  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Naumburg  die  Befugniß  zur
Ausfertigung  von  Musterpässen  über  Gegenstände  des  freien  Verkehrs  und

dem  Steueramt  I.  zu  Homburg  vor  der  Höhe  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Biebrich  die
Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über  Herren=  und  Damenhüte  im  Veredelungsverkehr.

Das  Steueramt  I.  zu  Ruhland  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Görlitz  ist  aufgehoben  und
das  Steueramt  I.  zu  Hatzenport  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Coblenz  in  ein  Steueramt  II.
umgewandelt  worden.

Das  Steueramt  l.  zu  Neuzelle  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Cottbus  ist  eingezogen  und
ein  zu  demselben  Hauptamtsbezirk  gehöriges  Steueramt  ll.  zu  Fürstenberg  a.  O.  neu  errichtet  worden.

Das  Steueramt  Il.  zu  Rosenberg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Elbing  ist  nach  Riesenburg
  in  demselben  Hauptamtsbezirk  verlegt  und  die  Zuckersteuerstelle  in  letzterem  Ort  mit  dem  Steueramt
  ll.  daselbst  vereinigt  worden.

Das  Hauptsteueramt  zu  Tondern  ist  unter  Ueberweisung  seines  Dienstbezirks  an  das  Hauptzollamt
  zu  Tönning  aufgehoben  und  gleichzeitig  in  Tondern  ein  mit  den  Abfertigungsbefugnissen  des
bisherigen  Hauptsteueramts  ebendaselbst  ausgestattetes  Steueramt  I.  errichtet  worden.

Im  Bezirk  der  Königlichen  Regierung  zu  Sigmaringen  sind  die  bisher  den  Oberämtern  unterstellten
Grenzumgeldereien  dem  Steueramt  I.  in  Hechingen  und  dem  in  Sigmaringen  unter  Aufhebung  der
dortigen  Post-Zollabfertigungsstelle  errichteten  Steueramt  I.  zugewiesen  worden.

65
        <pb n="364" />
        —  350  —

Die  Steuerämter  I.  zu  Hechingen  und  Sigmaringen  haben  außer  den  gesetzlichen  Befugnissen
die  Befugniß
zur  Ausfertigung  von  Versendungsscheinen  I  und  II  über  inländischen  Taback;
zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Versendungsscheinen  I  und  II  über  inländischen
Branntwein;
zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgehenden  Branntweins  und

zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben  sowie  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen.
  

Dem  Steueramt  J.  zu  Sigmaringen  ist  außerdem  die  früher  von  der  Regierungs-Hauptkasse
daselbst  ausgeübte  unbeschränkte  Befugniß  zur  Erhebung  der  Reichsstempelabgabe  und  Abstempelung  von
Aktien  etc.  übertragen  worden.

Das  Steueramt  I.  zu  Hechingen  hat  noch  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Musterpässen
über  Gegenstände  des  freien  Verkehrs  und  zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung
ausgehenden  Bieres.  

Der  Stand  der  Amtsstellen,  deren  Abfertigungsbefugnisse  im  übrigen  nicht  geändert  sind,  ist  im
Bezirk  der  Königlichen  Regierung  zu  Sigmaringen  nach  Maßgabe  der  neuen  Organisation  folgender:

Königliche  Regierung  zu  Sigmaringen.
Hechingen  St.  A.  I.

Grenzumgeldereien:  Bietenhausen,  Bisingen,  Dettensee,  Dettingen,  Dettlingen,  Empfingen,  Glatt,  Hausen  a./A.,
Heiligenzimmern,  Hermannsdorf,  Hörschwag,  Imnau,  Melchingen,  Neckarhausen,  Owingen,  Salmendingen,
  Steinhofen,  Wilflingen.

Sigmaringen  St.  A.  I.

Grenzumgeldereien:  Achberg  (Esseratsweiler),  Benzingen,  Berenthal,  Beuron,  Billafingen,  Burgau,  Frohnstetten,

  Gammertingen,  Hausen  i./K.,  Hitzkofen,  Igelswies,  Inneringen,  Kalkofen,  Klosterwald,

Krauchenwies,  Laiz,  Langenenslingen,  Mindersdorf,  Mottschies,  Oberndorf,  Ostrach,  Rengetsweiler,

  Ringgenbach,  Rosna,  Ruelfingen,  Sigmaringendorf,  Steinhilben,  Storzingen,  Straßberg,

Tafertsweiler,  Thalheim,  Thiergarten,  Trochtelfingen,  Vilsingen.

Stetten  b.  Haigerloch  S.  St.  A.  I.



Im  Königreich  Bayern.

Die  dem  Nebenzollamt  II.  zu  Griesen  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Pfronten  ertheilte  Ermächtigung
  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  ist  auf  die  unter  Kolloverschluß  im  Durchgangsverkehr  abgefertigten
  österreichischen  Stückgüter  aller  Art  ausgedehnt  worden.

Im  Königreich  Sachsen.

Dem  Hauptsteueramt  zu  Grimma  ist  die  Befugniß  zur  unbeschränkten  Erledigung  von  Begleitscheinen
  I  über  nicht  unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingehende  Güter  ertheilt  worden.

Im  Königreich  Württemberg.

Das  Kameralamt  zu  Rottweil  ist  zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  I  und  II  über  inländischen
  Branntwein  ermächtigt  worden.

Im  Großherzogthum  Hessen.

Zu  Ober-Laudenbach  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Darmstadt  ist  eine  Orts-Einnehmerei
mit  der  Befugniß  zur  Eingangsabfertigung  von  Bier,  Wein  und  Obstwein  und  zur  Ausfertigung  und
Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Bier,  Wein  und  Obstwein  errichtet  worden.

Im  Gebiet  der  freien  und  Hansestadt  Hamburg.

Die  Zoll-Assistentur  Niederbaum  ist  aufgehoben  und  die  derselben  seither  obliegenden  Geschäfte  sind
der  Zollabfertigungsstelle  Baumwall  übertragen  worden.
        <pb n="365" />
        — 351 —

Letztere  hat  daher  nunmehr  auch  die  Ausgangsbescheinigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung
  ausgehenden  Bieres,  Branntweins,  Tabacks,  Zuckers,  der  ausgehenden,  nicht  unter  stehender
Kontrole  eingesalzenen  Gegenstände,  für  welche  die  Salzabgabe-Vergütung  beansprucht  wird,  und  der  ausgehenden
  Branntweinfabrikate,  deren  Alkoholgehalt  nicht  unter  Anwendung  des  Thermo-Alkoholometers
ermittelt  werden  kann,  zu  ertheilen.



2.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.



Name  und  Stand




1.  Laufende  Nr.





Alter  und  Heimath

der  Ausgewiesenen.

3.



Grund
der  Bestrafung.

4.



Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5.



Datum
des
Ausweisungsbeschlusses.


6.



1.  Rosa  Borowski,
Wittwe,

2.  Bertha  Borowski,
ledig,

3.  Karl  Elsner,
Brauer,

4.  Heinrich  Hönig,
Schneider,

5.  Rudolf  Huber,  Arbeiter,


6.  Friederike  Marsenger,
  lediges
Dienstmädchen,

7.  Vitus  Wagner,
Eisenbahnarbeiter,





Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  im  Jahre  1824  zu  Bendzin,
Russisch-Polen,  ortsangehörig  ebendaelbst,

geboren  im  Jahre  1872  zu  Bendzin,
ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  2.  Juli  (Juni)  1858  zu
Jauernig,  Bezirk  Freiwaldau,  Oesterreichisch=
  Schlesien,  ortsangehörig  eben.
daselbst.  
geboren am 4. November 1873  zu Roermond,
  Niederlande,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  28.  August  1842  zu  Neutitschein,
  Mähren,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  10.  Dezember  1870  zu
Kerndorf,  Bezirk  Senftenberg,  Böhmen,
ortsangehörig  zu  Schwarzwasser,  ebendaselbst,
  
35  Jahre  alt,  geboren  zu  Klein-Zdikau,
Bezirk  Strakonitz,  Böhmen,



Landstreichen,
desgleichen,
desgleichen,
desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,

gewerbsmäßige  Unzucht,


Betteln,

Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu
Oppeln,

derselbe,

Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu
Potsdam,

Königlich  preußischer  Regierungspräsident
  zu
Düsseldorf,
Königlicher  Polizeipräsident
  zu  Berlin,

Königlich  preußischer  Regierungspräsident

  zu

Oppeln,

Stadtmagistrat  Amberg,
Bayern,





24.  Oktober
d.  J.
desgleichen.
30.  Oktober
d.  J.

3.  November
d.  J.

1.  Oktober

15.  August
d.  J.

30.  September
d.  J.

  Die  durch  Beschluß  des  Königlich  preußischen  Regierungspräsidenten  zu  Breslau  vom  8.  März  1886  verfügte  Ausweisung
  des  Färbers  Josef  Klinger  (Central.-Blatt  S.  125  Ziffer  2)  ist  zurückgenommen.
        <pb n="366" />
        —  352  —

3.  Bank-.

Status  der  deutschen  Noten

nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten





 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Ver-  Event.
    Ver-
  Sonstige täglich  bindlich-    bindlich-
  Bezeichnung      Grund-  Reserve·  Noten-  Gegen  Unge-  Gegen  täglich  Gegen  keiten  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  keiten
der  30.  Sept.  deckte  30.  Sept.  fällige  30.  Sept.   mit  30.  Sept.  30.  Sept.  der  30.  Sept.
Kapital.  Fonds.  Umlauf  Ver-  Passiva  welterge-
  Banken.      1890.   Noten.   1890.  bindlich-  1890.  Kũndi-  1890.  1890.  Passiva.  1890.  gebenen
gungs-  inlän-
  keiten.  dischen
  frist.  Wechseln
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.
1   Reichsbank  120  00|2  9  S–7S  3  632  0  S  940  -  16  o073  —  —  366—  4  498  mi.  94977  —
2  Städt.  Bank  zu  Breslau  3  000  6001  2434  —  6509  901—  300  174  —  32770—  11—  8990  —  506  197
3   Magdeburger  Privatbank  3  000  602  2  470—  214  1316  4  160  192—  76  917-  339  70  —  7  882|/+  49  98
4   Danziger  Privat-Aktlen-  '
Bank  3  000  893  2724—  1272  —  1  302  —  479  3421  .127  862  88.  11202  —  267  756
5  Provinzial-Aktlen-Bank  des
Großherzogthums  Posen.  3000  750  1  620——  145  1  005  +  53  160  —  116  179—  220  4Z—  6  0154.  41  523
6   Frankfurter  Bank  17  143  4204  10  501—  131  4836  —  1968  6474°+  1650  8  102—  68428  276—  136  46  700  —  527  2  090
7  Bayerische  Notenbank  7500  1  382  65  801—  325  32160—  941  6  588  —  858  1  —  21824  122  83449—  1061  1  836
8   Sächsische  Bank  zu  Dresden     Losoc  43268—  5  26%  15  25%—  2  504%44  2237  32614.  211  20%  1
9   Chemnitzer  Stadtbank  510  127  4905—  4  230—  23  66—  31  3826/4  134  139—  9  5163+—  108  126
10  Württembergische  Notenbank    640%  21  326—  760%  10  594—  57  65606  4  104  5—  5  811  8432  288  +  943  1158
11   Badische  Bank  9  000  1  541  15  450  +  1456  9927.  721  1  501—  175  —  —  774  4  94  28  266  +  1  375  2  492
Ü
12   Bank  für  Süddeutschland  15  672  1775  15297+  776  9891+  726  96  —  —  —  977  129  83  817  +  905  1  523
13   Braunschweigische  Bank.  537  2316—  419  1608—  r  3147  4  9914  508  113—  18  117  1  063  627
4
Zusammen  231  325  43  076|1  236  5637  —  2  928  395971—  76  655  326  815  —  17  30  810  333  7575—  660s1  876  133—99  1  13  003

Zu  Spalte  5*  Davon

Zu

Zu  Spalte  9  Nr.  6*:
12*:

9

Bemerkungen.

in  Abschnitten  zu  100  M.

200 M.
500 M.
1  000 M.

92  456  M.

  

852  455  400  M.

520  200 M.  (bei  der  Bank  Nr.  5),
43  217  500  M.  (bei  den  Banken  Nr.  1,  5,  6,  8),

338  560  500  M.  
Darunter  132  400  M.  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="367" />
        Wesen.

banken  Ende  Oktober  1890,
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  September  1890.

auf  tausend  Mark.)

— 353 —













 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa



Metall-  Gegen  Reichs-   Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  
30.  Sept.   kassen-  30. Sept.  anderer  30.  Sept.  Wechsel.  30.  Sept.  Lombard.   30.  Sept.    Effekten.  30.  Sept.  30.  Sept.  der  30.  Sept.
Bestand.   1890   schelne.   1890.   Banken.   1890.  1890.  1890.  1890.  Aktiva.  1890.  Aktiva.  1890.  



18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  33.   34
718  8o  5911%  1½44%  695  612607  5  672Q9%92  SS  2%S  74183514946
1  03+  19  2—  2  499—  226  46600—  28  3021  —  245  —  —  52  J  29  9266  —  4532
889—  59  161  4  249  319  528320  395  1034  —  100  467  68  14%  80  s  082  69|  3
——  —  46—  61  38344  25  3911—  427  1  465  8  820  —  36  11  488  —  2344
563  50  1—  1  5114  43  4082—  111  11664  67  —  —  355  6  6218+J  44  5
3955  60  5/  21  1  65  1  5762  6  78987/T  659  5  4324—  92  3559  +  558  4  s40  J  6226
20  39+  118  126  70  3123  4285727—  1538  1699—  134  879  1  1603  —  48339  1061|  7
18  606  1728  583  121  8730—  460]  56080  2295  5314—  6866  1161/4  3J7  5  594  1398  96  113—  7280
189—  16  9.  3  68  —  14  4057  232  198  10  186—  11  466—  96  516+  1086  9
833|  223  54  37  2346  K  8890½“  209  1029  —  29  361  —  744  6044  9
5451  710  20—  4  52  +—  29  19  532—+—  344  739—  32  1290—  29  2343+  357  28266|+  137511
5252  237  21  3  130—  19919218  +  1290  1454  95  483989—  30  2841—  6500  33  8111  29052
59—[  116  18-  10  933—  120  576  2958  2  11—  81  2100  7  4934—  1361  18  38065+  107713

—  750|4.  3663  -  17  112  60263  A  49131  895  30—  97444
        <pb n="368" />
        —  354  —

4.  Militär=  Wesen.



Nachtrags-Verzeichniß
derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die
wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt
  sind.
(Vgl.  Bekanntmachung  v.  9.  Juni  1890,  Centr.-Bl.  S.  157).



    Bemerkung:
Die  mit  einem +  bezeichneten  Lehranstalten  haben  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.

A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur  Darlegung
  der  Befähigung  genügt.

a.  Gymnasien.

Königreich  Preußen.
Aachen:  Kaiser  Wilhelms-Gymnasium.
Anmerk.  Mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1890.
b.  Real-Gymnasien.
  Königreich  Preußen.
Magdeburg:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  +  Ober-Real=  [Guericke-]  Schule).
Anmerk.  Mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1890.

c.  Ober-Realschulen.
    Königreich  Preußen.
Magdeburg:  + Guericke-Schule  (verbunden  mit  Real-Gymnasium)  —  unter  A.  c.  des  Hauptverzeichnisses
  —.

B.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  ersten  (obersten)  Klasse
zur  Darlegung  der  Befähigung  nöthig  ist.
a.  Progymnasien.
Königreich  Preußen.
Berent.
Anmerk.  Mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1890.
b.  Realschulen.
Königreich  Preußen.

Saarbrücken:  + Realschule  (Gewerbeschule)  —  bisher  Gewerbeschule  unter  D.  des  Hauptverzeichnisses  —.
Anmerk.  Mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1890.

C.  Lehranstalten,  bei  welchen  das  Bestehen  der  Entlassungsprüfung  zur  Darlegung  der
Befähigung  gefordert  wird.

a.  Höhere  Bürgerschulen.
Anhalt.
Cöthen:  + Höhere  Bürgerschule.
Anmerk.  Mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1890.
        <pb n="369" />
        —  355  —

c.  Privat-Lehranstalten.  X)

I.  Königreich  Preußen.

Erfurt:  +  Handelsfachschule  von  Albin  Körner  (früher  Dr.  Wahl).
Anmerk.  Mit  rückwirken  der  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1890.

II.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.

Gotha:  + Höhere  Handelsschule  der  kaufmännischen  Innungshalle  unter  Leitung  des  Dr.  Ludwig
Goldschmidt.

Berlin,  den  13.  November  1890.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.



Die  dem  Lehrinstitut  des  Dr.  Th.  Schlemm  (früher  Käuffer)  zu  Dresden  verliehene  Militärberechtigung
  hat  nur  noch  bis  zum  Ostertermin  1891  einschließlich  Geltung  

Die  der  Schule  des  Dr.  M.  Otto  zu  Hamburg  zugestandene  Berechtigung  ist  erloschen.  (Vergl.
Bekanntmachung  vom  9.  Juni  d.  J.,  S.  157,  unter  C.  c.  III.  und  XIV.).

Berlin,  den  13.  November  1890.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.



X)  Die  nachfolgenden  Anstalten  dürfen  Befähigungszeugnisse  nur  auf  Grund  einer  im  Beisein  eines  Regierungs-Kommissars
  abgehaltenen,  bestandenen  Entlassungsprüfung  ausstellen,  für  welche  das  Reglement  von  der  Aufsichtsbehörde  genehmigt
  ist.





Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="370" />
        <pb n="371" />
        —  357  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.



Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.















XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  21.  November  1890.  Nr.:  47.

Inhalt:  1.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in        
dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zuckersteuerstellen:  3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs
—  Zurücknahme  einer  Ermächtigung  zur  Zusammensetzung  vom  1.  April  bis  Ende  Oktober  1890  358
des  Branntwein-Denaturirungsmittels  .  Seite  357  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

2.  Konsulat-Wesen:  Verlegung  des  Amtssitzes  eines  Kon-  Reichsgebiete  359
sulats;  —  Exequatur-Ertheilung  357



1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.
Die  Zuckersteuerstellen  betreffend.

Im  Königreich  Preußen:
Im  Hauptamtsbezirk  Breslau  I  ist  zu  Dietzdorf  eine  selbständige  Zurckersteuerstelle  errichtet
worden,  welche  für  die  Zuckerfabrik  zu  Dietzdorf  zuständig  ist.
Im  Großherzogthum  Sachsen-Weimar:
Die  Zuckersteuerstelle  Großrudestedt  (vergl.  Seite  313)  ist  eine  selbständige  Amtsstelle  und
für  die  Zuckerfabrik  zu  Großrudestedt  zuständig.  



Die  dem  Fabrikanten  Jacob  Popper  in  Gotha  ertheilte  Ermächtigung  zur  Zusammensetzung  des  allgemeinen
  Branntwein-Denaturirungsmittels  (vergl.  Central-Blatt  1888,  Seite  1)  ist  zurückgezogen  worden.



2.  Kon  sulat-  Wesen.



Der  Amsssitz  des  für  den  westlichen  Theil  des  Freistaats  Nicaragua  zuständigen  Kaiserlichen  Konsulats
ist  von  Leon  nach  Managua  verlegt  worden.



Dem  zum  Königlich  spanischen  Konsul  in  Danzig  ernannten  Herrn  Joaquin  Maria  Forroja  ist  das
Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.



66
        <pb n="372" />
        — 358 —

3.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1890  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Oktober  1890.





















Die  Soll-Einnahme
  Differenz
Einnahme  beträgt  
der  Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum    
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres
  Einnahmen.  obengenannten  (Spalte  4)  und  5
  Monats  - weniger
M.   M.  M.  M.  M.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

Zölle  230  331  493  165  965  230  165  528211  149  062  +19  016  466
Tabacksteuer  5  314  058  70  624  5  243  434  4977094  +  266  340
Zuckermaterialsteuer  11.556  911  67  307  1371  —  55  750  226  —  41  436  082  —14  314  144
Verbrauchsabgabe  von  Zucker.  29  166  847  72  289  29  094  558  23  898  5716  —+  5  195  982
Salzsteuer  23  128  566  33  836  23  094  730  22  188  487  +  906  243
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  7  609  433  7182  712  426  721  1  659  0090  —  1232338

Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zu-  ·  —
schlag zu derselben.  .  71  234  776  166  459  71  068  317  64  416  885+  6651  482
Brausteuer  .  15  430  461  52222  15  378  239  15  076  888  +  301  351
Uebergangsabgabe  von  Bier  1  893  889  —  1  893  889  1  774  664  +  119205
Summe  395  666  434  75  051  244  320  615  190  303  704  603  +16  910  587
Spielkartenstempel  —  —  641  130  646  525  —  5  395
Wechselstempelsteuer  —  —  4  594  103  4295  292  +  298  811

Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  —  3528279  6  345  790  —  2  817  511
b)  Kauf=  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  —  —  8  087  090  8  144737  —  57647
c)  Loose  zu:

Privatlotterien  —  —  304  309  361187  —  656878
Staatslotterien.  .  —  —  4000495  3989589  4  10906
Post-  und  Telegraphen—  Verwaltung.  —  —  128  136  855121  898  300  +  6238  525
Reichseisenbahn-Verwaltung  —  —  33  457  000  31536  0008  4  19821000

 

 

 

*)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  832  826  M  höher.

























Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Oktober  1890:
  Ist-Einnahme  vom      Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  denselben Zeitraum  des  Spalten  2  und  3,
der  bis  zum  Schlusse  des  Vorjahres  +  mehr
obengenannten  Monats.    —  weniger
Einnahmen.
M.  M.  M.
1.  2.  3.  4.
Zölle  209  712  763  188  009  226  +  21  703  537
Tabacksteuer  7  831  676  6  937  506  +  8894  170
Zuckermaterialsteuer  8  202  387  11  616  512  —  2714  125
Verbrauchsabgabe  von  Zucker  31  083  163  24  823  432  +  62359731
Salzsteuer  21  398  855  20  478  454  +  920  401
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  8  894  907  9959  949  —  1  065  042
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
zu  derselben.  .  61623151  52622658  +  9000  493
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  14  678  424  14  315  80  1  +  36462623
Summe  364  125  326  328  763  538  +  35  361  788
Spielkartenstempel  ...  614  375  616  175  —.  1  800
        <pb n="373" />
        — 359 —

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

  Ausweisung  Ausweisungs-

  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.



1.  2.    3.  4.    5.  6.

