— 63 — Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. ——. — Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen. 1 . ." . XIX. Jahrgang. Berlin, Freitag, d den 3. April 1891. D. ms 14. Inhalt: 1. Jou- und Steuer · Wesen: Aenderung i in dem 3. gonlulat. Wesen Anderweite Algcemzing eines Konsulats; Verzeichniß derjenigen Börsen, an welchen Terminpreise — Erequatur-Ertheilungen . 6. für gewisse Waaren notirt werden . Seite 63 2. Kolonial-Wesen: Ermächtiaung zur Vornahme von Civil- 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Auslandern aus dem stands-Akten in Deutsch.Ost. Alriia 43 Reichsgebet. 449 1. Zoll= und Steuer-Wesen. Nach der auf Grund der Ziffer 9 der Ausführungsvorschriften zu dem Gesetze, betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben, (Central-Blatt für 1885 S. 417) von dem Senat der freien und Hansestadt Hamburg getroffenen Feststellung werden an der Börse zu Hamburg seit dem 1. März d. J. Termin- preise für granulirten und Kristall-Zucker notirt. Berlin, den 1. April 1891. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Aschenborn. 2. Kolonial= Wesen. Auf Grund des §. 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (R. G. Bl. 1888, S. 75), des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes von Reichsangehörigen im Auslande, und des §. 18 der Kaiser- lichen Verordnung vom 1. Januar d. J., betreffend die Rechtsverhältnisse in Deutsch-Ostafrika, ist dem kommissarischen Kanzler beim Kaiserlichen Gouvernement in Dar-es-Salaam, Gerichts-Assessor Eschke, für seine Person und die Dauer seiner amtlichen. Thätigkeit in Deutsch-Ostafrika für den Bezirk von Dar-es-Salaam die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen begzüglich aller Personen, welche nicht Eingeborene sind, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. 14