— 141 — Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Zu beziehen durch alle Postanstalten und BVuchhandlungen. XIX. Jahrgang. Verlin, Freitag, den 12. Juni 1891. 24. 1. l 1 Jnhalt: 1. Handels= und Gewerbe-Wesen: Vorläufige 4 Nichtanwendung des Zolltarifs zum Handelsvertrag mit . Zoll- und Steuer-Wesen: Veränderungen in dem Stande der Türkei in Bezug auf die Einfuhr nach derselben oder den Befugnissen der Zuckersteuerstellen .144 Seite 111 5. Marine und Schiffahrt: Befugniß der Mitglieder deutscher 2. Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Exequatur-Ertheilung Seglervereine zur Führung von Segel-Lustfahrzeugen 144 141 v * a3 3. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 6. Polizet-Wesen: Ausweisung von Auslindern aus dem Mai 1999 142 9 gele„2 1. Handels= und Gewerbe-Wesen. Süerkanntmuchung. S In Gemäßheit der Nr. 1 des Vollziehungsprotokolls zu dem Freundschafts-, Handels= und Schiffahrts= vertrage zwischen dem Reich und der Türkei vom 26. August 1890 (Reichs-Gesetzblatt 1891 Nr. 17) kommt der eine Anlage des Vertrages bildende Zolltarif für die Einfuhr nach der Türkei bis auf weiteres nicht zur Anwendung. Berlin, den 23. Mai 1891. Der Reichskanzler. In Vertretung: v. Marschall. 2. Kon sulat-Wesen. Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs 6 den Kaufmann Hans Lindahl Falck in Stavanger (Norwegens zum Konful und den Schiffsmakler Louis Schalk in Ternenzen (Niederlandes zum Vize-Konsul daselbst zu ernennen geruht. Dem zum rumänischen General-Konsul mit dem Amtssitze in Frankfurt a. M. ernannten bisherigen rumänischen Konsul O. Puls dasein ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 28