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Josef  Dite,  Weber,  geboren  am  24.  August  1854  zu  Kra-   vorsätzliche  Brand-  Königlich  preußischer  Re-   6.  November
molna,  Bezirk  Nachod,  Böhmen,  orts-  stiftung  (5  Jahre  gierungspräsldent  zu  d.  J.
angehörig  ebendaselbst,  Zuchthaus  laut  Er-  Breslau,

kenntniß  vom  12.  Januar
  1885),

2.  Ferdinand  Friedl,  geboren  am  7.  März  1859  zu  Tachau,  Diebstahl  im  Rückfall  Königlich  bayerisches  Be-   23.  November
Metzger,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  (2  Jahre  Zuchthaus  zirksamt  Ansbach,  v.  J.

laut  Erkenntniß  vom  
9.  Dezember  1887),
b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

3.  Alois  Bauer,  Eisen-   geboren  am  19.  Januar  1863  zu  Graz,  Landstreichen,  Königliche  Polizei-  3.  November
gießer,  Steiermark,.  ortsangehörig  zu  Radkers-  Direktion  zu  München,  d.  J.

burg,  ebendaselbst,

4.  Josef  Dürmaier,  geboren  im  Jahre  1837  zu  Kalham,  desgleichen,  Stadtmagistrat  Passau,   24.  Oktober
Metzger,  Bezirk  Schaerding,  Oesterreich,  orts-  Bayern,  d.  J.

angehörig  ebendaselbst,

5.  Emilie  Flegel,  un-   geboren  im  Jahre  1843  zu  Neujahrs-  desgleichen,  Koniglich  preußischer  Re-4.  November
verehelichte  Ar-  dorf,  Bezirk  Königinhof,  Böhmen,  gierungspräsident  zu  d.  J.
beiterin,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Breslau,

6.  Karl  Geißler,  geboren  am  2.  November  1871  zu  Zelt-   desgleichen,  Königliche  Polizei-Di-  28.  Oktober
Kellner,  weg,  Bezirk  Judenburg,  Oesterreich,  rektion  zu  München,  d.  J.

ortsangehörig  zu  St.  Paul,  Bezirk
Wolfsberg,  ebendaselbst,
7.  Josef  Kerin,  Ar-  geboren  am  19.  Februar  1848    zu  Triest,  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirkspräsi-  3.  November

beiter,
8.   Anna  Peksa,  Tagelöhnerintochter,


9.   Karl  Petersohn,
Gerbergeselle,

10.   Vinzenz  Twrdeck,
Schuhmacher,





Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
15  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange—
hörig  zu  Wilhelmsau,  Bezirk  Deutschbrod,
  Böhmen,

geboren  am  15.  Oktober  1854  zu  Upsala,
  Schweden,

geboren  am  6.  Januar  1848  zu  St.  Maria,
  Bezirk  Prachatitz,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,





desgleichen,

Betteln,
Landstreichen,



dent  zu  Metz,
Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  zu  Ebersberg,

Polizeiamt  zu  Lübeck,

Stadtmagistrat  Passau,  
Bayern,

d.  J.
24.  September
d.  J.

31.  Oktober

d.  J.
24.  Oktober

d.  J.









Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="374" />
        <pb n="375" />
        —  361  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben im

Reichsamt  des  Innern.

  

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.



 

 

 

 

 

 

XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  28.  November  1890.  Nr.:  48.
    
Inhalt:  1.  Versicherungs-Wesen:  Vorschriften,  betreffend  2. Zoll- und Steuer-Wesen: Zollanschluß  eines  Theils  des
die Einziehung  der  von  den  Rhedern  für  die  Invaliditäts-  3.  Konsulat-Wesen:  Ernennung    368
und  Altersversicherung  der  Seeleute  zu  entrichtenden  4.  Polizei-  Wesen:    
        Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Beiträge  Seite  361  Reichsgebiete        368



1.  Versicherungs=  Wesen.

Bekanntmachung.

Auf  Grund  des  §.  136  Absatz  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Invaliditäts=  und  Altersversicherung,

vom  22.  Juni  1889  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  97)  hat  der  Bundesrath  in  seiner  Sitzung  vom

22.  November  1890  über  die  Einziehung  der  von  den  Rhedern  für  Seeleute  zu  entrichtenden  Beiträge

besondere  Bestimmungen  getroffen,  welche  nachstehend  veröffentlicht  werden.  
Berlin,  den  24.  November  1890.  

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.



Vorschriften,
betreffend
die  Einziehung  der  von  den  Rhedern  für  die  Invaliditäts=  und  Altersversicherung
der  Seeleute  zu  entrichtenden  Beiträge.

(§.  136  Absatz  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Invaliditäts-  und  Altersversicherung,  vom  22.  Juni  1889,  Reichs=  Gesetzblatt
  Seite  97.)

Vom  22.  November  1890.

1.  Für  Schiffer  und  sonstige  Seeleute,  welche  nicht  angemustert  werden,  sowie  für  diejenigen  Allgemeine  Be—
Seeleute,  welche  ohne  angemustert  zu  sein,  auf  Seeschiffen  beschäftigt  werden,  erfolgt  die  Ent=  stimmungen.
richtung  der  Beiträge  zur  Invaliditäts=  und  Altersversicherung  durch  Verwendung  von

67
        <pb n="376" />
        Einzahlung  der
Beiträge  durch  die
Rheder.

Antheilige  Einbehaltung
  der  Beiträge
  von  der
Heuer.

Ausweis  der

Versicherung  durch

das  Seefahrtsbuch.



–  362  —

Quittungskarten  und  Marken  nach  den  Vorschriften  des  Gesetzes  vom  22.  Juni  1889  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  97).

Dasselbe  gilt  für  die  freiwillige  Fortsetzung  des  Versicherungsverhältnisses  seitens  der  Seeleute.

2.   Für  angemusterte  Seeleute  bedarf  es  der  Ausstellung  von  Ouittungskarten  und  der  Verwendung
  von  Beitragsmarken  nicht.  Die  Einziehung  der  Beiträge  und  der  Nachweis  über
Dauer  und  Höhe  der  Invaliditäts=  und  Altersversicherung  erfolgt  unter  Benutzung  der  Seefahrtsbücher
  und  besonderer  Ausweise  nach  Maßgabe  der  nachfolgenden  Bestimmungen.
3.   Die  Beiträge  der  angemusterten  Seeleute  werden  von  den  Rhedern  nach  Maßgabe  der  Zahl
der  auf  dem  Schiffe  beschäftigt  gewesenen  Personen  und  nach  der  Dauer  der  Beschäftigung  für
diejenigen  Lohnklassen  entrichtet,  zu  welcher  die  einzelnen  Klassen  der  Seelente  nach  den  Vorschriften
  des  §.  22  Absatz  2  Ziffer  2  a.  a.  O.  gehören.  Waren  Rheder  und  Versicherte  darüber
einverstanden,  daß  die  Versicherung  in  einer  höheren  Lohnklasse  erfolgen  solle  (§.  22  Absatz  2
im  Eingang  a.  a.  O.),  so  sind  die  Beiträge  der  Rheder  nach  diesen  höheren  Lohnklassen
zu  bemessen.

4.   Die  Entrichtung  der  Beiträge  (Ziffer  3)  erfolgt  nachträglich  binnen  sechs  Wochen  nach  Ablauf

eines  jeden  Kalenderjahres.  Innerhalb  dieser  sechs  Wochen  hat  der  Rheder  eine  Aufstellung
über  die  von  ihm  zu  entrichtenden  Beiträge,  nach  den  einzelnen  in  dem  verflossenen  Kalenderjahre
  zurückgelegten  oder  begonnenen,  bei  Ablauf  des  Jahres  aber  noch  nicht  vollendeten
Reisen  geordnet,  nach  dem  Muster  A  an  die  Versicherungsanstalt  des  Heimathhafens  einzureichen
  und  bei  derselben  die  hiernach  zu  entrichtenden  Beträge  einzuzahlen.

War  im  Einverständniß  zwischen  dem  Rheder  und  dem  Versicherten  eine  höhere  als  die
für  die  betreffende  Klasse  von  Seeleuten  in  Betracht  kommende  Lohnklasse  bei  der  Versicherung
zu  Grunde  zu  legen,  so  hat  der  Rheder  dies  bei  der  Aufstellung  und  Einzahlung  zu  berücksichtigen.

Auf  Antrag  des  Rheders  kann  die  Versicherungsanstalt  die  Frist  erstrecken.

5.   Zur  Kontrole  der  Aufstellungen  dienen,  unbeschadet  der  Vorschriften  des  §.  126  a.  a.  O.,  die
Musterrollen  und  Musterungsprotokolle  der  Seemannsämter.  ·

Die Seemannsämter im Inlande haben über jede vor ihnen stattfindende Abmusterung die
Musterungsprotokolle  in  Urschrift  oder  beglaubigter  Abschrift  an  die  Versicherungsanstalt  ihres
Bezirks  einzusenden.  

Letztere  hat,  wenn  der  Heimathhafen  nicht  in  ihrem  Bezirke  liegt,  diese  Urkunden  beziehungsweise
  Abschriften  an  die  Versicherungsanstalt  des  Heimathhafens  zu  übermitteln.    

Für  Abmusterungen  im  Auslande  haben  die  Seemannsämter  des  Heimathhafens  die  an  sie
zurückgelangenden  Musterrollen  oder  Abschriften  der  in  Betracht  kommenden  Theile  derselben  an



die  Versicherungsanstalt  ihres  Bezirks  einzusenden.

6.   Rheder,  welche  es  unterlassen,  die  Aufstellungen  (Ziffer  4)  rechtzeitig  einzureichen  oder  die  nach
denselben  geschuldeten  Beträge  rechtzeitig  einzuzahlen,  können  von  dem  Vorstande  der  Versicherungsanstalt
  mit  Ordnungsstrafe  bis  zu  dreihundert  Mark  belegt  werden.

Hinsichtlich  der  Richtigkeit  und  Vollständigkeit  der  Aufstellungen  finden  die  Vorschriften  des
§.  142  a.  a.  O.,  hinsichtlich  der  Beschwerde  sowie  der  Beitreibung  der  Beiträge  und  Strafen
dagegen  die  Vorschriften  der  §§.  145  beziehungsweise  137  a.  a.  O.  entsprechende  Anwendung.
Die  Strafen  fließen  in  die  Kasse  der  Versicherungsanstalt.

7.   Die  Rheder  sind  befugt,  bei  der  Zahlung  der  Heuer  (des  Lohnes)  den  von  ihnen  beschäftigten

Personen  die  Hälfte  der  Beiträge  in  Abzug  zu  bringen.  Die  Abzüge  dürfen  sich  höchstens  auf
die  für  die  beiden  letzten  Lohnzahlungsperioden  zu  entrichtenden  Beiträge  erstrecken.

Ueber  den  auf  Grund  dieser  Bestimmung  von  der  Heuer  (dem  Lohn)  einbehaltenen  Betrag
hat  der  Schiffer  oder  der  Rheder  dem  Seemann  auf  dessen  Antrag  eine  Bescheinigung  auszustellen.
  Aus  derselben  muß  ersichtlich  sein,  für  welche  Zeitdauer  und  Lohnklasse  und  in  welcher
Höhe  die  Heuer  (der  Lohn)  einbehalten  worden  ist.  Auf  Antrag  des  Seemanns  kann  diese
Bescheinigung  in  das  Seefahrtsbuch  unter  den  Abmusterungsvermerk  eingetragen  werden.
8.   Für  Seeleute,  welche  sich  im  Besitz  eines  Seefahrtsbuchs  befinden,  erfolgt  der  Ausweis  über
die  Versicherung  durch  das  Seefahrtsbuch.  

In  das  Seefahrtsbuch  ist  bei  der  Bezeichnung  des  Inhabers  (Seite  3)  handschriftlich  der
Name  derjenigen  Versicherungsanstalt  einzutragen,  in  deren  Bezirk  der  Inhaber  nach  dem
Inkrafttreten  des  Gesetzes  die  erste  versicherungspflichtige  Beschäftigung  gehabt  hat.  War  diese
        <pb n="377" />
        —  363  —

Beschäftigung  ein  Dienst  als  Seemann,  so  ist  der  Name  derjenigen  Versicherungsanstalt  einzutragen,
  zu  welcher  der  Heimathhafen  des  betreffenden  Fahrzeugs  gehört.  Die  Eintragung
erfolgt  durch  dasjenige  Seemannsamt  im  Inlande,  welchem  das  Seefahrtsbuch  zur  Eintragung
einer  An=  oder  Abmusterung  zuerst  vorgelegt  wird.

Die  für  die  erste  versicherungspflichtige  Beschäftigung  des  Inhabers  zuständige  Versicherungsanstalt
  ist  in  jedes  neu  ausgestellte  Seefahrtsbuch  sowie  in  jede  Quittungskarte  des
Inhabers  einzutragen.

9.   Bei  Seeleuten,  welche  kein  Seefahrtsbuch  besitzen,  erfolgt  der  Ausweis  über  die  Versicherung

  durch  besondere  Bescheinigungen.  Dieselben  werden  bei  der  Abmusterung  ausgestellt.

Findet  die  Abmusterung  im  Auslande  statt,  so  ist  zunächst  nur  eine  vorläufige,  die  letzte
Reise  betreffende  Bescheinigung  auszustellen.  Die  Ausstellung  erfolgt  durch  den  Schiffer;  die
Unterschrift  desselben  ist  vom  abmusternden  Seemannsamt  zu  beglaubigen.  Aus  der  Bescheinigung
muß  sich  der  Name  und  der  Heimathhafen  des  Fahrzeugs,  Name,  Geburtsort  und  Geburtszeit
  des  Seemanns,  sowie  die  Dauer  seiner  Dienstzeit  und  die  Klasse  von  Seeleuten,  welcher
er  während  seiner  Dienstzeit  angehörte  (Matrose,  Heizer  etc.),  ergeben  (siehe  Muster  B);  sie  muß
außerdem  für  den  Fall,  daß  die  Versicherung  in  einer  höheren  Lohnklasse  verabredet  worden
war,  die  Bezeichnung  dieser  Lohnklasse  enthalten.

Findet  die  Abmusterung  im  Inlande  statt,  so  ist  die  Bescheinigung  von  dem  abmusternden

Seemannsamt,  und  zwar  sowohl  über  diese  letzte  Reise,  wie  über  diejenigen  Reisen,  für  welche
beglaubigte  vorläufige  Bescheinigungen  vorgelegt  werden  (Absatz  2),  auszustellen.  Die  letzteren
sind  demnächst  einzubehalten  oder  mittelst  Durchschneidens  unbrauchbar  zu  machen.
10.   Auf  Grund  des  Seefahrtsbuchs  (Ziffer  8)  und  der  Bescheinigungen  (Ziffer  9)  haben  die
Seemannsämmter  im  Inlande  von  Zeit  zu  Zeit  bei  der  Abmusterung  eine  Nachweisung
darüber  auszustellen,  wie  viel  Beitragswochen,  getrennt  nach  den  einzelnen  Lohnklassen  und
nach  den  Versicherungsanstalten,  zu  welchen  die  Heimathhäfen  der  betreffenden  Fahrzeuge  gehörten,
  dem  Inhaber  seit  der  letzten  derartigen  Nachweisung  anzurechnen  sind  (Muster  C),
Die  Nachweisungen  sind  für  jeden  Seemann  mit  fortlaufenden  Nummern  zu  versehen.  In
jeder  Nachweisung  ist  die  für  den  Inhaber  in  Betracht  kommende  erste  Versicherungsanstalt
anzugeben.  In  das  Seefahrtsbuch  ist  unter  dem  Abmusterungsvermerk  einzutragen,  welche
Nummer  die  bei  der  Abmusterung  ausgestellte  Nachweisung  führt.  Ebenso  ist  die  Nummer
der  Nachweisung  auf  denjenigen  Bescheinigungen  (Ziffer  9)  zu  vermerken,  welche  in  derselben
berücksichtigt  worden  sind.  

Auf  Antrag  des  Seemanns  sind  derartige  Nachweisungen  bei  jeder  Abmusterung  im  Inlande,
von  Amtswegen  aber  nur  dann  auszustellen,  wenn  sich  aus  dem  Seefahrtsbuch  ergiebt,  daß
seit  Ausstellung  der  letzten  Nachweisung  mehr  als  vier  volle  Kalenderjahre  verflossen  sind,  oder
wenn  sich  der  Versicherte  nicht  im  Besitz  eines  Seefahrtsbuchs  befindet  (Ziffer  9).

Für  jede  einzelne  Abmusterungsverhandlung,  bei  welcher  derartige  Nachweisungen  auszustellen
  sind,  erhöhen  sich  die  nach  der  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  22.  Febrnar  1873
(Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  62)  von  den  Seemannsämtern  im  Inlande  zu  erhebenden
  Kosten  um  ein  Drittel  des  dort  bezeichneten  Betrages.  Diesen  Mehrbetrag  hat,  wenn
die  Nachweisung  von  Amtswegen  ausgestellt  werden  mußte,  die  Rhederei,  andernfalls  der  Seemann
  zu  entrichten.

11.   Die  Nachweisungen  (Ziffer  10)  werden  auf  Karten  von  der  für  die  Quittungskarten  vorgeschriebenen
  Größe  und  Beschaffenheit  ausgestellt.  Dabei  ist  die  Dauer  der  nachgewiesenen,
als  Beitragszeit  anzurechnenden  Krankheiten  und  militärischen  Dienstleistungen  anzugeben  (§§.  17
und  103  des  Gesetzes).  Die  Vorschriften  der  §§.  108  Absatz  1  und  151  a.  a.  O.  finden  auf
diese  Nachweisungen  entsprechende  Anwendung.  Die  Kosten  der  Karte  trägt  die  Versicherungsanstalt
  des  Ausstellungsbezirks.

12.   Die  Nachweisung  (Ziffer  10)  ist  von  dem  Seemannsamt  an  die  Versicherungsanstalt  seines
Bezirks  einzusenden;  letztere  hat  die  Nachweisung  der  für  den  Versicherten  in  Betracht  kommenden
ersten  Versicherungsanstalt  zur  Aufbewahrung  zu  übermitteln.

Dem  Seemann  ist  Gelegenheit  zu  geben,  von  der  Nachweisung  Kenntniß  zu  nehmen;  auf
seinen  Antrag  ist  ihm  Abschrift  derselben  zu  ertheilen.

67*

Ausweis  der
Versicherung  durch
besondere  Bescheinigungen.


Nachweisungen
für  die  Versicherungsanstalten.
        <pb n="378" />
        Hinterlegung  
von  Quittungskarten.


Schlußbestimmung
  

—  364  —

Gegen  den  Inhalt  der  Nachweisung  stehen  dem  Versicherten  die  im  §.  106  a.  a.  O.  bezeichneten

  Rechtsmittel  zu.    
13.   Seeleute,  welche  Quittungskarten  besitzen,  können  dieselben  bei  einer  Anmusterung  im  Inlande
bei  dem  Seemannsamt  hinterlegen.  Das  Seemannsamt  hat  für  den  rechtzeitigen  Umtausch  der
hinterlegten  Quittungskarten  (§.  104  a.  a.  O.)  von  Amtswegen  Sorge  zu  tragen  und  die
über  den  Inhalt  der  umgetauschten  Quittungskarten  ausgestellten  Bescheinigungen  (§.  103
Absatz  2  a.  a.  O.)  in  Verwahrung  zu  nehmen.

Die  Hinterlegung  sowie  die  Rückgabe  von  Quittungskarten  und  der  über  deren  Inhalt  ausgestellten
  Bescheinigungen  ist  vom  Seemannsamt  im  Seefahrtsbuch  auf  Seite  4  zu  vermerken.
14.   Sofern  Versicherungsanstalten  beschließen  sollten,  die  aus  der  Invaliditäts=  und  Altersversicherung
der  Seeleute  ihnen  erwachsenden  Lasten  gemeinsam  zu  tragen  (§.  65  a.  a.  O.),  und  zu  dem
Zweck  eine  gemeinschaftliche  Geschäftsführung  (Abrechnungsstelle)  einzurichten,  so  tritt  die  letztere
in  den  Fällen  der  Ziffern  4,  5  und  11  an  die  Stelle  der  Versicherungsanstalt  des  Heimath--hafens
  und  der  Versicherungsanstalt  für  den  Bezirk  des  Seemannsamts.  Auch  sind  alsdann
in  den  nach  Ziffer  10  auszustellenden  Nachweisungen  die  Versicherungsanstalten  der  Heimathhäfen

  nicht  aufzuführen.
        <pb n="379" />
        —  365  —

Muster  A.
(zu  Ziffer  4).

Nachmeisung

über  die  Beitragswochen  zur  Invaliditäts=  und  Altersversicherung  für  die  im  Jahre  1891
beschäftigt  gewesenen  angemusterten  Seeleute  an  Bord  des  Schiffes  „Martha“,
Heimathhafen  Elsfleth,  Rheder  Gebrüder  Ahlers  zu  Elsfleth.



Die  volle  Mannschaft  hat  während  der  unten  aufgeführten  Reisen  bestanden  aus:

1  Obersteuermann,
1  Untersteuermann,
1  Zimmermann,

1  Koch,

8  Matrosen,

4  Leichtmatrosen,
2  Jungen.



Davon  fehlten  während  —  Wochen  1  Matrose,
Wochen  2  Leichtmatrosen.
Außerdem  waren  an  Bord  beschäftigt  während  —  Wochen  ein  zweiter  Zimmermann.

In  Lohnklasse
I  ll  lll   lV

Vom  1.  Januar  bis  10.  August
Reise  Cardiff  —Singapore  —Rangoon  —  Bremerhaven  .  64  128  352  32  Wochen,

Vom  18.  September  bis  31.  Dezember
Reise  Bremerhaven—Shields—San  Francisco  30  60  165  15  =

Zusammen  94  188  517  47  Wochen.
        <pb n="380" />
        —  366  —

II.

Zusammenstellung

der  von  der  Rhederei  Gebrüder  Ahlers  zu  Elsfleth  für  die  auf  ihren  Schiffen  im  Jahre  1891
beschäftigt  gewesenen  angemusterten  Seeleute  zur  Invaliditäts=  und  Altersversicherung  zu
leistenden  Beiträge.

In  der  Lohnklasse







l  Il  Ill  lV

Schiff  „Martha“,  Beitragswochen  ...  94  108  517  47
Schiff   „Bertha“,     "       56   112  336  28
Schiff   „Adolph“,     "     90  120  312  30
Schiff   „Rudolph“,     "           82  82  410  42
Schiff   „Castor“,     "     44  72  224  22
Schiff   „Pollux“,     "       42  68  212  21
Insgesammt  408  642  2011  190

Beitrag  für  408  Wochen  in  der  ersten  Lohnklasse  à  14  Pfennig  =  M  57,  12
Beitrag   für  642     "     "  "  zweiten  Lohnklasse à  20  Pfennig  =  M  1128,  40

Beitrag   für   2011     "     "   " dritten  Lohnklasse  à  24     "        =     M   422,  64

Beitrag   für   190     "     "   "  vierten   Lohnklasse  à  30     "        =     M    57,  50
Insgesammt  .  =  M.  725,  66



Vorstehender  Betrag  ist  heute  durch  die  Bremer  Bank  in  Bremen  mittelst  Reichsbank-Uebertrag
an  die  Oldenburgische  Versicherungsanstalt  für  Invaliditäts-  und  Altersversicherung  zu  Oldenburg
entrichtet.

Elsfleth,  den  2.  Februar  1892.
Gebrüder  Ahlers.
        <pb n="381" />
        —  367  —

Muster  B
(zu  Ziffer  9).

Vorläufige  Bescheinigung.

James  Thomson  aus  Glasgow,  geboren  26.  Mai  1852,  hat  auf  dem  Segelschiffe  „Maria“,
Heimathhafen  Bremen,  vom  3.  Juli  1890  bis  zum  6.  Oktober  1891  66  Wochen  als  Matrose  gedient.

Melbourne,  den  6.  Oktober  1891.  
F.  Petersen,  Schiffer.
Die  vorstehende  Unterschrift  wird  beglaubigt.

Melbourne,  den  6.  Oktober  1891.
  Das  Seemannsamt.

(Unterschrift.)



Muster  C
(zu  Ziffer  10).

Nachmeisung  Nr.  8.

