Muster 2. (Ausstellungsort) den (Datun). Für M (Betrag). Am (Zahlungstag) zahlen Sie gegen diesen Wechsel die Summe von (Betrag in Buchstaben) an den (Königlich preuß) ischen Fiskus, vertreten durch das (Königlichh) Hauut. -, Amt zu N. oder dessen Ordre. # An den N. in N. zahlbar bei N. in N. (Unterschrift des Steuerschuldners.) S r7 — Girovermerk. (auf die Rückseite dicht unter die aufzuklebende Stempelmarke zu setzen.) — Für uns an die Ordre (der Reichs-Hauptkasse in Berlin beziehungsweise der sonst be- 7 stimmten Stelle). , den ten 18. Haupt.... , Amt (Unterschriften.) Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 2. Juli d. J. beschlossen, daß in Frankfurt a. M. ge- mischte Privattransitlager ohne amtlichen Mitverschluß von den in Nr. 9 des Zolltarifs aufgeführten Waaren gestattet werden können.                                        Berichtigung. Im §. 8 Ziffer I des in der Nr. 27 des Central-Blatts vom 3. d. Mts. abgedruckten Zollregulatios für Reisstärkefabriken (Seite 181) hat mit den Worten: „Die Umrechnung der ausgeführten Reisstärke auf Reis u. s. w.“ ein neuer Absatz zu beginnen.                                      5. Eisenbahn-Wesen.                                           Bekanntmachung,, betreffend Ergänzung und Abänderung der Anlage D zu §. 48 des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands. Auf Grund des Artikels 45 der Reichsverfassung hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 4. d. Mts. nachstehende Ergänzungen und Abänderungen der Anlage D zu §. 48 des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands beschlossen: