— 9 — Die Zollabfertigungsstelle auf dem Bahnhofe der holsteinischen Marschbahn zu Tondern im Bezirk des Hauptzollamts zu Tönning als besondere Abfertigungsstelle ist aufgehoben und mit dem Steuer- amt I. daselbst vereinigt worden. Das beschränkte Niederlagerecht des ehemaligen Hauptsteueramts zu Tondern ist auf das jetzige Steueramt l. daselbst nicht mit übergegangen, sondern zurückgezogen worden. Im Großherzogthum Baden. Am Aßubose zu Bruchsal im Bezirk des Hauptsteueramts zu Karlsruhe ist eine mit dem Unter- steueramt daselbst verbundene Zollabfertigungsstelle errichtet worden. Dieselbe besitzt außer den dem Untersteueramt beigelegten Befugnissen das beschränkte Niederlagerecht sowie die unbeschränkte Befugniß zu Abfertigungen im Eisenbahnverkehr. Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Königlich württembergische Zoll-Inspektor Steidle an Stelle des aus dem württembergischen Staatsdienst ausgeschiedenen Finanz-Assessors Teuffel den Königlich preußischen Hauptämtern zu Celle, Hannover, Hildesheim und Hannoversch-Münden, sowie den Herzoglich braunschweig-lüneburgischen Hauptämtern zu Braunschweig und Wolfenbüttel als Stations-Kontrolör, mit dem Wohnsitz in Hannover, vom 1. Januar d. J. ab beigeordnet worden. 4. Militär -Wesen. nLBekanntmachung. Der unter Leitung des Dr. Josef Goldschmidt stehenden (#) höheren Bürgerschule der Talmud-Tora- zu Hamburg ist gestattet worden, wissenschaftliche Befähigungszeugnisse für den einjährig-freiwilligen Militärdienst auf Grund einer unter Anwesenheit eines Regierungs-Kommissars abgehaltenen Entlassungs- prüfung zu ertheilen, für welche das Reglement von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist. Die Berechtigung besitzt rückwirkende Kraft bis zum Ostertermin 1890. Berlin, den 15. Januar 1891. Der Reichskanzler. In Vertretung: v. Boetticher.