Dem  Friedrich  Martin  Huber,  geboren  zu  Mannheim,  den  24.  Mai  1861,
erste  Versicherungsanstalt:  Baden,
sind  seit  der  Bescheinigung  Nr.  7  vom  30.  November  1895  folgende  Beitragswochen  als  Seemann

anzurechnen:
in  Lohnklasse  1  II  III  IV



für  V.-A.  Pommern     —  —  14  —
„  V.-A.  Mecklenburg    —   —   25   —
„  V.-A.  Oldenburg         —   —   19   —
,,   V.-A.   Hansestädte.     —   —   32   —

Insgesammt.                      —   —   90   —



Außerdem hat der selbe nachgewiesen:
a)  mit  Erwerbsunfähigkeit  verbundene  Krankheiten:
vom  3.  III.  1896  bis  18.  III.  1896,
vom  12.  II.  1897  bis  15.  III.  1897;
b)  militärische  Dienstleistungen:

Stettin,  den  12.  Dezember  1897.
Das  Seemannsamt.

(Unterschrift.)
        <pb n="382" />
        — 368 —

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Nachdem  der  Bundesrath  in  seiner  Sitzung  vom  22.  Mai  d.  J.  beschlossen  hat,  ein  auf  dem  Bahnhofsterrain
  zu  Geestemünde  belegenes,  an  die  Zollgrenze  anstoßendes  Grundstück  des  Kommerzienraths
W.  A.  Riedemann  zu  Geestemünde  dem  deutschen  Zollgebiet  anzuschließen,  ist  dieser  Anschluß  am  15.  November
  d.  J.  zur  Ausführung  gelangt.  Die  Zollgrenze  gegen  das  Geestemünder  Freihafengebiet
  hat  nunmehr  folgenden  Lauf:

Sie  beginnt  im  Süden  am  Ausflusse  des  Geestendorfer  Sieltiefs  in  die  Weser  bei  dem  dort
aufgestellten  Grenzpfahl.  Von  dort  ab  wird  sie  durch  Pallisaden  gebildet,  die  am  nördlichen  Ufer  dieses
Grabens  entlang  zunächst  nach  Osten  führen,  in  gerader  Linie  den  Deich  überschreiten  und  über  die  dahinter
  gelegenen  Eisenbahngeleise  für  den  Petroleumverkehr  hinweggehen,  sich  dann  nach  Norden  wenden
und  längs  der  östlichen  Seite  dieser  Geleise  zwischen  diesen  und  der  Faßfabrik  der  deutsch-amerikanischen
Petroleumgesellschaft  bis  zur  Höhe  der  nordwestlichen  Ecke  der  Faßfabrik  fortlaufen,  sich  von  hier  direkt
nach  der  südöstlichen  Ecke  des  Petroleumschuppens  F.  hinüberziehen,  denselben  auf  der  südlichen  und  östlichen
  Seite  eine  kurze  Strecke  umfassen,  sodann  das  dortige  Eisenbahngeleise  für  den  Güterverkehr  aus
dem  Freihafengebiet  östlich  überschreiten  und  sich  jenseit  desselben  mit  der  bestehenden  Zollgrenze
vereinigen.





3.  Kon  sulat=  Wesen.
Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Konsul  in  Havre  de  Grace,
Wirklichen  Legationsrath  Schöll,  unter  Belassung  des  ihm  früher  verliehenen  Karakters  als  General-Konsul,

  zum  Konsul  in  Kopenhagen  für  Dänemark  zu  ernennen  geruht.





4.  Polizei-Wesen.



Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.





 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
      Grund  Ausweisung  des
  der  Bestrafung    Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.      beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.
a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.   Louis  François  Con-   geboren  am  21.  August  1833  zu  Meu-   Münzverbrechen  (sechs  Kaiserlicher  Bezirkspräsi-  12.  November
tesenne,  Fischer,  don,  Departement  Seine  et  Oise,  Jahre  Zuchthaus  laut,  dent  zu  Colmar,  d.  J.
Frankreich,  französischer  Staatsange=  Erkenntniß  vom 2. De-  
höriger,  zember  1884),
b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.   Josef  Gößl,  Bäcker,  geboren  am  21.  Februar  1859  zu  Koh-   Betteln,  Königlich  bayerisches  Be-  4.  November
ling,  Bezirk  Graslitz,  Böhmen,  orts-  zirksamt  Kempten,  d.  J.
angehörig  ebendaselbst,

3.  Franz  Gutbier,  geboren  am  11.  Mai  1839  zu  Heiners-   Landstreichen,  Königlich  sächsische  Kreis-  27.  Oltober
Fabrikarbeiter,  dorf,  Bezirk  Friedland,  Böhmen,  orts-  hauptmannschaft  d.  J.
angehörig  ebendaselbst,  Bautzen,

4.  Gustav  Handrick,  geboren  am  10.  November  1870  zu   desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-  18.  Oktober
Fleischergeselle,  Reichenberg,  Böhmen,  gierungspräsident  zu  d.  J.

  Frankfurt  a  /  O.,





  

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="383" />
        —  369  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.



Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.





















XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  5.  Dezember  1890.  Nr.: 49.

Inhalt:  1.  Versicherungs-Wesen:  Bestimmungen  über  die  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen;  —
Befreiung  vorübergehender  Beschäftigungen  von  der  Ver-  desgl.  der  Zuckersteuerstellen  371
sicherungspflicht  und  über  die  Entwerthung  und  Ver-  3.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Titelverleihung  373
nichtung  von  Marken;  —  Abänderung  des  revidirten  4.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Herausgabe  des  Hand-Prämientarifs
  für  die  Versicherungsanstalt  der  Tiefbau-  buchs  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1891  373
Berufsgenossenschaft.  Seite  369  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  dem  Stande  Reichsgebietee  273





1.  Versicherung  s-Wesen.



Bekanntmachung.

Zur  Ausführung  des  Gesetzes,  betreffend  die  Invaliditäts=  und  Altersversicherung,  vom  22.  Juni  1889
(Reichs-Gesetzbl.  S.  97)  hat  der  Bundesrath  in  seiner  Sitzung  vom  27.  November  1890

I.  über  die  Befreiung  vorübergehender  Beschäftigungen  von  der  Versicherungspflicht,

II.  über  die  Entwerthung  und  Vernichtung  von  Marken
Bestimmungen  getroffen,  welche  nachstehend  veröffentlicht  werden.

Berlin,  den  27.  November  1890.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  v.  Boetticher.

Zur  Ausführung  des  Gesetzes,  betreffend  die  Invaliditäts=  und  Altersversicherung,  vom  22.  Juni
1889  (Reichs-Gesetzbl.  S.  97)  beschließt  der  Bundesrath  auf  Grund  der  §§.  3  Absatz  3,  109,  112,  114,
117,  120,  125  a.  a.  O.  was  folgt:  

I.  Befreiung  vorübergehender  Beschäftigungen  von  der  Versicherungspflicht
(§.  3  Absatz  3).
A.  Vorübergehende  Dienstleistungen  sind  in  folgenden  Fällen  als  eine  die  Versicherungspflicht  begründende
  Beschäftigung  nicht  anzusehen:
1.  wenn  sie  von  solchen  Personen,  welche  berufsmäßig  Lohnarbeit  überhaupt  nicht  verrichten,
68
        <pb n="384" />
        Entwerthung.

—  370  —

a)  nur  gelegentlich,  insbesondere  zu  gelegentlicher  Aushülfe,

b)  zwar  in  regelmäßiger  Wiederkehr,  aber  nur  nebenher  und  gegen  ein  geringfügiges  Ent—
gelt,  welches  zum  Lebensunterhalt  nicht  ausreicht  und  zu  den  Versicherungsbeiträgen
nicht  in  entsprechendem  Verhältniß  steht,

c)  zur  Hülfslei  stung  bei  Unglücksfällen  oder  Verheerungen  durch  Naturereignisse  verrichtet
werden;

2.  wenn  sie  von  solchen  Berufsarbeitern,  die  in  einem  regelmäßigen,  die  Versicherungspflicht  begründenden
  Arbeits=  oder  Dienstverhältniß  zu  einem  bestimmten  Arbeitgeber  stehen,  ohne  Unterbrechung
  dieses  Verhältnisses  bei  anderen  Arbeitgebern  nebenher,  sei  es  nur  gelegentlich  zur
Aushülfe,  sei  es  regelmäßig  verrichtet  werden;

3.  wenn  sie  auf  Seeschiffen  im  Auslande  von  solchen  Personen  verrichtet  werden,  die  nicht  zur
Schiffsbesatzung  gehören;

4.  wenn  sie  von  Aufwärtern  oder  Aufwärterinnen  und  ähnlichen  zu  niederen  häuslichen  Diensten
von  kurzer  Dauer  an  wechselnden  Arbeitsstellen  thätigen  Personen  verrichtet  werden;

5.  wenn  sie  in  Verpflegungsstationen  oder  in  ähnlichen  Einrichtungen  gegen  eine  Geldentschädigung
verrichtet  werden,  welche  nicht  als  Entgelt  für  die  gelieferte  Arbeit,  sondern  als  eine  Unterstützung
  zum  Zweck  des  besseren  Fortkommens  gewährt  wird.

B.  Die  Regierungen  der  einzelnen  Bundesstaaten  sind  ermächtigt,  mit  Zustimmung  des  Reichskanzlers
  widerruflich  anzuordnen,  daß  und  inwieweit  vorübergehende  Dienstleistungen  solcher  Ausländer,
denen  der  Aufenthalt  in  Grenzbezirken  des  Inlandes  auf  fest  bestimmte  kurze  Zeit  behufs  Ausführung
vorübergehender  Arbeiten  behördlich  gestattet  ist,  sowie  vorübergehend  im  Inlande  stattfindende  Dienstleistungen
  solcher  Ausländer,  welche  übungsgemäß  in  Flößereibetrieben  beschäftigt  werden,  als  eine  die
Versicherungspflicht  begründende  Beschäftigung  nicht  anzusehen  sind.











II.  Entwerthung  und  Vernichtung  von  Marken
(§§.  109,  112,  114,  117,  120,  125).

1.  Sofern  auf  Grund  der  §§.  112  oder  114  a.  a.  O.  die  Einziehung  der  Beiträge  durch  Organe
von  Krankenkassen,  durch  Gemeindebehörden  oder  durch  andere  von  der  Landes-Zentralbehörde  bezeichnete
oder  von  der  Versicherungsanstalt  eingerichtete  Stellen  (Hebestellen)  erfolgt,  kann  die  Landes-Zentralbehörde
anordnen,  daß  von  der  die  Beiträge  einziehenden  Stelle  die  den  eingezogenen  Beiträgen  entsprechenden
Marken  alsbald  nach  deren  Einklebung  zu  entwerthen  sind  (§.  109  a.  a.  O.).  Bei  derartigen  Anordnungen
  ist  die  Art  der  Entwerthung  von  der  Landes-Zentralbehörde  zu  regeln;  dabei  darf  die  Angabe
des  Entwerthungstages  vorgeschrieben  werden.    

2.  Arbeitgeber,  welche  die  Marken  einkleben,  sowie  Versicherte  sind  befugt,  die  in  die  Quittungskarten
  eingeklebten  Marken  in  der  Weise  zu  entwerthen,  daß  die  einzelnen  Marken  handschriftlich  oder
unter  Verwendung  eines  Stempels  mit  einem  die  Marke  in  der  Hälfte  ihrer  Höhe  schneidenden  schwarzen
wagerechten  schmalen  Strich  durchstrichen  werden.  Andere  auf  die  Marken  gesetzte  Zeichen  gelten,  solange
die  die  Marken  enthaltende  Quittungskarte  noch  nicht  zum  Umtausch  eingereicht  ist,  nicht  als  Entwerthungszeichen.
    

3.  Sofern  auf  Grund  des  §.  111  a.  a.  O.  für  den  Bezirk  einer  Versicherungsanstalt  durch  das
Statut  derselben  für  Versicherte,  welche  nicht  in  einem  regelmäßigen  Arbeitsverhältnisse  zu  einem  bestimmten
  Arbeitgeber  stehen,  oder  für  einzelne  Klassen  solcher  Versicherten  bestimmt  worden  ist,  daß  sie  befugt
  sind,  die  Versicherungsbeiträge  statt  der  Arbeitgeber  im  voraus  zu  entrichten,  kann  die  Landes-Zentralbehörde
  anordnen,  daß  die  betreffenden  Marken  entwerthet  werden,  sobald  die  Einziehung  der
Hälfte  des  Werthes  der  betreffenden  Marke  von  dem  zur  Entrichtung  der  Beiträge  verpflichteten  Arbeitgeber
  erfolgt.  Bei  derartigen  Anordnungen  ist  die  Art  der  Entwerthung  von  der  Landes-Zentralbehörde
zu  regeln,  dabei  darf  die  Angabe  des  Entwerthungstages  vorgeschrieben  werden.

4.  Ueber  die  Form  der  Entwerthung  der  Marken  in  den  Fällen  des  §.  117  Absatz  4  und  des
§.  120  kann  die  Landes-Zentralbehörde  besondere  Anordnung  treffen.

5.  Marken,  welche  nicht  bereits  anderweit  entwerthet  worden  sind,  müssen  entwerthet  werden,
nachdem  die  die  Marken  enthaltende  Ouittungskarte  zum  Umtausch  eingereicht  worden  ist.  Diese  Entwerthung
  liegt  den  Vorständen  der  Versicherungsanstalten  oder  anderen  von  der  Landes-Zentralbehörde
bezeichneten  Stellen  ob;  sie  ist,  sofern  sie  bisher  etwa  versäumt  sein  sollte,  von  jeder  Behörde,  an  welche
        <pb n="385" />
        —  371  —

die  Karte  nach  dem  Umtausch  gelangt,  nachzuholen.  Die  Form  der  Entwerthung  bleibt  der  entwerthenden
Stelle  freigestellt.  Auf  die  Außenseite  der  Quittungskarte  ist  handschriftlich  oder  unter  Verwendung  eines
Stempels  der  Vermerk  „entwerthet“  zu  setzen  und  die  entwerthende  Stelle  zu  bezeichnen.

6.  Bei  der  Entwerthung  dürfen  die  Marken  nicht  unkenntlich  gemacht  werden.  Insbesondere
müssen  der  Geldwerth  der  Marke,  die  Lohnklasse  und  die  Versicherungsanstalt,  für  welche  die  Marke
ausgegeben  ist,  bei  Doppelmarken  auch  die  Kennzeichen  der  Zusatzmarke,  erkennbar  bleiben.

7.  Wer  den  vorstehenden  oder  den  von  der  Landes-Zentralbehörde  auf  Grund  der  Bestimmung
in  Ziffer  1  getroffenen  Anordnungen  zuwiderhandelt,  kann  für  jeden  Fall,  sofern  nicht  nach  anderen  Vorschriften
  eine  höhere  Strafe  verwirkt  ist,  von  der  unteren  Verwaltungsbehörde  mit  einer  Ordnungsstrafe
bis  zu  einhundert  Mark  belegt  werden.  Die  Haftung  für  den  durch  die  Zuwiderhandlung  verursachten
Schaden  bleibt  hierdurch  unberührt.

8.  Die  Vernichtung  von  Marken  (§.  125  a.  a.  O.)  erfolgt  durch  Abreißen  oder  völlige  Unkenntlichmachung.
  Dabei  ist  auf  die  Quittungskarte  handschriftlich  oder  unter  Verwendung  von  Stempeln  der
Vermerk:  „.  .  .  .*)  Marken  vernichtet“,  sowie  die  Bezeichnung  der  die  Vernichtung  vornehmenden  Stelle
zu  setzen.  Die  Vernichtung  von  Marken  kann  auch  dadurch  erfolgen,  daß  dieselben  durch  einen  darauf
gesetzten  amtlichen  Vermerk  als  ungültig  erklärt  werden.



Bekanntmachung,
betreffend  den  revidirten  Prämientarif  für  die  Versicherungsanstalt  der  Tiefbau-Berufsgenossenschaft.
Vom  24.  November  1890.

Für  die  Versicherungsanstalt  der  das  Gebiet  des  Reichs  umfassenden  Tiefbau-Berufsgenossenschaft  wird
auf  Grund  des  §.  24  des  Bau-Unfallversicherungsgesetzes  vom  11.  Juli  1887  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  287)
nach  Anhörung  des  Genossenschaftsvorstandes  Folgendes  bestimmt:  
Der  durch  die  Bekanntmachung  vom  18.  April  1889  (Central-Blatt  1889  Seite  275)
für  diese  Versicherungsanstalt  festgesetzte  revidirte  Prämientarif  bleibt  vom  1.  Januar  1891
ab  für  die  nächsten  drei  Jahre  —  vorbehaltlich  anderweiter  Festsetzung  noch  vor  Ablauf  dieser
Zeit  —  mit  der  Maßgabe  in  Geltung,
daß  für  diejenigen  Arbeiten,  welche  in  die  Gefahrenklasse  C  gehören  (sämmtliche  Sprengarbeiten,
  Stollen=  und  Schachtbau),  der  Lohnprozentsatz  von  8  auf  5  Prozent  und  somit
der  auf  jede  angefangene  halbe  Mark  des  in  Betracht  kommenden  Lohnes  entfallende
Prämienbetrag  von  4  auf  2½  Pfennig  ermäßigt  wird.
Berlin,  den  24.  November  1890.
Das  Reichs-Versicherungsamt.
Bödiker.



2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.
Im  Königreich  Preußen.



Es  ist  ertheilt  worden
dem  Steueramt  I.  zu  Heiligenstadt  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Nordhausen  die
Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Rohtaback;

  dem  Hauptsteueramt  zu  Neuß  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über  inländisches
  Salz,  sowie  zur  Vornahme  von  Aus=  und  Umladungen  unter  Eisenbahnwagen=  oder  Schiffsraumverschluß
  beförderter  Sendungen  von  roher  Baumwolle,  Getreide,  Holz,  Petroleum  und  inländischem,
zur  Denaturirung  bestimmtem  Salz  und

dem  Steueramt  I.  zu  Viersen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Crefeld  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  Il  über  zollpflichtige  Gegenstände.
Die  Zollabfertigungsstelle  zu  Braunau  in  Böhmen  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Liebau  ist
aufgehoben  worden.

*)  Hier  ist  die  Zahl  der  vernichteten  Marken  einzurücken.
68*

Vernichtung.
        <pb n="386" />
        —  372 —

Vom  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Halle  sind  abgezweigt  und  überwiesen
a)  dem  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Naumburg:  die  Steuerämter  zu  Querfurt,
Merseburg  und  das  Salzsteueramt  zu  Dürrenberg,
b)  dem  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Wittenberg:  die  Steuerämter  zu  Zörbig,  Landsberg
und  Schkeuditz.
Es  sind  umgewandelt  worden  
die Steuerämter l. zu Oebisfelde im Bezirk des Hauptsteueramts zu Stendal und zu Königshütte
  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Myslowitz  in  Steuerämter  II.,  und  die  Steuerämter  II.  zu  Zörbig
im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Wittenberg  und  zu  Halle  i.  W.  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu
Minden  in  Steuerämter  I.

Mücheln,



Die  Zuckersteuerstellen  betreffend.

Im  Königreich  Preußen.

Nachdem  am  1.  Oktober  d.  Js.  Aenderungen  bezüglich  der  Abgrenzung  der  Bezirke  der  Hauptämter
  zu  Halle  a.  S.,  Naumburg  a.  S.  und  Wittenberg,  sowie  bezüglich  der  in  diesen  Bezirken
befindlichen  Zuckersteuerstellen  eingetreten  sind,  ergiebt  sich  der  dermalige  Stand  der  betreffenden  Zuckersteuerstellen
  (vergl.  Abschnitt  I  Nr.  114  bis  129,  163  bis  166  und  174  des  allgemeinen  Verzeichnisses

der  Zuckersteuerstellen  auf  Seite  541  ff.  des  Jahrgangs  1889)  aus  dem  nachfolgenden  Verzeichnisse.

Verzeichniß

der  in  den  Hauptsteueramtsbezirken  Halle  a.  S.,  Naumburg  a.  S.  und  Wittenberg  am
1.  Oktober  1890  vorhandenen  Zuckersteuerstellen.





















Zuckersteuerstellen
Hauptamtsbezirk.  2.  mit  anderen  Amtsstellen  verbundene  Die  Zuckersteuerstelle ist  zuständig
1.  selbständige  Art  Ort  für  die  Zuckerfabriken  zu
der  Amtsstellen.

Halle  a.  S.  Halle  I.  Halle,  Raffinerie  am  Bahnhof
do.  II.  Halle,  Raffinerie  am  Hospitalplatz
do.  III.  Trotha,  Oppin  und  Wallwitz
do.  IV.  Salzmünde  und  Trebitz
do.  V.  Langenbogen,  Teutschenthal  und

Benkendorf
Eisleben  I.  Erdeborn  und  Gr.  Osterhausen
do.  II.  Schwittersdorf  und  Helmsdorf
Alsleben  I.  Alsleben  und  Belleben
do.  II.  Mucrena,  Neubeesen  und  Besedau
Cönnern  Cönnern,  Lobejün  und  Merbitz
Naumburg  a.  S.  Querfurt  .  ·  .  Querfurt  und  Schafstedt
Steueramt  I  Merseburg  Körbisdorf
Mücheln  .  .  Stöbnitz
Steueramt  I  Weißenfels  Weißenfels
.  do.  Lützen   Lützen
Nebra  .  .  Laucha  und  Reinsdorf
Hauptsteueramt  Naumburg   Stößen
Zeitz  .  .  Zeitz  und  Spora
Wittenberg  Zörbig  Zörbig,  Brachstedt  und  Quetz
Landsberg  Landsberg  und  Brehna
Steueramt  I.  Schkeuditz    Gröbers  und  Schwoitzsch
Roitzsch  Roitzsch  und  Delitzsch
        <pb n="387" />
        —  373  —

3.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  ersten  Sekretär  bei  der  Kaiserlichen
  Botschaft  in  Wien,  Legationsrath  Grafen  von  Monts,  zum  General-Konsul  in  Budapest  zu
ernennen  geruht.



Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Konsul  Reitz  in  Tunis  den  Karakter  als
General-Konsul  zu  verleihen.



4.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Von  dem  Handbuch  für  das  Deutsche  Reich  wird  für  das  Jahr  1891  eine  neue  Ausgabe  veranstaltet.
Das  Werk  erscheint  im  Laufe  des  Monats  Januar  k.  J.  im  Verlage  der  Buchhandlung  „Carl  Heymanns
Verlag“  zu  Berlin  und  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung  zum  Preise  von

4  M.  geliefert.

Im

Buchhandel  ist  es  zum  Preise  von  5  M.  zu  beziehen.



5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.



 

 

 

 

 

 

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
    Grund    des
  Ausweisung  Ausweisungs-
  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.    beschlusses.

