— 71 — Central.Glatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben i Reichsamt des Innern. *——.————————— Zu bezsehen durch alle Postanstalten und Suchhandlungen. - XlX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 17. April 1891. 9Ö## 16. ( •r Inhalt: 1. Handels= und Gewerbe- Wesen: Abänderung 4. Zoll= und Steuer-Wesen: Abänderung der Ausführungs- des Verzeichnisses der in Preußen auf Grund des Gesetzes vorschriften zu dem Gesetz, betreffend die Erhebung von zur Abwehr der Reblauskrankheit gebildeten Weinbau- Reichsstempelabgaben, bezüglich der Abstempelung argen- bezirke. reeieite 71 tinischer Werthpapiere; — Abänderung der Dienftvor- 2. Kolonial--Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von Civil- schriften, betreffend die Bestenerung des Tabacks, sowie standsakten im Schutzgebiet der Marschall. Insen 71 Formular für die Uebersichten der Einnahme an Taback- 3. Finanz-Wesen: Nachweisung der bis Ende März 1891 steer 11442 stattgehabten Ausführung des Gesetzes, betreffend die 5. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem usgabe von Reichskassenscheinen 792 # Reichsgebiet.. 778 1. Handels= und Gewerbe = Wesen. Das durch die Bekanntmachung vom 4. Jannar 1887 (Central-Blatt S. 1) veröffentlichte Verzeichniß der in Preußen gebildeten Weinbaubezirke wird dahin abgeändert, daß der Weinbaubezirk Erfurt (Nr. 7) 3 den Stadtkreis Erfurt und die Landkreise Erfurt, Langensalza, Weißensee und Eckartsberga umfaßt. Berlin, den 11. April 1891. Der Reichskanzler. Im Auftrage: v. Rottenburg. 2. Kolonial-Wesen. Dem Kommissariats-Sekretar Brandeis in Jaluit ist auf Grund des §. 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (R.G.Bl. 1888 S. 75), der Kaiserlichen Verordnung vom 4. Mai 1886 und des §. I des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für die Dauer seiner Vertretung des Kaiser- lichen Kommissars die Ermächtigung ertheilt worden, im Schutzgebiet der Marschall-Inselu bürgerlich gültige Eheschließungen bezüglich aller Personen vorzunehmen, welche nicht Eingeborene sind, und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. 16