1.  2.    3.  4.  5.  6.
a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Josef  Riedl,  Metzger,   geboren  am  25.  Oktober  1858  zu  Eisen-   Diebstahl  (2  Jahre  Königlich  bayerisches  Be-







2.   Thomas  Tesar,
Schlosser  und  Tagelöhner,


3.   Alois  Wiesner,
Schuster  und  Tagelöhner,


4a.   Anton  Egger,  Tagelöhner,


b.   dessen  Ehefrau  Juli.
ana  Egger,  geb.
Steiner,

5.   Stefan  Klinger,
Strumpfwirker,

thal,  Bezirk  Schüttenhofen,  Böhmen,
ortsangehörig  zu  Eisendorf,  Bezirk
Bischofteinitz,  ebendaselbst,

geboren  am  10.  Dezember  1859,  ortsangehörig
  zu  Ckyn,  Bezirk  Prachatitz,
Böhmen,

22  Jahre  alt,  ortsangehörig  zu  Natschetin,
  Bezirk  Bischofteinitz,  Böhmen,

6  Monate  Zuchthaus
laut  Erkenntniß  vom
8.  Mai  1888).,
Diebstahl  (1  Jahr
3  Monate  Zuchthaus
laut  Erkenntniß  vom
10.  August  1889),
Diebstahl  (2  Jahre
3  Tage  Zuchthaus
laut  Erkenntniß  vom
6.  November  1888),

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

48  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig

zu  Uderns,  Bezirk  Schwaz,  Tirol,
46  Jahre  alt,  geboren  zu  Hart,  Bezirk
Schwaz,  ortsangehörig  zu  Uderns,

zirksamt  Ansbach,

dasselbe,.

dasselbe,







Königlich  bayerisches  Be-Landstreichen,

  zirksamt  Traunstein,

desgleichen,  Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft


Bautzen,

geboren  am  22.  April  1865  zu  Schnauhübel,
  Bezirk  Rumburg,  Böhmen,  ortsangehörig
  zu  Schnauhübel-  Wolfsberg,  
ebendaselbst,    







22.  Oktober
d.  J.
17.  Oktober
d.  J.

desgleichen.



5.  November
d.

J.

desgleichen.
        <pb n="388" />
        Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
      Grund  Ausweisung  des
  der  Bestrafung    Ausweisungs-
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
6.   Sebastian  Koch,  21  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange-   Betteln,  Stadtmagistrat  Deggen-   1.  Oktober
Seifensieder,  hörig  zu  Ainet,  Bezirk  Lienz,  Tirol,  dorf,  Bayern,  d.  J.
7.   Alois  Liebisch,  geboren  am  17.  August  1870  zu  Franken-   Landstreichen,  Königlich  sächsische  Kreis-   10.  November
Tagearbeiter,  stein,  Bezirk  Rumburg,  Böhmen,  orts-  hauptmannschaft  d.  J.
angehörig  zu  Nieder-Ehrenberg,  eben-  Bautzen,
daselbst,
8.   Karl  Oberst,  Tage-   geboren  am  2.  Mai  1875  zu  Sporitz,  desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be-   18.  November
löhner,  Bezirk  Komotau,  Böhmen,  ortsange-  zirksamt  Wasserburg,  d.  J.
hörig  ebendaselbst,
9.   Carl  Christian  Josef   geboren  am  5.  April  1852  zu  Svend-   Betteln,  Königlich  preußischer  Re-  19.  November
Petersen,  Klemp=  borg,  Dänemark,  ortsangehörig  eben-  gierungspräsident  zu  d.  J.
ner,  daselbst,  Schleswig,
10.   Valentin  Schinagl,  24  Jahre  alt,  geboren  zu  Weyeregg,  Landftreichen,  Königlich  bayerisches  Be-   5.  November
Scheerenschleifer,  Bezirk  Vöcklabruck,  Oesterreich,  orts-  zirksamt  Traunstein,  d.  J.
angehörig  zu  Frankenburg,  ebendaselbst,
11.   Josef  Scholz, Tischler,  39  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange-   Betteln,  dasselbe,  desgleichen.
hörig  zu  Weisbach,  Bezirk  Friedland,  
Böhmen,  
12.   Josef Wilde,  geboren  am  19.  März  1850  zu  Sewus,  desgleichen,  Königlich  sächsische  Kreis-   7.  Oktober
Fleischer,  Ungarn,  ortsangehörig  ebendaselbst,  hauptmannschaft  Zwickanu,  d.  J.
13.   Josef  Wenzel,  Kut=  30  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange-   Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be-   3.  November
scher,  hörig  zu  Iglau,  Mähren,  zirksamt  Traunstein,  d.  J.













Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="389" />
        —  375  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben im

Reichsamt  des  Innern.

    

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.













XVIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  12.  Dezember  1890.    Nr.: 50.

  Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bestellung  eines  4.  Konsulat-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civil-Stations-Kontrolörs;
  —  Veränderungen  in  dem  Stande  stands-Akten;  —  Exequatur.  Ertheilung  378
oder  den  Befugnissen  der  Zuckersteuerstellen.  Seite  375        

2.   Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende  5.  Polizei-Wesen:  Vorschriften,  betreffund  die  Vollziehung
November  1890  376  der  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet

3.  Versicherungs-Wesen:  Ausführung  des  Invaliditäts=  und  auf  Grund  der  §§.  39,  284  und  362  des  Strafgesetz-Altersversicherungsgesetzes
  im  Bereich  der  Post=  und  buchs;  —  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichs-Telegraphenverwaltung
  378  gebiet.  378





  

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
  des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  bayerische  Zoll-Inspektor  Bauer
an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  bayerischen  Zoll-Inspektors  Jaegerhuber
den  Großherzoglich  mecklenburgischen  Hauptämtern  zu  Rostock,  Güstrow,  Neubrandenburg  und  Schwerin
als  Stations-Kontrolör  mit  dem  Wohnsitz  in  Rostock  vom  1.  Dezember  d.  Js.  ab  beigeordnet  worden.



Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.
Die  Zuckersteuerstellen  betreffend.
Im  Königreich  Preußen.

Im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  Breslau  II  ist  zu  Hundsfeld  eine  mit  dem  Steueramt  l.  daselbst
verbundene  Zuckersteuerstelle  errichtet  worden,  welche  für  die  Zuckerfabrik  zu  Schottwitz  zuständig  ist.



69
        <pb n="390" />
        — 376 —

2. Bank-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

(Die  Beträge  lauten



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 













Passiva.
  Sonstige  Verbindlich-  Event.
  täglich      Verbindlich-Bezeichnung
  Grund-  Reserve-  Noten-  Gegen  Unge-      Gegen    Gegen   keiten  Gegen   Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  keiten
der  31.  Okt.  deckte  31.  Okt.  fallige  31.  Okt.  mit  31.  Okt.  31. Okt.  der   31. Okt.   aus
  Kapital.  Fonds.   Umlauf.  Ver-    Passiva.  welterge-
  Banken.  1890.  Noten.   1890.  bindlich  1890.  Kündi-  1890.  1890.  Passiva.  1890.  gebenen
    inlän-
  keiten.  gungs-  dischen
  frist.  Wechseln
1.  	2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.   14.   15.   16.   17.
1  Reichsbank  120  000)  25935  969  *  82  949  176  825—130138|376  693  —+  77  753  —  —  211—  155s|1  492  725-  5  351  —
2  Städt.  Bank  zu  Breslau  3000  600  2199  —  235  1263—  362  173—  1  2240—  530  15|  3  8227—  763  91
3  Magdeburger  Privatbank  3000  60%  2392—  7t  1  173—  143  253  631  —.  898  197  8135+  253  315
4   Danziger  Privat-Aktien-Bank
  3000  693  2463—  261  1272  —  250  52  3646—+  225  818—  44  11070—  132  1  064
5    Provinzal-Aktien-Bank  des
Großherzogthums  Posen.  3.000  750  1  813—+  193  1  185——  180  148—  12  1544  25  5—  1  6  170  +  155  821
6   Frankfurter  Bank  17  143  42040  17  6  156  +  13200  4973°  -—  1501  7227—  675  6—  270|  44  337—  2663  2640
7   Bayerische  Notenbank  7500  1382  62  5%  3235  29294—  2866  6566—  17  1  —  1  8031—  379  790918|—  3  631  2  540
8   Sächsische  Bank  zu  Dresden  300004090|  40  867  2401  12  268|—  2991  13166  +  449210  0014=  19  V#  390——  64  98  57.+  2  35447
9   Chemnitzer  Stadtbank  510  127  488—  7  266—  27  73—  7  34360  —  390  311  "  4845—  318  466
10  Württembergische  Notenbank  9  000  6400  19988—  1338  10  064—  5330  7655+  259  1144  6  882  71  31  266  1002  609
11  Badische  Bank  .  .  9  000  1  541  16  120  —  6701444617  1203—  2  —  –  868  94  28  732  +  466  1875
12   Bank  für  Süddeutschland  15  672  17754696  —  601  9405—  4356  95.—  1  —  —  10224  45  33  260  —  557  1  325
13  Braunschweigische  Bank.  10  500  537  2216—  100  1506—  102  35268+  381  1524  +  50  138—  51  18443  326  329
-  l
Zusammen  231  43  146  178—  90  359  261  121  407  886  81  29  543—  1267  7267—  865  275—  10  865  13  272

 

 

Bemerkungen.

in  Abschnitten  zu  100  M.   =  815  137  500  M.
zu  200   M.   =zu   500   M.   =





  Spalte  5*:  Davon

291  412  900  M.  
Zu  Spalte  9  Nr.  6*:
Zu  Spalte   9     Nr.12*

    92  396  M.  





527  400  M.  (bei  der  Bank  Nr.  5),
39  936  000  M.  (bei  den  Banken  Nr.  1,  5,  6,  8),
1,  2,  6).

Darunter  132  400  M.  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.



Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="391" />
        Wesen.

banken  Ende  November  1890,
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Oktober  1890.
auf  tausend  Mark.)











 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.

  wegen  Gegen    Gegen
31.  Okt.   kassen=  31.  Okt.  anderer   31.  Okt.   Wechsel.   31.  Okt.  Lombard.  31.  Okt.   Effekten.   31.  Okt.  31.  Okt.  der  31.  Okt.  
  
Bestand.  1890.  scheine.  1890.  Banken.  1890.  1890.  1890.  1890.  Aktiva.  1890.  
  


18.  19.  20.    21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.   31.  32.  33.   34
76390  45  oos1  668S  %1  *½*  643  r  3os  —19  8826¾  42141  511  82  3117
79  240  10/  4  8  131  —  3655  4830  170  2  1—  31%  B  —  5—  85529  3  2
s4%  40  1—  3  357  108  5  40%  118  "½.  122  466—  1  118  27  8359  277
7  14  —  215  247  3369  —  465  44327  1  615  1461  4  22  10)  S  L  1  «4
627  64  11  —  —  51  4154  72  v1250/4  s18.  —  —  6  338  +.  170
41366  181½  s8  31  104  —  1544  —  2204  8  432  1  1845  5228  —  204%  4664  —  25661  6
312344  842  129  3  1909  —  12144  3770  1936  +J  237  826—  54  1  828  J.  3254½8
.
18  788  292  494—  89  1  531117552  1463  —  218  —  89  6168+  5744  4  23641  8
#
170—  19  24—  3½  5%—  8  3711  —  346  241  T  43  1900  4  461  15  4815  —  3186
J
8811  —  479  ri4  117  1042  —  13041  18978  —  143  641  —  382  56  L  1076  J  331131286  —  1002/10
"1  "  s
5641  9%  36+—  16  9  .  %  so?)  .  683  666—  632522|  179  28732  46611
5  16—  0p0  1—  10  110  %  18  54—  669  1848  39  492J  22650—  191  332600  557|
5725  22  2—  16  13  414%¼½  6539  2472  375  236—  65099%  167  18632LI  32713
!
841  563  446  421  19528  83SS10  5110  1  68d  3204S  37

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

69*
        <pb n="392" />
        — 378  —

3.  Versicherungs  -Wesen.



Auf  Grund  der  §§.  112,  113  und  114  des  Reichsgesetzes,  betreffend  die  Invaliditäts=  und  Altersversicherung,
  vom  22.  Juni  1889  wird  Folgendes  bestimmt:

Für  diejenigen  Versicherten,  welche  einer  für  den  Betrieb  der  Reichs-Post=  und  Telegraphenverwaltung
  errichteten  Krankenkasse  (Post-Krankenkasse)  angehören,  werden  durch  die  Organe  dieser  Kasse

1.  die  Beiträge  von  den  Arbeitgebern  eingezogen  und  die  den  eingezogenen  Beiträgen  entsprechenden

  Marken  in  die  Quittungskarten  der  Versicherten  eingeklebt  und  —  soweit  dies  von  der
Landes-Centralbehörde  bestimmt  wird  —  entwerthet;

2.  die  Ausstellung,  der  Umtausch  und  die  Erneuerung  der  Quittungskarten  bewirkt.

Organe  der  Post-Krankenkasse  sind  die  Post=  und  Telegraphenämter.  Für  die  nicht  bei  einer
Verkehrsanstalt  beschäftigten  Versicherten,  welche  der  Reichs-Post-  und  Telegraphenverwaltung  angehören,
haben  die  mit  der  Lohnzahlung  beauftragten  Stellen  die  Einziehung  der  Beiträge,  die  Einklebung  und
die  Entwerthung  der  Marken  als  Organe  der  Post-Krankenkasse  vorzunehmen.

Berlin,  den  9.  Dezember  1890.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Stephan.



4.  Kon  sulat  =  Wesen.

Dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  Dr.  Lentze  zu  Yokohama  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes
vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des
Kaiserlichen  General-Konsulats  daselbst  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle
derselben  zu  beurkunden.





Dem  zum  schwedisch-norwegischen  Vize-Konsul  in  Holtenau  ernannten  Kaufmann  Claus  Hermann  Grimm
ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.



5.  Polizei-Wesen.



Bekanntmachung.

Ueber  die  Vollziehung  der  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  hat  der  Bundesrath
  die  nachstehenden  Vorschriften  beschlossen.

Vorschriften,

betreffend  die  Vollziehung  der  Ausweisung  von  Ausläudern  aus  dem  Reichsgebiet  auf  Grund
der  §§.  39,  284  und  362  des  Strafgesetzbuchs.

§.  1.

Die  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  auf  Grund  der  §§.  39,  284  und  362  des
Strafgesetzbuchs  erfolgt  entweder:

1.  mittelst  Transports  (§§.  3  bis  7)  oder

2.  durch  Ertheilung  eines  Zwangspasses  (§§.  8  bis  12)  oder

3.  durch  Bekanntmachung  der  Ausweisungsverfügung  (§.  13).
        <pb n="393" />
        —  379  —

    §.  2.  

Die  Art  der  Vollziehung  (§.  1)  wird  durch  die  ausweisende  Behörde  bestimmt,  welche  dabei  zu
beachten  hat,  inwieweit  es  mit  Rücksicht  auf  internationale  Beziehungen  erforderlich  ist,  zunächst  mit  ausländischen
  Behörden  eventuell  auf  diplomatischem  Wege  behufs  Uebernahme  des  Auszuweisenden  in  Verbindung
  zu  treten.

Ist  anzunehmen,  daß  der  Ausgewiesene  der  Ausweisung  nicht  ohne  Anwendung  körperlichen
Zwanges  Folge  leisten  werde,  so  ist  die  Ausweisung  im  Wege  des  Transports  zu  vollziehen.

  §.  3.

Soll  die  Ausweisung  durch  Transport  erfolgen,  so  hat  die  ausweisende  Behörde  die  Transport—
richtung,  insbesondere  die  Reichsgrenzstation  festzusetzen,  nach  welcher  der  Transport  zu  leiten  ist,  auch,
sofern  sie  die  Vollziehung  nicht  selbst  übernimmt,  die  damit  beauftragte  Behörde  zu  bezeichnen.

  Die  Reichsgrenzstationen  werden  auf  Vorschlag  der  betheiligten  Bundesregierungen  durch  den
Reichskanzler  bestimmt  und  unter  Angabe  der  für  dieselben  zuständigen  Grenzpolizeibehörden  im  Central-Blatt
  für  das  Deutsche  Reich  bekannt  gemacht.  

Soll  der  Transport  nicht  nach  dem  Heimathsstaate  des  Ausgewiesenen  gerichtet  werden,  so  ist
die  Bestimmung  der  Landes-Centralbehörde  einzuholen.

Die  Genehmigung  der  letzteren  ist  außerdem  erforderlich,  wenn  der  Transport  auf  dem  Seewege
erfolgen  oder  durch  das  Gebiet  eines  außerdeutschen  Staates  geleitet  werden  soll.

§.  4.

Die  vollziehende  Behörde  hat  die  Ausweisungsverfügung  dem  Auszuweisenden  bekannt  zu  machen
und  seine  Ueberführung  an  die  Reichsgrenze  zu  veranlassen.  Sie  hat  einen  Transportzettel  auszustellen,
welcher  enthält:  -

1.  Vor-  und  Zunamen,  Stand  oder  Gewerbe,  Alter,  Geburtsort,  Staatsangehörigkeit,  den

etwa  ermittelten  ausländischen  Wohnort  und  ein  Signalement  des  Ausgewiesenen;

2.  den  Grund  der  die  Ausweisung  veranlassenden  gerichtlichen  Bestrafung,  das  Datum  der  Ausweisungsverfügung,

  die  Bezeichnung  der  ausweisenden  und  der  vollziehenden  Behörde;

3.  die  Transportrichtung,  insbesondere  die  festgesetzte  Reichsgrenzstation  (§.  3),  sowie  die  voraussichtliche

  Zeit  des  Eintreffens  daselbst;

4.  das  Ersuchen  an  sämmtliche  Polizeibehörden,  die  Vollziehung  des  Transports  zu  unterstützen.

§.  5.
Der  Transportzettel  ist  doppelt  auszufertigen;  die  eine  Ausfertigung  ist  dem  Transportführer
einzuhändigen,  die  andere  der  Grenzpolizeibehörde  zu  übersenden,  welche  für  die  festgesetzte  Reichsgrenzstation
  (§.  3)  zuständig  ist.

§.  6.

Die  Grenzpolizeibehörde  hat  den  Ausgewiesenen  auf  die  strafrechtlichen  Folgen  der  verbotswidrigen
  Rückkehr  (§.  361  Nr.  2  des  Strafgesetzbuchs)  hinzuweisen  und  seinen  Uebertritt  über  die  Reichsgrenze,
  geeignetenfalls  durch  Uebergabe  an  die  Behörde  des  ausländischen  Staates,  zu  bewirken.  Demnächst
  hat  sie  die  Ausfertigungen  des  Transportzettels  mit  der  Bescheinigung  zu  versehen,  daß  der  Ausgewiesene
  auf  die  strafrechtlichen  Folgen  der  verbotswidrigen  Rückkehr  hingewiesen  worden  ist,  sowie  daß
und  zu  welchem  Zeitpunkte  er  die  Reichsgrenze  überschritten  hat.  War  dem  Ausgewiesenen  der  Seeweg
vorgeschrieben,  so  ist  die  Bescheinigung  dahin  zu  fassen,  daß  und  zu  welchem  Zeitpunkte  der  Ausgewiesene
die  Seereise  angetreten  hat.  Die  eine  Ausfertigung  des  Transportzettels  ist,  nachdem  ihre  Ablieferung
dem  Transportführer  bescheinigt  worden,  bei  der  Grenzpolizeibehörde  zurückzubehalten,  die  andere  an  die
vollziehende  Behörde  zurückzusenden.

§. 7.

Treten  Umstände  ein,  welche  die  Ausführung  des  bereits  eingeleiteten  Transports  verhindern,  so
ist  der  Ausgewiesene  der  nächsten  Ortspolizeibehörde  zu  übergeben.  Diese  hat  ihn  in  Gewahrsam  zu
nehmen  und  ohne  Verzug  die  vollziehende  Behörde  zu  benachrichtigen.

Handelt  es  sich  um  Behörden  verschiedener  Bundesstaaten,  so  ist  die  Ortspolizeibehörde  berechtigt,
den  Ausgewiesenen  der  vollziehenden  Behörde  wieder  zuzuführen,  sofern  nicht  binnen  angemessener  Frist
anderweite  Anordnung  über  den  Vollzug  der  Ausweisung  getroffen  wird.
        <pb n="394" />
        —  380  —

§.  8.

Soll  die  Ausweisung  mittelst  Zwangspasses  erfolgen,  so  hat  die  ausweisende  Behörde  die  Reichsgrenzstation
  zu  bestimmen,  über  welche  der  Ausgewiesene  sich  in  das  Ausland  zu  begeben  hat  und,  sofern
sie  die  Vollziehung  nicht  selbst  übernimmt,  die  damit  beauftragte  Behörde  zu  bezeichnen.  

Die  Vorschrift  im  §.  3  Absatz  3  und  4  findet  entsprechende  Anwendung.

§.  9.

Die  vollziehende  Behörde  hat  dem  Auszuweisenden  eine  Verfügung  (Zwangspaß)  zu  behändigen,
welche  enthält:

1.  Vor=  und  Zunamen,  Stand  oder  Gewerbe,  Alter,  Geburtsort,  Staatsangehörigkeit,  den  etwa

ermittelten  ausländischen  Wohnort  und  ein  Signalement  des  Ausgewiesenen;

2.  den  Grund  der  die  Ausweisung  veranlassenden  gerichtlichen  Bestrafung,  das  Datum  der  Ausweisungsverfügung,
  die  Bezeichnung  der  ausweisenden  und  der  vollziehenden  Behörde;

3.  die  Auflage  an  den  Ausgewiesenen,  über  eine  bestimmte  Reichsgrenzstation  sich  in  das  Ausland
  zu  begeben  und  sich  zu  diesem  Zweck  binnen  einer  bestimmten  Frist  unter  Vorlegung
des  Zwangspasses  bei  der  darin  bezeichneten  Grenzpolizeibehörde  zu  melden,  sowie  die  Androhung,
  daß  bei  Nichterfüllung  dieser  Auflage  nach  seinem  Verbleibe  geforscht  werden  würde
und  er  im  Betretungsfalle  seine  Festnahme  und  die  Ausweisung  im  Wege  des  Transports  zu
gewärtigen  habe;

4.  den  Hinweis  auf  die  strafrechtlichen  Folgen  der  verbotswidrigen  Rückkehr.  

Eine  Abschrift  des  Zwangspasses  ist  unter  Beifügung  der  sonstigen  Legitimationspapiere  des  Ausgewiesenen
  der  Grenzpolizeibehörde  zu  übersenden,  welche  für  die  festgesetzte  Reichsgrenzstation  zuständig
  ist.    §. 10.  



Die  Grenzpolizeibehörde  hat  nach  Meldung  des  Ausgewiesenen  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß  er  sich
in  das  Ausland  begiebt;  sie  hat,  daß  dies  geschehen,  auf  der  Abschrift  des  Zwangspasses  zu  bescheinigen
und  diese  der  vollziehenden  Behörde  zurückzusenden.

§.  11.

Erfolgt  die  Meldung  nicht  rechtzeitig,  so  ist  dies  ungesäumt  der  vollziehenden  Behörde  mitzutheilen,
welche  wegen  Ermittelung  des  Aufenthalts  des  Ausgewiesenen  und  Herbeiführung  der  Ausweisung  im
Wege  des  Transports  das  Geeignete  zu  veranlassen  hat.

§.  12.

Wird  ein  Ausgewiesener  unter  Umständen  betroffen,  aus  welchen  sich  ergiebt,  daß  er  die  in  dem
Zwangspaß  ihm  auferlegten  Verpflichtungen  nicht  erfüllt  hat,  so  ist  er  in  polizeilichen  Gewahrsam  zu
nehmen  und  demnächst  die  Ausweisung  mittelst  Transports  zu  vollziehen.  

Der  Transport  wird  in  dringenden  Fällen  von  der  Polizeibehörde  des  Ergreifungsortes,  sonst  von
der  derselben  vorgesetzten  Landespolizeibehörde  angeordnet.  Der  Behörde,  von  welcher  der  Zwangspaß
ausgestellt  ist,  ist  in  jedem  Falle  ohne  Verzug  Mittheilung  zu  machen.

§.  13.

Soll  die  Ausweisung  durch  Bekanntmachung  der  Ausweisungsverfügung  erfolgen,  so  ist  in  der
letzteren  dem  Auszuweisenden  aufzuerlegen,  sich  sofort  oder  binnen  einer  zu  bestimmenden  Frist  über  die
Reichsgrenze  in  das  Ausland  zu  begeben.  Die  Verfügung  ist  dem  Auszuweisenden  unter  Hinweis  auf
die  strafrechtlichen  Folgen  der  verbotswidrigen  Rückkehr  mit  der  Verwarnung  schriftlich  zuzufertigen  oder
zu  Protokoll  zu  eröffnen,  daß,  wenn  er  nach  dem  darin  angegebenen  Zeitpunkte  innerhalb  des  Reichsgebiets
betroffen  werde,  er  seine  Festnahme  und  die  Ausweisung  im  Wege  des  Transports  zu  gewärtigen  habe.

Kommt  der  Ausgewiesene  der  Verfügung  nicht  nach,  so  finden  die  Bestimmungen  des  §.  12  entsprechende
  Anwendung.  §. 14.  

Von  jeder  auf  Grund  der  §§.  39,  284  und  362  des  Strafgesetzbuchs  gegen  einen  Ausländer  verfügten
  Ausweisung  aus  dem  Reichsgebiet  hat  die  ausweisende  Behörde  sofort  dem  Reichskanzler  (Reichsamt
  des  Innern)  behufs  Veröffentlichung  im  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  Mittheilung  zu  machen.
        <pb n="395" />
        —  381  —

Die  Mittheilung  erfolgt  unter  Uebersendung  einer  Abschrift  der  Formel  des  der  Ausweisung  zu
Grunde  liegenden  gerichtlichen  Urtheils,  sowie  einer  Abschrift  des  dispositiven  Theils  der  Ausweisungsverfügung,
  aus  welcher  Vor=  und  Zuname,  Stand  oder  Gewerbe,  Alter,  Geburtsort,  Staatsangehörigkeit
  und  der  etwa  ermittelte  ausländische  Wohnort  des  Ausgewiesenen  ersichtlich  sein  soll.

Im  Falle  der  Zurücknahme  der  Ausweisung  ist  dem  Reichskanzler  gleichfalls  sofort  Mittheilung
zu  machen.  

§.15.

Die  Polizeibehörden  der  Bundesstaaten  haben  sich  in  den  durch  diese  Vorschriften  geregelten  Ausweisungsangelegenheiten
  gegenseitg  Beistand  zu  leisten.

Zwischen  denselben  findet  in  solchen  Angelegenheiten  ein  unmittelbarer  Geschäftsverkehr  statt.

§.  16.

Soll  ein  Ausgewiesener  bei  dem  Transport  nach  der  Reichsgrenzstation  durch  das  Gebiet  eines
anderen  Bundesstaates  durchgeführt  werden,  so  ist  die  Durchführung  von  den  Behörden  dieses  Staates
zu  übernehmen,  soweit  nicht  zwischen  den  betheiligten  Bundesregierungen  über  die  Art  der  Durchführung,
namentlich  wegen  Einrichtung  und  Ueberwachung  des  Eisenbahntransports,  etwas  anderes  vereinbart  ist.

§.  17.

Die  Kosten  des  Transports,  sofern  über  deren  Vertheilung  nichts  anderes  vereinbart  ist,  trägt  jeder
Bundesstaat  insoweit  als  dieselben  zur  Beförderung  durch  sein  Gebiet  aufzuwenden  sind.  Ausgenommen
sind  die  in  den  Fällen  des  §.  7  Abs.  2  durch  die  Verwahrung  und  den  Rücktransport  des  Ausgewiesenen
erwachsenden  Kosten,  für  deren  Ersatz  die  vollziehende  Behörde  zu  sorgen  hat.

Die  Kosten  des  Transports  des  Ausgewiesenen  durch  außerdeutsches  Gebiet  oder  auf  dem  Seewege
trägt  das  Reich.  Diese  Kosten  sind  von  dem  Bundesstaat,  dessen  Behörden  diesen  Transport  einleiten,
vorschußweise  zu  zahlen  und  bei  der  Reichskasse  zur  Erstattung  zu  liquidiren.

§.  18.

Durch  Verfügung  der  Landes-Centralbehörde  können  die  nach  §.  7  und  §.  12  der  Ortspolizeibehörde
  zugewiesenen  Obliegenheiten  auf  eine  andere  Behörde  übertragen  werden.

Berlin,  den  10.  Dezember  1890.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.



Die  Reichsgrenzstationen,  nach  welchen  gemäß  den  vom  Bundesrath  beschlossenen  Vorschriften
vom  10.  Dezember  d.  J.  (Centr.-Bl.  S.  378)  die  Transporte  ausgewiesener  Ausländer  zu  leiten  sind,
und  die  für  diese  Stationen  zuständigen  Grenzpolizeibehörden  werden,  auf  Grund  des  §.  3  Absatz  2
jener  Vorschriften,  wie  folgt  bekannt  gemacht.  

I.  Königreich  Preußen.
a.  Bei  Ausweisungen  nach  Dänemark,  Schweden  und  Norwegen.

1.  Swinemünde  (R.-B.  Stettin).  Der  Landrath  in  Swinemünde.
2.  Stralsund  (R.-B.  Stralsund).  Die  Polizeiverwaltung  in  Stralsund.
3.  Christiansfeld  (R.-B.  Schleswig).  Die  Polizeiverwaltung  in  Christiansfeld.
4.  Woyens  (R.-B.  Schleswig).  Der  Amtsvorsteher  in  Woyens.
5.  Rödding  (  "  "  ).  "  "  "  Rödding.
6.  Scherrebek  (   "   "   ).  "   "  "   Scherrebek.
7.  Kiel  (   "  "   ).  Die  Polizeiverwaltung  in  Kiel.
b.  Bei  Ausweisungen  nach  den  Niederlanden.
1.  Bunde  (R.-B.  Aurich).  Der  Landrath  zu  Weener.
2.  Bentheim  (R.-B.  Osnabrück).  Der  Landrath  zu  Bentheim.
3.  Rheine  (R.-B.  Münster).  Die  Ortspolizeibehörde  zu  Rheine.
4.  Gronau  (   "   "   ).    "   "   "     Gronau.
        <pb n="396" />
        —  382  —

5.   Borken  (R.-B.  Münster).  Die  Ortspolizeibehörde  zu  Borken.

6.   Bocholt  ("  ")  "   "   "   Bocholt.

7.   Wegberg  (R.-B.  Aachen).  Der  Bürgermeister  zu  Wegberg.

8.   Aachen  (R.--B.  Aachen).  Die  Polizeidirektion  zu  Aachen.

9.   Kaldenkirchen  (R.-B.  Düsseldorf).  Der  Bürgermeister  zu  Kaldenkirchen.

10.   Straelen  ( "  "   ).  "  "  "   Straelen.
11.   Goch  (  "   "  ).  "  "  "   Goch.

12.   Cranenburg  (   "  "   ).  "   "   "   Cranenburg.

13.   Cleve  (   "  "   ).  "   "   "     Cleve.

14.   Emmerich   (   "  "   ).  "   "   "     Emmerich.

c.  Bei  Ausweisungen  nach  Belgien.

1.   Herbesthal  (R.-B.  Aachen).  Der  Bürgermeister  zu  Herbesthal.
2.   Aachen  ( "   ").  Die  Polizeidirektion  zu  Aachen.

d.  Bei  Ausweisungen  nach  Luxemburg.

1.   Trier  (R.-B.  Trier).  Der  Landrath  des  Landkreises  Trier.
2.   Burg-Reuland  (R-  B.  Aachen).  Die  Gendarmeriestation  bezw.  der  Bürgermeister  zu  Burg-Reuland.


e.  Bei  Ausweisungen  nach  Rußland.

1.  Nimmersatt  (R.=B.).    Königsberg  Der  Landrath  des  Kreises  Memel.  2. Laugallen (R.=B. Königsberg)
3.   Friedrichshoff   (   "  "  ).  Der  Amtsvorsteher  in  Friedrichshoff.
4.   Illowo  (  "   "  ).  Der  Grenzpolizeikommissar  in  Illowo.
5.   Eydtkuhnen  (R.-B.  Gumbinnen).  "  "   "   Eydtkuhnen.
6.   Prostken  (   "     "  ).   "  "   "  Prostken.
7.   Schmalleningken  (R.-B.  Gumbinnen).  Der  Landrath  des  Kreises  Ragnit.
8.   Neu-Zielun  (R.-B.  Marienwerder).  Der  Amtsvorsteher  des  Amtsbezirks  Brinsk.
9.   Gollub  (R.-B.  Marienwerder).  Die  Polizeiverwaltung  zu  Gollub.
10.   Leibitsch  (   "   "   ).    Der  Amtsvorsteher  zu  Leibitsch.
11.   Ottlotschin  (   "  "  ).  "   "   "  Ottlotschin  oder  der  mit  den  Geschäften

eines  Uebernahmekommissars  beauftragte  Eisenbahn-Stationsvorsteher  daselbst.

12.   Podsamtsche  (R.-B.  Posen).  Das  Polizeidistriktsamt  zu  Podsamtsche.
13.   Ostrowo  (   "     "  ).  Der  Landrath  zu  Ostrowo.
14.   Strzalkowo  (   "   "  ).  Das  Polizeidistriktsamt  zu  Strzalkowo.

15.   Sogenannte  Sandhäuser  (R.-B.  Oppeln).  Der  Amtsvorsteher  zu  Golkowitz.
16.   Landsberg  (R.-B.  Oppeln).  Die  Polizeiverwaltung  zu  Landsberg.

17.   Bodzanowitz  
18.   Preuß.  Herby  
19.  Myslowitz  

  Der  Amtsvorsteher  zu  Bodzanowitz.
Der Amtsvorsteher zu Kochanowitz.


  Die  Polizeiverwaltung  zu  Myslowitz.

    
    

f.  Bei  Ausweisungen  nach  Oesterreich-Ungarn.

1.   Friedland  (R.-B.  Breslau).  Die  Polizeiverwaltung  zu  Friedland.
2.   Mittelwalde  (   "   "   ).  "   "   "     Mittelwalde.
3.   Liebau  (R.-B.  Liegnitzl  "  "   "  Liebau.
4.   Seidenberg  ( "   " ).  "   "   "  Seidenberg.
5.   Myslowitz  (R.-B.  Oppeln).  "  "  "  Myslowitz.
6.  Neuberun  (   "   "  ).  Der  Amtsvorsteher  zu  Neuberun.
7.   Pleß  (  "   "  ).  Die  Polizeiverwaltung  zu  Pleß.
8.   Ratibor  (   "  "   ).  "   "   "   Ratibor
9.  Piltsch  (   "   "  ).  Der  Amtsvorsther  zu  Piltsch.
10.   Leobschütz  (   "   "    ).  Die  Polizeiverwaltung  zu  Leobschütz.
        <pb n="397" />
        —  383  —

11.   Neustadt  
12.   Ziegenhals

(R.-B.  Oppeln).  Die  Polizei-Verwaltung  zu  Neustadt.
  Der  Amtsvorsteher  zu  Kalken.

  

13.   Kalkau  

II.  Königreich  Bayern.
a.  Bei  Ausweisungen  nach  Oesterreich-Ungarn.

1.   Rehau  (R.-B.  Oberfranken).  Bezirksamt  Rehau.

2.   Wunsiedell  (   "   "   ).    "  Wunsiedel.

3.   Waldsassen  (R.-B.  Oberpfalz  und  Regensburg).  Der  Sekretär  am  Amtsgericht  Waldsassen  in
Vertretung  des  Bezirksamts  Tirschenreuth.

4.   Furth  im  Wald  (Reg.-Bez.  Oberpfalz  und  Regensburg).  Der  Sekretär  am  Amtsgericht  Furth  i.  W.
in  Vertretung  des  Bezirksamts  Cham.

5.   Regen  (R.-B.  Niederbayern).  Bezirksamt  Regen.

6.   Passau  Stadt  K.-B.  Niederbayern).  Bezirksamt  Passau.

7.   Simbach  am  Inn  (R.-B.  Niederbayern).  Der  Sekretär  am  Amtsgericht  Simbach  am  Inn  in
Vertretung  des  Bezirksamts  Pfarrkirchen.

*8.  Tittmoning  (R.-B.  Oberbayern).  Der  Sekretär  am  Amtsgericht  Tittmoning  in  Vertretung  des
Bezirksamts  Laufen.

*9.  Laufen  (R.-B.  Oberbayern).  Bezirksamt  Laufen.

10.  Traunstein  Stadt  (R.--B.  Oberbayern).  Bezirksamt  Traunstein.

11.  Rosenheim  Stadt  (   "   "   ).  "  Rosenheim.

12.  Lindau  Stadt  (R.-B.  Schwaben  und  Neuburg).  Bezirksamt  Lindau.

b.  Bei  Ausweisungen  nach  der  Schweiz.
Lindau  Stadt  (R.-B.  Schwaben  und  Neuburg).  Bezirksamt  Lindau.
III.  Königreich  Sachsen.

1.  Zittau.  Das  Grenzpolizeikommissariat  zu  Zittau.

2.  Bodenbach-Tetschen.  Das  Grenzpolizeikommissariat  zu  Bodenbach-  Tetschen.
IV.  Königreich  Württemberg.

Friedrichshafen.  Die  Hafendirektion  zu  Friedrichshafen.

V.  Großherzogthum  Baden.

1.  Konstanz.  Das  Bezirksamt  zu  Konstanz.

2.  Stockach.  -  -  -Stockach.

3.  Engen.  -  -  -Engen.

4.  Waldshut.  -  -  - Waldshut.

5.  Säckingen.  -  -  - Säckingen.

6.  Lörrach.  -  -  -  Lörrach.

VI.  Großherzogthum  Meckleuburg-Schwerin.
Rostock.  Das  Polizeiamt  zu  Rostock.
VII.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
Lübeck.  Das  Polizeiamt  zu  Lübeck.

VIII.  Freie  Hansestadt  Bremen.
Bremerhaven.  Das  Hansestadt  bremische  Amt  zu  Bremerhaven.



nicht  aus

*)  Tittmoning  und  Laufen  sind  nicht  Eisenbahnstationen,  daher  bei  der  Ausführung  von  Trausporten,  welche
Bayern  selbst  kommen,  möglichst  zu  vermeiden.
        <pb n="398" />
        Hamburg.

— 384 —

IX.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
Die  Polizei-Behörde  zu  Hamburg.

X.  Elsaß-Lothringen.
a.  bei  Ausweisungen  nach  Luxemburg.

Sierck.  Der  Polizeikommissar  zu  Sierck.

1.   Fentsch.

2.   Novéant.

    

3.   Deutsch-Avricourt.
4.   Altmünsterol.

b.  bei  Ausweisungen  nach  Frankreich.
Der  Grenzpolizeikommissar  zu  Fentsch.
   "   "   "  Novéant.

Der  Grenzpolizeikommissar  zu  Deutsch-Avricourt.
Der  Grenzpolizeikommissar  zu  Altmünsterol.

  
  

c.  bei  Ausweisungen  nach  der  Schweiz.

St.  Ludwig.  Der  Polizeikommissar  zu  St.  Ludwig.
Berlin,  den  10.  Dezember  1890.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.



Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.













  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath    Grund  Behörde,  welche  die  Datum

    der    Ausweisung    des

der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  Auswelsungs-

  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.    3.  4.  5.  6.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Marianna  Bem,  led.  geboren  im  Jahre  1870  zu  Jellen,  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-   18.  November
Zigeunerin,  Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  gierungsprästdent  zu  d.  J.
Oppeln,
2.   Georg  Boß,  Melker,   geboren  am  24.  März  1869  zu  Joerdon,  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-  Prä-  26.  November
Kanton  Waadt,  Schweiz,  sident  zu  Metz,  d.  J.
3.   Matthäus  Burschick,  geboren  am  13.  Januar  1845  zu  Poßikau,  desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be-  19.  November
Zimmermann,  Bezirk  Taus,  Böhmen,  ortsangehörig  zirksamt  Laufen,
ebendaselbst,    

4.  Theodor  Federo-  geboren  am  10.  März  1856  zu  Brezin,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-   26.  November
witsch,  Gärtner,  Russ.-Polen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  gierungspräsident  zu  d.  J.

Lüneburg,

5.  Josef  Königsecker,  36  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig   desgleichen,  Stadtmagistrat  Amberg,  6.  September
Tagelöhner,  zu  Linz,  Oberösterreich,    Bayern,    d.  J.

6.  Karoline  Rudzi=  geboren  im  Jahre  1854  zu  Jellen,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-  18.  November
niecz,  geb.  Sikoraz,  Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  gierungspräsident  zu  d.  J.
Zigeunerin,        Oppeln,  

7.  Arthur  Weiß,  Literat,  geboren  am  6.  Juli  1870  zu  Wien,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-   28.  Oktober

Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  gierungspräsident  zu  d.  J.
Frankfurt  a./O.,















Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="399" />
        — 385 —

Central-Blatt

für  das



Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.



Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

XVIII.  Jahrgang.





Berlin,  Freitag,  den  19.  Dezember  1890.

Nr.: 51.







Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Todesfall;  —  Exequatur-Ertheilung
  Seite  385
2.  Statistik:  Wegfall  der  Stempelmarken  zur  Entrichtung
der  statistischen  Gebühr  zu  2  und  5  M.  .  385
3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen  des  Reichs
vom  1.  April  bis  Ende  November  1890.  386
4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Abänderung  der  Ziffer  5  des
§.  15  der  Ausführungs-Bestimmungen  zum  Salzsteuergesetz;
  —  Transportkontrole  für  Schweinespeck  im  rhei-



nischen  Grenzbezirk;  —  desgl.  für  Getreide  im  Grenzbezirk
  Aachen;  —  Bestellung  zweier  Stations-Kontrolöre

387
5.   Post=  und  Telegraphen-Wesen:  Abänderungen  der  Postordnung
  vom  8.  März  1879  387
6.   Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  eines  weiteren  Heftes
der  Entscheidungen  des  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter
389


7.   Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus dem
........  389

Reichsgebiet



1.  Konsulat-Wesen.

Der  Kaiserliche  Konsul  Rochelt  in  Bilbao  (Spanien)  ist  gestorben.



Dem  zum  Königlich  spanischen  General-Konsul  mit  dem  Sitze  in  Hamburg  ernannten  Herrn  Tomas
Ortuno  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.



2.  Statistik.  

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  4.  Dezember  d.  J.  in  betreff  der  Stempelmarken  zur  Entrichtung
  der  statistischen  Gebühr*)  beschlossen,  die  Stempelmarken  über  Werthbeträge  von  2  und  5 M.

in  Wegfall  kommen  zu  lassen.



*)  Vergl.  Central-Blatt  1884  S.  178.
        <pb n="400" />
        — 386 —

3.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1890  bis  zum  Schlusse  des  Monats  November  1890.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-    
    Einnahme  beträgt  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  Ausfuhr-  in  demselben  zwischen  den
der  Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum  Spalten    4
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  und
Einnahmen.  obengenannten  (Spalte  4)  +  mehr
  Monats    —  weniger
M.  M.  M.  M.      M.
1.  2.  3.  4.  5.    6.
Zölle  266  384  032  236  623  266  147  409  246  636  239  +  19  511  170
Tabackstener  .  6  460  744  84  726  6  376  018  6  257  465  +  118  553
Zuckermaterialstleuer  35  670  368  68  514  2607  —  32  843  899  —  18  816  160  —14  027  739
Verbrauchsabgabe  von  Zucker.  35  640  117  72  289  35  567  828  30  38191711  5  185  911
Salzsteuer  28  114  011  39  669  28  074  342  26  901  532  +  1  172  S10
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  10  778  044  8  447  011  2  331  033  4298  133  —  1967  100
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zu-  «
schlag  zu  derselben  .  83  829  804  228  759  83  601  045  76  627  885  K  6.973  160
Brausteuer  17  235  682  70  672  17  165  010  16  841  195  +  323  815
Uebergangsabgabe  von  Bier  2179  962  —  2179  962  2051805  +  128  157
Summe  486  292  764  77694  016  408  598  748  391  180  011  "  +17  418  737
Spielkartenstempel.  —  —  777  358  791  677  —  145  319
Wechselstempelsteuer  5219  447  4940  589  +  278858
Stempelsteuer  für  
a)  Werthpapiere  —  —  3  799  584  6956553  —  3166  969
b)  Kauf-  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  9372207  9527653  —  155446
e)  Loose  zu:
Privatlotterien.  346  605  393  226  46  621
Staatslotterien  ...  —  —  4  180  053  4383  7477  —  203  694
Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  November  1890:
  Ist-Einnahme vom    Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  Ist-Einnahme  in des  Spalten  2  und  3,
der  bis  zum  Schlusse  des  Vorjahres    +  mehr.
Einnahmen.  obengenannten  Monats    —  weniger
  M.  M.  M.
1.    2.  3.    4.
Zölle  240  716  240  217  398  238  +  23  318  002
Tabacksteuer  8  523574  7  638  986  +  884  588
Zuckermaterialsteuer  7457  180  10  848  586  —  3391  406
Verbrauchsabgabe  von  Zucker  36  068  886  28  352  424  +  7  716  462
Salzsteuer  25  099  519  24  558  133  +  541  386
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  9  763  376  11  018  147  —  1254771
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
zu  derselben.  .  ..  70607041  60  829  355  +  9777686
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  16  439  087  16  063  502  +.  375  585
Summe  414  674  903  376  707  371  +  37967  532
Spielkartenstempel.  ...  715  691  728  558  —  12  867
        <pb n="401" />
        —  387  —

4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.



Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  27.  November  d.  J.  beschlossen,  der  Ziffer  5  des  §.  15
der  Ausführungs-Bestimmungen  zum  Salzsteuergesetz  (Beschluß  des  Bundesraths  vom  5.  Juni  1888
—  Central-Blatt  1888  S.  613  ff.  —)  nachstehende  Fassung  zu  geben:
„5.  Von  Soole  oder  Mutterlauge,  welche  zu  anderen  Zwecken  verabfolgt  wird,  ist  die  Abgabe
  nach  dem  Gewicht  zu  erheben,  sofern  nicht  von  der  obersten  Landesfinanzbehörde
gemäß  §.  2  Absatz  2  des  Gesetzes  die  steuerfreie  Verabfolgung  zugelassen  ist.“



Im  rheinischen  Grenzbezirk  ist  zubereiteter  Schweinespeck  in  Mengen  von  mehr  als  1  kg  der  Transportkontrole
  (§.  119  des  Vereinszollgesetzes)  unterworfen  worden.

In  demjenigen  Theil  des  Oberkontrolbezirks  Aachen,  welcher  einerseits  durch  die  Landesgrenze,
andrerseits  durch  die  Eisenbahnlinien  Richterich—Aachen,  Aachen—  Hergenrath  und  dem  Göhlbach  begrenzt
wird,  ist  Roggen,  Hafer  und  Weizen  gemäß  §.  119  ff.  des  Vereinszollgesetzes  der  Transportkontrole  unterworfen
  worden.



Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Mertens  zu
Potsdam  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Steuer-Inspektors
Thiele  den  Königlich  sächsischen  Hauptämtern  zu  Leipzig,  Grimma,  Plauen  i.  V.  und  Zwickau  als
Stations-Kontrolör,  mit  dem  Wohnsitz  in  Leipzig,  vom  1.  Dezember  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.



Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  bayerische  Zoll-Inspektor  Bauer  an  Stelle
des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  bayerischen  Zoll-Inspektors  Mehrl  den  Königlich
preußischen  Hauptämtern  zu  Landsberg  O./Schl.,  Myslowitz,  Neustadt  O./Schl.,  Breslau,  Gleiwitz,  Oels,
Oppeln  und  Ratibor  als  Stations-Kontrolör,  mit  dem  Wohnsitz  in  Breslau,  vom  1.  Dezember  d.  J.  ab
beigeordnet  worden.



5.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.



Abänderungen  der  Postordnung  vom  8.  März  1879.

Auf  Grund  der  Vorschrift  im  §.  50  des  Gesetzes  über  das  Postwesen  des  Deutschen  Reichs  vom
28.  Oktober  1871  wird  die  Postordnung  vom  8.  März  1879  in  folgenden  Punkten  abgeändert:

1.  Im  §.  11,  „Zur  Postbeförderung  bedingt  zugelassene  Gegenstände“  betreffend,  erhalten  im
Absatz  I  der  zweite  und  dritte  Satz  folgende  anderweite  Fassung:

Bei  Sendungen  mit  lebenden  Thieren  ist  vom  Absender  durch  einen  sowohl  auf  die
Begleitadresse,  als  auf  die  Sendung  selbst  zu  setzenden  Vermerk  darüber  Bestimmung  zu  treffen,
was  mit  der  Sendung  geschehen  soll,  wenn  die  Annahme  derselben  durch  den  Empfänger  nicht
binnen  24  Stunden  nach  geschehener  postamtlicher  Benachrichtigung  erfolgt.  Dieser  Vermerk
muß,  je  nach  der  Wahl  des  Absenders,  der  nachstehenden  Fassung  entsprechen:

1.  Wenn  nicht  sofort  abgenommen
(oder:  wenn  nicht  sofort  bezogen)  ,

2.  Wenn  nicht  sofort  abgenommen
(oder:  wenn  nicht  sofort  bezogen) ,

3.  Wenn  nicht  sofort  abgenommen
(oder:  wenn  nicht  sofort  bezogen) ,

zurück!
verkaufen!
telegraphische  Nachricht  auf  meine  Kosten!

71*
        <pb n="402" />
        —  388  —

2.   Im  §.  13,  „Drucksachen“  betreffend,  ist  im  Absatz  VII  zwischen  den  Angaben  unter  4.

und  5.  einzuschalten:

4a.  bei  Quittungskarten  die  durch  das  Invaliditäts=  und  Altersversicherungsgesetz  vom  22.  Juni  1889
zugelassenen  Eintragungen  handschriftlich  oder  auf  mechanischem  Wege  vorzunehmen,  die  Beitrags-=
  und  die  Doppelmarken  aufzukleben  und  die  aufgeklebten  Marken  zu  entwerthen  oder
zu  vernichten;

3.  In  demselben  Absatz  VII  ist  unter  5.  zwischen  den  Worten  „eine“  und  „Rechnung“  einzuschalten:


auf  den  Preis  der  übersandten  Gegenstände  bezügliche

4.   In  demselben  Absatz  VII  erhalten  die  Angaben  unter  9.  folgende  anderweite  Fassung:

9.  bei  Drucksachen,  welche  von  Berufsgenossenschaften  oder  Versicherungsanstalten  oder  von  deren
Organen  auf  Grund  der  Unfallversicherungsgesetze  oder  des  Invaliditäts=  und  Altersversicherungsgesetzes
  abgesandt  werden  und  auf  der  Außenseite  mit  dem  Namen  der  Berufsgenossenschaft
oder  der  Versicherungsanstalt  bezeichnet  sind,  Zahlen  oder  Namen  handschriftlich  oder  auf
mechanischem  Wege  einzutragen  oder  abzuändern  und  den  Vordruck  ganz  oder  theilweise  zu
durchstreichen;

5.  Im  §.  21,  „Durch  Eilboten  zu  bestellende  Sendungen“  betreffend,  ist  in  der  letzten  Zeile  des

Absatzes  VII  statt  „40  Pf.“  zu  setzen:
30  Pf.
6.   Im  §.  36,  „Berechtigung  zur  Abholung  der  Briefe  u.  s.  w.“  betreffend,  erhält  der  Absatz  V 3
im  Zusammenhange  folgende  Fassung:
V.  Die  Bestellung  erfolgt  jedoch,  der  abgegebenen  Erklärung  des  Empfängers  ungeachtet,  durch
Boten  der  Postanstalt:

3.  wenn  der  Empfänger  den  zu  bestellenden  Gegenstand  nicht  am  Tage  nach  dem  Eingange,
bei  Sendungen  mit  lebenden  Thieren  (§.  11)  nicht  binnen  24  Stunden  nach  dem  Eintreffen
abholen  läßt.

7.  Im  §.  38,  „Nachsendung  der  Postsendungen“  betreffend,  ist  im  Absatz  lll  zwischen  den  Worten

„sowie“  und  „die  Vorzeigegebühr  für  Nachnahmesendungen“  ein  zuschalten:
die  Gebühr  von  1  M.  für  dringende  Packetsendungen  und
8.   Im  §.  39,  „Behandlung  unbestellbarer  Postsendungen  am  Bestimmungsort“  betreffend,  erhält
der  Absatz  I  3  im  Zusammenhange  folgende  Fassung:
I.  Postsendungen  sind  für  unbestellbar  zu  erachten:
3.  wenn  die  Sendung  mit  dem  Vermerk  „postlagernd“  versehen  ist  und  nicht  innerhalb  eines
Monats  vom  Tage  des  Eintreffens  an  gerechnet,  bei  Sendungen  mit  lebenden  Thieren
(§.  11)  nicht  spätestens  2  Tage  (d.  i.  2  mal  24  Stunden)  nach  dem  Eintreffen  von  der
Post  abgeholt  wird.
9.   In  demselben  §.  39  ist  am  Schluß  des  Absatzes  VII  zuzusetzen:
Für  zurückzusendende  dringende  Packetsendungen  wird  die  Gebühr  von  1  M.  nur  in
dem  Fall  noch  einmal  angesetzt,  wenn  der  Absender  auch  bei  der  Rücksendung  die  Behandlung
  nach  Vorschrift  des  §.  11a  Absatz  1  ausdrücklich  verlangt  hat.

Die  vorstehenden  Abänderungen  treten  mit  dem  1.  Januar  1891  in  Kraft.
Berlin,  den  12.  Dezember  1890.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Stephan.
        <pb n="403" />
        — 389 —

6.  Marine  und  Schiffahrt.

Das  dritte  Heft  des  neunten  Bandes  der  im  Reichsamt  des  Innern  herausgegebenen  „Entscheidungen
des  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs“  ist  im  Verlage  von  L.  Friederichsen  &amp;amp;  Co.
in  Hamburg  erschienen  und  zum  Preise  von  2  M.  zu  beziehen.



7.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.





Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
    Grund  Ausweisung  des Ausweisungs-  
        
  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung  beschlossen  hat.  be  schlusses.
  

1.  2.  3.  4.  5.  6.









a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetz  buchs:

geboren  am  14.  November  1867,  orts-   Diebstahl  (3  Jahre  Königlich  bayerisches  Be-   21.  Oktober
angehörig  zu  Maschowitz,  Bezirk  Zuchthaus  laut  Er-  zirkamt  Ansbach,  d.  J.

Bischofteinitz,  Böhmen,  kenntniß  vom  26.  November
  1887),

I.]  Josef  Lahsas,
Schlossergehilfe,







b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
geboren  am  14.  März  1857  zu  Lodz,  Landstreichen  und  ge-





2.  Bertha  Herbrich,    Königlich  preußischer  Re-   24.  November
geborene  Gaul,  Russisch-Polen,  ortsangehörig  eben=  werbsmäßige  Unzucht,  gierungspräsident  zu  d.  J.
Wittwe,  daselbst,  Oppeln,

3.  Raimund  Kunze,  geboren  am  6.  November  1856  zu  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis=  17.  November
Weber,  Warnsdorf,  Bezirk  Rumburg,  Böhmen,  hauptmannschaft  

  ortsangehörig  ebendaselbst,  Bautzen,  

4.  August  Moeller,  geboren  am  7.  Januar  1849  zu  War-   Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-8.  November
Tagelöhner,  lau  bei  Winterswyk,  Niederlande,  orts-  gierungspräsident  zu  d.  J.

  angehörig  ebendaselbst,  Münster,

5.  Karl  Steiner,  geboren  am  12.  Februar  1857  zu  Ka-   Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis-   6.  November
Schlossergeselle,  rolinenthal  bei  Prag,  Böhmen,  orts-  hauptmannschaft  d.  J.
angehörig  zu  Pardubitz,  ebendaselbst,  Zwickau,











Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="404" />
        <pb n="405" />
        —  391  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

XVIII.  Jahrgang.  Nr.:  52.

Inhalt:  1.  Finanz-Wesen:  Nachtrag  zur  Nachweisung  über





Berlin,  Freitag,  den  26.  Dezember  1890.



        4.   Allgemeine Verwaltungs-Sachen:  Herausgabe eines
Einnahmen  des  Reichs  vom  1.  April  bis  Ende
November  1890  Seite  391  Hauptregisters  zum  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Befugniß  einer  Steuerstelle  392  

3.  Militär-Wesen:  Festsetzung  der  für  die  Naturalverpflegung

zu  vergütenden  Beträge  für  das  Jahr  1891



5.  Polizei-Wesen:  Auswei
392  Reichsgebiet

sung  von  Ausländern  aus  dem

......  392



1.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  verschiedener  Einnahmen  des  Reichs  für  die  Zeit  vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis
zum  Schluß  des  Monats  November  1890. *)









Einnahme    
Bezeichnung  vom  Beginn  des  Einnahme  Mithin  im  Etats-
  Etatsjahres  bis  zum  in  demselben  Zeit-  jahre  1890/91
der  Schluß  des  raum  des  Vorvorbezeichneten
  jahres  mehr
Einnahmen.  Monats  
M.  M.  M.
Post-  und  Telegraphen-Verwaltung  146  065  180  139  455  935  6  609  245
Reichseisenbahn-Verwaltng  38  034  000  35  921  000 **)  2  113  000









*)  Die  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  etc.  ist  veröffentlicht  im  Central-  Blatt  für  1890,  Seite  386.
**)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  926  378  M.  höher.
        <pb n="406" />
        —  392  —

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.



An  Stelle  des  Königlich  sächsischen  Hauptsteueramts  zu  Zwickau  ist  dem  in  dessen  Bezirk  belegenen
Königlich  sächsischen  Untersteueramt  zu  Crimmitschau  die  Befugniß
1.  zur  Erhebung  der  Stempelabgabe  und  zur  Abstempelung  von  im  Bundesgebiet  gefertigten
Spielkarten,  sowie  von  Spielkarten,  welche  vom  Ausland  in  das  Bundesgebiet  eingehen,
2.  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Spielkarten
beigelegt  worden.



3.  Militär=  Wesen.

Bekanntmachung.
Auf  Grund  der  Vorschrifsten  im  §.  9  Ziffer  2  des  Gesetzes  über  die  Naturalleistungen  für  die  bewaffnete
Macht  im  Frieden  vom  13.  Februar  1875  (Reichs-Gesetzblatt  S.  52)  ist  der  Betrag  der  für  die  Naturalverpflegung
  zu  gewährenden  Vergütung  für  das  Jahr  1891  dahin  festgestellt  worden,  daß  an  Vergütung
für  Mann  und  Tag  zu  gewähren  ist:



mit  Brot  ohne  Brot
a)  für  die  volle  Tageskost.  85  Pf.,  70  Pf.
b)  für  die  Mittagskot  43   Pf.,    38    Pf.,
c)  für  die  Abendkost.  26   Pf.,  21   Pf.,
d)  für  die  Morgenkost..  16   Pf.,  11   Pf.,

Berlin,  den  20.  Dezember  1890.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.



4.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.



Anfangs  nächsten  Jahres  wird  ein  die  Jahrgänge  1873  bis  einschließlich  1890  umfassendes  Hauptregister
  zu  dem  „Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich“  erscheinen.  Dasselbe  wird  durch  alle  Postanstalten
und  Buchhandlungen  zu  beziehen  sein.



5.  Polizei-Wesen.



Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.







  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath    Behörde,  welche  die  Datum

      Grund  Ausweisung  des

          Ausweisungs-
  der  Ausgewiesenen.    der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2.  3.  4.  5.  6.











a)  Auf  Grund  des  §.  38  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  8.  April  1863  zu  Meid-  Versuch  des  schweren  Fürstlich  schwarzburgisches  12.  Dezember
ling  bei  Wien,  Oesterreich,  ortsange-  Diebstahls  (1  Jahr  Ministerium  zu  Rudol-  d. J.
hörig  zu  Lichtenstadt,  Böhmen,  Zuchthaus  laut  Er-  stadt,
kenntniß  vom  14.
Januar  1890),

1.   Karl  Reinwarth,
Schlossergeselle,
        <pb n="407" />
        —  393 —



















Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
        Grund    des
  der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungs-
  der  Ausgewiesenen.      beschlossen  hat.  beschlusses.
  
1.  2.    3.  4.  5.  6.
b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  Viktor  Blanc,  Knecht,   geboren  am  23.  Juli  1864  zu  Payerne.  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirkspräsi-  16.  Dezember
Kanton  Wallis,  Schweiz,    dent  zu  Metz,  d.  J.
3.   Josef  Cimba,  Schuh-   geboren  am  13.  Februar  1860  zu  Sobes-   desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be-   2.  Dezember
machergeselle,  lau,  Bezirk  Tabor,  Böhmen,  ortsan-  zirksamt  Viechtach,  d.  J.
gehörig  zu  Kosic,  ebendaselbst,
4.  Marianne  Galbierz,   15  Jahre  alt,  geboren  zu  Altdorf  bei  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-   21.  November
ledige  Zigeunerin,  Dziedzitz,  Bezirk  Bielitz,  Oesterreich-  gierungspräsident  zu  d.  J
Schlesien,  Oppeln,
5.  Josef  August  Hein,  geboren  am  25.  Januar  1855  zu  Wern-   Betteln,  derselbe,  25.  November
Kommis,  stadt,  Bezirk  Tetschen,  Böhmen,  orts-  d.  J.
angehörig  ebendaselbst,
6.  Franz  Jagsch  geboren  am  3.  Dezember  1842  zu  Alten-   desgleichen,  Königliche  Polizei  =  Di-  4.  Dezember
(Jasch),  Schneider,  markt,  Bezirk  Oberhollabrunn,  Oester-  rektion  zu  München,  d.  J.
reich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
7.  Anton  Janda,  27  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange-   Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be-   15.  September
Schuhmacher,  hörig  zu  Strunkowitz,  Bezirk  Pisek,  zirksamt  Ansbach,  d.  J.
Böhmen,
8.  Camille  Morel,  Ar-   20  Jahre  alt,  aus  Nayemont  les  Fosés,  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-  Prä-   11.  Dezember
beiter,  Departement  Vosges,  Frankreich,  sident  zu  Metz,  d.  J.
9.   Franz  Ferdinand  geboren  am  11.  Dezember  1859  zu  desgleichen,  Königlich  sächsische  Kreis-   19.  November
Richter,  Eisen-  Kallich,  Bezirk  Komotau,  Böhmen,  hauptmannschaft  d.  J.
dreher,  ortsangehörig  zu  Reitzenhain,  ebenda-  Leipzig,
elbst,
10.  Karl  Swoboda,  geboren  am  23.  April  1873  zu  Stein  a.  D.,  desgleichen,  Stadtmagistrat  Strau-24.  November
Schuhmacher,  ortsangehörig  zu  Dobronic,  Bezirk  bing,  Bayern,  d.  J



Kromau,  Mähren,













Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="408" />
        <pb n="409" />
        1890.

Literarischer  Anzeiger.  21.  Februar.





Soeben  erschien:

Henne-Am  Rhyn:

Die  Freimaurer,
deren  Ursprung,  Geschichte,  Verfassung,
Religion  und  Politik.  Das  einzige  Buch,
welches  erschöpfende  Auskunft  giebt.

Ferner  in  zweiter  Auflage:

Die  Jesuiten,
deren  Geschichte,  Verfassung,  Moral,
Politik,  Religion  und  Wissenschaft.
Eine  Warnungsschrift
Preis  à  1,50  M.  in  allen  Buchhandl.
Gegen  Einsendung  in  Briefmarken

franko  vom
Verleger:  Carl  Ziegenhirt,  Leipzig.







  
  

 

Verlag  von  Franz  Vahlen  in  Berlin.
W.,  Mohrenstraße  15/14.



Soeben  erschienen:

Das  Reichsgesetz,  betr.  die
Erwerbs-  u.  Wirthschaftsgenossenschaften,
  vom
1.  Mai  1889  erläutert  von
Dr.  Maurer,  Landrichter
in  Stolp  i/P.  mit  ausführlichem

Sachregister  und  einem  Anhang,  enthaltend
die  Bekanntmachung  vom  11.  Juli  1889,
betr.  die  Führung  des  Genossenschaftsregisters
  und  die  Anmeldungen  zu  demselben.
  1890.  VIII  und  432  S.  gr.  80.
Geheftet  M.  8,.—.  Gebunden  M.  10—.

Musterstatuten  für  Genossenschaften
  mit  beschränkter
Haftpflicht.  Herausgegeben  vom

Ausschusse  der  Vereinigung  der  Steuerund
  Wirthschafts-Reformer.  Mit  Vorwort
vom  Grafen  von  Mirbach  -  Sorquilken  u.
einem  Anhang,  enthaltend  die  Bekanntmachung
  v.  11.  Juli  1889  betr.  die  Führung
des  Genossenschaftsregisters  etc.  Geh.  M. I, —.



Jeder

Jurist  u.  Verwaltungsbeamte

verlange  zur  Einsicht  eine  Probemummer
  des

"Juristischen  Litteraturblattes".

Dasselbe  erscheint  zehnmal  jährlich

in  Carl  Heymanns  Verlag  in  Berlin  W.,
Mauerstrasse  63/65  und  kostet  der  Jahrgang
  M.  3,—,  bei  postfreier  Zusendung
M.  3,30 .



Verlag  von  Palm  &amp;amp;  Enke  in  Erlangen.
(Zu  beziehen  durch  jede  Buchhandlung.)

  eines Schuldners außerhalb des Konkurs-Anfechtung
  von  Rechtshandlungen  verfahrens.  Reichsgesetz    vom  21./VII.
1879,  erläutert  vom  kgl.  Ministerialrath  Dr.  O.  Frhrn.  von  Völderndorff.
geh.  3  Mark  20  Pf.

„Neben  den  bereits  zahlreichen  Kommentaren  (Kranichfeld,  Hartmann,  Jäckel,
Cosack  u.  A.)  wird  diese  Erläuterung  des  Reichsgesetzes  vom  21.  Juli  1879  wegen
ihrer  Kürze,  ihrer  durch  viele  Beispiele  erhöhten  Klarheit  einen  hervorragenden  Platz
behaupten  . . ."  (Magazin  f.  d.  d.  Recht  d.  Gegenw.  V.  Bd.,  3.  Heft.)

die  deutsche,  in  der  Fassung  vom  1./VII.  1883,  nebst  späteren
Gewerbeordnung.  Zusätzen  und  den  Vollzugsschriften  des  Reiches,  erläutert  von

Dr.  jur.  Julius  Engelmann.  geh.  8  M.

„Der  vorliegende  Kommentar  ist  unstreitig  die  beste  Bearbeitung,  welche  die
deutsche  Gewerbeordnung  bisher  gefunden  hat  ..  “  (Centralblatt  f.  Verwaltungspraxis.)

im  Deutschen  Reiche  und  gegenüber
Handbuch  des  Rechtshülfeverfahrens  dem  Auslande  in  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten,

  Konkurs=  und  Strafsachen  von  k.  Oberlandesgerichtsrath  Ferd.  Böhm.
2  Theile  geh.  9  M.  40  Pf.
—  —  —  Ergänzungsbeft.  geh.  1  M.  60  Pf.
allgem.  deutsches,  mit  Ausschluß  des  Seerechtes,  erläut.  von
Handelsgesetzbuch,    Prof.  Dr.  Anschütz  und  H.  A.  G.  Rath  Dr.  Frhrn.  von
Völderndorff.  3  Bde.  geh.  26  M.  60  Pf.

(Art.  150—270  in  zweiter,  umgearbeiteter  Auflage.)
    und  die  Aktiengesellschaften.  Reichsgesetz
Kommanditgesellschaften  auf  Aktien  vom    18./VII.  1884,  erläütert von
Ministerialrath  Dr.  O.  Frhrn.  von  Völderndorff.  geh.  15  M.

des  Deutschen  Reiches  nebst  dem  Einführungsgesetz  und  dem
Konkursordnung  Reichsgesetz  vom    21./VII.  1879,  betr.  die  Anfechtung  von  Rechtshandlungen
  eines  Schuldners  außerhalb  des  Konkursverfahrens,  erläut.  von
Ministerialrath  Dr.  O.  Frhrn.  von  Völderndorff,  2.  vermehrte  und  vielfach
umgearbeitete  Auflage.  3  Bände  geh.  28  M.  40  Pf.

„..  Das  Reichsgericht  hat  sich  stets  im  Beweise  seiner  Ausführungen  auf
diesen  Kommentar  berufen.“  (Berliner  Gerichtszeitung.)

Reichsgesetz,  das,  betr,  die  unter  Ausschluß  der  Oeffentlichkeit  statt-

  vom  5./IV.  1888,  erläutert  von
findenden  Gerichtsverhandlungen,  Dr.  Georg  Kleinfeller,  Privat-  

dozent  an  der  Universität  zu  München.  gr.  8.  geh.  2  M.  60  Pf.

  das,  vom  7./V.  1874.  2.  verb.  u.  verm.  Auflage,  erläutert
Reichs-  Preßgesetz,  von  Wirkl.  Geh.  Rath  und  Generalstaatsanwalt  a.  D.

Dr.  Fr.  O.  v.  Schwarze.  geh.  4  M.

für  das  Deutsche  Reich,  nebst  Einführungsgesetz,  erläutert
Strafprozeßordnung  von  Geh.  Justizrath  Prof.  Dr.  John.  Erster  Band.  geh.
18  M.  80  Pf.  Zweiter  Band.  geh.  16  M.  20  Pf.  Dritter  Band,  Heft  1.  11  M.

(Die  weitere  Fortsetung  ist  in  Bearbeitung.)





 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechts=  und  Staatswissenschaftlicher  Verlag.

(Von  höchst  actueller  Bedeutung.)
Soeben  erschien:



Die Kaiserlichen  Erlasse  

die  Parteien  und  die  Reichstagswahl.

Von

Dr.  Richard  Rosenmund.
Preis  M.  0,60,  bei  postfreier  Zusendung  M.  0,70.

Carl  Heymanns  Verlag,  Berlin  W.







Zu  Nummer  8  des  Central-Blatts  für  das  Deutsche  Reich,  ausgegeben  am  21.  Februar  1890.
        <pb n="410" />
        Literarische  Neuigkeiten.

Mitgetheilt  von  Carl  Heymanns  Verlag,  Abtheilung  für  Sortiment.

Aschrott,  P.  J.,  Ersatz  kurzzeitiger  Freibeitsstrafen.
  Hamburg.    1,—.
Banning,  E.,  Die  polit.  Theilung  Afrika's
nach  d.  neuest.  internat.  Vereinbarungen.
Uebersetzt  v.  A.  Pfungst.  Berlin.  4.—.
Basch,  J.,  Allgem.  deutsch.  Handelsgesetzb.  u.
Wechselordng.  Erläutert.  3.  Aufl.  Berlin.
Geb.  2.—.

Bericht  d.  Reichstags-Komm.  zur  Vorberathg.
d.  Ges.-Entw.  betr.  Abänderg.  d.  Ges.  gegen

d.  gemeingef.  Bestrebgn.  d.  Sozialdemokratie

v.  21.  Oktbr.  1878.  Berichterstatter  Kurtz.
Berlin.  2.40.
Berichte  der  v.  industriellen  u.  wirthschaftl.  Vereinen
  nach  England  entsendeten  Kommission
z.  Untersuchung  d.  dortig.  Arbeiterverhältnisse.
  Berlin.  2.—.
Bischof,  A.,  Katechismus  d.  Finanzwissensch.
5.  Aufl.  Leipzig.  Geb.  1.50.
Canstein,  R.  Frhr.  v.,  Lehrb.  d.  Wechselr.
Berlin.  12.—.
Denkschrift  üb.  d.  Untersuchg.  d.  Arbeiter-Betriebsverh.
  in  d.  Steinkohlenbezirken.
Bearb.  im  Auftr.  d.  Minister  d.  öff.  Arb.

u.  d.  Inn.  Berlin.  1,50.
Felsen,  H.,  Das  Buch  d.  deutsch.  Arbeiters.
Altenburg.  —.  60.
Festenberg-Packisch,  H.  v.,  Entwickelung  und
Lage  d.  deutsch.  Bergbaues.  Breslau.  1.50.
Grätzer,  R.,  Die  Organisation  d.  Berufsinteressen.
  Berlin.   6.—.



Januar  1890.

—  —  —
Hagen,  S.,  Ueber  litterarische  Fälschungen.
Hamburg.  —.  80.
Hartog,  L.,  Dr.,  Das  Staatsrecht  d.  Königr.
d.  Niederlande.  2.  Aufl.  Freiburg  i.  Br.
4.—.

Kausch,  O.,  Die  Namenkunde  d.  Länder  u.
Städte  d.  deutsch.  Reiches.  Leipzig.  3.—.
Laspehres,  H.,  Heinr.  v.  Dechen.  Bonn.  3.—.
Lombroso,  C.,  Der  Verbrecher.  Uebersetzt  v.
M.  O.  Fränkel.  2.  Bd.  Hamburg.

  Geb.  14.50.

Merk.  I,  A.,  Ueb.  d.  Zusammenhang  zw.  d.  Entwicklg.
  d.  Strafrechts  u.  d.  Gesammtentw.

d.  öff.  Zustände  u.  d.  geistig.  Lebens  d.
Völker.  2.  Aufl.  Straßburg.  —.  40.
Roscher,  W.,  System  der  Volkswirthschaft.
4.  Bds.  1.  Abth.  System  d.  Finanzwissenschaft.
  3.  Aufl.  Stuttgart.  12.—.
Sammlg.  v.  Aktenstücken  betr.  d.  deutsch.
Schweine-Einfuhrverbote  u.  d.  westl.  Viehsperren
  gegen  Deutschland.  Berlin.  3.—.

  Scholz,  E.,  Die  Residenzen  d.  regierenden  deutsch.

Fürsten.  (25  Lichtdr.-Taf.  m.  10  Bl.  Text.)
Berlin.  In  Mappe  50.—.
Schuppe,  W.,  Das  Gewohnheitsrecht.  Breslau.
  5.—.
Schwabe,  H.,  Beiträge  zur  Reform  d.  preuß.
Staats-Eisenbahnverw.  Berlin.  —.  80.

Seligmann,  E.,  Beiträge  zur  Lehre  v.  Staatsges.

  u.  Staatsvertrag.  2.  Thl.  Freiburg  i.  Br.
6.—.

Stengel,

 

Berlin  W.,  41.

Seydel,  M.,  Ueber  Budgetrecht.  Hamburg.
—.  80.

Simon,  E.,  Kaiser  Wilhelm  II.  Deutsche
Uebers.  2.  Aufl.  Berlin.  3.—.

Stanley's  Briefe  über  Emin  Pascha's  Befreiung.
  Hrsg.  v.  J.  Scott  Keltin.
Uebers.  v.  H.  v.  Wobeser.  1.  bis  9.  Aufl.
Leipzig.  1.50.

Stengel,   K.  Freih.  v.,  Wörterb.  d.  Deutsch.
Verwaltungsrechts.  13.  Lsg.  Freiburg  i.  Br.
2.—.

Sybel,  H.  v.,  Die  Begründung  des  deutsch.

Reiches  durch  Wilhelm  I.  2.  Bd.  2.  Aufl.

München.  Geb.  9,50.
Thümmel,  C.,  Sittenlehre  und  Strafrecht.
Hamburg.  —.  80.

Treitschke,  H.  v.,  Deutsche  Gesch.,  im  19.  Jahrh.

4.  Thl.  Bis  zum  Tode  König  Friedrich
Wilhelm  III.  2.  Aufl.  Leipzig.  10.—.

Ustrich,  F.,  Der  Geschäftsstil.  München.  3.—.
Verwaltungsblatt,  Preußisches,  General-Register

  zu  d.  10  ersten  Jahrgängen  1879
bis  1889.  Berlin.  3,60.
Wappen,  die,  aller  souveränen  Länder  der
Erde  etc.  4.  Aufl.  (12  Taf.  in  Farbendruck.)
Leipzig.  Geb.  3.—.

Winiker,  R.,  Steuerkatechismus.  2.  Auflage.

Berlin.  Kart.  3.—.



Im  Verlag  von  Palm  &amp;amp;  Enke  in  Erlangen
  ist  kürzlich  erschienen  und  durch  jede
Buchhandlung  zu  beziehen:

Kommentar
zum  Gesetz
vom  22.  Juni  1889,
die

Invaliditäts=  und
Altersversicherung

betreffend,

von

Dr.  Ludwig  Fuld,

Rechtsanwalt  in  Mainz.
Erstes  Heft.  80.  6  Bogen;  Preis  M.  1,60.

"...Die  sehr  verdienstvolle  Arbeit
darf  Allen,  welche  bei  der  Ausführung  des
Gesetzes  mitzuwirken  haben,  namentlich  aber
den  Verwaltungsbehörden,  denen  sie  ersprießliche
  Dienste  leisten  wird,  angelegentlichst
  empfohlen  werden.“

(Fortsetzung  unter  der  Presse.)





Verlag  von  Otto  Wigand  in  Leipzig.

Zu  beziehen  durch  alle  Buchhandlungen
des  In=  und  Auslandes.

Daniel  Sanders
Wörterbuch  der  deutschen  Sprache.

Mit  Belegen  von  Luther  bis  auf
die  Gegenwart.

Quart.  2  Bde.  in  3  Th.  2.  Aufl.  72  M.
Halbfrz.  geb.    81  M.

Handwörterbuch  der  deutschen  Sprache.

Gr.  Lex.-Okt.  67  Bogen  auf  starkem  halbgeleimten
  Papier.  4.  Aufl.  7  M. 50  Pf.,  geb.  9 M.





Fremdwörterbuch.

Gr.  Lex.-Okt.  2  starke  Bde.  10  M.  50  Pf.,
geb.  13  M.  50  Pf.

Verdeutschungs-  Wörterbuch.

Gr.  Lex.-Oktav.  5  M.  Geb.  6  M.







In  J.  A.  Kerns  Verlag  (Max  Müller)  in
Breslau.
ist  erschienen:

Domainen-Verwaltung

des Preußischen  Staates.



Zum  praktischen  Gebrauche
für
Verwalkungsbeamte  u.  Domainenpächter.

Mit  einer  Nachweisung

von  sämmtlichen  Domainen-Vorwerken
des  Preußischen  Staats  und  deren
Pachtverhältnissen  am  1.  Oktober  1887.

Von
H.  Oelrichs,

Königl.  Ober-Regierungsrath.
Zweite,  vermehrte  u.  verbesserte  Auflage.
Gr.  80.  Broschirt  Preis  7  Mark,
gebunden  Preis  7  Mark  80  Pf.

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="411" />
        1890.

Litlerarischer  Anzeiger.

4.  Juli.





Jeder

Jurist  u.  Verwaltungsbeamte

verlange  zur  Einsicht  eine  Probenummer
  des

„Juristischen Litteraturblattes.

Dasselbe  erscheint  zehnmal  jährlich
in  Carl  Heymanns  Verlag  in  Berlin  W.,
Mauerstrasse  63/65  und  kostet  der  Jahrgang
  M.  3,  bei  postfreier  Zusendung
M.  3,30







In  J.  A.  Kern's  Verlag  (Max  Müller)  in
Breslau.
ist  erschienen:

Domainen-Verwaltung

des
Preußischen  Staates.

Zum  praktischen  Gebrauche

für
Verwaltungsbeamte  u.  Domainenpächter.

Mit  einer  Nachweisung

von  sämmtlichen  Domainen-Vorwerken
des  Preußischen  Staats  und  deren
Pachtverhältnissen  am  1.  Oktober  1887.

Von
H.  Oelrichs,

Königl.  Ober-Regierungsrath.

Zweite,  vermehrte  u.  verbesserte  Auflage.

Gr.  8 0.  Broschirt  Preis  7  Mark,
gebunden  Preis  7  Mark  80  Pf.







Soeben  erschien:

Henne-Am-  Rhyn:

Die  Freimaurer,
deren  Ursprung,  Geschichte,  Verfassung,
Religion  und  Politik.  Das  einzige  Buch,
welches  erschöpfende  Auskunft  giebt.

Ferner  in  zweiter  Auflage:

Die  Jesuiten,

deren  Geschichte,  Verfassung,  Moral,

Politik,  Religion  und  Wissenschaft.

Eine  Warnungsschrift

Preis  à  1,50  M.  in  allen  Buchhandl.

Gegen  Einsendung  in  Briefmarken
franko  vom

Verleger:  Carl  Ziegenhirt,  Leipzig.



  



Verlag  von  Franz  Vahlen  in  Berlin.
W.  Mohrenstraße  13/14.



Soeben  ist  erschienen:

W.  Stenglein,

K.  Landgerichtsrath  in  Mäülhausen  i.  E.

Das  Reichsgesetz,  betr.  die  Invaliditäts-  und  Altersversicherung

  vom  22.  Juni  1889.  Für  den  praktischen  Gebrauch  erläutert.
  1890.  Preis:  Geh.  M.  5,60.  Geb.  M.  7,—.

Carl  Heymanns  Vorlag.
Rechts=  und  Staatswissenschaftliche  Verlags=  und  Sortimentsbuchhandlung.
Berlin  W.  41.  Mauerstraße.









Soeben  erschien:

Die
Auslieferung  flüchtiger  Verbrecher
aus  fremden  Ländern

nach  dem  Königreich  Preußen
Zum  praktischen  Gebrauch  bearbeitet

von
Dr.  jur.  Delius,
Gerichtsassessor  in  Bielefeld.
Preis  M.  2,40,  bei  postfreier  Zusendung  M.  2,50.



  

Unentbehrlich  für  alle  Kommunal-  u.  Verwaltungsbehörden.

Soeben  erschien  —  lange  und  mit  Spannung  erwartet  —

Das  Reichsgesetz,

betreffend  die

Invaliditäts-  und  Altersversicherung

vom  22.  Juni  1889.
Erläutert

von
G.  von  Woedtke,

und
Geheimer  Oberregierungsrath  und  vortragender
Rath  im  Reichsamt  des  Innern.

Dr.  R.  Bosse,
Unterstaatssekretär  im  Reichsamt  des  Innern,
Staatssekretär  des  Preuß.  Staatsraths.



Nach  amtlichen  Quellen.

Erste  Lieferung.

  Preis  M.  1.60.

Der  Umfang  des  Kommentars  wird  voraussichtlich  9  Lieferungen  nicht
überschreiten.  Jede  Lieferung  von  4—5  Bogen  kostet  M.  1.60;  der  Preis  der
Schlußlieferung  wird  sich  nach  der  Zahl  der  Bogen  richten.

Geneigte  Bestellungen  erbitte  ich  umgehend.

Berlin  W.  41.  Carl  Heymanns  Verlag,



Abtheilung  für  Sortiment.



Zu  Nummer  27  des  Central-Blatts  für  das  Deutsche  Reich,  ausgegeben  am  4.  Juli  1890.
        <pb n="412" />
        Verlag  von  J.  Guttentag  (D.  Collin),  Berlin  SW.  48.

Soeben  wurden  nachstehend  verzeichnete  neue  Auflagen  der

Guttentag'schen  Sammlung  Deutscher  Reichsgesetze,

Taschenformat,  kartonnirt,
ausgegeben:

Nr.  2.  Strafgesetzbuch  für  das  Deutsche  Reich.  Nebst  den  gebräuchlichsten
Reichs-  Strafgesetzen.  Von  Dr.  H.  Rüdorff.  Fünfzehnte
Auflage.  1  Mark.

Nr.  4.  Allgemeines  Deutsches  Handelsgesetzbuch  nebst  Einführungs=  und
Ergänzungsgesetzen  unter  Ausschluß  des  Seerechts.  Text-Ausgabe
  mit  Anmerkungen,  den  von  dem  Reichsgericht  und  dem
früheren  Reichs-Oberhandelsgericht  angenommenen  Rechtsgrundsätzen
  und  Sachregister.  Herausgegeben  von  F.  Litthauer.
Siebente  Auflage.  2  Mark.

Nr.  6.  Reichs-Gewerbe-Ordnung  nebst  den  für  das  Reich  erlassenen  Ausführungsbestimmungen.
  Von  T.  Ph.  Berger.  Zehnte  Auflage.
1  Mark  25  Pf.

Nr.  9a.  Sammlung  kleinerer  privdatrechtlicher  Reichsgesetze.  Eränzungsband
  zu  den  im  J.  Guttentag'schen  Verlage  erschienenen
Einzel-Ausgaben  Deutscher  Reichsgesetze  Von  F.  Vierhaus.

2  Mark  25  Pf.

Nr.  9b.  Sammlung  kleinerer  strafrechtlicher  Reichsgesetze.  Von
M.  Werner.  (Im  Druck.)  ca.  1  Mark  80  Pf.

Nr.  12.  Strasprozeßordnung  nebst  Gerichtsverfassungsgesetz  für  das
Deutsche  Reich.  Fünfte  Auflage,  bearbeitet  von  A.  Hellweg.
1  Mark  60  Pf.

Nr.  13.  Konkursordnung  mit  Einführungsgesetz,  Nebengesetzen  und  Ergänzungen.
  Von  R.  Sydow.  Vierte  Auflage.  80  Pf.

Nr.  18.  Das  Deutsche  Reichsgesetz  über  die  Reichsstempelabgaben  in  der
Fassung  des  Gesetzes  vom  29.  Mai  1885.  Mit  den  Ausführungsbestimmungen
  und  späteren  Beschlüssen  des  Bundesraths,  den
Motiven  und  Reichstagsverhandlungen,  Verfügungen  des  Königlich
  Preußischen  Finanz-Ministeriums  und  Entscheidungen  des
Reichsgerichts,  sowie  einem  Anhange,  enthaltend  Tabellen  zur
Berechnung  der  Reichsstempelabgaben.  Von  B.  Gaupp.  Dritte
bis  vierte  Ausgabe,  nachtragsweise  ergänzt  bis  1890.
2  Mark.

Nr.  23.  Unfallversicherungsgesetz  vom  6.  Juli  1884  und  Gesetz  über  die

Ausdehnung  der  Unfall=  und  Krankenversicherung  vom  28.  Mai
1885.  Von  E.  von  Woedtke.  Vierte  Auflage.  2  Mark.

Nr.  24.  Reichsgesetz,  betreffend  die  Kommanditgesellschaften  auf  Aktien  und
die  Aktiengesellschaften.  Von  H.  Keyßner  und  Dr.  H.  V.  Simon.
Dritte  Auflage.  1  Mark.

Nr.  26.  Die  Reichsgesetzgebung  über  Münz=  und  Bankwesen,  Papiergeld,
Prämienpapiere  und  Reichsanleihen.  Von  Dr.  R.  Koch.  Zweite

Auflage.  2  Mark  40  Pf.

Nr.  30.  Das  Reichsgesetz,  betreffend  die  Invaliditäts-  und  Altersversicherung.
  Vom  22.  Juni  1889.  Von  E.  von  Woedtke.
Zweite  vermehrte  Auflage.  2  Mark.

Verzeichnisse  der  Guttentag'schen  Zammlungen  gratis.















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in  Braunschweig.



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Von  Dr.  Robert  Stutzer,

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  Verordnungen,  Parlamentsberichte
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Reiches  nebst  den  zu  ihrer  Ausführung
erlassenen  Anweisungen,  Erläuterungen
und  Entscheidungen  der  höchsten  Reichsund
  Staatsbehörden,  bearbeitet  von
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Die  Stempelsteuergesetze  des  preuß.
Staales  mit  den  zur  Ausführung  erlassenen
  Anweisungen  etc.  von  C.  Zander.
  Preis  2  Mk.

Die  sozialpolitischen  Gesetze  des  deutschen
  Reiches  nebst  den  zu  ihrer  Ausführung
  erlassenen  Anweisungen  etc.  von

C.  Zander.  Preis  3  Mk.



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Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
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        1890.

Verlag  von  Franz  Vahlen  in  Berlin.
W.,  Mohrenstr.  15/14.

Soeben  sind  erschienen:

Dr.  Justus  Olshausen,

Reichsgerichtsrath:
Kommentar  zum  Strafgesetzbuch
sür  das  Deutsche  Reich.

1890.  Dritte  umgearbeitete  Auflage.

Zwei  Bände.  —  96⅛  Bog.  Lex.  8o.
Geh.  M.  29,—; ’geb.  M.  34,—.

Gleichzeitig  ist  ein  Sonderabdruck
aus  dem  vorstehenden  Werke  zur  Ausgabe
  gelangt  unter  dem  Titel:

Kommentar  zum  Uebertretungsabschnitt

  des  Strafgesetzbuchs
  für  das  Deutsche  Reich.
Von  Dr.  Justus  Olshausen,  Reichsgerichtsrath.
  1890.  (Mit  besonderem
Sachregister.)

Geh.  M.  2,40;  geb.  M.  3.—.

Das  Reichsgesetz

über  die

Beurkundung  des  Personenstandes
und  die  Eheschließung

nebst  den  dazu  ergangenen  Ausführungsverordnungen,
Instruktionen  und  Entscheidungen  des  Bundesrathes  und
der  Preußischen  Ministerien
nach  den  Ministerialakten  bearbeitet
und  herausgegeben  von
Wohlers,
Geh.  Ober-Regierungsrath,  vortr.  Rath  im
K.  Pr.  Ministerium  des  Innern  etc.

1890.  Vierite  vermehrte  Auflage.
Cartonnirt  M.  3,50.




  Jeder

Jurist  u.  Verwaltungsbeamte

verlange  zur  Einsicht  eine  Probemummer
  des

„Juristischen  Litteraturblattes“.

Dasselbe  erscheint  zehnmal  jährlich
in  Carl  Heymanns  Verlag  in  Berlin  W.,
Mauerstrasse  44  und  kostet  der  Jahrgang
  M.  3,  bei  postfreier  Zusendung
M.  3,30





Literarischer  Anzeiger.

Verlag  von  Gustav  Fischer  in  Jena.





Soeben  wurde  vollständig:

Handwörterbuch

der

Staatswissenschaften.

Herausgegeben  von

Dr.  J.  Conrad.  Dr.  M.  Lexis,

Professor  der  Staatswissenschaften  Professor  der  Staatswissenschaften
zu  Halle  a.  S.,  

zu  Göttingen,
Dr.  L.  Elster,  Dr.  Edg.  Loening,
Professor  der  Staatswissenschaften

Professor  der  Rechte
zu  Breslau.  zu  Halle  a.  S.

Erster  Band.

Preis:  brosch.  18  Mark,  gebunden  20  Mark.

Vollstũndig  in  5—6  Bänden  im
Umfange  von  300—  350  Bogen  gross
LerikonH  8°,  cbelche  Innerhalb  3  Jahren
erscheinen  sollen.  Der  Preis  des  Werkes
soll  100  Mark  nicht  übersteigen.

Ein  derartiges  Nachschlagewerk  besitzt  weder
die  deutsche  noch  die  ausländische  Litteratur.

Das  „Handwörterbuch“  giebt  eine  Darstellung
des  thatsächlichen  Inhalts  der  wirtschaftlichen  und
sozialen  Erscheinungen.  Es  geht  weit  über  die
Grenzen  einer  lediglich  verwaltungsrechtlichen  Behandlung
  der  gegenwärtig  in  Deutschland  bestehenden
  wirtschaftlichen  und  sozialen  Ordnung  hinaus.

Das  „Handwörterbuch“  bietet  die  gesamte  wirtschaftliche
  Gesetzgebung  aller  Kulturländer,  eine
detaillierte  Statistik,  die  Hauptergebnisse  der  parlamentarischen
  und  litterarischen  Diskussion  und  eine
vollständige  bibliographische  Uebersicht.

Ausführliche  Probehefte  und  Prospekte  unentgeltlich  durch  jede
Buchhandlung  Deutschlands  und  des  Auslandes  zu  beziehen

Der  vollstädndige  erste  Band  kann
von  jeder  Buchhandlung  zur  Ansicht
vorgelegt  werden.





24.  Oktober.

September-October  1890.  Litterarische  Neuigkeiten.  September—  October  1890.

Mitgetheilt  von  Carl  Heymanns  Verlag,  Abtheilung  für  Sortiment.



  Die  Preise  verstehen  sich
Baumeister,  R.,  Städtisches  Straßenwesen  u.    Heck.  Die  Lebensversi

Städtereinigung.  Berlin.  Geb. M. 9,30.
Dullo,  G.,  Gesetzeskunde  u.  Volkswirthschaftslehre
  in  gemeinverständl.  Darst.  Berlin.
Cart.  M.  2.,70.
—  Die  preußischen  Verwaltungsgesetze.  Berlin.
Cart.  M.  2,70

Dünkelberg,  F.  W.,  Die  landwirthschaftl.
Betriebslehre.  II.  (Schluß)  Theil:  Das
Landgut.  Braunschweig.  M.  6,20.

vollstdg.  M.  12,50.

Gerlings  Militäranwärter  im  Zoll.  u.  Steuerdienst.

  Berlin.  Geb.  M.  2,50.

Zu  Nummer  43  des  Central-Blatts



  



Berlin  W.,  41.

bei  postfreier  Zusendung.

erung  zu  Gunsten  Dritter

b.  Schenkung  auf  den  Todesfall.  Berlin.

M.  2,50.

Olshausen,  J.,  Commentar  zum  Strafgesetzbuch
  f.  d.  Deutsche  Reich.  3.  Aufl.  2  Bde.
Berlin.  Geb.

—  Commentar  zum  Uebertretungsabschnitt  d.

Strafgestzbuchs  f.  d.  Deutsche

Perels  u.  Spilling,  Das  Reichsbeamtengesetz,
erläutert.  M.  5,80.

Pfafferoth,  C.,  Prozeßkostenbuch  f.  d.  Deutsche
  Cart.  M.  2,20.

Reich.

Berlin.

Berlin.

M.  34,50.

Reich.  Berlin.
M.  3,20

Geb.



—  Das  Reichsgesetz  betr.  die  Gewerbegerichte
vom  29.  VII.  90.  Text  m.  Erläuterungen,
einer  Zusammenstellung  aller  Verfahrensvorschriften
  u.  einen  Ortsstatuts-Entwurf.
Cart.  M.  1,90.

Rintelen,  B.,  Der  Civilprozeß.  1.  u.  2.  Lfrg.
Berlin.  je  M.  2,10.

Weiß,  A.,  Der  Geheimmittelunfug  im  Lichte
gerichtl.  Urtheile.  I.  Heft.  Düsseldorf.  Cart.

M.  1,60.

Wernich,  A.,  Zusammenst.  d.  gültigen  Medicinalgesetze

  Preußens.  2.  Ausg.  Fortgef.
bis  Mite  1890.  Berlin.  Geb.  M. 6,30.

für  das  Deutsche  Reich,  ausgegeben  am  24.  Oktober  1890.
        <pb n="414" />
        Verlag  von  J.  C.  B.  Mohr  in  Freiburg  i.  B.

 

Soeben  wurde  vollstöndig:

Wörterbuch des
Deutschen  Verwaltungsrechts.

Herausgegeben
von
Dr.  K.  von  Stengel.
Zwei  Bände  Lex.  80.
I.  Band.  II.  Band.
A.—  K.  L—Z.



M.  19.-;  geb.  M.  21.40.  M.  22.-;  geb.  M.  24.40.







J.  Guttentag,  Uerlagsbuchhandlung  in  Berlin.



Guttentag'sche  Sammlung

Deutscher  Reichsgesetze.

Taschenformat.  Cartonnirt.

Text-1.   Verfassung

  des  Deutschen  Reiches.  5.  Aufl.
2.   Strafgesetzbuch  für  das  Deutsche  Reich.  15.  Aufl.  
3.   Militarstrafgesetzbuch  für  das  Deutsche  Reich.  2.  Aufl.
4.   Allgem.  Deutsches  Handelsgesetzbuch.  7.  Aufl.
5.   Wechselordnung  und  Wechselstempelsteuergesetz.
6.   Reichs-  Gewerbe-Ordnung.  10.  Aufl.
7.   Post-  und  Telegraphengesetzgebung      3.  Aufl.  
8.   Unterstützungswohnsitz,  Staatsangehörigkeit.  2.  Aufl.
9a.  Sammlung  kl.  privatrechtlicher  Reichsgesetze  
9b.  Sammlung  kl.  strafrechtlicher  Reichsgesetze

10.  Reichsbeamtengesetzgebung.  2.  Aufl.

11.  Civilprozeßordnung  m.  Gerichtsverfassungsgesetz.  4.  Aufl.
12.  Strafprozeßordnung  mit  Gerichtsverfassungsgesetz.  5  Aufl.

  

Ausgaben  mit  Anmerkungen.

5/4.  Aufl.  

13.  Konkursordnung  mit  Einführungs-  und  Nebengesetzen.  4  Aufl.
14.  Gerichtsverfassungsgesetz.  4.  Aufl.

15.  Gerichtskostengesetz  nebst  Gebührenordnungen.  4.  Aufl.

16.  Rechtsanwaltsordnung  für  das  Deutsche  Reich.  2.  Aufl.

17.  Gebührenordnung  für  Rechtsanwälte.  3.  Aufl.

18.  Reichsstempelabgaben  (Börsensteuergesetz).  3/4.  Aufl.

19.  Seegesetzgebung  des  Deutschen  Reiches

20.  Arbeiterkrankenversicherungsgesetz.  3.  Aufl.

21.  Konsulargesetzgebung  des  Deutschen  Reiches  

22.  Patentgesetz,  Muster.,  Modell=  und  Markenschutz.  2.  Aufl.

23.  Unfallversicherungsgesetz  und  Ausdehnungsgesetz.  4.  Aufl.
24.  Gesetz,  betreffend  die  Kommandit=  und  Aktiengesellschaften.  3.  Aufl.
25.  Gesetz  wegen  Erhebung  der  Brausteuer.  
26.  Münz=  und  Bankwesen,  Papiergeld,  Prämienpapiere.  2.  Aufl.

27.  Gesundheitswesen  für  das  Deutsche  Reich
28.  Unfallversicherung  der  bei  Bauten  beschäftigten  Personen.

29.  Gesetz,  betreffend  Erwerbs-  und  Wirtschaftsgenossenschaften.

30.  Invaliditäts=  und  Altersversicherung.
31.  Gesetz,  betreffend  die  Gewerbegerichte.

        

2.  Aufl.





4. Aufl..

1.60
80
80
80
50
60

2.—

3.—

1.20

4.—

1.—

2.—

1.—

1.60

2.40

1.60

1.25

1.25

1.20

statistischen  Angaben  ist  die  größte  Sorg-



Carl  Heymanns  Verlag,
Berlin  W.,  Mauerstr.  44.

Soeben  erschien:
Taschen-Ralender
für
Verwaltungsbeamte.

Herausgegeben  von  den  Mitgliedern  des
Kgl.  statistischen  Büreaus

A.  Freiherr  v.  Firchs  und  Dr.  A.  Peterslie,

Hauptmann  a.  D.,  Professor.
Achter  Jahrgang,  1891.

Mit  dem  Bildniß  Sr.  Exzellenz  des
Ministers  Herrfurth.

Der  Kalender  präsentirt  sich  in  neuer,
vollständig  durchgearbeiteter  Gestalt.  Ein
reicher  Inhalt  und  absoluteste  Zuverlässigkeit
  zeichnen  das  Buch  vortheilhaft
vor  ähnlichen  Unternehmungen  aus  und
werden  dasselbe  bald  zu  einem  unentbehrlichen
  Hand-,  Hilfs-  und  Nachschlagebuch
  in  allen  verwaltungsrechtlichen  und
die  Verhältnisse  der  Beamten  betreffenden
Fragen  machen.  Den  Personalien  und

falt  gewidmet.

Trotz  eines  gegen  das  Vorjahr  bedeutend
  erweiterten  Umfanges  ist  der
Preis  auch  für  diesen  Jahrgang  derselbe
geblieben  und  beträgt  für  das  eleg.  in
Leinwand  gebundene  Exemplar

nur  M.  2,50,  postfrei  M.  2,70.









Verlag  von  Breitkopf  &amp;amp;  Härtel  in  Leipzig.



Nunmehr  vollständig:

Herm.  Von  Schulze-Gaevernitz.
Das  Preussische  Staatsrecht

auf  Grundlage  des  Deutschen
Staatsrechts  dargestellt.
2.  Auflage.

1.  Band  1888.  Xll,  658  S.  gr.  80.  geh.
M.  12.  —,  fein  geb.  M.  13.50.

2.  Band  1888/90.  732  S.  gr.  80.
M.  13.—.  fein  geb.  M.  14.50.



 

 

 

geh.







Carl  Heymanns  Verlag,  Berlin  W.  4l.
Ueber

Verkehrswege in  Ostafrika
von
Kurt  Weiß,

Hauptmann  à  la  suite  der  II.  Ingenieurinspektion.
(Sonderabdruck  ous  der  Deuteschen  Kolonialzeitung.)
Mit  einer  Karte.

Preis  M.  0,50,  bei  postfreier  Zusendung
  M.  0,55.











Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
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        1890.

        
In  unserem  Verlage  erschien  soeben:

Die
Eisengallustinten.

Grundlagen  zu  ihrer  Beurtheilung.
Im  Auftrage  der  Firma

Aug.  Leonhardi  in  Dresden,

chemische  Fabriken  für  Tinten
bearbeitet
von  deren  Chemikern  

Osw.  Schluttig  und  Dr.  G.  S.  Neumann.
Mit  zwei  Holzschnitten,

einer  schwarzen  und  zwei  farbigen  Taleln.
In  engl.  Einband.  Preis  4  M.

Zu  beziehen  durch  alle  Buch-





handlungen  und  die  unterzeich-



nete  Verlagshandlung.



Dresden,  den  1.  Oktober  1890.

v.  Zahn  &amp;amp;  Jaensch,

Verlags-Buchhandlung.

Carl  Heymanns  Verlag,

Berlin  W.,  Mauerstr.  44.



Taschen-Kalender
für
Verwaltungsbeamte.

Herausgegeben  von  den  Mitgliedern  des
Kgl.  statistischen  Büreaus

A.  Freiherr  v.  Zirchs  und  Dr.  A.  Petersilie,

Hauptmann  a.  D.,  Professor.
Achter  Jahrgang,  1891.

Mit  dem  Bildniß  Sr.  Exzellenz  des
Ministers  Herrfurth.



Der  Kalender  präsentirt  sich  in  neuer,
vollständig  durchgearbeiteter  Gestalt.  Ein
reicher  Inhalt  und  absoluteste  Zuverlässigkeit
  zeichnen  das  Buch  vortheilhaft
vor  ähnlichen  Unternehmungen  aus  und
werden  dasselbe  bald  zu  einem  unentbehrlichen
  Hand-,  Hilfs=  und  Nachschlagebuch
  in  allen  verwaltungsrechtlichen  und
die  Verhältnisse  der  Beamten  betreffenden
Fragen  machen.  Den  Personalien  und
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Trotz  eines  gegen  das  Vorjahr  bedeutend
  erweiterten  Umfanges  ist  der

Leinwand  gebundene  Exemplar
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Literarischer  Anzeiger.



  

Preis  auch  für  diesen  Jahrgang  derselbe
geblieben  und  beträgt  für  das  eleg.  in





12.  Dezember.
  

Carl  Heymanns  Verlag,  Berlin  W.  41.

Rechts=  und  Staatswissenschaftliche  Verlags-  und  Sortimentsbuchhandlung.

 

Noch  rechtzeitig  für  den  Weihnachtstisch  wurde  soeben  vollständig:

Ein  Achtundvierziger.

Lothar  Buchers  Leben  und  Werke

Heinrich  von  Poschinger.

Zwei  Bände  broschiert  M.  5,  in  zwei  Leinbänden.  M.  6.
Bei  postfreier  Zusendung  M.  5,30,  bezw.  M.  6,50.



"Wenn  mir  die  Ausgabe  würde,  so  besagt  das  Vortwort,  „eine  Gallerie
unser berühmtesten Zeitgenossen  zusammenzustellen,  so  würde  dem
Saale  der  Staatsmänner  hart  neben  dem  eisernen  Kanzler  das  Bildniss  Lothar
Buchers  anbringen  und  darunter  schreiben“:  „Die  rechte  Hand  Bismarcks“.
Wenn  diese  Bezeichnung    einem  voll  zukommt,  so  ist  es  Bucher,  auf  den  Fürst
Bismarck  bereits  im  Jahre  1851  aufmerksam geworden  war,  dessen Arbeiten  er
während  der  ganzen  Zeit  seines  Londoner  Exils,  also  12  Jahre  hindurch  verfolgte,
  und  der  von  1864  ab  treu  zu  ihm  hielt,  in  guten  und  bösen  Tagen.
Bismarck  vselbst  hat  Bucher  eine  Perle  genannt.  Nun,  diese  Perle  à  jour  zu
fassen,  lohnt  wohl  der  Mũhe.  Man  wird  dabei  einen  gangen  Mann  kennen  lernen,
einen  glänzenden  Parlamentsredner,  einen  geistvollen  Schriftsleller  und  einen
kühlen,  kritischen  und  tiefblickenden  Journalisten“  u.  s.  w.

  





  



Carl  Heymanns  Verlag,  Berlin  W.  41.

Rechts=  und  Staatswissenschaftliche  Verlags=  und  Sortimentsbuchhandlung.





Rede
Kaiser  Wilbelms

zur

Soeben  erschien:

  



Eröffnung  der  Schulkonferenz

nebst  der



            
  

Ansprache  des  Ministers  von  Goßler.



Aus  dem  Reichs-  und  Staatsanzeiger  mit  Genehmigung  abgedruckt.

Einzelpreis  15  Pf.,
bei  postfreier  Zusendung  18  Pf.,  Parthieen  billiger.



    





Zu  Nummer  50  des  Central.-Blatts  für  das  Deutsche  Reich,  ausgegeben  am  12.  Dezember  1890.
        <pb n="416" />
        Litteratur  zu  dem  Gesetz,  betr.  die  Invaliditäts-  und  Altersversicherung,

A.  Materialien  zu  dem  Gesetze.

Bericht  der  Reichstagskommission  über  den
Entwurf  eines  Gesetzes  betr.  die  Alters=  und
Invaliditäts-Versicherung.  M.  15.

van  der  Borght,  Gutachten  über  die  Grundzüge
zur  Alters=  und  Invaliden-Versicherung  der
Arbeiter.    M. 0,60.

Entwurf  eines  Gesetzes  betr.  die  Alters=  und
Invaliditätsversicherung  der  Arbeiter  nebst
einer  Denkschrift.    M.  0.80.

—  —  dass.  nebst  Begründung.  Mit  Tabellen
und  Karten.  M.  10.

Freund,  R.,  Die  Centralisation  der  Arbeiter-Versicherung
  unter  besond.  Berücksichtigung
der  „Grundzüge“.  M.  0.60.

Freund,  R.,  Bemerkungen  zu  dem  Entwurfe
e.  Gesetzes  betr.  die  Alters=  und  Invalidenversicherung
  der  Arbeiter.  M.  0,60.

Gallus,  W.,  Beiträge  zur  Lösung  der  Frage
der  Alters=  und  Invaliden-Versicherung  der
Arbeiter.  M.  0,60.

Grundzüge  zur  Alters-  und  Invalidenversicherung
  der  Arbeiter  nebst  einer  Denkschrift.

M.  0,60.

Invaliditäts-  und  Altersversicherung.  Denkschrift.
  M.  0,80
Klang,  J.,  ÜUber  Invaliden=  und  Altersversicherung.
  M.  0,80.

Landmann,  E.,  Die  Alters=  und  Invaliden=Versicherung
  der  Arbeiter.  M.  0,50.
Stämmler,  R.,  Praktische  Erwägungen  über
die  Grundzüge  zur  Alters=  und  Invaliden=Versicherung
  der  Arbeiter.  M.  0,60.

B.  Ausgaben  des  Gelsetzes  mit  und  ohne  erläuternde
Anmerkungen.

Anweisung  zur  Ausführung  der  §§  18,  138,
156—161  des  Reichsgesetzes  betr.  die  Invaliditäts=
  und  Altersversicherung  vom  22.  Juni
1889.  Vom  20.  Februar  1890.  M.  O,50.

Bauer,  J.,  Deutsches  Reichsgesetz  betr.  die
Invaliditäts=  und  Altersversicherung.  Offizielle
  Text-Ausgabe  mit  vollständigem  Sachregister.
  M.  0,25.

Bebel,  A.,  und  P.  Singer,  Gesetz  betr.  Invaliditäts--
  und  Altersversicherung.  Mit  Erläuterungen.
  Kart.  M.  0,50.

Bodenheimer,  C.,  Gesetz  betr.  die  Invaliditätsund
  Altersversicherung.  (Deutsch  und  französisch).
  Kart.  M.  1,60.

Buschmann,  B.,  Gesetz  betr.  die  Invaliditätsund
  Altersversicherung.  Vom  22.  Juni  1889.
Text-Ausgabe  mit  Anmerkungen  und  einem
ausführlichen  Sachregister.  Kart.  M.  1,50.

Das  Gesetz  betr.  die  Invaliditäts=  und  Alters-Versicherung
  vom  22.  Juni  1889.  Kart.

M.  1,20.

Hahn,  O.,  Reichsgesetz  betr.  die  Invaliditätsund
  Altersversicherung.  Vom  22.  Juni  1889.
Auf  Grund  der  Materialien  der  Gesetzgebung
  ergänzt  und  erläutert,  sowie  mit
einem  Inhalts-Verzeichnis  und  Sachregister
versehen.  M.  2,50.

  







vom  22.  Juni  1889.

Höinghaus,  R.,  Gesetz  betr.  die  Invaliditätsund

  Altersversicherung.  Vom  22.  Juni  1889.
Ergänzt  und  erläutert  durch  die  amtlichen
Materialien  der  Gesetzgebung.  2.  Auflage.
Mit  Nachtrag.  M.  1,20.
Menzen,  C.  D.,  Reichsgesetz  betr.  die  Invaliditäts=
  und  Altersversicherung.  Vom  22.  Juni
1889.  Nebst  einleit.  Bemerkungen,  Anmerkungen
  und  Sachregister.  2.  Aufl.  M.  1,20.
Reger,  A.,  Das  Reichsgesetz  betr.  die  Invaliditäts=
  und  Altersversicherung.  Vom  22.  Juni
1889.  Textausgabe  mit  Einleitung,  Anmerkungen
  und  Sachregister.  Kart.  M.  1,50.
Schmitz,  J.,  Das  Reichsgesetz  betr.  die  Invaliditäts=
  und  Altersversicherung.  Vom  22.  Juni
1889.  Textausgabe  mit  Anmerkungen,  den
ergangenen  Ausf.-Best.  und  Sachregister.
Kart.  M.  1,20.

Schorlemer,  Frhr.  v.,  Das  Reichsgesetz  betr.
die  Invaliditäts=  und  Altersversicherung
mit  besonderer  Berücksichtigung  der  ländlichen
  Arbeiterverhältnisse.  M.  0,30.

v.  Woedtke,  E,  Das  Reichsgesetz  betr.  die
Invaliditäts=  und  Altersversicherung  vom
22.  Juni  1889.  Text-Ausgabe  mit  Anmerkungen
  und  Sachregister.  Kart.  M.  2.
Zeller,  W.,  Das  Reichsgesetz  über  die  Invaliditäts=
  und  Altersversicherung.  Mit  Einleitung
  und  Noten,  nebst  alphabet.  Sachregister.
  Kart.  M.  1,80.

C.  Commentare  zu  dem  Gesetze.

Bosse.  R.,  und  E.  v.  Woedtke,  Das  Reichsgesetz
  betr.  die  Invaliditäts=  und  Altersversicherung,
  vom  22.  Juni  1890  erläutert.
  Nach  amtlichen  Quellen.  Geb.  etwa

M.  22.

Freund.  R.,  Das  Reichsgesetz  betr.  die  Invaliditäts=

  und  Altersversicherung  erläutert.
Geb.  M.  7.

Fuld,  L.,  Das  Reichsgesetz  betr.  die  Invaliditäts=
  und  Altersversicherung  vom  22.  Juni
1889  erläutert.  M.  10,40.

Stenglein,  W.,  Das  Reichsgesetz  betr.  die  Invaliditäts=
  und  Altersversicherung  vom
22.  Juni  1889.  Für  den  praktischen  Gebrauch
  erläutert.  Geb.  M.  7.

D.  Darstellungen  des  Gesetzes-Inhalts  und  einzelner
Theile  desselben.

Förster,  O.,  Der  Segen  der  Invaliditäts=  und
Altersversicherung.  Für  Arbeitgeber  und
Arbeiter,  besonders  auch  für  Gewerbe=  und
und  Arbeiter-Vereine  und  Krankenkassen
dargestellt.  M.  0,50.

Gebhard,  H.,  und  V.  Geibel,  Führer  durch
das  Gesetz  betr.  die  Invaliditäts=  u.  Altersversicherung,
  vom  22.  Juni  1889,  sowie  Anleitung
  zur  Anwendung  desselben.  Mit  dem
vollst.  Gesetzes-Text.  3.  Aufl.  M.  1,60.

Hallberger.  M..  Das  neue  Gesetz  über  die  Invaliditäts=
  und  Alters-Versicherung.  Eine
Darlegung  in  Gesprächsform  f.  Jedermann.
2.  Aufl.  M.  0.60.



Henning,  O.,  Das  Gesetz  betr.  die  Invaliditätsund
  Altersversicherung  der  Arbeiter.  Was
dasselbe  fordert,  was  es  ist,  was  es  leistet.

M.  0,30

Jenssen,  Ch.,  Praktischer  Leitfaden  durch  das
Invaliditäts-=  und  Altersversicherungs-  Gesetz
vom  22.  Juni  1889.  M. 1.

Kulemann,  W.,  Das  Gesetz  betr.  die  Invaliditäts=
  u.  Altersversicherung,  in  allgemein
verständlicher  Form  dargestellt.  M.  0,60.

Schneider,  K.,  Die  Grundzüge  d.  Reichsgesetzes
betr.  die  Invaliditäts=  u.  Altersversicherung.
Unter  besonderer  Berücksichtigung  der  landwirthschaftlichen
  Verhältnisse  dargelegt.

M.  0,60.

Struckmann  und  Gebhard,  Welche  Aufgaben
erwachsen  den  Gemeindebehörden  durch  das
Invaliditäts=  u.  Alters-Versicherungsgesetz?
Vorträge.  M.  1

v.  Wedell,  A.,  Das  Gesetz  betr.  die  Invaliditäts=
  u.  Altersversicherung.  In  Gedächtnißversen.
  M.  0,50.

v.  Woedtke,  E.,  Die  Invallditats-  u.  Altersversicherung.
  Nach  dem  Reichsgesetz  vom
22.  Juni  1889  im  Abriß  system.  dargestellt.

M.  0,50.
E.  Leitfaden  für  die  Versicherungspflichtigen.

Freund,  R.,  Leitfaden  f.  die  Anwendung  des
Invaliditäts=  u.  Altersversicherungsgesetzes.
Eine  Darstellung  des  Gesetzes-Inhalts.

M.  0,80.

Freund,  R.,  Wegweiser  durch  das  Invaliditätsund
  Altersversicherungs-Gesetz.  M.  0.30.

Gebhard,  H.,  Was  hat  der  Arbeiter  vor  dem
Inkrafttreten  des  Gesetzes  über  die  Invaliditäts=
  und  Altersversicherung  zu  thun,
um  der  in  demselben  gebotenen  Vortheile
theilhaftig  zu  werden:?  Rathschläge  für
Arbeiter.  M.  0,15.

Gebhard,  H  und  P.  Geibel,  Die  Arbeiterfamilie
  und  die  gesetzliche  Invaliditäts=  u.
Altersversicherung.  Darstellung  der  Rechte
und  Pflichten,  welche  sich  aus  dem  Reichs-Gesetz,
  betr.  die  Invaliditäts=  und  Altersversicherung
  ergeben.  M.  0,35.

Pfafferoth,  C.,  Was  muß  ein  Jeder  schon
jetzt  zur  Sicherung  seiner  Ansprüche  auf
Invaliden=  und  Altersrenten  thun?  Anleitung
  nebst  Musterformularen.  M.  0,25.

Was  muß  der  Arbeiter  schon  vor  dem  Inkraft--treten
  des  Gesetzes  vom  22.  Juni  1889
thun,  um  seine  Rechte  und  Ansprüche  auf
Invaliden--  und  Altersrente  zu  sichern?  Ein
Wegweiser  für  alle  Arbeiter,  nebst  einem
Anhang  Musterformulare.  M.  0,15.

Mickley,  E.  Th.,  und  F.  Streißler,  Nachschlagebuch
  der  Arbeiter-Schutz-Gesetzgebung  des
Deutschen  Reiches.  M.  1.

Pfafferoth,  E.,  Führer  durch  die  gesammte
Arbeiterversicherung  auf  Grund  der  Reichs-Gesetze
  über  Kranken-,  Unfall-,  Invalidenund
  Altersversicherung  in  übersichtlicher
Darstellung.  Nachschlagebuch  u.  Rathgeber
für  Jedermann.  M.  1.

Alle  vorstehend  angezeigten  Bücher,  sowie  Formulare  zu  dem  Gesetze,  betreffend  die  Invaliditäts=  und  Altersversicherung
  sind  zu  beziehen  durch  Carl  Heymanns  Verlag,  Abtheilung  für  Sortiment,  Berlin  W.  41.

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
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